
Von Dietrich Bonhoeffer
Es geht aus dem Gesagten hervor, daß zur Struktur verantwortlichen Handelns die Bereitschaft zur Schuldübernahme und die Freiheit gehört.
Indem wir unseren Blick wieder auf den Ursprung aller Verantwortlichkeit richten, wird uns deutlich, was unter Schuldübernahme zu verstehen ist. Weil es Jesus nicht um die Proklamation und Verwirklichung neuer ethischer Ideale, also auch nicht um sein eigenes Gutsein (Mt 19[‚17]!), sondern allein um die Liebe zum wirklichen Menschen geht, darum kann er in die Gemeinschaft ihrer Schuld eintreten, sich mit ihrer Schuld belasten lassen. Jesus will nicht auf kosten der Menschen als der einzig Vollkommene gelten, will nicht als der einzig Schuldlose auf die unter ihrer Schuld zugrundegehende Menschheit herabsehen, will nicht über den Trümmern einer an ihrer Schuld gescheiterten Menschheit irgendeine Idee eines neuen Menschen triumphieren lassen. Er will sich nicht von der Schuld freisprechen, unter der die Menschen sterben. Eine Liebe, die den Menschen in seiner Schuld allein ließe, hätte nicht den wirklichen Menschen zum Gegenstand. Als im geschichtlichen Dasein des Menschen verantwortlich Handelnder wird Jesus schuldig. Es ist – wohlgemerkt – allein seine Liebe, die ihn schuldig werden läßt. Aus seiner selbstlosen Liebe, aus seiner Sündlosigkeit heraus tritt Jesus in die Schuld der Menschen ein, nimmt sie auf sich. Sündlosigkeit und Schuldtragen gehören in ihm unlösbar zusammen. Als der Sündlose nimmt Jesus die Schuld seiner Brüder auf sich, und unter der Last dieser Schuld [276] erweist er sich als der Sündlose. In diesem sündlos-schuldigen Jesus Christus hat nun jedes stellvertretend verantwortliche Handeln seinen Ursprung. Gerade weil und wenn es verantwortlich ist, weil und wenn es in ihm ganz um den anderen Menschen geht, weil und wenn es aus selbstloser Liebe zum wirklichen menschlichen Bruder hervorgeht, kann es sich der Gemeinschaft der menschlichen Schuld nicht entziehen wollen. Weil Jesus die Schuld aller Menschen auf sich nahm, darum wird jeder verantwortlich Handelnde schuldig. Wer sich in der Verantwortung der Schuld entziehen will, löst sich aus der letzten Wirklichkeit des menschlichen Daseins, löst sich aber auch aus dem erlösenden Geheimnis des sündlosen Schuldtragens Jesu Christi und hat keinen Anteil an der göttlichen Rechtfertigung, die über diesem Ereignis liegt. Er stellt seine persönliche Unschuld über die Verantwortung für die Menschen, und er ist blind für die heillosere Schuld, die er gerade damit auf sich lädt, blind auch dafür, daß sich die wirkliche Unschuld gerade darin erweist, daß sie um des anderen Menschen willen in die Gemeinschaft seiner Schuld eingeht. Daß der Sündlose, der selbstlos Liebende schuldig wird, gehört durch Jesus Christus zum Wesen verantwortlichen Handelns.
Gegen dieses alles gibt es einen Widerspruch von unbestreitbarer Erhabenheit. Er kommt aus der hohen Instanz des Gewissens, das sich weigert seine Unversehrtheit irgendeinem anderen Gut zu opfern, das sich weigert um eines anderen Menschen willen schuldig zu werden. Die Verantwortung für den Nächsten hat hier ihre Grenze in der Unantastbarkeit des Gewissensrufes. Eine Verantwortung, die zu einem Handeln wider das Gewissen zwingt, würde sich selbst verurteilen. Was ist daran richtig und was falsch?
Richtig ist, daß es niemals geraten sein kann wider das eigene Gewissen zu handeln. Darin ist sich alle christliche Ethik einig. Aber was bedeutet das? Das Gewissen ist der aus einer Tiefe [277] jenseits des eigenen Willens und der eigenen Vernunft sich zu Gehör bringende Ruf der menschlichen Existenz zur Einheit mit sich selbst. Es erscheint als Anklage gegen die verlorene Einheit und als Warnung vor dem sich selbst Verlieren. Es ist primär nicht auf ein bestimmtes Tun, sondern auf ein bestimmtes Sein gerichtet. Es protestiert gegen ein Tun, das dieses Sein in der Einheit mit sich selbst gefährdet.
