Der Reichstag zu Speyer 1526 und der reformationsrelevante Reichstagsabschied vom 27. August: „Danach haben Wir, auch Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches und derselben Botschaften, uns jetzt hier auf dem Reichstag einmütig verglichen und geeinigt, bis zum Konzil oder aber der Nationalversammlung nichtsdestoweniger mit unseren Untertanen ein jeder in den Sachen, die das Edikt – das durch Kaiserliche Majestät auf dem zu Worms gehaltenen Reichstag ausgegangen ist – betreffen möchten, für sich so zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder dieses gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten hofft und sich zutraut.“

Der Reichstag zu Speyer 1526

Von Helmar Junghans

Nachdem Karls Truppen am 24. Februar 1525 bei Pavia die französischen besiegt und Karl V. Franz I. im Januar 1526 in Madrid einen Frieden diktiert hat, scheint der Kaiser sich der Reformation zuwenden zu können. In Deutschland hat inzwischen der Bauernkrieg gezeigt, wozu das Anschwellen der reformatorischen Bewegung führen kann. Da die Regie­renden das Heft in der Hand behalten wollen, sind sie nun darauf bedacht, diese Strömungen von ihrem Gebiet fernzu­halten und trockenzulegen oder sie unter Kontrolle zu bekom­men. So versuchen 1526 Kaiser und Reich aufs neue, der re­formatorischen Strömungen Herr zu werden. Gleich im ersten Punkt seiner Reichstagsproposition, die am 25. Juni verlesen wird, schneidet der Kaiser das Hauptthema dieses Reichstages an:

Die kaiserliche Proposition (25. Juni 1526)

Und obgleich sich nun Ihre Kaiserliche Majestät ganz und gar, ohne sich irgendwie umzusehen, vorgenommen hat – und deshalb auch in steter und eifriger Übung ist und sich auch mit allem möglichen Fleiß danach richtet und schickt -, mit Gnade und Hilfe des allmächtigen Gottes sich in kurzer Zeit aus dem genannten, Ihrem spanischen Königreich zu erheben und sich in eigener Person in Italien nach Rom zu verfügen, um die kaiserliche Krone zu empfangen und daneben mit der Päpst­lichen Heiligkeit über ein allgemeines Generalkonzil zu ver­handeln, auf dem unseres heiligen Glaubens und der allge­meinen Christenheit Anliegen und Beschwernis abgeholfen, alle Ketzerei, Mißbräuche und Unordnung – die sich an vielen Orten, leider jedoch im Heiligen Reich Deutscher Nation am gefährlichsten und lästerlichsten zutragen und anhalten – ab­gestellt, ausgerottet und durch eine heilsame, einhellige, christ­liche Reformation, Ordnung, Satzung und Leben hinfort für dergleichen nicht nur unchristlichen, sondern ganz unmensch­lichen Aufruhre und Empörungen allenthalben Vorsorge ge­troffen und sie verhütet werden; so könnte sich doch das Ab­halten dieses Konzils etwas verzögern und der allgemeinen Deutschen Nation in den obengenannten Irrtümern noch län­ger zu stehen unerträglich und sogar zum höchsten beschwer­lich sein – in Anbetracht, daß bei einigen Reichsständen täg­lich je mehr und mehr allerhand beschwerliche, verdammte und irrige Neuerungen einreißen, öffentlich mit besorgniser­regendem Anstoß bei dem gemeinen Volk gepredigt, viele neue Schriften mit schmähenden Angriffen auf alle Obrigkeit, die aufrührerische Bewegungen des gemeinen Mannes bewir­ken, allenthalben im Druck ausgebreitet werden, alles wider die göttlichen und christlichen, auch Kaiserlicher Majestät und des Reiches Ordnungen, Satzungen, Mandate und Abschiede –, so daß zu befürchten ist, wenn hierin nicht zeitig genug und beratendes Einsehen geschieht, daß daraus – wie zum Teil auch oben gesagt ist – Zerrüttung unseres heiligen Glaubens, Zerstörung der christlichen Religion, großer Ungehorsam, Empörung wider die Obrigkeit, Parteiung, Aufruhre, Zertrennung im Reiche, Lästerung Gottes, unseres Schöpfers, Ver­unehrung seiner lieben Heiligen und dergleichen viel Übles entsteht, was der Kaiserlichen Majestät, dem Heiligen Reich und aller Ober- und Ehrbarkeit zu unwiederbringlichem Nachteil gereichen würde.

