Denkschrift – Betrifft: Planmäßige Verlegung der Insassen von Heil- und Pflegeanstalten
Von Paul Gerhard Braune
Der Lobetaler Anstaltsleiter, Pastor Paul Gerhard Braune (1887-1954), übergab am 9. Juli 1940 die Denkschrift: „Betrifft: Planwirtschaftliche Verlegung von Insassen der Heil- und Pflegeanstalten“ an die Reichskanzlei in der Berliner Wilhelmstraße. In ihr brachte er den staatlichen Massenmord kranker und behinderter Menschen im Rahmen der T4-Aktion zur Sprache.
Im Laufe der letzten Monate ist in verschiedenen Gebieten des Reiches beobachtet worden, daß fortlaufend eine Fülle von Insassen der Heil- und Pflegeanstalten aus „planwirtschaftlichen Gründen“ verlegt werden, zum Teil mehrfach verlegt werden, bis nach einigen Wochen die Todesnachricht bei den Angehörigen eintrifft. Die Gleichartigkeit der Maßnahmen und ebenso die Gleichartigkeit der Begleitumstände schaltet jeden Zweifel darüber aus, daß es sich hierbei um eine großzügig angelegte Maßnahme handelt, die Tausende von „lebensunwerten“ Menschen aus der Welt schafft. Man ist der Ansicht, daß es um der Reichsverteidigung willen notwendig sei, diese unnützen Esser zu beseitigen. Ebenso wird die Ansicht vertreten, daß es für den Aufartungsprozeß des deutschen Volkes notwendig sei, die geistesschwachen und sonst hoffnungslosen Fälle, ebenso die anormalen, asozialen und gemeinschaftsunfähigen Menschen so schnell wie möglich auszumerzen. Es wird dabei geschätzt, daß es sich um hunderttausend und mehr Menschen handeln kann. In einem Artikel von Professor Kranz in der Aprilnummer des NS-Volksdienstes ist die Zahl derer, deren Ausmerzung wahrscheinlich wünschenswert sei, sogar mit einer Million angegeben. So handelt es sich wahrscheinlich zur Zeit schon um Tausende von deutschen Volksgenossen, die ohne jede Rechtsgrundlage beseitigt sind, oder deren Sterben unmittelbar bevorsteht. Es ist dringend notwendig, diese Maßnahmen so schnell wie möglich aufzuhalten, da die sittlichen Grundlagen des Volksganzen dadurch aufs schwerste erschüttert werden. Die Unverletzlichkeit des Menschenlebens ist einer der Grundpfeiler jeder staatlichen Ordnung. Wenn Tötung angeordnet werden soll, dann müssen geltende Gesetze die Grundlage solcher Maßnahme sein. Es ist untragbar, daß kranke Menschen fortlaufend ohne sorgfältige ärztliche Prüfung und ohne jeden rechtlichen Schutz, auch ohne den Willen der Angehörigen und gesetzlichen Vertreter zu hören, aus reiner Zweckmäßigkeit beseitigt werden.
Folgende Tatsachen sind fortlaufend beobachtet worden:
Zuerst erschien im Oktober 1939 bei vielen Heil- und Pflegeanstalten, ebenso bei einer Reihe von Privatheimen, die Schwachsinnige, Epileptische u. a. aufnehmen, das Rundschreiben des Herrn Reichsministers des Innern, das ich in Anlage 1 in Abschrift beifüge. Es hieß darin, daß im Hinblick auf die Notwendigkeit planwirtschaftlicher Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten anliegende Meldebogen auszufüllen sind. Bis spätestens zum 1. Dezember 1939 sollten sie direkt beim Herrn Innenminister eingehen. Unterschrift: Dr. Conti.