In dieser formalen Bestimmung bleibt das Gewissen eine Instanz, gegen die zu handeln höchst widerraten ist; die Mißachtung des Gewissensrufes muß eine Zerstörung – nicht etwa eine sinnvolle Hingabe – des eigenen Seins, ein Zerfallen der menschlichen Existenz zur Folge haben. Das Handeln wider das Gewissen liegt in der Richtung des selbstmörderischen Handelns gegen das eigene Leben, und es ist kein Zufall daß beides oft genug mit einander verbunden ist. Ein verantwortliches Handeln, das dem Gewissen, in diesem formalen Sinn, Gewalt antun wollte, wäre in der Tat verwerflich.
Die Frage ist aber damit keineswegs erschöpft. Kommt der Gewissensruf aus der gefährdeten Einheit des Menschen mit sich selbst, so ist nun auch [nach] dem Inhalt dieser Einheit zu fragen. Dieser ist zunächst das eigene Ich in seinem Anspruch, „wie Gott“ – sicut deus – sein zu wollen in der Erkenntnis des Guten und des Bösen. Der Gewissensruf im natürlichen Menschen ist der Versuch des Ich sich in seinem Wissen um Gut und Böse vor Gott, vor den Menschen und vor sich selbst zu rechtfertigen und in dieser Selbstrechtfertigung bestehen zu können. Das Ich, das in seiner kontingenten Einzelheit keinen Halt findet, führt sich auf ein allgemeines Gesetz des Guten [278] zurück und sucht in der Übereinstimmung mit ihm die Einheit mit sich selbst. So hat der Gewissensruf seinen Ursprung und sein Ziel in der Autonomie des eigenen Ich. Es gilt in der Befolgung des Rufes, diese Autonomie, die ihren Ursprung jenseits des eigenen Wollens und Wissens „in Adam“ hat, jeweils selbst neu zu verwirklichen. So bleibt der Mensch in seinem Gewissen gebunden an ein selbstgefundenes Gesetz, das konkret in verschiedener Gestalt auftreten kann, aber bei dem Verlust des eigenen Selbst unüberschreitbares Gesetz bleibt.
Die große Veränderung tritt, wie wir nun begreifen, in dem Augenblick ein, in dem die Einheit der menschlichen Existenz nicht mehr in ihrer Autonomie besteht, sondern – durch das Wunder des Glaubens – jenseits des eigenen Ich und seines Gesetzes, in Jesus Christus gefunden wird. Formal hat diese Veränderung des Einheitspunktes [ihre] Analogie durchaus im säkularen Bereich. Wenn der N. S. sagt: mein Gewissen ist A. H., so ist auch damit der Versuch gemacht, die Einheit des Ich jenseits seiner selbst zu begründen. Es hat dies dann die Preisgabe der Autonomie zugunsten einer bedingungslosen Heteronomie zur Folge, was wiederum nur dann möglich ist, wenn der andere Mensch, in dem ich die Einheit meines Lebens suche, in die Funktion meines Erlösers tritt. Es läge dann hier die prägnanteste säkulare Parallele und damit der prägnanteste Widerspruch zur christlichen Wahrheit vor.
