Wolfgang Trillhaas über Treue: „Treue wurzelt in der Gesinnung, ja sie ist das Beharren in der Gesinnung überhaupt, die Beharrungskraft der Person. Ihr Wesen wurzelt in der Zeitlichkeit menschlichen Seins insofern, als die Treue das gegenwärtige Verhalten am Gedächtnis voraus­gegangener Stellungnahmen und Zusagen orientiert und wiederum in die Zukunft greifend sich selbst vorweg in Zusage und Versprechen bindet. Man versichert sich in der Tiefe einer Beständigkeit, die den inneren Kern unserer sittlichen Entscheidungen gegen Zufalle und Beeinflussungen abschirmt. So kommt durch die Treue die Person selbst zustande, und alle Treue ist im Grunde Treue gegen sich selbst. Wenn auch Treue zunächst als Bindung an einen anderen Men­schen erscheint, so ist doch darin die Treue gegen sich selbst der eigentliche Kern und dem äuße­ren Festhalten von Bindungen übergeordnet.“

Treue

Von Wolfgang Trillhaas

Treue (fides, fiducia) ist die Tugend der Beständigkeit im sittlichen Verhalten. Sie begründet die Zuverlässigkeit eines Menschen, eingegangene Bindungen einzuhalten und zu bewahren, seien sie ausdrücklich übernommen und fest umrissen (z. B. in der Ehe) oder unausgespro­chen, wie in der Freundschaft. Treue wurzelt in der Gesinnung, ja sie ist das Beharren in der Gesinnung überhaupt, die Beharrungskraft der Person. Ihr Wesen wurzelt in der Zeitlichkeit menschlichen Seins insofern, als die Treue das gegenwärtige Verhalten am Gedächtnis voraus­gegangener Stellungnahmen und Zusagen orientiert und wiederum in die Zukunft greifend sich selbst vorweg in Zusage und Versprechen bindet. Man versichert sich in der Tiefe einer Beständigkeit, die den inneren Kern unserer sittlichen Entscheidungen gegen Zufalle und Beeinflussungen abschirmt. So kommt durch die Treue die Person selbst zustande, und alle Treue ist im Grunde Treue gegen sich selbst. Wenn auch Treue zunächst als Bindung an einen anderen Men­schen erscheint, so ist doch darin die Treue gegen sich selbst der eigentliche Kern und dem äuße­ren Festhalten von Bindungen übergeordnet. Intentional ist jede Treue auf unabsehbare Dauer gemeint, »ewige Treue«; tatsächlich kann im Gange der menschlichen Entwicklung, z. B. im Schicksal von Jugendfreundschaften, die Unbedingtheit und Unwandelbarkeit der Treue nur an ihrem inneren Kern abgelesen werden. Wiederum läßt sich die Rede von einer »Treue zur Sache« nur von der Treue zu sich selbst aus rechtfertigen. Die Zuverlässigkeit der sittlichen Person ent­scheidet sich schlechthin an ihrer Treue.

Der Begriff reicht auch in die Rechtssphäre. Das Versprechen, der Vertrag, das Eingehen eines Dienstverhältnisses begründen ein Vertrauensverhältnis und setzen Treue voraus. Insofern ist »Treu und Glauben« ein allgemeines Prinzip der Rechtsordnung. Der Arbeitnehmer und in uneingeschränkterem Sinne der Beamte steht unter der Treuepflicht. Der mitunter sehr weitrei­chende Inhalt der Treue wird im Treueid fest umrissen und feierlich bekräftigt. Dieser promisso­rische Eid findet immerhin seine Grenze am sittlich Erlaubten. Er schließt die persönliche Bindung an eine andere Person, dann auch an eine bestimmte Instanz (Verfassung) ein. Doch sind dabei auch ethische Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Die Erfüllung der Treuepflicht kann äußerlich verhindert werden (ultra posse nemo obligatur); man kann keiner Lehre die Treue zusa­gen, weil man sich zwar der Wahrheit überhaupt, nicht aber bestimmten relativen Überzeu­gungen verpflichten kann; und schließlich gibt es keine Treuebindung dem Bösen gegenüber.

In der biblischen Begriffswelt ist Treue nahe verwandt mit Glauben. Der Glaube ist vertrauendes Festhalten an Gottes Zusage, Beständigkeit in dem Bunde, den Gott mit dem Volke geschlos­sen hat. Unser Unglaube hebt Gottes »Treue« nicht auf (Röm 3, 3). Gott hat sich in seinen Ver­heißungen gebunden, hat uns seine Gnade zugesagt, und unser »Glaube« ist insofern seiner »Treue« korrelat, als wir dessen versichert sein dürfen, daß Gott bei seiner Zusage bleibt und sich uns als der »treue« Gott beweisen wird (1Kor 1, 9; 10, 13; 2Kor 1, 18; Hebr 10, 23 u. ö.). In diesem Sinne ist das Paradigmengebet ein Appell an die Treue Gottes, dem in relativischen Zu­sätzen zur Anrede seine früheren Taten vorgehalten werden in der Hoffnung, daß er sich auch jetzt in gleichen Taten beweisen werde (vgl. das sog. »Sintflutgebet« bei der Taufe).

Lit: N. HARTMANN, Ethik, (1926) 19493 – StL V, 413 ff. – LThK X, 269 f. – W. SCHULTZ, Vom Wesen der Treue (ZThK 43, 1935, 211-233) – O. F. BOLLNOW, Wesen u. Wandel der Tugenden, 1958, 154 ff.

RGG3, Bd. 6 (1963), Sp. 1011f.

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