Eberhard Jüngel, Alle sollen eins sein. Die Kirchen auf dem Weg zur Eucharistiegemeinschaft (1999): „Das Evangelium selbst muss der kirchlichen Lehre Beine machen. Denn wenn die sich in der Mahlgemeinschaft bereits ereignende Einheit nicht pünktlich durch die kirchliche Lehre eingeholt wird, würde die gewonnene eucharistische Gemeinschaft paradoxerweise erst recht in die Zerrissenheit der Christenheit führen. Diese Zerrissenheit aber ist und bleibt ein ekklesiologischer Skandal, den es durch das einzige legitime theologische Skandalon, nämlich das Wort vom Kreuz, zu beenden gilt. Das den Tod des Herrn verkündigende Wort vom Kreuz ist ja konstitutiver Bestandteil der Eucharistiefeier. Indem sie vollzogen wird, verkündet die Gemeinde den Tod des Herrn, bis dass er kommt.“

Einen schönen Lehrvortrag über das evangelische Abendmahlsverständnis und die Schwierigkeiten einer ökumenischen Eucharistiegemeinschaft hatte Eberhard Jüngel 1999 als Rundfunkbeitrag für den Bayerischen Rundfunk gehalten.

Alle sollen eins sein. Die Kirchen auf dem Weg zur Eucharistiegemeinschaft

Von Eberhard Jüngel

Kommt, denn es ist alles bereit! Schmecket und sehet, wie freundlich der Herr ist! So lauten die Worte, mit denen im evangelischen Gottesdienst zur Kommunion eingeladen wird.

Kommt, denn es ist alles bereit? Die kirchliche Wirklichkeit sieht anders aus. Zumindest die beiden noch immer einigermaßen großen christlichen Kirchen Deutschlands sind nur erst auf dem Weg zur Eucharistiegemein­schaft. Immerhin, auf dem Weg: die einen an der Spitze voranstürmend, die anderen sozusagen als umsichtige Nachhut und mitunter auch nur als energische Bremser. Und die hinten, am Ende des wandernden Gottes­volkes, das sind keines­wegs immer nur die Vertreter der sogenannten Amtskirche. Auch unter den Bischöfen gibt es solche und solche: solche, die auf dem Weg zur Abendmahlsgemeinschaft ihr Gesicht stracks nach – nein: nicht nach Jerusalem, sondern nach Trient gerichtet haben, aber eben auch solche, die mit großer theologischer Kompetenz und viel seelsorgerlicher Sensibilität an der Spitze zu finden sind. Deshalb: Verachtet mir die Bischöfe nicht! Sie haben’s schwer. Sie sollen – wie man in mei­ner Kirche sagt – „zusammenhüten“. Und müssen doch selber „zu­sam­mengehütet“ werden. Da hat der liebe Gott einiges zu tun …

Von uns aber, die wir es nicht ganz so schwer haben, weil wir keine Bi­schöfe sind, von uns erwartet man auf dem Weg zur Eucharistiegemein­schaft ganz gewiß einen klaren Kopf einen klaren Kopf, der zu unter­scheiden versteht zwischen dem, was möglich, was sinnvoll und was notwendig ist. Auf dem Weg zur Eucharistiegemeinschaft brauchen wir indessen nicht weni­ger brennende Herzen: brennende Herzen, die lei­denschaftlich danach verlangen, daß alle Christen wieder gemeinsam das Mahl des Herrn feiern können. Auf dem Weg zur Eucharistie­gemein­schaft brauchen wir aber vor allem das Sakrament der Wegzehrung, brauchen wir die Stärkung durch das heilige Abendmahl selbst. Zu ihr lädt Jesus Christus ein, dem ins Wort zu fallen keinem von uns zusteht: Kommet her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid! Ich will Euch erquicken (Matthäus 11, 28).