Um aber diesem mit Hilfe des Allmächtigen und der löb­lichen Kurfürsten, Fürsten und anderen Stände des Reiches Mitwirkung und mit treuem, möglichem Fleiß zuvorzukom­men, ist für das erste der gedachten Kaiserlichen und Spani­schen Königlichen Majestät usw., unseres allergnädigsten Her­ren gnädiges und ernstliches Ansinnen, Begehren und Befehl, die Kurfürsten, Fürsten und Stände des Heiligen Reiches möchten mit den obengenannten Ihrer Majestät Kommissare und Bevollmächtigten auf diesem gegenwärtigen Reichstag be­ratschlagen, bedenken und miteinander sich schließlich ver­gleichen und beschließen Mittel, Maß und Wege, mit denen der christliche Glaube und der allgemeinen Kirche wohl her­gebrachte, gute christliche Übung und Ordnung mittlerweile bis zu einem freien Konzil geschützt und hierin unter den Gliedern des Heiligen Reiches Einigkeit von jedermann ge­halten und wie die Übertreter für ihre Freveltat gestraft und so sich jemand der Strafe mit Gewalt widersetzen würde, wie eine Obrigkeit der anderen behilflich sein kann, damit nach Ihrer Kaiserlichen Majestät Edikt, auch dem, das die genann­ten Kommissare mit den Ständen des Reiches beschließen wer­den, von jedermann gelebt wird und ihm unverweigerte Aus­führung geschehen möge.

Während dieses verlesen wird, hat Karl V. schon vorge­sorgt, daß das Ergebnis der Reichstagsverhandlungen seinen Zielen nicht widersprechen kann. Am 23. März hat er seinem Bruder Ferdinand bereits die Vollmacht erteilt, die Debatte über die Glaubensfrage abzubrechen und zu verbieten. Karls V. Hoffnungen erfüllen sich nicht. Er stößt in Italien auf Widerstand, so daß er auch auf diesen Reichstag keinen star­ken Einfluß nehmen kann. Über den Verlauf des Reichstages berichtet der Gesandte des zwar nicht evangelischen, aber re­formfreundli­chen Herzogs Georg von Sachsen:

Also ist am folgenden Dienstag [26. Juni] der erste Artikel, der dem Auszug des kaiserlichen Auftrages einverleibt ist und den christlichen Glauben und der allgemeinen Kirche ehrlich hergebrachte Übung usw. betrifft, in der Verhandlung vor­genommen worden. Und dieser Artikel ist von den Ständen in fünf Artikel geteilt worden: erstlich, daß man über den Glauben disputieren sollte, wie er zu erhalten sei; zweitens, wie christliche, wohlhergebrachte Übung zu erhalten sei und was christliche, wohlhergebrachte Übung und Ordnung heißen soll; drittens, wie die Übertreter, die in den vergangenen Zei­ten wider das Edikt der Kaiserlichen Majestät, das zu Worms ausgegangen ist, gehandelt haben, zu strafen seien; viertens, wie nun die, die nachmals nach dem Schluß dieses Reichstages es übertreten würden, auch gestraft werden sollten; und fünf­tens, wenn sich jemand der Strafe widersetzen würde, wie man denselben zur Strafe bringen sollte. Darauf ist beschlos­sen worden für das erste, das unseren heiligen Glauben be­trifft, daß alle Kurfürsten, Fürsten und Stände des Heiligen Reiches und desselben Untertanen bei dem heiligen Glauben, der bisher aufgrund der heiligen, beständigen Konzilien in der heiligen christlichen Kirche angenommen worden ist, er­halten, gelehrt, gemehrt, geübt und gebraucht, nachmals dabei bleiben, leben und sterben sollen und wollen, wie das ehr­li­chen, christlichen, gottesfürchtigen Leuten eigen ist und ge­bührt, und sie wollen derhalben weiter keine Disputation, Neuigkeit oder Veränderung bis auf ein zukünftiges allgemei­nes Konzil leiden noch dulden. Zum zweiten ist beschlossen, daß alle wohlhergebrachte, gute christliche Übung laut Auf­trag Kaiserlicher Majestät bis auf ein Konzil erhalten werden soll. Aber über den Punkt, was gut, christlich und wohlher­gebracht sei, da hat es sich hart gestoßen. Die allgemeinen weltlichen Stände und dazu die Städte haben gewollt, man sollte den Mißbrauch und alles, was nicht gut, nicht christlich, nicht wohlhergebracht, sondern übel in der allgemeinen christ­lichen Kirche erhalten sei, abtun, und das Gute und Christ­liche sollte bestehen bleiben. Dabei wollten sie auch bleiben, sterben und genesen. Die Geistlichen haben das nicht anneh­men wollen, sondern haben hart darauf bestanden, das alles, was in ihrem Brauch bisher erhalten ist, das sollte alles für gut gehalten und also einfältig geglaubt und gehalten werden, in Anbetracht, daß das Abtun der Mißbräuche und das Schei­den des Guten vom Bösen nicht ein Werk des Reichstages sei, sondern auf ein allgemeines Konzil gehöre. Die anderen Stände haben das nicht einräumen wollen und gesagt, daß der gemeine Mann nun so weit unterwiesen sei, daß er sich nicht mehr mit einfältigem Glauben weiter leiten lassen will, deshalb sei es den Städten unmöglich, die Gemeinde dabei zu erhalten. Und sie haben sich auf den Auftrag Kaiserlicher Majestät bezogen, in dem mit klaren Worten angezeigt wird, daß es Seiner Majestät Meinung nicht gewesen sei, daß man von des Heiligen Reiches obliegenden Beschwerden, Mißbräuchen und anderen begründeten Dingen nicht handeln sollte. Und sie haben schlechterdings nicht beschließen wollen, es werde denn von den Mißbräuchen gehandelt. Es bestand auch die Gefahr, daß dieser einzige Artikel den Reichstag zertrennt hätte, wenn die Geistlichen nicht bewilligt hätten, daß sie von den Mißbräuchen wollten handeln lassen, obgleich nicht eher, als alle anderen Artikel beschlossen sind, was von jedem für eine Gefahr gehalten wird. Denn wenn dem nicht Folge geleistet werden sollte, so würde dies viel mehr Zwiespalt als Einigkeit machen und gebären. Zu dem dritten und vier­ten Artikel, die die Strafe für die Übertreter des kaiserlichen Ediktes und die nachmals dawider handeln würden betreffen, ist beschlossen, wenn jemand von den Kurfürsten, Fürsten und Ständen bisher wider christliche Ordnung und kaiserliches Edikt gehandelt hat und hinfort aber nicht mehr dagegen handeln, sondern sich der christlichen Ordnung gemäß ver­halten würde, so wollten andere Kurfürsten, Fürsten und Stände Kaiserliche Majestät untertänig ersuchen und bitten, daß Seine Majestät die Ungnade von den Übertretern gnädiglich wenden und sie aus der Sorge vor Strafe kommen lassen wolle. Die aber in ihrem Irrtum verharren und davon nicht abstehen wollten, die sollten Kaiserlicher Majestät und des Heiligen Reiches, das dem Kaiser darin unmittelbar Hilfe leisten soll, schwerer Strafe gewärtig sein. Wie aber laut des fünften Artikels die Exekution geordnet werden soll, daß eine Obrigkeit der anderen Hilfe und Handreichung tue usw., ist noch nicht beschlossen, sondern es ist für gut angesehen worden, daß man die alte Ordnung, die etwa auf den Reichs­tagen der Exekution halber gemacht worden ist, zur Hand nehme und danach, auch nach des Reiches und der Stände Ge­legenheit, eine dauerhafte Hilfe veranschlage. Von der welt­lichen Hilfe wird nun in den künftigen Wochen verhandelt werden. Bisher ist im Reich nichts weiter beratschlagt oder beschlossen worden, denn die obengenannten Artikel sind sehr angefochten worden. […]