Es fiel bei der Art dieser Erhebung schon gleich auf, daß sie direkt vom Herrn Reichminister ausging, ohne daß die zuständigen Stellen der Regierungspräsidenten und Gesundheitsämter damit betraut wurden. Schon diese Tatsache erregte Verwunderung. Auf eine direkte Anfrage beim Herrn Sachbearbeiter im Reichsministerium des Innern wurde die Auskunft gegeben, daß es sich um eine rein statistische Erhebung handle. Daraufhin haben sämtliche mir bekannten und aufgeforderten Heime ohne Bedenken eine Fülle von Insassen genannt, die anscheinend unter die Bestimmungen des beigefügten Merkblattes fielen. In dem Merkblatt ist aufgeführt, daß zu melden sind sämtliche Patienten, die
1. an nachstehenden Krankheiten leiden und in den Anstaltsbetrieben nicht oder nur mit mechanischen Arbeiten (Zupfen usw.) zu beschäftigen sind:
- Schizophrenie,
- Epilepsie (wenn exogen, Kriegsdienstbeschädigung oder andere Ursachen angeben),
- senile Erkrankungen,
- Therapie, refraktäre Paralyse und andere Lues-Erkrankungen,
- Schwachsinn jeder Ursache,
- Encephalitis,
- Huntington oder andere neurologische Endzustände;
oder
2. sich seit mindestens fünf Jahren dauernd in Anstalten befinden, oder
3. als kriminelle Geisteskranke verwahrt sind,
oder
4. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind unter Angaben der Rasse und Staatsangehörigkeit.
Vielfach glaubten die Anstalten, daß es sich um vorbereitende Maßnahmen für ein Bewahrungsgesetz handle.
Unter dem 20. Januar 1940 erschien dann vom Reichsverteidigungskommissar an die gleichen Heime plötzlich das Schreiben, das ich in Anlage 2 abschriftlich beifüge. Danach wurde die Verlegung der Insassen der Heil- und Pflegeanstalten in greifbare Nähe gerückt. Es war damit festgelegt, daß die Kranken in großen Sammeltransporten verlegt werden sollten. Die Benachrichtigung der Angehörigen war nicht erwünscht. Die ganze Art der Mitteilung erregte erneut Bedenken, da es keinen faßbaren Grund gibt, warum die Kranken verlegt werden sollten.
Diese Maßnahmen sind, soweit bekannt, zunächst umfassend durchgeführt in den Gauen: Pommern, Brandenburg-Berlin, Sachsen, Württemberg, Hamburg und sind seit Juni weiter in den meisten Reichsgebieten eingeleitet.
In der zweiten Aprilhälfte bekamen dann die Anstalten etwa gleichlautende Schreiben, von denen ich eins in Anlage 3 beilege. Darin wurden für die Verlegungen der Insassen feste Termine bestimmt. Eine beigelegte Transportliste mit namentlichen Angaben bestimmte, wer von den Pfleglingen verlegt werden sollte. Diese Angaben waren aber, wie sich nun herausstellte, aus den Listen, die im Oktober und November 1939 angeblich nur zu statistischen Zwecken eingefordert waren, genommen.
Es tauchte dann zunächst im März 1940 aus Württemberg die Nachricht auf, daß von einem Transport von 13 Epileptikern, die aus der Anstalt Pfingstweide in die Anstalt Grafeneck verlegt wurden, schon nach rund 3 Wochen 4 Patienten gestorben waren. Die Todesfälle wurden zumeist 8-14 Tage nach eingetretenem Sterbefall in einem immer ähnlich lautenden Wortlaut den Angehörigen mitgeteilt. Die Patienten seien plötzlich an Grippe, Lungenentzündung, Gehirnschlag u. a. gestorben. Auf Grund seuchenpolizeilicher Anordnungen seien die Leichen sofort verbrannt worden und die Kleider ebenfalls eingeäschert. Die Urnen stünden zur Verfügung. Aus dieser Anstalt Grafeneck, die jetzt benannt ist „Landespflegeanstalt Grafeneck“, erschienen in verschiedenen Gegenden Deutschlands die gleichen Nachrichten. Patienten, die an sich gesund waren und nur an geistigen Störungen litten, sterben dort in kurzer Frist. Daß es sich dabei auch um Personen handelt, die früher im Leben erfolgreiche Arbeit geleistet haben, mag folgender Fall zeigen. Herr H., der früher Leiter eines Kraftwerkes in den Kreuznacher Anstalten war, erkrankte vor wenigen Jahren an Typhus und blieb Bazillenträger. Im Zusammenhang mit der körperlichen Erkrankung zeigten sich seelische Depressionen. Daraufhin wurde er in der Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau im Rheinland untergebracht. Noch vor Weihnachten 1939 besuchte ihn sein Sohn. Der Vater war geistig völlig klar, litt nur unter Depressionen. Am 7. März 1940 erfolgte die Verlegung im Sammeltransport nach Grafeneck, ohne daß die Familie benachrichtigt wurde, die die Kosten trug. Erst auf die Anfrage nach seinem Befinden wurde über die Verlegung von Bedburg-Hau nach Grafeneck Nachricht gegeben. Eine Anfrage in Grafeneck blieb unbeantwortet. Nach etwa 4 Wochen erfolgte der Bescheid, daß der Kranke infolge von Kreislaufschwäche verstorben sei und daß die Leiche sofort eingeäschert werden mußte. Die Urne stände zur Verfügung. Die Urne und der Schriftverkehr trugen bereits die Nummer 498. Herr H. ist am 10. April 1940 in Grafeneck verstorben.
