Martin Luthers Anweisung zur „Nachtlosung“ aus seiner Ratio vivendi sacerdotum (Vorschlag für das Leben der Priester) von 1519: „Am Abend musst du auf jeden Fall eine Stelle aus der Heiligen Schrift im Gedächtnis mit dir zu Bette nehmen.“

Anweisung zur „Nachtlosung“ (aus Ratio vivendi sacerdotum, 1519)

Von Martin Luther

Seinem Brief an Georg Spalatin vom 16. Mai 1519 hatte Martin Luther eine Ratio vivendi sacerdotum (Vorschlag für das Leben der Priester) beigefügt. Dort schreibt er über das Studium:

„Am Abend musst du auf jeden Fall eine Stelle aus der Heiligen Schrift im Gedächtnis mit dir zu Bette nehmen, womit du, wiederkäuend wie ein reines Tier, sanft einschlafen magst; es soll aber nicht viel sein, eher ganz weniges, aber gut durchdacht und verstanden: und wenn du am Morgen aufstehst, sollst du es wie die Hinterlassenschaft des Gestern vorfinden. (Vespere omnino aliquid ex sacris literis tecum in corde feras ad lectum, quo velut mundum animal ruminans suaviter obdormias; non sit autem multum, sed potius modicum et bene cogitatum atque intellectum, quod mane surgens velut reliquias serotinas reperias.)“

WA.Br 1, Nr. 175, S. 396,15-397,2 (Übersetzung Friedrich Rittelmeyer, Meditation. Zwölf Briefe über Selbsterziehung, 1929).

Hier der Text als pdf.

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