Martin Luther über das allgemeine Priestertum aller Gläubigen (An den christlichen Adel deutscher Nation): „Das alles kommt daher, dass wir eine Taufe, ein Evangelium und ein Glaubens­bekenntnis haben; denn die Taufe, das Evangelium und das Glaubensbekenntnis, die machen allein geistlich und Christenvolk. So folgt daraus, dass zwischen Laien, Priestern, Fürsten, Bischöfen und, wie sie sagen, Geist­lichen und Weltlichen im Grunde wahrlich kein anderer Unterschied besteht als des Amts oder Werks halber und nicht des Stands halber.“

In seiner Adelsschrift von 1520 hat Martin Luther die Unterscheidung von „Geistlichen“ und „Laien“ innerhalb  der Kirche grundsätzlich in Frage gestellt. Liest man seine Ausführungen zum allgemeinen Priestertum aller Gläubigen, lässt sich unschwer erkennen, dass in der Gegenwart seine Kritik auch auf die evangelischen Landeskirchen zutrifft:

Vom Priesterum aller Gläubigen

Man hat’s erfunden, daß Papst, Bischöfe, Priester und Klostervolk der geistliche Stand genannt werden, Fürsten, Herren, Handwerks- und Ackersleute der weltliche Stand, was eine gar feine Erdichtung und Heuchelei ist. Doch soll sich niemand dadurch einschüchtern lassen, und zwar aus diesem Grund: Alle Christen sind wahrhaftig geistlichen Standes, und es ist zwischen ihnen kein Unterschied als allein des Amts halber, wie Paulus 1.Kor. 12,12 ff. sagt, daß wir allesamt ein Körper sind, doch jedes Glied sein eigenes Werk hat, womit es den andern dient. Das alles kommt daher, daß wir eine Taufe, ein Evangelium und ein Glaubens­bekenntnis haben; denn die Taufe, das Evangelium und das Glaubensbekenntnis, die machen allein geistlich und Christenvolk. Daß aber der Papst oder Bischof salbt, Tonsuren macht, ordiniert, weiht, anders als Laien kleidet, das mag einen Heuchler und Ölgötzen machen, macht aber nimmermehr einen Christen oder geistlichen Menschen. Demnach also werden wir allesamt durch die Taufe zu Priestern geweiht, wie St. Peter 1.Petr. 2,9 sagt: »Ihr seid ein königliches Priestertum und ein priesterliches Königreich«, und die Offenbarung: »Du hast uns durch dein Blut zu Priestern und Königen gemacht.« (Off. 5,10) Denn wenn nicht eine höhere Weihe [156] in uns wäre, als der Papst oder Bischof gibt, so würde nimmermehr durch des Papsts und Bischofs Weihe ein Priester gemacht, könnte er auch weder Messe halten noch predigen noch absolvieren.

Darum ist des Bischofs Weihe nicht anders, als wenn er an Stelle und als Vertreter der ganzen Versammlung einen aus der Menge nimmt, die alle gleiche Gewalt haben, und ihm befiehlt, diese Gewalt für die andern auszuüben; wie wenn zehn Brüder, Königskinder, gleichberech­tigte Erben, einen erwählten, um das Erbe für sie zu verwalten: Sie wären ja alle Könige und hätten gleiche Gewalt, und doch wird einem die Regierung anvertraut. Und damit ich’s noch klarer sage: Wenn ein Häuflein frommer, christlicher Laien würde gefangen und in eine Wüstenei gesetzt, die keinen von einem Bischof geweih­ten Priester bei sich hätten, und sie würden da über ihre Angelegenheiten eins, erwählten einen unter ihnen (er wäre verehelicht oder nicht) und vertrauten ihm das Amt zu taufen, Messe zu halten, zu absolvieren und zu predi­gen an, der wäre wahrhaftig ein Priester, als ob ihn alle Bischöfe und Päpste geweiht hätten. Daher kommt’s, daß in der Not ein jeder taufen und absolvieren kann, was nicht möglich wäre, wenn wir nicht alle Priester wären. Solche große Gnade und Vollmacht aus der Taufe und dem Christenstand haben sie uns durchs geistliche Recht ganz zerstört und unbekannt gemacht. Auf diese Weise erwählten vorzeiten die Christen aus der Menge ihre Bischöfe und Priester, die danach von andern Bischöfen bestätigt wurden ohne allen Prunk, der jetzt herrscht. So wurden St. Augustin, Ambrosius, Cyprianus Bischof.

