Begriffsklärungen in Sachen selbstbestimmtes Sterben und Tötung
Wenn es um die Frage eines selbstbestimmten Sterbens geht, braucht es begriffliche Klärungen. Andernfalls ist eine ethische Verständigung nicht möglich. Hier ein Versuch:
Sterben vollzieht sich als fortschreitendes Erlöschen der vitalen Organfunktionen (Atmung, Herz-Kreislauf- sowie Hirnfunktion), das einem leiblichen Leben widerfährt. Solchermaßen ist es ein passives Geschehen, das es zu erleiden gilt.
Sterbebegleitung ist die einfühlsame und ganzheitliche Unterstützung eines Menschen in dessen letzten Lebensphase. Ziel ist es, Leiden zu lindern, Lebensqualität zu erhalten und die Würde des Sterbenden zu wahren, ohne dabei den Tod aktiv herbeizuführen oder künstlich hinauszuzögern.
Palliativmedizin (von lateinisch pallium = „Mantel“) ist die medizinische Betreuung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden oder lebensbegrenzenden Erkrankung. Sie ist nicht auf Heilung (kurative Medizin), sondern auf Linderung von Beschwerden sowie die Verbesserung verbleibender Lebensqualität ausgerichtet. Medizinische Palliativversorgung geschieht entweder als Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) oder stationär auf einer Palliativstation im Krankenhaus bzw. in einem Hospiz.
Gezielte (palliative – missverständlich: terminale) Sedierung ist ein medizinisches Verfahren, bei dem die Bewusstseinslage eines schwer kranken Patienten medikamentös herabgesetzt wird, um unerträgliche Symptome wie Luftnot, Schmerzen oder Angstzustände in der letzten Lebensphase zu lindern oder auszuschalten, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend helfen.
Euthanasie (altgriechisch „guter Tod“ von eu, „gut“, und thánatos, „Tod“) steht meist für die absichtliche Herbeiführung des Todes eines Menschen, vorgeblich um Leiden zu beenden oder zu ersparen. Da die NS-Diktatur dieses Wort als euphemistische Verschleierung von Krankenmorde verwendet hat, ist dieser Begriff in Deutschland weitgehend durch das ebenfalls missverständliche Wort Sterbehilfe (Analogiebildung zu „Geburtshilfe“) ersetzt worden.
Sterbehilfe recht verstanden bezeichnet die palliative Hilfe in einem Sterbeprozess und entspricht damit der Sterbebegleitung. Die Einwilligung eines Sterbenden vorausgesetzt kann Sterbehilfe auch das Unterlassen oder die Reduktion von eventuell lebensverlängernden Behandlungsmaßnahmen beinhalten, was mitunter als passive Sterbehilfe („Sterbenlassen“) bezeichnet wird.
Indirekte Sterbehilfe ist eine missglückte Wendung. Sie bezieht sich auf eine palliativmedizinisch indizierte Schmerz- oder Symptombehandlung – beispielsweise durch hochdosierte Opioide gegen starke Schmerzen oder Atemnot –, bei der eine mögliche Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge in Kauf genommen wird.
Missverständlich bzw. suggestiv wird der Begriff dann verwendet, wenn von aktiver Sterbehilfe die Rede ist. Gemeint ist die gezielte Herbeiführung des Todes auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches der betreffenden Person. Sie erfolgt in der Regel durch Verabreichung einer letalen, also tödlichen Dosis verschiedener Medikamente oder Substanzen. Korrekt spricht man hierbei von einer Tötung auf Verlangen, die in Deutschland nach § 216 StGB strafbar ist.
Suizid (von neulateinisch suicidium, aus sui „seiner“, und caedere „erschlagen“) – früher auch Selbstmord oder Freitod genannt – ist die vorsätzliche Beendigung des eigenen Lebens durch eine selbst ausgeübte Handlung (Selbsttötung). Nach deutschem Recht ist der Suizid straffrei.
Ein assistierter Suizid bezeichnet eine Selbsttötung, bei der der Suizident (Selbsttötungswillige) durch Bereitstellung von Medikamenten, Anleitung oder Apparatur darin unterstützt wird, sich selbst das Leben zu nehmen, ohne dass ein anderer die todbringende Handlung ausführt. Da die Tatherrschaft des Geschehens beim Suizidenten bleibt, ist in Deutschland die Beihilfe zur Selbsttötung weitgehend straffrei.
Freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) bzw. Sterbefasten ist eine selbstgewählte Unterlassung, die auf das eigene Sterben zielt, ohne dass dabei eine Tötungshandlung vorgenommen wird.