
Die Berliner Kirchenhistorikerin Dorothea Wendebourg hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das sogenannte „Reformationsjubiläum“ das Urjubiläum aller historischen Jubiläen sei. So schreibt sie:
„Erfunden wurde das historische Jubiläum von protestantischen Universitäten, die im 16. Jahrhundert begannen, das Gedächtnis ihrer eigenen Gründung an runden Daten festlich zu begehen. Im Jahr 1617 gelang der bis dahin akademischen und lokalen Praxis der Sprung auf die große gesellschaftliche, ja internationale Bühne: mit dem ersten Zentenarium (Jahrhundertfeier) von Martin Luthers Thesenanschlag von 1517, dessen Bedeutung als Schlüsselereignis der Reformation, ja der von ihr geprägten Geschichte überhaupt damit fixiert war. Im Wettstreit zweier evangelischer Fürsten, der Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz, eines Lutheraners und eines Reformierten, die sich durch eine solche Feier als Anführer der Protestanten im Heiligen Römischen Reich profilieren wollten, wurde der 31. Oktober 1617 oder der Sonntag danach zur 100-Jahr-Feier des Anfangs der Reformation. Es war so eindrücklich, dass das Gedächtnis des Thesenanschlags hinfort an vielen Orten alle 100, alle fünfzig, ja schließlich alle 25 Jahre gefeiert wurde.
Dem Erfolg dieser neuen Form des Feierns und Gedenkens konnte sich auch der konfessionelle Gegner nicht entziehen, ebenso wenig Gruppen, die nicht-kirchlicher Ereignisse gedenken wollten. So wurde das Jubiläum schließlich zu dem allgegenwärtigen Element des kulturellen Lebens, als das wir es kennen. Insbesondere seit dem 19. Jahrhundert, der Zeit des Historismus, die das Jubiläum ebenso liebte wie das historische Denkmal, fand man überall in der westlichen Welt immer neue Anlässe für festliches historisches Gedenken, wobei man bevorzugt nun auch biografisches, an den Geburts- und Todestagen bedeutender Männer, gelegentlich auch Frauen, festgemachtes Gedenken pflegte. Freilich war solche Bereicherung und Befestigung des kulturellen Gedächtnisses keine bloße Beschäftigung mit der Vergangenheit. Vielmehr feierte jede Epoche im Spiegel des Vergangenen, was sie an Großem und Bedeutendem auf das gefeierte Vergangene zurückführte – und damit, was sie für groß und bedeutend hielt. So wurden die Jubiläen zu gesellschaftlichen Großereignissen, in denen die jeweiligen Zeiten sich selbst inszenierten und die gefeierten Gegenstände von dort aus immer neu in Szene setzten.“ (Im Anfang war das Reformationsjubiläum. Eine kurze Geschichte von Reformationsfeiern und Lutherbildern, Die politische Meinung, Sonderausgabe 4, 2016)

Man müsste präzisierend ergänzen, dass das 100jährige Jubiläum des Thesenanschlags als Zentenarium wiederum durch die Einführung des „Heiligen Jahres“ (annus sanctus) inspiriert gewesen ist, das Papst Bonifatius VIII. 1300 erstmals für Rompilger ausgerufen hatte. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen wird den Gläubigen einen vollständigen Ablass der zeitlichen Sündenstrafen gewährt. Das „Heilige Jahr“ wiederum greift auf das alttestamentliche Jubeljahr (vgl. 3. Mose 25) zurück und überträgt den Charakter des Erlassjahres alle 7 x 7 Jahre (= 49 Jahre) auf den Ablass der Kirche. Etymologisch steckt im „Jubiläum“ (lat. annus jubilaeus) das hebräische jōbel. Das lateinische jubilum (Jauchzen) bleibt dabei außen vor. Ursprünglich sollte nach 1300 das nächste Jubeljahr mit einem Plenarablass wieder nach 100 Jahren folgen; der Abstand wurde aber von päpstlicher Seite im Laufe der Zeit immer weiter verringert. Schließlich galt seit Paul II. 1470 jedes 25. Jahr als „Jubeljahr“.
So schreibt Thomas Kaufmann in seinem Aufsatz „Reformationsgedenken in der Frühen Neuzeit. Bemerkungen zum 16. bis 18. Jahrhundert“ (ZThK 107, 2010, S. 285f):
„Das heute weithin selbstverständlich verbreitete Phänomen, ein historisches Ereignis gemäß einem bestimmten zeitlichen Intervall erinnernd zu vergegenwärtigen und hinsichtlich seiner Bedeutung für die Gegenwart zu reflektieren, d. h. als historisches Jubiläum zu begehen, entstand in kritischer Anknüpfung an die alttestamentlichen Jobel- und die seit 1300 begegnenden päpstlichen Jubeljahre an den protestantischen Universitäten des 16. Jahrhunderts. Die frühesten Beispiele historischer Jubiläen beziehen sich auf Stiftungsfeiern, wie sie die Universität Tübingen 1578, die Universität Heidelberg aus Anlass ihres 200jährigen Bestehens 1587, die Universität Wittenberg anlässlich ihrer 100-Jahr-Feier 1602 und die Universität Leipzig zum 200. Gründungsjubiläum 1609 begingen. Dass die Verwendung des zeitlichen Intervalls eines Jahrhunderts wesentlich durch die historiographischen Innovationen der zeitgenössischen Kirchengeschichtsschreibung, insbesondere die sogenannten Magdeburger Centurien, inspiriert war, besitzt größte Wahrscheinlichkeit. Das Reformationsjubiläum des Jahres 1617 stellt die erste breitenwirksamere außeruniversitäre Feier eines historischen Jubiläums dar. Dass es zu dieser Jubiläumsfeier von ausstrahlender öffentlicher Wirksamkeit kam, ist einerseits konkreten historischen Umständen geschuldet, basiert andererseits auf einer tiefen Verwurzelung der Reformations- und Luthermemoria in der lutherischen Konfessionskultur des 16. Jahrhunderts.“
Man könnte das als Ironie der Geschichte sehen: Der römische Jubiläumsablass von 1300 mit dessen Nachfolgern gibt das Setting für die protestantische Feier eines Reformationsjubiläums vor (zu den weiteren Kohärenzen von Ablass und Reformation siehe Berndt Hamm, Ablass und Reformation, Tübingen 2016).