Gegenseitige ökumenische Bereicherung. Es gab Zeiten — sie sind noch gar nicht so lange her da wurde das Abendmahl nur bei Todesgefahr über die Konfessionsgrenzen hinweg ge­spendet. Vor allem im Kriege auf dem Schlachtfeld haben katholische Priester sterbenden evangeli­schen Soldaten und evangelische Pfarrer vom Tode bedrohten Katholi­ken das Sak­rament gereicht. Dann kamen bessere Zeiten, in denen zu­mindest die evangelische Kirche den in Mischehen lebenden katholischen Ehepartnern das Abendmahl nicht mehr verweigern moch­te. Und in der Zeit des stürmischen ökumenischen Aufbruchs im Zu­sammenhang des Zweiten Vatikanischen Konzils haben sogar in allerlei – zum Teil nicht unbedenklichen – Variationen Katholiken und Prote­stanten gemeinsam das Abendmahl bzw. die Eucharistie gefeiert. Dabei war und blieb man sich sehr wohl seiner konfessionellen Identität bewußt. Konversionsabsichten spielten bezeichnenderweise keine Rolle.

Die Kirchenleitungen haben auf jenen ökumenischen Schwung unter­schiedlich reagiert. Ich berichte über die evangelischen Kirchen, die sich mit der katholischen Kirche zwar darin einig waren, daß die Praktizierung von Abendmahlsgemeinschaft „als [bloßer] Demonstration zur Überwindung der Konfessionsgrenzen“ abzulehnen ist. Aber, so erklär­ten die evangelischen Kirchen, nicht nur, wer aufgrund einer „leiblichen oder geistlichen Notlage“, sondern auch, wer aufgrund „besonderer geistlicher Erfahrung“ das Abendmahl in der jeweils anderen kon­fessio­nellen Gemeinschaft zu feiern begehrt, darf sich dessen gewiß sein, „daß der Zugang zum Tisch des Herrn im Grundsatz jedem getauften Christen offensteht, der im Vertrauen auf Christi verheißendes Wort hinzutritt… Unser Herr Jesus Christus selbst ist es, der zu seinem Tisch einlädt“. Der entscheidende Grund für diesen zweifellosen Fortschritt „auf dem Wege zur Eucharistiegemeinschaft“ ist für die evangelischen Kirchen der, daß die im Glaubensbe­kenntnis bekannte und geglaubte eine heilige katholische und apostolische Kirche, „der letzt­lich auch die Abendmahlsge­meinschaft zugehört, umfassender als die Grenzen unserer Kon­fessions­kirchen“ ist1.

Die Aufgabe, die sich aus dieser ökumenischen Situationsbeschreibung ergibt, verstehe ich so, daß theologisch zu prüfen ist, ob und inwiefern wir in unseren Abendmahlsfeiern und Abend­mahlslehren diese eine hei­lige katholische und apostolische Kirche, für deren Einheit Gott selbst gut steht, sichtbar machen oder aber entstellen. Wir wollen das so tun, daß wir nach dem in der heiligen Schrift bezeugten Wesen des Abend­mahls fragen und von der dabei ge­wonnenen Erkenntnis aus auf wichti­ge Äußerungen beider Kirchen eingehen (die soge­nannten ökumeni­schen Konsenserklärungen spielen dabei wegen ihres unbefriedigenden Reflexions­niveaus eine untergeordnete Rolle). Was also feiern wir, wenn wir das Herrenmahl feiern?

Eucharistischer Jubel. Mit jubelnder Freude feierte die älteste Gemein­de das Mahl des Herrn (Apostelgeschichte 2, 46). Der eucharistische Jubel ist wesentlich für die Feier des Abend­mahls. Er ist nicht etwa nur eine liturgische Zutat, sondern er entspringt dem eucharistischen Myste­rium selbst. Die Glaubenden jubeln über Christi geheimnisvolle Gegen­wart im Brot, das während dieses Mahles gegessen wird, und im Wein, der während dieses Mahles getrun­ken wird. Die Gemeinde Jesu Christi jubelt darüber, daß der Gekreuzigte lebt und daß sie mit ihm, mehr noch: daß sie von ihm leben darf: Nimm hin und iß … Nimm hin und trink! Es geht also darum, etwas zu nehmen, etwas zu sich zu nehmen, so wie man Lebensmittel zu sich nimmt. Es geht darum, Jesus Christus als elemen­tarstes Lebensmittel zu sich zu nehmen.

