Martin Luther über die obrigkeitliche Verfolgung und Bestrafung von Ketzern (bzw. Täufern) aus seiner Auslegung des 82. Psalms (1530): „Wo etliche wollten lehren wider einen öffentlichen Artikel des Glaubens, wie die Wiedertäufer halten, die soll man auch nicht leiden, sondern als die öffentli­chen Lästerer strafen. Denn sie sind auch nicht allein Ketzer, sondern öffentliche Lästerer. Nun ist gewiß die Obrigkeit schuldig, die öffentlichen Lästerer zu strafen, so wie man die straft, die sonst fluchen, schwören, schmähen, lästern, schelten, schänden, verleumden usw.“

Unverantwortlich ist, was Martin Luther in seiner Auslegung des 82. Psalms vom Frühjahr 1530 als Anweisung zur obrigkeitlichen Verfolgung und Bestrafung von Wiedertäufern geschrieben hatte (vgl. dazu Jörg Trelenburg, Luther und die Bestrafung der Täufer, ZThK 110, 2013, S. 30f:

Über die Verfolgung von Ketzern bzw. Täufern (aus der Auslegung des 82. Psalm, 1530)

Von Martin Luther

Hie fragt sich’s bei diesen drei Versen, weil die Götter oder Obrigkeit neben den andern Tu­genden sollen Gottes Wort und die Prediger fördern, ob sie auch den widerwärtigen Lehren und Ketzereien sollen wehren und sie strafen, weil man niemand soll noch kann zum Glauben zwingen. Hie ist zu antworten: Erstlich sind etliche Ketzer aufrührerisch, die öffentlich lehren, daß man keine Obrigkeit leiden soll. Item, daß kein Christ möge im Stande der Obrigkeit sit­zen. Item, daß man soll nichts Eigenes haben, sondern von Weib und Kind laufen, Haus und Hof lassen oder alle Dinge gemein halten und haben. Diese sind stracks und ohn’ allen Zwei­fel zu strafen von der Obrigkeit, als die da öffentlich wider die welt1ichen Rechte und Obrig­keit streben (Röm. 13,1f). Denn sie sind nicht allein Ketzer, sondern als die Aufrührer greifen sie die Obrigkeit und ihr Regiment und Ordnung an, gleichwie ein Dieb fremdes Gut, ein Mörder fremden Leib und ein Ehebrecher fremden Gemahl antastet, welches alles nicht zu leiden ist.

Zum andern: Wo etliche wollten lehren wider einen öffentlichen Artikel des Glaubens, der klärlich in der Schrift gegründet und in aller Welt geglaubt ist von der ganzen Christenheit, gleich wie die, so man die Kinder lehret im Credo, als, wo jemand lehren wollt’, daß Christus nicht Gott sei, sondern ein schlechter Mensch und gleich wie ein anderer Prophet, wie die Türken und die Wiedertäufer halten, die soll man auch nicht leiden, sondern als die öffentli­chen Lästerer strafen. Denn sie sind auch nicht allein Ketzer, sondern öffentliche Lästerer. Nun ist gewiß die Obrigkeit schuldig, die öffentlichen Lästerer zu strafen, so wie man die straft, die sonst fluchen, schwören, schmähen, lästern, schelten, schänden, verleumden usw. Denn solche Lehrer schänden mit ihrem Lästern Gottes Namen und nehmen dem Nächsten seine Ehre vor der Welt. Ebenso soll die Obrigkeit auch strafen oder doch nicht leiden die, so da lehren, Christus sei nicht für unsre Sünden gestorben, sondern ein jeglicher solle selbst dafür genugtun. Denn das ist auch eine öffentliche Lästerung wider das Evangelium und wider den gemeinen Artikel, da wir im Glauben also beten: „Ich glaube die Vergebung der Sünden“, „… und an Jesum Christ, gestorben, auferstanden usw.“ Item, wer da lehret, daß der Toten Auferstehung und ewiges Leben oder Hölle nichts sei und dergleichen, als die Saddu­zäer und Epikuräer, welcher auch jetzt viel wird unter den großen Klüglingen.

