Kirchensteuer ist eine Zwangsabgabe, dazu Wolfgang Huber: „Von allen anderen finanziellen Leistungen der Mitglieder an die Kirche unterscheidet sich die Kirchensteuer schließlich dadurch, dass sie den Charakter einer Zwangsabgabe trägt. Zur Eintreibung der Steuer stellt der Staat der Kirche seine Zwangsgewalt zur Verfügung. Diese Erzwingbarkeit der Kirchensteuer ist von der staatlichen Verwaltungshilfe beim Einzug der Kirchensteuer zu unterscheiden.“

Kirchensteuer ist eine Zwangsabgabe Zur amtskirchlichen Verteidigung der Kirchensteuer heißt es immer wieder, sie sei keine Zwangsabgabe, sondern in Wirklichkeit … Mehr