Theodor Dipper, Evangelische Gewissensberatung für Wehrpflichtige (1957): „Damit, dass der Staat die Schwertgewalt hat, ist noch nicht gesagt, dass jeder Staatsbürger töten kann und der Staat ohne Not jeden zum Töten zwingen kann. Dass der Staat gerade an dieser Stelle ein in seiner ganzen übrigen Gesetzgebung einzigartiges Ausnahmerecht einräumt und den Kriegsdienstverweigerer schützt, hat einen tiefen Sinn. Eben deshalb wird man auch erwarten müssen, dass an dieser Stelle das Herz des Kriegsdienstverweigerers schlägt, auch dann, wenn er kein grundsätzlicher Pazifist ist, wenn er nur den modernen Krieg oder den Wehrdienst in einem geteilten Volk ablehnt oder einen bestimmten Krieg als unrechten Krieg nicht mitmachen kann. Aus demselben Grund wird man auch darauf achten dürfen, ob die Lebensführung des Betreffenden auch sonst durch den Gewissenswiderspruch gegen die Gewalt bestimmt ist.“

Evangelische Gewissensberatung für Wehrpflichtige (1957) Von Theodor Dipper Die Wehrpflicht nimmt unter allen Bürgerpflichten eine Sonderstellung ein. Während bei den … Mehr

Eberhard Röhm über Hermann Stöhr (1898-1940): „Als einflußreiche Freunde den Sprecher des »Geist­lichen Vertrauensrats der Deutschen Evangelischen Kirche«, Landesbischof August Marahrens, drängten, ein Gnadengesuch des zum Tod verurteilten Stöhr zu unterstützen, lehnte dieser unter Hinweis auf ein Gutachten seiner Kirchenjuristen ab. Bei Stöhrs Begräbnis auf dem Berliner St. Johanniskirchfriedhof wurde die kirchliche Feier durch die anwesenden Gestapo­beamten abgebrochen, als in der Liturgie das Wort »Frieden« gefallen war.“

Hermann Stöhr Geb. 4. 1. 1898 in Stettin; gest. (hingerichtet) 21. 6. 1940 in Berlin-Plötzensee Von Eberhard Röhm Am 2. … Mehr

Karl Barth zur Frage der militärischen Dienstpflicht und Dienstverweigerung (KD III/4, 1951): „Der Dienstverweigerer müßte bereit sein, die Konsequenzen der widersetzlichen Form seiner Staatstreue, die Abwehr der Regierung und Majorität, der er sich entgegensetzt, die Strafe für seine Übertretung von Verfassung und Gesetz ohne Murren und Klage auf sich zu nehmen. Er dürfte nicht verlangen, daß der nach seiner Ansicht schlecht informierte Staat von heute ihn so behandle, als ob er schon der nach seiner Hoffnung besser zu informierende Staat von morgen wäre.“

Zur Frage der militärischen Dienstpflicht und Dienstverweigerung Von Karl Barth Die pazifistische Forderung der Abschaffung der allgemeinen Dienstpflicht (vgl. G. … Mehr