Die Kirche als zivilgesellschaftliche Assoziation. Überlegungen aus aktuellem Anlass
Von Albrecht Grözinger
Zurzeit häufen sich die Vorwürfe an die Kirchen, sie agierten wie eine NGO (Non Government Organisation) und seien damit eine NGO wie jede andere NGO geworden. Wenn man den Begriff sehr eng fasst, mag man vielleicht die Kirche nicht explizit als NGO bezeichnen, obwohl sich viele Kirchen bei der UNO als NGO zumindest registrieren lassen – dieser Tatbestand sei ausdrücklich in Erinnerung gerufen. So der Ökumenische Rat der Kirchen oder der Lutherische Weltbund, aber auch Caritas Internationalis oder der Zusammenschluss evangelikaler (!) Kirchen, die World Evangelical Alliance.
Mit den NGO teilen die Kirchen aber ausdrücklich den Status einer zivilgesellschaftlichen Assoziation. Auch dieser Begriff stösst nicht selten auf – oft auch sehr emotional grundierten – Widerspruch auch und gerade in der Kirche. Die Kirche, so wird eingewandt, ist doch mehr als „nur“ eine zivilgesellschaftliche Assoziation. Die Kirche verliere ihr Profil, wenn sie sich als zivilgesellschaftliche Assoziation neben anderen verstehe.
Dieser Sicht möchte ich entschieden widersprechen und diesen Widerspruch hier begründen. An den Anfang möchte ich eine klare These stellen, die dann im Folgenden weiter ausgeführt wird. Die These lautet: Die Theorie der Zivilgesellschaft bietet eine exakte Verortung von Kirche in einer pluralistischen Gesellschaft an, die zugleich dem theologischen Selbstverständnis der Kirche entspricht.
Theorie der Zivilgesellschaft
Zunächst einmal eine kurze vereinfachende Skizze der in sich sehr komplexen Theorie der Zivilgesellschaft. Auf der einen Seite steht der Staat mit seinen Institutionen wie Parlament, Regierung, Judikative. Im Grunde also der Staat, wie ihn sich Montesquieu mit seiner Theorie der Gewaltenteilung vorgestellt hat. Nun hat die Geschichte gezeigt, dass dieses System sein Funktionieren nicht aus sich selbst heraus garantieren kann. Und auch unsere Gegenwart zeigt dies. Die Autokraten unserer Gegenwart wie Putin, Trump oder bis vor kurzem Orbán können die Gewaltenteilung unterlaufen und sie tun dies auch.
Die Konsequenz daraus ist – und das ist der Kern der Theorie der Zivilgesellschaft –, dass es im vorstaatlichen Bereich Vereinigungen geben muss, die gleichsam den gesellschaftlichen Pluralismus darstellen und ihn dadurch zugleich stärken. Dass diese Theorie durchaus eine reelle Annahme ist, hat sich auch in der jüngsten Zeit gezeigt. Sowohl Viktor Orbán wie Donald Trump haben nach ihrer Wahl zuvörderst die zivilgesellschaftlichen Assoziationen und ihren Einfluss bekämpft, um ein autokratisches System zu etablieren. Oligarchen und Autokraten fürchten eine kritische Zivilgesellschaft wie die Pest.
Zu den zivilgesellschaftlichen Assoziationen gehören Vereine vor Ort vom Kaninchenzüchterverein bis zu den Sportvereinen, dazu gehören Organisationen, die sich für Menschenrechte und Ökologie einsetzen, wie Amnesty International oder Greenpeace. Und dazu gehören auch die religiösen Organisationen und damit auch die protestantischen Kirchen.
Die staatlichen Institutionen und die zivilgesellschaftlichen Assoziationen unterscheiden sich nun in einem wesentlichen Punkt. Die staatlichen Institutionen müssen immer einen gesamtgesellschaftlichen Interessenausgleich im Blick haben. Das Parlament soll keine Gesetze beschliessen, die Teile der Bevölkerung bevorzugen und andere benachteiligen. Die Regierung muss in ihrem Handeln versuchen, die verschiedenen Interessen in der Gesellschaft möglichst klug auszutarieren. Das Recht und die Rechtsprechung müssen alle Menschen gleich behandeln. Kurz gesagt: Der Staat darf keine partikulären Interessen folgen. Wie gesagt, das ist – wie bei Montesquieu – ein Idealmodell. Wir alle wissen, dass die Praxis das hehre Ziel oft verfehlt, was aber die Legitimität dieses Zieles nicht ausser Kraft setzt.
Ganz anders die zivilgesellschaftlichen Assoziationen. Sie haben und sie vertreten legitimerweise eine partikulare Perspektive. Der Kaninchenzüchterverein kümmert sich um die Kaninchenzucht; Greenpeace setzt sich für den Erhalt der Natur ein; Amnesty International für die Menschenrechte; die Gewerkschaften kämpfen für Arbeitnehmerrechte; die Arbeitgeberverbände für die Sichtweisen des Managements, usw. In dieser Weise begrenzen sie die Möglichkeit staatlicher Übergriffe und dienen so dem gerade mit ihrer partikularen Sichtweise dem Ganzen. Von zivilgesellschaftlichen Assoziationen wird innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft im Grunde nur verlangt, dass sie das Recht anerkennen, dass andere zivilgesellschaftliche Assoziationen ganz andere Intentionen vertreten können und dürfen, die den eigenen Intentionen sogar diametral entgegengesetzt sein können.
