Die Frage der Eidesleistung in der deutschen Bekenntniskirche (1938)
Von Prof. Dr. Karl Barth
Wenn ich heute etwas sagen soll über die Bekenntniskirche, so muss es geschehen mit besonderer Berücksichtigung der Eidesfrage. Es haben im Laufe dieses Sommers die deutschen Pfarrer mit Einschluss der Mehrheit der Bekenntniskirche vor ihren Behörden folgenden Eid abgelegt:
Ich schwöre, ich werde dem Führer des deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler gehorsam sein, ich werde die Amtspflicht erfüllen, die Gesetze beachten, so wahr mir Gott helfe.
Dabei waren die Worte „Ich schwöre“ und „Adolf Hitler“ auf den Formularen gesperrt gedruckt.
Die Vereidigung gehört im 3. Reich zu einer Reihe von Maßnahmen, die alle das Ziel haben, sich von Seiten der Staatsleitung in möglichst vollständiger Weise jedes Einzelnen so zu versichern, dass auf ihn gerechnet werden kann. Die Eidesleistung steht auf derselben Linie wie die übrigen Maßnahmen der Durchorganisierung und Uniformierung aller Reichsangehörigen. Alle sollen in eine Linie gebracht werden.
Die Frage einer Eidesleistung hat schon einmal die Nationalsynode beschäftigt. Dass sie noch einmal auftauchte, hängt mit der Angliederung Österreichs zusammen. Die evangelischen Pfarrer des ehemaligen Österreich haben sofort geschworen, ebenso auch die Pfarrer von Thüringen, die unter einer deutsch-christlichen Leitung stehen, so wie auch die vom Gebiet des früheren Königreiches Sachsen und von Hannover; sind ihnen auf dieser Bahn gefolgt. Der § 174 des deutschen Beamtengesetzes ermächtigt die Korporationen öffentlichen Rechtes, die Bestimmungen des deutschen Beamtengesetzes auf ihre Angestellten anzuwenden. In der Verpflichtung des Eidleistenden auf den Namen Adolf Hitlers ist die Eidformel identisch mit derjenigen für SA, SS, der Hitler-Jugend und andere Parteiformationen. Ein solcher Eid ist geschworen worden bis zu Jungen von 12 Jahren hinunter.
Am 20. April hat der Leitende des deutschen Oberkirchenrates der altpreußischen Union einen Erlass herausgegeben, laut dessen alle Pfarrer vor den Behörden ablegen sollten. Man redete davon, dieser Eid solle das Geburtstagsgeschenk der deutschen evangelischen Kirche an den Führer werden.
§ 4 dieses Erlasses bedroht die den Eid Verweigernden mit Absetzung in ihrem Amt. Dieser Paragraph ist nun in der Folge sehr wichtig geworden für die Entwicklung der Dinge und muss darum wohl beachtet werden.
Am … erschien dazu eine Eidesbelehrung von Dr. Werner aus dem Büro des Oberkirchenrates. In dieser Eidesbelehrung heißt es, dass unter dem Eid mehr zu verstehen sei als der im Neuen Testament den Christen auferlegte Gehorsam gegen den Staat. Irgendwelche Bemerkungen, Vorbehalte oder Fragen zur Eidesformel dürften bei der Eidesleistung nicht zugelassen werden.
