
Der Kulturjournalist Alexander Kissler bleibt am Thema Kirchensteuer dran und schreibt einen weiteren Beitrag in der Süddeutschen Zeitung.
Geld und Seelenheil. Der Streit um die Kirchensteuer sorgt für neue Bündnisse
Von Alexander Kissler
Die deutsche Christenheit ist in Aufruhr. Man muss kein Prophet sein, um zu ahnen: Bis hinter die Mauern des Priesterseminars von Fulda werden die Empörungswellen. schwappen. Wenn dort die 66 katholischen Bischöfe am Montag zu ihrer Herbst-Vollversammlung zusammenkommen, steht an der Spitze der Agenda zwar die kirchliche Bildungsarbeit und die „religiöse Landschaft in Lateinamerika“. Beherrschendes Thema aber wird eine Frage sein, die geeignet ist, an den Grundfesten der Kirche zu rütteln: Brechen die Bischöfe fortwährend das Recht, wenn sie die Kirchenmitgliedschaft an die Kirchensteuer koppeln?
Die seit langem schwelende Debatte erhielt neue Brisanz durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Juli 2009. Der Kirchenrechtler Hartmut Zapp wollte sich nicht damit abfinden, dass ein auf dem Standesamt erklärter Austritt grundsätzlich von den Bischöfen mit Exkommunikation geahndet wird. Seiner Auffassung nach kann die Loslösung von der Körperschaft, Kirche nicht prinzipiell bedeuten, auch aus der Glaubensgemeinschaft verstoßen zu werden. Wer also die Zahlung der Kirchensteuer einstellt, wie Zapp es im Juli 2007
Auch in der evangelischen Kirche regt sich der Widerstand
getan hat, der dürfe nicht automatisch seine Mitgliedschaft verlieren. Das Gericht folgte Zapp insofern, als es den Körperschaftsaustritt für gültig erklärte. Zapp hatte auf , dem Formular angegeben, sein Akt beziehe sich auf die Körperschaft öffentlichen Rechts. Der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft, schrieb er anschließend dem Freiburger Ortsbischof Zollitsch, fühle er sich unverändert zugehörig.
Das Bistum legte Berufung ein. Am Verwaltungsgerichtshof Mannheim wird der Fall erneut verhandelt. Laut erzbischöflichem Ordinariat verlange „das Kirchensteuergesetz zu Recht den Austritt aus der Religionsgesellschaft und kann nicht einen davon getrennten Austritt aus einer steuerberechtigten Körperschaft gewährleisten“. Zapp überzeugt die bischöfliche Argumentation nicht; die „Körperschafts-Mitgliedschaft in einer historisch-zufälligen staatlichen Rechtsfigur“ sei scharf von der „aufgrund des Taufsakramentes unverlierbaren Kirchen-Gliedschaft“ zu trennen. Wie er im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erklärt, werde er nötigenfalls sämtliche Instanzen ausschöpfen – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für der Fall erneut verhandelt. Laut erzbischöflichem Ordinariat verlange „das Kirchensteuergesetz zu Recht den Austritt aus der Religionsgesellschaft und kann nicht einen davon getrennten Austritt aus einer steuerberechtigten Körperschaft gewährleisten“. Zapp überzeugt die bischöfliche Argumentation nicht; die „Körperschafts-Mitgliedschaft in einer historisch-zufälligen staatlichen Rechtsfigur“ sei scharf von der „aufgrund des Taufsakramentes unverlierbaren Kirchen-Gliedschaft“ zu trennen. Wie er im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erklärt, werde er nötigenfalls sämtliche Instanzen ausschöpfen – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof. für Menschenrechte in Brüssel. Die negative Religionsfreiheit werde durch das deutsche Kirchensteuersystem verletzt.
Sprengkraft hat die anschwellende Debatte, weil sie verschiedene Strömungen eint. Sowohl der linken wie der rechten Kirchenopposition, aber auch manchen Atheisten ist die enge Verzahnung von Staat und Kirche, wie sie beim Einzug der Steuer und beim Prozedere des Austritts augenfällig wird, ein Dorn im Auge. Zapp selbst denkt in ebenso frommen wie positivistischen Bahnen. „Eindeutig gegen päpstliches Recht“ verstoße die hiesige Praxis. Nirgends stehe im kanonischen Recht geschrieben, dass die Mitgliedschaft in einer Körperschaft öffentlichen Rechts Bedingung sei für die volle Teilhabe am kirchlichen Leben.
Vielmehr hat der Päpstliche Rat für Gesetzestexte im März 2006 ausdrücklich festgehalten: Ein Austritt aus der Kirche ist nur dann gültig, wenn der formale Akt auf einer „inneren Entscheidung“ fußt, die bekundet und sodann von der kirchlichen Autorität angenommen wird. Das „Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen“ reiche nicht aus. Benedikt XVI. hat das Schreiben approbiert.
