Zur Frage der militärischen Dienstpflicht und Dienstverweigerung
Von Karl Barth
Die pazifistische Forderung der Abschaffung der allgemeinen Dienstpflicht (vgl. G. J. Heering, a. a. O. S. 252 f.) ist kurzsichtig. Gerade die allgemeine Dienstpflicht bringt und erhält die heilsame Verbindlichkeit der Kriegsfrage, ohne die sie weder so noch so ordentlich und verheißungsvoll beantwortet werden kann. Der Krieg ist Sache des Staates und also der Gesamtheit seiner Bürger und nicht die irgendeiner Majorität oder Minorität von Kriegswilligen oder gar Kriegslustigen. Als Staatsbürger sind Alle wie am Frieden, so auch am Krieg beteiligt, an der Verantwortlichkeit für ihn und am Tragen der Lasten dieser Verantwortlichkeit und so auch an der Frage nach seinem Recht oder Unrecht. Das ist es, was in der allgemeinen Dienstpflicht, wie es sich gehört, zum Ausdruck und einem Jeden zum Bewußtsein gebracht, in jeder anderen Form von Kriegsverfassung aber verschleiert wird. Man mache den Militärdienst aufs neue zur Sache eines Söldner- oder Freiwilligenheeres, man entbinde die Einen aufs neue von der direkten Verantwortung für den Krieg, um sie aufs neue irgendwelchen Anderen zu überlassen – Anderen, die dann nach Heering eben damit ein «sittliches Odium» auf sich zu nehmen hätten! Das heißt aber: Man mache die Nichtbeteiligung am Krieg zur Sache der besonderen Einsicht und Tugend der Einen, die Beteiligung an ihm zur Sache der besonderen Torheit und Bosheit der Anderen! Wenn man den Krieg durchaus verewigen will, dann befürworte man gerade diesen Pharisäerweg! Nein, die allgemeine Dienstpflicht hat den unschätzbaren Vorzug, die Einsichtigen mit den Toren, die Friedlichen mit den weniger Friedlichen zusammen vor das Problem des kriegführenden Staates als vor ihr eigenes persönliches Problem zu stellen – und umgekehrt: sie zu nötigen, ihre eigene persönliche Stellungnahme zum Krieg auf ihre Verantwortung als Staatsbürger zu nehmen und nicht etwa als Sache eines privaten Für oder Wider zu behandeln. Indem der Staat jeden Einzelnen zur Teilnahme am Krieg verpflichtet, ist die Frage jedem Einzelnen gestellt: ob er gerade als Staatsbürger in der Lage sei, den Krieg, jeden Krieg als solchen fernerhin gutzuheißen und mitzumachen? Aber auch die andere Frage, ob er auch als Staatsbürger in der Lage sei, sich dem Krieg, jedem Krieg als solchem, zu widersetzen und zu entziehen? Die Abschaffung der allgemeinen Dienstpflicht würde die nicht von ihr Betroffenen aus der Strenge dieser persönlich-politischen Entscheidung entlassen. Das könnte dem Ernstnehmen und dann auch der Lösung der Kriegsfrage auf keinen Fall dienlich sein, und darum sollten gerade die Pazifisten die Letzten sein, sich für die Abschaffung der allgemeinen Dienstpflicht einzusetzen.