Dieser Eid wurde auf den ersten Termin hin im Mai und Juni von der großen Mehrzahl der Pfarrer der altpreußischen Union geschworen. Die nationale Begeisterung über die Angliederung Österreichs hat dazu viel beigetragen. Viele haben in der Eidesleistung eine Möglichkeit ergriffen, sich zu reinigen vom Vorwurf der Staatsfeindlichkeit. Sie haben die Gelegenheit benützt, ihre Staatstreue unter Beweis zu stellen. Für andere war es eine Gelegenheit, sich mit ihren Gemeindegliedern solidarisch zu erklären, die als Beamte und Parteiangehörige den Eid geleistet hatten, und sich mit ihnen in eine Reihe zu stellen. Sie glaubten dabei, dadurch eine Möglichkeit geschaffen zu haben, den Kampf auf kirchlichem Boden umso entschlossener weiter zu führen. Und endlich war es für nicht wenige vor allem unter den Lutheranern einfach ein Gebot der Obrigkeit, der zu gehorchen sei, ganz gleich, wer sie darstelle. Wenn die Obrigkeit einen solchen Eid forderte, dann musste er nach ihrer Ansicht auch geleistet werden. Oft hat auch ein gewisser Zynismus eine Rolle dabei gespielt. Manche sagten: Es wird so viel geschworen, auch von Kindern, und was diese können, das kann ich auch. So wurde selbst von Pfarrern vielfach der Eid nicht mehr ernst genommen. Die Situation des Augsburger Interims, wo es hieß: Schreib, Pfarrer, schreib, damit du auf der Pfarre bleibst, die Angst vor der Absetzung war wohl für sehr viele bestimmend bei der Eidesleistung. Auch die Hoffnung, dadurch die Landeskirche als Volkskirche erhalten zu können, übte auf nicht wenige einen Druck aus.
Die Organe der Bekenntniskirche haben zunächst die Parole ausgegeben, dass die Eidesleistung nicht auf die vorgeschriebenen Termine geschehen soll. Dieser Protest gegen die Forderung der Eidesleistung war aber von Anfang an nicht grundsätzlich gemeint. Es hieß zunächst immer: Wir sind bereit, dem Führer einen Eid zu schwören unter Voraussetzung von Matthäus 5,33ff., wonach Jesus nicht das Schwören überhaupt verbietet. Er tut es nur in Bezug auf seine Jünger und sagt darum „Euch“. In der Kirche darf nicht geschworen werden, aber in der Eigenschaft eines Beamten dem Staat, sofern der Pfarrer Funktionen hat, die ins öffentliche Leben eingreifen.“
Andererseits fehlt beim Beschluss des Oberkirchenrates die klare Forderung des Staates. Weiter muss die Möglichkeit gegeben werden, die Eidesformel zu ergänzen durch Hinzufügung eines ausdrücklichen Vorbehaltes auf das vom Pfarrer geleistete Ordinationsgelübde. Weiter bestehen Bedenken gegen die Eidesleistung, weil damit das von Deutschen Christen geleitete Kirchenregiment anerkannt würde. So trat am 12. Juni die Bekenntnissynode zusammen, um die Bedingungen festzusetzen, unter denen ein Eid geleistet werden könnte.
Solche waren:
- Es muss die staatliche Forderung eines Treueides vorliegen.
- Die eidfordernden Stellen müssen von den Pfarrern eine Auslegung des Treueides annehmen, welche von der vorläufigen Kirchenleitung ausgegeben wird.
- Die Bindung des Pfarrers an das Ordinationsgelübde muss öffentlich anerkannt werden.
- Die Auslegung von Dr. Werner muss zurückgezogen werden.