Denn hiemit wird niemand zum Glauben gedrungen; denn er kann dennoch wohl glauben, was er will, allein das Lehren und Lästern wird ihm verboten, womit er Gott und den Christen ihre Lehre und Wort nehmen und solches noch obendrein unter dem Schutz der weltlichen Einrichtungen des christlichen Staates zu ihrem Schaden tun [will]. Er gehe dahin, wo nicht Christen sind, und tue es daselbst. Denn wie ich schon öfter gesagt habe: Wer bei Bürgern sich nähren will, der soll das Stadtrecht halten und dasselbe nicht schänden und schmähen oder sich trollen. Also lesen wir, daß die heiligen Väter im Concilio Niceno taten, sobald sie der Arianer Lehre lesen hörten, zischten sie alle einträchtiglich und wollten sie auch nicht hören noch zur Beweisung oder Verantwortung kommen lassen, sondern verdammten sie flugs ohn’ alles Disputieren als die öffentlichen Lästerer. Moses in seinem Gesetze gebietet auch, solche Lästerer, ja alle falschen Lehrer zu steinigen. Also soll man hie auch nicht viel Disputierens machen, sondern auch unverhört und unverantwortet verdammen solch öffent­liche Lästerung, wie auch Paulus gebietet Titus am Ersten: Man solle einen Ketzer meiden und fahren lassen, wenn er einmal oder zweimal vermahnet ist, und dem Timotheus verbietet er das Wortgezänk und Disputieren, welches nichts tut, denn daß es die Zuhörer verkehret. Denn solche gemeinen Artikel der Christenheit sind bereits genugsam verhöret, bewiesen und beschlossen durch die Schrift und [durch das] Bekenntnis der ganzen gemeinen Christenheit mit viel Wunderzeichen bestätiget, mit viel Bluts der heiligen Märtyrer versiegelt, mit aller Lehrer Büchern bezeugt und verteidigt und bedürfen keines Meisterns und Klügelns mehr.

Zum Dritten: Wo sich’s begibt, daß in einer Pfarre, Stadt oder Herrschaft die Papisten und Lutherischen – wie man sie nennet – gegeneinander schreien und wider einander predigen über etlichen Artikeln, da beide Teile die Schrift für sich haben wollen, wollt’ ich dennoch solchen Zwiespalt nicht gerne leiden. Und meine Lutherischen sollten auch selbst gern abtre­ten und schweigen, wo sie merkten, daß man sie nicht gern höret, wie Christus lehret (Matth. 10,14) am Zehnten, und sich lassen zum Predigen zwingen, wie ich tue. Denn ich gar leicht­lich ablasse, wo man mich nicht hören will, und alle meine Predigten und Schreiben habe ich müssen gedrungen und gezwungen tun. Will oder kann aber vielleicht hie kein Teil um des Amtes willen nicht weichen noch schweigen, so tue die Obrigkeit dazu und verhöre die Sache, und welches Teil nicht bestehet mit der Schrift, dem gebiete man das Stillschwei­gen, wie der große Kaiser Konstantinus tat und ließ durch seinen Landpfleger Probus den Athanasius und Arius gegeneinander verhören und die Sache erkennen. Denn es ist nicht gut, daß man in einer Pfarrei oder Kirchspiel widersprechende Predigt ins Volk lässet gehen; denn es entspringen daraus Rotten, Unfriede, Haß und Neid auch in andern weltlichen Sachen.

Zum Vierten: Wo aber etliche gegeneinander über solchen Artikeln, da beide Teile bekennen, daß nicht die Schrift, sondern alte Gewohnheit oder Menschengesetze neben und außer der Schrift aufgekommen seien, wie z. B. Platten[1], Weihwasser, Würzweihes[2] und dergleichen unnötige Stücke mehr, die weder mit Wunderzeichen noch Märtyrerblut bestätigt sind, da soll man keineswegs solch Gezänk auf der Kanzel leiden, sondern beiden Teilen gebieten, daß sie Frieden haben. Denn was die Schrift nicht hat, darum sollen die Prediger nicht zanken vor dem Volk, sondern sollen die Schrift immer treiben. Denn Liebe und Friede gehet weit über alle Ceremonien, wie S. Paulus auch sagt (Kol. 3,14), daß der Friede solle über alles den Vor­tritt haben, und [es] ist unchristlich, daß Friede und Einigkeit solle den Ceren1onien weichen. Will das nicht helfen, so gebiete man dem zu schweigen, der ohne Schrift auf die Ceremonien als nötig zur Seligkeit dringt und die Gewissen verstricken will.