Die Würde eines unübertretbaren göttlichen Gebotes kann der Militärdienstpflicht nun allerdings nicht zukommen. Muß der Staat sie dem Einzelnen gegenüber als Zwangspflicht geltend machen, ist ihre Erfüllung dem Einzelnen von seinem Verhältnis zum Staat her zunächst dringend nahegelegt, so kann sie doch letztlich nur als eine diesem gestellte Frage verstanden werden, deren Beantwortung niemand für ihn übernehmen kann. Der Staat ist nicht Gott und kann nicht göttlich gebieten. Und keine Zwangspflicht, die er dem Einzelnen auferlegt, keine Dringlichkeit, mit der er ihm deren Erfüllung nahelegt, kann etwas daran ändern, daß die Stellungnahme des Einzelnen zu seinen Entscheidungen und Maßnahmen, und so auch dieser, begrenzt und bestimmt [535] ist durch sein Verhältnis zu Gott – daß er sich gerade als Staatsbürger durch das, was die Regierung oder die Majorität im Staat für richtig halten und beschließen, wohl für verpflichtet, aber nicht für letztlich, nicht für absolut gebunden halten kann. Es kann also nicht ausgeschlossen sein, daß der Einzelne sich von seinem Verhältnis zu Gott her in bestimmter Situation genötigt sehen kann, dem, was die Regierung oder die Majorität im Staat für richtig halten und beschließen, in vollem Bewußtsein auch damit als treuer Staatsbürger zu handeln, Widerspruch und sogar Widerstand entgegenzusetzen. Er wird sich des exzeptionellen Charakters solchen Tuns bewußt sein. Solche Widersetzlichkeit leistet man sich nicht alle Tage und nicht leichten Herzens. Und er wird sich auch des Risikos bewußt sein, das er damit auf sich nimmt. Er wird sich ja darüber klar sein müssen, daß er sich, indem er sich widersetzt, straf bar macht. Er wird der Regierung oder der Majorität seines Staates das Recht nicht absprechen dürfen, ihrerseits nach Verfassung und Gesetz gegen ihn vorzugehen. Er wird sich nicht darüber wundern und beklagen dürfen, die Folgen seines Widerspruchs tragen zu müssen, sondern er wird sich daran begnügen lassen müssen, daß er seinerseits im Gehorsam gegen Gott gerade seine staatsbürgerliche Verantwortung nun eben so wahrzunehmen hat. Solcher Widerspruch und Widerstand gegen die staatliche Zwangspflicht könnte in Sachen des Krieges sein: die Militärdienstverweigerung, das heißt die Weigerung einzelner Bürger, sich der durch die Regierung oder Majorität ihres Staates laut dessen geltender Verfassung und Gesetzgebung auch ihm auferlegten Militärdienstpflicht praktisch zu unterziehen; ihre Weigerung, sich am Krieg ihres Staates und an dessen Vorbereitung direkt zu beteiligen. Diese Weigerung würde bedeuten, daß diese Einzelnen, die durch die allgemeine Dienstpflicht an alle gerichtete Frage, obwohl und indem sie ihnen in Form einer Zwangspflicht, in höchster Dringlichkeit nach Erfüllung rufend, gestellt ist, nun eben negativ beantworten zu müssen meinen.
Zwei formale Vorbedingungen müßten, wenn solche Dienstverweigerung eines Einzelnen oder mehrerer oder vieler Einzelner geboten und also recht sein sollte, erfüllt sein: Der Dienstverweigerer müßte auch den Akt seiner Widersetzlichkeit (1) in der Einheit seiner individuell-persönlichen und seiner Existenz als Staatsbürger vollziehen. Es dürfte ihm also gerade nicht um eine Beruhigung seines privaten Gewissens im Gegensatz zu der Bindung seines Gewissens als Glied der staatlichen Gemeinschaft gehen. Sein Verhältnis zu Gott wird ihn ja gerade aus dieser Bindung nicht herausnehmen, sondern in einer bestimmten – vielleicht nun eben in dieser – Weise erst recht in sie hineinstellen. Er dürfte also nicht nur – um von minderwertigeren Motiven gar nicht zu reden – seinem individuell-menschlichen Horror vor Gewaltübung und Blutvergießen Genüge tun, seine Hände rein erhalten wollen. Seine Dienstverweigerung dürfte auch mit einer edelsten Form von Desertion dem Staat gegenüber – er dürfte mit Anarchismus nichts zu tun haben. Er müßte vielmehr davon überzeugt und dessen ganz gewiß sein, durch seinen Widerstand nun gerade für die von Gott gewollte und gesetzte politische Gemeinschaft einzutreten und zu handeln, den Staat also nicht zu verneinen, sondern nun eben so – im Gegensatz zu dessen Regierung und Majorität, zu seiner geltenden Verfassung und Gesetzgebung – zu bejahen. Seine Dienstverweigerung müßte den Sinn und Charakter eines Appells von dem schlecht informierten Staat der Gegenwart an den besser zu informierenden Staat der Zukunft haben und also selbst, dem Schein zuwider, durchaus als ein Akt von Staatstreue gemeint sein und durchgeführt werden.
