Denkschrift der Vorläufigen Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche (Bekennende Kirche) an Adolf Hitler vom 28. Mai 1936: „Wir haben in Offenheit die große Sorge weiter evangelischer Kreise zu begründen versucht, dass maßgebende Kräfte im heutigen Staate eine Unterdrückung der evangelischen Kirche, eine Zersetzung ihres Glaubens eine Beseitigung der evangelischen Sittlichkeit, kurz, eine Entchristlichung im weitesten Umfange betreiben. Schon jetzt übt der Zwang auf die Gewissen, die Verfolgung evangelischer Überzeugung, das gegenseitige Sich-Bespitzeln und Aushorchen unheilvollen Einfluss aus. Auch eine große Sache muss, wo sie sich gegen den offenbarten Willen Gottes stellt, am Ende das Volk ins Verderben führen. Gottes Kirche wird bestehen, auch wenn unter dem Versuch, das deutsche Volk zu entchristlichen, Millionen evangelischer Christen ihr Heil verlieren müssten.“

Denkschrift der Vorläufigen Kirchenleitung der DEK (BK) an Adolf Hitler vom Mai 1936

28. Mai 1936

An den Führer und Reichskanzler
Berlin W.8.
Wilhelmstr. 78

Die Deutsche Evangelische Kirche, vertreten durch die geistlichen Mitglieder ihrer Vorläufi­gen Leitung und durch den Rat der Deutschen Evangelischen Kirche, entbieten dem Führer und Reichskanzler ehrerbietigen Gruß.

Die Deutsche Evangelische Kirche ist mit dem Führer und seinen Ratgebern durch die Für­bitte eng verbunden, die sie öffentlich wie in der Stille für Volk, Staat und Regierung übt. Da­rum haben wir es auf uns nehmen dürfen, die Sorgen und Befürchtungen, die viele Christen in Gemeinden, Bruderräten und Kirchenleitungen im Blick auf die Zukunft des evangelischen Glaubens und der evangelischen Kirche in Deutschland bewegen, und die wir lange ernstlich durchdacht haben, in dem vorliegenden Schreiben zum Ausdruck zu bringen.

Wir übergeben dieses Schreiben im Gehorsam gegen den Auftrag Gottes, vor jedermann – auch vor den Herren und Gebietern der Völker – ungescheut Sein Wort zu sagen und Sein Gebot zu bezeugen. Wir vertrauen darauf, dass Gott uns die Weisheit schenkt, unseren Auf­trag so klar und eindeutig auszuführen, dass dabei unsere Sorge um das christliche Gewissen und unsere Liebe zum deutschen Volk in gleicher Weise unmissverständlich erkennbar wer­den.

Wir selbst wissen uns jedenfalls bei unseren Darlegungen, wie unsere Amtsvorgänger in ihrem leider ohne spürbare Wirkung gebliebenen Schreiben vom 11. April 1935 (Anlage 1) nur von der einen Pflicht getrieben, den leidenden, verwirrten und gefährdeten Gliedern der evangelischen Kirche durch unser Wort und unsere Fürsprache zu helfen. Es liegt uns alles daran, dass die Reichsregierung aus unseren Ausführungen diese aus der Sorge um die der Kirche anvertrauten Seelen sprechende Stimme klar und deutlich vernehme.

I. Gefahr der Entchristlichung

Die vorläufige Leitung weiß es zu würdigen, was es im Jahre 1933 und späterhin bedeutet hat, dass die Träger der nationalsozialistischen Revolution nachdrücklich erklären konnten: „Wir haben mit unserem Sieg über den Bolschewismus zugleich den Feind überwunden, der auch das Christentum und die christlichen Kirchen bekämpfte und zu zerstören drohte.“ Wir erle­ben aber, dass der Kampf gegen die christliche Kirche, wie nie seit 1918 im deutschen Volke wirksam und lebendig ist.

Keine Macht der Welt, wie sie auch heiße, vermag die Kirche Gottes gegen seinen Willen zu zerstören oder zu schützen; das ist Gottes Sache. Die Kirche aber hat sich der angefochtenen Gewissen ihrer Glieder anzunehmen.