Was ich aber sage von öffentlichen Predigten, das sage ich viel mehr von Winkelpredigten und heimlichen Ceremonien; denn dieselbigen sind aller Dinge nicht zu leiden. Sonst mag einer bei sich selbst lesen und glauben, was er will. Will er nicht Gott hören, so höre er den Teufel! Aber was gewisse Artikel der Schrift sind, die soll man öffentlich predigen und auch in den Häusern dem Gesinde lesen und lehren. Mit alledem ist niemand zum Glauben ge­zwungen, sondern der Gemeine ist vor den störrischen Köpfen Friede geschafft und den Win­kelpredigern ihre Büberei gesteuert, die unberufen und ungesandt hin und wieder in die Häu­ser schleichen und ihr Gift auslassen, ehe es Pfarrherr oder Obrigkeit erfahren. Das sind die Diebe und Mörder, von denen Christus Johannes am Zehnten (Joh. 10,9) sagt, daß sie in fremde Kirchspiele fallen und in ein fremdes Amt greifen, das ihnen nicht befohlen, sondern verboten ist.

Und ein Bürger ist schuldig, wo solcher Winkelschleicher einer zu ihm kommt, ehe denn er denselbigen höre: oder lehren lässet, daß er’s seiner Obrigkeit ansage und auch dem Pfarr­herrn, des Pfarrkind er ist. Tut er das nicht, so soll er wissen, daß er als ein Ungehorsamer seiner Obrigkeit wider seinen Eid tut und als ein Verächter seines Pfarrherrn, dem er Ehre schuldig ist, wider Gott handelt, dazu selbst schuldig ist und gleich auch mit dem Schleicher ein Dieb und Schalk wird, wie der 50. Psalm (,16ff) sagt von solchen Winkellehrern: „Gott sprach zu dem Gottlosen: Was verkündigest du Meine Rechte und nimmst Meinen Bund in dein Maul, so du doch die Strafe hassest und wirfest Meine Worte hinter dich? Wenn du einen Dieb siehst (d. i. einen Seelendieb, Joh. 10), so läufst du mit ihm und hast teil mit den Ehebre­chern (d. i. mit den Falschgläubigen und Ketzern). Dein Maul lässest du Böses reden, und deine Zunge treibt Falschheit. Du sitzest und redest wider deinen Bruder und verleumdest deiner Mutter Sohn usw.“

Hätte man den Münzer, Karlstadt und ihre Gesellen nicht so lassen schleichen und kriechen in fremde Häuser und Kirchspiele, dahin sie niemand gesandt, auch keinen Befehl hatten, so wäre all das große Unglück wohl unterblieben. Daß aber die Apostel auch zuerst in fremde Häuser gingen und predigten, des hatten sie Befehl und waren dazu verordnet, berufen und gesandt, daß sie an allen Orten sollten predigen, wie Christus sprach: „Gehet hin in ans Weit und predigt allen Kreaturen!“ (Mark. 16,15) Aber darnach hat niemand mehr solchen gemei­nen apostolischen Befehl; sondern ein jeglicher Bischof oder Pfarrherr hat sein bestimmtes Kirchspiel oder Pfarre, welche S. Petrus 1.Petr. 5(,3) auch ‚Cleros‘ heißt, d. i. ‚Teile‘, darum daß einem jeglichen sein Teil Volks befohlen ist, wir S. Paulus Titus (Tit. 1,5) schreibt, darin kein anderer oder Fremder ohne sein Wissen und Willen sich unterstehen soll, seine Pfarr­kinder zu lehren, weder heimlich noch öffentlich. Und soll ihm auch bei Leib und Seele niemand zuhören, sondern [es] ansagen und melden seinem Pfarrherrn oder der Obrigkeit.