Am 31. Juli tagte die Bekenntnissynode zum zweiten Mal und beschloss mit 26 Ja gegen 16 Nein bei 9 Enthaltungen, dass, da die 4 Bedingungen inzwischen erfüllt worden seien, die Pfarrer der deutschen Bekenntniskirche den anzuweisen seien, den Eid nunmehr zu leisten haben. Als Begründung dieses Beschlusses wurde angegeben, der Oberkirchenrat habe die Eidesforderung in Übereinstimmung mit dem staatlichen Kirchenminister Kerrl aufgestellt. Der Staat verlange, dass von jener Ermächtigung durch das Beamtengesetz Gebrauch gemacht werde. Der Präses Koch habe im Verlauf verschiedener Unterredungen mit Amtsstellen die Überzeugung erhalten, dass der Staat auf der Leistung des Eides bestehe. In Hamburg z. B. habe der Reichsstatthalter den Landesbischof angewiesen, die Eidesleistung der Pfarrer durchzuführen. Weiter habe der Oberkirchenrat die Erklärung des Bruderrates zum Eid anerkannt. Es bestehe die Möglichkeit, sachlich unbedenkliche Eideserklärungen zu Protokoll zu geben bei der Eidesleistung. Die Eideserklärung von Dr. Werner würde nicht mehr als Eidesbelehrung, sondern als Ansprache und als nicht verbindlich erklärt. Dadurch seien die Bedenken gegen die Eidesleistung ausgeräumt. Infolgedessen weist die Bekenntnissynode die Pfarrer an, sich bis zum 12. August zur Eidesleistung bereit zu halten. Sie erachtet es als ihre Pflicht, die Brüder in ihrem Gewissen zu lösen in den Bedenken, die sie vom Bekenntnis her haben. Sie werde aber Schritte tun, dass die Frist zur Eidesleistung verlängert werde, um noch vorhandenen Bedenken Rechnung zu tragen.
Dieser Beschluss der Bekenntnissynode scheint nun in weiten Kreisen der Pfarrerschaft wie eine Befreiung gewirkt zu haben. Viele Pfarrer hielten es unter solchen Sicherungen für möglich, den Eid subjektiv ehrlich zu leisten. Der Moderator des reformierten Bundes, Pfarrer Hesse, ließ allerdings trotzdem eine Warnung ausgehen mit der Frage: Kann man der Synode in ihrer Weisung gehorchen? Vor allem unter den Laien entstand vielfach Befremden über diesen Beschluss. Endlich war eine kleine Minderheit auch jetzt nicht bereit zu schwören, nicht nur im Gebiet der altpreußischen Union, sondern auch in anderen Kirchengebieten.
Für uns erhebt sich die Frage: Was haben diese Geschehnisse zu bedeuten? Es stehen bei der Ausdeutung zwei Möglichkeiten gegenüber. Die eine, besonders von Generalsuperintendent Dibelius aufgegriffene, redet in dieser Angelegenheit als von einem völligen Sieg; denn was man immer gewollt habe, sei nun durchgesetzt worden. Andererseits wird gesagt, was die Nationalzeitung, Basel, zu ihrer Deutung gemacht hat, es sei merkwürdig, dass diese Erklärung der Fuldaer Bischofskonferenz zusammentreffe mit dem sattsam und klanglosen Zusammenbruch der Opposition der Bekenntniskirche. Es wird nun gesagt werden müssen, dass eine schwere, ernste Niederlage der Bekenntniskirche erfolgt ist, aber der Kampf der Bekenntniskirche ist damit keineswegs zu Ende. Davon kann keine Rede sein.
Freilich hat es in dieser ganzen Sache daran gefehlt, dass die Stellungnahme zum Problem nicht ganz anders grundsätzlich gewesen ist. Man hat vergessen zu fragen: Was ist mit dem Eid von uns gefordert? Die Leute haben einfach bei ihren Überlegungen auf Art. 16 der Augsburger Konfession und Fragen 101 und 102 des Heidelberger Katechismus geachtet, um sich daran zu orientieren, und sich bei ihrer exegetischen Arbeit daran nicht klar gemacht, dass es sich nicht um einen Eid gegenüber einer Obrigkeit des 16. Jahrhunderts handelt. Beim Eid auf Adolf Hitler geht es fraglos um einen totalitären Eid, nicht zu einer Leistung oder einer bestimmten Gehorsamspflicht, nein, der Schwörende verschreibt sich einem anderen Gott. Treue und Gehorsam gegenüber Adolf Hitler heißt nicht dasselbe wie gegenüber einem Kurfürsten von Sachsen. Der ganze Mensch mit Haut und Haar, ohne jeglichen Vorbehalt, wird an den Führer ausgeliefert. Wer das nicht versteht, weiß noch nicht, was Nationalsozialismus sein will. Darum ist ein solcher Eid unvereinbar mit dem 1. Gebot. Einen derartigen Eid kann man nicht leisten mit der Hinzufügung einer Formel: So wahr mir der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus dazu helfe.