Auch aus Berlin-Buch sind viele Patienten nach Grafeneck gebracht worden, nachdem sie vorher zum Teil kurzfristig nach dem ehemaligen Zuchthaus Waldheim in Sachsen gebracht wurden. Dazu gehört u. a. die Opernsängerin Charlotte Bobbe, deren Urne am 16. 5. 1940 zur Verfügung stand, ferner Frl. Burgwitz aus Berlin-Pankow, deren Urne Ende Juni 1940 gemeldet wurde, weiter Fräulein Helene Müller, deren Urne am 28. Juni 1940 in Berlin beigesetzt wurde, und einige andere Personen aus Berlin-Hermsdorf und Köpenick.
Um die etwaige Zahl der in Grafeneck verstorbenen Personen ergründen zu können, mache ich darauf aufmerksam, daß die Urne des am 10. April 1940 verstorbenen Herrn Heiner die Nummer A 498 trägt, während die Urne eines am 12. Mai 1940 in Grafeneck verstorbenen Max Dreisow die Nummer A 1092 und die Urne der am 28. Juni 1940 ebenfalls in Grafeneck verstorbenen Else Lenne aus Berlin-Steglitz, Sachsenwalderstr. 16, bereits die Nummer A 3111 trägt. Da die ganze Anstalt normalerweise nur 100 Betten hat, so kann es sich hierbei nur um die fortlaufende Zahl der Sterbefälle handeln. Es wären demnach in den 33 Tagen vom 10. April 1940 bis 12. Mai 1940 594 Leute verstorben. Das ergäbe pro Tag 18 Todesfälle in einer Anstalt mit rund 100 Betten. In der Zeit vom 12. Mai bis 28. Juni 1940 – das sind 47 Tage – wären dann insgesamt 2019 Personen gestorben, das ergäbe pro Tag 43 Sterbefälle im Durchschnitt in einer Anstalt mit rund 100 Betten. Diese Schlußfolgerung erscheint nicht ausgeschlossen zu sein, wenn berichtet wird, daß in 1-2 Monaten von Bedburg-Hau 300 Patienten nach Grafeneck verlegt wurden, von Buch ebenfalls mehrere Hundert, von Kückenmühle etwa 150 und aus württembergischen Anstalten ebenfalls eine große, mir nicht bekannte Zahl.
Ein zweites Gebiet, in dem diese Beobachtungen in stärkerem Maße gemacht wurden, ist das Land Sachsen. Dort wurden zunächst die staatlichen Heil- und Pflegeanstalten durch diese Maßnahmen betroffen. Es handelt sich dabei um die Anstalten Hohenweitzschen bei Westerwitz, Großschweidnitz bei Löbau, Arnsdorf und Hubertusburg. In der ersten Anstalt betrug z. B. die Zahl der Sterbefälle:
im Jahre 1938 124
1939 102
bis 15. Mai 1940 80
In der Anstalt Großschweidnitz betrug die Zahl der Sterbefälle:
1938 50
1939 141
bis 25. Mai 1940 228
Während also normalerweise vierteljährlich etwa 12 Patienten starben, so sind im Jahre 1940 im Vierteljahr bereits 125 gestorben. Die erhöhte Sterbeziffer des Jahres 1939 stammt ausschließlich aus dem letzten Vierteljahr. Als Todesursache wurde überwiegend angegeben: allgemeine Entkräftung. Ähnlich liegt es in der Anstalt Arnsdorf, wo die Zahl der Sterbefälle
1938 101
1939 200
bis 25. Mai 1940 301 betrug.
Das bedeutet eine Verdreifachung der Todesfälle.