Gewiss haben nicht alle zivilgesellschaftlichen Assoziationen das gleiche Gewicht. Ich sage immer gerne, ein dörflicher Kaninchenzüchterverein hat nicht dasselbe Gewicht wie Amnesty International. Und eine Gesellschaft kann einer solchen Gewichtung von Bedeutung auch Ausdruck verleihen. Etwa – wie bei den Kirchen – durch Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wie in Deutschland oder den meisten Kantonen der Schweiz, durch Gewährung von Steuerprivilegien, etc. Solche Gewichtung von Bedeutung ist aber nie auf Dauer gestellt. Sie ist gesellschaftlich stets aufs Neue auszuhandeln und vor allem durch die „Privilegierten“ durch eine überzeugende Praxis zu bewähren.
Kirche in der Zivilgesellschaft
In ein solches Konzept der Zivilgesellschaft kann sich eine protestantische Kirche ohne Weiteres einfügen. Ihre spezifische Perspektive ist die Orientierung an der biblischen Überlieferung in der Vielfalt ihrer Praxis, die sie in die Gesellschaft einbringt (Verkündigung, Unterricht, Seelsorge, Diakonie).
Interessanterweise hat bereits die Barmer Theologische Erklärung in Ansätzen eine solche Sichtweise entwickelt. In der 5. These heisst es dazu: „Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maßmenschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.“
Dem Staat wird hier die allgemeine Aufgabe zugesprochen, für Recht und Frieden, also für einen humanen Zusammenhalt einer Gesellschaft, zu sorgen. In dieser Zusprechung wird der Staat aber in seinen Funktionen zugleich begrenzt. Er darf nicht in andere Bereiche ausgreifen. Die Kirche konkretisiert diese Begrenzung durch ihre spezifische Perspektive, nämlich durch die Erinnerung „an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit“, also das, was ich oben als die Perspektive einer Orientierung an der biblischen Überlieferung genannt habe.
Allgemeiner Geltungsanspruch und partikulare Repräsentanz
Allerdings hat die Kirche im zivilgesellschaftlichen Pluralismus ein spezifisches Problem, das nicht unterschätzt werden sollte, und das oft auch das Unbehagen auslöst, wenn die Kirche als zivilgesellschaftliche Assoziation angesprochen wird. Das Christentum erhebt wie andere Religionen auch durchaus einen allgemeinen Geltungsanspruch. Solche allgemeinen Geltungsansprüche finden sich in der Bibel zuhauf. Zum Beispiel wenn von der Welt als Schöpfung die Rede ist, wenn der Mensch als einer angesprochen ist, der im Widerstreit zu Gott steht (wie etwa in der Anthropologie des Paulus), etc. Auf die Artikulation solcher Aussagen mit allgemeiner Geltung soll die Kirche auch nicht verzichten. Sie muss sich nur bewusst sein, dass sie solche allgemeinen Geltungsaussage als partikulare zivilgesellschaftliche Assoziation macht, und dass in einer pluralistischen Gesellschaft allgemeine Geltungsaussagen immer nur als partikulare Aussagen wahrgenommen werden. Dies hat dann auch Rückwirkungen auf die Praxis der Kirche selbst. Solche Aussagen können nicht einfach nur behauptet werden, sondern sie müssen argumentativ-einladend entfaltet werden.
Und die Toleranz?
Diese Dialektik von genereller Geltungsaussage und partikularer Präsentation schärft auch noch einmal den Blick auf eines der Hauptprobleme einer pluralistischen Gesellschaft – nämlich der Toleranz. Sehr oft wird ja den Kirchen und Religionen vorgeworfen, sie seien prinzipiell intolerant, weil sie allgemeine Geltungsansprüche formulieren. Und sehr oft – bis in die Kirche selbst hinein – wird gesagt: „Wir sollten, das und das nicht sagen, weil wir damit die Toleranz verletzen.“ Toleranz durch Zurücknahme oder Ermässigung des eigenen Profils gewissermassen.
Ein solches Verständnis der Toleranz wird aber weder der Sache der Toleranz noch den Bedingungen einer Zivilgesellschaft gerecht. Die Toleranz wurde ja historisch gerade deswegen „erfunden“, weil sich einander ausschliessende Geltungsansprüche aufeinandertrafen. Und Pluralismus entsteht gerade dadurch, dass verschiedene, zum Teil diametral gegensätzliche Perspektiven und Geltungsansprüche aufeinandertreffen. Toleranz meint gerade nicht Zurücknahme dieser Geltungsansprüche, sondern der Verzicht auf eine wie auch immer geartete gewaltsame Durchsetzung meiner Perspektiven und meines Lebensentwurfes und der Anerkennung dessen, das vielleicht auch der Andere oder die Andere Recht haben könnte.
Sine vi humana, sed verbo
Die Kirche als zivilgesellschaftliche Assoziation stärkt also den gesamtgesellschaftlichen Pluralismus dadurch, dass sie in ihrer vielfältigen Praxis die Perspektive der biblischen Überlieferung einbringt. Und die Kirche als zivilgesellschaftliche Assoziation stärkt den Gedanken den Toleranz dadurch, dass sie sich dabei allein auf die Überzeugungskraft ihrer Botschaft verlässt. Und das ist im Übrigen ein ur-reformatorischer Grundsatz: Sine vi humana, sed verbo – ohne alle menschliche Gewalt, allein durch die Überzeugungskraft des Evangeliums. Diese Sicht ist so bedeutsam, dass sie sogar wörtlich in die Confessio Augustana von 1530 aufgenommen wurde. Und diese Sicht beschreibt zugleich den präzisen Ort der Kirche als zivilgesellschaftliche Assoziation in einer pluralistischen Gesellschaft.
Dr. Albrecht Grözinger ist emeritierter Professor für Praktische Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Basel und Pfarrer der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.