Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt worden ist: „Eure Fürstliche Gnaden soll nicht gestatten, schon jetzt diese Ordnung durch den Druck zu veröffentlichen. Denn ich bin bisher noch nicht so kühn gewesen und kann es auch noch nicht sein, eine solche Menge Gesetze mit so gewaltigen Wor­ten bei uns einzuführen. Nach meiner Meinung wäre es richtig, so zu verfahren wie es Mose mit seinen Gesetzen getan hat, die er zum größten Teil aus der Gewohnheit, die aus altem Herkommen im Volk lebendig war, entnommen, aufgeschrie­ben und geordnet hat.“

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Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae) – Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt wurde: „Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen. Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.“

Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae)nach der gewissesten Regel der Worte Gottes geordnet auf der ehrwürdigen Synode, abgehalten durch … Mehr

Königlich protestantisches Oberkonsistorium zur Ordination der Pfarramtskandidaten (1833): „Aber auch nach ihren äußeren Beziehungen ist die Handlung der Ordination von großem Gewicht und von bedeutenden Folgen, indem sie als die feierliche Aufnahme in die Zahl der Geweihten, denen als Haushaltern über Gottes Geheimnisse die höchsten Angelegenheiten der christlichen Glaubensgenossen anvertraut sind, dem Ordinierten 1) die Würde des geistlichen Standes verleiht; 2) das Recht erteilt, alle Befugnisse dieses Standes auszuüben; 3) den Anspruch gibt, in diesem Stande auch seinen Berufskreis und seine Versorgung zu finden.“

Wenn in den evangelischen Landeskirchen von „Geistlichen“ im Unterschied zu „Laien“ die Rede ist und bei gottesdienstlichen Amtseinführungen Pfarrerinnen und … Mehr

Johannes Rehm, Rolle rückwärts? (FS Hanns Kerner): „Die Dienste, Werke und Einrichtungen waren im 20. Jahrhundert als Ausdruck der Öffnung von Kirche in die säkulare Welt der Moderne etabliert worden, die nun möglicherweise zurückgenommen zu werden droht – raus aus der säkularen Welt und hinein in eine gesellschaftliche Nische, die keine größere öffentliche Beachtung mehr erfährt. Die Meinungen über die künftige Bedeutung von kirchlichen Diensten, Werken und Einrichtungen scheinen mir weit auseinander zu gehen: Sind sie reif zum Ab-, Aus- oder Umbau?“

Rolle rückwärts? Kirchliche Dienste, Werke und Einrichtungen reif zum Ab-, Aus- oder Umbau Von Johannes Rehm Transformation ist zu einem … Mehr

Heinrich Treblin über das Vermächtnis Werner Schmauchs (1905-1964) als Wegweisung heute (1985): „Es gehört zu den wichtigsten Einsichten Werner Schmauchs, die ihm in Drangsal und Anfechtung des Kirchenkampfes der Hitlerzeit erwachsen sind und die sich dann in den ihrer bisherigen Privilegien beraubten Kirchen in Osteuropa und in der DDR bewährt haben, dass eine solche Kirche, die den Schutz des Staates zur Sicherung ihrer eigenen Existenz begehrt, ihre Freiheit, diesem das ärgerliche Wort vom Kreuz auszurichten, preisgegeben und ihre Salzkraft verloren hat.“

Das Vermächtnis Werner Schmauchs (1905-1964) als Wegweisung heute Von Pfarrer Heinrich Treblin In diesem Jahr wäre ein Mann 80 Jahre … Mehr

Jürgen Roloff, Gemeinde im Neuen Testament: „Wesentlich für die Gemeinde ist, dass sie »zusammenkommt« zum Gottesdienst. Durch das, was sie hier in Wort und Sakrament empfängt, wird sie das, was sie ist: Lebens- und Zeugnisgemeinschaft, in der Menschen nicht mehr übereinander herrschen, sondern einander nach der Weise Jesu dienen, und in der die befreiende Macht des Evangeliums sich in der Überwindung aller zwischenmenschlichen Unterschiede und Schranken erweist.“

Gemeinde im Neuen Testament Von Jürgen Roloff 1.Zum Begriff Der Begriff Gemeinde hat sich im Deutschen, neben Kirche, als Wiedergabe … Mehr

Hermann Diem, Amt ohne Weihe (1969): „Die Ordination fällt nach dieser Ordnung zusammen mit der Investitur und wird deshalb sinngemäß bei jedem Stellenwechsel wiederholt. Das ist insofern nach allem bisher Gesagten die theologisch einwandfreiste Lösung, als sie am wenigsten Raum lässt für das Mißverständnis der Ordination als der einmaligen und bleibenden Verleihung eines besonderen ‚geistlichen Standes‘, der unabhängig von der praktischen Ausübung des Pfarramtes und der Bindung an eine bestimmte Gemeinde gültig ist und bleibt.“

Amt ohne Weihe. Zur Diskussion über die Ordination und den Dienst des Pfarrers Von Hermann Diem Der Landesbischof der Evangelischen … Mehr

Peter F. Drucker, Die Todsünden in der öffentlichen Verwaltung (1980): „Ein öffentliches Dienstleistungsprogramm, das sich nicht in Anbetracht seiner eigenen Sterblichkeit verhält, wird sehr bald leistungsunfähig werden. In seiner ursprünglichen Form kann es keine Ergebnisse mehr erzielen; die Ziele haben entweder an Bedeutung verloren, sich als unerreichbar erwiesen oder sind bereits erreicht.“

Die Todsünden in der öffentlichen Verwaltung Von Peter F. Drucker,Claremont Graduate School I Niemand kann die Leistung eines öffentlichen Dienstes … Mehr