Und solches soll man also festhalten, daß auch kein Prediger, wie fromm oder rechtschaffen er sei, unter eines Papisten oder ketzerischen Pfarrherrn Volk zu predigen oder heimlich zu lehren sich unterstehen soll ohne desselbigen Pfarrherr Wissen und Willen; dem: es ist ihm nicht befohlen. Was aber nicht befohlen ist, des soll man lassen anstehen. Wir haben genug zu tun, so wir das Befohlene ausrichten wollen. Es hilft ihnen auch nicht, daß sie vorgeben: Alle Christen sind Priester. Es ist wahr: Alle Christen sind Priester, aber nicht alle [sind] Pfarrher­ren! Denn daneben, daß er Christ und Priester ist, muß er auch ein Amt und befohlen Kirch­spiel haben. Der Beruf und Befehl macht zum Pfarrherrn und Priester, gleich wie ein Bürger oder Laie mag wohl gelehret sein, aber ist drum nicht Doktor, daß er in den Schulen öffentlich lesen dürfte oder sich solchen Amtes unterwinden, er werde denn dazu berufen.

Das habe ich müssen von den Schleichern und Meuchelpredigern, deren jetzt über die Maßen viele sind, anzeigen, zu warnen alle Pfarrherrn und Obrigkeit, daß sie mit Fleiß darauf sehen, dazu ihr Volk vermahnen und gebieten, sich vor solchen Läufern und Buben zu hüten und sie zu meiden als des Teufels gewisse Boten, es sei denn, daß sie gute Kundschaft und Zeugnis bringen ihres Berufs und Befehls von Gott zu dem und dem Werk in dem und dem Kirchspiel. Sonst soll man sie nicht zulassen noch hören, wenn sie gleich das reine Evangelium wollten lehren, ja wenn sie gleich Engel und eitel Gabriele vorn Himmel waren. Denn Gott will nichts aus eigener Wahl oder Andacht, sondern alles aus Befehl und Beruf« getan haben, sonderlich das Predigtamt, wie S. Paulus spricht 2. Petr. 1(,20f): »Das sollt ihr fürs erste wissen: Es ist noch nie eine Weissagung aus menschlichem Willen hervorgebracht, sondern die heiligen Menschen Gottes haben geredet, getrieben vom Heiligen Geist“. Darum wollte auch Christus die Teufel nicht lassen reden, da sie doch Ihn als Gottes Sohn ausriefen und die Wahrheit sag­ten. Denn Er wollte solch Exempel ohne Beruf, zu predigen, nicht gestatten. So gedenk’ nun ein jeglicher: Will er predigen oder lehren, so beweise er den Beruf und Befehl, der ihn dazu treibt und zwingt, oder [er] schweige still. Will er nicht, so befehle die Obrigkeit solchen Buben dem rechten Meister, der ‚Meister Hans‘ heißt. Das ist alsdann sein Recht, als der gewißlich im Sinn hat, einen Aufruhr oder noch Ärgeres unter dem Volk anzurichten.

