Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt worden ist: „Eure Fürstliche Gnaden soll nicht gestatten, schon jetzt diese Ordnung durch den Druck zu veröffentlichen. Denn ich bin bisher noch nicht so kühn gewesen und kann es auch noch nicht sein, eine solche Menge Gesetze mit so gewaltigen Wor­ten bei uns einzuführen. Nach meiner Meinung wäre es richtig, so zu verfahren wie es Mose mit seinen Gesetzen getan hat, die er zum größten Teil aus der Gewohnheit, die aus altem Herkommen im Volk lebendig war, entnommen, aufgeschrie­ben und geordnet hat.“

Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an … Mehr

Georg Kretschmar, Die Synode von Nicäa (325): „Trotz­dem wurde Nicäa über die schon genannten Nachwirkungen hinaus zum Urbild eines ökumenischen Konzils überhaupt und trotz der engen Verflechtung von Kaiser und Kirche, die von nun an Byzanz prägt, hat der gesamtkirchliche Anspruch der Synode die Grenzen des Römischen Reiches noch überspringen können. Ihr Bekenntnis und ihre Kanones wurden bis Persien rezi­piert und überall Grundlage der Theologie und des Kirchenrechts. Zumindest durch seine dogmatische Entscheidung bildet das Konzil noch heute ein Ein­heitsband zwischen den großen Konfessionen.“

Die Synode von Nicäa (325) Von Georg Kretschmar 1. Die Synode von 325 war historisch gesehen das Werk Konstantins. Daß … Mehr

Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae) – Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt wurde: „Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen. Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.“

Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae)nach der gewissesten Regel der Worte Gottes geordnet auf der ehrwürdigen Synode, abgehalten durch … Mehr

Martin Luthers Aufruf zur gewaltsamen Verfolgung der aufständischen Bauern in seinem Brief an Johann Rühel vom 4. Mai 1525: „Deshalb soll Seine Gnaden das Schwert zur Strafe der Bösen gebrauchen, solange eine Ader sich im Leibe regt. Wird es Seiner Gnaden mit Gewalt aus der Hand geschlagen, so soll man’s leiden und Gott heimgeben, der es zuvor gegeben hat und zurücknehmen kann, wann und womit er will. So kann also mit gutem Gewissen den Pflichten des Standes gefolgt und angehangen werden bis in den Tod um Gottes Wortes willen, welches denselben, solange es währt, so verordnet hat. Das ist so, wie jemand von keinem anderen guten Werk ablassen soll, es werde ihm denn mit Gewalt unmöglich gemacht, und im Streit niemand von seinem Vorteil weichen oder zu streiten ablassen soll, er werde denn überwältigt.“

Briefe an Johann[es] Rühel, Rat des Grafen Albrecht von Mansfeld, während des Bauernkrieges 1525 Von Martin Luther Seeburg, 4. (5.?) … Mehr

Johannes Rehm, Gemeinsam die Schrift ‚abhorchen‘. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer: „Die in vieler Hinsicht einmalige und originelle Persönlichkeit Karl Steinbauers eignet sich sicher nicht als zur Nachahmung empfohlenes pastoraltheologisches Modell für alle Zeiten. Trotzdem muss gesehen werden, dass wir in kirchlicher wie gesellschaftlicher Weise vor ähnliche Konflikte gestellt sind.“

Gemeinsam die Schrift „abhorchen“. Karl Steinbauer als Gemeindepfarrer Von Johannes Rehm Der Pfarrer Karl Steinbauer und seine bayerische Landeskirche hatten … Mehr

Peter Blickle, Christoph Schappelers „Reformation der Freiheit“ als theoretische Begründung von Bürgerrechten: „Für die von Schappeler entworfene neue politische Ordnung dienen die Verhältnisse in der römischen Republik und in der Eidgenos­senschaft als Vorbild. Folglich werden Freiheit als Status des Bürgers und politische Partizipation, von der hier angesichts der themati­schen Vorgabe nur am Rande zu reden war, als unverzichtbar ausgewiesen und ausdrücklich gegen die herrschenden Verhältnisse, Leibeigenschaft und tyrannisch entartete Herrschaft gekehrt. In Umrissen nimmt die Freiheit die Form von Bürgerrechten an, und in jedem Fall ist sie eine Abwesenheit von Leibeigenschaft.“

Christoph Schappelers „Reformation der Freiheit“ als theoretische Begründung von Bürgerrechten Von Peter Blickle Berndt Hamm hat sich als hervorragender Kenner … Mehr

Der bevorstehende 450. Todestag des Ulmers Leonhard Fronsperger (1520-1575) und dessen provokante Schrift ‚Vom Lob des Eigennutzens‘ (1564): „Betrachtet weiter mit inneren Augen und Herzen die anderen beiden Stände der Welt, nämlich die Geistlichkeit und die Regierung, so werdet ihr deutlich erkennen und erfahren, wie sehr der Eigennutz dem menschlichen Leben zu Hilfe kommt. Denn wer würde sich freiwillig in einen dieser beiden Stände begeben, angesichts der großen und schweren Verantwortung, die jeder, der sich ihrer annimmt, vor Gott auf sich laden muss, und all dessen, was solche Stände sowohl gegenüber Gott als auch gegenüber der Welt erfordern? Wenn ich, der Eigennutz, nicht wäre, müsste man wohl, um einen einzigen Papst, Bischof oder einen anderen Amtsträger, ebenso Kaiser, König, Fürsten oder Herren zu finden, bis zum Ende der Welt suchen und sie mit Schwert und Kerker dazu zwingen.“

Am 23. Mai 1575 verunglückte Leonhard Fronsperger tödlich, als dieser – vom Rat der Reichsstadt Ulm zum militärischen Sachverständigen bestellt … Mehr

Paul Schulze zur Wiesche über Friedrich Justus Perels (1910-1945): „Im Leben Perels’ spürt man etwas von der großen Verwandlung, die mit dem Menschen vor geht, wenn er der Wirklichkeit und Macht Gottes begegnet und sich ihm ganz ausliefert. Dieses neue Wesen des Menschen strahlt in seine Umgebung aus. So gibt er, der Todgeweihte, seiner ihn besuchenden Frau Kraft zum Durchhalten. Wenn sie ihn nicht sehen, sondern ihm nur Nahrungsmittel bringen kann, läßt er ihr mit den Büchern oder leeren Schachteln fast immer einen Zettel mit den wenigen Worten zu­kommen: ‚Ich bin getrost, seid ihr es auch!‘ So ist sein ganzes Sein zur damaligen Zeit ein einziges Bekenntnis zu Gott. Den höhnischen Bemerkungen der Gestapo-Beamten und auch dem berüchtigten Präsidenten des Volksgerichtshofes, der immer nur hohnlächelnd in der Gerichtsverhandlung von dem ‚Justitiar der Bekennenden Kirche‘ spricht, tritt er mit aller Ruhe entgegen. So sagt er einmal dem vernehmenden Beamten: ‚Auch Sie müssen sich, Herr Kommissar, ob Sie es glauben oder nicht, im letzten Gericht verantworten für Ihre Taten.‘“

„Ich bin getrost. Seid Ihr es auch!“ Über Friedrich Justus Perels (1910-1945) Bericht von Rechtsanwalt Dr. Paul Schulze zur Wiesche, … Mehr