Durch die Not und Verwirrung des heutigen Glaubenskampfes werden viele getaufte Christen mit zeitlichem und ewigem Unheil bedroht. Wenn sogar hohe Stellen in Staat und Partei den Christenglauben öffentlich angreifen (Anlage 2), dann werden der Kirche und ihrer Botschaft schon entfremdete Kirchenglieder dadurch immer mehr in ihren Unglauben verstrickt, Wan­kende und Unsichere vollends unsicher gemacht und zum Abfall getrieben. Ja, es besteht ern­ste Gefahr, dass die evangelische Jugend sich hindern lässt, zu dem zu kommen, der der allei­nige Heiland auch deutscher Knaben und Mädchen ist. Dieser Gefährdung der Glieder der Kirche muss eine verantwortungsbewusste Kirchenleitung wehren. Zu solcher Abwehr gehört die klare Frage an den Führer, ob der Versuch, das deutsche Volk zu entchristlichen, durch weiteres Mitwirken verantwortlicher Staatsmänner oder auch nur durch Zusehen und Gewäh­renlassen zum offiziellen Kurs der Reichsregierung werden soll.

II. „Positives Christentum“

Wir vertrauen, dass die Reichsregierung, um die Zuspitzungen des Glaubenskampfes in Deutschland zu vermeiden, das Wort der evangelischen Kirche hören wird. Als die NSDAP in ihrem Programm erklärte, dass sie auf dem Boden eines „Positiven Christentums“ stehe, hat die gesamte kirchliche Bevölkerung das dahin verstehen müssen und auch verstehen sollen, dass im Dritten Reich der christliche Glaube gemäß den Bekenntnissen und der Predigt der Kirche Freiheit und Schutz, ja Hilfe und Förderung erfahren sollte (Anlage 3). Später aber ist es dahin gekommen, dass maßgebende Persönlichkeiten des Staates und der Partei das Wort „positives Christentum“ willkürlich ausgelegt haben. Bald gab der Herr Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda als positives Christentum aus, was lediglich humanitäre Leistung ist (Anlage 4), und verband mit dieser Auslegung unter Umständen einen Angriff auf die christlichen Kirchen und ihre angeblich mangelhaften Leistungen auf dem Gebiet der christlichen Liebestätigkeit, das ihnen doch der Staat selbst seit 1933 durch seine Verbote wesentlich eingeengt hatte (Anlage 4, Nr. 1), bald verkündete der Herr Reichsschulungsleiter Rosenberg seine Mystik des Blutes als positives Christentum (Anlage 4, Nr. 2) und Partei­stellen diffamierten nach seinem Vorbild das bekenntnis- und offenbarungsgläubige Christen­tum als negativ (Anlage 4, Nr. 3). Im Munde wieder anderer Vertreter der Reichsregierung wurden unter dem Deckmantel des positiven Christentums entscheidende Begriffe des christ­lichen Glaubens (Glaube, Liebe, Ewigkeit, Gebet, Auferstehung) ihres offenbarungsmäßigen Gehaltes entkleidet und rein innerweltlich-psychologisch umgedeutet (Anlage 4, Nr. 4 und 5), selbst in Äußerungen des Herrn Reichsministers für die kirchlichen Angelegenheiten Kerrl (Anlage 4, Nr. 6).

Der Schaden solcher Äußerungen ist umso grösser, als der Kirche niemals die Möglichkeit gegeben wurde, die von hohen Stellen her erfolgten Missdeutungen des christlichen Glaubens unter gleicher Reichweite zu widerlegen.