Und der Dienstverweigerer müßte (2) bereit sein, die Konsequenzen der widersetzlichen Form seiner Staatstreue, die Abwehr der Regierung und Majorität, der er sich entgegensetzt, die Strafe für seine Übertretung von Verfassung und Gesetz ohne Murren und Klage auf sich zu nehmen. Er dürfte nicht verlangen, daß der nach seiner Ansicht schlecht informierte Staat von heute ihn so behandle, als ob er schon der nach seiner Hoffnung besser zu informierende Staat von morgen wäre. Er dürfte also gerade nicht nach schonenden Ausnahmen in der Handhabung der geltenden Bestimmungen oder [536] gar nach schützenden Ausnahmegesetzen für Leute, die sich in seiner Lage befinden, verlangen. Er dürfte dann also gewiß auch nicht von der Infanterie in die Sanität oder in irgendeinen Arbeitsdienst versetzt sein wollen. Er dürfte nicht den Fünfer und das Weggli fordern: die Möglichkeit, als prospektiver Märtyrer zu handeln, für sich in Anspruch nehmen und dann doch auch noch dies: das Martyrium nun doch erspart oder doch erleichtert zu bekommen. Er müßte dann vielmehr ehrlich und konsequent als revolutionärer Staatsbürger handeln und den Preis für solches Handeln zu zahlen bereit sein, zufrieden mit dem Bewußtsein, Gott und den dereinst besser zu informierenden Staat auf seiner Seite zu haben, vielleicht nicht ohne die Hoffnung für diesen schon heute ein wirksames Zeugnis abzulegen, aber jedenfalls bereit, zu leiden, was seine Widersetzlichkeit jetzt und heute, rebus sic stantibus, an Leiden für ihn nach sich ziehen muß. – Wo diese beiden Vorbedingungen nicht erfüllt sind, da dürfte von echter objection de conscience, d. h. von gebotener, rechter Dienstverweigerung sicher zum vornherein nicht die Rede sein.
Sie würde aber auch sachlich dann auf einem Irrtum beruhen, wenn sie in einer prinzipiellen Ablehnung des Krieges, wenn sie in jenem ethischen Absolutismus der radikalen Pazifisten begründet sein sollte. Sie wäre dann ebenso eine Auflehnung gegen Gottes Gebot wie eine Bejahung des Krieges und wie jede Beteiligung daran, die auf einem prinzipiellen Militarismus beruhen sollte: auf jenem Aberglauben an die Unvermeidlichkeit des Krieges, auf seinem Verständnis als Element der göttlichen Weltordnung, als Wesenselement des Staates. In der Bereitschaft zum Gehorsam gegen das Gebot des lebendigen Gottes, in Treue gegen ihn wird man sich weder zur Rechten noch zur Linken zu solchen absoluten ethischen Sätzen und Verhaltungsweisen versteigen, sondern mit der Begrenztheit aller, auch der bestbegründeten menschlichen Ansichten, Prinzipien und Stellungnahmen rechnen. Und auch in der auf alle Fälle gebotenen staatsbürgerlichen Treue wird die Dienstverweigerung nur vollzogen werden können, wenn sie relativ und nicht absolut, wenn sie also frei ist von der Vorstellung, daß es dem Staat schlechterdings und unter allen Umständen verwehrt sei, Krieg zu führen und zum Kriege zu rüsten. Sie muß, wenn sie in politischer Verantwortlichkeit vollzogen wird, die Bereitschaft des Dienstverweigerers in sich schließen, auf die ihm jetzt und hier, unter diesen und diesen konkreten Umständen gebotene Widersetzlichkeit ein anderes Mal – wenn ihm als Staatsbürger etwas Anderes geboten sein sollte – auch verzichten, den verlangten Dienst also auch leisten zu können. Er dürfte mit seiner Dienstverweigerung weder der Freiheit des gebietenden Gottes, noch auch seiner eigenen Freiheit, das heißt der Freiheit seines staatsbürgerlichen Gewissens, zu nahe treten. Er müßte sie in diesem doppelten Sinn als ein freier Mann – und als ein solcher, der frei bleiben will – vollziehen. Die radikalen Pazifisten sind in diesem Sinne keine freien Menschen: keine, die auch frei bleiben wollen. Prinzipieller Antimilitarismus läuft vor lauter Konsequenz auf eine Dienstverweigerung hinaus, die man sich nun eben nicht leisten dürfte.
