Liberalprotestantischer Klerikalismus: „Bei ‚Geistlichen‘ ist Widerspruch ungehörig. Wem es nicht passt, was ein Pfarrer aus freien Stücken zum Besten zu geben weiß, der kann ja gehen.“

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Liberalprotestantischer Klerikalismus

Können Liberale bzw. „Freisinnige“ Fußball spielen? Wohl kaum, beanspruchen sie doch individuelle Selbstbestimmung und Gewissensfreiheit, was der kollektiven Regelbindung auf einem Fußballfeld kategorisch widerspricht. Liberale sind so frei, als Feldspieler mit der Hand zum Ball zu gehen und können in ihrer sittlichen Autonomie daher nicht anders denn als notorische Spielverderber agieren.

Können Liberale als Pfarrer in der Evangelischen Kirche A.B. tätig sein? Man sollte meinen, dass dies nicht möglich sei, schließlich gilt in dieser Kirche für das Heilige Spiel eine explizite Regelbindung: Pfarrer müssen sich bei ihrer Ordination verpflichten, „das anvertraute Amt in Gehorsam gegen Gott in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, rein zu lehren, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten und sich in ihrer Amts- und Lebensführung so zu verhalten, wie es dem Auftrag entspricht.“ (Pfarrergesetz § 4 Abs. 2)

Dass nun liberale Pfarrer in der Evangelischen Kirche A.B. dennoch ihr Auskommen haben, verdankt sich einem protestantischen Klerikalismus. Der Status eines lebenslänglich Ordinierten in Kombination mit dem beamtenähnlichen Pfarrerdienstrecht machen liberale Pfarrer zu ganz besonderen „Geistlichen“, die ihrer eigenen Gewissensfreiheit folgend das ex cathedra verkünden dürfen, was ihnen selbst in den Sinn kommt – ohne Rücksicht auf den sensus fidelium. Als freisinnige Geistliche (hegelscher Provenienz) haben sie eine intellektuelle Unfehlbarkeit, die ein römisch-katholischer Papst nie beanspruchen könnte. Sollten „einfältige“ Gemeindeglieder an einer regelwidrigen Verkündigung bzw. an einem regelwidrigen Verhalten ihres freisinnigen Pfarrers Anstoß nehmen, so weiß der liberalprotestantische Klerikalismus seinen Klerus institutionell zu schützen: Bei „Geistlichen“ ist Widerspruch ungehörig. Wem es nicht passt, was ein Pfarrer aus freien Stücken zum Besten zu geben weiß, der kann ja gehen.

Hier mein Text als pdf.

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