Aus den sächsischen Anstalten ist eindeutig durch Besuche festgestellt, daß die Sterblichkeit durch Entziehung der Nahrungsmittel erhöht wird. Die Ernährung wird, wie durch eine vertrauenswürdige Person berichtet wird, auf einen täglichen Wert von 22-24 Rpf. herabgesetzt. Da die Kranken damit unmöglich auskommen können, wird ihnen Medizin (Paraldelyd) zwangsweise gegeben, wodurch sie in einen apathischen Zustand geraten. Durch mündlichen und schriftlichen Bericht wird in erschütternder Weise deutlich, wie die Kranken immer wieder ihr „Hunger, Hunger!“ rufen. Angestellte und Pfleger, die das nicht mehr ertragen können, haben hier und da von ihren Privatmitteln etwas Hunger gestillt, aber das Ergebnis steht eindeutig fest. Hunderte sind durch diese Maßnahmen in den letzten Monaten eines schnellen Todes gestorben. Es handelt sich dabei aber nicht nur um Kranke, die absolut geistig stumpf sind, sondern im Gegenteil um Kranke, die ziemlich genau die Vorgänge erkennen und beobachten, wie oft am Tage Beerdigungen stattfinden. Ein Bericht schildert die Todesangst eines Patienten, der genau ahnte, welches Schicksal ihm und seinen Leidensgenossen bereitet werden soll.
In Sachsen ist das ehemalige Zuchthaus Waldheim infolge der Maßnahmen als Landes-Heil- und Pflegeanstalt umbenannt. Auch aus dieser sogenannten Heil- und Pflegeanstalt erscheinen dann plötzlich bei den Angehörigen, die von dieser Verlegung nichts wissen, in immer ähnlicher Form die Todesnachrichten, daß der Patient an Grippe, Herzschwäche oder einer anderen Krankheit gestorben sei. Die Leiche wäre wegen Seuchengefahr sofort eingeäschert, die Kleider ebenfalls verbrannt oder der NSV überwiesen.
Eine Besucherin berichtet, daß die Patienten in Waldheim morgens nur eine Schnitte Brot bekämen, mittags einen Teller Essen und abends einen Teller Suppe. Aus Zschadraß wird Ähnliches berichtet. Diese Versorgung gäbe es aber nur für arbeitende Kranke. Diejenigen, die nicht arbeiten können, bekämen nur eine halbe Schnitte Brot, einen viertel Teller Essen und einen halben Becher Suppe. Wird jemand bettlägerig, so gibt es noch weniger, in der Zelle gar nichts. Wenn dabei die arbeitenden Patienten ihren hungernden Gefährten von ihrem Wenigen etwas abgeben, so wird ihnen zur Strafe die nächste Mahlzeit gekürzt, weil sie offenbar zuviel bekämen. Sämtliche Patienten sehen erschreckend blaß, abgezehrt und elend aus. Die Unterbringung der Patienten sei katastrophal. Sie liegen auf dünnen Matratzen auf dem Fußboden, 51 in einem Saal. Sie bekommen auch keine Anstaltskleidung mehr, sondern müssen ihre eigenen Kleider tragen. Dabei müssen die kostenpflichtigen Stellen noch 3,50 RM für die Kranken zahlen.
Die geschilderten Eindrücke sind erschütternd und einer „Heil- und Pflegeanstalt“ einfach nicht würdig. Weil infolge des vielen Verlegens der Kranken kein Pfleger und Arzt mehr die Kranken kennt, so wird erzählt, daß die Kranken ihren Namen auf einem aufgeklebten Leukoplaststreifen auf der Schulter tragen, damit im Falle des Todes wenigstens die Leiche identifiziert werden kann.
Die gleichen Beobachtungen werden auch in der Provinz Brandenburg und Berlin gemacht. Hier scheint im besonderen die Stadt Brandenburg der Ort zu sein, in dem diese sogenannte Sterbehilfe durchgeführt wird. Das ehemalige Zuchthaus in Brandenburg heißt jetzt „Landespflegeanstalt Brandenburg“, Neuendorferstraße 90 c. Das Zuchthaus untersteht nicht mehr der Justizbehörde, sondern ist an die Stadt Brandenburg verkauft. Aus dieser Anstalt sind verschiedene Briefe bei den Angehörigen eingegangen, von denen ich drei in Abschrift beilege. Die Vorgänge in der sogenannten Pflegeanstalt Brandenburg werden völlig geheim gehalten. Von einem Angehörigen wurde berichtet, daß der Versuch, einen Patienten zu besuchen, brüsk abgelehnt wurde. Es handelte sich dabei um eine Braut, die ihren Bräutigam, einen Dentisten, besuchen wollte. Sehr bald danach traf die Todesmeldung von ihm ein. Das Gebäude des ehemaligen Zuchthauses, in dem sich diese geheimnisvolle Landespflegeanstalt befindet, hat etwa 120 Einzelzellen und mehrere Schlafsäle. Es ist erzählt worden, daß nachts öfter Schreie aus diesem Hause gehört werden. Jedenfalls ist nicht ersichtlich, warum diese Pflegeanstalt so völlig von der Außenwelt abgeschlossen ist, wenn sich dort nicht Vorgänge abspielen, die nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommen sollen.