Wo Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, zum Einheitspunkt meiner Existenz geworden ist, dort bleibt zwar das Gewissen – formal – immer noch der Ruf aus meinem eigentlichen Sein zur Einheit mit mir selbst; diese Einheit kann aber nicht mehr verwirklicht werden in der Rückkehr zu meiner aus dem Gesetz lebenden Autonomie, sondern in der Gemeinschaft [279] mit Jesus Christus. Das natürliche – und sei es das rigoroseste – Gewissen erweist sich nun als die gottloseste Selbstrechtfertigung, es wird überwunden durch das in Jesus Christus befreite Gewissen, das zur Einheit mit mir selbst in Jesus Christus ruft. Jesus Christus ist mein Gewissen geworden. Das bedeutet, daß ich die Einheit mit mir selbst nur noch in der Hingabe meines Ich an Gott und die Menschen finden kann. Nicht ein Gesetz, sondern der lebendige Gott und der lebendige Mensch, wie er mir in Jesus Christus begegnet, ist Ursprung und Ziel meines Gewissens. Um Gottes und der Menschen willen wurde Jesus zum Durchbrecher des Gesetzes: er brach das Sabbathgesetz um es in der Liebe zu Gott und Mensch zu heiligen; er verließ seine Eltern um im Hause seines Vaters zu sein und so den Gehorsam gegen die Eltern zu reinigen; er aß mit Sündern und Verworfenen, er geriet aus Liebe zu den Menschen in die Gottverlassenheit seiner letzten Stunde. Als der sündlos Liebende wurde er schuldig, wollte er in der Gemeinschaft der menschlichen Schuld stehen; die Anklage des Teufels, die ihn auf diesem Weg irremachen wollte, wies er von sich. So ist Jesus Christus der Befreier des Gewissens zum Dienst Gottes und des Nächsten, der Befreier des Gewissens auch und gerade dort, wo der Mensch in die Gemeinschaft der menschlichen Schuld eintritt. Das vom Gesetz befreite Gewissen wird das Eintreten in fremde Schuld um des anderen Menschen willen nicht scheuen, es wird sich vielmehr gerade so in seiner Reinheit erweisen. Das befreite Gewissen ist nicht ängstlich, wie das an das Gesetz gebundene, sondern weit geöffnet für den Nächsten und seine konkrete Not. So einigt es sich mit der in Christus begründeten Verantwortung um des Nächsten willen Schuld zu tragen. Obwohl menschliches Handeln – im Unterschied zu der wesenhaften Sündlosigkeit Jesu Christi – niemals sündlos sondern von der wesenhaften Erbsünde vergiftet ist, nimmt es als verantwortliches [280] Handeln – im Gegensatz zu jedem selbstgerecht-prinzipiellen Handeln – doch indirekt an dem Handeln Jesu Christi teil. Es gibt also für das verantwortliche Handeln so etwas wie eine relative Sündlosigkeit, die sich gerade im verantwortlichen Aufnehmen fremder Schuld erweist.
Wenn Kant aus dem Prinzip der Wahrhaftigkeit heraus zu der grotesken Folgerung kommt, ich müsse auch dem in mein Haus eingedrungenen Mörder seine Frage, ob mein Freund, den er verfolgt, sich in mein Haus geflüchtet habe, ehrlicherweise bejahen, so tritt hier die zum frevelhaften Übermut gesteigerte Selbstgerechtigkeit des Gewissens dem verantwortlichen Handeln in den Weg. Wenn Verantwortung die ganze, der Wirklichkeit angemessene Antwort des Menschen auf den Anspruch Gottes und des Nächsten ist, so ist hier der Teilcharakter der Antwort eines an Prinzipien gebundenen Gewissens grell beleuchtet. Die Weigerung, um meines Freundes willen am Prinzip der Wahrhaftigkeit schuldig zu werden, die Weigerung hier um meines Freundes willen kräftig zu lügen, – denn jeder Versuch, den Tatbestand der Lüge wegzudeuteln entspringt wiederum nur dem gesetzlich-selbstgerechten Gewissen – die Weigerung also Schuld zu tragen aus Nächstenliebe, setzt mich [281] in Widerspruch zu meiner in der Wirklichkeit begründeten Verantwortung. Es wird sich auch hier gerade im verantwortlichen Aufsichnehmen von Schuld die Unschuld eines allein an Christus gebundenen Gewissens am besten erweisen.
Es ist erstaunlich, in welche Nähe zu diesen Gedanken Goethe durch eine rein profane Kenntnis der Wirklichkeit geführt wird. Der Dialog, durch den Pylades Iphigenie gegen das innere Gesetz zur verantwortlichen Tat bringen will heißt: Pylades: Zu strenge Forderung ist verborgener Stolz. Iphigenie: Ganz unbefleckt genießt sich nur das Herz. Pylades: So hast du dich im Tempel wohl bewahrt; / das Leben lehrt uns, weniger mit uns / und Andern strenge sein; du lernst es auch. / So wunderbar ist dies Geschlecht gebildet, / so vielfach ist’s verschlungen und verknüpft, / daß Keiner in sich selbst, noch mit den Andern / sich rein und unverworren halten kann. / Auch sind wir nicht bestellt uns selbst zu richten; / zu wandeln und auf seinen Weg zu sehn / ist eines Menschen erste, nächste Pflicht: / denn selten schätzt er recht, was er gethan / und was er tut, weiß er fast nicht zu schätzen. /. Man sieht, du bist nicht an Verlust gewöhnt /, da du dem großen Übel zu entgehen / ein falsches Wort nicht einmal opfern willst. / Iphigenie: O trüg ich doch ein männlich Herz in mir! / das, wenn es einen kühnen Vorsatz hegt / vor jeder andern Stimme sich verschließt.
