
Martin Luther gegen den arbeitsfreien Buß- und Bettag
Immer wieder hört man von kirchenleitender Seite die Forderung, dass der Buß- und Bettag wieder als gesetzlicher Gedenk- und Feiertag gelten soll. Wenigstens einen evangelischen Feiertag will man staatlich anerkannt haben. Schließlich haben ja die Katholiken – zumindest in Bayern – Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen. Nun ist der Buß- und Bettag von seiner Genese her kein kirchlicher Feiertag. Vielmehr hat die staatliche Obrigkeit angesichts von Notständen und Gefahren ihre Untertanen kollektiv zur Umkehr und zum Gebet aufgerufen und dazu arbeitsfreie Buß- und Bettage angeordnet. Was jedoch für uns Evangelische schwerer wiegen dürfte, ist das ursprüngliche Anliegen der Reformatoren. Wider eine kirchlich approbierte „Freizeitgesellschaft“ sah man sich einem Industrieethos verpflichtet, das die vielen arbeitsfreien kirchlichen Feiertage abzuschaffen suchte. So schreibt Martin Luther in seinem Sermon von den guten Werken in der Auslegung des dritten Gebotes unter Siebzehntens:
„Dieses Gebot schließt nach geistlichem Verständnis ein noch viel höheres Werk ein, das die ganze Natur des Menschen in sich begreift. Hierzu muss man wissen, dass Sabbat auf Hebräisch »Feier« oder »Ruhe« heißt, weil Gott am siebten Tage ruhte und mit allen seinen Werken, die er geschaffen hatte, aufhörte. Darum gebot er, dass man am siebten Tag feiern und auch mit unseren Werken aufhören solle, die wir in den sechs Tagen ausgeübt haben. Dieser Sabbat ist nun in den Sonntag verwandelt und die andern Tage heißen Werktage, der Sonntag aber heißt Ruhetag, Feiertag oder heiliger Tag. Wollte Gott, dass in der Christenheit nur der Sonntag Feiertag wäre und man die Feste der Jungfrau Maria und der Heiligen alle auf den Sonntag legte! Dann unterblieben durch die Arbeit an den Werktagen viele schlimme Untugenden, würden auch die Länder nicht so arm und ausgezehrt. Aber nun sind wir mit vielen Feiertagen geplagt, zum Verderben der Seelen, Leiber und Güter, wovon viel zu sagen wäre.“
Wenn es in der ersten von Luthers 95 Thesen heißt „Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: ‚Tut Buße‘ usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, daß das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll“, ist ein besonderer Bußtag fehl am Platz.