Landgebot der Herzöge von Bayern gegen die Wiedertäufer im Jahre 1527: „Da diese Lehre dem heiligen Evangelium und dem Wort Christi, unseres Heilandes, unserem heiligen Glauben völlig entgegensteht und widerstreitet, wurde sie vor vielen Jahrhunderten in allen geistlichen und weltlichen Belangen im Heiligen Reich und der ganzen Christenheit als Verderben für Leib und Leben verdammt und entsprechend verboten. Solche Ketzer und ihre Anhänger dürfen an keinem Ort, wo die Obrigkeit zuständig ist, in irgendeiner Weise geduldet werden; gegen sie ist mit wirksamer Verhaftung und peinlicher, strenger Rechtsprechung sofort und ernsthaft vorzugehen.“

Landgebot (Mandat) der Herzöge von Bayern gegen die Wiedertäufer vom 15. November 1527 Von Gottes Gnaden Wilhelm und Ludwig, Brüder, … Mehr

Bericht über die Anfänge der Wiedertaufen in Zürich (30. Januar-7. Februar 1525): „Darauf habe ihn Blaurock gefragt, ob er die Gnade Gottes begehre, was er bejahte. Da sei Felix Manz aufgestanden und habe gesagt: »Wer will mir wehren, dass ich ihn nicht taufe?« Blaurock habe geantwortet: »Niemand!« Er habe also ein Gefäß mit Wasser genommen und ihn getauft im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Daraufhin sei Jakob Hottinger aufgestanden und habe ebenfalls um die Taufe gebeten. Diesen habe dann Felix Manz getauft. Danach seien alle anderen gegangen, nur Manz und Blaurock seien über Nacht bei ihm geblieben.“

Bericht über die Anfänge der Wiedertaufen in Zürich (30. Januar-7. Februar 1525) Der folgende Bericht beschreibt einige der ersten Erwachsenentaufen … Mehr

Konrad Grebel im Brief an Thomas Müntzer wider die Kindertaufe (5. September 1524): „Da du das alles ziemlich klar in deinen Protestschriften gegen die Kindertaufe bekannt hast, hoffen wir, du handelst nicht gegen das ewige Wort, Weisheit und Gebot Gottes, nach denen man allein Gläubige taufen soll, und dass du keine Kinder taufst. Solltest du oder Karlstadt nicht genug über die Kindertaufe geschrieben haben mit allem Notwendigen – wie und warum man taufen soll –, so will ich, Konrad Grebel, mein Heil daran versuchen und das, was ich begonnen habe, zu Ende schreiben gegen alle, die bisher (außer dir) über die Taufe verführerisch und wissentlich geschrieben und die unsinnige, gotteslästerliche Form der Kindertaufe verteidigt haben – wie Luther, Löw, Osiander und die Straßburger, und einige, die es noch schändlicher gemacht haben. Wenn Gott es nicht wendet, so bin ich – und sind wir alle – gewiss der Verfolgung sicher, vor allem durch die Gelehrten.“

Konrad Grebel im Brief an Thomas Müntzer wider die Kindertaufe (5. September 1524) Der frühe Schweizer Täufer Konrad Grebel (ca. … Mehr

Berndt Hamm, Ein Plädoyer für die Duldung unterschiedlicher Glaubensrichtungen des Nürnberger Kanzleischreibers Georg Frölich (März 1530): „Obrigkeitliche Gewalt hat in Fragen des Glaubens und der öffentli­chen Religionsausübung, der Predigt und des Gottesdienstes, prinzipiell nichts zu suchen. Wer meint, mit weltlichen Gewaltmitteln den rechten Glauben verteidi­gen und dem falschen Glauben wehren zu können, vergreift sich am Reich Chri­sti.“

Ein Plädoyer für die Duldung unterschiedlicher Glaubensrichtungen des Nürnberger Kanzleischreibers Georg Frölich (März 1530) Von Berndt Hamm Eine allgemeine religiöse … Mehr

Klaus Wengst über Georg Frölichs Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu handeln“ (1530): „Einem jeden Häuflein oder Gruppe – ob Christen, Juden, Wiedertäufern usw. – soll es frei stehen, seine Lehre und Zeremonien, die er für recht hält und wodurch er zu Gott zu kommen erhofft, ungehindert zu treiben, doch an unterschiedlichen Orten, nämlich die Christen in ihren Kirchen und die Wiedertäufer und Juden jeder in seinen dazu verordneten Häusern oder Synagogen.“

Über Georg Frölichs Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu handeln“ … Mehr