Person
Von Jörg Splett
1. Wort und Begriff
Die Herleitung ist ungeklärt. Sowohl die antike (personare) wie die mittelalterliche Etymologie (per se una), wie der neuere Rückgriff auf das etruskische phersu sind kaum haltbar. Die Bedeutung des Worts, ursprünglich „Maske“, war: Rolle, Figur, Charakter (in Literatur wie Leben), sodann: (individueller) Träger einer gesellschaftlichen Rolle. Daraus wird der philosophisch-theologische Begriff, geprägt durch die Definition des Boethius: „Individuum einer geistigen Natur“, erwachsen aus theologischer Arbeit an Trinitätslehre und Christologie. Dabei zeigt sich (wie schon bei „Rolle“) eine innere Spannung: zwischen Selbstand und Bezüglichkeit. — In den Vordergrund tritt das Moment des Selbstands. So wird Person zum Namen für Freiheit, Selbstbewußtsein und Selbstzwecklichkeit: für ein Wesen von Würde (unabhängig von Wert und Unwert), dem unbedingte Achtung gebührt (Kant).
2. Der Mensch ist Person
Dieser Rang des Einzelnen, sich in den Menschenrechten zeigend, ist eine abendländische Errungenschaft, die es zu wahren gilt. Über den Extremen Individualismus und Kollektivismus stehend, ist sie von beidem gefährdet, sowohl direkt wie in Reaktion auf diese Gefährdung. Ein Individuum ist Exemplar [982] seiner Art; das Subjekt steht erkennend und wollend Objekten und Mitsubjekten gegenüber; Person bestimmt sich wesentlich durch das Gewissen. In diesem Selbstverhältnis liegt ihre Unantastbarkeit. D. h., sie kann zwar angetastet werden, aber darf es nie, und in bestimmtem Sinn kann sie es nicht: Wie „entwürdigt“ auch jemand sei, unveräußerlich besteht der Anspruch, ihn in seiner Würde zu achten, ein Anspruch an andere wie an ihn selbst. Daraus wird die Versuchung zu individualistischer Egozentrik verständlich (besonders auffällig aus asiatischer Perspektive). Insofern aber das Gewissen mich gerade bezüglich meines Verhältnisses zu Mensch, Welt, Gott mit mir konfrontiert, wird deutlich, woraus letztlich die Versuchung zu kollektivistischer Selbstaufgabe entspringt.
Wie ist nun diese Würde und die Unbedingtheit des Gewissensanrufs, in dem sie gründet, näher zu verstehen? Jede biologische, soziologische, psychologische Theorie, die sich als Letzterklärung verstünde, hätte diese Unbedingtheit weg-erklärt.
3. Gott ist personal
Die einer theoretischen Begründung weder fähige noch bedürftige Unbedingtheit bei einem bedingten Wesen ist zu verstehen einzig aus einem Ursprung heraus, der den Menschen nicht nach dessen Maß bejaht, sondern ihm durch unbedingte Bejahung erst seinen Rang gibt. Hat „Person eine Sinnbedeutung, die ihr Seinsgewicht übersteigt“ (Guardini), dann aufgrund eines Würde verleihenden Aktes Gottes: „Die Dinge entstehen aus Gottes Befehl; die Person aus seinem Anruf“ (Guardini).
So fordert das Person-Sein des Menschen, Gott als personal zu denken. Die absolut unbedingte, heilige Wirklichkeit, von der her der Mensch er selbst ist und auf welche hin er sich du-sagend sammelt, kann solches nicht bloß von uns her sein. Sie muß selbst und aus sich selbst sie selbst sein. Darum gehören die Begriffe Person [983] und Gott zusammen. Gott wäre nicht mehr Gott, wenn er weniger wäre als derart selbsthafter Ursprung. Und der Mensch könnte seinen Anspruch auf Personwürde gegenüber ihrer theoretischen wie praktischen Bestreitung nicht rechtfertigen, könnte er sich nicht auf Gottes Anruf berufen.
4. Das bestimmend Christliche
Nicht bloß faktisch ist der Person-Begriff in der biblischen Wirkungsgeschichte erwachsen; er ist prinzipiell mit dem Gedanken freier Schöpfung verknüpft. Das bloße Produkt eines Naturgeschehens mag Wert haben, doch niemals Würde. Und ebenso wäre es um sie getan, wäre die Schöpfung einem Demiurgen von seiner Einsamkeit abgepreßt worden. Freiheit geht einzig aus frei-gebiger Freiheit hervor. Ist also Gott selbst als Freiheit, Personalität und Liebe zu denken, dann kann er dies nicht erst seinem Geschöpf gegenüber werden. Er muß vielmehr an und für sich selbst schon Liebe sein. Und nicht schlicht Selbstliebe, weil Liebe stets ekstatisch ist. (Ich schaue [Selbstand], doch nicht mich, sondern dich [Bezug].) Wir haben darum dem Personbegriff die Komponente des Bezugs in gleichem Maß zurückzugewinnen, wie bisher der Selbstand herausgearbeitet worden ist. – Nicht der Mangel an Selbstbesitz, sondern der Mangel an absolutem = ganz gelöstem, selbstvergessenem Bezug macht es aus, daß wir nicht in vollem Sinn Person sind – gegenüber Gott als dem einzig vollkommen Personalen. Dabei wäre zu zeigen, wie zum wahren Bezug über das bloß gegenläufige Ich-Du hinaus das Mit-einander gehört; Liebe erfüllt sich statt in der Zwei-Einheit in Dreieinigkeit (Richard von St. Victor). So bereitet schon eine – biblisch eröffnete – Anthropologie das Verständnis für das christliche Zentralgeheimnis: „Wenn es möglich wäre, den Schritt in den Glauben ganz rein zu vollziehen, dann würde die Antwort auf die Frage, was Personalität einfachhin sei, lauten: Gottes Dreieinigkeit“ (Guardini). [984]
LITERATUR: R. Guardini, Welt und Person (Würzburg 1939); A. Brunner, Glaube und Erkenntnis (München 1951); H. U. v. Balthasar, Theodramatik II (Einsiedeln 1976/78); J. Splett, Der Mensch ist Person (Frankfurt 1978); J. Auer, Person (Regensburg 1979); G. Pöltner (Hrsg.), Personale Freiheit und pluralistische Gesellschaft (Freiburg 1981); K. Wojtyla, Person und Tat (Freiburg 1981); A. Brunner, Person und Begegnung (München 1982); B. J. Hilberath, Der Personbegriff der Trinitätstheologie in Rückfrage von Karl Rahner zu Tertullians „Ad Praxean“ (Innsbruck 1986); J. Splett, Freiheits-Erfahrung (Frankfurt 1986).
Quelle: Christian Schütz (Hg.), Praktisches Lexikon der Spiritualität, Freiburg 1992, 981-984.