Gebotene und also rechte Dienstverweigerung kann aber in einer Situation in Frage kommen, in der ein Mensch oder mehrere oder viele Menschen sich der Erkenntnis nicht entziehen können, daß die Sache, um die es ihrem auf den Krieg rüstenden oder Krieg führenden Staat geht, konkret eine üble Sache ist, daß der Krieg, an dem man sie beteiligen will, einer von jenen vielen ungerechten, nicht zu verantwortenden, nicht in jenem echten Notstand gewagten, sondern mutwillig gewollten und unternommenen Kriege ist. Daß solche Erkenntnis in solcher Situation eine allgemeine sein oder in der Allgemeinheit eine bestimmte Form haben wird, steht nicht zu erwarten. Sie mag dann wohl öfters nur als dunkle Ahnung Vieler in der Luft schweben und die offizielle Propaganda wird dann wohl ihr Möglichstes tun, sie nicht zum Durchbruch kommen zu lassen. Aber wie sollte es in solcher Situation nicht möglich sein, daß sie sich eben Einzelnen in so bestimmter Form aufdrängt, daß diese sich ihr aller offiziellen Propaganda zum Trotz nicht verschließen können und daß ihnen dann Gottes Gebot vernehmbar wird, laut dessen sie gegen solchen Krieg nicht nur in Gedanken und mit Worten, [537] sondern nun eben mit der Tat ihrer Dienstverweigerung Einspruch erheben sollen? Aus der Verantwortung für den Staat werden auch sie auch dann nicht entlassen sein. Aber eben der Verantwortung für ihren Staat werden sie nun in der Weise nachkommen müssen, daß sie die Erfüllung ihrer Dienstpflicht – nicht prinzipiell, aber im Blick auf das konkrete militärische Tun, das man ihnen jetzt zur Pflicht machen will, ablehnen: im Bewußtsein, eben damit das Beste auch des Staates zu wollen, aber auch in der Bereitschaft, dafür zu leiden, daß ihr Wollen ein so anderes ist als das der Regierung oder Majorität im Staat, dafür im Frieden mit Gott und im tiefsten Frieden gerade auch mit ihrem staatsbürgerlichen Gewissen. Daß einzelne Menschen in konkreter politischer Situation es nach Gottes Gebot so halten müssen, und daß sie dann recht handeln, wenn sie den Militärdienst verweigern, das ist eine Möglichkeit, die zwar in keinem staatlichen Gesetz vorgesehen sein kann, die aber eine christliche Ethik unmöglich als solche in Abrede stellen sollte. Wie merkwürdig, daß sogar Schleiermacher (Chr. Sitte S. 284) den Satz gewagt hat: «Sich von der Teilnahme am Kriege ausschließen, wenn man ihn nicht gerecht findet, ist Empörung.» Der Satz ist in dieser Allgemeinheit sicher falsch. Es mag in der Frage, ob ein Krieg gerecht ist, ein irrendes Befinden des Einzelnen geben. Und wer wegen seiner Beantwortung dieser Frage zur Dienstverweigerung schreiten zu sollen meint, mag sich wohl vor Augen halten, daß er auch irren, daß er Gottes Gebot in Wahrheit durchaus nicht auf seiner Seite haben und dann wohl in der Tat bloß ein Empörer sein könnte. Das ändert aber nichts daran, daß die Frage nach der Verantwortbarkeit des Krieges und der Kriegsrüstung in jeder Situation jedes Staates auch von jedem Einzelnen immer wieder zu hören und zu beantworten ist: ist er in dieser und dieser Sache wirklich, und also auch durch mich persönlich verantwortbar? Eben hier, in der Frage des konkreten Krieges, muß es geschehen, daß die persönliche Verantwortlichkeit und Entscheidung des Einzelnen eingreift und praktische Gestalt bekommt. Eben damit sollte jede Regierung und jede Majorität jedes Staates rechnen müssen: daß sich die Einzelnen die Frage nach der Verantwortbarkeit des konkreten Krieges, um den es ihm geht, oder gehen wird, auch für ihre Person nicht ersparen, sondern stellen, und daß es dann geschehen kann, daß sie von ihnen negativ, und zwar auch praktisch negativ, beantwortet wird. Es wäre für die Sache des Friedens wahrhaftig viel gewonnen, wenn alle Regierungen und alle Majoritäten aller Staaten es wüßten, daß sie damit tatsächlich zu rechnen haben.