Die laut beigefügtem Schreiben verstorbenen Patienten waren nicht einmal geisteskrank, sondern Insassen des schon oben erwähnten Zuchthauses Waldheim in Sachsen, bei denen in einem Falle angeblich schon Schritte wegen Entlassung aus der Anstalt eingeleitet sein sollten. Jedenfalls wissen die Angehörigen nicht, daß ihr verstorbenes Familienglied an einem unheilbaren Leiden erkrankt war. Die „Kondolenzbriefe“ scheinen also nach einem allgemeinen Schema angefertigt zu werden, das für Schwachsinnige und Epileptiker vielleicht zutrifft. Es wirkt aber verletzend, wenn in den Briefen immer wieder vorkommt: „trotz aller ärztlichen Bemühungen ist es nicht gelungen, Ihren Mann … am Leben zu erhalten.“ Da die Stadt Brandenburg ein eigenes Krematorium hat, ist ein Verbrennen der Toten ohne weiteres möglich, zumal die Neuendorfer Straße einen besonderen Ausgang hat.
Sämtliche Patienten, die aus Brandenburgischen Heimen der freien Wohlfahrtspflege verlegt wurden, z. B. aus den Samariteranstalten in Ketschendorf bei Fürstenwalde (Spree), aus dem Naemi-Wilcke-Stift in Guben, sind anscheinend zunächst in die Landes- Heil- und Pflegeanstalt Brandenburg-Görden gebracht. Die Angehörigen, Vormünder und dergleichen sind in keinem Falle um ihre vorherige Genehmigung gebeten worden. Sie erfahren nur eines Tages, daß ihre Kinder, Geschwister, Mündel usw. verlegt wurden. Beim Transport aus den Samariteranstalten traf schon nach 5 Wochen die erste Todesmeldung ein (Emmi Heberlein). In einem anderen Falle haben die Eltern alles daran gesetzt, den Aufenthalt ihres Kindes ausfindig zu machen, und haben es dann in Brandenburg-Görden entdeckt. Sie fanden das Kind bereits bei ihrem zweiten Besuch völlig verdreckt und elend vor. Auf die Bitte, das Kind wieder in die Samariteranstalten zurückzuverlegen, wurde ihnen gesagt, daß das gar nicht in Frage käme. Auch weitere Erleichterungen und Gegenstände zur Freude durften dem Kinde nicht mehr gebracht werden, das sei zur Zeit alles völlig unmöglich. Es scheint, als ob aus Brandenburg-Görden vielfach die sterbereifen Patienten langsam in das ehemalige Zuchthaus nach Brandenburg verlegt werden, wo sich dann in der sogenannten „Pflegeanstalt“ ihr Schicksal vollendet.
Jedenfalls ergeben sich die immer wiederkehrenden Beobachtungen, daß Patienten, die in Sammeltransporten gemeinsam aus Anstalten verlegt werden, in den großen Heil- und Pflegeanstalten schon nach wenigen Tagen so durcheinandergewürfelt werden, daß keiner mehr vom andern weiß. So erfährt niemand etwas vom Schicksal des andern. Die übrige Masse bleibt ihnen unbekannt. Sie siechen einsam dahin und sterben in völliger Trostlosigkeit.