Hie sprichst du vielleicht zu mir: Warum lehrest du denn mit deinen Büchern in aller Welt, so du doch allein zu Wittenberg Prediger bist? Antwort: Ich hab’s nie gern getan, tue es auch noch nicht gern. Ich bin aber in solch Amt erstlich gezwungen und getrieben, da ich Doktor der Heiligen Schrift werden mußte ohne meinen Dank. Da fing ich an als ein Doktor, dazumal von päpstlichem und kaiserlichem Befehl, in einer gemeinen freien hohen Schule, wie einem solchen Doktor nach seinem geschworenen Amt gebührt, vor aller Welt die Schrift auszulegen und jedermann zu lehren, habe auch also, nachdem ich in solch Wesen kommen bin, müssen drinnen bleiben, kann auch noch nicht mit gutem Gewissen zurück oder abblasen, ob mich gleich Papst und Kaiser drüber verbannten. Denn was ich hab’ angefangen als ein Doktor, aus ihrem Befehl gemacht und berufen, muß ich wahrlich bis an mein Ende bekennen und kann nun hinfort nicht schweigen noch aufhören, wie ich wohl gern wollt’ und auch wohl so müde und unlustig bin über der großen unleidlichen Undankbarkeit der Leute. Wiewohl, wenn ich schon kein solcher Doktor wäre, so bin ich dennoch ein berufener Prediger und habe die Mei­nen wohl mögen mit Schriften lehren. Ob nun auch andere solche meine Schriften noch be­gehret und mich drum gebeten haben [oder nicht, so] bin ich’s [doch] schuldig gewesen, zu tun. Denn ich mich damit nirgend selbst eingedrungen noch von jemand begehre: oder gebe­ten, dieselbigen zu lesen, gleich wie andere frömmere Pfarrherren und Prediger Bücher schrei­ben und niemand wehren noch treiben, [sie] zu lesen, und damit auch in aller Welt lehren, und laufen und schleichen doch nicht wie diese losen unberufenen Buben in fremde Ämter ohne Wissen und Willen der Pfarrherren, sondern haben ein gewiß Amt und Befehl, der sie treibt und zwingt. Wollt‘ aber jemand mir weiter einreden, man sollt‘ solche Lästerer nicht strafen noch ihnen wehren, weil wir ja doch die Juden leiden und dulden, die unsern Herrn Christum und Seine Mutter samt allen Heiligen und Christen lästern, beide, mit Lehren und Reden, so antworte ich: Des haben sie auch ihre Strafe, daß sie außer der Christenheit bleiben, dazu in kein weltlich Regiment kommen dürfen. Auch leidet man’s nicht von ihnen, wo sie öffentlich vor den Leuten also lüstern wollten. Viel weniger leidet man von ihnen, daß sie unter den Christen in öffentlichem Predigtamt oder durch Winkelpredigt solches vornehmen, wie diese giftigen Schleicher tun, welche wollen mit ihrem Lästern nirgend schmeißen« denn bei und unter denen, die getauft sind und Christen heißen, wollen dazu nicht wie die Juden untüchtig vor der Welt, sondern [als] die allertüchtigsten gerühmet und geehret sein. Wenn sie aber hin­gingen oder blieben, wo keine Christen sind und [sie] niemand höret, wie die Juden, müßte man sie lassen lüstern den Steinen und Bäumen irgendwo im Walde, ja meinetwegen im Ab­grund des Meeres oder in einem glühenden Backofen.

Weiter wird vielleicht einer wider mich klügeln und vorgeben, daß ich mit solchem Unterricht die Tyrannen, so das Evangelium verfolgen, getrost stärke, Fenster und Tür auftue; denn weil sie unser Evangelium für Ketzerei und Lästerung halten, werden sie sich nun allererst schmü­cken und verwenden, ihr Gewissen und Amt zwinge sie, uns als die Lästerer zu strafen usw. Antwort: Was frag’ ich darnach? Wenn wir nötigen Unterricht sollten um der Tyrannen willen lassen, hätten wir längst schon das ganze Evangelium lassen müssen. Tun sie recht, das wer­den sie wohl finden, da laß ich sie für sorgen. Branchen sie doch ihrer Gewalt auch in weltli­chen Sachen wissentlich aufs allermutwilligste andern zum Schaden und Hindernis. Was ist’s da Wunder, daß sie uns unrecht tun, sintemal sie unsre Lehre wie die Blinden nicht sehen und als die Unsinnigen nicht hören können? Also töteten die Könige Israels die rechten Pro­pheten. Dennoch mußte man das Gebot, die falschen Propheten zu steinigen, nicht aufheben oder ver­bergen. Aber fromme Obrigkeit wird keinen strafen, sie sehe denn, höre, erfahre und wisse gewiß, daß [es] Lästerer sind. Das sei genug hiervon. Wollen wieder zum Psalm grei­fen.

WA 31/I, S. 207,33-213,22.


[1] Das gänzliche oder teilweise Scheren des Haupthaars.

[2] Kräuterweihe an Mariä Himmelfahrt (15. August).

Hier der Text als pdf.

1 Kommentar

  1. Zwingli und Felix Manz, Calvin und Michel Servet, Luther und Thomas Müntzer, Michael Sattler, der ganze Märtyrerspiegel voll. Auch die Säulenheiligen der Reformation sind voller Schuld und die Kirchen, die sich heute noch auf sie berufen, täten besser, wenigstens heute von den Freikirchen zu lernen, die (Orts-) Gemeinden ernst zu nehmen und die Oberkirchenräte, die Bischöfe, die EKD vor allem zu entmachten, finanziell auszutrocknen oder am besten ganz abzuschaffen.

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