Für eine theologische Besinnung auf das Herrenmahl ist es entschei­dend, daß dieser Jubel­charakter der Abendmahlsfeier zur Geltung ge­bracht wird. Denn er stellt unübersehbar heraus, daß wir allemal gefor­derten und nur zu oft sogar überforderten Menschen in der Euchari­stie­feier zu Personen werden, die weder Gott noch der Welt gegenüber irgend etwas zu tun oder gar irgend etwas zu leisten haben. Das genaue Gegenteil ist der Fall: der ständig geforderte und nur zu oft überforderte Mensch wird in der Feier des Abendmahls nicht auf eine von ihm gefor­derte Tat, er wird hier nicht auf von ihm erwartete Leistungen, sondern er wird auf sein Dasein angesprochen, auf sein neues Dasein als Glau­bender.

Das neue Dasein als Glaubender verdankt der Mensch aber allein dem göttlichen Wort der Gnade, dem für das Sakrament konstitutive Bedeu­tung zukommt. Das wird auch in der neu­eren katholischen Theologie durchweg so gesehen, so daß von einem Gegensatz zwischen einer (evangelischen) „Kirche des Wortes“ und einer (katholischen) „Kirche des Sakraments“ eigentlich nicht mehr die Rede sein sollte. Bezeich­nend genug, daß nach dem Urteil des gro­ßen katholi­schen Theologen Karl Rahner die Eucharistie geradezu „der Absolutfall des Wor­tes über­haupt“ ist2. Und dieses Wort ist das Evangelium, das mich armen, elenden Sünder von meiner Sünde befreit und dadurch unendlich reich macht, daß es mich mit Gott zusammen­kommen und Zusammensein läßt.

Um unser Sein als Zusammensein mit Gott und um nichts sonst geht es, wenn wir zur Feier des Herrenmahls zusammenkommen. Im Abendmahl wird keine Forderung laut, die Taten von uns fordert. Hier schweigt das gebietende Gesetz. Hier regiert allein der Gnade ausströ­mende Indikativ des Evangeliums. Und das ist ein Indikativ, der uns aus Tätern zu Emp­fan­genden, der uns aus Geforderten und Überforderten wieder zu Seien­den macht: zu Seienden, die sich dessen freuen, daß sie dasein und mit Jesus Christus und so auch untereinander Zusammensein können. Im Abendmahl regiert schon jetzt der evangelische Indikativ des Friedens, der das Leben in Gottes himmlischem Reich bestimmen wird. Deshalb: sursum corda – erhebet Eure Herzen!

Der eucharistische Jubel bewegt etwas: selber vom heiligen Geist in Bewegung gesetzt be­wegt er unsere Herzen, bewegt er das Zentrum un­serer Existenz, Und er bewegt das Zentrum unserer Existenz so, daß wir bei unserem Herrn überhaupt erst richtig zu uns selbst kommen: sursum corda – erhebet Eure Herzen! Es ist der Ausdruck jubelnder Gewißheit, wenn die Gemeinde darauf antwortet: habemus ad Dominum – wir ha­ben sie beim Herrn.

Das Abendmahl als Selbstrepräsentation Jesu Christi. Daß im Ereignis der Feier des Herren­mahls nicht das menschliche Tätigkeiten und menschliche Werke fordernde Gesetz herrscht, sondern daß da allein das Evangelium, nämlich das uns die heilsame Wirkung des Todes Jesu Christi darbietende Evangelium, herrscht – das ist der entscheiden­de Gesichtspunkt rechter Lehre vom Abendmahl. Vom Evangelium her muß auch die gottesdienstliche, die agendari­sche Handlung verstan­den werden, die wir in Gestalt der Abendmahlsfeier vollziehen. Es muß folglich geklärt werden, wie beides zusammenstimmt: der Ausschluß jeder als Leistung zu verstehenden menschlichen Tätigkeit einerseits und die dem Evangelium entsprechende sa­kramentale Handlung andrer­seits.

Nach der biblischen Abendmahlsüberlieferung soll das Essen des Brotes und das Trinken des Weines geschehen „zu meinem Gedächtnis“. Ge­meint ist nicht nur eine historische Erinne­rung, die an eine vergangene Begebenheit zurückdenkt, sondern gemeint ist ein die vergan­gene Bege­benheit vergegenwärtigendes Eingedenksein.