Mir erscheinen die Verhandlungen nicht übel. Ich habe kei­nen Zweifel, wenn die Geistlichen nicht so sehr halsstarrig wären und dulden könnten, daß von ihren Mißbräuchen – die sie selbst zugeben müssen – etwas abgestellt würde, daß dies bei dem gemeinen Mann viel guten Gehorsam wirken würde, und es sollten alle Dinge durch die Hilfe des Allmächtigen wieder zu christlicher Liebe und Einigkeit gebracht werden. Ich finde aber leider, daß sie alle nicht einig sind, so findet man auch Geistliche – und bald den größten Teil -, die mehr auf ihre Ehre und Hoffart als auf die Wohlfahrt der allgemeinen Christenheit sehen. Derhalben steht es also und ist am Tag: Wenn die Geistlichen um die allgemeine Christenheit ebenso besorgt wären wie die Laien, so bliebe Gottes Ehre, alle gute christliche Ordnung, Brauch und Übung der heiligen Kirche, und sie selbst blieben dazu mit allem ihrem Habe, Ehre und Gütern. Denn ich habe bisher noch keinen Laien bemerkt, der da auch nur einen Buchstaben von der kirchlichen Ordnung abtun oder die geistlichen Güter um einen einzigen Pfennig schmälern wollte.

Danach erarbeitet eine Kommission in über vier Wochen Artikel über die »wohlhergebrachte Übung« und die Mißbräuche:

Und als dieselben im allgemeinen Rat weiter beraten und beschlossen werden sollten, ist dem kaiserlichen Statthalter und den Kommissaren ein anderer Auftrag von Kaiserlicher Majestät zugekommen, in dem Seine Majestät ernstlich be­fahl, daß auf diesem Reichstag über den heiligen Glauben, Kirchengesetze, altes Herkommen, Lehre, Ordnung, Zeremo­nien und Gebräuche nicht verhandelt, verändert oder be­schlossen werden soll, sondern daß dieselben Artikel samt aller Ketzerei, Irrsal, Mißbräuche und Unordnungen bis auf ein allgemeines Generalkonzil bleiben und beharren sollen. Wie denn Euer Fürstliche Gnaden aus dem Artikel desselben kaiserlichen Auftrages, den ich Euer Fürstlichen Gnaden mit der Werbung, die die kaiserlichen Kommissare an die Reichs­stände getan haben, in einer Abschrift hiermit überschicke, gnädiglich zu vernehmen haben.

Und diese Handlung hat im Reich einen großen Wider­willen und Zwiespalt gemacht, durch die den Ständen verbo­ten wurde, über die Mißbräuche zu reden, was ihnen vorher im Ausschreiben und im ersten Auftrag (zumal auch der Reichstag vornehmlich derhalben eingesetzt wurde) erlaubt und zugestanden worden war. Darauf hat auch der größte Teil der Fürsten und Stände abreisen wollen, wenn sie nicht durch vielfältiges Bitten des Erzherzogs davon abgehalten worden wären.

Seit der Zeit, ungefähr in vier Tagen, sind zwei Artikel zum Beratschlagen vorgenommen worden. Erstlich, daß alle Kurfürsten, Fürsten und allgemeinen Stände im Heiligen Reich eine ehrliche, tüchtige Botschaft zu Kaiserlicher Majestät nach Spanien abfertigen, die Seiner Majestät alle Umstände des Heiligen Reiches untertänig anzeigen und bitten soll, Seine Majestät wolle baldigst ins Reich kommen und gnädiglich ver­fügen, daß ein allgemeines Generalkonzil zur Abwendung aller Irrtümer der Christenheit gehalten werden möchte.

Mit dieser Gesandtschaft wird die nächste Entscheidung dem Kaiser zugeschoben. Bis diese getroffen wird, wollen sich die Reichsstände folgendermaßen verhalten:

Der Reichstagsabschied (27. August 1526)

Danach haben Wir, auch Kurfürsten, Fürsten und Stände des Reiches und derselben Botschaften, uns jetzt hier auf dem Reichstag einmütig verglichen und geeinigt, bis zum Konzil oder aber der Nationalversammlung nichtsdestoweniger mit unseren Untertanen ein jeder in den Sachen, die das Edikt – das durch Kaiserliche Majestät auf dem zu Worms gehaltenen Reichstag ausgegangen ist – betreffen möchten, für sich so zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder dieses gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten hofft und sich zutraut.

Damit soll jede Entscheidung vorerst ausgesetzt sein. Der Kaiser kommt nicht dazu, bald eine neue vor dem Reich zu er­zwingen, denn der Papst zeigt wenig Bereitschaft, ihm die Kaiserkrone aufzusetzen.

Quelle: Die Reformation in Augenzeugenberichten, hrsg. v. Helmar Junghans, Düsseldorf: Karl Rauch, 1967, S. 354-360.

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