Hans Ehrenbergs 72 Leitsätze zur judenchristlichen Frage (Juli/August 1933): „Die Entscheidung in der judenchristlichen Frage lautet für eine Kirche mit völkischem Willen: entweder Rottenkirche (ohne Judenchristen) oder wahre Kirche (Heiden- und Judenchristen, beide aus der Kindschaft Abrahams)“

In der Diskussion um einen kirchlichen Arierparagraphen hat der Bochumer Pfarrer und Judenchrist Hans Ehrenberg (1883-1958), ein Vetter Franz Rosenzweigs, als einer der wenigen Pfarrer bzw. Theologen in der Bekennenden Kirche mit seinen 72 Leitsätzen konsequent israeltheologisch argumentiert:

72 Leitsätze zur judenchristlichen Frage (Juli/August 1933)

Von Hans Ehrenberg

Hebr. 11,26.

Im Namen des Vaters Jesu Christi, des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs.

  1. Die Kirche im nationalsozialistischen Deutschland wünscht ihr Glaubensleben bluthaft zu binden, erdhaft zu verwurzeln, leibhaft zu verwirklichen, volkhaft zu gestalten. Dieses be­gründete Anliegen ist, richtig verstanden, kein Anliegen von Fleisch und Blut, stets aber eine ungeheure Versuchung für alles Fleisch und Blut.
  2. Das Zeitalter des Liberalismus brachte Gewissensschärfung und sachlichen Ernst, aber unterhöhlte das Gesetz und die Zucht bis zum marxistischen Grundsatz: alles ist erlaubt! So wurde es ein Zeitalter der „Sünden wider die Schöpfung“.
  3. Der völkische Mensch verdammt die Sünden wider die Schöpfung als Todsünden und ver­wirft die Weichlichkeit im Urteil über diese Sünden. Zur Hilfe dafür fordert er die sichtbare Kirche als seinen Part­ner an und bietet der kirchlichen Gesetzespredigt Schutz; der völkische Staat will volksorganisch planend im Kampf gegen die Mächte der Volkszersetzung vorange­hen.
  4. Der völkische Mensch ist der erfolgreiche Gegenspieler des Libera­lismus und Marxismus, aber nicht sein Überwinder. Anstatt Wort und Bekenntnis nennt er Volk und Rasse als Spitze der göttlichen Ordnung auf Erden. Solange er die richtige Rangordnung zwischen geistlich und weltlich noch nicht wiederhergestellt hat, bleibt er seinem Feinde, dem Liberalismus, verhaftet, fällt in zuchtlose Dogmenscheu zurück und schämt sich für den Menschen, den großen, gewaltigen und heldischen Herren der Erde, des Evangeliums von der reinen Gnade des Herren des Himmels.
  5. Den letzten Abschnitt im Kampf wider die Zuchtlosigkeit und Ehr­losigkeit der liberali­stisch-marxistischen Zeit führt nicht der Staat, sondern die Kirche, auch wenn sie zuvor im Kampf um die weltliche Autorität in Volk und Staat die Führung der politischen Bewegung überlassen mußte; in dieser einen Richtung muß sich auch der natio­nalsozialistische Staat beugen lernen; dann ist das Vaterland wirklich durch ihn gerettet.
  6. Israel geht quer durch alle Völker der Erde hindurch; dies ist eine Tatsache; sie ist aus dem göttlichen Heilsratschluß zu deuten, der ir­gendein Volk – nach dem Willen Gottes ward es das geringe, nichtssa­gende Volk Israel – für seine Verwirklichung benutzt (auserwählt) (s. 27.).
  7. Die Querlagerung Israels durch die Völker der Erde gilt sowohl für die, welche Israel nur noch unter dem Fluche des Gerichts sehen wie für die, welche gemäß biblischer Offenbarung (Paulus, Römer 9) es sowohl unter dem Fluche wie unter der weiterwirkenden, erwählenden, grundlosen Gnade erblicken.
