Jakob Fussenegger, Mohren-Taufe / Das ist: Christliche Taufe-Predigt. Bei der Taufe eines bekehrten Mohren / welcher vom Herrn Joß Kramer aus dem Königreich Guinea in Afrika / in die Stadt Lindau im Heiligen Römischen Reich am Bodensee gebracht wurde / und dort in der Pfarrkirche St. Stephan / am Abend des Pfingstfestes 1657 getauft wurde: „Wie Johannes der Täufer und die heiligen Apostel immer wieder den Hörern vorangingen und anschließend taufen ließen, so wird auch jetzt in besonderer Weise und durch die besondere Vorsehung Gottes (der da will, dass allen Menschen geholfen werde und zur Erkenntnis der Wahrheit kommen sollen) ein Knabe, genannt Real, von heidnischen Eltern, geboren und im Heidentum aufgezogen, aus dem Königreich Guinea in Afrika zu uns gebracht. Nachdem er hier in der christlichen Religion ausreichend unterrichtet wurde und selbst den Wunsch äußerte, getauft zu werden, um durch die heilige Taufe in den Gnadenbund Gottes aufgenommen zu werden und in die Gemeinschaft der christlichen Kirche einzutreten, wird diesem christlichen Wunsch nun entsprochen. Dieser arme Heide, der wie wir in Sünde empfangen und im Heidentum aufgewachsen ist, würde ohne das Eingreifen des eingeborenen Sohnes Gottes, Jesus Christus, in Ewigkeit verdammt und verloren sein. Doch durch Christus, der ihn aus der Dunkelheit des Heidentums herausführt, wird er nun getauft.“

„MohrenTaufe / Das ist: Christliche Taufe-Predigt / Aus der ordentlichen und gewöhnlichen Fest-Epistel / des Heiligen Pfingsttags, Akt 2, 1–13. … Mehr

Jacob Fusseneggers „Mohrentaufpredigt“ und die Beurteilung von Afrikanern im Lindau des Jahres 1657: „Die Haltung der lutherischen Theologie und Kirche gegenüber den Afrikanern dokumentiert sich zunächst in Fusseneggers Afrikabild und sodann in seinem Verständnis des Christentums als für alle Völker der Erde geoffenbarte Religion. Fussenegger verglich Reals afrikanische Heimat mit dem biblischen ‚Goldland Ophir‘, das über unermeßliche Reichtümer verfüge. Aller­dings unterstellt er den Afrikanern auch groben Götzen­dienst, ohne jedoch näher auf ihr vermeintliches ‚Jammerleben‘ ein­zugehen, da er keinerlei Interesse an einer systematischen Her­absetzung ihrer Kulturen zeigt. Die Tatsache, dass er sie für ‚elende verlorne Leut‘ hält, bringt er auch nicht mit ihrem Afrikanertum in Zusammen­hang, sondern mit der Tatsache, daß sie keine ‚getaufften Christen‘ seien. Dafür, so können wir ergän­zen, sind sie nicht verantwortlich, weil die Verkündigung der ‚Frohen Botschaft‘ bisher noch nicht bis zu ihnen vorgedrun­gen war.“

Wie Schwarzafrikaner in der Barockzeit in Deutschland wahrgenommen wurden, darüber gibt Monika Firlas Artikel Auskunft: Jacob Fusseneggers Mohrentaufpredigt und die … Mehr

Rechtsverwahrung der evangelischen Bürger in Lindau gegen die zwangsweise Einführung der bayerischen Gottesdienst-Agende von 1856: „Um unsere Herzen zu Gott zu erheben, bedürfen wir der Gefangennehmung unserer Sinne nicht, und werden uns nie überzeugen, dass Formen der Gottesverehrung, welche die Sinne fesseln, zur Erbauung notwendig seien.“

In Artikel 7 des Augsburger Bekenntnisses heißt es von der Kirche: „Das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass … Mehr