
Hier der neueste Artikel von Alexander Kissler in Sachen Kirchenaustritt:
Wer nicht zahlt, ist nicht gottlos. Austritte und Exkommunikation: Ein Streit um Kirchenzugehörigkeit
Von Alexander Kissler
Ein Schreiben aus dem Vatikan bekräftigt, dass die in Deutschland übliche Koppelung von Kirchensteuer und Kirchenmitgliedschaft gegen weltkirchliche Bestimmungen verstößt. Sollte sich die römische Lesart durchsetzen, dürfte auch die Steuerpflicht der evangelischen Kirche davon betroffen sein. Insofern ist der aktuelle Streit für beide Konfessionen wie auch prinzipiell für das Staat-Kirche-Verhältnis brisant.
In einem Brief vom 5. August, der jetzt bekannt wurde, legt der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte einerseits dar, dass jeder Kirchenaustritt ein Akt ist, ,,der vermieden werden sollte“. Er verursache immer ein Ärgernis. Andererseits, so Franceso Coccopalmerio, gelten für „alle Nationen, darunter auch Deutschland“, die von seinem Rat am 13. März 2006 festgelegten und vom Papst anerkannten Bedingungen. Rom ist nicht damit einverstanden, dass die Austrittserklärung vor einem deutschen Standesamt automatisch die höchste Kirchenstrafe, die Exkommunikation, nach sich zieht. Die Kirche soll sich nicht ungeprüft und ohne Ansehen der konkreten Gründe zum ausführenden Organ des Staates machen. Der, wie es 2006 hieß, „Abfall von der katholischen Kirche“ muss auf einer wirklichen inneren Entscheidung beruhen, die äußerlich zu bekunden und „von Seiten der kirchlichen Autorität“ entgegenzunehmen sei. Nur wer mit der „Banden der Gemeinschaft“ komplett und willentlich bricht, darf exkommuniziert werden. Der Austritt „im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen“ reicht nicht aus.
Keine Steuern für Ecclesia
Rom trägt der Tatsache Rechnung, dass der Gang zum Standesamt ganz unterschiedliche Gründe haben kann. Nicht jeder Austrittswillige ist ein Häretiker oder Schismatiker; nur solche aber dürfen mit dem Kirchenbann belegt werden. Im konkreten Fall, auf den Coccopalmerio reagierte, hatte ein Katholik aus dem Bistum Regensburg seinen Austritt aus der Körperschaft Kirche erklärt, will aber weiterhin der Glaubensgemeinschaft angehören. Zu diesem Schritt sah Andreas Janker sich genötigt, weil er nicht weiterhin mit der Kirchensteuer auch in seinen Augen unchristliche Aktivitäten finanzieren will. Konkret nimmt er Anstoß am „Ecclesia Versicherungsdienst GmbH“, der vom katholischen Caritasverband und der Evangelischen Kirche gemeinsam getragen wird und laut Selbstdarstellung, die „Vermögenswerte seiner Mandanten erhalten und vor Vermögensschäden schützen will“. Mit dem Maklerunternehmen lag Janker juristisch über Kreuz, als die „Ecclesia GmbH“ ihm als Schadengegner vor Gericht begegnete.
Das Bistum Regensburg erwidert, kein Cent an Kirchensteuern oder Spendenmitteln sei je in die „Ecclesia GmbH“ geflossen. Diese Auskunft aber trifft nicht den Gegenstand des Konflikts. Janker will bei der Apostolischen Signatur Beschwerde gegen seine Exkommunikation einlegen. Die Deutsche Bischofskonferenz wiederum befindet sich in regem Austausch mit dem Vatikan, halt aber einstweilen an der kritisierten Praxis fest. Noch immer befolgt sie ihre Leitlinie von April 2006, der zufolge jeder Austritt vor einer staatlichen Behörde zur Exkommunikation führt.
Der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp, der ebenfalls seinen Austritt aus der Körperschaft, nicht der Glaubensgemeinschaft Kirche erklärte hatte, ist bekanntlich am 4. Mai dieses Jahres in zweiter Instanz am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unterlegen. Die Richter erklärten damals, ein Austritt sei „unwirksam, der isoliert nur diejenigen Rechtsfolgen beenden will, die eine Kirchenmitgliedschaft im Bereich des staatlichen Rechts hat. Durch die Anerkennung einer ‚modifizierten Kirchenaustrittserklärung’ würde der Staat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft verletzen.“ Zapp und Janker steht nun der Beschwerdeweg. nach Rom offen.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 211, Montag, 13. September 2010, Seite 13.
Wer über Jahrzehnte mit Ausgetretenen zu tun hatte, weiß, dass der Austritt in 99% der Fälle sehr wohl mit dem Glauben zu tun hat. „Du kannst nicht Gott dienen und dem Mammon…“ Wer sich ganz auf die weltliche Seite geschlagen hat, betrachtet Gott nur noch als Erfüllungsgehilfen für sein persönliches Glück und als Notrufstelle.
Die Behauptung meist übergemeindlicher Stimmen, der Austritt habe mit dem Glauben nichts zu tun, entbehrt jeder Grundlage!