III. Zerstörung der kirchlichen Ordnung

Die Methoden der Entchristlichung des deutschen Volkes werden in ihrem Zusammenhange verständlich, wenn man sich an das Wort des Herrn Reichsschulungsleiters Rosenberg erin­nert, man müsse im Kampfe um einen deutschen Glauben „das Gegnerische nicht schonen, sondern es geistig überwinden, organisatorisch verkümmern lassen und politisch ohnmächtig erhalten.“ (Der Mythus des 20. Jahrhunderts, S. 636) Nach diesem Grundsatz ist gehandelt worden. Es wird zwar amt­lich jeder Eingriff in das innere Gefüge und Glaubensleben der evangelischen Kirche abgeleugnet (Anlage 6), tatsächlich aber ist seit den der Kirche aufge­zwungenen Wahlen im Juli 1933 bis heute ein Eingriff an den anderen gereiht worden (An­lage 7). Die evangelische Öffentlichkeit, der gerade vor den erzwungenen Wahlen die Freiheit der Kirche vom Führer zugesichert wurde (Anlage 8), konnte über den Fortgang des Kirchen­kampfes nur unzulänglich unterrichtet werden. Das sogenannte „Befriedungswerk“, das mit der Errichtung des Reichsministeriums für kirchliche Angelegenheiten und der Einsetzung der Kirchenausschüsse begonnen hatte, hat zwar einige zuvor unter Duldung des Staates von Staatsbeamten oder Parteimitgliedern herbeigeführte Missstände beseitigt; der evangelische Christ, der genauer zusieht, erkennt aber, dass durch dieses Befriedungswerk die Kirche ver­waltungsmäßig und finanziell in Abhängigkeit vom Staate gehalten, der Freiheit ihrer Verkün­digung und Ordnung beraubt und zur Duldung der Irrlehre gezwungen wird. Für ihn muss es eine schwere Erschütterung sein, dass die Präambel des die „Befriedung“ einleitenden Geset­zes vom 24. September 1935 in ihrer Darstellung von der Entstehung der Unruhen in der Deutschen Evangelischen Kirche nicht der Wahrheit entspricht und Eingriffe des Staates in die Kirche als Nichteingriffe hinstellt, ja, als Dienste, die der Staat der Kirche leiste.

Den evangelischen Gemeindegliedern, die zum offenbarten Gotteswort stehen und am Be­kenntnis der Väter halten und die gerade darum wissen, was sie als Christen ihrem Volke und seiner Regierung schuldig sind, ist durch dieses Vorgehen des Staates eine kaum tragbare Last aufgebürdet.

IV. Entkonfessionsalisierung

Unter den Parolen der „Entkonfessionalisierung“ oder der „Überwindung der konfessionellen Spaltung“ hat eine Bewegung eingesetzt, die der Kirche ihre Öffentlichkeitsarbeit unmöglich machen soll.

Längst sind der evangelischen Kirche durch einen zwischen dem Reichsjugendführer und dem dazu nicht ermächtigten Reichsbischof abgeschlossenen Vertrag ihre eigenen Jugendorganisa­tionen genommen worden. Aber auch die durch jenen Vertrag der evangelischen Kirche ge­währleistete Betreuung der evangelischen Angehörigen der nationalsozialistischen Jugend­organisationen wird vielfach gehindert. Immer wieder wird von den obersten Führern der organisierten Jugend bis hinab zu den untersten Gliederungen der evangelischen Jugend ihre Kirche verächtlich und verdächtig gemacht und versucht, den Glauben an die ihr anvertraute Offenbarung zu untergraben (Anlage 9).

Während der heutige Staat offiziell zum positiven Christentum steht, haben seine neuen Ein­richtungen, wie das Landjahr oder der Arbeitsdienst nicht nur so gut wie gar keine Mög­lich­keiten seelsorgerlicher Versorgung ihrer Angehörigen, bei ihnen ist sogar die Verbindung des Seelsorgers mit seinen jungen Gemeindegliedern, etwa durch persönliche Besuche oder auch nur durch Zusendung evangelischer Gemeindeblätter und Schriften, weithin unmöglich ge­macht (Anlage 10). Dass beispielsweise evangelische Angehörige eines Arbeitsdienstlagers keine Erlaubnis erhielten, am Karfreitag den Gottesdienst zu besuchen, zeigt wie weit stellen­weise die „Entchristlichung“ schon vorgetrieben ist (Anlage 11). Auch die Bestimmungen über die religiöse Versorgung der Kinder im Landjahr reden hier eine sehr deutliche Sprache.