Das Handeln der Abendmahlsgemeinde ist also eine vergegenwärtigen­de Darstellung der Geschichte Jesu Christi. Das Handeln der Abend­mahlsgemeinde ist ein, wie Schleiermacher es genannt hat, darstellendes Handeln und als solches genau zu unterscheiden von einem Han­deln, das etwas hervorbringt oder bewirkt. Darstellendes Handeln hat mit der produktorien­tierten arbeitenden Tätigkeit, zu der uns der Alltag nötigt, nichts zu tun. Darstellendes Han­deln ist frei von der Mühsal der Arbeit. Darstellendes Handeln ist ein sabbatliches Handeln, durch das wir von uns selbst entlastet werden. Und genau das geschieht, wenn wir im Abend­mahl das Handeln Jesu Christi darstellen: wir werden von uns selbst entlastet und dadurch fähig, die Lasten anderer tragen zu helfen.

Vergegenwärtigende Darstellung ist das deutsche Wort für das lateini­sche repraesentatio. In der Feier des Abendmahls wird Jesus Christus repräsentiert. Für das angemessene Verständnis dieser Repräsentation ist es nun aber entscheidend, daß Jesus Christus im Handeln der Abend­mahlsgemeinde sich selber zur Darstellung bringt. Er ist das Subjekt der Darstellung, er prä­sentiert sich selber, wenn der der Abendmahlsfeier Vorstehende die Einsetzungsworte spricht und in Brot und Wein den Leib und das Blut Christi darbietet. Die Abendmahlsfeier ist das Ereig­nis der Selbstpräsentation Jesu Christi.

Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche verwenden in ihren Lehrentschei­dungen für die sakramentale Handlung den Begriff der Repräsentation. In den lutherischen Bekenntnisschriften wird von denen, die das Evangelium verkündigen und die Sakramente dem Evan­gelium gemäß vollziehen, behauptet: sie repräsentieren nicht sich selbst, sondern sie repräsentieren die Person (die Rolle) Christi. An Christi Stelle und Statt bieten sie Wort und Sakramente dar („repraesentant Christi personam …, non repraesentant proprias personas … Cum ver­bum Christi, cum sacramenta porrigunt, Christi vice et loco porrigunt“)3.

Aber auch in den römisch-katholischen Lehrentscheidungen des Konzils von Trient heißt es (in den Aufstellungen über das Meßopfer), Jesus Christus habe der Kirche in Gestalt der Mes­se „ein sichtbares Opfer hinterlassen, durch das jenes blutige (Opfer), das einmal am Kreuze dar­gebracht werden sollte, repräsentiert werden … sollte“ („visibile … relinqueret sacrificium, quo cruentum illud semel in cruce peragendum repraesentaretur eiusque memoria in finem usque saeculi permaneret …“4. Und auch für die Konzilsväter scheint sich die sakramentale Repräsentation so zu vollzie­hen, daß Jesus Christus selber das Subjekt der Repräsentation ist, daß er sich im Handeln des Priesters selber zur Darstellung bringt.

Von diesen Aussagen über die Jesus Christus repräsentierende Eigenart der sakramentalen Handlung her müßte sich zwischen den lutherischen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche grundsätzliches Einver­ständnis darüber erzielen lassen, daß Jesus Christus sich im Abendmahl selber vergegenwärtigt, daß also er der eigentlich Handelnde in der sa­kramen­talen Handlung ist, der uns zu Empfangenden macht.

Das Abendmahl als Ende des Opferkultes. Die Reformation ist nicht zuletzt deshalb entstan­den, weil sie in der damaligen gottesdienstlichen Praxis und insbesondere bei den Meßfeiern eine unerträgliche Vermi­schung menschlicher Opfertätigkeit mit dem Selbstopfer Jesu Christi erkannte und bekämpfte. Die Reformatoren haben den Kreuzestod Jesu Christi als das eine, ein für allemal geschehene, die Welt mit Gott ver­söhnende Opfer so hoch geschätzt, daß sie daneben keine weitere Op­ferhandlung zu akzeptieren vermochten. Der evangelische Oster­choral (von Michael Weiße aus dem Jahr 1531) bringt es jubelnd zum Aus­druck: „Gelobt sei Gott im höchsten Thron / samt seinem eingebornen Sohn, / der für uns hat genug getan. / Hal­leluja, Halleluja, Halleluja!“ Mit dem Selbstopfer Jesu Christi ist für uns genug und mehr als genug getan. Einmal und ein für allemal. Als das ein für allemal geschehene vollkommene Opfer hat der Tod Jesu Christi das kultische Opferinstitut grundsätzlich außer Kraft gesetzt: kein Opfer mehr für die Sünde – die­sen Grundsatz des Hebräerbriefes (Hebräer 10, 18) haben die Reforma­toren auch auf die Eucharistie bezogen und deshalb das Verständnis der Messe als Opfer entschieden abgelehnt.