  8. Jude-Sein ist für die weltlich Denkenden und die Intellektuellen ein Nationalcharakter, für die geistlich Denkenden, die Kindlichen und die Wieder geborenen nur eine Funktion der erbsündigen Menschheit: Gottes einmaliges „Schulbeispiel“ („Anschauungsunterricht“) für gut und böse, heilig und heillos.
  9. Die Völker haben sich nicht gegen den Willen Gottes mit Israel zu wehren; denn dieser Wille mit Israel ist nie etwas anderes als Gottes Heilswille mit den Völkern selber, so sehr, daß sogar aus dem Fall und der Verwerfung Israels den Heiden das Heil widerfährt und Israels Schande der Welt Reichtum wird (Röm. 11,11 u. 12). Jeder Gna­denerweis Gottes an Israel ist ein Gnadenakt an den Völkern, und jedes Gottesgericht an Israel bedroht alle Völker mit dem gleichen Gericht: denn es haben Ihn alle gekreuzigt.
  10. Israel hat das Recht auf die Freiheit seines Lebens unter den Völ­kern, die Völker haben das Recht zur Sonderrechtsbestimmung gegen Israel. Philosemitismus und Antisemitismus stehen beide nicht im Ge­horsam gegen Gott.
  11. Das Verhältnis zwischen den Völkern und Israel ist wechselnd je nach den Volksepochen; in Zeiten der Volksexpansion neigt das Ver­hältnis der Völker zu Israel zur Freundschaft und Assimilation, in Zei­ten der völkischen Autarkie zur Aussonderung und Feindschaft.
  12. Die Kirche Christi hätte in den Zeiten der Assimilation sich gegen übertriebene, unverfrorene Gleichheitsansprüche Israels stellen sollen, in Zeiten der Aussonderung hat sie Israel gegen übertriebene, zuchtlose Feindschaft von Seiten der Völker zu schützen. Warum schwieg und schweigt sie?
  13. Es ist nach Zeiten einer überaus schweren Versündigung gegen die Schöpfung, woran Israels übermäßige Assimilation mit schuld ist, zu einer so harten Reaktion der Volksautarkie gekommen, daß zum er­stenmal seit Christus der getaufte christusgläubige Jude in die völki­sche Ablehnung und Aussonderung einbezogen wird: anstatt indivi­dualistischer Sünde wider die Schöpfung kollektivistische Sünde wider die Offenbarung!
  14. Der Christus Jesus ist kein nationaler Messias, deshalb haben ihn seine Stammesgenossen nach dem Fleische, die Juden, gekreuzigt; daß er der Sohn des lebendigen Gottes ist, kann auch einem Juden nicht Fleisch und Blut offenbaren: gleichwohl kommt das Heil von den Ju­den, nach Gottes Ratschluß, ein Ärgernis für die Juden selber und ein Ärgernis für alle Völ­ker.
  15. Dieses Ärgernis wird dadurch festgehalten, daß Jude und Heide in Christo Jesu Eins sind – Eins wie Mann und Weib – seelisch und leib­haft in der Einheit des Leibes Christi, obwohl sie irdisch Heide und Jude bleiben. Die Einswerdung ist eine bedingungslose.
  16. Darum ist der Heidenchrist dem Judenchrist, der Judenchrist dem Heidenchrist als Näch­ster gesetzt und notwendig, damit keiner je aus dem Ärgernis des Gekreuzigten herauskommt.
  17. Der Judenchrist sowie der heilige Rest seiner ungetauften Stam­mesgenossen ist zum Zeugen dafür berufen, daß Gott seine Treue da­durch überschwänglich preist, daß er nicht nur trotz aller Untreue Isra­els seinen Sohn als Sohn Abrahams hat geboren werden lassen, son­dern daß er auch, nachdem Israel als Ganzes den Messias verworfen hat, die Verheißung der kom­menden Vollendung ganz an Israel nach dem Fleische gebunden sein läßt. Dieses Wunder der Treue Gottes darf niemals als religiöse Bedeutung des Volkstums gedeutet werden, we­der des jüdischen noch eines anderen.
