Religiöse Energetik nach der Reformation
Das ist für mich eine große Frage: Was geschah eigentlich mit der religiösen Energetik der Bevölkerung, als in den frühneuzeitlichen Territorien die Reformation eingeführt wurde? Mit ihr waren tiefgreifende Veränderungen der religiösen Praxis verbunden: das Messopfer wurde abgeschafft, Wallfahrten wurden untersagt oder zumindest zurückgedrängt, die Anrufung der Heiligen entfiel. Martin Luther hatte diese Konsequenzen in den Schmalkaldischen Artikeln programmatisch vorgezeichnet, insbesondere im zweiten Teil, Artikel 2.
Damit wurde die Möglichkeit, durch eigene religiöse Werke etwas für das eigene Wohlergehen oder das Wohlergehen von Angehörigen zu tun, erheblich eingeschränkt. Das betrifft auch das Verhältnis zu den Verstorbenen. Wallfahrten, Gebete an Heilige, Stiftungen oder Opfergaben eröffneten konkrete Handlungsmöglichkeiten: Man konnte selbst etwas unternehmen, um Hilfe zu erlangen, wirkungsvoll Heilung zu erbitten, Dank abzustatten oder für einen Verstorbenen Fürsprache zu gewinnen. Gerade die Wallfahrt besitzt dabei eine eigentümliche Anschaulichkeit. Man macht sich auf den Weg zu einem bestimmten Ort, ruft dort einen bestimmten Heiligen an und kann das Erfahrene gegebenenfalls durch eine Votivtafel öffentlich dokumentieren. Zugleich wird dadurch anderen Menschen vor Augen geführt, dass sich diese Form religiösen Handelns offenbar lohnt.
Die reformatorische Rechtfertigungslehre setzt dem eine andere Ordnung entgegen: Das Heil gründet allein im Glauben an Jesus Christus; Gebet und Heilungserwartungen richten sich ausschließlich an den dreieinigen Gott. Damit verändert sich nicht nur die theologische Lehre, sondern auch die Stellung des Menschen innerhalb seiner Religion. Seine religiöse Handlungsfreiheit wird in gewisser Weise eingeschränkt. Er kann nicht mehr durch eine Vielzahl von Praktiken auf sein eigenes Heil oder das Heil anderer einwirken. Stattdessen wird eine umfassende Christusbeziehung vorausgesetzt, in der sich das eigene Leben neu versteht.
Zur Reformation gehört auch die Entgegenständlichung des religiösen Lebens. Statuen und Bilder der Heiligen verschwinden aus dem öffentlichen Raum; ebenso das konkrete „Handwerkszeug“ der Frömmigkeit, etwa der Rosenkranz. Religiöses Handeln verliert damit einen Teil seiner sinnlich-gegenständlichen Anknüpfungspunkte. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Reformation nicht nur bestimmte Glaubensinhalte und Frömmigkeitsformen beseitigt, sondern eine ganze religiöse Praxislandschaft entleert hat.
Umso auffälliger ist, dass sich offenbar nur wenige Zeugnisse einer Art „Extra-Christus-Religiosität“ finden lassen – also religiöse Praktiken, die neben oder außerhalb der evangelischen Christusfrömmigkeit eigenständig weiterbestanden hätten. Wo die kirchlich legitimierten Möglichkeiten religiösen Handelns obrigkeitlich eingeschränkt wurden, haben sich Bedürfnisse nach Schutz, Heilung, Zukunftssicherung, Fürsorge für Angehörige und Verstorbene keineswegs einfach aufgelöst. Sie konnten vielmehr andere Ausdrucksformen annehmen.
Eine mögliche Spur führt deshalb zum „Aberglauben“. Schon die Existenz des zehnbändigen Handwörterbuchs des deutschen Aberglaubens zeigt, wie umfangreich und vielfältig das Material ist. Vielleicht lässt sich darin nicht einfach ein Restbestand vormoderner Irrtümer sehen, sondern auch eine Art Ausweichbewegung religiöser Praxis: Wenn die evangelische Kirche bestimmte Formen des religiösen Handelns delegitimiert oder aus dem öffentlichen Raum entfernt, verschwinden die entsprechenden Bedürfnisse nicht notwendig mit ihnen. Sie können sich verselbständigen, privatisieren oder in Praktiken übergehen, die nun als „Aberglaube“ bezeichnet werden.
Cogitationes et locutiones propriae ope intellegentiae artificialis exsecutae et amplificatae.