Max Josef Metzgers Memorandum von 1943: „Die Politik Deutschlands ist nach innen und außen verfassungsmäßig festgelegt als eine redliche Friedenspolitik auf der Grundlage sittlicher Wahrheit und Treue sowie sozialer Gerechtigkeit.“

Im Evangelischen Namenskalender ist am 17. April der Name des katholischen Priesters Max Josef Metzger aufgeführt. Es ist der Tag seiner Hinrichtung am 17. April 1944 im Zuchthaus Brandenburg-Görden. Metzger wurde vom Volksgerichtshof unter Vorsitz seines Präsidenten Roland Freisler am 14. Oktober 1943 zum Tode verurteilt, da sein Memorandum, das die künftigen demokratischen Strukturen Deutschlands nach dem Krieg beschrieb, durch die Gestapoagentin Dagmar Imgart dem NS-Staat übermittelt wurde:

Memorandum

Von Max Josef Metzger

Deutschland ist ein Bund von demokratisch geführten Freistaaten. Jeder Freistaat ist im Rahmen der deutschen Verfassung selbständig in Bezug auf Innenpolitik, kulturelle, soziale Angelegenheiten und Verwaltung. Die Außenpolitik ist gemeinsam und der Führung des Staatenbundes vorbehalten. Die Politik Deutschlands ist nach innen und außen verfassungsmäßig festgelegt als eine redliche Friedenspolitik auf der Grundlage sittlicher Wahrheit und Treue sowie sozialer Gerechtigkeit.

Die Friedenspolitik nach innen gründet auf der Achtung des ewigen Sittengesetzes, auf der Anerkennung und Wahrung des gleichen Grundrechtes für alle Bürger, einer fortschrittlichen Sozialpolitik (Sicherung von Arbeit, Verdienst und Lebensmöglichkeit für alle, Nationalisierung aller Bergwerke, Kraftwerke, Eisenbahnen, sowie des Großgrundbesitzes an Feld, Wald und Seen, soziale Steuerpolitik unter Schonung der Schwachen) und einer gerechten Nationalitäten- und Rassenpolitik (Selbstverwaltung der nationalen Kurien zB in Bezug auf die öffentlichen Mittel für Schulzwecke).

Die Friedenspolitik nach außen anerkennt und achtet in vollstem Umfang die Lebensrechte fremder Völker und vertritt bzw. verwirklicht freiwillig eine Abrüstung (bis auf eine Polizeitruppe zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung) zu Gunsten einer überstaatlichen Wehrmacht, die im Dienst eines unparteiischen Organs der “Vereinigten Staaten von Europa” einen gerechten Frieden unter den Staaten zu schützen übernimmt.

Verfassungsmäßig ist jedem Deutschen die Unantastbarkeit der persönlichen Würde und Rechtssicherheit, die Freiheit des Gewissens, der Sprache und Kultur sowie der Religionsausübung, die Freiheit der Meinungsäußerung und schließlich die Freiheit des persönlichen Eigentums und Eigentumsgebrauches innerhalb der durch das Gemeinwohl bestimmten und rechtlich festgelegten Grenzen gewährleistet.

Alle Deutschen, die an dem nationalen Unglück und der Vergewaltigung ihres Volkes nachweisbar mit Schuld tragen, bleiben, ebenso wie alle wegen gemeinsamer Verbrechen Verurteilten, für 20 Jahre von allen bürgerlichen Ehrenrechten (Wahlrecht, Recht auf Bekleidung öffentlicher Ämter) ausgeschlossen. Bis zur allfälligen Feststellung bzw. Bewährung ihrer charakterlichen und verfassungsmäßigen Zuverlässigkeit wird diese Mitschuld vorausgesetzt bei allen Funktionären der SA und SS. Die darüber geführte Volksliste ist öffentlich. Die gesetzgebende Gewalt Deutschlands steht bis zur Festlegung der endgültigen Verfassung aufgrund allgemeiner freier Volkswahlen beim deutschen Volkstag. Dieser besteht aus führenden Vertretern aller Stände, sowie hervorragenden Persönlichkeiten aus allen Staatsgruppen und ehemaligen Parteien, die sich in der Vertretung der sittlichen, sozialen und politischen Grundsätze der neuen Friedenspolitik vor ihrem Volk und der Welt bewährt haben, insbesondere auch dadurch, daß sie für ihre Überzeugung und Haltung vonseiten des vergangenen Systems persönlich Nachteile zu tragen hatten.

Dieses politische Programm ist aufgestellt für den Fall, daß mit dem Kriegsende eine Revolution ausbricht, durch die die Kontinuität des Rechtes nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Quelle: Akten des Deutschen Bundesarchivs in Berlin, BArch NJ 13512.

Hier das Memorandum als pdf.

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