  18. Israels Auserwählung dient also einzig und allein der vollen Erhal­tung. Die Existenz des Judenchristen verkörpert seit der Urgemeinde personell die Heilsgeschichte in den Volkskir­chen.
  19. Insofern ist dem Judenchristen ein zwiefaches Leiden gesetzt: das Leiden an der Versto­ckung der Juden gegen die Gnade und Wahrheit in Christo (Paulus wünschte um seines Vol­kes willen, so er es zum Christus reizen könnte, von Christo verbannt zu sein) und das Leiden an der Verstockung der Völker und Volkskirchen gegen das Ärgernis der Heilsgeschichte.
  20. Die Verkörperung der Heilsgeschichte im Judenchristen ist nur in der Kirche unerläßlich, die auf der Schrift, dem Zeugnis der Heilsge­schichte, aufbaut, also in der Evangelischen Kirche. Nur in ihr wird die Existenz des Judenchristen zum Anlaß einer Parteiung.
  21. Die Heilsgeschichte und ihre Verkörperung im Judenchristen für das Reich der Gnade verbietet ebenso die liberalistische philosemitische Assimilationstechnik wie die blutsschwär­merische antisemitische Aussonderung Israels aus den Völkern.
  22. Will das Volk nicht unchristlich bleiben, so ist die Eingliederung des Judenchristen das Mindestmaß an voller Zugehörigkeit Israels zum Volkstum der Völker, in Zeiten starker Volksautarkie auch einmal das Höchstmaß.
  23. Der Liberalismus stellte sich in bezug auf die Schöpfung als Dar­winismus dar: Leugnung der Arten. Die völkische Schwärmerei setzt dagegen auch die Unterart (Familie im biologi­schen Sinne) als eigene Art, ist also Darwinismus bzw. Liberalismus mit umgedrehtem Vorzei­chen. Rasse und Volkstum sind Unterart, nicht Art.
  24. Art ist schöpfungsverordnet, »besamt sich jede nach ihrer Art« (Fortpflanzungseinheit); Unterart ist geschöpflich geworden, entwickelt sich durch Sprossung und Kreuzung. Jene ist vorgeschichtlich urtümlich, diese geschichtlich sich entfaltend im Werden und Verge­hen, Sterben und Neuwerden.
  25. Gott erkennt auch des Menschen Unterart, die geworden ist, an und bestätigt ihr völki­sches Eigenwesen, kleidet sie aber nie mit der Würde der Art. Jedes Volk steht an seinem Platze in Gottes Werkstatt.
  26. Gemäß Apostelgeschichte 17,26 und dem kirchlichen Taufformular gibt es nur Eine Menschenart.
  27. Die Eigenarten der Rassen und Völker bleiben durch die Querlage­rung Israels ständig auf die Eine Art des Menschengeschlechts bezo­gen. Sowohl die Menschheitsträumer wie die Rasseschwärmer sind zuchtlose Rationalisten ohne heilsgeschichtliche biblische Bindung (s. 6.).
  28. Gott will, daß die Völker Nationalkirchen und volkhaft gestaltete Kirchen, aber nicht ein artgemäßes Christentum ausbilden.
  29. Der Judenchrist korrigiert durch sein bloßes Dabeisein innerhalb der Gemeinde die Ver­fälschung des Christenglaubens in der Richtung auf eine Nationalreligion in den Nationalkir­chen.
  30. Kraft Eingliederung des Judenchristen in die Volkskirchen gewin­nen diese die Erlaubnis, trotz der unbedingten Einheit der Einen Kirche Christi, Nationalkirchen zu bilden und ihre Volkstümer vollständig in ihren Kirchen zur Wirkung zu bringen.
  31. Die römische Kirche erhält diese Erlaubnis nicht, weil sie heilsge­schichtlich ebenso von den Heiden (Antike) wie von Israel ausgehen will, und erfährt daher die Eingliederung des Judenchristen nicht we­senshaft. Sie darf und kann keine echten Nationalkirchen bilden und kränkt die Eigenart jedes Volkstums, aber sie hat so lange in der Welt der Völker und Staaten dazustehen, bis die Kirchen der Reformation ihre Völker bekehrt haben, die echten National­kirchen entstanden sind.
