Paul Veils Bußpredigt wider die Reichspogromnacht vom 16. November 1938: „Wenn Menschen nicht mehr das Gotteswort hören, dann können solche Dinge geschehen, wie wir es erlebt haben. Wäre es einem auf Gottes Wort hörenden Menschen möglich, so sehr von Haß und Empörung sich fortreißen zu lassen, daß er Gotteshäuser derer, die er für schuldig glaubt, einfach in Brand steckt?“

Ähnlich wie Julius von Jan hatte auch Paul Veil, Mitglied der Kirchlich-theologischen Sozietät, eine Woche nach der Pogromnacht vom 9./10. November 1938 in seiner Predigt zum Bußtag, dem 16. November, in Roßwälden die antisemitischen Ausschreitungen angesprochen. Als Predigttext war von der Hannoverschen Landeskirche Jeremia 22, 29 »O Land, Land, Land, höre des Herrn Wort!« vorgegeben. Die Predigt ist auszugsweise in der Anklageschrift gegen Veil enthalten:

Anklageschrift des Oberstaatsanwalts Hermann Bäuchlen beim Sondergericht des Oberlandesgerichtsbezirks Stuttgart gegen Pfarrer Paul Veil vom 16. Juni 1939

Anklageschrift gegen den am 26.11.1899 in Mercara (Ostindien) gebore­nen, in Roßwälden, Kreis Göppingen wohnhaften, verheirateten evang. Pfarrer Paul Veil.

In der obenbezeichneten Strafsache beantrage ich Hauptverhandlung vor dem Sondergericht anzuordnen auf Grund der Anklage,

Der Beschuldigte habe am 16.11.1938 in Roßwälden, Kreis Göppingen, und in Hochdorf, Kreis Esslingen, ferner am 27.11.1938 in Hochdorf, Kreis Esslingen, fortgesetzt als Geistlicher in einer Kirche vor der Gemeinde Angelegenheiten des Staats in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Verkündigung und Erörterung gemacht und in Tateinheit hiemit öffentlich gehässige hetzerische Äuße­rungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und der NSDAP, über ihre Anordnungen und die von ihnen geschaffenen Einrichtungen gemacht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben.

Sachverhalt

Der Beschuldigte ist seit 1928 evang. Pfarrer der Gemeinde Roßwälden and der Nachbargemeinde Weiler. Vom 5.10. bis 4.12.1938 war er auch stellvertretender Pfarrer in Hochdorf, Kreis Esslingen.

1. Am Bußtag, 16.11.1938, hat er morgens von 9-10 Uhr in Roßwälden gepredigt, und zwar über den vom Oberkirchenrat ausgegebenen Text Jer.22,29: »O Land, Land, höre des Herrn Wort.« Die gleiche Predigt hielt er anschließend in Hochdorf. In diesen Predigten, die er im wesentlichen vom Konzept ablas, führte er unter anderem aus:

»Mit jedem Jahr wird unser Bußtag ernster: Denn wir haben mit jedem Jahr deutlicher vor Augen, wie viel Sündhaftes in unserem Volk geschieht. Zuvor erhebt sich gerade in unseren Tagen von allen Seiten der größte Widersprach dagegen, daß man es wagt, von den Sünden unseres Volkes zu reden in einer Zeit, da das Selbstbewußtsein und das stolze Hochgefühl unseres Volkes aufs höchste gesteigert werden soll. So groß ist der Wider­spruch gegen einen an unser Volk gerichteten Bußruf, daß diejenigen, die in höchster Verantwortung vor Gott stehen, in heißer Liebe zu unsrem Volk und aus tiefster Besorgnis heraus zur Buße rufen, öffentlich als Lan­desverräter und Volksschädlinge gebrandmarkt und verfolgt werden, wie wir es in den jüngst vergangenen Tagen wieder erlebt haben.«