Die Entkonfessionalisierung der Schule wird vom Staat (Anlage 12) bewusst gefördert. Unter Verletzung von Rechten der Kirche wird die Abschaffung der Bekenntnisschule betrieben (Anlage 13). Hierbei werden die Gewissen der Eltern stärkstem Druck vonseiten der Partei ausgesetzt (Anlage 14). Rechtmäßig bestehende Lehrpläne für den Religionsunterricht wer­den vielfach missachtet. So sind schon heute vielerorts wesentliche Stücke biblischer Lehre aus dem Religionsunterricht ausgemerzt (Altes Testament) oder unchristliche Stoffe in ihn hin­eingekommen (altgermanisches Heidentum) (Anlage 15). Schulgottesdienst und Schulan­dacht werden immer mehr vernachlässigt, oder im Sinne einer Entchristlichung auch der äuße­ren Formen des schulischen Gemeinschaftslebens umgestaltet.

An den Universitäten wird die Ausbildung des theologischen Nachwuchses immer mehr sol­chen Professoren und Dozenten anvertraut, die als Irrlehrer erwiesen sind, namentlich die Zerstörung von theologischen Fakultäten in Preußen gibt hier ein aufschlussreiches Bild (An­lage 16). Auf dem Gebiet des Prüfungswesens hat das Ministerium für Wissenschaft, Er­zie­hung und Volksbildung die Wiederaufnahme der Irrlehrer in die Prüfungskommissionen ge­fordert (Anlage 17).

Um Entchristlichung handelt es sich in Wirklichkeit auch bei jener „Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens“, die den christlichen Einfluss und die christliche Mitarbeit im Rund­funk, der Tagespresse und dem öffentlichen Vortragswesen mehr und mehr zurückdrängt (Anlage 18).

V. Nationalsozialistische Weltanschauung

Von den evangelischen Angehörigen der NS Organisationen wird gefordert, sich uneinge­schränkt auf die nationalsozialistische Weltanschauung zu verpflichten (Anlage 19). Diese Weltanschauung wird vielfach als ein positiver Ersatz des zu überwindenden Christentums dargestellt und ausgegeben. Wenn hier Blut, Volkstum, Rasse und Ehre den Rang von Ewig­keitswerten erhalten, wird der evangelische Christ durch das erste Gebot gezwungen diese Bewertung abzulehnen.

Wenn der arische Mensch verherrlicht wird, so bezeugt Gottes Wort die Sündhaftigkeit aller Menschen; wenn dem Christen im Rahmen der nationalsozialistischen Weltanschauung ein Antisemitismus aufgedrängt wird, der zum Judenhass verpflichtet, so steht für ihn dagegen das christliche Gebot der Nächstenliebe.

Einen besonders schweren Gewissenskonflikt bedeutet es für unsere evangelischen Gemein­deglieder, wenn sie das Eindringen dieser antichristlichen Gedankenwelt bei ihren Kindern ihrer christlichen Elternpflicht entsprechend bekämpfen müssen.

VI. Sittlichkeit und Recht

Wir sehen mit tiefer Besorgnis, dass eine dem Christentum wesensfremde Sittlichkeit in unser Volk eindringt und es zu zersetzen droht. Wohl ist uns bekannt, dass der Führer in seiner Rede vom 23. März 1933 die sittliche Bedeutung der christlichen Konfessionen für das Volksleben anerkannt hat. Aber die Macht des neuen sittlichen Denkens ist bisher stärker gewesen, als dieses Wort. Weithin wird heute als gut angesehen, was dem Volke nützt (Anlage 20).

