
Wie nur wenige andere evangelische Theologen hatte Hermann Sasse schon vor 1933 die grundsätzliche Unvereinbartkeit der nationalsozialistischen Ideologie mit der kirchlichen Lehre festgestellt. Im Kirchlichen Jahrbuch 1932 schrieb er als Herausgeber Folgendes:
Von Hermann Sasse
Wohin diese Verwechslung und Vermischung von Christentum und Parteiprogramm, von Kirche und Staat führt, das zeigt nun mit voller Deutlichkeit das kirchenpolitische Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei: Bei keinem Punkte des Parteiprogramms muß man das „Unabänderlich“ des § 2 der Parteisatzung mehr bedauern als bei dem berühmten Artikel 24:
„Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen. Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.“
Die NSDAP hat das große Glück gehabt, daß an ihrer Gründung kein Theologe beteiligt war. Das war ein Glück, denn Parteien, bei denen die Theologie Pate gestanden hat, haben es, das Zentrum natürlich ausgenommen, nie zu etwas gebracht, wie die Namen Stoecker und Naumann, um von neueren Gründungen zu schweigen, beweisen. Wobei es sehr bemerkenswert ist, daß die Synthese des nationalen und des sozialen Gedankens gerade von solchen Parteien zum Programm erhoben worden ist. Aber dieses große Glück erwies sich im Falle des Artikels 24 als ein Unglück. Denn dieser Artikel macht jede Diskussion mit einer Kirche unmöglich. Man kann dem Nationalsozialismus alle seine theologischen Sünden verzeihen, dieser Artikel 24 schließt jedes Gespräch mit der Kirche, der Evangelischen wie der Katholischen, aus. Rosenbergs „Mythus des 20. Jahrhunderts“ mit all seinen Blasphemien und mit seinen welt- und religionsgeschichtlichen Stilblüten, die ganze Theologie des Hakenkreuzes und der messianische Führerkult sind verzeihliche Harmlosigkeiten gegenüber diesem Artikel. Die evangelische Theologie kann sich über alle Punkte des Parteiprogramms mit den Nationalsozialisten unterhalten, sogar über die Judenfrage und Rassenlehre, sie kann vielleicht das ganze übrige Programm anerkennen, aber über diesen Artikel ist nicht einmal ein Gespräch möglich. Sie kann sich auch nicht auf irgendwelche Kommentare, seien es amtliche von Hitler oder Feder, oder nichtamtliche von der Bewegung angehörenden Theologen, einlassen. Sie müßte als Bedingung einer Aussprache die vorbehaltlose Zurücknahme dieses Artikels fordern. Denn die Evangelische Kirche müßte ein Gespräch darüber mit dem offenen Geständnis beginnen, daß ihre Lehre eine vorsätzliche und permanente Beleidigung des „Sittlichkeits- und Moralgefühls der germanischen Rasse“ ist und daß sie demgemäß keinen Anspruch auf Duldung im Dritten Reich hat. Da die Führung der Partei hauptsächlich in katholischen Händen liegt und da die evangelischen Parteimitglieder, auch soweit sie die normale theologische Bildung genossen haben, im allgemeinen darüber keine klaren Vorstellungen besitzen, sei es hier gesagt, daß die evangelische Lehre von der Erbsünde – im Unterschied von der katholischen – die Möglichkeit nicht offenläßt, daß die germanische oder nordische oder auch irgendeine andere Rasse von Natur imstande ist, Gott zu fürchten und zu lieben und seinen Willen zu tun, daß vielmehr das neugeborene Kind edelster germanischer Abstammung mit den besten Rasseeigenschaften geistiger und leiblicher Art der ewigen Verdammnis ebenso verfallen ist wie der erblich schwer belastete Mischling aus zwei dekadenten Rassen. Wir haben ferner zu bekennen, daß die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders sola gratia, sola fide das Ende der germanischen Moral ist wie das Ende aller menschlichen Moral; und wir erlauben uns die Behauptung, die wieder eine schwere Beleidigung der nordischen Rasse darstellt, daß die Juden Jesus Christus um dieser alle Moral umstürzenden Lehre willen zugleich im Namen des deutschen Volkes und der nordischen Rasse ans Kreuz geschlagen haben. Wir sind der Meinung, daß nicht nur der jüdisch-materialistische, sondern ebenso der deutsch-idealistische Geist in und außer uns bekämpft werden muß, wie es unser Bekenntnis tut, wenn es die große deutsche Mystik als Irrlehre aus der Kirche ausschließt. Wir sind ferner der Meinung, daß eine dauernde Genesung des deutschen Volkes auf der Grundlage keines ethischen Satzes erfolgen kann, auch nicht auf Grund des von uns anerkannten Satzes: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz.“ Schließlich bestreiten wir, daß eine Partei den Standpunkt des Christentums vertreten kann, ferner, daß es ein positives Christentum gibt, das man vertreten kann, „ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden“. Wir erklären des weiteren, daß wir an dem, was hier „Christentum“ genannt wird, kein großes Interesse haben, daß uns aber alles an dem im Wort und Sakrament gegenwärtigen Christus, dem Herrn, an seinem Evangelium und seiner Kirche liegt. Wir wollen nicht wissen, ob die Partei für das Christentum eintritt, sondern wir möchten erfahren, ob auch im Dritten Reich die Kirche das Evangelium frei und ungehindert verkünden darf oder nicht, ob wir also unsere Beleidigung des germanischen oder germanistischen Moralgefühls ungehindert fortsetzen dürfen, wie wir es mit Gottes Hilfe zu tun beabsichtigen, oder ob uns dort Einschränkungen auferlegt werden – z. B. daß wir es nicht mehr in der Schule tun dürfen –, und wer das Recht hat, uns diese Einschränkungen aufzuerlegen.