Aus der Anstalt Buch wird berichtet, daß der Jurist Günther Rottmann, geboren am 12. Juni 1906, Sohn des Oberregierungsrates Rottmann, Pg. seit 1927, in Buch seit 1939 wegen Überarbeitung und Nervenzusammenbruch, am 10. Juni dieses Jahres von Buch ohne Wissen der Eltern, die ihn regelmäßig besuchten, nach der Landesanstalt Hartheim bei Linz verlegt wurde. Nach vielen Bemühungen erfuhren die Eltern durch Bekannte, deren Angehöriger ebenfalls verlegt war, daß auch ihr Sohn nach der Landesanstalt Hartheim bei Linz verlegt sei. Auf ihre telephonische Anfrage vom 27. Juni 1940 erhielten sie die Nachricht, daß ihr Sohn am 23. Juni 1940 dort an Mittelohrvereiterung verstorben sei. Der Brief, in dem ihnen die Todesnachricht mitgeteilt wurde, enthält die gleichen Ausführungen wie alle ähnlichen Briefe, Verbrennung der Leiche wegen Seuchengefahr usw. Verschiedene andere Berliner Familien haben von ihren Angehörigen ebenfalls Todesnachrichten aus Hartheim bekommen.
Ferner wird aus Buch berichtet, daß außer den obengenannten Verlegungen auch die Sterbeziffern im eigenen Hause erheblich gestiegen seien. Es sind mindestens 600 Patienten in Sammeltransporten verlegt worden. Auffällig ist aber, daß der Besuch von Berlin-Buch am 12. April 1940 gesperrt wurde, indem man an der Anstalt ein Schild anbrachte: „Wegen Ruhr gesperrt.“ Am 14. April aber fand ein großer Transport statt, wahrscheinlich der erste, obwohl es sonst üblich ist, daß bei ansteckenden Krankheiten wie Ruhr jede Verlegung von Patienten verboten ist. Am 14. April wurde u. a. der schon oben erwähnte Max Dreisow aus Buch nach Grafeneck verlegt, am 12. Mai ist er dort unerwartet gestorben, auch er an Gehirnschlag. Schon oben wurde erwähnt, daß Bucher Patienten nach Waldheim, Grafeneck und Hartheim bei Linz verlegt wurden. Die Todesnachrichten treffen prompt bei den Angehörigen ein.
Wenn mir durch Zufall in so kurzer Zeit schon mehr als zehn Todesnachrichten bekanntgeworden sind, wieviel werden in Wirklichkeit verstorben sein, da ich keine Möglichkeit habe, durch eine amtliche Prüfung die wirkliche Zahl der Todesfälle festzustellen.
Aus Pommern sind die gleichen erschütternden Todesfälle bekanntgeworden. Die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten Lauenburg und Stralsund mit je etwa 1000 Betten wurden zuerst entleert, angeblich nach Obrawalde bei Meseritz, einer Heil- und Pflegeanstalt, die etwa 1000 Plätze hat. Ende Mai dieses Jahres wurden die bekannten Kückenmühler Anstalten bei Stettin mit insgesamt 1500 Geisteskranken, Epileptikern, Psychopathen und Schwachsinnigen vom Gauleiter der Provinz Pommern beschlagnahmt. Der Vorstand wurde aufgelöst, und unmittelbar darauf setzte die gewaltsame Verlegung der Patienten ein. In 14 Tagen wurden rund 750 Patienten in großen Omnibussen abtransportiert, heute sind schon rund 1300 verlegt. Zum Teil mußten sie nachts zwischen 3 und 4 Uhr auf einem entlegenen Bahnhof bei Stettin bereitgehalten werden. Sie wurden angeblich nach dem Osten transportiert, nach dem Warthegau, nach Meseritz, aber auch nach Grafeneck. Angehörige wurden überhaupt nicht gefragt. Die zuständigen Fürsorgeverbände wurden überhaupt nicht gehört. Es ist bisher in keiner Weise zu übersehen, wie viele Patienten von Kückenmühle inzwischen verstorben sind. Es hieß sehr bald, daß schon 42 Todesfälle bekannt seien. Die Anzahl der Todesfälle wird aber hier wie überall nur schwer zu ermitteln sein, da viele Insassen ohne Angehörige sind oder nur wenig von Angehörigen besucht wurden. Nach Wochen und Monaten wird häufig erst durch Zufall bekannt, daß dieser oder jener irgendwo verstorben ist. Hier kann allein eine amtliche Untersuchung die wirkliche Zahl der Sterbefälle ermitteln. Angeblich werden die Patienten aus Obrawalde bereits wieder in eine andere Anstalt bei Posen, wahrscheinlich nach Kosten, verlegt.
