Das volle weibliche Pfarramt und der „Fall Furna“ Zum vollen Pfarramt sind bei uns in der Schweiz – wie übrigens … Mehr
Kategorie: Kirchenreform und Kirchensteuer
Sören Widmann über Paul Schempp (1900-1959): „Erst nach seinem Tode wurde sichtbar, für wie viele Menschen Paul Schempp, der streitbare und angefochtene Theologe, auch Helfer und treuer Seelsorger war. Ihn habe, so bekennt einer der vielen Freunde in einem Brief, ein einziger Satz immer wieder aufgerichtet, den Schempp einem Pfarrerskollegen zur Antwort gab, als dieser ihn mitten in den turbulenten Tagen des Kirchenkampfes ängstlich-neugierig fragte, was es denn Neues gebe: »Seit der Auferstehung Jesu Christi gibt es nichts Neues!«“
Paul Schempp (1900-1959) Von Sören Widmann Paul Schempp war wie seine Freunde und Kampfgefährten Hermann Diem und Richard Widmann Jahrgang … Mehr
Martin Luther zur Zukunft der Kirche in seiner Auslegung zu Psalm 90,1 (1534/35): „Die Kirche, das Volk Gottes, besteht von der ersten Stunde bis zur letzten, auch wenn sie manchmal äußerst schwach ist – wie zur Zeit des Elija, der die Kirche aus den Augen verloren hatte und sprach: ‚Deine Propheten?‘ – Den Gottesdienst sehe ich verwüstet, die Ordnung zerstört, das Volk – das heißt: die Propheten – getötet. Damals war die Kirche verborgen und sehr zerstreut (abscondita Ecclesia et valde dispersa), sodass sie mit menschlichen Augen überhaupt nicht sichtbar war, sondern nur in den Augen Gottes, der sprach: ‚Ich habe mir übriggelassen …‘ usw.“
Zur Zukunft der Kirche. Auslegung zu Psalm 90,1 (1534/35) Von Martin Luther Herr, du bist unsre Zuflucht von Generation zu … Mehr
Eisberge schmelzen. Zur finanziellen Zukunft der Landeskirchen: „Eine zukunftsfähige Finanzreform der verfassten Landeskirchen ist kaum möglich. Daher wird landeskirchliches Haushalten von Jahr zu Jahr schwieriger. So werden tatsächlich erzielte Einsparungen wohl immer schneller von weiteren Sparanforderungen überholt werden. Nichts erreicht und nichts gesichert, sondern immer mehr zusätzlich zugemutet – Bedienstete können damit auf Dauer nicht zurechtkommen. Die Zukunft der verfassten Landeskirchen ähnelt Eisbergen, die nach der Kalbung vom Schelfeis im antarktischen Meer treiben und dabei fortwährend abschmelzen. Deren Lebensdauer wird von verschiedenen Faktoren bestimmt – Größe und Form, Strömung und Verweilort sowie Wasser- und Lufttemperatur. Und doch gilt für jeden Eisberg dasselbe: Sein Ende ist absehbar; in nicht allzu ferner Zukunft wird er weggeschmolzen sein.“
Nun ist in der aktuellen Juni-Ausgabe des Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt mein Artikel Eisberge schmelzen. Zur finanziellen Zukunft der Landeskirchen … Mehr
Karl-Fritz Daiber über die Volkskirche religionssoziologisch betrachtet: „In der beschriebenen Gestalt haben sie nur so lange Bedeutung, wie das Christentum kulturrelevanter Faktor ist, und zwar auf der Ebene des Individuums, der Kleingruppen wie der gesellschaftlichen Öffentlichkeit. Reduziert sich die kulturelle Relevanz des Christentums auf den verschiedenen Sozialebenen, dann kann das Christentum nicht mehr volkskirchliche überleben, sondern nur in gemeinschaftsstiftenden Gruppierungen, die sich durchaus zu gesellschaftlichen Großorganisationen ausgestalten können, ohne freilich noch eine kulturprägende Bedeutung zu gewinnen ähnlich der, wie sie sich in volkskirchliche Traditionen widerspiegelt.“
Volkskirche 1. Religionssoziologisch (1996) Von Karl-Fritz Daiber (06.08.1931-25.05.2025) 1. Begriff Zu Beginn des 19.Jahrhunderts ist Volkskirche eine Programmbegriff, um die … Mehr
Martin Luther, Vorrede zu Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts (1526): „Diejenigen, die mit Ernst Christen sein wollen und das Evangelium mit Hand und Mund bekennen, müssten sich namentlich einschreiben und irgendwo in einem Haus allein sich versammeln zum Gebet, zum Lesen, zum Taufen, das Sakrament zu empfangen und andere christliche Werke auszuüben. In dieser Ordnung könnte man die, die sich nicht christlich verhielten, erkennen, tadeln, bessern, ausstoßen oder in den Bann tun nach der Regel Christi. Ich kann und mag eine solche Gemeinde oder Versammlung noch nicht ordnen oder einrichten. Denn ich habe noch nicht Leute und Personen dazu. Ich sehe auch nicht viele, die sich danach drängen.“
Vorrede zu: Deutsche Messe und Ordnung Gottesdiensts (1526) Von Martin Luther Vor allen Dingen will ich sehr freundlich, auch um … Mehr
Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt worden ist: „Eure Fürstliche Gnaden soll nicht gestatten, schon jetzt diese Ordnung durch den Druck zu veröffentlichen. Denn ich bin bisher noch nicht so kühn gewesen und kann es auch noch nicht sein, eine solche Menge Gesetze mit so gewaltigen Worten bei uns einzuführen. Nach meiner Meinung wäre es richtig, so zu verfahren wie es Mose mit seinen Gesetzen getan hat, die er zum größten Teil aus der Gewohnheit, die aus altem Herkommen im Volk lebendig war, entnommen, aufgeschrieben und geordnet hat.“
Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an … Mehr
Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae) – Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt wurde: „Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen. Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.“
Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae)nach der gewissesten Regel der Worte Gottes geordnet auf der ehrwürdigen Synode, abgehalten durch … Mehr
Königlich protestantisches Oberkonsistorium zur Ordination der Pfarramtskandidaten (1833): „Aber auch nach ihren äußeren Beziehungen ist die Handlung der Ordination von großem Gewicht und von bedeutenden Folgen, indem sie als die feierliche Aufnahme in die Zahl der Geweihten, denen als Haushaltern über Gottes Geheimnisse die höchsten Angelegenheiten der christlichen Glaubensgenossen anvertraut sind, dem Ordinierten 1) die Würde des geistlichen Standes verleiht; 2) das Recht erteilt, alle Befugnisse dieses Standes auszuüben; 3) den Anspruch gibt, in diesem Stande auch seinen Berufskreis und seine Versorgung zu finden.“
Wenn in den evangelischen Landeskirchen von „Geistlichen“ im Unterschied zu „Laien“ die Rede ist und bei gottesdienstlichen Amtseinführungen Pfarrerinnen und … Mehr