„Im übrigen sorgte der Barmer Pastor Karl Immer, der schon die organisatorische Vorbereitung der Synode übernommen hatte, nun auch für die Verbreitung ihrer Beschlüsse in ganz Deutschland. Zwar gelang es nicht, das Deutsche Nachrichtenbüro zur Weitergabe eines offiziellen Berichtes zu bewegen, aber eine ganze Reihe kleinerer und größerer Blätter brachten eigene Artikel. So widmete etwa die lokale »Barmer Zeitung« dem Ereignis zwei volle Seiten, und die weit verbreitete »Deutsche Allgemeine Zeitung« übernahm einen umfangreichen Artikel von Martin Niemöller – allerdings ohne den Schluß, in dem vom »entschiedenen Widerstand« der bekennenden Gemeinden gegen alle reichskirchlichen Übergriffe die Rede war.
Am wichtigsten freilich wurde das von Karl Immer herausgegebene Berichtsheft, das in einer ersten Auflage von 25000 Exemplaren erschien und Ende Juni bereits verkauft war. Es enthielt alle Vorträge und Entschließungen der Synode und sorgte damit für die gemeinsame theologische Grundlage der gesamten Bekennenden Kirche.“ (Klaus Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Band 2: Das Jahr der Ernüchterung 1934 Barmen und Rom, Berlin: Ullstein, 1988, S. 201f.)
Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche Barmen 1934
Vorträge und Entschließungen
Im Auftrage des Bruderrates der Bekenntnissynode herausgegeben
von Karl Immer
Durch keine Menschenfurcht noch Menschengefälligkeit dürfen wir uns etwas abdingen lassen von der ganzen Entschiedenheit unseres Bekenntnisses. Mutet man uns irgendeine Verleugnung zu, so ist die einzige Antwort, die sich ziemt: lieber sterben! Johannes Calvin
Kommissionsverlag Emil Müller, Wuppertal-Barmen [2]
Bezugsbedingungen für:
1. Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche,
Barmen 1934, Vorträge und Entschließungen
Einzelpreis 0,70 RM.
ab 10 Stück 0,66 RM.
ab 50 Stück 0,63 RM.
ab 100 Stück 0,60 RM.
ab 250 Stück 0,55 RM.
ab 500 Stück 0,50 RM.
Außerdem ist erschienen:
2. Die Kirche vor ihrem Richter
Biblisches Zeugnis auf der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche.
Barmen 1934.
Aus dem Inhalt:
Synodalpredigt von Superintendent Hahn, Dresden. Text: Offenbarung, 2, 1—7. Morgenandacht von v. Friedrich von Bodelschwingh, Bethel. Text: Matth. 11, 29.
„Wir befehlen es Gott.“ Votum von Studiendirektor des Evangelisch-lutherischen Predigerseminars Nürnberg, Pfarrer Schieder.
„Ich schäme mich des Evangeliums von Christo nicht.“ Von Fideikomißbesitzer von Arnim, Kröchlendorff.
„Du wollest dich aufmachen und über Zion erbarmen.“ Psalm 102. Schlußandacht von Landesbischof v. Meiser, München.
Die Kirche unter dem Kreuz. Offenbarung 2, 8—11. Von Pastor Heinrich Oltmann, Loga.
Die Kirche mit falscher Prophetie. Offenbarung 2, 18—29. Von Pfarrer Schempp, Iptingen.
Die Kirche des göttlichen Wohlgefallens. Offenbarung 3, 7—13. Von Pastor von Sauberzweig, Salzwedel.
Preise:
Einzelpreis 0,50 RM.
ab 10 Stück 0,47 RM.
ab 50 Stück 0,43 RM.
ab 100 Stück 0,40 RM.
ab 250 Stück 0,37 RM.
ab 500 Stück 0,35 RM.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder durch den Kommissionsverlag Emil Müller,
Wuppertal-Barmen. [3]
Vorwort
Die Verhandlungen der Synode erscheinen in zwei Heften; das eine enthält die Vorträge und Entschließungen, das andere das biblische Zeugnis. Für die Synodalen und Gäste wird außerdem ein vollständiger Verhandlungsbericht herausgegeben. Für die Herausgabe sind wir Herrn Oberregierungsrat i. R. Dr. Bode (Braunschweig), der das genaue Stenogramm ausgenommen hat, und Herrn Pastor Liz. Klugkist-Hesse (Elberfeld), der den Begleitbericht schrieb, zu besonderem Dank verpflichtet.
Auf die Tagung, die vom 29. bis 31. Mai 1934 in Barmen stattfand, sehen die Teilnehmer mit tiefem Dank zurück, weil wir alle die gute Hand Gottes an der Arbeit sahen, des Gottes, der Wunder tut und der als der Gott der Anfänge einen neuen Anfang seiner Kirche schenkte.
Der Ruf: „Zurück zum Anfang“, der seit mehr als zehn Jahren ernst und mahnend unserer evangelischen Kirche den Weg zu ihrer Erneuerung zeigte, beherrschte die reichen, schweren Tage und Abende in Barmen. Zurück zur Reformation, zu den Reformatoren selbst, und damit zurück zum Wort, diese Forderung soll die Arbeit, zu der uns diese Synode verpflichtet, bestimmen.
Wer beides, Vorträge und Zeugnis aufmerksam liest, wird den verhaltenen Jubel derer heraushören, die nach langer Wüstenwanderung bekennen gelernt haben: „Alle meine Quellen sind in dir.“
Barmen, den 16. Juni 1934. Karl Immer. [4]
Inhaltsverzeichnis
Eröffnungsansprache von Präses D. Koch 6
Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche 8
Vortrag von Pastor Asmussen, Altona 11
Voten von Superintendent Hahn, Konsistorialrat v. Baumann und Präses v. Koch 25
Bekenntnisgemeinschaft und Reichskirchenverfassung von Dr. iur. Eberhard Fiedler, Rechtsanwalt in Leipzig 28
Erklärung zur Rechtslage der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche 37
Studium der neuesten Kirchlichen Gesetzgebung von Reichsgerichtsrat Flor, Leipzig 38
Abendversammlung im Gemeindehaus Klingelholl 49
Unsere Vorstellung von der richtigen Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche, von Oberkirchenrat Dr. Meinzolt, München 51
Die praktischen Aufgaben der Bekenntnisgemeinschaft der Deutschen Evangelischen Kirche, von Pfarrer Georg Schulz, Barmen 61
Erklärung zur praktischen Arbeit der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche 71
Beschlüsse der Synode 27, 37, 60, 72, 73, 74
[5] „Jerusalem ist gebaut, daß es eine Stadt sei, da man zusammenkommen soll.“ — Kein Gotteshaus vielleicht in deutschen Landen, das dies Wort aus dem 122. Psalm in letzter Zeit so stark berührt hat als die reformierte Kirche in Barmen-Gemarke, deren grünleuchtender Turm in schöngeschwungener Linie sich schließlich zu einer Art Laterne über den Dächern der Wupperstadt gestaltet. Wieviel Gottesdienste und Versammlungen aus der Kampfzeit der Bekennenden Gemeinde sind verknüpft mit diesem Gotteshause! Als es nun galt, für die Abgesandten der im Kampf um das Evangelium stehenden Landeskirchen, Synoden und Gemeinden zur ersten großen, alle Kraft sammelnden Bekenntnissynode zusammenzutreten: — wieder öffnete die schöne Kirche am Alten Markt ihre Türen und umgab in ihrem lichten Raum mit dem dunklen Gestühl und der alten, dunkelbraunen Kanzel aus der Barockzeit die mit Verantwortung beladenen Männer mit Ernst, Würde, Ruhe und mit der steten Erinnerung an Grund und Fundament der Stadt Gottes, die die Pforten der Hölle nicht sollen überwältigen. —
Schon am Dienstagabend (29. Mai) erregte der Strom von Menschen Aufsehen, der sich in die Gemarker Kirche ergoß, so daß viele Leute neugierig stehenblieben und irgendeinen besonderen Vorgang erwarteten —, und in der Tat, das verkündete Wort Gottes ist immer ein Ereignis besonderer Art und war es auch an jenem Abend, als Superintendent Hahn aus Dresden, er, der die Verfolgungszeiten im Baltenland miterlebte, das erste der sieben Sendschreiben der Offenbarung auslegte und den Vers in den Mittelpunkt stellte: „Aber ich habe wider dich, daß du die erste Liebe verlässest“. Doch merkwürdiger mochte es dem Großstädter noch vorkommen und zum Aufmerken zwingen, als am hellen Morgen des Mittwoch nur Männer und immer wieder Männer dem Gotteshaus zueilten, und der Strom nicht abreißen wollte. Wenige nur wußten, was sich unter Gottes gnädiger Leitung vollziehen sollte. —
Die Bekenntnissynode
der Deutschen Evangelischen Kirche tritt zusammen
Bald war der Raum dichtgefüllt. In der Mitte hatten die Synodalen Platz genommen, zu beiden Seiten die Gäste, alle mit einem Ausweis, der von jüngeren Theologen scharf geprüft wurde. Unter der Kanzel am langgestreckten Tisch saßen der Präses D. Koch, der Vorsitzende der Bekenntnisgemeinschaft, neben ihm die Landesbischöfe von Bayern und Württemberg, beweglich D. Wurm, ruhig D. Meiser, und die bekannten führenden Männer des Bruderrates: Pastor Lücking, Dortmund; Pastor Niemöller, Berlin-Dahlem; Dr. Beckmann, Düsseldorf; D. Hesse, Elberfeld; Jacobi, Berlin; Immer, Barmen usf. Auf der Kanzel aber stand der [6] lutherische Landesbischof der Landeskirche Hannover, D. Marahrens, und hielt die Andacht: „Und daselbst kam die Hand des Herrn über mich, und er sprach zu mir: Mache dich auf und gehe hinaus ins Feld, da will ich mit dir reden. Und ich machte mich auf und ging hinaus ins Feld. Und siehe, da stand die Herrlichkeit des Herrn.“ (Hesekiel 3.)
Nun eröffnet D. Koch die Verhandlungen.
Präses D. Koch:
Verehrte Synodalen und Gäste, wir sind hier zusammengetreten als „die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche“. Das möchte manchem als ein großes Wagnis erscheinen. Ich sehe dieses Wagnis weniger darin, daß unser Zusammentreten vielleicht dem jetzigen Kirchenregiment nicht angenehm sein könnte, sondern ich sehe das Urteil, daß es sich um ein Wagnis handelt, echt begründet in dem großen Anspruch, den wir damit erheben, Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zu sein. Es liegt mir daran, gleich zu Anfang der Verhandlungen uns dies aufs Gewissen zu legen, daß wir dessen immer eingedenk seien, wie hoch dieser Anspruch geht, daß wir die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche sind. Wir wollen bei allem, was wir tun, bedenken, daß es sich um eine ernste und verantwortungsvolle Sache handelt.
Es mag sein, daß es in Deutschland etliche gibt, die unser Zusammentreten als eine Vermessenheit und Verwegenheit ansehen, indem sie nicht fähig sind, das zu empfinden, was uns hier zusammengeführt hat. Für diese stelle ich fest, daß es sich bei unseren Ueberlegungen nie darum gehandelt hat, daß wir etwas Verwegenes oder Vermessenes tun wollten. Das würde ja darauf abzielen, den anderen bewußt ein Aergernis zu sein. Es liegt uns aber nicht daran, ein Aergernis zu sein, sondern wir fühlen uns getrieben von einer Verpflichtung, der wir uns nicht entziehen können.
Ich wage zu sagen, daß unser Tun in dem Bewußtsein der Verantwortung vor Gott steht. Durch die Entwicklung der kirchlichen Dinge seit beinahe einem Jahre ist nach unserem Urteil der status confessionis gegeben. Er beherrscht unsere kirchliche Lage und zwingt uns auch zu unserem Tun. Von den Gewaltwahlen des vorigen Jahres geht nur eine Linie, die heute noch nicht verlassen ist, und die sogenannte Friedensbotschaft des Reichsbischofs hat keinen Frieden gebracht. Ich schließe mich da dem Worte aus der Erklärung der 35 Universitätsprofessoren an, die in den letzten Tagen herausgekommen ist und in der festgestellt wird, daß unter dem ungeistlichen Führerprinzip „vielen Gemeinden Prediger, die in Verantwortung gegen Amt und Gemeinde für die Geltung von Bekenntnis und Ordnung der Kirche eingetreten sind, ohne geordnetes Verfahren durch das Gutdünken des Reichsbischofs genommen“ worden sind. Darum war es nötig, zu sagen, und die vergangenen vier Wochen (genau vier Wochen sind am heutigen Tage seitdem vergangen) haben nichts daran geändert, was die Bekenntnisgemeinschaft der Deutschen Evangelischen Kirche in einer Erklärung kundtat, die sie am 2. Mai dem Herrn Reichsminister des Innern überreichte:
Die derzeitige Kirchenregierung hindert durch ihr Handeln den Frieden, da sie sich nicht aus Vertrauen, sondern auf Gewalt stützt, an die Stelle von Recht Willkür setzt, das Bekenntnis nicht hütet, sondern verletzt, die ä Bekennende Kirche, nicht die Feinde der Kirche bekämpft. [7]
Wir stehen hier aber auch im Bewußtsein unserer Verbundenheit mit allen Deutschen und Volksgenossen zu einer Schicksalsgemeinschaft. Wer die Ehre hatte, am 25. Januar von dem Herrn Reichskanzler in jener geschichtlichen Stunde empfangen zu werden, war beeindruckt von dem Ernst, mit dem der Herr Reichskanzler von der Lage des deutschen Volkes sprach. Diese ernste Lage hat sich seitdem nach meinem Urteil nicht geändert, und darum ist die Schicksalsgemeinschaft, in der wir mit allen Deutschen stehen, eine ganz ernste, verpflichtende Schicksalsgemeinschaft. Wir haben in allem Ueberlegen es darauf abzustellen, wie wir mithelfen, daß Deutschland seinen schweren Weg zu einem glücklichen Ende gehen kann. Wie sollte uns, die wir hier als Vertreter der Deutschen Evangelischen Kirche versammelt sind, das nicht packen, was unser deutsches Volk anlangt? Wie sollte das Schicksal unseres Volkes uns, die Vertreter der evangelischen Kirche, unberührt lassen? Es ist gerade immer die evangelische Kirche gewesen, die ihre enge Verbundenheit mit dem Volk und dem Schicksal des Volkes anerkannt und bewährt hat. Es war ein Großer der deutschen Geschichte, Bismarck, der aus besonderer Veranlassung einmal festgestellt hat, daß, als es um das Vaterland ganz trübe bestellt war, die Vaterlandsliebe in den evangelischen Pfarrhäusern eine Heimstätte gehabt hat.
An dieser unserer Haltung ändert nichts die Tatsache, daß sie immer wieder mit einem Fragezeichen versehen wird, ja, daß man es nicht bei dem Fragezeichen beläßt, sondern unsere Haltung ganz offen als eine nicht echte Haltung diffamiert. Es ist nicht nötig, daß ich dafür besondere Zeugnisse bei- bringe. Aber ich darf doch einmal sagen, daß es nicht erträglich ist, wenn man, wie es mir vor einiger Zeit geschehen ist, darauf angeredet wird, ob ich wohl überlegt hätte, wieviel Freude ich mit meiner Haltung den Feinden des Vaterlandes bereite. Meine verehrten Synodalen, es hat jemand darauf hingewiesen, daß solche Vorwürfe eine verdächtige Aehnlichkeit haben mit dem Zorn Ludwigs XIV. über die Hugenotten, als sein Verhalten ihnen gegenüber ihm einen schlechten Namen im Auslande verschafft hatte.
Nun sind wir das ganze letzte Jahr bis heute einen schweren Weg gegangen, und unsere Augen sehen noch nicht, daß an die Stelle des Dunkels das Licht tritt. Aber wie alles Schwere hat auch dieses Schwere nicht bloß die Seite, daß es uns drückt, sondern es hat auch etwas Gutes. Vielleicht, daß man hier das Wort anwenden darf: „Ihr gedachtet es böse zu machen; aber Gott gedachte es gut zu machen.“ Ist der Weg, den die Reichskirchenregierung beschritten hat, um eine einige Deutsche Evangelische Kirche zu erzielen, nach unserem ruhigen Urteil ein falscher Weg, so ist doch die Möglichkeit gegeben, und die Tatsache liegt vor, daß durch eben dieselbe Gewalt, unter der unsere Bewegung entstand und erwuchs, die Deutsche Evangelische Kirche wird. Ueber die Grenzen, die uns bis dahin in so und so viele Landeskirchen aufteilten, hat sich wirklich eine innere Zusammengehörigkeit herausbildet, in der einer den anderen und wir alle das Ganze bejahen. Durch unsere Zusammenkünfte und Beratungen, die nicht immer von vornherein unter dem Gesichtspunkt vollkommener Einigkeit standen, sind wir näher zueinander gekommen und darin immer einiger geworden, daß wir, ob wir aus dem Norden oder dem Süden, aus dem Osten oder dem Westen sind, eine einige Deutsche Evangelische Kirche haben und bilden wollen. Es mag wohl sein, daß die Jahre 1933 und 1934 durch eben das Schwere, was sie uns gebracht haben, mit dazu helfen, daß die einige Deutsche Evangelische Kirche wird.
Verehrte Synodalen und Gäste! Viele gedenken heute unser und unserer Tagung im Gebet. Das ist uns von mehr als einer Seite zu wissen [8] gegeben. So wollen wir das als eine verantwortungsvolle Sache hinnehmen und bei unseren Beratungen nicht vergessen, wieviel treue Beter jetzt in Deutschland unser gedenken, und hoffen, daß diese Tage uns weiterführen. Wir grüßen alle Gemeinden und alle treuen Bekenner daheim. Wir gedenken besonders derer, die um ihres Glaubens willen Verfolgung leiden. Wir empfehlen sie der Gnade Gottes und sprechen ihnen unsere herzliche Verbundenheit aus.
In diesem Geiste einig wollen wir nun an unsere Beratungen gehen. Gott, der Herr, aber, der da segnen kann, was wir planen, reden und handeln, möge unser Planen, Reden und Handeln mit seinem Segen geleiten, daß Seine Kirche wachse, daß Sein Name geehrt werde und Sein Reich vorwärtsschreite. Amen.
Der Präses erteilt das Wort dem Sprecher des Theologischen Ausschusses, Asmussen, jenem Holsteiner Pastor, der durch das Altonaer lutherische Bekenntnis zuerst bekannt wurde. Er spricht ruhig, aber zwingend und mit Wucht. Was er sagt, drängt sich unmittelbar als wahr und wichtig dem Hörer auf. Man begreift sein Zögern: ein Wagnis ist es, jetzt und hier ein gemeinsames Wort sagen zu wollen. Dort die lutherischen Bischöfe, die Vertreter des lutherischen Bayern, und dort die des so ganz anders gearteten Hannover. Dort die aus Pommern und Sachsen und Brandenburg und Thüringen, hier die Gesandten der westlichen Provinzen. Hier die Deputierten der riesigen Industriegemeinden, dort die des weiten sich dehnenden Landes in Ostpreußen und Schlesien. Reformierte! Unierte! — Ein gemeinsames Wort vom Worte Gottes her? Es ward gesprochen.
Theologische Erklärung
zur gegenwärtigen Lage
der Deutschen Evangelischen Kirche
Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Bund der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in Art. 1 und Art. 2, 1 der von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 anerkannten Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche angegeben:
Art. 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Art. 2, 1: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).
Wir, die zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären, daß wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche.
Wir erklären vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlands, daß die Gemeinsamkeit dieses Bekenntnisses und damit auch die Ein-[9]heit der Deutschen Evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet ist. Sie ist bedroht durch die in dem ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Evangelischen Kirche mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deutschen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregimentes. Diese Bedrohung besteht darin, daß die theologische Voraussetzung, in der die Deutsche Evangelische Kirche vereinigt ist, sowohl seitens der Führer und Sprecher der Deutschen Christen als auch seitens des Kirchenregimentes dauernd und grundsätzlich durch fremde Voraussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei deren Geltung wird also auch die Deutsche Evangelische Kirche als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich.
Gemeinsam dürfen und müssen wir als Glieder lutherischer, reformierter und unierter Kirchen heute in dieser Sache reden. Gerade weil wir unseren verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen, dürfen wir nicht schweigen, da wir glauben, daß uns in einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort in den Mund gelegt ist. Wir befehlen es Gott, was dies für das Verhältnis der Bekenntniskirchen untereinander bedeuten mag.
Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche sprengenden Irrtümer der Deutschen Christen und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung zu folgenden evangelischen Wahrheiten:
1. „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14, 6.)
„Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder. Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.“ (Joh. 10, 1. 9.)
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und muffe die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.
2. „Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung.“ (1. Kor. 1, 30.)
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften. [10]
3. „Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.“ (Eph. 4, 15. 16.)
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Ueberzeugungen überlassen.
4. „Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herrschen, und die Oberherren habe» Gewalt. So soll es nicht sein unter euch; sondern so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.“ (Matth. 20, 25. 26.)
Die verschiedenen Aemter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben oder geben lassen.
5. „Fürchtet Gott, ehret den König!“ (1. Petr. 2, 17.)
Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Ausgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.
6. „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matth. 28, 20.)
„Gottes Wort ist nicht gebunden.“ (2. Tim. 2, 9.) [11]
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.
Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche erklärt, daß sie in der Anerkennung dieser Wahrheiten und in der Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der Bekenntniskirchen sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können, auf, bei ihren kirchen- politischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnisse eingedenk zu sein. Sie bittet alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren.
Verbum Dei manet in aeternum.
Vortrag über die Theologische Erklärung zur gegen-
wärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche
Von Pastor Asmussen, Altona.
Die Deutsche Evangelische Kirche ist nach den Eingangsworten ihrer Verfassung vom 11. Juli 1933 ein Band der aus der Reformation erwachsenen, gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Bekenntniskirchen. Die theologische Voraussetzung der Vereinigung dieser Kirchen ist in Art. 1 und Art. 2, 1 der von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 anerkannte» Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche angegeben:
Art. 1: Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist. Hierdurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.
Art. 2, 1: Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Kirchen (Landeskirchen).
Mit diesen Worten beginnt die theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage in der Deutschen Evangelischen Kirche. Sie will mit ihnen Nachstehendes zum Ausdruck bringen:
Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche ist nicht gleichbedeutend mit der Gründung einer neuen Kirche. Vielmehr setzt sie sich zusammen aus Vertretern derjenigen Bekenntniskirchen, welche im Jahre 1933 durch die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche in diese zusammengefaßt wurden. Sie ist also Vertretung in rechtmäßiger Nachfolge der bisherigen Landeskirchen. In der Zusammenfassung durch die Verfassung von 1933 lag nach dem Willen des Gesetzgebers nicht, daß die bestehenden Kirchen aufhören sollten zu sein, was sie sind: Bekenntniskirchen. Darum trug die Zusammenfassung den Charakter eines Bundes, in welchem weitergeführt wurde, was im Deutschen Evangelischen Kirchenbund bereits angestrebt worden war. Jede [12] Veränderung dieser Art der Zusammengehörigkeit hätte unabsehbare rechtliche und vor allen Dingen kirchliche Folgen nach sich gezogen.
Die Verfassung bringt zum Ausdruck, daß die Deutsche Evangelische Kirche nur auf bestimmten kirchlichen und theologischen Voraussetzungen aufgebaut werden kann. Darum dürfen ihr auch nur bestimmte theologische und kirchliche Ziele gesteckt werden. Diese Voraussetzungen und diese Ziele ergeben sich für die Deutsche Evangelische Kirche allein „aus dem Evangelium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist“. Damit ist ausgesprochen, daß der Ausgangspunkt der Arbeit und der erwünschten Entwicklung die bestimmte, durch den Charakter der einzelnen Bekenntniskirchen festgelegte Grundlage eben dieser Bekenntniskirchen ist. Diesen Tatbestand hat die Reichsregierung unter dem 14. Juli 1933 gesetzlich anerkannt.
Auf dem Grund dieser theologischen Voraussetzungen und mit gutem Gewissen gegen das Deutsche Reich — auf Grund dieser seiner Gesetzgebung — bestimmt die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche ihren Standort so:
Wir, die zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche vereinigten Vertreter lutherischer, reformierter und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise erklären, daß wir gemeinsam auf dem Boden der Deutschen Evangelische» Kirche als eines Bundes der deutschen Bekenntniskirchen stehen. Uns fügt dabei zusammen das Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche.
Damit bringt die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zum Ausdruck, daß man ihr nur zu Unrecht ein Verlassen der Bekenntnis-, Verfassungs- und Rechtsgrundlage vorwerfen kann. Wir sind keine Rebellen; aber wir müssen um unserer Verantwortung willen vor Gott und Menschen fordern, daß weder uns noch anderen durch Verrückung der Bekenntnis- und Rechtsgrundlage die Möglichkeit genommen wird, dieser unserer Verantwortung vor Gott und Menschen gerecht zu werden. Wir können nicht mit gutem Gewissen Glieder der Deutschen Evangelischen Kirche sein, wenn sie nicht in Worten und Handlungen dem Tatbestände Rechnung trägt, daß sie in ihrer Verfassung mit ganzem Ernst und ohne Vorbehalt sich auf jene Bekenntnisgrundlage bezieht. Uns wäre es unmöglich gemacht, weiter in der Deutschen Evangelischen Kirche zu verbleiben, wenn die angezogenen Artikel der Verfassung etwa nur den Sinn hätten, hinter ihrem Schutz allmählich eine grundsätzliche Umwandlung des Wesens der Deutschen Evangelischen Kirche zu vollziehen.
Man könnte uns fragen, inwiefern wir zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche gerade in dieser Zusammensetzung uns versammelt haben. Denn wir sind ein Kreis, der sich zusammensetzt aus gesetzlichen Vertretern deutscher Kirchen, aber auch aus freien Vertretern freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise, denen die gesetzlich anerkannte Berufung noch abgeht. Wir haben aber dabei ein gutes Gewissen. Nicht aus Vorwitz haben wir uns versammelt und nicht in Uebereilung, sondern es haben sich hier die Vertreter solcher Kirchenkörper und solcher freien Kreise zusammengefunden, welche überzeugt sind, daß es nunmehr des Einsatzes aller Kräfte, und zwar ohne Verzug, bedarf, weil ein Notstand, nämlich Bekenntnis- und Rechtsnot, 12 eingetreten ist. Aus diesem Notstand, der die Bekenntnis- und Verfassungs-[13]grundlagen der Deutschen Evangelischen Kirche bis aufs äußerste gefährdet, erklärt und rechtfertigt es sich, daß wir hier in dieser Zusammensetzung uns versammelt haben. Dem bestehenden Notstand geben wir mit folgenden Worten Ausdruck:
Wir erklären vor der Öffentlichkeit aller evangelischen Kirchen Deutschlands, daß die Gemeinsamkeit dieses Bekenntnisses und damit auch Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche aufs schwerste gefährdet ist. Sie ist bedroht durch die inu dem ersten Jahr des Bestehens der Deutschen Evangelischen Kirche mehr und mehr sichtbar gewordene Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deutschen Christen und des von ihr getragenen Kirchenregimentes. Diese Bedrohung besteht darin, daß die theologische Voraussetzung, in der die Deutsche Evangelische Kirche vereinigt ist, sowohl seitens der Führer und Sprecher der Deutschen Christen, als auch seitens des Kirchenregiments dauernd und grundsätzlich durch fremde Voraussetzungen durchkreuzt und unwirksam gemacht wird. Bei deren Geltung hört die Kirche nach allen bei uns in Kraft stehenden Bekenntnissen auf, Kirche zu sein. Bei deren Geltung wird also auch die Deutsche Evangelische Kirche als Bund der Bekenntniskirchen innerlich unmöglich.
Unsere Bekenntnisgemeinschaft ist also nach der positiven und nach der negativen Seite hin begründet. Uns Vertreter dieser Synode eint das gemeinsame Bekenntnis zu der einen Kirche Jesu Christi; uns eint der verfassungs- und rechtsmäßig feststehende Grund der Deutschen Evangelischen Kirche. Uns eint aber ebensosehr der unerhörte, Grundlage und Wesen der Deutschen Evangelischen Kirche zerstörende Angriff, welchem die Deutsche Evangelische Kirche seit mehr als einem Jahre ausgesetzt ist. Wir würden uns vor Gott versündigen, wir würden auch die uns gebotene Liebe zu Volk und Vaterland verleugnen, wenn wir diesen Tatbestand nicht mit dem Ausdruck des schärfsten Protestes vor der deutschen Öffentlichkeit darlegen würden. Denn die Einheit des Bekenntnisses zu der einen Kirche Jesu Christi ist in der Deutschen Evangelischen Kirche auf das schwerste gefährdet. Damit droht die Deutsche Evangelische Kirche überhaupt auseinanderzufallen. Denn nur in diesem Bekenntnis gibt es Deutsche Evangelische Kirche.
Offenbar geworden ist diese Gefährdung sowohl durch Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirchenpartei der Deutschen Christen als auch durch die von ihr getragene Reichskirchenregierung. Dabei handelt es sich nicht um gelegentliche Versehen einzelner, denen man auf dem Verwaltungswege begegnen und sie so beseitigen könnte; sondern es handelt sich um falsche Lehre auf der ganzen Front und um ein Verhalten, das nicht nur gelegentlich, sondern grundsätzlich und in seiner ganzen Breite dem Evangelium, den in Kraft bestehenden Bekenntnissen und der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche widerstreitet. Wir müßten dicke Bände schreiben, um die Unsumme von Gewalttaten, Unrecht, Rechtsbeugung und Rechtsbruch aufzuzählen, in welchen diese Handlungsweise sichtbar geworden ist. Nicht mit Unrecht werden wir den neuesten Annäherungsversuch der Deutschen Christen an uns (vgl. die Pläne einer Aussprache in Erlangen) so deuten, daß auch ihnen selbst aufzugehen beginnt, welche unabsehbaren Folgen aus der bisher vertretenen falschen Lehre und aus den bisher begangenen unkirchlichen und rechtswidrigen Handlungen sich ergeben werden. Auch sieht jeder Einsichtige, daß die heillose Verwirrung der durch die Reichs-[14]kirchenregierung geübten Gesetzgebung kaum noch übertroffen werden kann. Wenn man auch hin und wieder den gröbsten Entgleisungen auf dem Gebiet der Lehre widerstand, so sehen wir mit Schrecken, daß dieser Widerstand nur dann erfolgte, wenn taktische Erwägungen ihn erwünscht erscheinen ließen.
