Begriffsklärungen in Sachen selbstbestimmtes Sterben und Tötung: „Euthanasie (altgriechisch ‚guter Tod‘ von eu, ‚gut‘, und thánatos, ‚Tod‘) steht für die absichtliche Herbeiführung des Todes eines Menschen, vorgeblich um Leiden zu beenden oder zu ersparen. Da die NS-Diktatur dieses Wort als euphemistische Verschleierung von Krankenermordungen verwendet hat, ist dieser Begriff in Deutschland durch das missverständliche bzw. suggestive Wort ‚Sterbehilfe‘ ersetzt worden.“

Begriffsklärungen in Sachen selbstbestimmtes Sterben und Tötung

Wenn es um die Frage eines selbstbestimmten Sterbens geht, braucht es begriffliche Klärungen. Andernfalls ist eine ethische Verständigung nicht möglich. Hier ein Versuch:

Sterben vollzieht sich als fortschreitendes Erlöschen der vitalen Organfunktionen, das einem leiblichen Leben widerfährt. Solchermaßen ist es ein passives Geschehen, das es zu erleiden gilt.

Sterbebegleitung ist die einfühlsame und ganzheitliche Unterstützung eines Menschen in seiner letzten Lebensphase. Ziel ist es, Leiden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und die Würde des Sterbenden zu wahren, ohne den Tod aktiv herbeizuführen oder künstlich hinauszuzögern.

Palliativmedizin ist die medizinische Betreuung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden oder lebensbegrenzenden Erkrankung. Im Mittelpunkt steht nicht die Heilung (kurative Medizin, „kurieren“), sondern die Linderung von Beschwerden sowie die Verbesserung verbleibender Lebensqualität.

Palliative Sedierung ist ein medizinisches Verfahren, bei dem die Bewusstseinslage eines schwer kranken Patienten absichtlich herabgesetzt wird, um unerträgliche Symptome wie Luftnot, Schmerzen oder Angst in der letzten Lebensphase zu lindern oder auszuschalten, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend helfen.

Euthanasie (altgriechisch „guter Tod“ von eu, „gut“ und thánatos, „Tod“) steht für die absichtliche Herbeiführung des Todes eines Menschen, vorgeblich um Leiden zu beenden oder zu ersparen. Da die NS-Diktatur dieses Wort als euphemistische Verschleierung von Krankenermordungen verwendet hat, ist dieser Begriff in Deutschland durch das missverständliche Wort „Sterbehilfe“ ersetzt worden.

Sterbehilfe recht verstanden bezeichnet die palliative Hilfe in einem Sterbeprozess und entspricht damit der Sterbebegleitung. Die Einwilligung eines Sterbenden vorausgesetzt kann Sterbehilfe auch das Unterlassen oder die Reduktion von eventuell lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen beinhalten, was gemeinhin als passive Sterbehilfe („Sterbenlassen“) bezeichnet wird.

Missverständlich bzw. suggestiv wird der Begriff einer Sterbehilfe dann verwendet, wenn von aktiver Sterbehilfe die Rede ist. Gemeint ist damit die gezielte Herbeiführung des Todes auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches der betreffenden Person. Sie erfolgt in der Regel durch die Verabreichung einer letalen, also tödlichen Dosis verschiedener Medikamente oder Substanzen. Strafrechtlich spricht man hierbei von einer Tötung auf Verlangen, die in Deutschland nach § 216 StGB strafbar ist.

Indirekte Sterbehilfe ist eine missglückte Wendung. Sie bezieht sich auf eine palliativmedizinisch indizierte Schmerz- oder Symptombehandlung – meist hochdosierte Opioide gegen starke Schmerzen oder Atemnot –, bei der eine mögliche Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge in Kauf genommen wird.

Suizid (von neulateinisch suicidium, aus sui „seiner [selbst]“, und caedere „[er]schlagen, töten“) – früher auch Selbstmord oder Freitod genannt – ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens als Selbsttötung durch eine selbst ausgeübte Handlung.

Ein assistierter Suizid bezeichnet eine Selbsttötung, bei der der Suizident (Selbsttötungswillige) durch Bereitstellung von Medikamenten, Anleitung oder Apparatur darin unterstützt wird, sich selbst das Leben zu nehmen, ohne dass ein anderer die todbringende Handlung direkt ausführt. Die Tatherrschaft des Geschehens bleibt beim Suizidenten. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland weitgehend straffrei.

Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) bzw. „Sterbefasten“ ist eine selbstgewählte Unterlassung, die auf das eigene Sterben zielt, ohne dass dabei eine Tötungshandlung vorgenommen wird.

Hier der Text als pdf.

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