In der neuesten Regionalausgabe Schwaben des bayerischen Sonntagsblattes vom 27. April wird mein Fall beleuchtet. Der Text findet sich hier:
Pfarrer will Disziplinarverfahren. Mit seinem Vorstoß zum Abendmahl kritisiert Jochen Teuffel das Kirchengesetz
Mitte Mai befasst sich der Landeskirchenrat mit einem ungewöhnlichen Vorgang: Der Vöhringer Pfarrer Jochen Teuffel hat dort ein Disziplinarverfahren beantragt – gegen sich selbst.
Jochen Teuffel liebt die Kirche. Wenn er von ihr spricht, sagt er »meine Kirche«. Und doch hat der 50-jährige evangelische Pfarrer der Vöhringer Martin-Luther-Gemeinde etwas getan, was ihm von Kollegen schon die Frage eingebracht hat: »Du willst wohl in der Kirche nichts mehr werden?«
Teuffel reichte einer Frau das Abendmahl, die Anfang des Jahres aus der evangelischen Kirche ausgetreten war (Sonntagsblatt berichtete). Anschließend beantragte er bei der bayerischen Landeskirche ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst.
Ob sein Vorgehen Konsequenzen haben wird, weiß der Pfarrer nicht – er wünscht es sich aber. »Wahrscheinlich wird man das, was ich getan habe, als Einzelfallentscheidung im Rahmen des seelsorgerlichen Ermessensspielraums einstufen«, vermutet Teuffel. Stattdessen hätte der Vöhringer Pfarrer jedoch gerne eine Grundsatzfrage geklärt: Darf die Kirche ein Mitglied, das austritt und keine Kirchensteuer mehr zahlt, vom Abendmahl ausschließen? Teuffel bezweifelt das.
Was war passiert? Die Frau aus seiner Gemeinde, der Teuffel Anonymität zugesichert hat, war nach seinen Angaben auf ihn zugegangen und hatte ihm ihren Schritt erläutert: Sie halte trotz des Austritts am Glauben fest und wolle in der Kirchengemeinde engagiert bleiben. Künftig wolle die Frau die Gemeinde freiwillig unterstützen – mit einem Betrag in Höhe der Kirchensteuer, berechnet vom Steuerberater, so Teuffel. Sie nehme dabei in Kauf, dass ihre Entscheidung die Exkommunikation zur Folge haben kann.
So steht es jedenfalls in den »Leitlinien kirchlichen Lebens« der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) von 2002. Darin heißt es, dass ein Kirchenaustritt zu einer Trennung »von der Gemeinschaft um den Abendmahlstisch« führe. In den evangelischen Gemeinden Bayerns ist es weithin üblich, alle getauften Gottesdienstbesucher zum Abendmahl einzuladen.
Pfarrer Teuffel sieht im Ausschluss nach einem Austritt letztlich eine Kopplung der Kirchensteuer an die Berechtigung zum Abendmahl. Das sei ein Widerspruch zur Bibel und zu den Bekenntnisschriften Martin Luthers.
So habe etwa nach dem Matthäusevangelium »Jesus Christus die Kinder Gottes von der Zahlung einer Zwangsabgabe freigesprochen«, schreibt Teuffel in der Begründung zu seinem Vorgehen, das er der bayerischen Landeskirche geschickt hat. Der Pfarrer schließt daraus: »Die Kirchensteuer steht nicht im Einklang mit dem Reich Gottes.«
Teuffel kritisiert die Kirchensteuer schon länger. 2011 forderte er in einem Buchbeitrag den damaligen Papst Benedikt auf: »Schaffen Sie die Kirchensteuer ab.« Dass die Kirche Menschen, die sich gegen die Steuer stellten, vom Abendmahl ausschließe, hält Teuffel für eine »Automobilclub-Logik: Wer den Vereinsbeitrag nicht zahlt, darf keine Leistungen in Anspruch nehmen.«
Wie der Landeskirchenrat das sieht, zeigt sich am 13. Mai. Dann wird sich das Gremium voraussichtlich mit dem Vorgang befassen. Vermutlich passiert jedoch gar nichts. Denn aktuell ist kein Fall bekannt, dass in der bayerischen Landeskirche irgendjemand vom Tisch des Herrn zurückgewiesen wurde. Die Frage der Kirchenmitgliedschaft wird beim Abendmahl nicht gestellt. Außerdem lädt nach evangelischem Verständnis nicht die Kirche zum Mahl ein, sondern Jesus. dh/aj/fra
Sonntagsblatt. Gemeindeblatt für Augsburg und Schwaben, Nr. 17, 27. April 2014, Seite 13.
Mir geht es ähnlich wie der Frau, selbst in der Freikirche, ich der ich bin; mein Punkt ist die Ordination des Pfarrers, die er bei uns wie in den Landeskirchen nicht von der Gemeinde bekommt, sondern von irgendwelchen zentralistischen Strukturen, die nichts mit der Gemeinde zu tun haben. Ich will eine theologisch mündige Gemeinde, die den Pfarrer nicht schicksalshaft oktroyiert bekommt, sondern als Gemeinde- oder Ältestenversammlung beruft – welches Mandat, welcher Rückhalt, welch greifbare Berufung wäre das. Im neuen Testament entdecke ich keine zentralistischen Strukturen, von wenigen Aposteltreffen abgesehen.
Und ich habe den einfachen Glauben, daß der Zehnte vom Brutto angemessen wäre, was ich auf verschiedenen Wegen (fast) erreiche – es ist schade, daß auch das von studierten Theologen als Versuch der Werkgerechtigkeit angesehen wird – was könnten Gemeinden dann alles leisten, leuchten, verkünden, mit mehr Mitteln.