Wenn nach dem ein für allemal vollbrachten Opfer Jesu Christi gleich­wohl noch von mensch­lichen Opferhandlungen die Rede ist, dann gera­de nicht im kultischen Sinne. Opfer ist nun­mehr ein metaphorischer Ausdruck für die das ganze Leben des Christen kennzeichnende Hinga­be. In diesem Sinne ermahnt Paulus die Christen, sich selbst als „leben­diges, heiliges, Gott wohlgefälliges Opfer“ darzubringen – und das be­zeichnenderweise gerade nicht im litur­gischen Gottesdienst, sondern in jenem „vernünftigen Gottesdienst“, der sich im Alltag der Welt vollzieht (Römer 12, 1 f.). Der Opferbegriff kann nun metaphorisch auf jeden Le­bensakt bezogen werden, mit dem der Christ Gott dient. Bei allen sol­chen „Opferhandlungen“ im – wie es 1 Petrus 2, 5 f. heißt – geistlichen Sinne handelt es sich aber um vom kultischen Opfer streng zu unter­scheidende Vollzüge des christlichen Lebens, handelt es sich um Voll­züge des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen5.

Die katholische Theologie hat auf die reformatorischen Einwände so reagiert, daß sie deutlich zu machen versuchte, die Messe sei nicht ein neues Opfer neben dem Kreuzesopfer, sondern dessen sakramentale Gegenwärtigsetzung. Nach Kardinal Cajetan (De missae sacnticio et ritu adversus Lutheranos, 1531) wird denn auch in der Messe „nicht das Op­fer [Christi] wieder­holt, sondern in wiederholter Feier wird das fortbe­stehende Opfer [Christi] Gegenwart… Im Neuen Testament gibt es, wie Cajetan betont, nur einen Priester: Christus. Er ist der eigentli­che Opferer in der Messe. Der Priester am Altar ist sein Diener. Er konsekriert… in persona Christi“, also an Christi Statt6.

Mißlich bleibt freilich, daß die römisch-katholische Kirche im Gefolge des Tridentinums den­noch weiterhin von einem opfernden Handeln des Priesters bzw. der Kirche spricht. Doch Christi Selbstopfer ruft gerade nicht nach unserem Opfer, ruft überhaupt nicht nach unserem Tun, son­dern nach unserem Empfangen, aus dem dann allerdings das christliche Tun – wie aus der kreativen Passivität des Sabbats die neue Arbeitswo­che – hervorgeht. So belehrt uns das Neue Testament.

Ökumenische Fortschritte sind nur durch einen unzweideutigen Rück­gang in die biblischen Abendmahlstexte zu erreichen. Dann wird sich allerdings auch zeigen, daß das Abendmahl selber eine die Differenzen im Abendmahlsverständnis überbietende Wirkung hat und insof­ern nicht nur Ausdruck der – irgendwann einmal – zu gewinnenden sichtbaren Einheit der Kirche ist, sondern diese Einheit selber bewirkt. Denn – so lehren mit Recht Vertreter der orthodoxen Christenheit – nicht nur da, wo die Kirche ist, kann die Eucharistie vollzogen werden. In gleicher Weise gilt vielmehr auch die Umkehrung: „wo die Eucharistie vollzogen wird, da ist die Kirche“. Und was lesen wir in der neuesten Ausgabe des Codex Iuris Cano­nici? Wir lesen auch dort, daß das eucharistische Opfer „die Einheit des Volkes Gottes“ nicht nur „bezeichnet“, sondern auch „bewirkt7. Das Abendmahl führt also die kirchliche Einheit, die es darstellt, auch selber herbei – behauptet der Codex des kanonischen Rechtes. Wer aber, der katholisch genannt zu werden ver­dient, wollte dem Codex Iuris Canonici widersprechen?