Die von uns angefochtenen lehrhaften Aeußerungen und die daraus fließenden unchristlichen und widerrechtlichen Handlungen sind aber nicht der tiefste Grund unseres Protestes. Vielmehr geht dieser Protest entscheidend gegen diejenigen der Kirche art- und wesensfremden Voraussetzungen, mit denen die Reichskirchenregierung ebensowohl wie Führer und Sprecher der Deutschen Christen die theologischen Voraussetzungen der Deutschen Evangelischen Kirche dauernd und grundsätzlich durchkreuzt und unwirksam gemacht haben. Unser Protest ist also nicht ein zufälliger und gelegentlicher, sondern ein grundsätzlicher. Er ist nur so verständlich, daß er aus einer anderen Wurzel erwächst wie die grundsätzliche Haltung der Deutschen Christen und der Reichskirchenregierung. In dieser anderen Wurzel liegt viel mehr die drohende Auflösung der Deutschen Evangelischen Kirche schlechthin begründet, als in dem vielfach begangenen Unrecht und den häufig geäußerten lehrhaften Ungeheuerlichkeiten. Weil aber die Dinge, um die es geht, so tief greifen, ist auch die Einheit, die uns in unserer Synode zusammenführt, so tief begründet, daß sie nur durch Abfall unserer Glieder vom lauteren Evangelium gefährdet werden könnte. Das möge Gott in Gnaden verhüten!
Wenn nun jemand sagen wollte, daß die Einheit, die uns zusammenführt, eine unredliche Einheit ist, oder ein neuer Versuch, die alte Union wieder zu erneuern, so müssen wir dagegen auf das schärfste protestieren, auch dann, wenn uns dieser Einwand nicht aus taktischen und propagandistischen Erwägungen heraus gemacht würde. Wir bestimmen das Verhältnis der in unserer Gemeinschaft vorhandenen Konfessionen wie folgt:
Gemeinsam dürfen und müssen wir als Glieder lutherischer, reformierter und unierter Kirchen heute in dieser Sache reden. Gerade weil wir unseren verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben wollen, dürfen wir nicht schweigen, da wir glauben, daß uns in einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort in den Mund gelegt ist. Wir befehlen es Gott, was dies für das Verhältnis der Bekenntniskirchen untereinander bedeuten mag.
Als Lutheraner, Reformierte und Unierte sind wir heute zusammengekommen. Eine frühere Zeit hat meinen können, daß die zwischen uns noch unerledigten Fragen unwesentlich seien. Wir erachten es als ein Geschenk Gottes, daß wir in den letzten Jahren gelernt haben, wie wesentlich diese Fragen sind. Es seien nur einige dieser Fragen genannt: Wie kann und soll das vor mehr als 300 Jahren abgebrochene Gespräch zwischen Lutheranern und Reformierten über das heilige Abendmahl, über die Lehre von Christus, über die Erwählung wieder ausgenommen werden? — Kann und darf man die Union als Bekenntniskirche parallel den lutherischen und reformierten Kirchen bezeichnen? — Hat die Union überhaupt ein Bekenntnis? — Uns ist bewußt, daß diese und andere Fragen noch ihrer einheitlichen Beantwortung harren, und nichts liegt uns ferner, als sie in irgendeinem Sinne zu verharmlosen. Dabei ist uns bewußt, daß die neuerworbenen Erkenntnisse über den Unterschied des genuin Reformatorischen und der später aufkommenden orthodoxen Theologien erheblicher ist, als man lange Zeit meinte. Uns als Schülern der Reformatoren geht es darum, das Gespräch dort wieder an-[15]zuknüpfen, wo es im 16. Jahrhundert abgebrochen worden ist, nicht aber darum, den Ausgangspunkt im 17. Jahrhundert zu wählen. Wird das beachtet, dann wird das Verhältnis der Konfessionen sehr viel echter.
Wir sind der Ueberzeugung, daß die Erkenntnis von diesem Unterschiede bei uns sehr viel klarer und theologischer ist als bei unseren Gegnern, und verabscheuen es, die konfessionelle Frage mit einer politischen zu verquicken, als ob der Unterschied von Luthertum und Calvinismus durch völkische Verschiedenheiten erklärt werden könnte. Aber bei dieser Erkenntnis können wir nicht umhin, jetzt gemeinsam zu reden und gemeinsam zu kämpfen. Denn der Angriff auf die christliche Substanz, wie er von seiten der Deutschen Glaubensbewegung und von seiten der Deutschen Christen erfolgt, liegt restlos außerhalb des Verhältnisses der Konfessionen. Wir vermögen die Deutschen Christen nicht anders zu verstehen denn als die Vorläufer und — gewiß meist ungewollt — Vorkämpfer der Deutschen Glaubensbewegung selbst. Damit wollen wir nicht gesagt haben, daß es unter ihnen nicht Menschen gäbe, die nur aus einem Irrtum heraus sich in der Front der Deutschen Christen befinden; aber so lange sie sich dort befinden, können wir sie nur mit den extremen Gegnern zusammen in einer Front stehend erblicken. Daran ändert auch nichts der kürzlich von den Deutschen Christen eingeschlagene Kurs, solange wir nicht der Ueberzeugung sind, daß die neuerliche Betonung des lutherischen Bekenntnisses bei den Deutschen Christen aus anderen als aus taktischen Erwägungen erfolgt. Hierfür muß von ihnen der Beweis geliefert werden, indem sie durch sichtbare Zeichen den Willen bekunden, die durch ihre Mitschuld herbeigeführte Zerstörung der Reste evangelischer Kirchen in Deutschland wiedergutmachen zu wollen.
Es erhebt sich die Frage, wie wir uns unsere Bekenntnis- und Arbeitsgemeinschaft in Zukunft denken. Wir können darauf nur antworten, daß wir das nicht wissen und nicht den Mut haben, Gott in sein Weltregiment hineinzupfuschen. Denn wir sehen unsere Bekenntnisgemeinschaft so: Gott hat sie — und nicht wir haben sie herbeigeführt. Denn unsere theologische Entwicklung ging, weit entfernt davon, eine Annäherung der Konfessionen herbeizuführen, vielmehr in der Richtung, daß wir uns unseres Konfessionsstandes von Tag zu Tag mehr bewußt wurden. Darum mag Gott sehen, nachdem er uns diese große und schöne Gemeinschaft gegeben hat, wie es weiter geht. Wir trauen ihm zu, daß er es herrlich hinausführt.
Nachdem es denn vor aller Welt Augen ist, daß Gott uns ein gemeinsames Wort des Glaubens bereits seit langem in den Mund gelegt hat, versuchen wir jetzt auch, diesem gemeinsamen Wort Ausdruck zu verleihen:
Wir bekennen uns angesichts der die Kirche verwüstenden und damit auch die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche sprengenden Irrtümer der Deutschen Christen und der gegenwärtigen Reichskirchenregierung zu folgenden evangelischen Wahrheiten.
Die sechs Sätze, die nun folgen, sind nicht zu verstehen als Verhandlungsbasis mit unseren Gegnern, als könnte noch etwas davon abgemarktet werden, als könnten wir uns von diesen Ausgangspunkten aus auf einer gemeinsamen, mittleren Linie mit unseren Gegnern einigen. Sondern sie sind zu verstehen als conditio sine qua non. Das zu bezeugen ist uns ein sehr ernstes Anliegen; denn der gegenwärtige Kampf in der Kirche ist wahrlich keine Parteiauseinandersetzung im Sinn der letzten 14 Jahre, sondern es geht hier um die letzten Dinge. [16]
1.
„Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben, niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14, 6.)
„Wahrlich, wahrlich ich sage euch, wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steiget anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder…. Ich bin die Tür; so jemand durch mich eingeht, der wird selig werden.“ (Joh. 10, 1. 9.)
Jeder unserer Sätze beginnt mit einer Schriftstelle, in welcher nach unserer Ueberzeugung eine ganze Reihe von Schriftstellen zusammengefaßt sind, die Gehorsam heischend vor uns treten und zeigen, daß es uns nicht um programmatische Forderungen geht, über die man allenfalls reden kann, sondern daß wir auf Leben und Seligkeit hin gerufen sind. Wir stehen an einem Ort der Kirchengeschichte, an welchem nach unserer Ueberzeugung versucht wird, an einer anderen Stelle in den Schafstall einzusteigen als durch die Tür. Wir stehen an einem Punkt der Kirchengeschichte, an dem jedem, dem Gott Glauben gegeben hat, einsichtig geworden sein muß, daß es um die Rettung und das Seligwerden von Sündern geht. Mag die Frage der Art des Einsatzes der Kirche im Dritten Reich eine dringende Frage sein, so wissen wir, daß es für die Kirche noch viel dringlicher ist, ob ihre Diener wirklich durch die Tür in den Schafstall gehen.
Uns ist für die heutige Zeit dieses Verständnis der Bibelstelle gegeben:
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben z« vertrauen und zu gehorchen haben.
Dieser Absatz besagt, daß es die Aufgabe ist, und zwar die einzige und vordringliche Aufgabe der Kirche, Jesus Christus zu predigen. Es ist nur durch einen Irrtum möglich, ihn als Idee zu predigen, die in der Geschichte mehr oder weniger verwirklicht wird. Wäre es so, dann wäre die Deutung einer gegenwärtigen Geschichte und die Verkündung von Jesus Christus ein und dasselbe. Vielmehr ist es so, daß Jesus Christus nicht verwirklichte Idee, sondern ins Fleisch gekommener Gott ist, der sich erniedrigt hat, um uns von den Versuchen der Selbsterhöhung und der Selbstüberhöhung zu erlösen, der noch heute zu uns kommt in seinem Wort als der einmal Erniedrigte. Denn er selbst ist das Wort, das von Anfang war, das in der Zeit erschienen ist und das uns offenbar wird bei der Predigt, die in der Gemeinde geschieht. Daraus folgt aber, daß in der Gemeinde nur er gehört werden soll. Alles Vertrauen und aller Gehorsam, der im Leben und Sterben getätigt wird, darf nur Vertrauen und Gehorsam ihm gegenüber sein. Wo er im Leben oder Sterben einen Grund schenkt, ist dieser Grund so viel fester als alle anderen, die man nennen möchte, daß diese anderen Grundlagen im Leben oder Sterben schlechthin nicht wert sind, neben ihm genannt zu werden. Wo ein Anspruch von ihm her uns im Leben oder Sterben trifft, ist dieser Anspruch so dringlich, daß alle anderen noch so ernsten Ansprüche in diesem Augenblick als Gehorsamsforderung hinfällig sind, wo er Gehorsam von uns erheischt.
Eben dieses wird heute von denen bestritten, die sich fälschlicherweise auch Kirche nennen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes [17]auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.
Wir dürfen um unseres Herrn Jesu Christi willen nicht müde werden, immer wieder zu betonen, daß es falsche Lehre ist, wenn man neben die Bindung an das in Christo fleischgewordene Wort und das in ihm gepredigte Wort noch andere Bindungen für die Kirche stellt. Das geschieht heute. Man ist dauernd und nachhaltig an die Kirche und an ihre Glieder mit dem Anspruch herangetreten, die Ereignisse des Jahres 1933 als bindend für Verkündigung und Schriftauslegung, als Gehorsam heischend neben der Heiligen Schrift und über ihren Anspruch hinaus anzuerkennen. Wenn wir dagegen protestieren, dann protestieren wir nicht als Volksglieder gegen die jüngste Geschichte des Volkes, nicht als Staatsbürger gegen den neuen Staat, nicht als Untertanen gegen die Obrigkeit, sondern wir erheben Protest gegen dieselbe Erscheinung, die seit mehr als 200 Jahren die Verwüstung der Kirche schon langsam vorbereitet hat. Denn es ist nur ein relativer Unterschied, ob man neben der Heiligen Schrift in der Kirche geschichtliche Ereignisse oder aber die Vernunft, die Kultur, das ästhetische Empfinden, den Fortschritt oder andere Mächte und Größen als bindende Ansprüche an die Kirche nennt. Alle diese Größen können die Verkündigung von Christus nicht begrenzen, sie können auch nicht neben Christus als Gegenstände der Verkündigung treten, sie können vielmehr in der Verkündigung keinen anderen Raum haben als diesen: Sie sind verschiedene Malzeichen der einen und im Grunde unveränderten Welt, die in Christus, aber nur in Christus, Erlösung finden kann.
2.
Wir wissen uns gerufen, gerade heute zu sagen, worin das Werk Christi für uns, an uns und in uns besteht. Wir müssen diesem Ruf folgen, damit wir als Lehrer, Diener und Glieder der Kirche die Menschen, soweit möglich, vor einer Verwechselung des Werkes Christi mit anderen Werken bewahren. Das Werk Christi ist zusammenfassend ausgedrückt in den Worten der Schrift:
„Jesus Christus ist uns gemacht von Gott zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und znr Heiligung und zur Erlösung.“ (1. Kor. 1, 30.)
Dieses Bibelwort faßt die Botschaft der Heiligen Schrift so zusammen, daß offenbar wird: Das Werk Christi ist nicht eine Teilerscheinung in einem in sich selbst ablaufenden Erlösungsprozeß der Menschen, es ist auch in keinem Sinne Fundament für ein von Menschen zu leistendes Werk, sondern es ist als sein, und nur als sein Werk umfassend. Es begreift in sich alles, was Gott zur Behebung menschlichen Elends getan hat, tut und tun wird. Es leidet keinerlei Ergänzung und Unterstützung von seiten sündiger, ungläubiger oder gläubiger Menschen. Es ist allgenugsam und erträgt darum auch keinerlei Zerteilung und Zerspaltung.
Wir glauben, diesem Bibelwort heute folgende Auslegung geben zu müssen:
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen. [18]
Wir versuchen also, dem umfassenden Charakter des Werkes Christi dahin Ausdruck zu verleihen, daß er uns nicht nur aus der Sünde in den Stand der Gnade versetzt, um uns dann uns selbst zu überlassen, sondern daß er vielmehr uns darum aus Gottlosigkeit und Sünde erlöst, damit wir sein eigen seien und unter ihm leben, so daß seine Gegenwart in dem von ihm geschenkten Leben als richtender und uns rettender Anspruch dauernd an uns Herantritt, aber zugleich uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt bedeutet, so daß wir ihm frei und dankbar an seinen Geschöpfen dienen.
Denn nicht darum lehnen wir es ab, daß neben ihn und sein Wort in der Heiligen Schrift noch andere Offenbarungsquellen treten, weil wir uns etwa gerufen wüßten, eine bestimmte theologische Erkenntnistheorie durchzufechten. Vielmehr geschieht unser Protest gegen andere Offenbarungsquellen in der Erkenntnis, daß der Anspruch solcher anderen Quellen ein Anspruch göttlicher Bindung und damit eine Leugnung der in Christo uns widerfahrenen Weisheit, Gerechtigkeit, Heiligung und Erlösung ist.
Wer uns vorwirft, daß unsere Verkündigung kein Verständnis für die göttliche Schöpfung und das göttliche Weltregiment habe, der macht uns diese Vorwürfe aus Unverstand oder aus Böswilligkeit. Wir erfahren die Schönheit der Kreaturen Gottes und ihre Dämonie, wir erfahren Höhepunkte und Tiefstände in der unter Gottes Weltregiment sich vollziehenden Geschichte genau so wie andere Leute. Was wir aber fürchten mehr als den Tod, ist die Tatsache, daß die Kreaturen Gottes und Geschehnisse der Geschichte uns in Versuchung führen, wie sie im Lauf der Geschichte alle Menschen in Versuchung geführt haben. Diese wurden zu Heiden, wenn sie der Versuchung unterlagen, aus ihnen und in ihnen Gott ohne Christus zu suchen. Wo immer das geschieht, ob unter heidnischen oder christlichen Bezeichnungen, vollzieht sich eigene Weisheit, eigene Gerechtigkeit, eigene Heiligung, eigene Erlösung. Es gewinnen andere Herren als Jesus Christus, andere Gebote als seine Gebote über uns Gewalt. Sie bieten sich uns an als Erlöser, aber sie erweisen sich als Folterknechte einer unerlösten Welt. Darum ermahnen wir alle Christen, sich mit äußerstem Fleiß vor der Irrlehre zu hüten, als könne man Rechtfertigung und Heiligung auseinanderreißen. Wir warnen alle vor dem Mißbrauch des göttlichen Angebotes, in welchem man Zuspruch der Sündenvergebung will, aber Gottes Anspruch aus Grund der Sündenvergebung verweigert. Diese Erkenntnisse fassen wir so zusammen:
Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften.
Nun ist uns sehr wohl bekannt, daß solche Erkenntnis und solcher Glaube nur der christlichen Kirche gegeben ist, und also auch nur von ihr und ihren Gliedern, vor allem von ihren Dienern verlangt werden kann. Darum würden wir auch in einem anderen Ton sprechen und sprechen müssen, wenn wir zu der Welt sprächen, die keinen Wert darauf legt, Kirche zu sein. Wir sprechen aber zu der Welt, die den Anspruch erhebt, Kirche zu sein, und den Christen, die sich dieser Welt verbündet haben. Um diese zu locken und zurückzurufen, müssen wir sie, in deutlicher Absetzung zu ihnen, bekämpfen. Würden wir zu der Welt reden, die nicht Kirche sein will, so würden wir sie damit, daß wir sie locken, bekämpfen. [19]
Aus diesem Grunde haben wir auch an die Brüder und Schwestern, die mit uns in der Bekenntnisgemeinschaft zusammen sind, keine dringlichere Mahnung als diese, daß sie recht Kirche seien und als Glieder der Kirche in Bewußtheit kämpfen. Wir finden, daß diese biblische Mahnung ihren zusammenfassenden Ausdruck findet in Eph. 4, 15. 16:
„Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist.“
Wenn der Apostel so spricht, so redet er nicht von einer moralischen Rechtschaffenheit oder einer dem Blut entwachsenen Liebe. Täte er das, dann würde er von einer menschlichen Gesellschaftsform, aber nicht von der Kirche reden. Denn die Kirche wird nicht aus bürgerlicher Rechtschaffenheit und blutmäßiger Liebe, sondern sie wird aus Christi Gerechtigkeit und Christi Liebe. So allein kann sie etwas anderes sein als Größe innerhalb der menschlichen Gesellschaft und als soziologische Größe; so allein kann sie in rechtschaffener Liebe zusammengefügter Leib sein, an welchem Christus das Haupt ist. Würden wir von der Kirche nicht glauben, daß sie etwas anderes ist als menschliche Gesellschaftsform, so würden wir den ganzen von uns geführten Kirchenkampf als unberechtigt, ja als verbrecherisch halten. So aber glauben wir von der Kirche dies gemeinsam bekennen zu müssen:
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wenn in der Gemeinschaft der Brüder, die nicht aus Geburt, sondern aus Wiedergeburt Brüder sind, Jesus Christus als der Herr verkündigt wird, so geschieht etwas grundsätzlich anderes, als wenn eine weltanschauliche oder kulturelle Gemeinschaft sich die Pflege ihrer Ueberzeugungen angelegen sein läßt. Denn in der Verkündigung Jesu Christi als des Herrn geschieht es, daß die in der Kirche zusammengefaßten neue Schöpfung werden, wie Christus spricht: „Ihr seid rein um des Wortes willen, das ich zu euch geredet habe.“ Darum ist es wesentlich, daß die Kirche mit ihrem Wort bezeuge und durch die Art ihres Daseins ein aufgerichtetes Zeichen sei, daß sie nur Kirche ist als Eigentum Jesu Christi, daß sie nur leben kann von seinem Trost und seiner Weisung. Sie bezeugt, in diesem Trost und in dieser Weisung so reich geworden zu sein, daß sie auch nicht mehr anders leben möchte. In dieser Weise ist die Kirche Missionarin der Welt, indem sie unter allen menschlichen Gesellschaftsformen als besonderes Zeichen in die Augen fällt, und in ihrer Verkündigung deutet, warum es so und nicht anders mit ihr bestellt ist. Das gilt von der Kirche unbeschadet der Tatsache, daß sie für die Gemeinschaft der Brüder, die im Worte rein geworden sind, dennoch zugleich eine Gemeinschaft der Sünder ist, aus demselben Blut und von derselben Herkunft wie die Kinder der Welt. Wie könnte sie sonst Mission treiben, wenn sie nicht in Wort und Wandel bezeichnete, daß gerade so unvollkommene, so verlorene, so gottlose Menschen wie die Glieder der Kirche zu dem werden und das sein können, was [20] sie als Glieder der Kirche sind: im Worte durch das Blut Jesu Christi gereinigte Gotteskinder.
Diese Botschaft und diese Existenz werden aber der Kirche unmöglich gemacht in dem Augenblick, wo man die Grenze zwischen ihr und der Welt verwischt. Das geschieht immer dann, wenn das freie Belieben der Sünder und nicht mehr das unwandelbare Wort Gottes von der Vergebung in Christo die Kirche beherrscht. Wir verstehen sehr wohl, daß man die Wünsche unserer Zeitgenossen und den Wechsel ihrer Ueberzeugung als kirchenbildende Macht in den Raum der Kirche hineinbeziehen möchte. Man möchte der Welt deutlich machen, daß es in ihrem eigenen Interesse liegt, kirchlich und christlich zu sein, um auf diese Weise die Welt zu missionieren. Aber gerade dagegen müssen wir protestieren. Denn so wenig wie die Untertanen sich damit bei der Obrigkeit beliebt machen können und dürfen, daß sie obrigkeitliche Allüren annehmen, so wenig der Lehrer ein guter Lehrer wird dadurch, daß er mit den Schülern gemeinsame Sache macht, so wenig wird die Kirche dadurch missionstüchtig, daß sie sich mit der Welt, welche durch sie missioniert werden soll, auf eine Ebene stellt. Es muß jeder sich selbst treu bleiben, sonst kann er seinem Nächsten nicht dienen. Es muß die Kirche Kirche bleiben, sonst kann sie nicht missionarisch wirken.
4.
Darum muß auch die Gestaltung der Kirche ihrem innersten Wesen entsprechen. Unser Herr Christus spricht:
„Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herrschen, und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein unter euch; sondern, so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei euer Diener.“ (Matth. 20, 25. 26.)
Christus wendet sich nicht dagegen, daß im Raume der Welt die Fürsten herrschen und die Oberherren Gewalt haben. Auch uns ist es eine ernste Sorge, daß wir diesem Rechte der Welt Rechnung tragen. Aber ebenso ernst möchten wir als Lehrer, Diener und Glieder der Kirche gerade in diesem Punkte uns nach dem Wort des Herrn von den weltlichen Fürsten und Oberherren unterschieden wissen. „So soll es unter euch nicht sein.“ Mit diesem Wort zeigt Christus klar und deutlich, daß die christliche Gemeinde nur als Umkehrung der Welt Bestand hat und nur dann ihrer Verpflichtung nach- kommt, wenn sie diese Umkehrung des weltlichen Schemas auch zum Ausdruck bringt. Im Blick auf die Gestaltung der Kirche verstehen wir das angezogene Wort des Herrn so:
Die verschiedenen Aemter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Auch in der Kirche gibt es ein Unten und Oben, ein Geführtwerden und ein Führen. Pfarrer und Gemeinden sind gehalten, ihrer rechtmäßigen kirchlichen Obrigkeit zur rechten Zeit die Kollekten und Steuernachweise ein- zuliefern, die Statistiken aufzustellen, die Ordnung der Kirche bei Wahlen und im Gottesdienst aufrechtzuerhalten. Aber wehe der Kirche, wenn dieses Obrigkeitsverhältnis zum Wesen der Kirche wird. Schon einmal in der Geschichte der christlichen Kirche ist es dazu geworden: im Papsttum des Mittelalters. Zum zweiten Male wird es heute so. Denn die in der Kirche zur Herrschaft gekommene Führeridee beschränkt sich gerade nicht auf Kollekten-[21]nachweisung, Steuereintreibung, Statistiken und äußere Ordnung des kirchlichen Lebens, sondern sie bestimmt gewisse inhaltliche Bedingungen, ohne deren Erfüllung es nach ihrer Meinung weder geistliches Amt noch Presbyterium, noch Kirchenvorstand, noch Stimme der Gesamtgemeinde in der Synode geben soll. So wird aus dem anvertrauten und befohlenen Dienst eine selbstgewählte und usurpatorisch an sich gerissene Herrschaft. Aus dem: „So soll es unter euch nicht sein“ wird ein: „Noch schlimmer soll es unter euch sein“.
Auf Grund der neutestamentlichen Verkündigung erkennen wir also die Möglichkeit und die Notwendigkeit verschiedener Aemter in der Gemeinde an. Wir wissen auf Grund des Befundes im Neuen Testament, daß für die Art und die Zahl der verschiedenen Aemter keine endgültige und überall ein- zuführende Ordnung besteht. Wir meinen, daß in der christlichen Gemeinde eine bischöfliche Verfassung und eine presbyteriale Verfassung sein kann. Wir sind aber auch überzeugt, daß in der christlichen Gemeinde sowohl unter der bischöflichen Verfassung als auch unter der presbyterialen Verfassung der Teufel zur Herrschaft kommen kann. Keine der möglichen Verfassungen garantiert christlichen Brauch und christliches Leben. Vielmehr sollen Verfassungen der Kirche der Versuch sein, ein Zeichen aufzurichten, welches der Welt deutlich macht, was der Herr sagt: „So soll es unter euch nicht sein“. Präses und Bischof, Bischof und Präses, Pastor und Diakon, Diakon und Pastor sind in umgekehrtem Verhältnis zu ihrem Rang die untersten Diener der Gemeinde. Die entscheidenden Vorgänge aber vollziehen sich außerhalb dieser Rangordnung überall da und dann, wo und wann Gott durch sein Wort und sein Sakrament Menschen aus dem Tode zum Leben, aus dem Reich der Finsternis in das Reich des lieben Sohnes Gottes durch seine machtvolle Hand versetzt.
Damit ist bereits ausgelegt, was wir mit dem zweiten Absatz meinen, der so lautet:
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben oder geben lassen.
Aus dem Gesagten wird aber auch jeder ehrlich denkende Mensch sehen, wie wir zu Staat und Volk stehen. Damit wir aber den Lügnern auch das Maul stopfen, lassen wir noch einmal die Stimme der Heiligen Schrift laut werden, welche spricht:
„Fürchtet Gott, ehret den König!“ (1. Petr. 2, 17.)
Dazu ist nur zu bemerken: Wenn wir auch aus keiner anderen Erwägung heraus uns mit ganzem Ernst bemühten, gute Staatsbürger zu sein, so soll doch alle Welt wissen, daß uns dieses eine Wort der Schrift fester bindet und hält, als tausend Eide und irdische Bindungen uns halten könnten. Oft genug schon haben wir zum Ausdruck gebracht, daß man nur im Unrecht gegen Zeit und Ewigkeit uns als Rebellen verdächtigt, offenbar mit dem stillen Wunsche, uns dadurch auch kirchlich unmöglich zu machen. Um aber noch einmal bindend und eindeutig unsere auf die Schrift gegründete Ueberzeugung auszusprechen, fassen wir die aus der ganzen Heiligen Schrift gewonnene Auslegung unseres Bibelwortes so zusammen: [22]
Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat, in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Damit ist ausgesprochen, daß wir Glieder der Bekenntnisfront im Gehorsam und in der Treue gegen Volk und Staat durch ein göttliches Gebot gehalten sind. Nur deshalb, weil man nicht mit uns die Heilige Schrift ernst nimmt, kann die ewig neue Verdächtigung gegen uns ausgesprochen werden. Sonst wüßte man und würde es uns unterstellen, daß es keine stärkere Bindung für uns geben kann als die, die bei uns mit Gottes Hilfe bereits vorhanden ist. Die ewig neuen Verdächtigungen machen sichtbar, daß die Heilige Schrift bei unseren Gegnern nicht das Ansehen hat wie bei uns, und daß man vom Staate mehr erwartet, als ihm die Schrift für seinen Bereich zuschreibt.
Beide, Staat und Kirche, sind Gebundene, diese im Bereich des Evangeliums, jener im Bereich des Gesetzes. Ihre Bindung bezeichnet den Raum ihrer Freiheit. Jede Überschreitung der Bindung führt sowohl die Kirche wie auch den Staat in eine ihrem Wesen fremde Knechtung. Allein aus der jeder der beiden Größen eigenen Bindung erwachsen ihr Dienst und ihre Aufgaben aneinander. Verkündigt der Staat ein ewiges Reich, ein ewiges Gesetz und eine ewige Gerechtigkeit, dann verdirbt er sich selbst und mit sich sein Volk. Verkündigt die Kirche ein staatliches Reich, ein irdisches Gesetz und die Gerechtigkeit einer menschlichen Gesellschaftsform, dann überschreitet sie ihre Grenzen und reißt den Staat in ihre eigene Versumpfung mit sich hinab.
Das meinen wir, wenn wir in Abweisung falscher Lehre sagen:
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.
Wir glauben, nichts zu tun als unsere Pflicht vor Gott, dem allein Weisen und allein Gerechten, wenn wir in Abwehr deutsch-christlicher Irrtümer darauf aufmerksam machen, daß auch die Staatsweisheit in unserer gegenwärtigen Staatsform, über die wir uns sonst kein Urteil erlauben, nicht Gottes Weisheit, daß auch das Maß der Gerechtigkeit, welches in unserem Staatswesen herrscht, nicht das Maß göttlicher Gerechtigkeit ist. Und ein für allemal müssen wir es betonen, daß wir kein irdisches Gesetz kennen, durch welches mit Recht göttliches Gesetz gebrochen werden könnte. „Totaler Staat“, das kann nur heißen: ein Staat, der sich bemüht, innerhalb der von Gott gesetzten Grenzen das gesamte Leben des Volkes zu umfassen. Wollen die Deutschen Christen eine Umfassung über diese Grenze hinaus, dann verleugnen sie die Realität und die 22 Aktualität des göttlichen Gebotes. [23]
Wir geben abschließend Zeugnis davon, warum uns die Kirche so groß ist, trotz ihrer vielleicht äußerlich geringen Gestalt, daß wir immer wieder ihre Einzigartigkeit und ihre Uneinholbarkeit betonen. Dieses Zeugnis ist beschlossen in den Worten der Schrift:
„Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matth. 28, 20.)
„Gottes Wort ist nicht gebunden.“ (2. Tim. 2, 9.)
Es gibt kein Staatswesen, es gibt auch kein Volk, für welche das Wort Gültigkeit hätte, daß Christus bei ihnen wäre bis an der Welt Ende. Aus diesem Grunde gibt es auch keine Politik, auch keine Kirchenpolitik, die nicht unter das Wort der Schrift fällt: „Alles Fleisch ist wie Gras“. Jede politische Rede ist den Machtmitteln dieser Erde mit Recht ausgesetzt. Das Wort Gottes kann nicht gebunden werden, weil Er bei uns ist bis an der Welt Ende. In dem einen besteht das andere.