Wie durch einzelne beigefügte Briefe bestätigt wird, ergibt sich, daß in den obengenannten Reichsgebieten die Vorgänge sich mit Gleichartigkeit dauernd wiederholen: Zwangsweise Verlegung in Massentransporten, Durcheinanderlegen der Patienten, damit niemand den andern kennt, Entziehung des Essens, Eintreten von Schwächezuständen, gewaltsame Eingabe von Medizin – der Volksmund redet auch von Spritzen und meint tödliche Spritzen –, dann fast in allen Fällen Verbrennung der Leichen und Verbrennung der Kleider, so daß jede Untersuchungsmöglichkeit vermindert wird, verspätete Benachrichtigung der Angehörigen durch Briefe, die fast immer in gleichlautender Form abgefaßt sind.
Es handelt sich also hier um ein bewußtes planmäßiges Vorgehen zur Ausmerzung aller derer, die geisteskrank oder sonst gemeinschaftsunfähig sind. Es sind dabei aber keineswegs völlig verblödete Menschen, die nichts mehr von ihrer Umgebung kennen und verstehen, die auch zu keiner Beschäftigung mehr fähig sind, sondern, wie gerade aus vielen kleinen Einzelbeobachtungen hervorgeht, sind es oft Menschen, die in ihrem Leben oft jahrelang feste Berufe ausgeübt haben, bei denen erst späterhin geistige Störungen aufgetreten sind.
Wenn man bedenkt, daß in dem offiziellen Merkblatt zur Ausfüllung der Meldebogen auch die senilen Erkrankungen einbezogen sind, so ergibt sich unzweideutig, daß auch jeder altgewordene Mensch, der im Alter an irgendwelchen geistigen, vielleicht auch nur körperlichen Leiden hoffnungslos erkrankt, dem gleichen Schicksal verfallen kann. Selbstverständlich sprechen sich im Volk diese Tatsachen langsam herum, da die Angehörigen der Patienten in Heil- und Pflegeanstalten sich auf Besuchsfahrten kennenlernen und ihre Beobachtungen austauschen. Damit wird das Vertrauen zu solchen Anstalten auf das schwerste erschüttert, besonders auch das Vertrauen zu Ärzten und Behörden. Geht aber das Vertrauen zum Arzt verloren, so entsteht die große Gefahr, daß alle Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge restlosem Mißtrauen begegnen, und daß damit der große Segensdienst der gesamten Anstalten und vieler wertvoller ärztlicher Maßnahmen illusorisch gemacht wird. Gerade die Sammlung in den Anstalten hat dazu geführt, daß die kranken Glieder des Volkes von den gesunden getrennt wurden und dadurch den Familien und dem öffentlichen Leben ungeheure Belastungen abgenommen wurden. Die Vermehrung und Fortpflanzung wurde ebenso durch die Bewahrung in den Anstalten verhindert. Andererseits war es den gesunden Gliedern der Familie stets eine große Beruhigung, wenn das kranke Glied, die Mutter, der Bruder oder das Kind, in einer guten Anstalt freundlich versorgt war. Wie vorteilhaft unterschied sich gerade darin Deutschland von anderen Ländern, in denen das Elend auf der Straße lebte.
Außerdem hat aber in den Anstalten die ärztliche Kunst ungeheuer gelernt zum Segen für die Gesunden. Fast jeder Arzt ist durch solche Schule gegangen. Wieviel selbstloseste Dienstbereitschaft ist gerade in solchen Häusern beim Pflegepersonal ausgebildet und zur Selbstverständlichkeit geworden. Wieviel fröhlicher, hingebender Dienst ist auch da geübt worden, wo, menschlich gesprochen, keine Hoffnung mehr ist. Sollen diese überaus aufbauenden Kräfte im Volksleben langsam absterben? Soll die höchste Schule des selbstlosen Dienens nicht mehr fortbestehen? Wieviel tausend oder Millionen erkrankter Menschen sind durch solchen treuen, sachkundigen Dienst wieder gesund geworden. Wird aber im Volk erst das Mißtrauen zu solchen Anstalten allgemein üblich, dann bedeutet das gerade für die Gesundheitsfürsorge den schwersten Rückschlag. Nur durch Vertrauen kann der Arzt heilen, und nur durch Vertrauen können die Behörden helfen.