Der Herr am Tisch des Herrn und seine Diener. Die unterschiedliche Einschätzung des Op­fercharakters der Abendmahlsfeier schlägt aller­dings auch auf das Verständnis des Priester­tums und demgemäß auf die Bedeutung und Funktion, die dem Geistlichen bei der Euchari­stiefeier zuerkannt wird, durch. Der neue Codex Iuris Canonici verbietet es denn auch katho­lischen Priestern ausdrücklich, „zusammen mit Priestern oder Amtsträgem von Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Eucha­ristie zu konzelebrieren“8. Solche „Konzelebration“ ist freilich nicht die einzige Gestalt, in der Abendmahlsgemeinschaft zwi­schen den Kirchen möglich ist. Auf jeden Fall stellt sich jedoch die Fra­ge nach der Bedeutung der Amtsperson für die gültige Feier der Eucha­ristie.

Evangelische Lehre geht davon aus, daß Jesus Christus der eine und ein­zige Hohepriester ist, der sein priesterliches Werk der opfernden Selbst­hingabe zum Heile der Menschheit ohne jede menschliche Mitwirkung vollbracht hat und daraufhin sein priesterliches Amt so vollzieht, daß er alle an ihn Glaubenden zu (solchen) Priestern macht, die der Menschheit das vollbrach­te Werk Christi bezeugen und ihr das durch dieses Werk Christi bewirkte Heil zusprechen und darbieten. Wie das kultische Op­ferinstitut, so beendet Jesus Christus folglich auch das kultisch verstan­dene Priestertum und setzt an dessen Stelle das allgemeine Priestertum aller Gläubi­gen9. Der Glaube selbst ist nun der rechte Gottesdienst10. Innerhalb der christlichen Kirche ist deshalb die katego­riale Unterscheidung von Priestern und Laien zu verwerfen11.

Damit jedoch die Bezeugung und Darbietung des durch Jesus Christus bewirkten Heils, zu der grundsätzlich alle Glaubenden befähigt sind, geordnet vollzogen wird, hat Gott auch nach evangelischer Lehre inner­halb des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen das kirchliche Amt gestiftet, das vor allem das „Amt der Evangeliumsverkündigung und der Sakramentsver­waltung“ ist12. Und deshalb soll „niemand öffentlich lehren oder predigen oder Sakra­ment reichen … ohne ordentliche Berufung in dieses Amt“13.

Die Stiftung eines kirchlichen Amtes durch Gott soll aber nicht einem Mangel des allgemei­nen Priestertums aller Glaubenden abhelfen, son­dern umgekehrt den geistlichen Reichtum des allgemeinen Priestertums aller Glaubenden in geordnete Bahnen lenken und dadurch öffent­lich kommunikabel machen. Nicht weil das christliche Leben zu arm oder zu schwach ist, sondern weil es zu reich ist, braucht es ein es ordnendes kirchliches Amt. Die kirchlichen Amtsträger vollziehen stellvertretend den der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienst14. Indem sie diesen Dienst vollziehen, treten sie allerdings in der Gemeinde dieser gegen­über und verweisen damit auf das Gegenüber von Evangelium und Kir­che, das auch und gerade dann zur Geltung kommt, wenn das Evangeli­um in der Gemeinde verkündigt und gehört wird.

Für die Abendmahlsfeier folgt aus diesem Amtsverständnis, daß es zur Wohlordnung des kirchlichen Lebens gehört, diese Feier unter dem Vor­sitz eines ordinierten Christen zu voll­ziehen, daß aber die Gültigkeit der Abendmahlsfeier nicht in Frage gestellt wird, wenn aus zu verantwor­tenden Gründen ein nicht ordinierter Christ die Funktion der Amtsper­son über­nimmt. Aus demselben Grund wird die Gültigkeit der von ei­nem Amtsträger der römisch-katholischen Kirche geleiteten Eucharistie­feier von der evangelischen Kirche nicht in Frage gestellt. Trotz einiger gewichtiger Unterschiede in der Abendmahlslehre ist für die evangeli­sche Kirche schon jetzt Abendmahlsgemeinschaft möglich.