Daraus und daraus allein ergibt sich das der Kirche Eigentümliche, was wir zur Geltung bringen müssen:
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wenn wir um die Freiheit des kirchlichen Auftrages kämpfen, dann meinen wir grundsätzlich etwas anderes, als das, was die vergangene Zeit meinte, wenn sie von der Freiheit des Menschen sprach. Wenn wir betonen, daß die Gemeinde nicht mundtot gemacht werden könne, dann bringen wir damit kein demokratisches Prinzip zur Geltung. Wenn wir zum Ausdruck bringen, daß der einzige Rahmen, innerhalb dessen zu stehen von dem Verkündiger gefordert werden kann, der Rahmen der Heiligen Schrift in der Gemäßheit des Bekenntnisses dieser Kirche ist, so meinen wir damit nicht, daß dem Verkündiger neben anderen Staatsbürgern ein Sonderrecht zukäme. Alle diese Anliegen sind nichts als der Ausdruck unseres Glaubens, daß in der Gemeinschaft von Brüdern, von der wir oben gesprochen haben, die man Kirche heißt, Christus nicht nur als Idee, sondern als der lebendige Herr, nicht nur in unerreichbarer Ferne, sondern mitten unter uns lebt, wirkt und regiert, wie die Schrift spricht: „Das Wort Gottes ist dir nahe, in deinem Munde und in deinem Herzen“. Und eine andere Schrift spricht: „Sie werden alle von Gott gelehrt fein“. Es ist dringliche Aufgabe der Kirche, durch sichtbare Zeichen zum Ausdruck zu bringen, daß die Belehrung durch den Heiligen Geist und daß die Gegenwart Christi nicht erstrebenswerte Ideale der Kirche, sondern geschenkte Ausgangspunkte ihres Handelns sind in Wort und Werk.
So und so allein ist es zu verstehen, wenn wir die falsche Lehre verwerfen, als könne
die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen.
Wenn wir im Laufe des letzten Jahres und jetzt erneut immer wieder zum Ausdruck gebracht haben, daß die Verkündigung der Kirche nicht der menschlichen Selbstherrlichkeit zum Dienst bereitgestellt werden dürfte und nicht [24] menschlich gewählten Wünschen, Zwecken und Plänen unterstellt werden kann, so sagen wir nicht, daß diese Wünsche, Zwecke und Pläne nicht innerhalb der menschlichen Einsicht und des menschlichen Vermögens gut und wünschenswert seien; aber wir sind dessen eingedenk, daß dieses Urteil, sie seien gut und wünschenswert, menschliches Urteil ist. Wir überlassen es aber Gott, am Jüngsten Tage darüber zu entscheiden, ob diese Pläne und Wünsche auch göttlich erstrebenswert sind. Aus diesem Grunde können wir es nicht dulden, daß die Verkündigung in ihren Dienst gestellt wird, weil das soviel bedeuten würde, wie wenn die Gegenwart Christi und die Ungebundenheit des Wortes durch den Heiligen Geist in diesen menschlichen Plänen und Wünschen ebenso wirksam wäre wie in dem in der Gemeinde gepredigten Wort und dem in der Gemeinde gespendeten Sakrament.
Zusammenfassend beurteilt die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche diese sechs Punkte wie folgt:
Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche erklärt, daß sie in der Anerkennung dieser Wahrheiten und in der Verwerfung dieser Irrtümer die unumgängliche theologische Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche als eines Bundes der Bekenntniskirchen sieht. Sie fordert alle, die sich ihrer Erklärung anschließen können, auf, bei ihren kirchenpolitischen Entscheidungen dieser theologischen Erkenntnisse eingedenk zu sein. Sie bittet alle, die es angeht, in die Einheit des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zurückzukehren.
Das bedeutet also, wie schon oben erwähnt, daß diese Punkte nicht ein Programm zur Geltung bringen, sondern vielmehr Aeußerungen eines von Gott geschenkten Glaubens sind, über den man eben darum nicht verhandeln kann, weil er von Gott geschenkt ist. Es bedeutet, daß die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche dieser Sache so gewiß ist, daß sie andere mit in diese Verantwortung hineinzuziehen wagt. Es bedeutet im Hinblick auf die Deutschen Christen, insonderheit auf ihre neuerdings angewendete Taktik, die Notwendigkeit des lutherischen Bekenntnisses zu bezeugen, daß wir um der Wahrheit willen diese Bezeugung nicht als Wiedergutmachung und damit als Erledigung unserer Beschwerdepunkte ansehen können. Nicht aus Hochmut, sondern aus ernsten Bedenken heraus müssen wir bezeugen: Wir wollten gern mit ihnen einig sein, aber der Preis dieser Einigkeit wäre das von den Deutschen Christen deutlich ausgesprochene Bekenntnis, daß sie ihre bisherige Lehre und Praxis als kirchenzerstörend anerkennen und ihre Bereitschaft bekunden, nach anderen Grundsätzen und in anderer Ordnung zukünftig Kirche zu bauen, als sie das bisher versucht haben. Denn wir sind ja nicht frei, zu tun und zu lassen, was wir möchten. Uns liegt Frieden und Gemütlichkeit mehr als Kampf und Risiko. Wir sind aber gebunden durch den unaufhebbaren Tatbestand:
Verbum Dei manet in aeternum.
*
Der Eindruck der Rede war groß, so stark, daß viele glaubten, den weiter geplanten Weg aufgeben zu dürfen. Weshalb jetzt noch in einen lutherischen, reformierten und unierten Konvent auseinandertreten, um die Thesen durch- zuberaten? Weshalb nicht sofort das Gehörte als Ausdruck der Ueberzeugung der Gesamtheit annehmen und mit Dank gegen Gott anerkennen, daß er ein 24 gemeinsames Wort wahrhaftig schenkte? Aber die Verantwortung, [25] die mit dem Wagnis einer gemeinsamen Erklärung den Synodalen auf Herz und Gewissen gelegt war, ward zu stark empfunden, als daß dem Sturm des Augenblicks nachgegeben werden konnte.
Es war gut so. Die verschiedenen Konvente nahmen noch einmal die Thesen sich vor, um das Ganze und das einzelne mit allem Bedacht zu überlegen. Nichts soll und darf in Uebereilung geschehen, am wenigsten dann, wenn es um letzte Fragen geht.
Es war selbstverständlich, daß nun bei allen, die an den Arbeitsgemeinschaften nicht teilnahmen, den ganzen Mittag über eine Frage das Herz bewegte: Wird dies Werk gelingen? Werden sich Lutheraner, Unierte, Reformierte, die vom Osten, die vom Westen, die vom Norden, die vom Süden finden? Als wir nachmittags der Gemarker Kirche erneut zueilten, merkten wir sehr bald, daß der Weg noch nicht frei war. Die auf 4 Uhr nachmittags anberaumte Sitzung der Synode wollte und wollte nicht beginnen. Schließlich ward sie um eine Stunde verlegt. Man hörte nur noch, daß einige Theologen mit dem Auto irgendwohin abgefahren seien, und dann hieß es: Platz nehmen für die Vorträge der Rechtskundigen! In der Tat, es stand ernst.
Vom Nachmittag an bis nachts 1 Uhr saßen Schüler Luthers und Calvins zusammen und befragten sich über die Thesen: Karl Barth, Asmussen, Merz, Niesel, Obendiek, Putz, Beckmann. Es war gewiß ein geistliches und ein geistiges Ringen, und manche von ihnen mögen an Marburg gedacht haben, an jenes berühmte und viel zitierte Religionsgespräch der Reformatoren. Aber das Ringen führte zu einer schönen geistigen und geistlichen Gemeinschaft, so daß Asmussen am anderen Tage sagen konnte: Die Erinnerung an diese Stunden der Beratung gehörten zu den schönsten und reichsten seines Lebens.
Am Donnerstag gegen 11.30 Uhr mittags verlas der Holsteiner Lutheraner Asmussen die neue Fassung der Thesen, die in der Nacht von aufopferungsfreudigen jungen Männern vervielfältigt worden waren, und begründete sie mit Sorgfalt.
Der Verlesung folgte der Höhepunkt der Bekenntnissynode. Jetzt fragte es sich, was sagen die einzelnen Kirchen und Synoden und Gruppen? Zögern sie? Lehnen sie ab? Mit tiefem Dank gegen Gott erlebte es jeder mit, wie nun ein Abgesandter nach dem anderen in fast dramatischer Steigerung sich zu den Thesen bekannte, mit großem Ernst, zum Teil mit innerlicher Erschütterung. Immer wieder: Ja, von Herzen ja!
Aus den Voten der verschiedenen Kirchen und Bekenntnisgemeinschaften setzen wir das des Lutheraners Superintendent Hahn, Dresden, und das des Reformierten, Konsistorialrat D. Baumann, Stettin, und aus der Union das Wort von Präses D. Koch hierher.
Außer ihnen sprachen ihre herzliche Zustimmung aus: Studiendirektor Schieber, Nürnberg; Rittergutsbesitzer Dr. von Thadden-Trieglaff u. a.
Synodale Superintendent Hahn, Dresden:
In dieser nach meinem Bewußtsein feierlichsten Stunde unserer Bekenntnissynode erkläre ich für die Evangelisch-lutherische Bekenntnisgemeinschaft in Sachsen, und ich bin gebeten worden, das zugleich für die Evangelisch-lutherische Bekenntnisgemeinschaft in Hannover zu sagen: Auch wir haben es als Gottesgeschenk angenommen, daß in der Not der Zeit die bekennenden Christen der verschiedenen reformatorischen Bekennt-[26]nisse zusammengeschmiedet worden sind unter einem Joch, und wir sind gewiß, daß es das Joch Christi ist. Auch wir nehmen als Geschenk Gottes, daß in dieser Stunde nun nicht nur ein juridisches, sondern auch ein gemeinsames theologisches Wort von uns allen gemeinsam, die unter dem Joche Christi zusammengeschmiedet sind, gesprochen wird.
Mit unserem Bruder Asmussen sind wir uns ganz einig in der tiefen Dankbarkeit dafür, daß dieses Wort so ernst genommen, so ernst überlegt worden ist, wenn auch unsere lieben Laien es vielleicht nicht immer haben verstehen können, warum wir es uns so schwer machen; und vor allem auch dafür, daß das Bewußtsein für die Verantwortung vor dem anvertrauten Bekenntnisgut in uns lebendig geworden ist durch Gottes Gnade. Aber zugleich sind wir uns alle hier wohl bewußt gewesen, daß, wenn es über diesem Ernstnehmen zu keinem gemeinsamen Worte gekommen wäre, das nicht nur ein großes Unglück, sondern auch ein Ungehorsam gegen den Willen des Herrn Jesus Christus an uns in dieser Stunde gewesen wäre; daß wir dann aus dem gemeinsamen Joche des Herrn Christus ausgebrochen wären. Und so nehmen wir dieses Wort als eine gnädige Führung und Leitung Gottes, der unsere Kommission — das spüren wir — gnädig geleitet hat und der viele Gebete erhört hat, nicht nur unsere, sondern überall, wo man in Deutschland von unserer Versammlung gewußt hat. Wenn es noch mehr wüßten, so würden ja noch viel mehr um uns sein, die diese Versammlung mit ihren Gebeten tragen.
Es geht ja nicht nur so, daß wir hier aus verschiedenen Bekenntnissen unter das Joch Christi zusammengeschmiedet sind, sondern auch in anderer Hinsicht sind wir, wie Pastor von Bodelschwingh es vorhin sagte, als verschiedenartige Zugtiere zusammengeschmiedet. Hier sind noch geschlossene Landeskirchen, hier sind unter ganz neuen Verhältnissen neu erwachende freie Synoden, und hier sind ringende Minoritäten, und das hat ja auch durch die Verschiedenheit der Situationen Verschiedenheit der Stellungnahme und des Handelns bedingt. Es ist seltsam zutage getreten, daß diejenigen, die äußerlich nichts mehr zu verlieren haben und die darum auch ganz frei, nur im Auftrage derer, die in ganz neuem Zusammenschluß hinter ihnen stehen, handeln, es viel leichter und bequemer haben, Entscheidungen zu treffen. Wir wollen untereinander auch darin uns mit Liebe und Verstehen tragen. Auch das ist ganz gewiß der Wille unseres Herrn Christus, daß wir bei allen diesen Verschiedenheiten, in die Gott uns bisher geführt hat, dennoch gemeinsam unter dem Joche Christi zusammenstehen in dem Kampfe, der uns verordnet ist. Wir wollen den Willen des Herrn Christus an uns erfüllen. Wir wollen darum auch dieses bekennende theologische Wort, das er uns geschenkt hat, annehmen und vertreten. Wir wollen es. Gott helfe unserer Schwachheit. Amen.
Synodale Konsistorialrat D. Baumann, Stettin:
Das Referat, das wir eben vernommen haben, hat uns in die Werkstatt des Theologischen Ausschusses nicht allein hineinschauen lassen, sondern, soweit es die Kürze der Zeit gestattete, uns auch mitarbeiten lassen. Ich kann mich kurz fassen.
Im Namen meiner reformierten Freunde kann ich erklären, daß wir uns einmütig auch zu dieser veränderten Fassung der Theologischen Erklärung stellen. Wir tun es mit großer Freude, daß wir mit diesem Ergebnis vor unsere Gemeinden hintreten können, die es mit uns erfahren haben als ein köstliches Geschenk Gottes in ernster Zeit, daß wir uns im Kampf um das Wesen [27] der Kirche des Evangeliums Schulter an Schulter gefunden haben, Reformierte und Lutheraner, und daß durch diese theologische Arbeit unter die köstliche Erfahrung das Siegel gedrückt worden ist.
Eben ist die Rede gewesen von dem Kreuz konfessioneller Trennung, das uns hier und dort auferlegt ist. Wenn dieses Kreuz, das auf uns im evangelischen Deutschland lastet, uns in die Tiefen der Heiligen Schrift niederdrückt, und wenn dieses Kreuz uns unter seiner Last mit ganzem Ernst zu dem Herrn der Kirche aufblicken läßt, dann soll es nach wie vor gesegnet sein.
Ich gebe diese Erklärung im Namen meiner reformierten Brüder ab in dankendem Aufblick zu dem, der uns die Verheißung gegeben hat: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende“, und der auch in dieser Stunde seine Verheißung wahr gemacht hat.
Präses D. Koch spricht für die Unierten:
Namens aller hier anwesenden Synodalen aus der evangelischen Kirche der altpreußischen Union, der sich, wie ich eben höre, auch die aus anderen Kirchen der Union hier anwesenden Synodalen anschließen, sage ich herzlichen Dank allen denen, die an dem Zustandekommen dieser Erklärung mitgearbeitet haben. Nach unserer Ueberzeugung würde das Kernstück gefehlt haben, wenn wir diese Aufgabe nicht bewältigt hätten; Sie können es dem, dem Sie die Leitung für diese Tage anvertraut haben, nachfühlen, wie ihm die sachlichen Schwierigkeiten das Herz bedrückt haben, und wie er mit herzlichen Wünschen die Arbeit des Ausschusses begleitet hat. Wie immer dasjenige, was schwer erarbeitet und errungen worden ist, wertvoller ist, als was einem unvermutet in den Schoß fällt, ist dieser Synode um der Mühe willen, die daran gewandt worden ist, wertvoll, was nunmehr als Ertrag vor uns liegt.
Wir also aus unserer Kirche und die übrigen aus den Kirchen der Union stimmen von Herzen diesen Säßen zu, die, wenn es Gott will, noch einmal erhebliche Bedeutung für die werdende Deutsche Evangelische Kirche haben werden.
*
Der Präses (abschließend):
Nun gestatten Sie mir als Ihrem Leiter noch ein Wort. Ich möchte einen besonders herzlichen Dank dem Ausschuß aussprechen, der gestern abend bis in die Nacht hinein an der Erklärung gearbeitet hat (lebhafter Beifall), bestehend aus den Synodalen Asmussen, Barth, Beckmann, Merz, Putz und den zur Mitarbeit hinzugebetenen Pfarrern Liz. Obendiek und Liz. Niesel. Ich danke auch dem Herrn Synodalen Sasse für die im Ausschuß bei den theologischen Formulierungen willig geleistete Mitarbeit.
Ich möchte nun der Synode vorschlagen, daß sie die allgemeine Aussprache abgeschlossen sein läßt. (Lebhafte Zustimmung.)
Ich schlage auch vor, daß wir nicht in eine Einzelbesprechung eintreten (Zustimmung); wir können es vor Gott und der Kirche verantworten, daß wir nunmehr das Ergebnis feststellen.
Es ist ein Beschlußantrag eingereicht worden:
1. Synode erkennt die Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche im Zusammenhang mit dem Vortrag von Pastor Asmussen als christliches, biblisch-reformatorisches Zeugnis an und nimmt sie auf ihre Verantwortung. [28]
2. Synode übergibt diese Erklärung den Bekenntniskonventen zur Erarbeitung verantwortlicher Auslegung von ihren Bekenntnissen aus.
Das Letzte ist ein Antrag. Das Erste ist der Wortlaut, mit dem sich die Synode die Theologische Erklärung zu eigen macht.
(Der Antrag wird einstimmig angenommen. Bewegung. — Die Versammlung erhebt sich.)
Ich bitte, daß wir singen:
Lob, Ehr und Preis sei Gott,
dem Vater und dem Sohne
und dem, der beiden gleich
im höchsten Himmelsthrone,
dem dreimal Einen Gott,
als der ursprünglich war
und ist und bleiben wird
jetzund und immerdar.
*
Wer am Anfang der Tagung vernahm, daß über die juristischen Fragen, die die Bekenntnissynode beschäftigten, drei Referate gehalten werden sollten, mochte wohl stutzen und — erschrecken. Aber darf dies nicht als ein Zeichen dafür bewertet werden, daß man die Dinge der Ordnung in der Kirche für nicht minder wichtig hielt wie die reine Lehre, aus der die rechte Formung der Gemeinde sich ergibt? Wenn es in der Schrift so ernst vor uns hingestellt wird: Gerechtigkeit erhöht ein Volk … und es trete ab von Ungerechtigkeit, wer den Namen Christi nennt — — geht das nicht vor allen Dingen die Kirche an?
Und das danken wir den Männern, daß sie ihre kirchenrechtlichen Ausführungen nicht machten, um irgendwie die Logik und Konsequenz juristischer Gedankengänge zu erweisen, sondern weil sie innerlich daran beteiligt waren und sich mitverantwortlich wußten, daß das Recht, daß das heilige Recht Gottes in der Kirche nicht mit Füßen getreten, sondern aufgerichtet werde. Zuerst betrat Rechtsanwalt Dr. Fiedler aus Leipzig, Vorsitzender des Rechtsausschusses, die Kanzel.
Bekenntnisgemeinschaft und Reichskirchenverfassung
Von Dr. Eberhard Fiedler, Rechtsanwalt in Leipzig.
Meine sehr verehrten Herren Synodalen und Gäste!
Das geschichtliche Geschehen gibt den aufeinanderfolgenden Generationen ganz verschiedene Aufgaben zu lösen. Mancher Generation wird es leichter, mancher schwerer, ihre besonderen historischen Pflichten zu erkennen. Bisweilen hat der Betrachter sogar den Eindruck, daß ganze Generationen die ihnen obliegende Aufgabe nicht gesehen und ihre Lösung späteren Geschlechtern überlassen haben. Die Bildung des deutschen Nationalstaates zum Beispiel ist eine Forderung gewesen, die die Kämpfer der Befreiungskriege erstmalig als solchestellten, deren Erfüllung im Jahre 1848 mit unzulänglichen Mitteln versucht [29] wurde, die 1870 nochmals mit mehr Erfolg angefaßt wurde, die aber völlig erst unsere Generation durchzusetzen scheint.
In der Geschichte der Kirche ist es nicht anders als auf dem Gebiet der Profangeschichte. Auch hier gibt es Fragen, die anscheinend jedem Jahrhundert von neuem vorgelegt werden, um deren Beantwortung sich fast jede Generation bemühen muß. Ich nenne nur das Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Im Gegensatz dazu tauchen aber auch hier Fragen auf, die mehr mit dem Zeitgeschehen verbunden sind, die also nur in bestimmten Epochen der kirchen- geschichtlichen Entwicklung sich aufdrängen und dann von den jeweiligen Trägern des kirchlichen Geschehens schlecht und recht gelöst werden müssen.
Zu diesen zeitbedingten Fragen rechne ich die Frage nach dem rechten Kirchenregiment. Wir wissen alle, daß die richtige Gestaltung des Kirchenregiments schon die Reformatoren stark beschäftigt hat. Die Entwicklung ist bei Lutheranern und Reformierten nicht einheitlich gewesen. In der reformierten Kirche ist es unaufgebbarer Grundsatz des Bekenntnisses geworden, daß die Kirche sich presbyterial-synodal aufbaue. Für die lutherische Kirche ist der Ausbau der Kirche nicht in diesem Sinne Bekenntnissatz, sondern sie läßt einen weiteren Spielraum für die Frage der äußeren Gestaltung der Kirche. Trotzdem sind aber auch hier, wie gerade heute mit Schärfe betont werden muß, enge, aus dem Bekenntnis, vor allem aus der Confessio Augustana zu entnehmende Grenzen zu ziehen.
Sie lassen sich dahin kennzeichnen, daß auch die Ordnung der Kirche im Dienst der Wortverkündigung steht und immer von neuem vor dem Bekenntnis gerechtfertigt werden muß.
Das ist der Kernpunkt, der gerade dem Juristen heute immer wieder eingeschärft werden muß. In diesem einen, aus dem reformatorischen Bekenntnis entnommenen und geschöpften Satze liegt Problem und Lösung zugleich. Das ist auch der Punkt, an dem unser Weg und der Weg des heutigen Kirchenregiments auseinandergehen. Alle reformatorischen Schriften, die in den 38 Jahren des Kampfes der Reformation um ihre Rechtsgestaltung entstanden sind, sind Beweis dafür, daß die Ordnung der Kirche, das heißt hier die äußere Ordnung der Kirche, im Dienste der Wortverkündigung steht und daß die äußere Ordnung der Kirche immer von neuem vor dem Bekenntnis gerechtfertigt werden muß.
Luther hat, wie Sie alle wissen, in der Frage des Kirchenregiments eine Regelung befürwortet, die er selbst nicht als endgültig betrachtet hat. Er hat die Form des landesherrlichen Kirchenregiments — man kann nicht sagen: gewählt; er griff sie auf, weil es die einzige Form war, die sich ihm bot und die im Zusammenhang mit der politischen Entwicklung der Reformationsgeschichte stand. Dabei ist nicht unwichtig, zu betonen, daß die Frage der Neugestaltung der Kirche ein Problem von eminenter politischer Bedeutung für das Zeitalter der Reformation war. Politische und religiöse Gedankengänge verquickten sich hier; denn um eine Neugestaltung der Kirche ging es zum großen Teil in dem Kampf zwischen Ständen und Reich. Das darf man nicht vergessen bei Prüfung der Frage: Wie ist Luther dazu gekommen, sich für dieses landesherrliche Kirchenregiment zu entscheiden, unter dessen letzten Zuckungen, wenn ich so sagen darf, wir heute zu leiden haben?
Die von Luther als Zwischenlösung gedachte Regelung des landesherrlichen Kirchenregiments hat überraschend lange gehalten. Die Schwäche, die in dieser provisorischen Ordnung lag und die verhindert hat, daß anders als bei den [30] Reformierten ein dem lutherischen Bekenntnis gemäßes Kirchenregiment sich entwickeln konnte, liegt heute vor unser aller Augen. Es ist ein müßiges Unterfangen, jetzt darüber streiten zu wollen, ob nicht schon frühere Generationen die Frage nach der rechten Gestaltung des lutherischen Kirchenregiments hätten lösen oder doch wenigstens erkennen müssen, ob nicht spätestens mit dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments im Jahre 1918 der Augenblick für den Versuch gekommen war, der lutherischen Kirche eine ihrem Wesen entsprechende äußere Gestalt zu geben. Man hat den Versuch nicht gemacht, sondern hat es uns überlassen, diese Aufgabe zu lösen. Die von dem Landeskirchenregiment entwickelte Behördenorganisation wurde unter Beimischung einiger demokratischer Elemente einfach auf die kirchliche Verwaltung übernommen. Das ist der vielleicht nicht allgemein genügend beachtete Tatbestand. Wir haben 1918 in der Kirche tatsächlich, wenn auch aus anderen Motiven heraus, das getan, was wir heute der Gegenseite mit Fug und Recht zum Vorwurfe machen: wir haben ein nach weltlichen Gesichtspunkten orientiertes Kirchenregiment oder besser, eine nach weltlichen Gesichtspunkten aufgezogene Behördenorganisation übernommen. Das ist für die lutherischen Kirchen weithin zum Verhängnis geworden. Wäre das damals nicht geschehen, so wären Ereignisse, wie wir sie heute im Zuge der Säkularisierung der Kirche erleben, unmöglich gewesen.
Sicher ist aber, und ich glaube, darüber sind wir uns alle einig, daß uns, die wir im Kampf um die rechte Gestaltung der Kirche stehen, heute sichtbar die Aufgabe gestellt ist, die dem Evangelium gemäße, vor dem Bekenntnis zu rechtfertigende Form des Kirchenregiments zu finden und aufzubauen.
Man kann nicht sagen, meine sehr verehrten Herren Synodalen, daß sich die lutherischen Kirchen — auf diese muß ich ja zunächst abstellen — unter dem Schutze ihrer jeweiligen Landesherren nicht wohlgefühlt hätten. Zu Uebergriffen auf innerkirchliches Gebiet neigten diese nicht. Solche liegen ja auch nicht im Sinne eines bürokratisch aufgezogenen Apparates, der sich bemüht, seine Verwaltungsausgaben möglichst reibungslos abzuwickeln und unnötige Friktionen zu vermeiden. Diese Entwicklung hatte aber, wie sich heute zeigt, ihre großen Nachteile.
Einmal hat sich gezeigt, daß eine eigentliche geistliche Führung sich im Luthertum unter diesen Verhältnissen nicht entwickeln konnte. Das Schwergewicht der geistlichen und geistigen Auseinandersetzung lag bei den Fakultäten. Die nach staatlichem Muster aufgezogenen Kirchenregierungen konnten sich nicht wegweisend, geistlich führend in der Kirche betätigen. Ihnen blieben die Verwaltungsausgaben, ihnen blieb der Versuch, die mancherorts ja ziemlich starken Gegensätze der theologischen Richtungen auszugleichen. Die Ausgleichung von Gegensätzen ist aber eine typische Verwaltungsaufgabe. Die Stellung, die der Reichsbischof heute beansprucht, würde er, selbst wenn er den Rechtsboden nie verlassen hätte, daher schon deshalb nicht erhalten, weil der Grundsatz der geistlichen Führung als solcher dem Protestantismus nicht geläufig ist.
Das ist der eine, wenn ich so sagen darf: innere Nachteil, den das landesherrliche Kirchenregiment für die Struktur und die Entwicklung des lutherischen Kirchenwesens gebracht hat, trotz allen Dankes, den wir diesem Kirchenregiment in vieler Hinsicht schuldig sind. [31]
Aber das landesherrliche Kirchenregiment hat einen noch viel schwerer wiegenden Nachteil gehabt. Es ist die Einfallspforte für die Säkularisierung der Kirche geworden, und die Ergebnisse dieser Säkularisierung greifen wir heute mit Händen. Daß man in einer am Evangelium orientierten Kirche überhaupt auf den Gedanken kommen konnte, äußere Ordnung und Bekenntnis zu trennen, ist ein Ergebnis dieser Säkularisierung, die das Wesen der Kirche völlig unberücksichtigt läßt, ist, historisch gesehen, nur daraus zu erklären, daß die Betrachtungsweise, der die Kirche auch in Kreisen der führenden geistigen Schicht unseres Volkes weithin ausgesetzt war, völlig im Bann des Gedankenguts der Aufklärung stand. Wenn heute allen Ernstes die Behauptung aufgestellt werden kann, noch dazu von einer Reichskirchenregierung aufgestellt werden kann, äußere Ordnung und Bekenntnis hätten nichts miteinander zu tun, so beweist das nur, zu welcher Verwirrung der Geister diese Säkularisierung, die, wie ich nochmals betone, aus der Epoche der Aufklärung ihr geistiges Gedankengut schöpft, geführt hat und wie stark ausgesprochen liberalistische Gedankengänge die heutige Kirchenleitung beeinflussen. Das ist ein Schluß, der für eine Kirchenleitung, die sich für nationalsozialistisch hält, vielleicht etwas überraschend klingt. Aber wenn Sie nach den geistigen Vätern dieser Haltung suchen, so finden Sie sie im Lager des Liberalismus, nirgends anders. Die Verweltlichung der Kirche entsprach durchaus der communio opinio unseres gebildeten liberalen Deutschen, der in ihr eine mehr oder weniger überflüssige Institution sah und ihr höchstens gewisse ethische Aufgaben zusprach.
Da das landesherrliche Kirchenregiment gezwungen war, sich auf seine Verwaltungsausgaben zu beschränken, hat man sich daran gewöhnt, diese Verwaltungsausgaben von den sogenannten inneren kirchlichen Angelegenheiten zu trennen. Eine solche Trennung ist aber, wie ich schon sagte, unmöglich, und uns Theologen und Juristen bleibt heute nichts anderes übrig, als mit aller Schärfe den Kirchenbegriff der Reformatoren wieder zur Geltung zu bringen. Besinnen wir uns auf diesen Kirchenbegriff, so ergibt sich, wie unrichtig schon die Fragestellung ist: Lassen sich äußere Ordnung und Bekenntnis in der lutherischen Kirche trennen?
Vielmehr zeigt sich die Unmöglichkeit der Unterscheidung zwischen äußerer Ordnung und Kultus, wie sie das heutige Kirchenregiment vornimmt und wie sie ihm als Ansatzpunkt für eine kirchliche Neuordnung von geradezu um- stürzenden Ausmaßen dient, sofort, wenn man sich fragt: Was ist denn die Kirche im Sinne der reformatorischen Bekenntnisse?
Die sichtbare Kirche ist — das kann nicht eindringlich genug betont werden — keine andere als die Kirche Jesu Christi, und sie kann deshalb nur nach dem Worte ihres Herrn geordnet und mit demselben Wort regiert werden.
Mit anderen Worten: Der göttliche Auftrag der Kirche und ihre Aufgabe ist nur die Verkündigung des Wortes und die Verwaltung der Sakramente. Die äußere Ordnung dieser Kirche steht lediglich im Dienst dieser Aufgabe. Es ist also begrifflich undenkbar, daß man diese Ordnung als etwas in sich Selbständiges herausnimmt und zum Gegenstand einer besonderen Gestaltung macht.