Nach wiederholten Rufen zur Buße fuhr er fort: »Wieviele fragen doch überhaupt nicht mehr danach, was Gott geboten und geredet hat und was in der Bibel geschrieben steht! Wie könnte es sonst in unserem Volke ge­schehen, daß so viele Zeugen der Wahrheit und Prediger des Gotteswortes ohne Recht und Urteil verhaftet und gefangen gehalten werden und die Wahrheit unterdrückt wird? Ist es nicht ein ganz bedenkliches Zeichen der Zeit, daß man in der Kirche nicht einmal mehr Fürbitte tun kann für Gefangene und bedrängte Brüder, ohne aufs schärfste angegriffen zu werden? Wenn Menschen nicht mehr das Gotteswort hören, dann können solche Dinge geschehen, wie wir es erlebt haben. Wäre es einem auf Gottes Wort hörenden Menschen möglich, so sehr von Haß und Empörung sich fortreißen zu lassen, daß er Gotteshäuser derer, die er für schuldig glaubt, einfach in Brand steckt?… Aber wir wollen nicht richten über die, die dem Wort und der Stimme Gottes schon lange entfremdet sind und daher nicht mehr wissen, was Recht ist vor Gott. Wie verhalten wir uns, wenn wir mitansehen müssen, wie oft der Sonntag entheiligt wird durch alle mögli­chen Veranstaltungen, durch die Junge und Alte vom Gottesdienst abge­halten werden, wie über Gotteswort, Bibel, Glaube, Kirche und andere heiligen Dinge leichtfertig geredet und gespottet wird und der Unglaube immer mehr überhandnimmt.«

Zum Schluß wird ausgeführt, daß wir uns nicht beirren lassen, wenn wir deswegen mißverstanden, angefeindet und den Weg des Leidens ge­führt werden, gerade durch unser Leiden rufe eben Gott noch viel ein­dringlicher unser Volk zur Umkehr, unter dessen »gemeinsame Schuld wir uns beugen müßten«.

2. Am 1. Advents-Sonntag, 27.11.1938, predigte der Beschuldigte nur in Hochdorf, weil in Roßwälden die Maul- und Klauenseuche ausgebro­chen war. Auch diesmal las er die Predigt im wesentlichen vom Konzept ab. Hiebei führte er aus der gleichen Einstellung heraus, wie am 16.11. 1938, u.a. Folgendes aus:

»Wer mit ungeblendeten, sehenden Augen in die Gegenwart blickt…, der ahnt vielleicht mehr, als er auszusprechen wagt, daß wir noch selten mit solchem Ernst in die heilige Adventszeit und in den Anfang eines neuen Kirchenjahres eingetreten sind wie gerade jetzt in der Gegenwart … (Es folgt ein Hinweis auf frühere Zeiten, in denen die Advents- und Weih­nachtsbot­schaft immer wieder Halt und Trost gebracht habe.) … Wie aber, wenn heute die Parole ausgegeben worden ist, daß die Bekennende Kirche so bald wie möglich verschwinden müsse und bereits alles vorbe­reitet sei, daß das heranwachsende Geschlecht vor dem schwarzen Schwindel bewahrt bleibe?… Versuchten wir die Augen davor zu ver­schließen, dann wäre die christliche Gemeinde ein leichter Raub des bösen Feindes, der das Zeugnis und Bekenntnis von Jesus Christus… zum Ver­stummen bringen möchte.«

Später wird von dem Predigtamt gesprochen, das seinen Auftrag aus­fuhren müsse, »ohne Menschenfurcht und Ansehen der Person, auch wenn dieses Zeugnis den grimmigen Widerspruch und Haß der Welt her­vorruft«.

Im weiteren Verlauf wies der Beschuldigte hin auf den »äußeren Jam­mer und die sichtbare Not der Kirche, die tiefe Schmach und das Leiden«, in die wir geführt würden, und auf den Kampf, der überall in der Welt dem Christentum angesagt sei.

Am Schluß dieses Gottesdienstes machte er den bekannten Fall des Pfarrers Jan, Oberlenningen, zum Gegenstand einer Verkündigung, wo­bei er im wesentlichen ausführte: »Unser Amtsbruder Julius von Jan ist vorgestern abend, 25.11.1938, von einem johlenden Volkshaufen überfal­len und übel mißhandelt worden. Er befindet sich nunmehr in Schutzhaft. Der Grund zu diesem Vorgehen ist in der Bußtagspredigt von Jan zu se­hen, in der er in großer Ruhe und Sachlichkeit, aber in Gottes Kraft und in der Vollmacht des Heiligen Geistes ein klares biblisches Zeugnis auch ge­gen die Ausschreitungen, wie sie am 10.11.1938 gegen die Juden und ihr Eigentum geschahen, vor seiner Gemeinde ablegte. ›Schäme dich nicht des Zeugnisses unseres Herrn noch meiner, der ich sein Gebundner bin!‹ [2. Tim. 1,8] So predigten wir am 13. November unseren Gemeinden. Das ist nun für uns ganz praktisch geworden. Offen stehen wir zu unserem Bruder und seinem Zeugnis. Fürbittend treten wir für ihn ein und rufen auch unsere Gemeinden zu dieser Fürbitte auf. Wir befehlen ihn und besonders auch seine Frau und sein Kind dem Schutz und der Gnade Gottes.«

Ein fortgesetztes Vergehen gegen § 130a StGB, in Tateinheit mit einem Vergehen gegen § 2 Abs. 1 des Heimtückegesetzes vom 20.12.1934 in Ver­bindung mit § 73 StGB.