Zapp ist nicht der einzige Kirchenjurist, der den Bischöfen eine widerrechtliche Praxis vorwirft. Eine neue herrschende Meinung aber hat sich noch nicht gebildet. Rene Löffler sprach 2007 von der „zwingenden Differenzierung der Mitgliedschaft im staatlichen und kirchlichen Bereich“, und Georg Bier schrieb schon 2006: „Die Rechtsauffassung der deutschen Bischöfe erweist sich insgesamt als fragwürdig.“ Deren „pauschale Annahme“, jeder Austretende sei vom „inneren Willen zum Abfall von der Kirche“ getrieben, sei also prinzipiell ein Schismatiker, hält Bier für falsch. „Dahinter“, fährt er fort, mag das „Bemühen stehen, rasch auf die einsetzende Debatte zu reagieren, um Nachteile – nicht zuletzt finanzieller Art – von der Kirche abzuwenden. Aber heiligt dieser Zweck auch nicht-rechtskonforme Mittel?“
Der Kreis derer, die sich diese Frage stellen, ist nach dem Freiburger Urteil gewachsen, diesseits wie jenseits der katholischen Kirche. Protestanten kümmert es nicht, ob und inwiefern die Deutsche Bischofskonferenz päpstliches Recht bricht. Wohl aber sind auch die evangelischen Landeskirchen als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert. Auch dort wächst der Ärger über manchen kirchensteuerfinanzierten Unfug.
Die Familie etwa des Regensburger Pfarrers und Theologen Ulrich Schneider will die bayerische Landeskirche verlassen, wohl aber „mit Leib und Seele“ evangelisch bleiben. Der protestantische Körperschaftsaustritt wäre laut Schneider die „Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem durch übermäßige Kirchensteuermittel aufgeblähten Apparat“. Zudem blockiere die Kirche die „ökologisch-soziale Wende“, da sie von einer solchen Nachteile zu erwarten hätte. Der gebotene Umstieg nämlich des Steuerwesens auf Öko- und Kapitalsteuern würde die bisherige Basis der Kirchensteuer radikal schrumpfen lassen. Ergo, so Schneider, stehe die Kirche auf der Bremse.
Schneider und der ähnlich argumentierende „Dietrich-Bonhoeffer-Verein“ haben die gesellschaftspolitischen Auswirkungen des staatlichen Einzugs der Steuer im Blick. Um den inneren Zustand der Kirche sorgen sich hingegen Pastoraltheologen wie Hubert Windisch, Psychologen wie Christian Spaemann und der Frankfurter „Katholikenkreis“. Windisch sieht die „Glaubwürdigkeit, Stimmigkeit und Erneuerung der Kirche“ gefährdet. „Nach Jesus“, sagt er, „entscheidet die Haltung gegenüber Besitz und Geld sogar über das ewige Leben.“ Insofern dürften die Bischöfe nicht die Exkommunikation mit Geldfragen in Zusammenhang bringen und so den Verlust des Seelenheils aus monetären Gründen androhen.
Spaemann wiederum, Psychiater im österreichischen Braunau, kritisiert die Fiktion, bei der Kirche handele es sich um einen Verein, dessen Statuten jeder zu kennen habe. Das derzeitige Kirchensteuersystem basiere auf einem einseitig rationalistischen Menschenbild, das sich mit dem traditionellen Menschenbild der katholischen Kirche, das auch die Taufe des unmündigen Säuglings vorsieht, nicht; übereinstimme. Es müsse künftig wie bei einer Familie möglich sein, dass emotionale Verletzungen nicht als Bruch mit der kirchlichen Gemeinschaft gewertet werden. Spaemann fordert, ab sofort bei standesamtlichen Austritten keine Einträge mehr im Taufbuch vorzunehmen: Womöglich sollten die alten Einträge rückwirkend, auch bei verstorbenen Personen, gelöscht werden.
Begünstigt die Steuer den Unernst und die Verdummung?
Was bei Spaemann und Windisch nur durchschimmert, wird beim Oppositionsbündnis aus Frankfurt/Main explizit. Der vor 20 Jahren gegründete „Katholikenkreis“ sieht sich im Aufwind. Er streitet gegen den grassierenden Unernst in vielen Kirchen, gegen Alfanzerei und Zivilreligion im christlichen Gewand. Erst die bekömmliche Ausstattung mit Steuermitteln verleite zu solchen glaubensfernen Extravaganzen, wie sie Werner Rothenberger aufspießt: In Frankfurt wurden Gemeinden geschliffen zugunsten schwach besuchter „Milieukirchen“. In der „Jugendkirche“ etwa finde Seilklettern statt, Surfsimulation in der „Holiday Church“, in der „Meditationskirehe“ kreise aus symbolischen Gründen das Marmeladenglas, die „Arbeitnehmerkirche“ biete „Themen-Gottesdienste“ an. Als Kunst verkauft wurde einmal der gekreuzigte Löffel, denn, so erinnert sich der Sprecher des Kreises, „Jesus habe ja für uns die Suppe ausgelöffelt, bevor er den Löffel abgab“.
Ob forcierte Selbstverdummung in einer spendenfinanzierten Kirche auszuschließen wäre, steht dahin. Einstweilen aber ist das bunte Bündnis entschlossen, nach alternativen Modellen zu suchen. Keinem der Steuerrebellen ist es um Einsparung zu tun. Sie wollen ihren Obolus entrichten, nur eben freiwillig, ohne eschatologische Drohung, und nicht an – je nach Blickwinkel – patriarchale oder häretische Verwalter. Das schrumpfende Justemilieu gerät unter Beschuss. An den Rändern wachsen Fragen, die die wohl-temperierte Mitte kaum wird überhören können.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 215, Freitag, 18. September 2009, Seite 13.