Hier liegt meines Erachtens der grundlegende Irrtum der heutigen Reichskirchenregierung, aus dem sich alle weiteren Folgerungen von selbst ergeben. Es hätte der Rechts- und Verfassungsbrüche, die vorgekommen sind, gar nicht [32] bedurft, um zu zeigen, baß sie auf dem falschen Wege ist. Schon die Tatsache, daß sie versucht, äußere Ordnung als etwas Selbständiges zu behandeln, zeigt, daß sie das Wesen einer evangelischen Kirche derartig verkennt, wie man es eigentlich einem Kirchenregiment nicht zutrauen sollte.
Die Grenzen, die einem lutherischen Kirchenregiment gezogen sind, sind in dem Artikel 28 der Augsburgischen Konfession so scharf gezogen, und ist auch die Formulierung, die der Gegenstand dort gefunden hat, so vorbildlich, daß ich mich darauf beschränken darf, auf diesen Artikel, dessen Kenntnis ja vorausgesetzt werden darf, zu verweisen. Danach ist das Kirchenregiment nur dazu da, die Predigt des Evangeliums nach dem Verständnis des lutherischen Bekenntnisses zu gewährleisten.
Die Tatsache, daß diese Aufgabe von dem derzeitigen Reichskirchenregiment verkannt worden ist, hat naturnotwendig zu den verhängnisvollen Schritten führen müssen, die den Zusammentritt dieser Bekenntnissynode veranlaßt haben.
Der unrichtige Ausgangspunkt des Reichskirchenregiments, das gerade in einem Kernpunkt evangelischer Lehre irrt, hat es dahin gebracht, daß wir ein legales Reichskirchenregiment heute nicht mehr haben.
Diese Behauptung ist — darüber bin ich mir im klaren — so schwerwiegend, daß sie begründet werden muß.
Es ist, meine sehr verehrten Herren Synodalen, ein anerkannter Satz allen Kirchenrechtes, daß auf diesem Rechtsgebiet formal einwandfreies Recht nur dann Recht ist, wenn die Lösung, die es bringt, dem Wesen der Kirche, ihrem Bekenntnischarakter, nicht widerspricht. Auf keinem Gebiete kirchlichen Rechtslebens können Rechtsfragen ohne ständigen Zusammenhang mit und ohne ständige Prüfung an den Bekenntnissen gelöst werden. Jede äußere Ordnung der Kirche muß sich also vor dem Bekenntnis jederzeit rechtfertigen.
Schon mit der Scheidung von äußerer Ordnung und Bekenntnis hat das Reichskirchenregiment daher nicht nur die Bekenntnisgrundlage der Kirche verlassen, sondern es bewegt sich seitdem schon rein grundsätzlich auf dem Boden der Rechtswidrigkeit. Es würde das selbst dann tun, wenn es diese Trennung zwischen äußerer Ordnung und Bekenntnis ohne Rechtsbrüche zu verwirklichen suchte; denn — das muß ich nochmals mit aller Schärfe betonen — auch jede logisch und juristisch einwandfreie formal-rechtliche Subsumtion wird materiell zu Unrecht, wenn sie gegen Wesen und Bekenntnisgrundlage der Kirche verstößt.
Das Reichskirchenregiment hat sich aber nicht damit begnügt, die falsche Scheidung von äußerer Ordnung und Bekenntnis auf kirchlichem Gebiet ein- zuführen. Sie hat den Maßstab dieser äußeren Ordnung noch dazu einem kirchenfremden Gebiete entnommen. Es bedarf nach dem vorher Gesagten keiner Erörterung, daß die Regelung der Ordnung der Kirche nur nach kirchlichen Gesichtspunkten erfolgen darf. Die Reichskirchenregierung hat aber die Struktur der von ihr im Widerspruch zur Verfassung eingeführten äußeren Ordnung dem Gebiet der weltlichen Ordnung entnommen.
Es bedeutet den Gipfelpunkt der Säkularisierung der Kirche, daß man ohne jede Rücksicht auf die Bekenntnisgrundlage die Grundsätze für ihre Ordnung einem ihr wesensfremden Gebiet entnimmt. Es gibt für den christlichen Glauben kein weltlich Ding in der Kirche, welches nicht unter die geistliche Gewalt des Wortes gestellt werden müßte. Botschaft und Gestalt [33] der Kirche, beide verlieren ihre Kraft, wenn die Welt in sie eindringt. Der Gedanke des weltlichen Führertums wird durch das eine Wort des Evangeliums für die Kirche unmöglich gemacht:
„Ihr sollt euch nicht Meister nennen lassen; denn einer ist euer Meister, Christus, ihr aber seid alle Brüder.“ (Matth. 23, 10.)
Das ist die denkbar schärfste Ablehnung des weltlichen und politischen Führertums auf dem Gebiete der Kirche. Das gibt aber auch die Grundlage, auf der allein Kirche gebaut werden kann, nämlich die in der Gemeinde verkörperte brüderliche Gemeinschaft. Nicht umsonst sagt Luther:
„Und hüt dich vor der Menschen Satz!
Davon verdirbt der edle Schatz.“
Wenn man es ablehnt, die Organisationsformen der weltlichen Ordnung der Dinge auf die Kirche zu übertragen, so ist damit natürlich nicht gesagt, daß nicht auch die Formen der menschlichen Organisation die Ordnung der Kirche beeinflussen könnten und sollten. Es sind Kirchenverfassungen denkbar, die monarchischen, es sind solche denkbar, die aristokratischen Einschlag haben; es gibt Kirchenordnungen mit ausgesprochen demokratischem Charakter, ohne daß dadurch das Wesen der Kirche geändert oder verletzt wird. Niemals aber darf, wie das heute bei uns geschieht, die weltliche Organisationsform in der Kirche Selbstzweck sein.
Vor allem darf — und das ist die erschütternde Folgerung, die aus der heutigen Kirchengestaltung gezogen werden muß — es nicht Aufgabe der Kirche sein, weltliche Macht zu erringen. Das ist aber die wahre Absicht der kirchlichen Neuordnung, wie sie heute das Reichskirchenregiment durchzuführen versucht. Darüber sollten wir uns irgendeiner Täuschung nicht hingeben; und das soll und muß mit nackten Worten einmal gesagt werden. Auf die Kirche, die heute unter Beiseiteschiebung der Kirchenverfassung aufgebaut wird, trifft das vernichtende Urteil Spenglers zu:
„Die Kirche ist die Organisation einer Priesterherrschaft, die um die weltliche Macht kämpft.“
Dies und weiter nichts ist das wahre Gesicht der einheitlichen Reichskirche, wie man sie heute aufzieht.
Die Reformatoren sahen diese Gefahr sehr handgreiflich, als sie in der Confessio Augustana erklärten, daß „St. Petrus den Bischöfen verbeut, als hätten sie Gewalt, die Kirche, wozu sie wollten, zu zwingen“. Der Bischof ist Diener am Wort wie jeder andere Pfarrer, und die Bekenntnisschriften geben sehr genau, zumal in der Confessio Augustana und in den Schmalkaldischen Artikeln, die Grenzen an, die für das Bischofsamt gezogen sind. Der Gedanke, daß das Amt des Bischofs nur Dienst an der Gemeinde, an der lebendigen Kirche ist, scheint vergessen. Tatsächlich ist es heute so, daß das Amt des Bischofs in der Regel eine Machtstellung bedeutet. Die ungeheure Gefahr, die sich daraus ergibt, sehen vielleicht die dafür Verantwortlichen selbst nicht klar. Wir sind auf dem besten Wege, eine Hierarchie zu bekommen, die alles, was Rom in den Jahrhunderten seines Bestehens an hierarchischem Aufbau geleistet hat, in den Schatten stellt. Der Anspruch des Papstes auf Autorität ist, zumal in Dingen der Verwaltung, [34] mannigfach beschränkt. Die Macht des Reichsbischofs ist heute tatsächlich unumschränkt. Auch die Auswahl der Bischöfe geschieht nicht nach dem Gesichtspunkt der Eignung für den Dienst am Wort, sondern nach dem mehr oder weniger großen Maß von Gefügigkeit, das sie den unitaristischen Bestrebungen der Reichskirchenregierung voraussichtlich entgegenbringen werden.
Vor allem aber wird durch diesen episkopalen und hierarchischen Aufbau der Kirche das Grundgesetz evangelischer Kirchengestaltung verleugnet, das darin besteht, daß von der Gemeinde aus die Kirche aufgebaut wird. Wir dürfen nicht vergessen, daß in der Kirche keine Instanz regieren darf, die nicht indirekt die Gemeinde ist. Auch der Bischof vertritt nach rechter lutherischer Auffassung nur die Gemeinde. Faktisch aber ist heute nicht nur jeder Aufbau der Kirche durch die Gemeinde, sondern jedes Mitwirkungsrecht der Gemeinde in den deutsch-christlich regierten Kirchen und in der Reichskirche ausgeschlossen. Wir haben nur Rudimente von Gemeindevertretungen, die noch dazu überwiegend nicht nach kirchlichen, sondern nach politischen Maßstäben ausgewählt und mit politischen Mitteln zur Macht gekommen sind. Die Gemeinde ist in der Kirche völlig mundtot gemacht worden. Dabei ist nicht nur für die Reformierten der presbyterial-synodale Aufbau Glaubensgrundsatz, sondern auch Luther steht auf dem Standpunkt, daß „eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen“ (1523). Dieses Recht der Gemeinde, das der Grundpfeiler alles evangelischen Kirchenaufbaues ist, ist ihr genommen. Und schon aus diesem Grunde müssen wir die jetzige Reichskirchenregierung nicht nur als illegal, sondern eindeutig als häretisch bezeichnen.
Die Folgerungen, die aus den von mir dargelegten Tatsachen zu ziehen sind, finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Entwurf des Rechtsausschusses für eine „Erklärung der Bekenntnissynode“. Wir haben in Leitsatz I, der in vier Absätze zerfällt, im Absatz 2 die ausdrückliche Erklärung abgegeben, daß das derzeitige Kirchenregiment, nachdem es die unantastbare bekenntnismäßige Grundlage verlassen hat, den Anspruch verwirkt hat, rechtmäßige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche zu sein.
Rechtmäßige Deutsche Evangelische Kirche ist da, wo an der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Kirche festgehalten wird. Nur die in diesem Bekenntnis einigen Gemeinden und Kirchen bilden die rechtmäßige Deutsche Evangelische Kirche und treten zur Bekenntnissynode zusammen. Da die Synoden, die die Stimme der Bekennenden Gemeinden sein sollen, fehlen, muß die Bekenntnissynode die Aufgabe übernehmen, die Bekennende Gemeinde zu vertreten. Das ist als ihre Aufgabe in Leitsatz II bezeichnet worden.
Ich möchte, um Mißverständnissen vorzubeugen, bei dieser Gelegenheit gleich betonen, daß damit nicht gesagt sein soll, daß die Bekenntnissynode etwa verfassungsmäßig an Stelle der Nationalsynode tritt. Wohl aber darf die Bekenntnissynode für sich in Anspruch nehmen, daß sie innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche die Stimme der Bekennenden Gemeinde verkörpert.
Die Reichskirchenregierung hat, entsprechend ihrem unevangelischen, nach weltlichen Gesichtspunkten orientierten Maßstab ganz folgerichtig, die Selbständigkeit verschiedener Landeskirchen aufgehoben. Sie hat damit nicht nur den Boden des formalen Rechtes verlassen, sondern sie hat auch den Sinn der Reichskirchenverfassung, die auf dieser Gliederung aufgebaut ist, in ihr Gegen-[35]teil verkehrt. Die ganze Struktur der Reichskirchenverfassung wird widersinnig in dem Augenblicke, wo die Gliederung in Landeskirchen aufgehoben wird.
Ganz abgesehen davon, daß durch dieses Vorgehen der Reichskirchen- regierung die letzten Reste des Mitbestimmungsrechtes der Gemeinde mit einem Federstrich beseitigt worden sind, hat die Reichskirchenregierung auch insoweit den Rechtsboden verlassen, als sie nicht nur gegen den Inhalt der Reichskirchenverfassung verstoßen, sondern auch ihre Voraussetzungen mißachtet hat. Wir dürfen nicht vergessen, daß die Deutsche Evangelische Kirche, kirchenrechtlich gesehen, nur ein Kirchenbund ist, der geschlossen wurde unter der Voraussetzung der Selbständigkeit seiner einzelnen Kontrahenten. Die Selbständigkeit dieser Vertragspartner kann auch nicht im Wege einer Verfassungsänderung beseitigt werden. Es ist auch rechtlich unzulässig, daß eine Landeskirche ihre Selbständigkeit ausgibt; denn ihre Vollmacht wird durch die Tatsache dieser Selbständigkeit in jedem Fall begrenzt. Es ist ein logischer und juristischer Widersinn, anzunehmen, daß ein Bevollmächtigter im Rahmen seiner Vollmacht die Existenz des Vollmachtgebers zum Aufhören bringen kann. Das haben aber die Landeskirchenführer getan, die bei der Eingliederung ihrer Kirchen in die Reichskirche mitgewirkt haben.
Daraus ergibt sich als Stellungnahme der Bekenntnissynode, wie wir sie in Leitsatz III vorschlagen, daß diese die bisher vollzogenen Eingliederungen nicht als bekenntnis- und rechtgemäß anzuerkennen vermag, sondern auch die eingegliederten Landeskirchen als fortbestehend betrachtet.
Meine Herren Synodalen und Gäste, wir wollen uns darüber klar sein, daß alle diese Erörterungen und Erwägungen, die bekenntnismäßig und rechtlich so richtig wie nur möglich sein mögen, die Gegenseite nicht veranlassen werden, von ihrem Wege abzugehen. Das Ziel, das sich die Reichskirchenregierung gesteckt hat, ist ja viel weiter, als es bisher vielleicht den Anschein hat. Es soll die Deutsche Nationalkirche geschaffen werden. Es soll, mit einem Worte, neben die echte Einheit des Volkes die unechte Einheit der Kirche gestellt werden.
Aber eine Einheit, die den Bekenntnischarakter der Kirche verleugnet, zerstört die Kirche. Man vergißt, daß die nationalsozialistische Haltung keine christliche Haltung, auch keine heidnische Haltung, sondern eine rein politische Haltung — als solche selbstverständlich berechtigt und heilsam — ist. Die Bekenntnisse sollen nach dem ausgesprochenen Willen der Reichskirchenregierung verschwinden, sollen höchstens in der Gestalt historischer Besonderheiten der einzelnen Kirchengaue — ja „Gaue!“ — noch ein verkümmertes Dasein führen. Wenn das so wird, so haben wir vielleicht ein einheitliches Kirchengebilde, so haben wir vielleicht sogar eine Staatskirche: Wir haben aber ganz bestimmt keine christliche Kirche mehr.
Daß in der Kirche, wie sie den heute in der Reichskirchenregierung führenden Leuten vorschwebt, nicht das Evangelium des durch den Opfertod Jesu Christi gerechtfertigten Sünders gepredigt wird, daß in ihr nicht Christus der alleinige Herr und die Kirche seine dienende Magd ist, das bedarf gar keiner Erörterung. Diese Pseudo-Kirche, die leider im Entstehen begriffen ist, wird günstigstenfalls die Religion des anständigen Menschen verkündigen können. Auf dieser Religion ist aber noch nie eine Kirche von Bestand gebaut worden. Sie wird vielleicht versuchen, die Religion des deutschen Menschen zu predigen. Aber nicht als Deutscher, sondern als Sünder hat Luther die Botschaft der Gnade dankbar ergriffen. [36]
Diese Entwicklung, die vorauszusehen keine prophetische Gabe erfordert, stellt uns in der Bekenntnisgemeinschaft vor Aufgaben, deren Tragweite heute noch gar nicht abzusehen ist.
Wir übernehmen eine ungeheure Verantwortung, wenn wir den Anspruch darauf erheben, Bekennende Kirche zu sein und die Bekennende Gemeinde zu vertreten.
Heute kann darüber nur soviel gesagt werden, daß wir an der Reichskirchenverfassung unbedingt festhalten wollen und sie als ein Mittel begrüßen, das, richtig angewandt, die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche fördern kann. Um eine wahre Einheit dieser Kirche zu gewinnen, ist aber — und das haben wir in Leitsatz V zum Ausdruck gebracht — erforderlich, daß die reformatorischen Bekenntnisse nicht nur auf den Lippen getragen werden, sondern im Aufbau der Kirche und in ihrer Gliederung zur Geltung kommen, und daß der Gemeinde als Trägerin der Wortverkündigung der ihr gebührende Platz eingeräumt wird.
Nur von der Gemeinde, nicht von obenher, kann der Neuaufbau der Deutschen Evangelischen Kirche, die Erfüllung ihrer Verfassung mit dem Geist des Evangeliums erfolgen. Und daß dies geschehe, ist unser aller ernstestes Anliegen. Wir glauben auch, daß es der Kirchenbildung dient, wenn ein organischer Zusammenschluß von Landeskirchen und Gemeinden auf der Grundlage ihres Bekenntnisstandes von der Bekenntnisgemeinschaft gefördert wird. Jedenfalls ist dies die einzige Grundlage, die eine Fortentwicklung im Sinne der Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche möglich erscheinen läßt.
Wir haben zum Schluß der Leitsätze zum Ausdruck gebracht, daß unserer Ueberzeugung nach der Gehorsam gegen den Herrn der Kirche, um den wir uns alle mit heißem Ernst zu bemühen haben, einigende Kraft genug besitzt, daß wir uns trotz der Verschiedenheit der reformatorischen Bekenntnisse zu einheitlichem Wollen und Handeln in der Deutschen Evangelischen Kirche zusammenfinden.
Wir können das uns vorschwebende Ziel nur erreichen, wenn wir uns unserer eigenen Unzulänglichkeit stets von neuem bewußt sind, wenn wir uns aber auch dessen bewußt sind, daß a Lasco recht hat, wenn er sagt: „Daß ich lebe, ist nicht nötig, sehr nötig aber, daß ich der Kirche Christi beistehe“.
Gelingt es uns jetzt nicht, die Gemeinde zu sammeln, so besteht die große Gefahr, aus die schon früher Herr Präses Koch hingewiesen hat, daß das Leben und Werk der evangelischen Christenheit sich aus der verfaßten Kirche und weithin auch aus den Kirchengemeinden in die Kreise der Stillen im Lande zurückzieht und die Kirchengeschichte Deutschlands um Jahrhunderte zurückgeworfen wird.
Gott hat uns vor eine Aufgabe gestellt, deren Größe uns zum Verzagen bringen könnte. Er hat uns aber auch die Verheißung gegeben: „Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, aber die Seele nicht töten können! Fürchtet euch vielmehr vor dem, der Leib und Seele verderben kann in der Hölle! Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater.“ Er hat uns auch die nachdrückliche Mahnung auf den Weg gegeben: „Ich hasse allen falschen Weg“. Seien wir uns im klaren: Es geht heute darum, ob Christus [37] in Deutschland seine Kirche noch bauen wird oder nicht. Es ist, glaube ich, nicht Vermessenheit, wenn wir mit Luther zu sprechen wagen:
„Stürzen wir, so stürzt Christus mit als der Herrscher der Welt. Und mag er stürzen! Ich will lieber mit Christus stürzen, als mit dem Kaiser stehen.“
Erklärung zur Rechtslage
der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
1. Die unantastbare Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist.
Das derzeitige Reichskirchenregiment hat diese unantastbare Grundlage verlassen und sich zahlreicher Rechts- und Verfassungsbrüche schuldig gemacht. Es hat dadurch den Anspruch verwirkt, rechtmäßige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche zu sein.
Im Namen der Deutschen Evangelischen Kirche rechtmäßig zu sprechen und zu handeln sind nur die berufen, welche an der Heiligen Schrift und dem Bekenntnis der Kirche als ihrer unantastbaren Grundlage festhalten und beidem die maßgebende Geltung in der Deutschen Evangelischen Kirche wieder verschaffen wollen.
Die in solchem Bekenntnis einigen Gemeinden und Kirchen sind die rechtmäßige Deutsche Evangelische Kirche; sie treten zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zusammen.
2. Die Bekenntnissynode hat in der gegenwärtigen kirchlichen Notlage die Aufgabe, in der Deutschen Evangelischen Kirche die Bekennende Gemeinde zu sammeln und zu vertreten, ihre Gemeinschaft und gemeinsamen Aufgaben zu pflegen und dahin zu wirken, daß die Evangelische Kirche dem Evangelium und Bekenntnis gemäß geführt, und Verfassung und Recht dabei gewahrt werden.
3. In der Kirche ist eine Scheidung der äußeren Ordnung vom Bekenntnis nicht möglich. Insofern ist die in der Verfassung festgelegte Gliederung der Deutschen Evangelischen Kirche in Landeskirchen bekenntnismäßig begründet. Bekenntnismäßig gebundene Landeskirchen dürfen nicht durch Eingliederung in die Deutsche Evangelische Kirche auf dem Wege der Verwaltung oder gar des äußeren Zwanges ihrer Selbständigkeit beraubt werden, weil ihre äußere kirchliche Ordnung sich immer vor ihrem Bekenntnis zu rechtfertigen hat. Die von der Reichskirchenregierung bisher vollzogenen Eingliederungen entbehren der Rechtswirksamkeit.
4. Die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche wird auch nicht geschaffen durch den rücksichtslosen Ausbau einer zentralen Befehlsgewalt, die ihre Rechtfertigung dem der Kirche wesensfremden weltlichen Führerprinzip entnimmt. Die hierarchische Gestaltung der Kirche widerspricht dem reformatorischen Bekenntnis. [38]
5. Ihre echte kirchliche Einheit kann die Deutsche Evangelische Kirche nur auf dem Wege gewinnen, daß sie
- die reformatorischen Bekenntnisse wahrt und einen organischen Zusammenschluß der Landeskirchen und Gemeinden auf der Grundlage ihres Bekenntnisstandes fördert,
- der Gemeinde als der Trägerin der Wortverkündigung den ihr gebührenden Platz läßt.
Es muß ihr ernstes Anliegen sein, daß der Geist des Herrn Christus und nicht der Geist weltlichen Herrschens in der Kirche unserer Väter bestimmend ist.
Im Gehorsam gegen den Herrn der Kirche liegt so starke einigende Kraft, daß wir trotz der Verschiedenheit der reformatorischen Bekenntnisse zu einem einheitlichen Wollen und Handeln in der Deutschen Evangelischen Kirche zusammenstehen können. (Diese Erklärung wurde von der Synode einstimmig angenommen.)
*
Gespannt war man allgemein aus den Vortrag des Reichsgerichtsrats Flor. Hat er sich doch weithin einen Namen gemacht durch sein energisches Eintreten für die Anliegen der Pfarrernotbruderschaft. Es war gewiß beschämend, aus seinem Munde zu hören, ‚daß das Studium der neuesten kirchlichen Gesetzgebung nicht etwa, wie mancher meinen könnte, für ihn als Juristen langweilig gewesen wäre; durchaus nicht langweilig! Im Gegenteil, es gab da für ihn allerlei Kurzweil, wenn er auf die Schliche und Kniffe achtete, mit denen vom Reichskirchenregiment die kirchlichen Gesetze gehandhabt, durchgeführt oder auch — zumeist — wieder aufgehoben wurden. Aber es war doch auch wieder eine erhebende Stunde, in der der bekannte Jurist mit solchem nachdrücklichen Ernst für das eintrat, worüber in der Kirche Jesu Christi keine Frage sein sollte, für das Walten der Gerechtigkeit.
Studium der neuesten kirchlichen Gesetzgebung
Von Reichsgerichtsrat Flor, Leipzig.
Meine verehrten Synodalen! Man hat mich wiederholt gefragt, warum ich denn als Jurist die Vorgänge in der Kirche, die doch nur Pfarrersache seien, so stark verfolge und mich mit der juristischen Prüfung der neueren Kirchengesetze und -Verordnungen so eingehend beschäftigt hätte. Es klang da heraus, daß man es für eine überaus langweilige, sicher aber völlig nutzlose, vielleicht sogar sinnlose Arbeit hielt, das zu tun.
Langweilig war es nicht. Da können die Betreffenden beruhigt sein. Denn ich habe allerlei gelernt, Methoden, die ich bis dahin noch nicht kannte.
Man hat dann allerdings auch gesagt, daß es der neuen Zeit nicht entspräche, da, wo es vorwärts gehe, mit juristischen Bedenken zu kommen. Ganz richtig! Wenn es in unserer Kirche wirklich vorwärtsginge und wenn die Bedenken, die ich gegen die Rechtsentwicklung in der Kirche vorzubringen mich [39] für verpflichtet halte, wirklich nur formal-juristische Bedenken wären, dann allerdings brauchte ich hier nicht vor Sie hinzutreten und Ihnen über das Recht in der Kirche vorzutragen.
In Wirklichkeit aber berühren die Rechtsfragen, um die es hier geht, die innersten Fragen der Kirche und des Glaubens. Wer hier von nur formal-rechtlichen Rechtsbedenken spricht, der zeigt, daß er auch nicht annähernd begriffen hat, um was es geht.
Und dann — das mag auch sogleich zu Anfang gesagt werden: Wenn man in rechtlichem Denken und in der Achtung vor dem Gesetze erzogen ist und in der ganzen Berufsarbeit als das Hauptziel immer vor Augen gehabt hat, dem Rechte zum Siege zu verhelfen, und dringt dann in die neuen Gesetze und Verordnungen der Kirche ein, so ist der Eindruck, den man von dem Geiste, in dem die neuerlichen Gesetze der Kirche gemacht werden, sehr bald erhält, einfach erschütternd. Das, was da geschehen ist, hat mich so erregt und, ich muß sagen, empört, daß ich es für meine selbstverständliche Pflicht halte, dazu mit aller Offenheit und Deutlichkeit das Wort zu nehmen. Denn wenn ich auf Grund meiner kirchenrechtlichen Fachkenntnisse, nach sehr sorgfältiger gründlicher Prüfung klar erkannt habe, daß in der Kirche Unrecht geschehen ist, und wenn zu erwarten steht, daß auf diesem Wege weiter fortgeschritten wird, und wenn meine Ueberzeugung nicht nur auf meiner eigenen Prüfung beruht, sondern auch mit dem Ergebnis überein- stimmt, zu dem zahlreiche anerkannte Juristen gekommen sind, dann bin ich es dem Rechte und auch der Kirche schuldig, meine Rechtsauffassung kundzutun und damit, soviel an mir liegt, der Bekennenden Kirche, die um ihr Recht ringt, zu helfen.
Hinzukommt, daß die Kirche, wenn sie nicht das Recht hochhält, innerlich unwahrhaftig wird und an dieser Unwahrhaftigkeit schließlich zerbrechen muß.
Damit glaube ich, meine Legitimation zur Behandlung des gestellten Themas hinreichend dargelegt zu haben.
Aber noch eins kommt hinzu.
Die juristische Prüfung der Vorgänge in der Kirche hat vor allem ergeben, daß die deutsche Reichskirchenverfassung in Gefahr ist. Ich habe lebhaft den Eindruck, als ob auf feiten der Reichskirchenregierung die Meinung besteht, die Kirchenverfassung von 1933 sei bereits überholt. Davon kann selbstverständlich keine Rede sein. Denn diese Kirchenverfassung ist mit Zustimmung der nationalsozialistischen Regierung des Reiches erst im vorigen Sommer erlassen. Sie ist von ihr anerkannt und verkündet. Sie steht damit gewissermaßen unter dem Schutze des Reiches. Wer sie verletzt oder nicht achtet, setzt sich in Gegensatz zur Reichsregierung. Um so mehr ist es Pflicht zu reden, wenn man sich überzeugt hat, daß die Kirchenverfassung verletzt ist. Der neue deutsche Staat ist Rechtsstaat. Ich darf als Mitglied des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen mit dem Führer dieses Bundes, dem Justizminister und Reichsjustizkommissar Dr. Frank, auf die nüchterne, klare Tatsache hinweisen, daß — ich zitiere jetzt Frank wörtlich — „der Nationalsozialismus im Rechte vom ersten Tage seines Wirkens an die sicherste Grundlage seines Aufbaues und Wirkens erkannt hat“. — Das gleiche sollte auch hinsichtlich der Kirche im neuen Staate gelten.
Wenn ich nun zu der Darstellung der Rechtsentwicklung übergehe, so will ich alles das, was vor dem Erlaß der Reichskirchenverfassung geschehen ist, nicht [40] aufrühren. Das sehe ich als erledigt an, nachdem die neue Reichskirchenverfassung in Kraft ist. Auch alles das, was in der zweiten Hälfte des Jahres 1933 geschehen ist, mag hier Übergängen werden.
Dagegen ist alles, was seit dem 1. Januar dieses Jahres geschehen ist, außerordentlich wichtig. Damit allein will ich mich beschäftigen.
Gleich die erste Verordnung, die verkündet wurde, die vielbesprochene sogenannte Maulkorbverordnung, hat viel Staub aufgewirbelt. Es wird durch diese Verordnung den Pfarrern verboten, in kirchlichen Räumen kirchenpolitische Auseinandersetzungen zu pflegen. Die Verbreitung von Schriften und sogar die Verbreitung von Rundschreiben wird als Amtspflichtverletzung bezeichnet, wenn in ihnen das Kirchenregiment und dessen Maßnahmen angegriffen werden. Für Zuwiderhandlungen werden Disziplinarstrafen, sogar das förmliche Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Entfernung aus dem Amte, angedroht. Schließlich ist nicht unwichtig, daß durch diese Verordnung vom 4. Januar 1934 Kirchengesetze, die im November und Dezember 1933 im Interesse einer Befriedung der Kirche erlassen worden waren, aufgehoben werden. Es handelt sich also um eine ausgesprochene Kampfverordnung.
Die Verordnung ist von den verschiedensten Seiten als unzulässig angefochten worden. Von juristischer Seite ist sie mit guten Gründen als verfassungswidrig, von theologischer Seite als wider das Bekenntnis verstoßend bezeichnet worden. Sie hat in der Öffentlichkeit eine so niederschmetternde Beurteilung erfahren, daß es sicherlich keine leichtfertige Beurteilung war, wenn der Pfarrernotbund im Hinblick auf diese Verordnung die bekannte Kanzelabkündigung hat ergehen lassen, die mit den Worten schließt: „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Die Kanzelabkündigung war eine Notwehrmaßnahme, die nicht nur rechtlich und theologisch einwandfrei war, sondern darüber hinaus ein mutiges Bekenntnis; sie hat eine vorbildliche Haltung unserer Notbundpfarrer bewiesen. Wir Laien können den Notbundpfarrern nicht dankbar genug sein für ihr mutiges Auftreten. Sie haben der Deutschen Evangelischen Kirche dadurch vor aller Welt Ehre gemacht.