  32. In der Kirche der deutschen Reformation ist das Musterbeispiel der echten Nationalkirche in die Erscheinung getreten; wenn sie Luthers Lehre von den beiden Regimentern treu bleibt, ist sie der römischen Weltkirche vollauf gewachsen.
  33. Bei der Stellung zum Judenchristen tut sich kund, wie man zur Kir­chenfrage steht. Die Eingliederung des Judenchristen in die National­kirchen bejaht das Nationalkirchentum „als Kirche“, seine Ausgliede­rung verneint es „als Kirche“.
  34. Die von deutschchristlicher Seite gegebene Formulierung des Ju­denchristen als „Kor­rek­tur“ beruht auf seiner bloßen Existenz in der Nationalkirche.
  35. Führen und Bauen der Kirchen fällt seit dem Jahre 70 allein den Völkern zu; Judenchri­stentum gibt es hinter dem Jahr 70 nicht mehr. Bis zum Ende dieses Aeons hält Gott, um der Völker willen, Israel als Ganzes in der Verstockung; so lange gehen die Kinder Israels nur als Einzelne in die Kirche Christi ein, deren heilsgeschichtlichen Aus­gangspunkt zu erneuern. Bildung eigener christlicher Gemeinden und Kirchen ist damit den Juden verwehrt.
  36. Ins Subjektive übertragen, gibt die Existenz des Judenchristen in der Volkskirche diesem den Auftrag, durch prophetische Nüchternheit die „Korrektur“, die er darstellt, auszuüben.
  37. Die Korrektur durch den Judenchristen in den Nationalkirchen des Evangeliums kann nicht ausgeübt werden, wenn zwischen ihm und dem Heidenchristen in der Kirche in irgend­einer Richtung ein Unter­schied gemacht wird.
  38. Das Kirchenrecht bricht in dieser Beziehung völkisches Volks- und Staatsrecht, so Volk und Staat christlich bestimmt sein sollen.
  39. In Zeiten der Volksexpansion wird die Einheit zwischen Jude und Heide in Christo Jesu leicht getragen, in Zeiten der Volksautarkie wird sie sichtbar Problem und Aufgabe.
  40. Es ist einer völkisch orientierten Zeit der Kirchengeschichte Vorbe­halten, sich der juden­christlichen Frage nicht länger zu schämen, son­dern sie offen zu stellen, zu erörtern und zu lösen.
  41. Da die Blutsbezogenheit Israels im Glauben nur kraft grundloser Erwählung besteht, so kann Gott dem Abraham auch aus diesen Stei­nen Kinder erwecken, und zahllose Kinder Israel haben in der Emanzi­pationszeit als entartete Juden ihren Vater Abraham verraten.
  42. Die Blutsbezogenheit des Glaubens in Israel dient nur zum Erweis der Treue Gottes, zum Stachel der Buße für die Völker der Erde, Juda selbstredend eingeschlossen, und zum Zeichen dafür, daß Gottes Heil­wille den ganzen Menschen, Seele und Leib, Geist und Blut, meint.
  43. Juda neigt dazu, seine Blutsbezogenheit im Glauben als eine Bluts­gebundenheit des Glau­bens anzusehen und verfällt dem Rühmen: Ju­daismus.
  44. Ebenso verfällt die Volkskirche, die den Judenchristen aus sich ganz oder teilweise aus­sondern will, dem Judaismus,
  45. Gemäß dem heils- und endgeschichtlichen Willen Gottes mit Israel und mit den Völkern hat das Israel nach dem Geiste – die Kirche – das Israel nach dem Fleische noch nie ganz auf­gesogen und trägt außerdem in sich zu allen Zeiten solche, die dem Blut nach aus dem Volks­tum der Jünger Jesu sind (s. 35).