So konnte mit Wissen des Reichsamtsleiters Derichsweiler erklärt werden, dass der Ausdruck „positives Christentum“ in Artikel 24 des Parteiprogramms nur so gebraucht sei, wie man ei­nem Kranken gegenüber die volle Wahrheit zurückhalte (Anlage 21). Ein solches Verhal­ten stellt Zweckmäßigkeitserwägungen über die in Gottes Gebot geforderte Wahrhaftigkeit. In der Art, wie offiziell der Kirchenstreit dargestellt wird (siehe oben), an der Behandlung der evan­gelischen Presse und des evangelischen Versammlungswesens, an der Verkehrung des Begrif­fes der Freiwilligkeit in sein Gegenteil anlässlich von Sammlungen und von Werbun­gen zum Eintritt in Organisationen usw. wird dem evangelischen Christen diese aus dem Gei­ste einer völkischen Nützlichkeitsmoral stammende Missachtung des Wahrhaftigkeitsgebotes beson­ders deutlich (Anlage 22). Die evangelische Kirche begrüßt es dankbar im Blick auf die For­derung Christi in der Bergpredigt, dass die Zahl der Eide im Gerichtssaal unter der Herr­schaft des neuen Staates auf einen Bruchteil zusammengeschmolzen ist. Umso mehr muss sie es als einen Sieg widerchristlichen Geistes beklagen, dass der Eid als Treuschwur und Ver­pflichtung eine erschreckende Häufung und damit zugleich eine erschreckende Entwertung erfahren hat. Ist jeder Eid eine unter Gottes Augen gegebene Erklärung oder Versicherung, auch dann, wenn der Name Gottes dabei nicht ausdrücklich genannt wird, dann muss die Tat­sache, dass viele Menschen in kurzen Abständen nacheinander zum Schwören veranlasst wer­den, dem Eid seine Würde rauben und dazu führen, Gottes Namen zu entheiligen und zu miss­brauchen. Evangelische Eltern empfinden es als besonders unerträglich, dass schon ihren Kin­dern in jungen Jahren eidesähnliche Verpflichtungen abgenommen werden (Anlage 23).

Schon häufen sich in der Seelsorge die Fälle, dass Menschen erklären, sie fühlten sich durch einen Eid nicht gebunden, dessen Verweigerung ihre Existenz bedroht hätte. Die evangelische Kirche würde eine solche der christlichen Forderung zuwiderlaufende Denkart bei ihren Glie­dern leichter bekämpfen können, wenn dem Christen die ihm selbstverständliche Auslegung des Eides gestattet wäre, dass kein Eid Handlungen wecken kann, die gegen Gottes Gebot gehen. Tatsächlich aber ist es geschehen, dass ernste Christen, die nach Gottes Willen im Ge­horsam gegen ihre Obrigkeit zu stehen bereit waren, aus ihren Ämtern entfernt wurden, weil sie jene Auslegung für sich in Anspruch nahmen (Anlage 24). Damit ist vielen Beamten eine unbedingt wahrhaftige Haltung sehr erschwert.

Die Bewertung der Stimmzettel bei der letzten Reichstagswahl hat viele evangelische Christen in schwere Gewissensnot gebracht. Sie ist darin begründet, dass der Nutzen des Volkes über die Wahrhaftigkeit gestellt worden ist. Evangelische Christen, die sich um der Wahrhaftigkeit willen zu ihrer Entscheidung bekannt haben, sind verhöhnt und misshandelt worden (Anlage 25).

Die evangelischen Christen sind auf Grund der Heiligen Schrift davon überzeugt, dass Gott der Schützer des Rechtes und der Rechtlosen ist; darum empfinden wir es als Abkehr von Ihm, wenn Willkür in Rechtsdingen einzieht und Dinge geschehen, „die nicht recht sind vor dem Herrn“.

Hierher gehören nicht nur viele Vorgänge im Kirchenkampf (Anlage 26), sondern auch die durch die Einrichtung und das Gebaren der kirchlichen Beschlussstelle im Endergebnis gege­bene Rechtsverweigerung (Anlage 27). Das evangelische Gewissen, das sich für Volk und Regierung mitverantwortlich weiß, wird auf das härteste belastet durch die Tatsache, dass es in Deutschland, das sich selbst als Rechtsstaat bezeichnet, immer noch Konzentrationslager gibt und dass die Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei jeder richterlichen Nachprüfung entzogen sind. Bekenntnistreue evangelische Christen, die in ihrer Ehre angegriffen waren, fanden und finden oft nicht den Ehrenschutz, der anderen Staatsbürgern zuteil wird (Anlage 26).