Wie recht alle diejenigen hatten, die diese Verordnung bekämpften, das zeigt die Tatsache, daß sie neuerdings, wenn auch mit gewisser Einschränkung, hat zurückgenommen werden müssen.
Die zweite wesentliche Verordnung des Reichsbischofs war die Verordnung vom 26. Januar 1934. In dieser Verordnung bestimmt der Reichsbischof zugleich als Landesbischof der altpreußischen Union, daß die Befugnisse des preußischen Kirchensenats durch den Landesbischof ausgeübt werden, daß der Landesbischof berechtigt ist, dem Oberkirchenrat Weisungen zu erteilen, und daß ein gleiches Verhältnis zwischen den Provinzialbischöfen und den Konsistorien bestehen soll. In § 4 heißt es:
Entgegenstehende Bestimmungen der Verfassung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union bleiben für die Geltungsdauer der Verordnung außer Anwendung.
Mit dieser Verordnung greift der Reichsbischof — ohne Mitwirkung des Geistlichen Ministeriums — sehr tief in die Rechte einer Landeskirche ein, indem er eigenartigerweise den Weg wählt, daß er als Reichsbischof sich selbst als Landesbischof Rechte verleiht, wie sie bisher in der evangelischen Kirche noch niemals in einer Person vereinigt gewesen [41] sind. Jeder, der für kirchliche Verhältnisse Verständnis hat, sagt sich, daß eine solche Machtanhäufung, die noch dazu einer sich selbst schafft, mit der evangelischen Auffassung von Kirchenführung doch nicht mehr in Einklang stehen kann. Wir Juristen sind deshalb in den letzten Monaten immer und immer wieder gefragt worden, ob ein solches Vorgehen denn mit Recht und Verfassung in Einklang stehe. Wir haben diese Frage immer ohne Einschränkung verneinen müssen. Der Reichsbischof hat nicht das Recht, ohne weiteres Verordnungen zu erlassen, in denen Recht gesetzt wird. Diese Feststellung steht in einem gewissen Zusammenhang mit derjenigen Frage, die kirchenrechtlich und auch kirchenpolitisch wohl die wichtigste Frage des ganzen Kirchenstreites ist, nämlich mit der Frage des Führerprinzips in der Kirche. Was dazu von der Seite des Bekenntnisses her zu sagen ist, das zu erörtern ist nicht meine Aufgabe. Ich habe hier lediglich die Frage zu beantworten, wie es nach der Verfassung von 1933 mit dem Führerprinzip steht.
Als diese Verfassung beraten wurde, stand im Staate das Führerprinzip bereits in Geltung. Es war deshalb selbstverständlich, daß auch die Kirchenverfassung sich zu der Frage, ob auch in der Kirche das Führerprinzip eingeführt werden sollte, Stellung zu nehmen hatte. Die Verfassung ist in diesem Punkt ganz klar und deutlich.
Nach Art. 5 der Verfassung steht an der Spitze der Kirche der lutherische Reichsbischof. Der Reichsbischof ist aber damit nicht der Führer; denn es heißt in Art. 7, daß „das Geistliche Ministerium berufen ist, die Deutsche Evangelische Kirche zu leiten und Gesetze zu erlassen“. Damit ist das Geistliche Ministerium als das führende Organ der Kirche eingesetzt. An dieser Tatsache ändert nichts die Bestimmung, daß das Geistliche Ministerium seine Arbeit „unter Führung des Reichsbischofs“ zu leisten hat. Denn durch sie wird dem Reichsbischof lediglich die Möglichkeit gegeben, die Entschließungen des Geistlichen Ministeriums zu beeinflussen; die Entscheidung aber hat er nicht. Hätte man dem Reichsbischof eine unbeschränkte Führerstellung einräumen wollen, so hätte der Artikel ganz anders lauten müssen.
Es mag hier noch erwähnt werden, daß vor der Unterzeichnung der Kirchenverfassung durch die damaligen bevollmächtigten Kirchenmänner ausdrücklich festgelegt ist, daß bei Gegensätzlichkeit zwischen dem Reichsbischof und dem Geistlichen Ministerium kein Gesetz erlassen werden kann.
Auch Art. 6 der Verfassung, aus dem der Reichsbischof sein angebliches Führertum herleitet, gibt seinem Standpunkt keine Stütze. Wenn es dort heißt, daß der Reichsbischof „die Deutsche Evangelische Kirche vertritt“, so heißt das nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauchs nur, daß er nach außen hin die Kirche vertritt; damit ist nichts darüber gesagt, wer innerhalb der Kirche über die entscheidenden Maßnahmen zu beschließen hat. Es heißt dann weiter:
Der Reichsbischof ist berufen, die Gemeinsamkeit des kirchlichen Lebens in den Landeskirchen sichtbar zum Ausdruck zu bringen.
Das betrifft in der Hauptsache die repräsentative Stellung des Reichsbischofs. Und endlich der Satz:
Der Reichsbischof ist berufen, für die Arbeit in der Deutschen Evangelischen Kirche eine einheitliche Führung zu gewährleisten; er trifft die zur Sicherung der Verfassung erforderlichen Maßnahmen, [42]
räumt dem Reichsbischof zwar das Recht ein, in diesen besonderen Angelegenheiten letzte Entscheidungen zu treffen, gibt ihm aber nicht das Recht, willkürlich zu handeln. Bei allen nach Art. 6 veranlaßten Maßnahmen ist der Reichsbischof an die Vorschriften der Verfassung ebenso wie an die Beachtung sonstiger Kirchengesetze gebunden.
Wenn der Reichsbischof sich für seine angebliche Führerstellung auf das ihm „durch die Verfassung übertragene Führeramt“ beruft (so in der Verordnung vom 4. I. 1934), dann muß er selbstverständlich auch die Schranken beachten, die ihm dieselbe Verfassung setzt. Er sägt sonst den Ast ab, auf dem er sitzt. Deshalb kann der Reichsbischof Rechtsverordnungen, geschweige denn solche verfassungändernden Inhalts, nicht erlassen. Denn die Verfassung sagt in Art. 12 ausdrücklich, auf welche Weise unter Umständen die Verfassung geändert werden kann. Diese Bestimmung soll gerade dafür sorgen, daß übereilte Verfassungsänderungen unterbleiben. Die Vorschrift wäre bedeutungslos, wenn der Reichsbischof nach Art. 6 Rechtsverordnungen erlassen könnte, ohne an die Grenzen der Verfassung gebunden zu sein. Hätte er ein solches Recht, dann wäre das Gesetzgebungsrecht der Nationalsynode und des Geistlichen Ministeriums schließlich völlig illusorisch. Der Reichsbischof könnte dann die gesamte Gesetzgebung durch Verordnungen ausüben. Nur dürfte er seine Erlasse, um nicht gegen Art. 7 zu verstoßen, nicht Gesetze nennen; damit ergäbe sich ein ganz unhaltbarer Zustand.
Die Verordnung vom 26. Januar greift nun aber in einer in der Verfassung nicht vorgesehenen Weise in die Verfassung der evangelischen Kirche der altpreußischen Union ein, hat also verfassungändernden Inhalt. Da der Reichsbischof eine solche Verordnung keinen- falls erlassen kann, ist sie nichtig. Außerdem aber geht es nach allgemeinen Rechtsbegriffen nicht an, daß ein Inhaber zweier Aemter seine Machtbefugnisse dadurch verstärkt, daß er als Inhaber des einen Amtes sich selbst als Inhaber des anderen Amtes die weitestgehenden Rechte verleiht. Wer Achtung vor dem Rechte hat, begibt sich nicht auf solche Wege.
Die Verordnung ist im übrigen auch noch auf den § 1 des preußischen Bischofsgesetzes gestützt. In diesem Gesetze handelt es sich um die Einführung des Landesbischofsamtes für die altpreußische Union, § 1 bestimmt, daß der Landesbischof die Kirche der altpreußischen Union vertritt, unbeschadet der Rechte des Kirchensenats. Diese Bestimmung, die die Rechte des Kirchensenats wahren soll, wird nun in der Verordnung vom 26. Januar als Grundlage herangezogen für eine Anordnung, die dem preußischen Kirchensenat seine gesamten Rechte nimmt.(!)
Daß die Verordnung vom 26. Januar 1934 unter allen Umständen nichtig ist, ist übrigens nicht nur meine persönliche Meinung. Ein größerer Kreis anerkannter Juristen hat sich mit dieser Frage ebenfalls beschäftigt und hat erklärt, daß der hier von mir vertretene Standpunkt auch der seine sei. Ich darf auch ferner auf den Aufsatz von Herrn Dr. Meinzolt über die Frage des Führerprinzips in der Kirche hinweisen.
Der Verordnung vom 26. Januar folgten dann Verordnungen des Reichsbischofs als Landesbischof von Preußen, mit denen sich der Landesbischof weitere Rechte gegenüber den Pfarrern beilegt. Er bestimmt, daß er in Preußen nunmehr aus Gründen des Dienstes Pfarrer versetzen kann und daß ein Einspruch hiergegen nicht zulässig ist. Er nimmt sich auch das [43] Recht, Pfarrer in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen notwendig erscheint, eine Verwendung des betreffenden Pfarrers an anderer Stelle aber für absehbare Zeit untunlich ist. Gegen alle derartigen Maßnahmen ist ein Einspruch von keiner Seite zulässig. Es soll keine Stelle geben, die die Notwendigkeit solcher Versetzung oder Absetzung nachprüft.
Das ist keine vom Wort Gottes her bestimmte Kirchenführung, sondern weltliches Gewaltregiment.
Die Verordnung vom 26. Januar hat dann weiter zur Folge gehabt, daß mit der Beseitigung des Kirchensenats auch das einzige wirksame Finanzkontrollorgan beseitigt worden ist. Gerade diese Maßnahme gibt zu ernstesten Bedenken Anlaß.
Am 1. März las man mit einigem Erstaunen, daß der Reichsbischof als Landesbischof seine Rechte in Preußen auf die Deutsche Evangelische Kirche übertragen habe. Also die Rechte, die der Reichsbischof sich als Landesbischof verliehen hat, gibt er als Landesbischof wieder an sich als Reichsbischof zurück. Weshalb dieser Umweg?
Dann folgte das Gesetz des Geistlichen Ministeriums, durch das die Verwaltung der altpreußischen Union tatsächlich von der Reichskirche übernommen wird, durch das die preußischen Synoden zerschlagen werden und damit schließlich dem Landesbischof eine unumschränkte Führerstellung gegeben wird, für die wir keinerlei Verständnis aufzubringen vermögen.
Daß dann noch eine Verordnung kam, die das Amt eines „Chefs des Stabes“ für die Kirche brächte, wollen wir hier nicht weiter erörtern. Denn dieser „Chef des Stabes“ ist inzwischen schon wieder verschwunden.
Es ist nun aber gesagt worden, daß alles das, was hier an Bedenken und Beschwerden und an Rechtsverletzungen vorgetragen sei, doch als erledigt angesehen werden müsse, nachdem der Reichsbischof seine Friedensbotschaft erlassen habe.
Diese Friedensbotschaft bezieht sich aber nur auf die Verordnung vom 4. Januar. Alles andere besteht weiter. Außerdem ist auch die Verordnung vom 4. Januar nicht aus einem ernsten Befriedungswillen aufgehoben worden, sondern aus anderen Gründen; dafür kurz einige Beweise.
Wenn der Reichsbischof die Verordnung vom 4. Januar wirklich um des Friedens willen zurückgenommen hätte, dann hätte er nicht gleichzeitig den Mann, der an der aufgehobenen Kampfverordnung — damals nicht als Beamter der Kirche, sondern hinter den Kulissen — mitgearbeitet hat und sozusagen die juristische Verantwortung für sie trägt, nunmehr in das Geistliche Ministerium berufen.
Aber nicht nur die Ernennung Jägers deutet auf schärfsten Kampfeswillen der Gegenseite hin, sondern auch die halbe und unaufrichtige Art der Durchführung der Verordnung. Die Disziplinarverfahren sind zwar zum größten Teil eingestellt, aber vielfach wird den Betreffenden, die bis dahin vom Amt suspendiert waren, gleichzeitig mitgeteilt, daß sie sehr bald die Versetzung in ein anderes Amt zu gewärtigen hätten. Anderen wird mitgeteilt, daß sie zwar wieder amtieren können, aber predigen dürfen sie noch nicht. Verschiedene Amtsenthebungen sind überhaupt nicht aufgehoben. Ich werde sehr oft von Pfarrern, die immer noch unter dem Drucke der Verfahren stehen, gefragt, was denn eigentlich mit ihnen werden soll, was für Mittel sie hätten, um endlich in den Genuß der Befriedungsverordnung zu kommen. [44] Leider habe ich immer sagen müssen, daß ich ihnen ein wirksames Rechtsmittel nicht angeben könne.
Schließlich steht mit einem wirklichen Befriedungswillen die Tatsache in schroffem Gegensatze, daß man in Württemberg einen Tag nach der Befriedungsverordnung einen schweren Streit vom Zaun gebrochen hat. Dort hat der Herr Reichsbischof die Einberufung des Landeskirchentages bis auf weiteres verboten. Es kann nun keinem Zweifel unterliegen, daß damit ein erneuter Bruch der Verfassung geschehen ist. Der ordnungsmäßig gewählte und im Amt befindliche württembergische Landeskirchentag hat selbstverständlich das Recht, zu tagen und seines Amts zu walten, auch wenn das dem Reichsbischof vielleicht nicht gefallen sollte.
Abgesehen von den Eingriffen der Reichskirchenregierung und des Reichsbischofs in die altpreußische Union und in Württemberg sind nun aber auch sonst noch Verletzungen der Verfassung vorgekommen. Sie sind, weil es sich um kleinere Kirchen handelt, nicht in demselben Maße bekannt geworden, wie die unzulässigen Eingriffe in Preußen und Württemberg. Aber ich will sie trotzdem oder vielleicht gerade deswegen hier heute erwähnen.
Zuerst handelt es sich um eine Verordnung, die im Hinblick auf die Kirche in Waldeck-Pyrmont erlassen worden ist. Hier hat eine Gruppe „Deutscher Christen“ den bisherigen Leiter der oberen Kirchenbehörde als für sie nicht mehr tragbar erklärt, und der Reichsbischof hat durch eine Verordnung vom 18. Januar einen Bevollmächtigten bestellt und angeordnet, daß alle Entschließungen der kirchenregimentlichen Organe von Waldeck und Pyrmont der Zustimmung dieses Bevollmächtigten bedürften und daß dieser Bevollmächtigte auch befugt sei, alle zur Sicherung des Bestandes der evangelischen Kirche von Waldeck und Pyrmont und ihrer Verfassung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daraufhin hat der Bevollmächtigte die wesentlichen Bestimmungen dieser Verfassung außer Kraft gesetzt und alle Rechte des Landeskirchentages und des Landeskirchenrates sich selbst übertragen.
Dieses Vorgehen hat selbstverständlich keinen Rechtsgrund. Der Reichsbischof kann nicht durch Verordnung in die Verfassung der Landeskirche Waldeck- Pyrmont eingreifen. Demzufolge kann er auch nicht einem von ihm Bevollmächtigten das Recht geben, Eingriffe in die Verfassung vorzunehmen; denn niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat. Die Folge ist, daß in Waldeck-Pyrmont seit Januar ein völlig illegales Kirchenregiment besteht. Alles, was dieses Kirchenregiment veranlaßt hat und noch veranlassen wird, ist nichtig. Ich hoffe, daß sehr bald Gelegenheit sein wird, durch Anfechtung einer Einzelmaßnahme vor den Zivilgerichten des Staates die Haltlosigkeit der Zustände in Waldeck-Pyrmont gerichtlich feststellen zu lassen.
Noch grotesker liegt die Sache in Bremen. Auch hier ist ein Bevollmächtigter bestellt, auch hier ohne Rechtsgrund. In Bremen lag gar nichts vor außer einer Meinungsverschiedenheit über eine Vorlage, die der Landeskirchenführer dem bremischen Kirchentage gemacht hatte. Der Reichsbischof hat hier den Landesführer kurzerhand zu seinem Bevollmächtigten bestellt und ihm ähnliche Vollmachten gegeben, wie er sie seinem Bevollmächtigten für Waldeck- Pyrmont gegeben hat, und der Bevollmächtigte hat daraufhin den Landeskirchen- rat beseitigt und sich selbst alle Führerrechte beigelegt. Daß er dazu kein Recht hatte, ist selbstverständlich. Es muß nun aber noch besonders betont werden, daß in dem Falle Bremen der Reichsbischof es nicht einmal für nötig gehalten hat, die sogenannte Ermächtigung im Wege einer Verordnung auszusprechen. Diese [45] Ermächtigung hat er vielmehr in einem einfachen Briefe ausgesprochen, den er am 21. Januar in Braunschweig, als er dort den Landesbischof Beye feierlich einführte, geschrieben hat.
Daß das unzulässig war, hat das Reichskirchenregiment allerdings selbst eingesehen; denn rund drei Wochen später, am 8. Februar, erschien eine Verordnung, in der von Unruhe in der bremischen Kirche die Rede ist und in der dann zur Sicherung des Einbaues der bremischen Landeskirche in die Deutsche Evangelische Kirche — der Einbau war von keiner Seite gefährdet — ein Bevollmächtigter für die Bremische Landeskirche bestellt wird. Hierbei ist vom Reichsbischof leider übersehen worden, daß die Unruhe, von der er spricht und die in Bremen tatsächlich eingetreten war, gerade darin ihren Grund hatte, daß ein Teil des bremischen evangelischen Kirchenvolkes über den verfassungswidrigen Eingriff des dortigen Landeskirchenführers mit Recht empört war.
Ein Unikum im Rechtsleben aber ist es sodann, daß dieser Verordnung vom 8. Februar rückwirkende Kraft für die Zeit vom 21. Januar ab beigelegt worden ist.
Das ganze Vorgehen in Bremen hat, wie von dem schon erwähnten größeren Juristenkreise festgestellt worden ist, zu einer unheilvollen Verwirrung des bremischen Kirchenrechtes geführt. Wie wenig der Reichsbischof bei den in Bremen getroffenen Maßnahmen dafür Sorge getragen hat, daß auch das Bekenntnis gewahrt wird, ergibt die Auswahl des Bevollmächtigten für Bremen. Es handelt sich nämlich um einen Mann, der in einer großen Versammlung von der Confessio Augustana als von einem „alten Schmöker“ gesprochen hat.
Ich will damit die Darstellung der Fälle, in denen in einzelne Landeskirchen zu Unrecht eingegriffen worden ist, abschließen. Eine allgemeine Erwägung muß jedoch hierzu noch vorgetragen werden.
Es mutet eigentümlich an, daß die verschiedenen Verordnungen gerade auf Grund von Art. 6 der Reichskirchenverfassung erlassen werden, wo von der Sicherung der Verfassung die Rede ist. Die Verordnungen des Reichsbischofs sollen „zur Sicherung der Verfassung“ erlassen worden sein. Dabei ist aber, wie wir leider haben feststellen müssen, die Stelle, die hier als Hüterin der Verfassung auftritt, gerade diejenige, der die allerernstesten Vorwürfe wegen Verletzung dieser Verfassung haben gemacht werden müssen.
Es fall schließlich auch nicht unerwähnt bleiben, daß in keinem Falle, wo der Reichsbischof etwas zur Sicherung der Verfassung verordnet hat, näher begründet worden ist, inwiefern die Verfassung denn eigentlich gefährdet gewesen sein soll. Ich habe trotz gründlicher Prüfung in keinem Falle auch nur einen Anhaltspunkt dafür gewinnen können, inwiefern eine Gefährdung der Verfassung in den betreffenden einzelnen Fällen vorgelegen haben könnte.
Gefährdet aber ist die Verfassung, und zwar sehr ernstlich, durch das neuerliche Vorgehen der Reichskirchenregierung und ihres Rechtswalters.
Zunächst stelle ich fest, daß dieser Rechtswalter nur unter Verletzung der bei der Unterzeichnung der Reichskirchenverfassung gegebenen Zusagen hat ernannt werden können. Nach diesen Zusagen sollte nämlich, wenn ein zweites juristisches Mitglied in das Reichskirchenministerium berufen werden würde, dieses Mitglied nicht der Union entnommen werden. Diese Zusage ist bei der Berufung Jägers verletzt. [46]
Wichtiger ist, daß der Plan des Rechtswalters, das äußere Gebäude der Kirche zu vereinheitlichen und neu aufzurichten, in Angriff genommen wird, ohne gleichzeitig eine wirkliche innere Befriedung der Kirche auch nur zu erstreben. Der ganze Plan leidet unter der schon gekennzeichneten falschen Vorstellung, als ob äußere und innere Dinge in der Kirche sich trennen ließen. Daß das nicht möglich ist, weiß jeder, der sich mit den Angelegenheiten der Kirche überhaupt je beschäftigt hat. Es besteht nun einmal in der Kirche ein tiefer, ernster Kampf um das Bekenntnis und andere, das innere Wesen der Kirche sehr stark berührende Fragen. Wer zu einer Befriedung kommen will — und das ist selbstverständlich auch unser größter Wunsch —, der muß den Mut und die Kraft haben, auch gerade über diese innersten Dinge sich mit denen, die anderer Auffassung sind, auseinanderzusetzen. Es geht nicht an, die tieferen ernsten Streitpunkte einfach nicht sehen zu wollen und sich einzubilden, man könne durch eine neue äußere Fassade den Frieden in der Kirche herbeiführen. Nein, wer den Riß nur äußerlich verschmieren will, der verewigt die Gegensätzlichkeit. Eine Kirchenregierung, die überhaupt den Plan faßt, lediglich durch äußere Neugestaltung der Kirche zum Frieden zu kommen, beweist damit, daß sie nicht die Kraft hat, die Kirche wirklich zu führen.
Der Plan der Reichskirchenregierung, eine nur äußerliche Vereinheitlichung der Kirchen vorzunehmen, widerspricht im übrigen auch dem Geiste, der für unser Staatsleben maßgebend ist. Die Reichskirchenregierung aber steht doch sonst sehr energisch auf dem Standpunkt, daß das, was im Staate gilt, auch in der Kirche gelten müsse. Der Nationalsozialismus macht ganze Arbeit und begnügt sich nicht mit der Aufrichtung einer neuen Fassade. Auch wir wollen ganze Arbeit. Wir wollen Frieden, aber keinen unechten Frieden. Wir sind bereit, über die innersten Fragen uns auseinanderzusetzen; aber wir dürfen und können in Fragen des Glaubens keinen Frieden schließen, bei dem man ein Ergebnis anstrebt, das nur Schein ist. Eine wirklich geistliche Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche würde uns derartiges auch niemals zumuten.
Aber nun kommt man auf der Gegenseite mit der Behauptung, daß das neue Problem der Vereinheitlichung unbedenklich sei; denn die Vereinheitlichung beruhe ja auf Freiwilligkeit. Man weist darauf hin, daß Preußen, Sachsen, Thüringen und die anderen inzwischen noch hinzugekommenen Landeskirchen sich freiwillig der Deutschen Evangelischen Kirche unterstellt hätten.
Dazu ist folgendes zu sagen. In Preußen liegt ein Akt freiwilliger Uebertragung sicherlich nicht vor, vielmehr ein unzulässiger Akt des Landesbischofs, dem das Recht fehlte, Hoheitsrechte der altpreußischen Union an die Deutsche Evangelische Kirche zu übertragen. Die zuständigen preußischen Kirchenorgane sind Übergängen worden. Es ist also hinsichtlich Preußens festzustellen, daß hier nicht ein Akt der Freiwilligkeit, sondern ein Akt der Illegalität vorliegt.
In Sachsen hat die Synode, die mit ihrer überständigen Mehrheit hinter den Landesbischof getreten ist, die Eingliederung beschlossen. Kennzeichnend ist, daß eine Debatte dazu nicht für nötig erachtet wurde. Aber diejenigen, die die Dinge ernster beurteilen, wissen, daß sehr zahlreiche und ernste Gegenvorstellungen erhoben worden sind, die allerdings nichts haben ändern können. Rechtlich liegt es so, daß der Synode einer bekenntnismäßig gebundenen [47] Kirche nicht das Recht zuerkannt werden kann, über das Kirchenvolk hinweg diese Kirche einer nicht bekenntnismäßig gebundenen Stelle einfach zu unterstellen.
In Hannover verhält es sich ähnlich, nur insofern noch etwas gröber, als hier nicht der Landeskirchentag, sondern der Kirchensenat den Beschluß gefaßt hat. Ihm war zwar das Gesetzgebungsrecht vom Landeskirchentage übertragen worden; aber selbstverständlich ging diese Uebertragung nicht so weit, daß der Senat das Recht gehabt hätte, die Selbständigkeit der Hannoverschen Landeskirche aufzugeben.
Es liegt vielleicht in verschiedenen anderen Landeskirchen ähnlich. In manchen Landeskirchen sind die Fragen noch nicht geklärt. Ich will auf diese Dinge nicht weiter eingehen. Das, was ich hierzu gesagt habe, beweist schon, daß es im Punkt der Freiwilligkeit doch recht bedenklich liegt.
Im übrigen ist noch völlig dunkel, wie denn dieses Verfahren der angeblichen Freiwilligkeit überhaupt soll zum Ziele führen können. Denn es gibt auch Landeskirchen, die sich nicht freiwillig dem Vorgehen des Reichsbischofs anschließen werden, weil sie, um von anderen Dingen hier zu schweigen, wissen, daß ein Zusammenschluß unter Führung eines Reichsbischofs, der die Kirche mit weltlichen Machtmitteln führen will, der die Synoden zerschlägt und für sich selbst eine mit evangelischer Auffassung völlig unvereinbare papstähnliche Stellung beansprucht, niemals zum Segen sein kann. Diese Landeskirchen dürfen sich auch darauf berufen, daß die gegenwärtige Reichskirchenregierung, nachdem sie sich außerhalb der Verfassung gestellt hat, nicht mehr das Recht hat, eine Verfassungsreform überhaupt zu betreiben. Ein Reichsbischof, der sich das hat sagen lassen müssen, was in der Erklärung von Ulm vor aller Welt erklärt worden ist, hat das Recht verwirkt, ein neues Verfassungswerk für die Deutsche Evangelische Kirche in Angriff zu nehmen.
Wir wollen angesichts der Frage der Vereinheitlichung der Kirchen dankbar anerkennen, daß wir zur Zeit noch kräftige, gesunde Landeskirchen haben, in denen Führung und Kirchenvolk fest zusammenstehen in der Wahrung des Rechtes und des Bekenntnisses. Wir sind froh und dankbar, zu wissen, daß die ungeistliche Führung der Deutschen Evangelischen Kirche, wenn sie auch diese beiden Landeskirchen in ihre Macht sollte zwingen wollen, auf Granit beißen wird.
Der Gedanke, bei der Eingliederung werde man schließlich dahin gelangen, daß man die Kirchen, die sich weigern, einfach im Wege des Gesetzes zwingen würde, ist völlig abwegig. Zwar hat die Nationalsynode auch das Recht, Verfassungsänderungen zu beschließen und auch solche, die die Gliederung der Reichskirche betreffen. Unter Verfassungsänderungen, die die Gliederung der Reichskirche betreffen, sind nun aber nur solche Maßnahmen zu verstehen, die die bestehende Gliederung ändern, und nicht solche, die eine gänzliche Aufhebung des Systems bedeuten, nach dem die Gliederung jetzt geordnet ist. Der grundlegende Artikel 2 der Verfassung sagt in seinem Satze 1: „Die Deutsche Evangelische Kirche gliedert sich in Landeskirchen.“ Das kann nicht ohne Zustimmung aller Landeskirchen geändert werden. Eine andersartige Gliederung als die Gliederung in Landeskirchen würden auch die bevollmächtigten Landeskirchenführer beim Abschluß der Reichskirchenverfassung sicherlich nicht zugestanden haben. Wenn jetzt etwas ganz Neues aufgedrängt werden soll, so [48] wäre das eben die Aufzwingung einer Verfassung, nicht aber ein gesetzliches Vorgehen.
Hierzu noch ein weiterer Gesichtspunkt. Nach Artikel 2, 3 der Reichskirchenverfassung sollen die Landeskirchen in Bekenntnis und Kultus selbständig sein. Artikel 12 bestimmt nun aber, daß Verfassungsänderungen nur soweit zulässig sind, als es sich nicht um das Bekenntnis und den Kultus handelt. Jene Bestimmung, daß die Landeskirchen in Bekenntnis und Kultus selbständig bleiben, ist aber eine das Bekenntnis betreffende Bestimmung, und sie kann deshalb nicht im Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden. Daß man die Selbständigkeit der Landeskirchen in Kultus und Bekenntnis auch dann gewährleisten zu können glaubt, wenn man die Landeskirchen selbst beseitigt, das ist doch wohl eine recht merkwürdige Erwägung.
Da nun die beiden in unserem Kreise vertretenen geschlossenen Landeskirchen sich der gegenwärtigen Reichskirchenregierung sicherlich nicht ausliefern werden, so muß die Reichskirchenregierung entweder ihren Eingliederungsplan aufgeben oder erneut den Weg der Rechtsverletzung gehen. Wir dürfen überzeugt sein, daß von Bayern und Württemberg gegenüber solchen neueren Rechtsverletzungen zur Wahrung des Rechtes alles getan werden wird, was Menschen tun können.
Wenn die beiden Landeskirchen in einen solchen Kampf gezogen werden, dann dürfen sie überzeugt sein, daß sie nicht alleinstehen. Millionen deutscher evangelischer Christen, die nicht die Möglichkeit haben, durch das Paragraphengewirr des juristischen Irrgartens der Deutschen Evangelischen Kirche hindurch- zuschauen, weil ihnen die nötigen Fachkenntnisse fehlen, fühlen aber doch instinktiv ganz richtig, daß das, was in der Kirche jetzt vor sich geht, unmöglich Rechtens sein kann. Daß es so ist, vermögen sie einfach nicht zu fassen. Ja, in der Kirche ist eine Rechtsnot. Diese Rechtsnot ist sogar so groß, daß sie bald an einem Punkt angekommen sein wird, an dem es einfach nicht weitergehen kann. Diese Dinge kann auch der Stärkste nicht auf die Spitze treiben. Das ist Naturgesetz. Und darin liegt die Hoffnung und die feste Zuversicht begründet, daß trotz aller Bedrückung der Kampf um das Recht in der Kirche nicht vergebens ist. Das walte Gott!
*
Dieser Nachmittag war anstrengend, dazu, wie oben geschildert, mit stiller Sorge belastet.
So bildete der Abend im Gemeindehause Klingelholl eine willkommene Entspannung.