Beweismittel

  1. Die Einräumungen des Beschuldigten und die Predigt-Konzepte.
  2. Das Zeugnis des Albert Weit, Oberlehrer, Hochdorf, Kreis Esslingen.
  3. Die beigezogenen Akten.

Wesentliches Ermittlungsergebnis

Die Predigten des Beschuldigten und insbesondere die Kanzelabkündi­gung über den Fall Jan haben in den Gemeinden Roßwälden und Hoch­dorf, aber auch in Weiler große Erregung hervorgerufen.

Die Ausführungen in den Bußtagspredigten erfüllen insofern auch den Tatbestand des § 2 Abs. 1 des Heimtückegesetzes, als der Beschuldigte in gehässiger Weise versteckt, aber deutlich die staatliche Jugenderziehung und die Betätigung der Partei, die angeblich in Richtung einer Förderung der Gottlosigkeit gehe, angegriffen und insbesondere die Lage so darge­stellt hat, als ob die Kirchenpolitik der Regierung auf Unterdrückung und Verfolgung des Christentums gerichtet sei. Der Zeuge Weit hat übrigens angegeben, daß der Beschuldigte das Wort »Christenverfolgung« ge­braucht habe und daß er in diesem Zusammenhang auf die Zerstörung der Synagogen hingewiesen habe, wohl um anzudeuten, wie es auch den christlichen Kirchen gehen werde.

Insbesondere aber hat der Beschuldigte die Aktion gegen die Juden, »die man für schuldig glaube« und mindestens dem Sinne nach auch die kurz vorher bekanntgemachten Sühnemaßnahmen der Reichsregierung mißbilligt.

Bei der Predigt am 27.11.1938 hat der Beschuldigte ebenfalls immer wieder auch im Sinne des § 2 des Heimtückegesetzes auf die angebliche Verfolgung von Glauben und Kirche abgehoben und durch seine Erklä­rung betreffend Pfarrer Jan sich selbst nicht nur für diesen, sondern auch für die Juden eingesetzt und sich damit gegen die ganze Judenpolitik in den damaligen Tagen gewandt.

Der Beschuldigte war im Sommer 1932 ein Anhänger der NSDAP, ent­wickelte sich aber dann immer mehr zu ihrem Gegner. Er wurde schon mehrfach gewarnt, seine Angriffe zu unterlassen. Das Verfahren 28 SG 675/38 betraf unter anderem Äußerungen des Beschuldigten vom 6.3. 1938, wo er sich für Pfarrer Niemöller einsetzte. Es wurde auf Grund des Straffreiheitsgesetzes vom 30.4.1938 eingestellt.

Gegen den Beschuldigten ging auch das Gerücht, er habe bei der Wahl vom April 1938 mit »Nein« abgestimmt. Aus der NSV ist er schon 1937 ausgetreten, angeblich deshalb, weil die Kirche am Volkstag der Inneren Mission keine Sammelerlaubnis bekommen habe.

Vorbestraft ist er nicht.

Der Herr Reichsminister der Justiz hat die Strafverfolgung aus § 2 Heimtückegesetz angeordnet.

Im Auftrag: Bäuchlen, Oberstaatsanwalt.

In einem Beschluß vom 7.11.1939 stellte das Sondergericht für den Oberlandesge­richtsbezirk Stuttgart das Verfahren gegen Pfarrer Veil auf Grund der zu Kriegsbeginn erlassenen Amnestie ein.

Quelle: Gerhard Schäfer, Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und der Nationalsozialismus. Eine Dokumentation zum Kirchenkampf, Bd. 6: Von der Reichskirche zur Evangelischen Kirche in Deutschland 1938-1945, Stuttgart: Calwer Verlag, 1986, S. 160-164.

Hier der Text als pdf.

Hinterlasse einen Kommentar