So sehr sich das in Christus befreite Gewissen und Verantwortung einigen mögen, so bleiben sie doch in einer unaufhebbaren Spannung einander gegenüber.
Das in verantwortlichem Handeln jeweils notwendig werdende Schuldtragen bleibt durch das Gewissen in zweifacher Hinsicht begrenzt.
Erstens ist auch das in Christus befreite Gewissen seinem Wesen nach der Ruf zur Einheit mit mir selbst. Die Übernahme einer Verantwortung darf diese Einheit nicht vernichten. Die [282] Hingabe des Ich in selbstlosem Dienst darf niemals mit der Zerstörung und Vernichtung dieses Ich, das damit auch zur Übernahme von Verantwortung nicht mehr fähig wäre, verwechselt werden. Das Maß der mit dem verantwortlichen Handeln verbundenen Schuldübernahme hat seine jeweilige konkrete Grenze an der Einheit des Menschen mit sich selbst, an seiner Tragkraft. Es gibt Verantwortungen, die ich nicht zu tragen vermag, ohne daran zu zerbrechen, ob es sich nun hier um eine Kriegserklärung, einen politischen Vertragsbruch, eine Revolution oder nur um die Entlassung eines einzigen Familienvaters, der dadurch arbeitslos wird, oder schließlich gar nur um einen Rat in einer persönlichen Lebensentscheidung handelt. Zwar kann und soll die Tragkraft für verantwortliche Entscheidungen wachsen, zwar bedeutet jedes Versagen angesichts einer Verantwortung auch schon eine verantwortliche Entscheidung, dennoch bleibt im konkreten Fall der Ruf des Gewissens zur Einheit mit sich selbst in Jesus Christus unüberwindlich und es erklärt sich daraus die unendliche Mannigfaltigkeit verantwortlicher Entscheidungen.
Zweitens: Auch das in Jesus Christus befreite Gewissen stellt das verantwortliche Handeln vor das Gesetz, durch dessen Befolgung der Mensch in der in Jesus Christus begründeten Einheit mit sich selbst bewahrt wird, aus dessen Verachtung nur Verantwortungslosigkeit entspringen kann. Es ist das Gesetz der Gottes- und der Nächstenliebe, wie es im Dekalog, in der Bergpredigt und in der apostolischen Paränese ausgelegt ist. Die richtige Beobachtung, daß das natürliche Gewissen in den Inhalten seines Gesetzes mit denen des in Christus befreiten Gewissens eine auffallende Übereinstimmung aufweist, ist in der Tatsache begründet, daß es im Gewissen eben um den Bestand des Lebens selbst geht und daß es darum Grundzüge des Lebensgesetzes enthält, wenn auch im einzelnen verzerrt und im grundsätzlichen pervertiert. Das Gewissen bleibt auch als [283] befreites, was es als natürliches war, nämlich der Warner vor der Übertretung des Lebensgesetzes. Aber weil das Gesetz nicht mehr das Letzte ist, sondern Jesus Christus, darum muß in der Auseinandersetzung zwischen Gewissen und konkreter Verantwortung die freie Entscheidung für Christus fallen. Das bedeutet nicht einen ewigen Konflikt, sondern die Gewinnung der letzten Einheit; denn der Grund, Wesen und Ziel der konkreten Verantwortung ist ja derselbe Jesus Christus, der der Herr des Gewissens ist. So wird die Verantwortung durch das Gewissen gebunden, aber das Gewissen durch die Verantwortung frei. Es zeigt sich nun, daß es dasselbe ist, ob wir sagen: der Verantwortliche wird sündlos schuldig, oder: allein der Mann des freien Gewissens kann Verantwortung tragen.
Wer in Verantwortung Schuld auf sich nimmt – und kein Verantwortlicher kann dem entgehen – der rechnet sich selbst und keinem anderen diese Schuld zu und steht für sie ein, verantwortet sie. Er tut es nicht in dem frevelnden Übermut seiner Macht, sondern in der Erkenntnis zu dieser Freiheit – genötigt und in ihr auf Gnade angewiesen zu sein. Vor den anderen Menschen rechtfertigt den Mann der freien Verantwortung die Not, vor sich selbst spricht ihn sein Gewissen frei, aber vor Gott hofft er allein auf Gnade.
Quelle: Dietrich Bonhoeffer, Ethik, DBW 6, München: Chr. Kaiser Verlag 1992, S. 275-283.