Auch eine andere ernste Frage taucht auf. Wie weit will man mit der Vernichtung des sogenannten lebensunwerten Lebens gehen? Das bisherige Massenverfahren hat bewiesen, daß man viele Leute erfaßt hat, die weithin klar und zurechnungsfähig sind. In einem mir besonders gut bekannten Fall sollten sechs Mädchen mitverlegt werden, die dicht vor ihrer Entlassung aus der Anstalt standen, um in Arbeitsstellen als Hausgehilfinnen vermittelt zu werden. Will man nur die völlig Hoffnungslosen, etwa die Idioten und Blöden treffen? Das Merkblatt führt, wie schon oben gesagt, auch die Alterserkrankungen auf. Die neueste Verordnung der gleichen Behörden fordert die Erfassung der Kinder mit schweren angeborenen Leiden und Mißbildungen jeder Art, ihre Sammlung und Erfassung in besonderen Anstalten. Welche ernsten Befürchtungen müssen da aufsteigen. Wird man vor den Tuberkulosen haltmachen? Bei den Sicherungsverwahrten sind scheinbar die Maßnahmen der Euthanasie schon begonnen. Werden auch andere Anormale und Asoziale erfaßt? Wo liegt die Grenze? Wer ist anormal, asozial, wer ist hoffnungslos krank? Wer ist gemeinschaftsunfähig? Wie wird es den Soldaten gehen, die sich im Kampf für das Vaterland unheilbare Leiden zuziehen? Solche Fragen sind schon in ihrem Kreise aufgetaucht.
Hier steigen ernsteste Fragen und Sorgen auf. Es ist ein gefährliches Unterfangen, die Unverletzlichkeit der Person ohne jeden Rechtsgrundsatz preiszugeben. Jedem Rechtsbrecher wird der gesetzliche Schutz gewährt, soll man gerade die Hilflosen ohne Schutz lassen? Wird es nicht die Ethik des ganzen Volkes gefährden, wenn das Menschenleben so wenig gilt?
Wie wird es die Kraft lähmen, Schweres zu tragen, wenn man nicht einmal mehr seine Kranken tragen kann? Das gehört zur echten Volksgemeinschaft und zur Verbundenheit im besten Sinn, wenn sich die Gesunden der Kranken und Schwachen annehmen, wenn auch die Familien die ihnen auferlegte Last gern und freudig tragen. Ja, wieviel Freude bedeutet für viele der Dienst am „unwerten“ Leben! Gerade nahm in diesen Tagen ein prominentes Ehepaar ihren hoffnungslos kranken Sohn aus unserer Anstalt in die Familie zurück, damit er Ersatz für einen als Offizier gefallenen Sohn sein sollte.
Wenn zur Begründung der Maßnahme ausgeführt wird, daß die Ernährungslage unseres Volkes es erforderlich macht, diese unnützen Esser zu beseitigen, so muß ich darauf erwidern, daß selbst wenn hunderttausend Menschen umgebracht würden, dann nur auf 1000 Gesunde ein Kranker beseitigt ist, und das bedeutet für die Ernährungslage gar nichts. Auch kann es kein Grund sein, daß man die Benutzung der vorhandenen Einrichtungen und Gebäude als volkswirtschaftliche Verschwendung ansieht. Schließlich sind diese Häuser in erster Linie für die Kranken gebaut, und als der Krieg anfing, haben gerade die Anstalten Zehntausende von Lazarettbetten zur Verfügung gestellt, ohne daß der Dienst an den Kranken über das erträgliche Maß eingeschränkt wurde. Wohl sollen auch die Kranken an den Lasten des Krieges teilnehmen, aber das ist noch weit entfernt von einer planmäßigen Vernichtung.
So handelt es sich hier um einen Notstand, der alle Kundigen bis aufs tiefste erschüttert, der die innere Ruhe vieler Familien zerstört und der sich vor allem auch zu einer Gefahr auszuwachsen droht, deren Folgen noch gar nicht abzusehen sind.
Mögen die verantwortlichen Stellen dafür sorgen, daß diese unheilvollen Maßnahmen aufgehoben werden und daß die ganze Frage erst sorgfältig nach der rechtlichen und medizinischen, nach der sittlichen und staatspolitischen Seite geprüft wird, ehe das Schicksal von Tausenden und Zehntausenden entschieden wird. Videant consules, ne quid detrimenti res publica capiat!
Lobetal, den 9. Juli 1940 Braune, Pastor, Leiter der Hoffnungstaler Anstalten, Vizepräsident des Central-Ausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche
Quelle: Joachim Beckmann (Hrsg.), Kirchliches Jahrbuch für die evangelische Kirche in Deutschland 1933-1944, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 21976, S. 399-406.