So ist der Artikel des Parteiprogramms überhaupt keine Grundlage für eine Debatte zwischen der Evangelischen Kirche und der NSDAP. Die Antworten, die wir in diesem Artikel, der überhaupt nicht von der Kirche spricht, vermissen, müssen wir in anderen Äußerungen suchen. Dabei helfen uns natürlich keine nur literarischen Äußerungen, von welcher Seite sie auch stammen mögen, sondern allein die offiziellen Aktionen der Partei. Da kommt zunächst die parteiamtliche Erklärung in Frage, mit der Abgeordneter Kube im Preußischen Landtag die Ablehnung des Staatsvertrages mit den Evangelischen Kirchen begründete. Wir haben sie im Jahrbuch 1931, S. 54, abgedruckt und interpretiert. Sie entspricht genau der Erklärung desselben Abgeordneten zum katholischen Konkordat vom 16. April 1929, in der es hieß: „Wir lehnen auch Staatsverträge … mit irgendeiner anderen kirchlichen Organisation ab, weil wir der Meinung sind, daß die Frage der christlichen Erziehung oder die Gestaltung des kirchlichen Lebens letzten Endes eine Frage der Gesetzgebung durch den Staat ist und daß wir nach dieser Richtung hin unter gar keinen Umständen Gleichstellung der beiden Kontrahenten, Staat und Kirche, annehmen können.“ In diesen Erklärungen wird die Herrschaft des Staates über die Kirche offen proklamiert, Aufhebung des bestehenden Rechts durch eine zukünftige nationalsozialistische Regierung, also ein Rechtsbruch der Kirche gegenüber, angekündigt und damit das Recht des omnipotenten Staates auch über die Seelen seiner Bürger gefordert. Wohin das führt, das muß die Kirche der Bewegung, die ein neues, freies Deutschland will, gerade auch aus heißer Liebe zu Volk und Vaterland sagen. Sie muß es allen sagen, nicht nur den Nationalsozialisten. Es sei hier mit einem prophetischen Wort Vilmars aus dem Jahre 1861 ausgesprochen: „Diese Schicht, in unseren Tagen ohne Frage die bei weitem numerisch stärkere, kann prinzipiell von Verträgen mit der Kirche nichts wissen wollen; sie muß jegliche Art von Konkordat als ein Attentat auf ,den Staat‘ und die Omnipotenz des ,Staates‘ ansehen. Es ist dies der brutale revolutionäre Cäsarismus, welcher nicht die Kirche allein – denn diese will derselbe eben zugrunde gerichtet wissen, um den ,Staat‘ desto fester zu gründen –, sondern auch den ,Staat‘, eben dies sein angebliches Schoßkind, bis auf den Grund zu zerstören, gerade jetzt in vollem Begriffe steht. Daß die Cäsaristen und Cäsaropapisten dies einsehen sollten, ist freilich ihnen nicht zuzumuten, ihr Erbteil ist ein für allemal unheilbare Blindheit. Über die Schulter dieser Blinden aber schaut das scharfe funkelnde Auge des Mörders und Brenners der Zukunft“ (vgl. Jahrbuch 1931, S. 55).
Sollte wirklich die große deutsche Freiheitsbewegung dahin führen? Soll die Bewegung, die eine Wiedergeburt des deutschen Volkes bringen will, in der die deutsche Jugend mit heißem Herzen und reinem Willen um Deutschlands Zukunft kämpft, so enden? Sie muß so enden, wenn dieser Staatsgedanke eines revolutionären Cäsarismus herrschend bleibt. Hier hilft auch keine Begeisterung für Volk und Volkstum. Denn ein Volk, in das einmal die Kirche Jesu Christi eingetreten ist, überlebt die Zerstörung der Kirche nicht. Und es ist eine Zerstörung der Kirche, wenn man sie zu einem staatlich kontrollierten Kulturinstitut zur Pflege des religiösen Lebens im Rahmen einer staatlich gepflegten Weltanschauung macht. Wo ist die Stimme der deutschen evangelischen Theologie, die der Leitung der NSDAP gesagt hätte, wohin das „Unabänderlich“ unter dem Artikel 24 führt? Wo ist die Evangelische Kirche, die sie darauf aufmerksam gemacht hätte? Wo ist die warnende Stimme der Theologen, die der Partei nahestehen oder angehören? Diese Pfarrer haben geschwiegen. Woher sollten sie auch wissen, was Kirche und was Staat ist! Auf der Universität haben sie das ja nie gelernt. Und so hat die Evangelische Kirche Deutschlands das traurige Ereignis erlebt, das vielleicht einmal kirchengeschichtliche Bedeutung haben wird, daß zum ersten Male eine politische Partei zum Kampf um die Macht in der Evangelischen Kirche angetreten ist.