Eine gemeinsame, fröhliche Mahlzeit gab Gelegenheit, sich näher kennenzulernen und Gedanken auszutauschen. Als besonders wertvoll muß das sich anschließende abendliche Zusammensein deshalb bezeichnet werden, weil durch Berichte einzelner ein mosaikartiges Bild von der Kampflage der Bekennenden Kirche in den verschiedenen Gebieten Deutschlands vor uns erstand. Zumeist galt es, ernste Dinge zu hören, die immer aufs neue die Pflicht heißer Fürbitte uns nahelegten. Doch gab es auch hie und dann ein erlösendes Lachen, wenn von allerlei menschlichen Unzulänglichkeiten berichtet wurde. Und zwischendurch sah man den Photographen seinen Apparat mit dem aufflammenden Lichte wie einen Revolver auf den „Bischofstisch“ zücken, der zu seinem Schmerz nurmehr mit einem Bischof besetzt, doch glücklicherweise nicht ganz von allen Größen verlassen war. [49]
Abendversammlung im Gemeindehaus Klingelholl
Bericht von Rechtsanwalt Dr. Otto Schmidt, d. J., Köln a. Rh.
Am Abend des 30. Mai fanden sich die Synodalen mit den Gästen im Gemeindehaus Klingelholl zusammen, um die Berichte aus den verschiedenen Notgebieten unserer evangelischen Kirche entgegenzunehmen. Der Rheinisch-Westfälische Gemeindetag hatte zu diesem Abend eingeladen. Für alle stand ein schmackhaftes, schlichtes Essen bereit, das nach den anstrengenden Verhandlungen des Tages wohl mundete. Herr Pastor Immer in seiner ernstfrohen, auf Abwechselung bedachten Art, leitete den Abend so, daß alsbald eine herzliche Gemeinsamkeit alle miteinander verband. Die zahlreichen Berichte trafen auf Menschen, die bereit waren, mitzutragen. Davon zeugte auch der lebendige Gesang der „Lieder der Bekennenden Gemeinde“, die zu Beginn verteilt worden waren. In diesen Stunden gewannen diese Lieder aus den Zeiten der Verfolgung der Gemeinde und des Kampfes um die Geltung des Glaubens ihren ursprünglichen Gehalt wieder. Das trat allen stark ins Bewußtsein. „Zeuch an die Macht, du Arm des Herrn“ oder „Einer ist König, Immanuel sieget“ von einer großen Männerversammlung aus dem Herzen gesungen, ist ein Gebet und Bekenntnis eigener Art. Das gemeinsame Lied unterstrich gewissermaßen für alle das, was das Gruß- und Berichtswort des einzelnen zum Ausdruck brächte, und hob es in die Ebene der Gemeinde.
Vorab muß vor allem gesagt sein, daß alle Berichte an diesem Abend den Geist der ganzen Synode atmeten: Nicht um die anderen geht es, sondern wir, die Bekennenden Gemeinden sind angeredet in dieser großen Richt- und Rüstzeit Gottes. So vermieden alle Berichte, sich irgendwie an den Gegner persönlich zu wenden oder ihn gar persönlich herabzusetzen. Wo man die Auseinandersetzung mit ihm berühren mußte, geschah es aus einer starken inneren Beherrschung heraus, zu der der Geist einer um den Aufbau bemühten Gemeinde nötigt.
Als erster sprach Pfarrer Gluer, Gr. Schmückwalde, für Ostpreußen. Hier ist die große Not, daß die zur Kirche Zählenden ihr innerlich zum weitaus überwiegenden Teil nicht zugehören, so daß die innersten Voraussetzungen fehlen für das Verständnis dessen, um was es in der Kirche geht. Das macht die Klärung der Lage selbst unter denen, die sie ihrer Haltung nach an sich begreifen müßten, so außerordentlich schwierig. Nicht viel anders sieht es auch in Bremen aus, worüber Pfarrer Liz. Greiffenhagen berichtete. Die kleine bremische Landeskirche hat in ihrem neuen Werdegang immer schon die Entwicklung in der Reichskirche vorweggenommen. Hier ist der weltliche Führergrundsatz restlos durchgeführt, indem es der Landeskirchenführer nur noch mit den Gemeindeführern zu tun hat, die seinen Anweisungen in jeder Hinsicht zu folgen haben und auch folgen. Die Gemeinden sind auf das Hören beschränkt. Aber auch das ist noch Verheißung, wenn Zeugen Gottes reden. Wo lebendiges Zeugnis ist, kann auch wieder Gemeinde werden.
Für die Hannoversche lutherische Landeskirche legte Superintendent Wolters, Soltau, die neueste Entwicklung dar. Starken Widerhall fand die Mitteilung, daß Bischof D. Marahrens tapfer durchgehalten hat, als es galt, den Versuch der Eingliederung in eine nichtbekenntnisgebundene Reichskirche zu verhindern. Er war nicht „behindert“, das diesbezügliche Kirchen- gesetz zu unterzeichnen, sondern er hat sich standhaft geweigert. Die Unterschrift [50] seitens des Vizepräsidenten des Kirchensenats ist daher unwirksam. Daß die für das Gesetz Verantwortlichen selbst dieser Auffassung sind, beweist die Tatsache, daß sie nach dieser ungültigen Zeichnung erneut den erfolglosen Versuch gemacht haben, die rechtsgültige Unterschrift zu erlangen. Es steht zu befürchten, daß die Bekennenden Gemeinden Hannovers jetzt erst recht in ernste Schwierigkeiten verwickelt werden.
Eine besondere Freude für alle Teilnehmer war es, die schlichte, aufgeschlossene Persönlichkeit des Bischofs von Württemberg, D. Wurm, über die dortigen Verhältnisse selbst sprechen zu hören. Er gab in seinem Grußwort der Freude darüber Ausdruck, in diesen Tagen so eng mit den gleich- gesinnten Brüdern aus dem Reich verbunden zu sein. Er sei besonders angetan davon, daß hier im Westen noch die Möglichkeit bestehe, so frei und ungezwungen in rein kirchlichen Dingen das Notwendige zu sagen. In Württemberg sei das leider anders. Hier erkenne die Leitung des Landes zu seinem Leidwesen noch nicht, daß in dieser kirchlichen Besinnung keine Widerstandsbewegung gegen den Staat zu erblicken sei, sondern ausschließlich eine kirchliche Erneuerungsbewegung, die aus der Abwehr gegen ungeistliche Anmaßung und Bekenntniswidrigkeit erwachse. Scherzhaft meinte er, man sei „in Württemberg preußischer als in Preußen“. Gestützt auf das Vertrauen der Gemeinden und ihrer Glieder werde er den ihm aufgezwungenen Kampf in der Bekenntnisfront der Kirche weiterführen.
Pfarrer Wehr aus Saarbrücken überbrachte die Grüße der Saargemeinden. Für den Protestantismus an der Saar gebe es keinerlei „Rückgliederungsproblematik“: „Deutsch die Saar immerdar“. Aber die Gemeinden an der Saar dürften und könnten im Kampf der bekennenden Kirche nicht Gewehr bei Fuß stehen; sie würden sich sonst des Separatismus schuldig machen.
Domprediger von Kirchbach, Dresden, sprach für das Land Sachsen. Hier ist wie auch anderwärts nur ein Teil der Kampfmaßnahmen des Landesbischofs rückgängig gemacht worden. Zahlreiche Pastoren, so auch der Vortragende selbst und Superintendent Hahn, sind noch an der Ausübung ihres Predigtamtes gehindert, teilweise schon seit mehreren Monaten. Andere dürfen zwar Amtshandlungen vornehmen, aber nicht predigen. Die Bekennenden Gemeinden seien in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz recht stark. Auf dem Lande wie in den kleineren Städten liege aber alles noch weithin brach. Die Aufklärung sei erheblich erschwert, während die Deutschen Christen im Verein mit der Kirche eine weitverbreitete Zeitschrift zur Verfügung hätten und dort ungehindert schreiben könnten, ohne daß Entstellungen und Verleumdungen berichtigt werden könnten. Gegen die verfassungswidrige Eingliederung in die Reichskirche habe man sich vor allem aus Gründen des Glaubens entschieden verwahrt.
Der bayrische Pfarrer und Direktor des lutherischen Predigerseminars in Nürnberg, Schieder, der mit 23 Kandidaten der Theologie aus Nürnberg gekommen war, sprach kernig und bündig, wie ein Bayer sprechen muß. Es gebe auch in der Kirche keine Maingrenze. Man stehe und falle mit der Bekennenden Kirche. Es sei ihm ein großes Erlebnis gewesen, daß diese erste Synode dem Versuch einer Vergewaltigung der Gewissen widerstanden habe. Frohen und dankbaren Herzens über das gemeinsame theologische Wort, das in ernsten Aussprachen unter Lutheranern, Reformierten und Unierten geschenkt worden 20 sei, könnten die Bayern nach Hause zurückkehren.
Es wurde allgemein bedauert, als Herr Pastor Immer mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit den Berichtsabend schloß. Viele Notgebiete waren überhaupt noch nicht zu Wort gekommen, was dann am anderen Mittag nachgeholt wurde.
Pfarrer Dannenbaum von der Berliner Stadtmission legte, bevor die Teilnehmer auseinandergingen, noch Jes. 6, 1 bis 7, aus. Jesaja habe vor seiner Berufung gewiß reife theologische Erkenntnisse gehabt; aber auch die sauberste Theologie könne nichts ausrichten, wenn sie nicht aus der Vollmacht heraus bezeugt werde. Dieses Rühren an das Letzte, was not tut, gab der Aussprache dieses reichen Abends den entscheidenden Sinn.
*
Der letzte Tag der Synode (Donnerstag) brächte noch ein ganz besonderes Geschenk: die Andacht D. Friedrich von Bodelschwinghs über das Wort Jesu: „Nehmet auf euch mein Joch und lernet von mir!“ Wie eine Mutter zu ihren von allerlei Besorgnissen gequälten Kindern tröstend und mahnend redet, so klangen seine Worte von der Kanzel zu uns herab. „Es fängt nun in der Christenheit ein neues Tragen an, ein gemeinsames Tragen.“ „Es fängt ein neues Lernen an.“ „Es fängt ein neues Leiden an.“ Gemeinsam werden wir gespannt vor Christi Pflug, ihn zu ziehen durch den harten Acker.
Und daß schwere Aufgaben vor der Synode liegen und vor der Bekennenden Kirche Deutschlands, davon sollte der Donnerstag noch einige Proben bringen. Zunächst nahm der Oberkirchenrat Dr. Meinzolt aus München den Faden der grundsätzlichen Vorträge wieder auf, um zur rechten Verfassung der Kirche ein weisendes Wort zu sagen.
Unsere Vorstellung von der richtigen Verfassung
der Deutschen Evangelischen Kirche
Von Oberkirchenrat Dr. Meinzolt, München
Verehrte Glaubensbrüder! Als ich den Auftrag erhielt, darüber zu sprechen, wie wir uns etwa die richtige Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche vorstellen würden, da habe ich geglaubt, mich diesem Auftrage nicht entziehen zu sollen. Denn ich war jetzt nahezu ein Jahr praktisch auf dem Boden der Verfassung der evangelischen Kirche tätig, habe in dieser Arbeit einige Erfahrung sammeln können und glaube deshalb in einigem etwas zu der Lösung der brennenden Fragen und Probleme auf diesem Gebiete beitragen zu können.
Wenn ich von Verfassung spreche, so höre ich sofort den Einwand: Was wollt ihr Juristen heutzutage noch mit geschriebenem Recht, mit Verfassung, heutzutage, wo doch die lebendige Entwicklung des Geschehens und des Volkstums über alle diese Dinge hinweggeht?
Wer das „Evangelium im Dritten Reich“ liest, dem wird nicht unbekannt sein, daß ein liebenswürdiger, aber leider unbekannter Artikelschreiber in den letzten Nummern wiederholt ähnliche Töne angeschlagen hat. Es ist dort davon die Rede, daß es sich bei all den Anliegen wegen angeblicher Verletzung der [52] Verfassung nur um ein juristisches Palaver handle. Es wird in diesen Artikeln erzählt, daß diejenigen, die auf Gerichtsurteile und auf Sachverständigengutachten von Reichsgerichtsräten Wert legen, längst zum alten Eisen geworfen gehören, und was solche Dinge mehr sind. Es wird auch besonders freundlich und geschmackvoll davon geredet, daß ein Gerichtsurteil, das sich mit der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche befaßt, den Herrn Artikelschreiber genau so anmute, wie das unlängst ergangene Urteil eines deutschen Gerichtes, in dem festgestellt worden sei, daß die Reichsverfassung von 1919 noch gelte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde nachher versuchen, Ihnen im einzelnen zu zeigen, warum wir eine Verfassung für unsere Deutsche Evangelische Kirche brauchen. Hier nur zu diesen allgemeinen An- würfen einige allgemeine Bemerkungen:
Zum ersten: Diejenigen, die das Recht und die Verfassung so gering schätzen, leiden an einem schweren Mangel. Ihnen fehlt nämlich die richtige Vorstellung von der Heiligkeit des Rechtes. Meine Herren, Recht kommt von Gerechtigkeit, und ich wüßte nicht, daß in deutschen Landen der Sinn für Recht und Gerechtigkeit erloschen wäre. Man sagt von uns Juristen, wir seien Leute „sine ira et studio“, das heißt: ohne Leidenschaft. Ganz gewiß ist es der Stolz des deutschen Juristen, daß er nicht von Leidenschaften beherrscht wird. Aber eine Leidenschaft haben wir Juristen alle, und das ist diese, Hüter zu sein des Rechtes und Bewahrer zu sein der heiligen Flamme der Gerechtigkeit.
Und dann zum anderen: Wir haben gestern schon von Herrn Reichsgerichtsrat. Flor die Aeußerung gehört, die der bayerische Herr Justizminister Dr. Frank über das Recht im nationalsozialistischen Staate gebraucht hat, indem er feststellte, daß auch der nationalsozialistische Staat ein Rechtsstaat sei. Ich kann diesem Urteil eine weitere Aeußerung aus der letzten Zeit hinzufügen, die Herr Ministerialdirektor Dr. Nicolai des Reichsministeriums des Innern auf einer Tagung des Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen, dem auch ich angehöre, am 7. Mai dieses Jahres in Berlin getan hat. Er hat dort gesagt:
„Der nationalsozialistische Staat ist ein Rechtsstaat, der nach dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit geführt wird, einer Gerechtigkeit, die sich an der nationalsozialistischen Weltanschauung orientiert und die ihren konkreten Niederschlag in formulierten Gesetzen findet.“
Und er hat fortgefahren:
„Der Staat braucht vor allem Rechtssicherheit und Ordnung. Uebereifrigen und Hitzköpfen, die da glauben, sie könnten eine Rechtsordnung aus dem nationalsozialistischen Gefühl allein aufrichten, muß entgegengehalten werden, daß für den ordnungsmäßigen Ablauf des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens Formulierungen einfach unerläßlich sind.“
Ich habe diesem Appell an die Uebereifrigen und Hitzköpfe nichts hinzuzufügen.
Und ein Drittes: Wenn man die Verfassung unserer Deutschen Evangelischen Kirche mit der Weimarer Verfassung vergleicht, so redet man ja an den tatsächlichen Dingen einfach vorbei. Unsere Verfassung vom Juli 1933 ist zu einer Zeit entstanden, wo das nationalsozialistische Rechtsgut bereits in [53] Geltung war, gegeben von Männern, die nicht in altem Recht und in den Vorstellungen des alten Rechtes wurzelten, sondern die die neuen Rechtsgedanken ausgenommen hatten, und garantiert von Führern unserer Reichsregierung, die wahrhaftig über den Verdacht erhaben sein sollten, als wollten sie in der Kirche nun altes, verklungenes Recht zu einer neuen Auferstehung bringen. Nein; die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche kann in keinem Stücke mit der Verfassung von Weimar verglichen werden, bei deren Schaffung im Jahre 1919 unter den damals maßgebenden Parteien nicht danach gefragt worden ist, was dem deutschen Volk not tat, sondern die einen Ausgleich bilden sollte zwischen den sich Widerstreitenden Interessen von Parteien, die weltanschaulich durchaus nicht in einer Linie standen. Wir verbitten uns für unsere Verfassung diesen Vergleich mit der Verfassung von 1919.
Und nun, meine Damen und Herren: Warum brauchen wir im besonderen für unsere Deutsche Evangelische Kirche eine Verfassung, und wie muß diese Verfassung in ihren Grundzügen aussehen?
Ich habe mir erlaubt, das, was ich Ihnen darüber vortragen werde, in Leitsätzen zusammenzustellen, und darf Sie bitten, diese Leitsätze freundlichst zur Hand zu nehmen. An der Hand dieser Leitsätze werde ich Ihnen kurze Erläuterungen zu den einzelnen Sätzen geben.
Erster Leitsatz:
Eine geschriebene Verfassung muß die Grundlage der Ordnung der Deutschen Evangelischen Kirche bilden.
Wir müssen eine geschriebene, formulierte Verfassung haben. Wir wollen uns nicht damit zufrieden geben, daß man irgend etwas Programmatisches, geschehe es in noch so schönen Redensarten, in die Welt setzt, sondern wir wollen eine klare, formulierte Verfassung.
Was bedeutet das? Oder besser gesagt, warum brauchen wir eine geschriebene Verfassung?
Das ist notwendig,
1. um die Deutsche Evangelische Kirche zur Uebernahme von Rechten und Pflichten tauglich zu machen.
Jeder, der mit einem Rechtsträger zu tun hat, legt Wert darauf, zu erfahren, was eigentlich das Wesen und die Gestalt des Rechtsträgers ist, welches seine Organe sind, wie weit die Vertretungsbefugnisse dieser einzelnen Organe reichen und dergleichen. Wenn unsere Deutsche Evangelische Kirche vom Reiche her die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes erhalten hat, so ist es notwendig, diesen vom Reich gesetzten Rahmen auch auszufüllen und klipp und klar zu sagen, was nun eigentlich die Rechte und Pflichten sind, die in der Deutschen Evangelischen Kirche vorhanden sind. Wir brauchen — ich möchte es kurz so formulieren —, um im wirklichen Sinne rechtsfähig zu sein, eine Formulierung dessen, was wir wollen und was wir darstellen.
2. um einen klaren Ausgleich zwischen den verschiedenen in der Deutschen Evangelischen Kirche vorhandenen Bekenntnissen zu schaffen. [54]
Es ist ja in unserer Deutschen Evangelischen Kirche nicht so, daß sie von derselben einheitlichen Struktur wäre, wie es das Deutsche Reich ist. Wenn wir das nicht schon von jeher gewußt hätten, so hätte der Verlauf der Synode, glaube ich, uns einen lebendigen Anschauungsunterricht darin erteilt, daß wir nicht von vornherein in dieser gemeinsamen Struktur stehen. Ob wir es nicht einmal werden, das steht ja auf einem anderen Blatt. Tatsächlich bestehen heute die verschiedenen Bekenntnisse der Deutschen Evangelischen Kirche nebeneinander, und um hier einen Ausgleich zu schaffen und die Ordnung klar herzustellen, bedarf es einer geschriebenen Verfassung, die Bindendes hierüber enthält.
3. um eine klare Abgrenzung des Einflusses der Gesamtkirche auf den zur Entfaltung des Bekenntnisstandes der Landeskirchen notwendigen Lebensraum herbeizuführen.
Sie wissen, daß die Deutsche Evangelische Kirche ein Bund von Landeskirchen ist, und es ist notwendig, daß die klare Abgrenzung des Raumes der Gesamtkirche von dem Raum der Einzelkirchen in der Verfassung gezogen wird. Wir Juristen, die wir mit der gegenwärtigen Reichskirchenverfassung praktisch zu arbeiten hatten und haben, betrachten es als einen nicht geringen Mangel der geltenden Verfassung, daß ihr über das Verhältnis zwischen der Gesamtkirche und den Landeskirchen so wenig zu entnehmen ist. Wenn hier nicht Unordnung und Verwirrung und Rechtsunsicherheit Platz greifen soll, so muß die Verfassung klare Abgrenzungen und sichere Richtlinien enthalten.
4. um die Aufgabe und das Eigenleben der Kirche gegenüber dem Staate darzustellen und zu sichern.
Hier ist der Raum der Kirche, hier ist der Raum des Staates! Es soll damit nicht gesagt sein, daß diese Räume sich nun gegensätzlich gegenüberstehen müßten, und die Fassung „gegenüber dem Staate“ ist durchaus nicht so zu verstehen, als sei an eine Gegnerschaft zum Staat gedacht. Wir wissen, daß wir mit unserer Kirche im deutschen Volk stehen und kennen keine Gegnerschaft zum Staate. Aber wir müssen — und da kommen wir Wünschen entgegen, die auch vom Staate her laut werden —, wir müssen sagen, was der Raum der Kirche ist und was der Raum des Staates ist. Wir müssen z. B. erkennen lassen, daß wir es als unerträglich empfinden würden, wenn über unsere Kirche ein Staatskommissar gesetzt würde. Jeder Versuch, nicht nur zur Behebung eines augenblicklichen Notstandes, sondern als Ausdruck der dauernden Verbundenheit der Kirche mit dem Staate die Leitung der Kirche etwa maßgeblich in die Hand eines staatlichen Beamten zu geben, müßte bei uns einen grundsätzlichen Widerstand finden.
Es sei jetzt auch nichts darüber gesagt, ob und in welcher Form die Deutsche Evangelische Kirche ihr Verhältnis zum Staate zu regeln hat. Ich möchte nur eine kurze historische Erinnerung einflechten: Als wir uns vor etwa einem Jahre mit der Vorbereitung der Reichskirchenverfassung beschäftigten, da wurde von den Herren, die auch jetzt an der Spitze der Reichskirchenregierung stehen, zu möglichst beschleunigtem Tempo angetrieben mit der Behauptung, die Reichsregierung warte ungeduldig auf den Abschluß der Verfassung; denn man sei eben mit der katholischen Kirche über ein Konkordat einig geworden, und nun solle auch mit der evangelischen Kirche ein Vertrag abgeschlossen werden. Heute aber hört man’s in den Kreisen der Reichs-[55]kirchenregierung anders. Ich wollte nur als historische Erinnerung feststellen, daß hier offenbar ein starker Wechsel der Meinungen stattgefunden hat.
5. um für die Deutsche Evangelische Kirche die Voraussetzungen für die Pflege ökumenischer Beziehungen herzustellen.
Wenn das so gesagt wird, so soll für die Herstellung ökumenischer Beziehungen nicht der Reichskirche eine Art Monopol eingeräumt werden, sondern es ist sehr wohl denkbar, daß die wertvollen ökumenischen Beziehungen, die auch einzelne Landeskirchen haben, aufrechterhalten bleiben. Aber daß auch die Deutsche Evangelische Kirche das nicht wird entbehren können, dürfte klar sein, und wenn unsere evangelischen Kirchen im Auslande mit uns, mit der Deutschen Evangelischen Kirche, in Beziehungen zu treten das Bedürfnis haben, so müssen sie auch in dieser Beziehung klar sehen.
Also aus allen diesen Gründen brauchen wir eine klar formulierte Verfassung.
Zweiter Leitsatz:
Diese Verfassung muß unveräußerliches und unverrückbares Recht darstellen.
Das ist eine Forderung, die eigentlich selbstverständlich wäre, und wir müssen uns beinahe schämen, daß wir diese Forderung aufstellen müssen. Aber wenn Sie noch unter dem erschütternden Eindruck der Ausführungen stehen, die Sie gestern nachmittag hier haben hören können, so müssen Sie zugeben, daß diese Forderung, daß die Verfassung wirklich unveräußerliches und unverrückbares Recht darstellen muß, berechtigt, leider zu berechtigt ist. Wir verlangen, daß die Verfassung die Magna Charta der Deutschen Evangelischen Kirche wird, und daß an ihr nicht gerüttelt und gedeutelt werden kann.
Das bedingt,
1. daß der Wille der Verfassung klar und eindeutig festgelegt wird.
Dies ist im Hinblick auf die gegenwärtige Verfassung gesagt, die, so manche Vorzüge sie vielleicht haben mag, die wünschenswerte Eindeutigkeit und Klarheit der Formulierungen vermissen läßt. Aus diesem Mangel entstehen Nöte und Schwierigkeiten größten Umfanges, und wir müssen verhüten, daß in der künftigen Verfassung dieser Mangel wiederkehrt, ohne daß wir damit einer kleinlichen Formulierung das Wort reden wollen.
2. daß Aenderungen der Verfassung nur unter bestimmten Sicherungen zulässig sind.
Auch das muß verlangt werden. Es ist keine Freude für den Juristen, das für eine Verfassung noch ausdrücklich verlangen zu müssen. Wenn man aber hat erleben müssen, wie mit bloßen Zusicherungen, mit authentischen Erklärungen zur Verfassung und dergleichen verfahren wurde, so hat man die Lust, sich auf solche Zusicherungen noch zu verlassen, ein für alle Male verloren. Es muß eine Sicherung, eine unbedingte Sicherung in der Verfassung selbst dafür geschaffen werden, daß sie nicht nach Willkür geändert und gedeutelt werden kann.
3. daß die zur Ausführung der Verfassung notwendigen Gesetze und Verordnungen sich strenge im Rahmen der Verfassung halten. [56]
Auch hier ergreift einen eigentlich Beschämung, daß man so etwas ausdrücklich verlangen muß. Aber ich erinnere wieder an die Eindrücke des gestrigen Nachmittags. Der Herr Reichsbischof hat sich aus der Verfassung ein Notrecht abgeleitet, mit dem er nach Belieben schaltet und waltet, und es muß gesagt werden, daß ein solches Notrecht keine Stütze in der Verfassung hat, sondern in Wirklichkeit den Zustand einer Rechtlosigkeit darstellt. Wir alle haben Verständnis dafür, daß in wirklich außerordentlichen Notzeiten auch einmal mit außerordentlichen Mitteln regiert werden muß, und wo die richtige Führung ist, da geben wir ihr unbedenklich Vollmacht, für eine Notzeit auch mit Notmitteln zu handeln. Aber wenn man wochenlang unter der Aufstellung eines angeblichen Notstandes mit Notverordnungen arbeitet, so ist das ungesetzlich und rechtswidrig. Deshalb die Forderung, daß alle Ausführungsgesetze und -Verordnungen sich im Rahmen der Verfassung halten.
Endlich,
4. daß eine unabhängige Stelle über die Einhaltung der Verfassung zu wachen hat.
Auch das ist eine Frucht der bitteren Erfahrungen des letzten Jahres. Diese Forderung muß nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Finanzwesen der Deutschen Evangelischen Kirche gestellt werden.
Dritter Leitsatz:
Die Verfassung muß die unbedingte Geltung der bekenntnismäßigen Grundlage der Deutschen Evangelischen Kirche auf allen Gebieten sicherstellen.
Oder deutlicher ausgedrückt: Die Verfassung muß so gefaßt sein, daß sie gewährleistet, daß alles, was auf dem Boden und im Rahmen der Verfassung geschieht, vom Standpunkt des Bekenntnisses her geprüft werden kann und diese Prüfung besteht. Die Deutsche Evangelische Kirche ist der Zusammenschluß der Bekenntnisse, und vom Bekenntnis her müssen alle Maßnahmen der Deutschen Evangelischen Kirche geprüft werden. Es muß als sicher feststehen, daß etwas, was gegen das Bekenntnis verstößt, in der Deutschen Evangelischen Kirche niemals Recht werden kann.
Das bedingt,
1. daß lebensfähige und lebenswillige Landeskirchen um ihres Bekenntnisses willen erhalten bleiben müssen.
Eigentlich ist ja in der gegenwärtigen Reichskirchenverfassung den Landeskirchen die Selbständigkeit garantiert. Aber wie es mit dieser Garantie praktisch aussieht, das haben wir ja alle erlebt. Es muß verlangt werden, daß, nicht um Eigenbrötelei willen, sondern um des Bekenntnisses willen da, wo die Landeskirchen erklären, daß sie erhalten bleiben wollen, ihrem Wunsch und Willen Rechnung getragen wird. Wir werden im vierten Leitsatz den Verdacht abweisen, als hätte das, was wir hier fordern, irgend etwas mit partikularistischen Neigungen zu tun. Aber es muß mit Entschiedenheit verlangt werden, daß der Bekenntnisstand der Landeskirchen respektiert wird.
2. daß die Selbständigkeit dieser Landeskirchen nicht nur auf dem «n- mittelbaren Gebiete des Bekenntnisses, sondern auch für den Kultus und [57] diejenigen äußeren Dinge der Ordnung und Verwaltung besteht, die vom Bekenntnis her bestimmt werden müssen.
Diese These geht gegen das, was jetzt im Lande als Stimmung umher- läuft und künstlich als Stimmung erzeugt wird, als gäbe es unendlich viele Dinge, die mit dem Bekenntnis und Kultus gar nichts zu tun hätten. Wer in die Laienschaft hineinhorcht, meine sehr verehrten Damen und Herren, der weiß, daß dieser Hinweis eines gewissen Eindrucks nicht verfehlt, und darum muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden, daß alle diejenigen Dinge, die, wenn sie auch scheinbar nur von äußerer Ordnung handeln, doch irgendwie vom Bekenntnis her bestimmt werden können, eben nicht ausschließlich Sache der äußeren Ordnung sind und deshalb nicht von vornherein denen zur Ordnung überlassen sind, die die äußeren Dinge der Kirche zu regeln haben. Es muß gesagt werden, daß es hier Dinge gibt, die, wenn auch der äußeren Ordnung ungehörig, vom Bekenntnis her bestimmt werden müssen, und daß auch für diesen ganzen Raum eine Selbständigkeit der Landeskirchen gewährleistet werden muß. Es muß gesagt werden und muß deutlich werden, daß mit der Selbständigkeit von Bekenntnis und Kultus allein eine lebensvolle Gestaltung des Bekenntnisses im Raume der Landeskirchen unmöglich ist, daß man diese Freiheit und Selbständigkeit der Landeskirchen vielmehr auch auf die Dinge ausdehnen muß, die in der äußeren Ordnung irgendwie bekenntnismäßig bestimmt werden.
Vierter Leitsatz:
Die Verfassung muß dem starken Willen der deutschen evangelischen Christenheit zu einheitlichem Wollen und Handeln Ausdruck geben.