  46. Paulus hat im Bild vom Christus-Baum in Römer 11 unterschieden zwischen dem juden­christlichen Stamm und den heidenchristlichen, aufgepfropften Zweigen.
  47. Die Edelfrüchte des Christus-Baumes wachsen also an den heiden­christlichen Zweigen des Heilsbaumes.
  48. Nur in der wurzelechten Unmittelbarkeit der Glaubenskraft des Ju­denchristen zeigt sich Israels Blutsbezogenheit im Glauben auch in der Kirche.
  49. Welchen Grund hat dann der Heidenchrist, sich gegen den Juden­christen zu rühmen oder zu verwahren?
  50. Im nationalsozialistischen Deutschland will die Volkskirche die Wurzelhaftigkeit des Glaubens auch für die Heidenchristen.
  51. Dieser Wille hieße Vollendung des Glaubens in der heidenchristli­chen Kirche. Darum muß er auf allen vorherigen Grundlagen des Glau­bens aufbauen.
  52. Jede Schwärmerei aber vergißt Vorstufen und Stationen des Glau­bensweges; hochgeist­liche (luthersche und reformierte) Schwärmer des dritten Artikels schließen sich heute zu einem schier unverständlichen Bunde mit nackten Naturalisten, Schwärmern des ersten Arti­kels, in einer „deutsch-christlichen Glaubensbewegung“ zusammen.
  53. Der Wille zur Blutsbezogenheit des Glaubens darf in den Heiden­kirchen niemals aus einer Eifersucht dem Judenchristen gegenüber erwachsen, auch wenn diese Eifersucht ein Zeugnis der Liebe zu Israel ist.
  54. Der Wille zur Blutsbezogenheit droht Schwärmerei zu werden, sobald er sich gegen den Judenchristen rühmt oder verwahrt.
  55. Der völkische Christ mit seinem Willen zur Wurzelhaftigkeit und Blutsbezogenheit des Glaubens mündet in liberalistischer Ideologie, sobald er diesen Willen ohne Leiden und Opfer erkaufen will.
  56. Israel hat seine Blutsbezogenheit mit den Schrecken seiner Auser­wählung erkaufen müssen, mit der Gerichtsnähe seiner Geschichte, mit der ständigen allseitigen Bedrohtheit seiner heimat- und ehrlosen Exi­stenz.
  57. Der Heidenchrist hat das Gleiche nicht mit den gleichen Opfern zu erkaufen; er braucht nicht heimat- und ehrlos zu werden; sein Kauf­preis ist allein die volle kirchliche Gemein­schaft mit dem Judenchri­sten und die Ehrfurcht vor der heiligen Schar in Israel, auf daß er nicht selber sich ehrlos mache.
  58. Die Entscheidung in der judenchristlichen Frage lautet für eine Kirche mit völkischem Willen; entweder Rottenkirche (ohne Juden­christen) oder wahre Kirche (Heiden- und Juden­christen, beide aus der Kindschaft Abrahams).
  59. Die Kirche der Reformation in Deutschland steht oder fällt 1933 bei der Versuchung, die Judenchristen – ganz oder teilweise – aus sich auszusondern. Die judenchristliche Frage wird im letzten Teil des Kir­chenstreites zu seinem Sinnbild und Kern.
  60. Das Völkische ist in Christo, d.h. innerhalb der Kirchen, lebendiges Material der Gestalt­werdung, wenn auch nie für den Glauben mitbe­stimmende Kraft; denn Glaube entsteht nur wider das Eigenvölkische in jedem Volk.
  61. Das Eigenvölkische als lebendiges Material für die Volkwerdung der Kirchen sollte nie als Nebensache gelten und wird zu einer Haupt­sache in einer Zeit, in der die gekränkte Schöp­fung – das gekränkte deutsche Volkstum – an die Kirchentür klopft und verlangt, in der Theo­logie der Erlösung und in der Liturgie der Kirche einen Platz zu erhalten, und sei es auch nur zu dem einen Ziele, daß die Sünden wider die Schöpfung, wider Blut und Volkstum, sowie wider die Ordnungen der Schöpfung, nicht wieder in der Kirche übersehen oder auch nur zu gering bewertet werden können.