Und das trotz erheblicher Bedenken gegen einige Aspekte des Amtsver­ständnisses der rö­misch-katholischen Kirche. Zwar haben auch die deut­schen katholischen Bischöfe erklärt, daß das Priestertum Jesu Christi einmalig und endgültig ist und daß es der „Dienst am Evangeli­um“ ist, durch den „in der Weise des Wortes das Opfer Christi für uns gegen­wärtig“ wird15. In den Festlegungen des Trienter Konzils über das Weihesakrament klang das alles noch sehr anders. Und auch der neue Codex Iuris Canonici hält noch immer daran fest, daß „nur der gültig geweihte Priester“ der Diener ist, „der an Christi Statt das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen vermag“16. Doch es fallt auf, daß in diesem Zusammenhang nicht eigens von einer durch das Sakrament der Priesterweihe verliehenen Vollmacht (potestas) die Rede ist. Das dürfte eine Folge des Zweiten Vaticanums sein, das „die Verengungen der nachtridentinischen Amtstheologie“ aufgebrochen hat17.

Wohl wissend, daß es auch ganz andere Interpretationen des Zweiten Vaticanums gibt und daß Äußerungen des Vatikans aus jüngster Zeit dazu gehören, zitiere ich voller Hoffnung die Forderung Karl Lehmanns, es müssen „die sakramentalen Vollmachten der Eucharistiefeier und der Sündenvergebung … von einer tieferen Wurzel … her“ verstanden wer­den: einer Wurzel, die es erlaubt, das „eine Amt von den in der Kirche gegebenen Aufgaben und Struk­turen her auf viele Teilämter oder Perso­nen“ zu verteilen. In dieser Forderung Karl Lehmanns deutet sich eine der Eucharistiegemeinschaft zugute kommende echte Annäherung im Amts­verständnis beider Kirchen an18.

Entscheidend ist meines Erachtens, daß trotz aller Differenzen nach der Lehre beider Kirchen die Amtsperson „an Christi Statt“ handelt. Jesus Christus als den Herrn am Tisch des Henn zu bezeugen ist ihr Amt. Die­ser Herr will nun aber gerade darin Herr sein, „daß er diene und sein Leben dahingebe als Lösegeld für viele“ (Markus 10, 45). „Ich aber bin unter Euch als der Diener“ sagt er selber zu den an seinem Tisch Ver­sammelten (Lukas 22, 27c). Die Kirchen haben keine andere Aufgabe, als diesen seinen Willen zur Darstellung zu bringen. Indem sie dies tun, ereignet sich bereits die Einheit der Kirche.

Die ausformulierte und auszuformulierende Lehre hat diese Einheit dann nachzuvollziehen. Die dafür notwendigen theologischen Anstrengungen müssen allerdings einer gemeinsamen eucharistischen Praxis auf dem Fuße folgen. Das Evangelium selbst muß der kirchlichen Leh­re Beine machen. Denn wenn die sich in der Mahlgemeinschaft bereits ereignen­de Einheit nicht pünktlich durch die kirchliche Lehre eingeholt wird, würde die gewonnene eucharisti­sche Gemeinschaft paradoxerweise erst recht in die Zerrissenheit der Christenheit führen.

Diese Zerrissenheit aber ist und bleibt ein ekklesiologischer Skandal, den es durch das einzige legitime theologische Skandalon, nämlich das Wort vom Kreuz, zu beenden gilt. Das den Tod des Herrn verkündigen­de Wort vom Kreuz ist ja konstitutiver Bestandteil der Eucharistiefeier. Indem sie vollzogen wird, verkündet die Gemeinde den Tod des Herrn, bis daß er kommt. Verheißt er gleichwohl, daß er schon jetzt, wo zwei oder drei versammelt sind in seinem Na­men, mitten unter ihnen sein werde (Matthäus 18, 20), dann ist er ganz gewiß in jeder Eucha­ristiefeier gegenwärtig – und das auch dann, wenn die zwei oder drei, die da ver­sammelt sind, verschiedenen Konfessionen angehören. Während also die kirchliche Lehre auf dem Weg zur Eucharistiegemeinschaft die nächsten Schritte noch vor sich hat, ist die Kirche Jesu Christi in jeder Abend­mahlsfeier, in der an Christi Statt gehandelt wird, bereits am Ziel dieses Weges und hat Grund, sich dessen mit eucharistischem Jubel zu freuen.

Ursprünglich als Vortrag im Hörfunkprogramm des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlt.

Quelle: Stephan Pauly (Hrsg.), Kirche in der Zeit, Stuttgart-Berlin-Köln: W. Kohlhammer, 1999, S. 79-93.