Wir geben die Versicherung ab — und zwar eine Versicherung, die nicht etwa nur zum Schein, nach außen hin, abgegeben wird, sondern um die es uns ernst ist, und die wir auch redlich zu halten gewillt sind: Wir wünschen die Deutsche Evangelische Kirche, die den Willen der deutschen evangelischen Christenheit zum einheitlichen Ausdruck bringt. Wir wollen das sagen, um den unerhörten Diffamierungen, denen besonders wir im Süden des Vaterlandes ausgesetzt sind, von vornherein die Spitze abzubrechen, als ob es sich bei unserem Verhalten um Partikularismus in irgendeiner Form handle. Meine lieben Glaubensbrüder, wir bayrischen Protestanten sind über den Verdacht einer parti- kularistischen Gesinnung erhaben. Gehen Sie zu unseren protestantischen Bayern und Franken und hören Sie sich dort um, ob dort jemals die Wiege eines Partikularismus gestanden hat! Darum ist es nicht eine Anmaßung, sondern einfach die Zurückweisung einer ganz unberechtigten Diffamierung, wenn gerade wir von Bayern aus betonen, daß auch wir die Deutsche Evangelische Kirche wollen.
Das bedeutet,
1. daß den Landeskirchen die Möglichkeit geboten werden muß, sich mit anderen Landeskirchen des gleichen Bekenntnisses zusammenzuschließen.
Hier ist die Möglichkeit einer Entwicklung angedeutet, von der wir jetzt noch nicht wissen, ob ihr die Zukunft gehören wird oder nicht. Jedenfalls ist damit gesagt, daß nicht unter allen Umständen das regionale Gebiet die Landeskirchen formen muß, sondern daß unter Beiseitestellung der regionalen Grenzen [58] möglicherweise ein Zusammenschluß einzelner Landeskirchen stattfinden kann, aber dann auf der Grundlage des Bekenntnisses und nicht auf der Grundlage, daß die Reichskirche von sich aus die „Eingliederung“ vorschreibt. Freiwillig und wirklich von dem redlichen inneren Wollen zum Zusammenschlüsse getrieben, sollen sich die bekenntnismäßig gebundenen Landeskirchen zusammenschließen. Das ist etwas ganz anderes als das, was augenblicklich durch die derzeitige Reichskirchenregierung geschieht.
2. daß eine möglichst weitgehende Rechtsangleichung der einzelnen Landeskirchen erstrebt wird, wobei die Verwaltung und Rechtsprechung — nach Maßgabe etwa zu erlassender Richtlinien der Gesamtkirche — grundsätzlich den Landeskirchen, die Gesetzgebung dagegen, abgesehen von dem in Abs. III, Ziff. 2 für die Selbständigkeit der Landeskirchen in Anspruch genommenen Raum, grundsätzlich der Gesamtkirche zukommen soll.
Damit wollen wir sagen: Wir wollen nicht, daß die Deutsche Evangelische Kirche nur eine Fassade nach außen hin bildet, sondern wir wollen schon, daß sie auch wirkliches Leben zeige. In Verwaltung und Rechtsprechung soll der Grundsatz der Selbständigkeit der Landeskirchen gelten; der Gesamtkirche soll die Möglichkeit gegeben sein, einheitliche Richtlinien dafür zu erlassen. Daß der Einfluß der Landeskirchen hier mehr als bisher sich wird einschalten müssen, soll dadurch zum Ausdruck kommen, daß für diese Richtlinien von den Landeskirchen her bestimmte Wünsche angemeldet werden können. Dieser Rechtszustand entspricht im großen und ganzen der gegenwärtig geltenden Verfassung. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung soll grundsätzlich die Gesamtkirche zuständig sein. Aber auch hier ist die wichtige und wesentliche Ausnahme vorgesehen, daß die Gesetzgebung für alle die Dinge und auf all den Gebieten, die mit dem Bekenntnis zu tun haben, nicht Sache der Gesamtkirche, sondern der Landeskirchen sein soll.
Wie die Sätze hier stehen, mögen sie vielleicht in manchen Punkten nicht unbedenklich scheinen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, sich einen Augenblick von dem Gedanken an die jetzigen Träger der Reichskirchengewalt freizumachen und sich vorzustellen, daß andere Männer Träger dieser Aemter wären. Dann könnten wir uns wohl denken, daß es ein wirklich geistliches Kirchenregiment sein könnte, nicht ein auf Herrschen und Gewalt zugespitztes, sondern ein wirklich segensreiches Regiment, das von der Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche ausgeübt würde, und ich glaube, daß wir in diesem Joche dann nicht schwer gehen würden.
3. daß die Gesamtkirche das Verhältnis der Deutschen Evangelischen Kirche zum Staat, zu fremden Religionsgesellschaften und zu befreundeten Kirchen des Auslandes zu regeln hat.
Ich glaube, hier nicht viel hinzufügen zu müssen. Grundsätzlich muß die Möglichkeit, rechtsverbindlich nach außen zu handeln, z. B. mit dem Staate zu verhandeln, bei der Gesamtkirche liegen.
Fünfter Leitsatz:
Die Verfassung muß sicherstellen, daß die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche nach den Grundsätzen eines geistlichen Hirtenamtes, nicht nach den Grundsätzen des weltlichen Führeramtes gestaltet wird. [59]
Das ist ja wohl das, was uns, die wir hier zusammengekommen sind, immer als brennendstes Anliegen am Herzen gelegen hat, daß wir eine geistliche Leitung für unsere Deutsche Evangelische Kirche brauchen, und darum muß die Verfassung dem Rechnung tragen. Die Uebernahme der für den Staat passenden Grundsätze des weltlichen Führertums auf die Führung unserer Kirche lehnen wir ab. Das ist eine Forderung, die neben der nach reiner Lehre die dringendste ist.
Das erfordert,
1. daß in allen Stücken der Kirche, auch in der äußeren Ordnung der Dinge, nach wahrhaft kirchlichen Rücksichten gehandelt wird.
Diese Notwendigkeit liegt ja so offen vor aller Augen, daß ich darüber wohl nichts weiter zu sagen brauche. Wir können und dürfen nicht aufhören, dagegen zu protestieren, daß ein unkirchliches Kirchenregiment vorhanden ist.
2. daß die Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche dauernd in enger Fühlung mit den leitenden Amtsträgern der Landeskirchen stehen muß.
Beim Abschlüsse der Verfassung ist in aller Form zugesichert worden, daß nichts Wesentliches in der Gesetzgebung der Deutschen Evangelischen Kirche geschehen würde, was nicht vorher mit den Führern der Landeskirchen ernstlich beraten werden würde. Gehört haben wir die Botschaft wohl. Schon damals waren manche unter uns, denen der Glaube fehlte. Heute aber ist wohl niemand mehr unter uns, der den Glauben haben könnte, daß diese Zusicherung gehalten werden würde. Wir müssen das aber verlangen, und wir werden das zu verlangen auch nicht müde werden. Ich könnte mir vorstellen, daß eine wirkliche Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche auch von sich aus Wert darauf legen müßte, sachlichen Wert darauf legen müßte, sich mit den verantwortlichen Leitern der Landeskirchen dauernd in Fühlung zu befinden.
3. daß den lebendigen Kräften in den Gemeinden ein entsprechendes Maß von Mitarbeit und Mitverantwortung im kirchlichen Leben eingeräumt wird.
Dieser Satz ist notwendig, weil die Gefahr besteht, daß durch die Uebernahme und Auswirkung des Führerprinzips in der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche es dahinkommt, daß die Gemeinden weithin entmündigt werden. Wer die Richtlinien über die Verfassung der Landeskirchen kennt, wie sie vor etwa einem halben Jahre einmal vorlagen, der weiß, daß diese Möglichkeit der Entwicklung schon ganz greifbare Formen angenommen hat. Demgegenüber müssen wir es als Grundsatz aufstellen, daß die Gemeinde eben nicht entmündigt und nicht mundtot gemacht wird, sondern daß ihr ein wirkliches Maß von Mitarbeit und Mitverantwortung auferlegt wird. Ich glaube, daß das auch den Wünschen unserer Gemeinden selber entspricht, und wir haben die Hoffnung, daß die Kräfte, die in den Gemeinden überall vorhanden sind, diese Aufgaben dann auch tatsächlich erfüllen. — [60]
Wenn wir diese unsere Vorstellung von der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche haben, so sind wir auch bereit, praktisch mitzuarbeiten, daß es zu einer solchen Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche kommt. Es war in den Zeitungen zu lesen, daß wieder ein Verfassungsausschuß am Werke sei, und die Öffentlichkeit ist damit beruhigt worden, daß da nun Leute arbeiten, die alles schön und gut machen werden. Das ist im Verfolg der Friedensbotschaft des Herrn Reichsbischofs eingeleitet worden, und man denkt deshalb, das wird nun zum Frieden führen. Aber die Bekanntmachung im Gesetzblatt der Deutschen Evangelischen Kirche zeigt uns, daß es sich um einen Ausschuß handelt, der in seiner Zusammensetzung schon gewissen Richtlinien, die die Reichskirchenregierung vorher aufgestellt hatte, Rechnung tragen soll. Es handelt sich also nicht um einen wirklich unparteiischen Ausschuß, der nur das Wohl der Deutschen Evangelischen Kirche im Auge hat. Wir müssen schon heute sagen, daß wir den Arbeiten eines solchen Ausschusses, der einseitig zusammengesetzt ist, das schärfste Mißtrauen entgegenbringen. Wir denken nicht daran, uns den Abmachungen eines solchen Ausschusses zu beugen. Wir sind bereit und haben den guten Willen, an der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche mitzuarbeiten, auch wenn es zu einer Weiterentwicklung der Verfassung und zu einem Ausbau des Gebäudes der Deutschen Evangelischen Kirche kommen soll. Aber es sei uns zur Stärkung, den andern aber zur ständigen Warnung gesagt: „Wo der Herr nicht das Haus bauet, da arbeiten umsonst, die daran bauen. Wo der Herr nicht die Stadt behütet, da wachet der Wächter umsonst.“
Dieser Vortrag hatte eine schwerwiegende Folge. Ward doch im Anschluß an ihn, freilich erst am Nachmittage, einmütig einer der folgenreichsten Beschlüsse der Synode gefaßt. Ein Beschluß, der all den leidigen Kompromissen ein Ende setzt und die notwendige Klarheit schafft im Verhältnis zu dem derzeitigen Kirchenregiment. Man überlege sich einmal reiflich und ernst, was dieser Beschluß besagen will und kann.
Präses D. Koch: Ich stelle als einmütige Willensmeinung der Synode fest: Wir sprechen dem gegenwärtigen Kirchenregiment der Deutschen Evangelischen Kirche Vollmacht und Recht ab, eine Reform der Verfassung vor- zunehmen; vielmehr fordern wir nachdrücklich, daß die bestehende Verfassung geachtet wird.
Wir erklären, daß, solange das gegenwärtige Kirchenregiment besteht, ein Verhandeln mit ihm über Fragen der Verfassung von feiten der Bekennenden Kirche grundsätzlich abgelehnt wird.
Unter diesen Umständen verzichtet die Bekenntnissynode auf eine Beschlußfassung über die Vorlage des Rechtsausschusses „Unsere Vorstellung von der richtigen Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche“ und überweist sie an den Bruderrat als Material für künftige Arbeit.
So darf man behaupten, daß die Verhandlungen der Bekenntnissynode „auf der Höhe standen“; eben weil nicht mehr verkleistert wurde, [61] sondern weil man durchdrang zu ernster Entschiedenheit. „Den Riß nur verdecken, heißt ihn verewigen.“
*
Es war zu natürlich: nach all den Verhandlungen und Beratungen und -Sitzungen und Ueberlegungen mußte wieder die Frage unabweislich aufspringen: Was sollen wir tun? Welche Aufgaben gilt es nun zuvörderst in die Hand zu nehmen? Ueberhaupt: Wie sieht die praktische Arbeit in einer Kirche aus, die sich allein zu Gottes Wort bekennt? Darüber zu sprechen übernahm Pastor Georg Schulz aus Barmen am Nachmittag des Donnerstag, dieses Mal leider nicht in der schon vertraut gewordenen und ohne weiteres die Gedanken unter heilsame Zucht nehmenden Kirche, sondern im evangelischen Vereinshause.
Die praktischen Aufgaben der Bekenntnisgemeinschaft
der Deutschen Evangelischen Kirche[1]
Von Pfarrer Georg Schulz, Barmen
Meine Herren und Brüder! Der Ausschuß für praktische Arbeit hat den Auftrag bekommen, Richtlinien zum Aufbau der kommenden Kirche aus- zuarbeiten.
Er ist bei dieser Arbeit von zwei Voraussetzungen ausgegangen:
1. Der Aufbau der Kirche schließt die Erneuerung der Kirche in sich; denn der Aufbau kann nichts anderes sein als die Auswirkung eben dieser Erneuerung.
2. Die Erneuerung kann von uns weder geplant noch herbeigeführt noch gestaltet werden; sie ist Tat und Gnade des lebendigen Gottes.
Diese beiden Tatsachen entheben den Ausschuß aber nicht seiner Arbeit, wie dieselben Tatsachen uns alle nicht des Handelns im Leben entheben. Das Gesetz, das Martin Luther für das Leben des einzelnen Christen aufstellt, gilt auch für die ganze Kirche: „Recurrere ad initium“, „Zurücklaufen zum Anfang“. Immer wieder heißt das: dort sich einstellen und dort sich hinstellen, wo, wie es in den Thesen des Theologischen Ausschusses heißt, „Gottes Zuspruch und Gottes Anspruch uns in Jesus Christus trifft“. Dort wird die Kirche wie der einzelne in einem doppelten Sinn aufgehoben, aufgehoben in ihren eigenen Planungen, Sicherungen und Gewöhnungen, aufgehoben in den Geist dessen hinein, der der Herr ist, oder in die Herrschaft dessen hinein, der der Geist ist.
Athanasius nennt den Heiligen Geist einmal die „zoa energeia tou theou“, die lebendige Tatkraft Gottes. Was aus dieser Kraft kommt, meine Herren und Brüder, das hat Macht. Das ist aber auch die einzige Macht, nach der die Kirche sich strecken darf und soll. [62]
Damit ist schon zweierlei anderes gegeben:
1. Wir legen zwar Leitsätze vor; aber sie sind nicht als ein Programm geplant, von dem wir meinten, daß, wenn es pünktlich nach seinen Punkten erfüllt werde, damit die Erneuerung der Kirche gegeben sei. Und:
2. Wir sprechen am Anfang von der großen Verantwortung, die heute auf dem Pfarrerstande liegt, aber wir meinen allerdings, daß die Verantwortung der Kirche und des Pfarrerstandes nicht hergeleitet wird von irgendeinem Anspruch irgendeiner noch so großen oder noch so kleinen historischen Stunde. Es ist mit den Anforderungen, die die Zeit an uns stellt, in jeder Zeit so gewesen, daß Gott in der Zeit uns die Leiden und Nöte und Bedrängnisse zu- schiebt und zuschickt, die, wie Luther sich ausdrückt, den alten Adam in uns, den Hauptschalk, angreifen, damit seine Gnade, und das heißt das Verlassen auf seine Gnade und der Gehorsam unter seinen Anspruch, allein in uns auferstehe und lebendig werde. In diesem Sinne unterstreicht den göttlichen Anspruch an uns auch die Stunde, in der wir in dieser Zeit leben.
Die Signatur dieser Stunde hat der Lutheraner Vilmar vorausgesehen. Er sagt schon im Jahre 1851, er müsse fürchten, daß in den nächsten Jahrzehnten, und zwar in fortschreitendem Prozeß, das heißt in immer schneller fortschreitendem Tempo, die Substanz, aus der die Kirche und aus der sehr stark die Pastorale Amtstätigkeit gespeist werde, verzehrt werden würde. Er sieht diese Substanz, die im Schwinden sei, in zwei Dingen, in der natürlichen Anlage des deutschen Volkes, durch seine Geschichte geworden, und zweitens in der Christianisierung dieser natürlichen Anlage, und er sieht die Zeit voraus, in der die Christianisierungsform zerbröckelt und zuletzt zerbricht, und er sieht die Zeit voraus, wo das Element, das christianisiert worden ist, selber versagt und stirbt. Er erblickt in diesem natürlichen Element etwa folgende Punkte oder Kräfte aus der Schöpfung lebendig: den Sinn für Familie, den Sinn für Hauszucht, den Sinn für ständische Gliederung, den Sinn für Natürlichkeit, den Sinn für Ehre und anderes mehr.
Ich glaube, daß Vilmar in der Tat richtig gesehen hat, wenn er sagt: Wir haben es ein Jahrtausend lang im Pfarrerstande verhältnismäßig leicht gehabt und haben im Grunde nicht von den Früchten unserer Arbeit gelebt, wenn es leichthin ging, sondern haben von dieser natürlichen und christianisierten Substanz gelebt, deren Ende wir heute mehr oder weniger miterleben. Und so noch einmal: Wir stehen allein unter der zoa energeia tou theou, unter der lebendigen Tatkraft Gottes, und in dem Anspruch an uns. Dem Ausschuß für praktische Arbeit war das recurrere ad initium, das Rücklaufen zum Anbeginn, das entscheidende Anliegen.
So konnten seine Erwägungen im Grunde nur darin bestehen, wie er zu dieser Bewegung büßenden Gehorsams der Kirche, der Abkehr von allem eigenen Willen und der Einkehr in Gottes Willen seinerseits mithelfen könne.
Damit sind wir, meine Freunde, sofort und unmittelbar vor ein Doppeltes gestellt, vor das Wort, das gepredigt werden soll, und den Stand, das Amt, das es predigen soll.
Luther sagt: „Das Reich des Heiligen Geistes ist ein Predigtreich.“ Und er sagt ferner in einer seiner Predigten: „Wenn die frommen Prediger untergehen, dann nehmen sie Deutschland mit.“ Die evangelische Kirche ist die Kirche [63] des gepredigten Wortes. Sie vergißt das sehr oft, meine Brüder. Sie hat es oft vergessen und vergißt es heute in verschiedenen Formen wieder.
Sie vergißt es nämlich, indem sie andere Aufgabenkreise neben die einzige Aufgabe nebenordnet. Etwa, indem sie meint, bestimmten Zeiten, Stunden, Organisationen etwas versprechen zu können, was ihnen dient, einzelne Reformprogramme zu fördern, Volksaufbau mitzugestalten, und, was dergleichen mehr ist. Sie vergißt, daß der Herr sie nicht dazu gesetzt hat, daß sie hingehe und Leistungen vollbringe, sondern „ich habe euch gesetzt, daß ihr hingeht und Frucht tragt“ — und das ist genau das Gegenteil von der Leistung. Wir suchen viele Künste und kommen weiter ab vom Ziel.
Oder man hat die Predigt des Wortes als das Aussprechen mehr oder weniger feststehender allgemein gültiger Wahrheiten angesehen. Auch dazu lassen sich von der Orthodoxie über die Strömungen des Kulturprotestantismus bis in unsere Tage Belege über Belege häufen.
Beides, der fremde Aufgabenkreis, den man nebenordnete, die allgemeine Wahrheit, die man verkünden zu können meinte, war nur deshalb möglich, weil das Unfaßliche die Kirche nicht mehr ausschließend durchdrang. Gepredigtes Wort, das heißt: Gott selbst offenbart sich in der Verkündigung des Predigers, indem er von seiner Selbstmitteilung zeugen läßt und sich eben dadurch selber mitteilt. So stiftet das gepredigte Wort Gemeinschaft mit Gott und dadurch auch Gemeinschaft untereinander. Don dem Letzteren sprechen wir noch, wenn wir von der Gemeinde sprechen.
Und nun müssen Sie schon erlauben, verehrte Synodale und Brüder, auch soweit Sie nicht Pfarrer sind, daß wir einen Augenblick bei der Erneuerung des Pfarrerstandes verweilen. Wie Sie sehen, haben wir in dem Manuskript, das Sie vor sich haben, die praktischen Aufgaben geteilt in zwei Abschnitte: „I. Erneuerung des Pfarrerstandes“ und „II. Bildung von Gemeinden“. Nicht nur diejenigen Brüder unter uns, die im Gebetbund oder als Berneuchener oder in der Sydower Bruderschaft zusammengeschlossen sind, werden dazu helfen wollen, daß der Pfarrerstand erneuert wird durch das recurrere ad initium in dieser Bruderschaft, sondern Sie alle werden Verständnis dafür haben, daß Verkündigung sich nicht ab lösen läßt vom Verkündiger, Predigt nicht vom Prediger. Was wir damit sagen, ist nichts Psychologisches, sondern etwas ganz anderes. Ich denke an alle die vielen Broschüren von Braun, Löhe, und wie sie alle heißen, die je und je versucht haben, den Pfarrerstand zu bewegen zur Rückkehr zum Anbeginn, daß er sich wieder ganz und unmittelbar unter die Wirkung des heiligen Wortes stelle; aber besonders hat mich 1922 bewegt eine kleine Broschüre von einem Pfarrer Lempp aus den Stanislauer Anstalten von Zöckler, der auf einer Reife durch Deutschland überall Predigten gehört hatte und der als Resultat dieser Predigtreise durch Deutschland ein Büchlein schrieb. In diesem Hefte sagt er: „Die Krise der Wortverkündigung ist im Grunde eine Krise des Predigerstandes.“
Luther hat den Prediger gelegentlich den Mundboten Gottes genannt. Damit ist sehr deutlich zweierlei bezeichnet. Das Wissen um den Auftrag in der Furcht Gottes treibt ihn. Wehe, wenn ich das Evangelium nicht verkündige! Eine andere Treibung gibt es nicht. Das Wissen um den Auftrag in der Furcht Gottes hält ihn. „Dieweil wir ein solch Amt haben, nachdem uns Barmherzigkeit widerfahren ist, werden wir nicht müde.“ Das ist die einzige Kraft, die ihn vor der Verzagtheit bewahrt. „Gott auf den Lippen haben“, wie Luther es einmal kühn ausdrückt, ist die Last der Verheißung, die [64] aus dem Amte des Predigers ruht. Aber damit hat er eine verpflichtende Bindung überkommen, eine — man kann es gar nicht stark genug und organisch genug sagen — eine Wachstumsnötigung. Er darf nicht nur zelten bei der ewigen Glut, gelegentlich, etwa bei der Predigtvorbereitung, nein, wohnen muß er bei der ewigen Glut, auch wenn er erfahren muß, was der Prophet sagt: „Wer hält es aus, zu wohnen bei der ewigen Glut?“ Das heißt, er hat der ewigen Glut, die in dem Worte Gottes ihm entgegenschlägt, sich unablässig auszusetzen, und allein von hier aus hat er zu denken, zu reden, zu handeln, zu leiden und zu lieben.
Wenn ich das einmal positiv, im Grunde freilich doch negativ jetzt ausdrücken darf, um gleich zu zeigen, wie wenig einfach es ist, dann kann ich es wohl folgendermaßen formulieren. Der Prediger hat in seiner Verkündigung Stoff und Kraft niemals zu beziehen aus dem Gemeinsinn einer christlichen Atmosphäre, wie etwa überlieferter Meinungen, laufender theologischer Begriffe und gepflegter Beurteilungen, sondern allein aus dem Wort. Wie aber der Umgang mit diesem Wort alle seine Kräfte unter dem ausschließlichen Gehorsam gegen die Stimme des Herrn zusammenschließt, so, und nicht aus psychologischer Quelle, meine Brüder, schließt derselbe Umgang mit dem Wort den Prediger auf für den Umgang mit allem Lebendigen. Die Ghettohaftigkeit, die jede Weltanschauung im Gefolge hat für das Wesen des Menschen und seine Art, die Ghettohaftigkeit des Standes — jeder Stand ist ein Ghetto und schafft ein Ghetto um den Menschen — kann den Prediger nicht gefangennehmen. So ist er menschlich und priesterlich in einem.
Das Wort der Schrift in Luthers unrichtiger Uebersetzung „Lehre, Herr, die Heiden bedenken, daß sie Menschen sind“ sollte nicht auf unsere Pfarrer als Bußwort angewendet werden dürfen oder werden müssen. Die innere Fassungskraft des Predigers, seine innere Weiträumigkeit für alle Haltung, Schuld und Schicksal der Menschen aber erweist sich grundlegend in jener Vermittlung der Heilkraft Jesu Christi, die Luther in ein Wort zusammenfassen kann, das ich Ihnen hier wörtlich vorlesen möchte:
„Das sind die rechten christlichen Werke, daß man Hinfalle, wickle und flicke sich in des Sünders Schlamm, so tief als er darinnen steckt
— und das gilt auch für eine ganze Zeit —
und nehme dessen Sünde auf sich und wühle sich heraus mit ihm und tue nicht anders, als wäre es die seinige. Wohl soll man strafen und ernstlich mit ihnen umgehen, aber nicht verachten, sondern herzlich liebhaben.“
Aus diesem Zusammenhangs scheint mir unmittelbar deutlich eine Forderung zu entspringen, die heute wieder einmal — ich darf es wiederholen; ich habe es vor elf Jahren gesagt — ausgesprochen werden muß, daß nämlich der Pfarrer keiner politischen Partei und Bewegung aktiv angehören sollte. Wenn der deutsche Offizier dem ganzen Volke gehört und deshalb apolitisch zu sein hat, wieviel mehr der evangelische Prediger. Und wenn, meine Brüder, in den chaotischen Verhältnissen der untergehenden alten Welt an einer Stätte, nämlich am Altar der Götter, selbst für den Verbrecher Frieden war, dann sollte der evangelische Predigerstand dieser Frieden, dieser Zufluchtsaltar aller Menschen sein.
Damit ist noch ein anderer Punkt grundsätzlich angerührt, den ich nur kurz umreiße. Es ist ja doch etwas Erschütterndes, wenn man sich einmal klar-[65]macht, daß der Mensch die Dinge dieser Welt in ihrem Ablauf nur in dreifacher Weise sehen kann. Entweder illusionistisch. Dazu gehört zum Beispiel auch aller Idealismus. Oder skeptisch. Dazu gehört alle die mühsam gewonnene Haltung des Abstandes aus aller möglichen Welterfahrung, Lebensweisheit usw. Oder aber eschatologisch unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit und der Erscheinung des Herrn, die wir liebhaben und deren wir warten, wie es auch in den Thesen des Theologischen Ausschusses heißt. Der Christ kann nicht skeptisch sehen. Denn — wie Luther wundervoll sagt — der Heilige Geist ist kein Skeptiker. Er kann unmöglich im Rausche des Fanatismus irgendeine Harmonisierung, Verharmlosung oder Verklärung der Welt sehen. Denn dieser Illusionismus ist ja das zarteste Kind des „Vaters der Lüge von Anbeginn“, und der Christ ist versetzt in das Reich des lieben Sohnes und damit aus dem Reich des Vaters der Lüge in das Reich des Vaters im Himmel, dessen Geist ihn in alle Wahrheit leitet. So bleibt uns nichts anderes übrig, als daß wir die Dinge eschatologisch sehen, unter dem letzten Gesichtspunkt, der auch der erste ist, Jesu Christi, des ewigen Wortes, seines heiligen Reiches, der Wiederkunft des Herrn.
Damit aber, meine Brüder, hat der Pfarrer nicht nur das Los jedes Christenmenschen zu teilen, sondern es ist seine Aufgabe, daß er dieses Los der Christenheit als die Losung für ihr Leben, ihren Gehorsam, ihren Weltblick, ihre Weltlösung und Abhebung deutlich macht. Wenn er das tut, und sofern er das tut, wird er das Los haben, wie die Christenheit, die das lebt, das Los hat, daß alle Begeisterten, von irgend etwas begeisterten Menschen, ihr bedenklich gegenüberstehen, ihm eine gebrochene Haltung und ein gebrochenes Menschentum vorwerfen. Wie sie diese Vorwürfe in Formen kleiden, das hat sich wohl gewandelt; der Vorwurf selbst aber bleibt. Und hier ist der Punkt — darf ich es gerade den Männern unter uns sagen, die wir alle in der Welt stehen und unser Vaterland liebhaben —, wo wir zwar unsere Hände in Unschuld waschen können mit Ernst und wirklich vor Gott, daß wir keine Staatsfeinde und Reaktionäre sind, und wo wir trotzdem immer wieder den entgegengesetzten Eindruck machen werden, nämlich bei denen, die eine andere hundertprozentige Erfülltheit kennen als die in Jesus Christus.
Ein letztes Wort zum Pfarrerstand. Wie das Gebet des „Unser Vater“ uns Christen alle in die Kette der christlichen Beter eingliedert, so bringt die gemeinsame Verantwortung im Amt den Prediger mit den Brüdern zusammen in die Gemeinschaft gegenseitiger Hilfe zur Erfüllung der Lebensgesetze der Kirche. Auch für den Pfarrerstand und für sein Amt ist das Lebensgesetz: recurrere ad initium, Einlauf in den Anfang, Ausgang vom Herrn. Diesem Zwang unterliegen wir, weil wir das in Gott allein zu suchen haben und, indem wir es allein suchen, damit uns auch zum wirklichen Dienst an den Brüdern rüsten.
Dann, meine verehrten Brüder und Synodalen, entsteht nun die Frage: Was wird aus dem verkündeten Wort?
Lassen Sie es mich hier sagen: Es ist für den, der immer wieder dazu gezwungen worden ist, den ernsten Verheißungen Gottes gegenüberzutreten, wie sie immer einen Bann auf alles legen, was außerhalb dieser Verheißungszone, wenn ich so sagen darf, unternommen wird, erschütternd, zu sehen, wie wenig Gemeinde heute doch in Deutschland vorhanden ist trotz der Bekenntniskirche und der Gemeindegruppen, die sich zusammenfinden. Wir wissen das alle, Sie, liebe Laienbrüder, und ihr Pfarrerbrüder. Wir haben sicher in unseren [66] Kreisen oft darüber gesprochen: Wenn jetzt Gemeinde wäre! Es ist ja eine unsagbare Gnade Gottes, daß sich jetzt Gemeinde bildet. Aber darf ich darauf Hinweisen, daß sie sich jetzt auf einem Wege bildet, den wir nie vorhergesehen haben? Ich denke an Sachsen, und in anderen Provinzen wird es ebenso gewesen sein. Da hatten wir, vom Konsistorium befohlen, immer wieder die Themata zu bearbeiten: „Neue Wege und Mittel zur Bildung von Gemeinden“. Jetzt hat Gott seinerseits Mittel und Wege gegeben, indem er das Wort in Lauf setzte, gespickt mit den Erfahrungen eines ungeheuren Schicksals.
