
In Sachen Kirchenaustritt und die Gültigkeit der Taufe in der römisch-katholischen Kirche weiß der Kulturjournalist Alexander Kissler Folgendes in der Süddeutschen zu berichten.
Die Taufe gilt. Auch wer keine Kirchensteuer zahlt, kann zur Kirche gehören
Von Alexander Kissler
Von unvermuteter Seite erhält die Debatte um die Zukunft der Kirchensteuer neue Brisanz. Die deutsche Regelung, wonach der Staat die Steuer einzieht‘ und die Kirche bei Zahlungsverweigerung mit Ausschluss oder Exkommunikation droht, wird zunehmend problematisch. Der katholische Kirchenrechtler Hartmut Zapp ließ sich bekanntlich seinen Austritt aus der Körperschaft, nicht aber der Glaubensgemeinschaft vom Verwaltungsgericht Freiburg als juristisch zulässig bestätigen. In der Schweiz wird die Debatte seit einem entsprechenden Urteil von 2007 geführt. Nun hat sich mit dem Bistum Chur eine bedeutende Diözese aus der Deckung gewagt und im Gegensatz zur Deutschen Bischofskonferenz festgestellt: Wer aus den „staatskirchenrechtlichen Institutionen“ austritt und erklärt, „dennoch katholisch bleiben zu wollen“, darf nicht exkommuniziert werden.
Die Richtlinien vom 7. Oktober sind die denkbar größte Antithese zur deutschen- Argumentation. Im Einklang mit den weltkirchlichen Bestimmungen bekräftigt der Churer Bischof Vitus Huonder, ein Favorit des Papstes, ein neuer „Eintrag in das Taufbuch“ dürfe nur vorgenommen werden bei Apostasie, also förmlicher, bewusster Lossagung, bei Häresie oder Schisma. Eine Erklärung, die sich nur auf die Steuerpflicht erstreckt, reiche nicht aus. Ganz anders argumentieren die deutschen Bischöfe. „Wer“, schrieben sie 2006, „aus welchen Gründen auch immer den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, zieht sich die Tatstrafe der Exkommunikation zu.“ Schismatiker soll automatisch sein, wer keine Steuern mehr zahlt. Demgegenüber stellt sich das Bistum Chur auf die Seite Roms. Entscheidend für die volle Mitgliedschaft in der Kirche seien die Taufe und die daraus sich ergebende „Solidaritätspflicht“. Am Status des Christen ändere sich nichts, wenn er zwar die Steuer verweigert, aber auf andere Weise die Kirche unterstützt. Das Bistum Chur will für solche frommen Steuerrebellen einen „Solidaritätsfonds“ auflegen – ohne dass der Staat beteiligt wäre.
Verständlich werden diese weitreichenden Richtlinien vor dem Hinter- grund eines komplexen Staat-KircheVerhältnisses. In der Schweiz ist die katholische Christenheit seit vierzig Jahren nach der Art von protestantischen Landeskirchen synodal organisiert. Es existieren etwa die „Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich“, die „Römisch-Katholische Landeskirche Uri“ und der „Katholische Konfessionsteil des Kantons St. Gallen“. Insgesamt 24Landeskirchen sind in der „Römisch-Katholischen Zentralkonferenz“ (RKZ) zusammengeschlossen, deren hauptsächlicher Zweck die Verteilung der kantonalen Kirchensteuer ist. Die eigentlich hier- für vorgesehene Bischofskonferenz wurde, so der Kirchenjurist Franz Xaver von Weber, zur Bittstellerin der RKZ. Außerdem sieht von Weber einen „fast völligen Identitätsverlust“ der Kirche voraus, wenn weiterhin „Laien als Kirchenfürsten im Straßenanzug“ zur innerkirchlichen Zerstrittenheit beitrügen.
Der Churer Bischof hat zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Er hat den Schweizer Sonderweg, ein weltweit einzigartiges katholisches Landeskirchensystem nach protestantischem Vorbild, abgemildert. Und er hat kanonisch korrekt das Urteil des Schweizer Bundesgerichts umgesetzt, das im November 2007
Die Richtlinien aus der Schweiz berühren das deutsche Kirchensteuersystem im Kern
einen partiellen Austritt nur aus der Landeskirche oder der Kirchgemeinde billigte. Für einen vollständigen Austritt, hieß es damals, müsse man sich explizit von der römisch-katholischen Kirche als Ganzes lossagen. Wer verhindern will, dass mit den Steuern Zwecke verfolgt werden, die seinem eigenen Bekenntnis zuwiderlaufen, der kann in Chur nun aus der Körperschaft austreten, über den Solidaritätsfonds direkt das Bistum unterstützen, der RKZ und den Landeskirchen eine Nase drehen und doch vollumfänglich katholisch bleiben.
Trotz dieser helvetischen Besonderheiten rühren die Richtlinien am Kern auch des hiesigen Kirchensteuerwesens. Die laut der Bischofskonferenz bewährte „deutsche Rechtstradition“, die die Mitgliedschaft an die Steuer koppelt, ist offenbar eine Vermengung von weltlichem Gut und überweltlichem Heil. Die Botschaft aus Chur lautet: Steuer kann, Solidarität aber muss sein.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 235, Dienstag, 13. Oktober 2009, Seite 11.