Weil denn nun die weltliche Gewalt wie wir getauft ist und dasselbe Glaubensbekenntnis und Evangelium hat, müssen wir sie Priester und Bischöfe sein lassen und ihr Amt zählen als ein Amt, das der christlichen Gemeinde gehört und nützlich ist. Denn was aus der Taufe gekro­chen ist, das kann sich rühmen, daß es schon zum Priester, [157] Bischof und Papst geweiht sei, obwohl es nicht jedem ziemt, solches Amt auszuüben. Denn weil wir alle glei­chermaßen Priester sind, darf sich niemand selbst hervor­tun und sich unterwinden, ohne unsere Einwilli­gung und Wahl das zu tun, wozu wir alle gleiche Vollmacht haben. Denn was der Gemeinde gehört, kann niemand ohne Einwilligung und Auftrag der Gemeinde an sich nehmen. Und wenn es geschähe, daß jemand zu solchem Amt erwählt und wegen seines Mißbrauchs abge­setzt würde, so wäre er wie zuvor. Drum sollte eines Priesters Stand nichts anderes sein in der Christenheit als eines Amt­manns: Solange er im Amt ist, geht er vor; wenn er abgesetzt ist, ist er ein Bauer oder Bürger wie die andern. Ebenso ist ein Priester in Wahrheit kein Priester mehr, wenn er abgesetzt wird. Aber nun haben sie characteres indelebiles [unzerstörbare Eigenschaften] erdichtet und schwätzen, daß ein abgesetzter Priester dennoch etwas anderes sei als ein schlichter Laie. Ja, sie träumen, es könne ein Priester nimmermehr etwas anderes als Priester wer­den, also kein Laie. Das sind alles von Menschen erdich­tete Reden und Gesetze.

So folgt daraus, daß zwischen Laien, Priestern, Fürsten, Bischöfen und, wie sie sagen, Geist­lichen und Weltlichen im Grunde wahrlich kein anderer Unterschied besteht als des Amts oder Werks halber und nicht des Stands halber. Denn sie sind alle geistlichen Stands, wahr­haftig Priester, Bischöfe und Päpste, aber nicht gleichen, einerlei Werks, wie auch unter den Priestern und Mönchen nicht jeder dasselbe Werk zu tun hat. Und das sagt St. Paul Röm. 12,4 ff. und 1.Kor. 12,12 ff. und Petrus 2.Petr. 2,9, wie ich oben gesagt habe, daß wir alle ein Körper sind des Haupts Jesus Christus, ein jeder des andern Glied. Christus hat nicht zwei oder zwei­erlei Art Körper, einen weltlichen und einen geistlichen. Ein Haupt ist und einen Körper hat er.

Wie nun die, welche man jetzt Geistliche heißt oder [158] Priester, Bischöfe oder Päpste, von den anderen Christen durch keine andere oder größere Würde unterschieden sind, als daß sie das Wort Gottes und die Sakramente verwalten sollen – das ist ihr Werk und Amt –: so hat die weltliche Obrigkeit das Schwert und die Rute in der Hand, die Bösen damit zu strafen, die Rechtschaffenen zu schützen. Ein Schuster, ein Schmied, ein Bauer – ein jeglicher hat seines Handwerks Amt und Werk, und doch sind alle gleichermaßen geweihte Priester und Bischöfe, und ein jeglicher soll mit seinem Amt oder Werk den andern nützlich und dienlich sein: damit so vielerlei Werke alle auf eine Gemeinde gerichtet sind, um Leib und Seele zu fördern, wie die Gliedmaßen des Körpers alle eins dem andern dienen.

Quelle: Martin Luther, An den christlichen Adel deutscher Nation: Von des christlichen Standes Besserung (1520), zitiert nach Martin Luther, Ausgewählte Schriften, hg. v. Karin Bornkamm und Gerhard Ebeling, Bd. 1: Aufbruch zur Reformation, Frankfurt a. Main: Insel 1982, 155-158.

Hier der Text als pdf.

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