Aber das Furchtbare, daß wir keine Gemeinde haben, liegt ja nun eben rückblickend darin, daß es ein Beweis dafür ist, daß das gepredigte Wort offenbar nicht das gepredigte Wort war. Denn das Wort hat eine Verheißung, und die Verheißung darf ich in unserer Sprache in ein Doppeltes zusammenfassen: Wo das Wort verkündigt wird, da entsteht Gemeinde und da entsteht Welt. Welt gibt es ja an sich gar nicht. Welt, wie das Neue Testament sie meint, gibt es erst da, wo die Hörerschaft des Wortes den Geist, den Herrn, das fleischgewordene Wort, das Leben, das sich mitteilt und das Leben fordert, ab- lehnt. Abgelehntes Wort schafft die Welt. Luther drückt das so aus: „Du kannst alles predigen, was du willst; die Welt hört alles ruhig an, nur Christus- predigt will man nicht hören. Wo sie ist, da ist aber Kirche“. Da entsteht nämlich Gemeinde. „Wo sie ist, da kommt“ — so drückt er sich aus — „der Teufel aus seinem Versteck“. Da werden sogar die Skeptiker leidenschaftlich und wild. Da werden die Illusionisten, die sonst so nette und sympathische Schwärmer sind, zu boshaften Naturen. Da offenbart sich, mit einem Worte, der Satan der Welt. Wo das gepredigte Wort ist, da ist auch Welt. Wir werden zum Schlüsse sehen, daß deshalb die Gemeinde immer die verfolgte Gemeinde war und ist und bleibt.
Mich bewegt es oft, wenn ich ein Blatt in den Andachten der „Gotteshilfe“ von Friedrich Naumann lese, wenn ich bei diesem Mann sehe, wie ihn stets von neuem die Angst um die Gemeinde und deshalb um die wirkliche Verkündigung ergreift, wie er die Verfolgung über der Gemeinde sucht, und sie nicht findet, und er weiß doch: sie muß da sein, wenn wirklich der gekreuzigte Christus verkündigt wird.
Wie Welt entsteht, so entsteht Gemeinde. Sie entsteht ja nicht dadurch, daß man dieses Wort — verzeihen Sie den burschikosen Ausdruck — mit Pauken und Trompeten verkündigt — heute würde man sagen: daß man mit Posaunen und Trommeln Volksmission macht —, sondern sie entsteht nun einmal, wie die Thesen des Theologischen Ausschusses mit Recht sagen, durch den Zuspruch und Anspruch Gottes, durch das verkündigte Wort und entsteht mit dem einzelnen, der aus der Menge herausgerufen wird. Das ist ein sehr schmerzlicher Vorgang. Der einzelne wird durch das Wort, das ihn herausruft und beansprucht, den natürlichen Gemeinschaften entgegengestellt. Das ist nicht nur in der Heidenmission so, sondern das ist je und je und immer auch heute, auch unter uns so. Wenn der einzelne der natürlichen Gemeinschaft zunächst gegenübergestellt wird, so wird er damit der Schicksalsgemeinschaft mit Brüdern und Schwestern nicht entrissen, sondern er wird damit zu dem gemacht, wozu Gott den Menschen machen will, nämlich zum Schicksal für die gegebene natürliche Gemeinschaft. Der Christ wird nur insofern der Schicksalsgemeinschaft der natürlichen Gegebenheiten gegenüberstellt, als er jetzt zum Schicksal dieser Gemeinschaft werden soll. Biblisch ausgedrückt: in-[67]dem er ein Geruch des Lebens zum Leben oder des Todes zum Tod werden soll. Oder: indem er sich seiner Verantwortung vor Christus bewußt wird.
Luther sagt einmal wundervoll: „Das sind die Christen, gottvolle, gnadenreiche Leute, die nicht mehr in der Natur und in der Vernunft wandeln, sondern allein in der Gnade und auf sie trauen“. Die Menschen, die so Schicksal werden muffen, die so um ihre Verantwortung wissen, die sprechen aus dem Echo des empfangenen Wortes und sind so die Bekenner der Schrift und sind damit der Kreis derer, die den Raum der Wortverkündigung ausdehnen und erweitern. Sie sind aber zugleich auch die Schar derer, an denen man ablesen können sollte, was ja in der Urchristenheit die Menschen in die Christenheit gelenkt und gezogen hat: Sehet nur, wie haben sie einander so lieb!
Bekenntnis im Sinne dieses Verkündigens, Bekenntnis in diesem Sinne der Darstellung des Erfaßtseins von der Liebe innerhalb derer, die sich verantwortlich wissen, ein Geruch des Lebens zum Leben für die anderen, Schicksal für ihre Umgebung und ihr Volk zu sein, das konstituiert — nein, das ist die Gemeinde. „Wo diese Gemeinde ist“, sagt Luther einmal, „da wohnt nicht nur Gott, sondern da will Gott, der bei ihr wohnt, daß alle Menschen bei ihm Zuflucht haben“. Bruderschaft der Christusbekenner, Bruderschaft der Christusverantwortlichen, Bruderschaft der Christusliebe, das ist die Gemeinde.
Und indem sie dies ist, weist sie immer von neuem zurück auf Herkunft und Ursprung, ad initium, ad principium, zum Anbeginn und zum Grunde, zum Wort, zum Geist, der der Herr ist, zum Herrn, der die Erlösung und die Versöhnung und das Heil ist.
Schließlich: Diese Bruderschaft, die Gemeinde ist, hat über die nahe Umgebung und ihre Gemeinschaft hinaus die Verantwortung für ihre Zeit wie für jede Zeit, in der sie steht. Sie kann, um ein großes und zentrales Beispiel Herauszugreifen, nicht die Jugend irgendwelchen Mächten der Erziehung, der Lebensbildung, der Menschengestaltung überlassen. Der Herr, der ihr Gewissen regiert, zwingt ihr Gewissen, alles zu tun, daß die anderen Menschen aus der Gewissenlosigkeit des natürlichen Menschen herauskommen und an der Macht teilbekommen, von der die Schrift sagt: „Die der Geist Gottes treibt, die sind Gottes Kinder“. Aus der Willkür und aus der Knechtschaft in die Kindschaft befreien, das tut man, indem man das Wort verkündet.
Aber die Wortverkündung ist ja auch Seelsorgergespräch, ist auch Männerschulung, ist, wenn sie recht ist, Apologetik — sonst soll sie uns vom Halse bleiben —; die Wortverkündigung ist Auseinandersetzung mit jenen, die draußen stehen und die nicht mehr verstehen. Sie ist die innere und äußere Mission, ist Dienst an den Entfremdeten und Erziehung unserer Jugend.
Hier liegt die tiefe Nötigung aus geistlicher Verantwortung für ganze Geschlechter, daß die einzelnen erweckten Bruderschaften, die Gemeinden zueinanderkommen, um im Gehorsam unter Christi Wort, zusammengeschlossen unter demselben Wort, aufgeschlossen in der Verantwortung und zum Verständnis für die Welt der Menschen sich nun bereiten, ihrerseits zu tun, was sie tun können, damit so viele Menschen wie möglich, und besonders das Heranwachsende Geschlecht, nicht vorbeigeführt werden an dem, der das Schicksal der Menschheit ist. Da ist den Menschen kein anderer Name gegeben, in dem sie gerechtfertigt werden sollen. [68]
Wenn aber das die Gemeinde ist, dann ist die Abfolge ihres Lebens die: Bekenntnis — Verantwortlichkeit — Leiden. Das ist die Dreieinigkeit der Gemeinde. Es gibt einen Roman, der um die Jahrhundertwende erschien und den Titel hatte — „Ein unmöglicher Mensch“. In diesem Roman wurde als unmöglicher Mensch der Christ geschildert. In Zeiten wie den unsrigen wird es dann deutlicher und deutlicher offenbar, daß die Gemeinde dem Gesetze des Leidens untersteht und daß man das Kreuz nicht predigen kann, ohne es zu tragen, daß nur die Gemeinde es in Wahrheit bezeugt, die es tragen kann. Luther sagt: „Also muß es gehen dem Volk, so das wahrhaftige Wort Gottes hat, durch welches Wort sie mit Leib und Seele dem Teufel entlaufen; diese schlachtet der Teufel als Schlachtschafe, diese martert und plagt er, so er sonst lässet falsche Lehrer oder andere gottlose Leute wohl sicher und in Frieden und Ruhe bleiben. Allein die Gottes Wort haben, die müssen ihm Haare lassen und Verfolgung leiden“. Und so kann Luther geradezu sagen: „Man erkennt das heilige christliche Volk bei dem Heiligtum des Kreuzes, daß es muß alles Unglück und Verfolgung, allerlei Anfechtung und Uebel vom Teufel, Welt und Fleisch ertragen, inwendig trauern, blöde, erschrocken, auswendig arm, verachtet, krank, schwach sein, leiden, damit es seinem Haupte Christo gleich werde. Wenn du nun solchen siehst und hörst, so wisse, daß da die christliche Kirche sei“. Das ist die uner- fahrbare Erfahrung des Kreuzträgers, der die Gemeinde ist, daß er Anteil habe an jener Seligkeit, die darin liegt, daß das Kreuz doch verhüllte Herrlichkeit ist, daß das Kreuz doch verborgener Dienst ist, daß das Kreuz doch verdunkelte Freude ist.
Wo die Menschen sich um Gottes lebendiges Wort sammeln, da tut sich mit innerer Notwendigkeit immer wieder der Anbeginn auf, aus dem wir leben: Gottesdienst, Mission — innere und äußere —, Erziehung des nachwachsenden Geschlechts, also Bekenntnis und Verantwortlichkeit in verschiedener Formgestalt, und Bruderdienst. Mit Bruderdienst meinen wir alles das, was wir bisher etwa als Wohlfahrtspflege getrieben hatten. Das war ja wieder so ein Aufgabenkreis, den wir an uns gerissen hatten, weil uns das Wort nicht mehr genügte.
Für die Gegenwart ergeben sich aus diesem Ansatz folgende Forderungen:
1. Unter Zurückstellung aller äußerlichen Vereins- und Wohlfahrtsarbeit ist alle Kraft auf die zentralen Aufgaben der Verkündigung, der Sakramentsverwaltung, der Seelsorge, der biblischen Schulung zu richten, mit dem Ziel, daß die Gemeindeglieder selbständig werden im Umgang mit dem Wort und dadurch fähig zum Dienst am Bruder. Die Heilighaltung des Sonntags ist den Gemeinden mit ganzem Ernst einzuschärfen.
Ich glaube, das Wort ist von Cyprian, er sagt einmal: „Nur wer die Kirche zur Mutter hat, hat Gott zum Vater“. Das Wort ist gut katholisch und gut evangelisch zugleich, ganz, wie man es auffaßt. Man kann alle möglichen Gottesideen haben; aber Gott, den Wirklichen, den Vater Jesu Christi hat man nur da, wo er sich uns im Worte aufmacht, in dem doppelten Sinn von „sich aufmacht“ uns gegenüber. Dieses Wort ist der Kirche anvertraut.
2. Gegenüber einem liberalistischen, verweltlichten Gemeindebegriff,
— Ich habe mich nicht auf kritische Abgrenzungen eingelassen, sondern es kurz positiv zu entwickeln versucht; hier steht die Abgrenzung: — [69]
der von der Summe oder gar der Majorität der augenblicklich lebenden Kirchensteuerzahler oder Wähler und ihren Ansichten und Wünschen aus- geht, ist der Gemeindebegriff des Neuen Testaments und der Reformation den Gemeindegliedern zu erklären und einzuprägen. Es gibt nur die gemeinsame Verantwortung der Gemeinde vor ihrem Herrn. Diese geistliche Verantwortung ist von dem Amt der Verkündigung in Verbindung mit den Hörern des Wortes aufzustellen und im Gemeindeleben unerbittlich geltend zu machen. Auf diese geistliche Verantwortung ist das Aeltestenamt zu gründen; ebenso ist alles kirchliche Wählen von hier aus zu bestimmen.
Hier ist der Angriffspunkt zu einer neuen Aeltestenwahl, einem neuen Gesetz qualifizierter Wahlen und anderes mehr.
3. Die Gemeinde ist der Organismus, dessen Glieder einander in lebendiger Einheit dienen sollen.
Also, wir haben gesagt: Wo solche Organisationen sind irgendwelcher besonderer Art, Jungmännerverein, Männerverein, Frauenhilfe, dürfen sie keinen Selbstzweck haben, sondern sie können, wenn sie Berechtigung haben, ihre Berechtigung nur darin nachweisen, daß sie den Brüdern in der Gemeinde helfen und den Brüdern in die Gemeinde hineinhelfen.
Die besondere Aufgabe der übergemeindlichen Organisationen ist die Schulung für die Arbeit in der Gemeinde.
Die Gemeinden wiederum
dienen einander durch ihre Zusammenfassung in Synoden.
Ich darf hier anmerken: Ich habe mich gefreut, daß die altpreußische Synode ja ganz verwandte Gesichtspunkte für die Gestaltung des altpreußischen Kirchengebildes erarbeitet hat. Schließlich:
4. Volksmission und Aeußere Mission ist nicht als eine besondere Veranstaltung von Spezialkräften und Vereinen anzusehen oder zu betreiben. Vielmehr ist beides Anliegen und Auswirkung der Gemeinde, die selbst, indem sie von dem Worte gebildet und angetrieben wird, Zeugin und Botin dieses Wortes ist.
— Auch darüber haben wir bereits gesprochen.
Den Synoden liegt die Verantwortung dafür ob, daß die Bekennende Gemeinde ihre Sendung am eigenen Volke und unter den Völkern erfüllt.
Und dann sind einige, Sie sicher etwas trocken anmutende „Beschlüsse“ da, die jetzt ja nur darauf Hinweisen wollen, daß wir einfach Ausschüsse dazu brauchen, die diese Richtlinien nun wirklich lebensmäßig anzuwenden versuchen.
A. Der Bruderrat der Bekenntnissynode bestellt einen Ausschuß zum Dienst an der geistlichen Erneuerung des Pfarrerstandes.
Wie das verstanden sein will, wissen wir jetzt. Dazu wird also vorgeschlagen, einen Ausschuß mit dieser besonderen Aufgabe zu betrauen.
B. Der Bruderrat der Synode bestellt einen Ausschuß, der die für den Aufbau der Gemeinde und ihren Dienst notwendigen Weisungen und Richtlinien herausgibt und für ihre Durchführung Sorge trägt. Ihm liegt insonderheit die Hilse für kirchlich gefährdete Gebiete ob. [70]
Es gibt in Deutschland ja Gebiete, wo weder Pfarrernotbundpfarrer sind, noch Pfarrer, die überhaupt gesehen haben, wo der Zeiger der Weltuhr steht, Gebiete, wo die Gemeinden eigentlich Hirtenlos dahinleben, und die Bekenntnissynode hat die Verpflichtung, sich dieser besonders gefährdeten Gebiete anzunehmen, für sie Evangelisten bereitzustellen, diese zu schulen, ihnen theologisch zu einer inneren Einkehr und Haltung zu helfen und sie dann etwa zu entsenden. Auch wäre es möglich, aus diesen Gebieten junge Theologen, Kandidaten, Kandidatinnen etwa in kleine, für sie geeignete Kreise einzuweisen.
C. Der Bruderrat fordert die Verbände der Inneren und Aeußeren Mission usw.
— so auch des Jugendwerkes, des Männerwerkes —
auf, sich für die Bekenntnissynode zu entscheiden.
Es muß ja endlich Klarheit werden, und sie kann nur so werden, daß der Bruderrat sich entschließt, die Verbände vor eine solche Entscheidung zu stellen.
Schließlich:
D. Der Bruderrat gibt ein Mitteilungsblatt der Bekennenden Kirche heraus.
Gott gebe nun, daß der Anfang, der uns in diesen Tagen und Nächten, der uns im besonderen heute vormittag geschenkt worden ist, der erste Schritt werde zum recurrere ad initium, zur Rückkehr zu dem, der der Anfang ist und das Ende, das A und O. Amen.
*
Erklärung zur praktischen Arbeit
der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche
In dem gemeinsamen Zeugnis der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche heißt es in Punkt 6: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Matth. 28, 20). „Gottes Wort ist nicht gebunden“ (2. Tim. 2, 9). „Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.“
Damit ist die Bekennende Kirche Deutschlands zur dienenden Arbeit aufgerufen.
Gott hat uns bekennende Gemeinden geschenkt. Durch dieses Lebendigwerden vieler Gemeindeglieder und Pastoren ist auch ein neuer geheiligter Wille zum Dienst erwacht. Wenn die Bekenntnissynode der DEK. die Leitung der deutschen evangelischen Christenheit übernimmt, so übernimmt sie damit eine große Verantwortung gegenüber den neuen Gaben und Kräften, die Gott der evangelischen Christenheit geschenkt hat. Es wird deshalb als dringliche Arbeit für die Bekenntnissynode der DEK. empfohlen:
I. Der Dienst zur geistlichen Erneuerung des Pfarrerstandes.
Soll der Pfarrer die ihm von Gott gegebenen neuen Aufgaben am Aufbau der Gemeinde im Geiste des Wortes Gottes ausführen, so bedarf er der ständigen Zucht und Leitung des Heiligen Geistes. [71]
1. Der geistliche Dienst der Brüder untereinander.
- Die Pfarrer müssen sich in den einzelnen Synoden zu gegenseitigem Dienst aneinander, zur gemeinsamen Arbeit unter Gottes Wort und zum Gebet zusammenschließen und regelmäßig zusammenkommen. An solchen Zusammenkünften müssen von Zeit zu Zeit auch die Pfarrfrauen teilnehmen.
- Wir brauchen in unserer Kirche Männer, die das Mahn- und Trostamt ausrichten, auch gelegentlich freigemacht werden, um von Ort zu Ort die Brüder zu stärken und zu ermahnen, besonders die Vereinsamten,
- besondere Rüstzeiten von mehrtägiger Dauer, abseits vom Getriebe der großen Städte, möglichst auch für Pfarrfrauen,
- eine in regelmäßigen Abständen erscheinende geistliche Handreichung.
2. Ernste theologische Schulung, um in bekenntnismäßig gegliederten Konventen eine weitgehende Uebereinstimmung in den Fragen der Lehre zu erreichen.
3. Planmäßige Ausbildung für den Dienst in der Gemeinde. Diese Ausbildung, bisher mehr oder weniger dem Zufall überlassen, fordert ernste Schulung für Predigt, Unterricht und Seelsorge.
4. Betreuung des theologischen Nachwuchses
- durch Sammlung auf den Universitäten und in den Ferien,
- in geeigneten Vikariaten,
- in Predigerseminaren,
- in theologischen Schulen,
- durch Rüstzeiten.
II. Aufbau der Bekennenden Gemeinde.
Pfarrer und Gemeinde gehören aufs engste zusammen; denn der Hirte steht in der Gemeinde, und die Gemeinde steht mit dem Hirten. Die Bekennende Gemeinde ist zum Dienst willig, muß aber noch dafür gerüstet werden. Es soll hier nicht eine Kirchenordnung der Bekennenden Gemeinde gezeichnet werden. Es wird verwiesen auf den Beschluß der Preußischen Bekenntnissynode: „Der Aufbau der Bekennenden Kirche der altpreußischen Union“. Hier soll nur im Anschluß an das Zeugnis der Bekenntnissynode darauf hingewiesen werden, was in der Gemeinde jetzt an Dienst zu tun ist.
1. Die Bekennende Gemeinde als geistlicher Organismus.
a) Der Dienst am Wort. Die Gemeinden haben wieder zu lernen, daß der sonntägliche Gottesdienst im Mittelpunkt des Gemeindelebens steht. Die Heilighaltung des Sonntags ist den Gemeinden mit ganzem Ernst einzuschärfen. Zum Aufbau der Gemeinde gehört die Verwaltung der Sakramente, deren Bedeutung der Gemeinde neu zu erschließen ist. Unterricht, Sammlung der konfirmierten Jugend (Christenlehre), Bibelstunde und Seelsorge dienen darüber hinaus dem notwendigen persönlichen Vertrautwerden mit der Bibel.
b) Besondere Veranstaltungen zur Schulung der Gemeinde. Männerdienst, Rüstzeiten für Aelteste (Presbyter), Elternabende zur Förderung des christlichen Familienlebens, Frauenhilfen. [72]
2. Weil die freien Verbände nur lebensfähig sind auf dem Boden der Bekennenden Gemeinde (Innere Mission, Aeußere Mission, Verbände der Jugend, der Männer und Frauen, Gemeinschaften u. ä., Gustav-Adolf-Verein, Evangelischer Bund u. ä.), ist von ihnen und ihren Leitungen eine klare Entscheidung für die Bekenntnissynode der DEK. zu fordern. Nur soweit diese Entscheidung erfolgt ist, werden sie ihre Berechtigung im Aufbau der Bekennenden Gemeinde behalten.
III. Sendung der Bekennenden Gemeinde.
Nur da, wo mit ganzem Ernst der Bruderdienst an den Hirten der Gemeinde getan wird und wirklich die Gemeinde als geistlicher Organismus, das heißt als Leib Christi lebt, ist sie zu dem Dienst, den sie durch Predigt und Sakrament an allem Volk auszurichten hat, nämlich zu dem Dienst der Verkündigung der freien Gnade Gottes in Christo Jesu geschickt. Der Auftrag ist groß, das Erntefeld weit und reif zur Ernte. Alle lebendigen Glieder der Gemeinde sind eingeschlossen in diesen Sendedienst, entweder als solche, die verkündigen oder als solche, die in der Fürbitte stehen. Das Zeichen einer lebendigen Gemeinde ist immer, daß sie sendet.
- Außerordentliche Aufgaben innerhalb der Einzelgemeinde (Evangelisation, Schriftendienst, Bibelwochen zur Vertiefung).
- Dienst an den Entfremdeten (Freidenker, Deutsche Glaubensbewegung).
- Verantwortung für gefährdete Gemeinden und Gebiete der DEK. (Aufstellung einer Liste bewährter Evangelisten, Schulung der Evangelisten zu besonderen Aufgaben, Ausarbeitung von Plänen und Themen).
- Dienst an der Reichswehr (Truppenübungsplätze), SA., SS., HJ., Versorgung der Arbeitsdienst- und Jugendlager.
Anträge.
A. Der Bruderrat der Bekenntnissynode bestellt einen Ausschuß zum Dienst an der geistlichen Erneuerung des Pfarrerstandes.
B. Der Bruderrat der Bekenntnissynode bestellt einen Ausschuß, der für die unter II. und HI. angegebene Arbeit die notwendigen Weisungen und Richtlinien herausgibt und für die Durchführung Sorge trägt. Ihm liegt insonderheit die Hilfe für kirchlich gefährdete Gebiete ob.
C. Der Bruderrat fordert die Verbände für Innere und Aeußere Mission usw. auf, sich für die Bekenntnissynode zu entscheiden.
D. Der Bruderrat gibt ein Mitteilungsblatt der Bekennenden Kirche heraus.
Wir wissen, daß alle Anleitung zur praktischen Arbeit ohne den Heiligen Geist einen gefährlichen Leerlauf ergibt. Wenn wir trotzdem diese Anweisungen der Bekenntnissynode vorlegen, tun wir es in der Verantwortung für den gemeinsamen Dienst.
(Die Anträge A. und B. wurden einstimmig angenommen, C. und D. dem Bruderrat als Anregung übergeben.)
Die Aussprache über die Gedanken des Vortrages — „Zum Anfang zurück!“ — stellte besonders stark dies eine heraus und in den Vordergrund, daß die Bekennende Gemeinde wirklich Gemeinde ist, und daß in ihr der Arbeit der Gemeindeglieder neben der der Diener am Worte weitester Raum gegeben wird. — — [73]
Doch schon drängt alles zum Schluß. Der leitende Präses, v. Koch, wußte mit wundervoller, sachlicher Kürze noch die unerledigten Dinge unter Dach zu bringen, die aber wichtig genug waren, die Synodalen ernst zu beschäftigen (Beschlüsse über die Not der Hilfsprediger und Kandidaten sowie zur Mundtotmachung der kirchlichen Presse; Wahl des Bruderrates). Dann hielt Landesbischof D. Meiser, nachdem das an die Gemeinden zu richtende Wort verlesen war, die Andacht am Ende der denkwürdigen Synode. In der Tat mochte ihre Verantwortung richtig darin als schwerwiegendste von D. Meiser bezeichnet werden, daß sie sich nicht anders nennt als die Bekennende Synode. Und nur der gesammelte Blick auf den Herrn der Kirche und das Gebet zu ihm vermag uns vor Überheblichkeit zu retten: „Du wollest dich aufmachen und dich über Zion erbarmen. Denn es ist Zeit, daß du ihr gnädig seiest, und die Stunde ist gekommen.“ (Psalm 102.)
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Weitere Beschlüsse der Synode
Der Bekenntnissynode wird vom Arbeitsausschuß vorgeschlagen, zu beschließen:
Die Bekenntnissynode bestellt einen aus den Mitgliedern des bisherigen Arbeitsausschusses, nämlich den Herren
Präses v. Koch, Bad Oeynhausen,
Landesbischof D. Meiser, München,
Landesbischof D. Wurm, Stuttgart,
Pfarrer Liz. Dr. Beckmann, Düsseldorf,
Pastor Bosse, Raddestorf (Hannover)
Rechtsanwalt Dr. Fiedler, Leipzig,
D. Hesse, Elberfeld, als Moderator des Reformierten Bundes,
Pastor Karl Immer, Barmen,
Pfarrer Jacobi, Berlin,
Kaufmann Link, Düsseldorf,
Pfarrer Niemöller, Berlin-Dahlem,
bestehenden Bruderrat und bevollmächtigt ihn, die ihr gestellten Aufgaben durchzuführen und überhaupt für sie mit der Maßgabe zu handeln, daß in allen wichtigen Fragen die Entscheidung der Bekenntnissynode selbst eingeholt werden muß. Der Bruderrat hat das Recht, Ausschüsse der Synode zu bestellen.
Der Bruderrat ist befugt, sich umzubilden und zu ergänzen. (Donnerstag mittag wurde Pastor Asmussen zugewählt.)
(Antrag wird einmütig angenommen.)
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Die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche beauftragt ihren Bruderrat, bei den Herren Reichsministern des Innern sowie für Volksaufklärung und Propaganda dahin vorstellig zu werden, daß die [74] Behinderung der kirchlichen Presse in Sachen der kirchlichen Neuordnung wirksam aufgehoben wird. (Einstimmig angenommen.)
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Die Bekenntnissynode erhebt Protest gegen alle innere und äußere Vergewaltigung der Hilfsprediger und Kandidaten durch das deutsch-christliche Kirchenregiment und beauftragt den Bruderrat der Bekenntnissynode mit der geistlichen Betreuung und mit der persönlichen Fürsorge für die jungen Theologen. (Einstimmig angenommen.)
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Sodann beschloß die Synode eine Kundgebung an die Bekennende Gemeinde. Dies Wort konnte bereits am Donnerstagabend in den Versammlungen des Gemeindetages vorgelesen werden.
An die evangelischen Gemeinden und Christen in Deutschland
In Barmen hat vom 29. bis 31. Mai 1934 die Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche getagt. Hier haben sich Vertreter aus allen deutschen Bekenntniskirchen im Bekenntnis zu dem einen Herrn der einen heiligen, apostolischen Kirche einmütig zusammengefunden. Glieder lutherischer, reformierter und unierter Kirchen haben aus der Treue zu ihrem Bekenntnis heraus ein gemeinsames Wort zur Not und Anfechtung der Kirche in unseren Tagen gesucht. Mit Dank gegen Gott glauben sie gewiß, daß ihnen das gemeinsame Wort in den Mund gelegt worden ist. Sie wollten weder eine neue Kirche gründen, noch eine Union schaffen. Denn nichts lag ihnen ferner, als die Aufhebung des Bekenntnisstandes unserer Kirche. Vielmehr war ihr Wille, der Zerstörung des Bekenntnisses und damit der evangelischen Kirche in Deutschland im Glauben und in der Einmütigkeit zu widerstehen. Den Versuchen, durch falsche Lehre, durch Anwendung von Gewalt, Unlauterkeit des Vorgehens die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche herzustellen, setzt die Bekenntnissynode entgegen: Die Einigkeit der evangelischen Kirchen Deutschlands kann nur werden aus dem Worte Gottes im Glauben durch den Heiligen Geist. So allein wird die Kirche erneuert.
Darum ruft die Bekenntnissynode die Gemeinden auf, sich im Gebet hinter sie zu stellen und sich unverrückt um ihre bekenntnistreuen Hirten und Lehrer zu scharen.
Lasset euch nicht durch lose Rede verführen, als wollten wir der Einheit des Deutschen Volkes widerstreben! Höret nicht auf die Verführer, die unser Wollen verkehren, als hätten wir vor, die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche zu sprengen oder die Bekenntnisse der Väter zu verlassen!
Prüfet die Geister, ob sie von Gott sind! Prüfet auch die Worte der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, ob sie mit der Heiligen Schrift und den Bekenntnisschriften der Väter übereinstimmen. Findet ihr, daß wir wider die Schrift reden, dann hört nicht auf uns! Findet ihr aber, daß wir in der Schrift stehen, dann lasset keine Furcht und Verführung euch [75] abhalten, mit uns den Weg des Glauben und des Gehorsams gegen das Wort Gottes zu beschreiten, auf daß Gottes Volk in einerlei Sinn auf Erden stehe und wir glaubend erfahren, daß Er selbst gesagt hat: „Ich will dich nicht verlassen noch versäumen“. — Darum: „Fürchte dich nicht, du kleine Herde; denn es ist eures Vaters Wohlgefallen, euch das Reich zu geben“.
Der Bruderrat der Bekenntnissynode.
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Kaum traten wir hinaus, da sahen wir auch schon die Menschen durch die Straßen strömen den Hallen und Kirchen zu. Der Gemeindetag „Unter dem Wort“ gab den guten, ernsten Ausklang der gott- geschenkten Tage in Barmen. Fünfzehn tausend Menschen sammelten sich dort und in Elberfeld und sahen gespannt den Reden aller derer entgegen, die sich noch nicht zu müde fühlten, um von der Schrift her weckend, klärend und tröstend die Fragen der Kirche zu beleuchten. Lautsprecher mußten zu Hilfe genommen werden, und die zwölf Vortragenden hatten zum Teil zweimal zu sprechen. Ich hörte Präses D. Koch, wie er väterlich sich an eine riesige Versammlung wandte und sie mahnte: Und nun faltet eure Hände, zu beten für die Bekenntnisgemeinschaft der Deutschen Evangelischen Kirche! Denn es liegt ja nicht daran, daß unsere Erwartungen erfüllt werden, sondern daß Gott mit Wohlgefallen auf ihre Arbeit und ihren Gehorsam blicken kann.
Wünschet Jerusalem Glück! Es möge
wohl gehen denen, die dich lieben!
Es möge Friede sein in deinen Mauern
und Glück in deinen Palästen!
Um meiner Brüder und Freunde willen
will ich dir Frieden wünschen.
Um des Hauses willen des Herrn,
unseres Gottes, will ich dein Bestes suchen.
Psalm 122
[1] Der Redner bezieht sich auf eine Vorlage, die nach Schluß der Synode gemäß ihrer Weisung noch einmal überarbeitet worden ist. Die endgültige Fassung ist auf Seite 70 ff. abgedruckt.