  62. Der jetzige Kirchenstreit bewirkt kein Schisma. Die Streitenden wollen beide National­kirche. Der Kampf findet auf der innersten Linie statt, zwischen den vereinigten dereinstigen Gegnern des Reformators – Klerikalen und Schwärmern – und der reformatorischen Front; jene kämpfen als klerikale Himmelreichsstürmer, diese als Glaubensmen­schen in der Nach­folge des Kreuzes; beider Kampfgegenstand und Kampfpreis ist das Erbe der Reformation („zuweilen dünkt mich, die Juristen bedürften wohl eines Luther, aber ich besorge, sie möch­ten einen Münzer kriegen“ [Luther]).
  63. Dieser kirchenpolitische und theologische Kampf kann nur zu Ende gehen, wenn der Kampf um die judenchristliche Frage in Offenheit als Kernfrage erkannt und behandelt wird. Klerikalen Blutsschwärmern begegnet das Ärgernis des Kreuzes nur noch in der Heilsge­schichte des Neuen Testamentes: beim Juden Jesus.
  64. Der Wille der deutschchristlichen Bewegung kann, soweit Gott dies einer Heidenkirche überhaupt gestattet, durch die Lösung der ju­denchristlichen Frage im Sinne des Evangeliums in Erfüllung gehen. Nur dann käme auch die Einheit der Deutschen Kirche zustande.
  65. Wenn aber der Wille zur Verwurzelung nur teilweise in Erfüllung gehen wird, so soll sich die Deutsche Kirche ihres einzigartigen Vor­zuges, die angestammte Kirche der Reformation zu sein, trösten.
  66. Die Einigung gelingt daher nur auf dem Boden der eindeutig be­stimmten reformatori­schen Rechtfertigungstheologie, deren Erneue­rung wir der theologischen Besinnung während der Zeit der Schande Deutschlands verdanken.
  67. Die Verdammung der Häresien und Rottungen kann während des theologischen Kampfes nicht unterbleiben.
  68. Die brüderliche Verbundenheit muß trotzdem gerade von denen an­gestrebt werden, denen das Amt der Verdammung und Verketzerung zufällt.
  69. Die reformatorische Gruppe hat die Aufgabe, den blutsschwärmeri­schen Ketzer nicht durch die Liebe, aber in der Liebe zu überwinden. Diese Aufgabe erfordert die höchsten Spannungen im christlichen Le­ben.
  70. Die kirchenrechtliche Stellung des Judenchristen in den Ämtern und den Gemeinden der völkischen Kirche bleibt unverkürzt. Halbe Christen gibt es nicht. Hospitantenchristentum läßt nicht leben noch sterben: religiöser Sadismus! Und der Versuch, die Judenmission der Heidenmission gleichzuschalten, bedeutet das letzte Kunststück des liberalistischen Zeitalters.
  71. Daß eine Judenmission sich weigert, überhaupt noch Judentaufen zu vollziehen, ist eine Schande für die Kirche, für die Judenmission aber auch heute eine unhaltbare Haltung. Wäre nicht gerade jetzt eine Judentaufe das für die Kirche Christi notwendige Zeichen?
  72. In der Geschichte des Reiches Gottes auf Erden sollte in der Apo­stolischen Zeit das Ge­setz (die Thora) „des“ Volkes zum Gesetz der Völker gemacht werden; um der Kirche, d.h. um Christi willen, mußte dieser Anspruch aufgegeben werden (Apostelkonzil zu Jerusalem, Apg. 15). Heute soll das Gesetz (der Nomos) der Völker zum Gesetz „des“ Volkes gestempelt werden; wieder muß auf einen Anspruch um der Kirche, d.h. um Christi willen, Verzicht geleistet werden.

In statu confessionis.

Quelle: K.D. Schmidt (Hrsg.), Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage des Jahres 1933, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1934, S. 66-73.

Hier Ehrenbergs Leitsätze als pdf.

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