Die evangelische Christenheit erkennt auch in diesen Dingen die Befahr, dass in unserem sittlich-rechtlichen Denken ein antichristlicher Geist zur Herrschaft kommt.

VII. Der Anspruch Gottes

Wir haben in Offenheit die große Sorge weiter evangelischer Kreise zu begründen versucht, dass maßgebende Kräfte im heutigen Staate eine Unterdrückung der evangelischen Kirche, eine Zersetzung ihres Glaubens eine Beseitigung der evangelischen Sittlichkeit, kurz, eine Entchristlichung im weitesten Umfange betreiben. Wir können uns in dieser, auf Grund sorg­samer Beobachtungen gewonnenen Auffassung der Dinge nicht damit beruhigen lassen, dass man uns auf entgegengesetzte Äußerungen und Tatsachen hinweist. Die Reichsregierung wol­le sich, darum bitten wir sie, die Frage vorlegen, ob es unserem Volke auf die Dauer zuträg­lich sein kann, wenn der bisherige Weg weiter beschritten wird, Schon jetzt übt der Zwang auf die Gewissen, die Verfolgung evangelischer Überzeugung, das gegenseitige Sich-Bespitzeln und Aushorchen unheilvollen Einfluss aus. Auch eine große Sache muss, wo sie sich gegen den offenbarten Willen Gottes stellt, am Ende das Volk ins Verderben führen. Gottes Kirche wird bestehen, auch wenn unter dem Versuch, das deutsche Volk zu entchristlichen, Millio­nen evangelischer Christen ihr Heil verlieren müssten. Das deutsche Volk aber hat nicht die Verheißung, dass ihm das Gift eines antichristlichen Geistes nicht schaden werde, auch wenn ihm vielleicht erst nach langer Zeit die Erkenntnis kommt, dass es von denen, die ihm den Herrn Christus nahmen, um sein bestes Erbgut betro­gen ist.

Unser Volk droht die ihm von Gott gesetzten Schranken zu zerbrechen: Es will sich selbst zum Maßstab aller Dinge machen, Das ist menschliche Überheblichkeit, die sich gegen Gott empört.

In diesem Zusammenhange müssen wir dem Führer und Reichskanzler unsere Sorge kundtun, dass ihm vielfach Verehrung in einer Form entgegengebracht wird, wie sie allein Gott zu­kommt. Noch vor wenigen Jahren hat es der Führer selbst missbilligt, dass man sein Bild auf evangelische Altäre stellte. Heute wird immer ungehemmter seine Erkenntnis zur Norm nicht nur der politischen Entscheidungen, sondern auch der Sittlichkeit und des Rechtes in unserem Volke gemacht, und er selber mit der religiösen Würde des Volkspriesters, ja des Mittlers zwischen Gott und Volk umkleidet (Anlage 28). Was wir in diesem Schreiben dem Führer ge­sagt haben, mussten wir sagen in der Verantwortung unseres Amtes. Die Kirche steht in der Hand ihres Herrn. Wir bitten aber um die Freiheit für unser Volk, seinen Weg in die Zukunft unter dem Zeichen des Kreuzes Christi gehen zu dürfen, auf dass nicht einst die Enkel den Vätern fluchen, weil sie ihnen zwar einen Staat auf der Erde bauten und hinter­ließen, ihnen aber das Reich Gottes verschlossen.

Die geistlichen Mitglieder der Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche

gez. Müller P., Br. Böhm, Pf. Fork, Lic. Fricke, Alberts.

Für den Rat der Deutschen Evangelischen Kirche

gez. Asmussen, P. Lücking, Pfr. Middendorf, Pastor Niemöller, Dr. von Thadden.

Quelle: Kirchliches Jahrbuch 1933-1944, hrsg. v. Joachim Beckmann, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 21976, S. 132-137.

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