Es erhebt sich hier allerdings der Einwand, auch Prof. Karl Barth habe sich bereit erklärt, einen Eid zu leisten unter denselben Voraussetzungen. In der Tat, aber ich stand damals allein unter den Beamten und musste darum als erster das Experiment einer solchen Eidesleistung unter Vorbehalten machen. Die Folge davon war meine Absetzung durch den Staat, der damit zeigte, dass er keinen Eid unter Vorbehalten annimmt.
Wenn grundsätzlich über diese Eidesfrage nachgedacht worden wäre, so hätte nur gesagt werden können: Wir können nicht schwören, und wir erscheinen auch zu keinem Termin! Es wäre wohl eine sehr gefährliche Sache gewesen im Hinblick auf § 4 der Verordnung. Aber jeder, der dazu gekommen wäre, hätte die Sache weniger gefährlich gemacht, denn man hätte vom Oberkirchenrat her nicht 2000 Pfarrer absetzen können. Die staatlichen Stellen fürchteten denn auch, es könnte zu einer grundsätzlichen Weigerung kommen, die sie in Bedrängnis gebracht haben würde. So wäre eine grundsätzliche Haltung der Bekenntniskirche das Wort und die Tat geworden, die sie dem nationalsozialistischen Staat gegenüber hätte sagen und tun können. Die Kirche hatte die Gelegenheit, hier den Totalitätsanspruch abzuweisen. Wie dankbar wären viele dafür gewesen! Es ist nicht dazu gekommen. Dafür kamen die vier Forderungen. Wenn die Bekenntniskirche wenigstens diese vier Forderungen ernst genommen hätte! Das ist das Schwerste an dem Beschluss der Bekenntnissynode, dass sie sich Schritt für Schritt von ihren eigenen vier Forderungen hat zurückdrängen lassen.
Zu dem Beschluss ist zu bemerken, dass der Staat sich ja an keiner Stelle verbindlich erklärt hat, er verlange diesen Eid von den Pfarrern. Er hat sich immer nur hinter die kirchlichen Instanzen versteckt. Auf die kurze, eindeutige Anfrage der vorläufigen Leitung beim Kirchenminister kam überhaupt keine Antwort. Der Staat hat damit, dass er die Eidesforderung nicht öffentlich ausdrückte, der Eidesleistung den Gehorsamscharakter gegenüber der Obrigkeit genommen. Die Bekenntniskirche musste sich so mit unbestimmten Weisungen und Ratschlägen begnügen. Auch die Auslegung des Eides von Dr. Werner ist nicht offiziell zurückgezogen worden, wie die Bekenntniskirche verlangt hatte. Und was für eine Bedeutung der Vorbehalt auf das Ordinationsgelübde, der bei den Personalakten der Kirchenkanzleien liegt, bei einem Konflikt mit dem totalitären Staat gewinnen kann, weiß heute niemand. Der Staat ist ja durch diese Vorbehalte gegenüber einer Kirchenbehörde in keiner Weise gebunden. So ist die Bekenntniskirche in eine furchtbare Falle hineingeraten. So, wie die Bekenntnissynode es getan hat, lässt man sich nicht abspeisen, wenn man nicht eigentlich von vornherein entschlossen war, dem Widerstand nachzugeben.
Endlich hat dieser Beschluss der Bekenntnissynode noch einige Formfehler, die bis auf den Grund der Sache gehen, und die vermuten lassen, dass die Leute der Vorläufigen Leitung offenbar die Nerven verloren haben. Die Synode kann doch nicht einen Pfarrer anweisen, einen Eid zu leisten, da dies eine Sache der persönlichen Gewissensprüfung ist. Sie kann höchstens eine Belehrung über die Tragweite einer Eidesleistung übermitteln.