Und nun dürften die Einzelnen mit dieser ihrer Frage und ihrer Beantwortung selbstverständlich nicht allein gelassen sein. Sondern wo, wenn nicht hier, müßte die Kirche, müßten jedenfalls erleuchtete und berufene Menschen in der Kirche, überall auf dem Plan und auf der Wache sein, um den Einzelnen, da es ja um Gottes Gebot geht, zu dessen Verständnis und Beachtung, in den wechselnden konkreten politischen Situationen nicht gesetzliche, sondern evangelische, aber auch nicht zweideutige, sondern unzweideutige Anleitung und Weisung zu geben? Wie sollte in so wichtiger und gefährlicher Sache gerade die Kirche neutral und stumm bleiben können? Wie sollte sie damit, daß sie zu dieser Sache das Wort ergreift, wie man immer wieder behauptet, dem Gewissen der Einzelnen zu nahe treten? Die Kirche hat lange genug – und ohne nach dem Gewissen der Einzelnen sonderlich zu fragen – den militärischen Gehorsam in jedem Fall für Alle – und das im Namen Gottes – zur Pflicht gemacht. Es ist nicht einzusehen, warum sie nicht an Stelle dieses üblen Schlendrians zunächst und vor allem klar machen sollte, daß es sich für Alle von Fall zu Fall entscheiden muß, ob der im Namen Gottes zu fordernde Gehorsam nun wirklich mit dem militärischen Gehorsam zusammenfällt. Warum sollte er nicht mit ihm zusammenfallen? Wir sahen ja: es gibt – wenn auch selten genug – verantwortbare, notwendige, gebotene Kriege, und wo es um einen solchen geht, da soll die Kirche sogar Allen voran sein, das einzusehen und auszusprechen, soll sie also nach wie vor dafür eintreten, daß die Dienstpflicht, die alle angeht, auch von allen zu erfüllen ist. Es steht aber nirgends geschrieben, daß es die Aufgabe der Kirche sei, immer und unter allen Umständen dafür einzutreten. Sie könnte, wenn sie die Augen [538] offen und das Gebot Gottes in den Ohren hat, auch einmal für das Gegenteil eintreten müssen. Sie könnte von ihrer hoffentlich höheren Warte aus auch einmal eine ganz andere Sicht der Dinge haben als die, die von der Regierung oder Majorität im Staate für richtig gehalten wird. Und sie könnte sich dann vom Worte Gottes her aufgerufen sehen, dieser anderen Sicht Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Und indem sie das vielleicht mit größerem Überblick und mit größerer Weisheit tun könnte als sie irgendwelchen Einzelnen zur Verfügung stehen können, wäre es durchaus ihre Sache, dem freien Gewissen der Einzelnen tröstend, warnend und ermutigend zu Hilfe zu kommen. Sie müßte, wenn sie sich darauf einrichtete, der Regierung und der Majorität im Staat gegenüber freilich das Odium der Unzuverlässigkeit auf sich nehmen. Und sie müßte gegebenenfalls ihrerseits auf Bedrohung gefaßt, zum Leiden bereit sein, sie würde ihrerseits das ganze Risiko solcher revolutionärer Staatstreue tragen müssen. Aber es soll ja einmal Propheten gegeben haben, die dieses Risiko zu tragen wußten. Wer sagt ihr, daß sie davon dispensiert sei? Dürfte sie sich von ihren Ursprüngen und von ihrer Aufgabe her wundern, wenn es ihr nun eben widerfahren sollte, je und je ein gefährliches Zeugnis abzulegen und dann auch entsprechend behandelt zu werden? Und wäre dieser Preis zu hoch, wenn es dafür in das allgemeine Bewußtsein dringen würde, daß die Kirche dem Krieg gegenüber in aller Schwachheit jedenfalls ein hemmender Faktor ist – tatsächlich ein unzuverlässiges Element, mit dessen Mitwirkung in dieser Sache man nicht mehr unbedingt rechnen, von dem jederzeit auch Widerstand gegen diese Sache ausgehen kann? Der kriegführende und zum Krieg rüstende Staat würde dann – wenn er wüßte, daß die Kirche, ihrem eigenen Gesetz und ihrer eigenen Erkenntnis folgend heute zum Dienst, morgen aber auch zur Dienstverweigerung aufrufen kann – eben in der Kirche auf seine wesensmäßige Schranke stoßen, die doch als solche auch sein tiefster Grund und Halt ist. Und wo sollte es dem Staate heilsamer sein, mit seiner Schranke rechnen zu müssen, als da, wo es um seine ultima ratio geht, und damit um die Frage, ob er sich als Träger der göttlichen Ordnung bewähren oder in deren Verkehrung zum Massenmörder werden sollte?
Quelle: Karl Barth, Kirchliche Dogmatik III/4, Zollikon-Zürich: EVZ, 1951, § 55, S. 534-538.