1 Pastoraltheologische Handreichung zur Frage einer Teilnahme evangelisch-lutherischer und römisch-katho­lischer Christen an Eucharistie- bzw. Abendmahlsfeiern der anderen Konfession vom 20. Oktober 1975, in: Texte aus der Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands 15 (1981), 6 ff.

2 K. Rahner, Wort und Eucharistie, in: ders., Schriften zur Theologie IV, Zürich-Einsiedeln-Köln 31962, 313-355, 351.

3 Vgl. Apologia Confessionis Augustanae VII, in: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche [=BSLK], hrsg. vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß, Göttingen 101986, 240,42-47.

4 Vgl. H. Denzinger, Enchiridion symbolorum, definitionum et declarationum de rebus fidei et morum. Kom­pendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Lateinisch-deutsch, übers, und hrsg. von P. Hünermann, Freiburg i. Br. 371991, 1740.

5 Vgl. M. Luther, Vom Mißbrauch der Messe. 1521, WA 8, 493, 13-15: „Es gehört und gebürt allen …, wilche unter dem creutz leben, … alßo, das[s] diß opffer des lobiß sey wie eyn rauch und roch des vorigen opffers“.

6 E. Iserloh, Art. Abendmahl III/3, in: Theologische Realenzyklopädie, hrsg. von G. Krause, G. Müller, Berlin-New York 1976 ff, Bd. 1, 126, 27-47.

7 Codex Iuris Canonici [=CIC], Can. 897: „… quo significatur et efficitur unitas populi Dei“.

8 CIC, Can. 908: „Sacerdotibus catholicis vetitum est una cum sacerdotibus vel ministris Ecclesiarum communi­tatumve ecclesialium plenam communionem cum Ecclesia catholica non habentium, Eucharstiam concelebrare“.

9 Vgl. M. Luther, Von der Freiheit eines Christenmenschen, c. 14-16, WA 7, 26,32 – 28,25. Confessio Helvetica posterior, Kap. 18, in: Die Bekenntnisschriften der reformierten Kirche, hrsg. von E. F. K. Müller, Leipzig 1903, 202.

10 Vgl. Apologia Confessionis Augustanae 15, in: BSLK, 300, 8 f.: „… und wußten nichts vom höchsten Gottes­dienste, der da heißt Glaube“.

11 M. Luther, De capt. Babylonica ecclesiae praeludium. 1520, WA 6, 563, 28-31. Vgl. F. D. E. Schleiermacher, Der christliche Glaube, § 104, hrsg. von M. Redeker, Bd. 2, 1960, 135: „Wie nun … Christus der Gipfel des Prie¬stertums ist, … so ist er auch zugleich das Ende alles Priestertums … Das Hohepriestertum Christi aber ist zugleich auf die Gemeine der Gläubigen übergegangen, so daß die Christen insgesamt ein priesterliches Volk heißen“.

12 Vgl. Confessio Augustana 5, BSLK 58, 2-8.

13 Vgl. Confessio Augustana 14, BSLK 69, 2-5.

14 Vgl. Theologische Erklärung von Barmen, These IV: „Jesus Christus spricht: ‚Ihr wißt, daß die Herrscher ihre Völker niederhalten und die Mächtigen ihnen Gewalt antun. So soll es nicht sein unter euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener‘. Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes. Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen“.

15 Schreiben der Bischöfe des deutschsprachigen Raumes über das priesterliche Amt, Trier 1969, Nr. 17, 25.

16 CIC, Can. 900: „Minister, qui in persona Christi sacramentum Eucharistiae conficere valet, est solus sacerdos valide ordinatus“.

17 Vgl. B. J. Hilberath, „Ich bin es nicht“. Grundlegendes zur Aufgabe des priesterlichen Dienstes, in: Diakonia 29 (1998) 173-181, 177.

18 K. Lehmann, Das dogmatische Problem des theologischen Ansatzes zum Verständnis des Amtspriestertums, in: Henrich, F. (Hrsg.), Existenzprobleme des Priesters, München 1969, 121-175, 165; vgl. außerdem die überaus ausgewogene Darlegung von K. Lehmann, Dogmatische Vorüberlegungen zur „Interkommunion“, in: Höfer u.a., Evangelisch-katholische Abendmahlsgemeinschaft?, Regensburg 1971, 77-141.

Hier der Text als pdf.

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