Und wie ist es möglich gewesen, dass die Bekenntnissynode den § 4 vergessen konnte bei ihrem Beschluss? Was soll aus den Pfarrern der Bekenntniskirche werden, die trotzdem nicht schwören können? Bevor eine Empfehlung zur Eidesleistung ausgegangen wäre, hätte die Bekenntniskirche Sicherungen schaffen müssen für diese Brüder. Wird man ihnen beistehen, wenn sie dem § 4 verfallen, weil sie nicht schwören konnten, da die Gewissenslösung der Bekenntnissynode ihnen unzureichend erschien?
Endlich sei noch darauf aufmerksam gemacht, dass die Bekenntniskirche diese Dinge getan hat, währenddem Martin Niemöller im Konzentrationslager sich befindet auf Weisung eines Führers, der von der Bekenntniskirche einen totalitären Eid bekommen soll!
Was nun geschehen wird, entzieht sich aller Weissagung. Ein solcher Beschluss wird nun weitere Konzessionen nach sich ziehen. Es ist für viele Pfarrer nun eine Bindung entstanden, die von allen Parteistellen geltend gemacht werden wird trotz aller Vorbehalte.
Und was soll man heute über die Bekenntniskirche sagen nach dem Vorgefallenen? Dies Geschehen, so schmerzlich und ernst es ist, ist doch kein Schluss. Der Kampf der bekennenden Kirche in Deutschland wird nicht zu Ende sein. Auch abgesehen von den letzten Dingen, die wir als Christen dazu zu sagen haben, zeigt sich noch ein Weg weiter. Offenkundig ist es niemandem wohl bei der ganzen Geschichte. Generalsuperintendent Dibelius steht da sicher vereinzelt da in Deutschland. Alle Erklärungen verraten, dass die Leute nicht ganz sicher sind, den richtigen Entscheid getroffen zu haben. Gerade auch die Predigten über diese Eidfrage zeigen, dass die Leute sich selbst noch allerlei Gedanken darüber machen. Es ist in ihnen auch viel und etwas schnell von der Vergebung der Sünde die Rede, was ein schlechtes Gewissen verrät. Auch in den Gemeinden ist offensichtlich nach wie vor Protest gegen diese Eidesleistung vorhanden, worauf die Predigten über den Eid hinzielen. Die Pfarrschaft der Bekenntniskirche setzt sich zusammen aus zwei Gruppen: aus den älteren Pfarrern, die noch mit dem Konsistorium in Verbindung stehen, vor dem sie ihre Examen abgelegt haben, und aus den jüngeren Theologen, die nicht mehr dazu gekommen sind und deshalb auch nicht zur Eidesleistung aufgefordert wurden, aber auch nicht schwören würden. Diese, die nur von den Organen der Bekenntniskirche geprüft wurden, sind die kombattanten Leute der Bekenntniskirche undsind auf der bisherigen Linie geblieben und werden auch bleiben, so wie sie auch bis heute die zuverlässigsten gewesen sind. Wobei allerdings zu bemerken ist, dass auch unter den älteren Pfarrern der Bekenntniskirche noch eine ganze Reihe sich vorfindet, die nicht schwören werden.
Aus allen Erklärungen hört man immer wieder die Beteuerung heraus, dass der Kampf nicht abgebrochen sei, sondern erst recht weiter geführt werde. Das wird sich freilich erst bewahrheiten müssen. Aber wir dürfen glauben, dass es die wirkliche Meinung und Absicht der Leute ist. Man kann dabei nur hoffen, dass es ihnen durch die erfolgte Eidesleistung nicht zu schwer gemacht werde. Wenn da und dort der Totalitätsanspruch des Staates in begrüßenswerter Deutlichkeit abgelehnt wird, so hören wir es nicht ohne große und ernste Sorge, doch auch nicht ohne Zuversicht.
Quelle: KBA 11131.