Verena Pfenninger-Stadler, Darf die Frau, auch die verheiratete, das volle Pfarramt fordern? (1931): „Wir wollen zuerst einmal ein Recht, nämlich das Recht, unsere Arbeit frei, vom Zentrum, von der Sache des Evangeliums her, zu gestalten, und nicht entsprechend der Vorstellung, die irgend ein Pfarrer von weib­licher Eigenart und weiblichem Dienen hat! Diese Art weiblicher Besonderung können wir eben nicht anerkennen, aber eben diese ist es, welche bewusst oder unbewusst stets den kon­kreten Hintergrund jener Theorien bildet. Wir aber meinen, daß nur, wenn uns erst einmal die volle Freiheit, unsere Arbeit zu gestalten, gegeben ist, sich vielleicht einmal, wenn auch nur in strengster Unterordnung unter die Sache des Evangeliums, dessen Verkündigung gewisse Formen des Amtes einfach fordert, etwas von der Besonderheit weiblicher Art geltend machen kann.“

Darf die Frau, auch die verheiratete, das volle Pfarramt fordern?

Von Verena [Pfenninger-]Stadler

Als verheiratete, berufstätige Theologin möge es mir gestattet sein, zu den „Kritischen Ge­danken“ von E. Z.[1] in der letzten Nummer des Frauenblattes kurz Stellung zu nehmen.

1. Es scheint mir doch kein grundsätzlicher Unterschied zu sein zwischen den Ausführungen von Sophie Kunert und Greti Caprez-Roffler. Beide fordern das volle Pfarramt. Die Sätze von G. C.-R., ursprünglich für den Verband ev. Theologinnen Deutschlands geschrieben, wen­den sich jedoch polemisch gegen eine gewisse Art von deutschen Theologinnen, die meinen, auf das volle Pfarramt verzichten zu können, und die diesen Verzicht eben mit der weiblichen Eigenart begründen.

Schon öfters ist an dieser Stelle darauf hin­gewiesen worden, daß man endlich aufhören sollte, jene unglückselige Unterscheidung zu ma­chen zwischen Frauen, die „dienen“ wollen und solchen, die bloß Rechte fordern. Wir alle, die wir Rechte fordern, verlangen damit ja nichts anderes als die Möglichkeit, unseren Dienst so zu gestalten, wie es uns aus unserer praktischen Arbeit heraus notwendig erscheint, ohne von vornherein durch allerhand oft sehr unpassende Vorschriften gehindert zu sein. (Man denke an das Verbot der Sakramentsausteilung in Deutschland!) Auch bei G. C.-R. steht da deutlich genug: „Entweder, man sieht die Notwen­digkeit des Dienstes und will ihn ganz, oder man sieht sie nicht und läßt dann eben die Hände davon.“ Es ist doch wohl nicht gerecht­fertigt, ihr deswegen, weil sie verstanden hat, daß dieser Dienst nur dann gut und ganz ge­tan werden kann, wenn man volle Freiheit in der Gestaltung seiner Arbeit hat, vorzuwerfen, daß sie nicht dienen will.

Ebenso ungerechtfertigt erscheint es mir, G. C.-R. so auszulegen, als wolle sie das volle Pfarramt nur, weil der Mann es auch hat. Die betreffende Stelle lautet: Wir wollen das Amt „so wie unsere männlichen Kollegen es haben.“ Selbstverständlich wollen wir es nicht deshalb, weil es gerade die Männer sind, die dieses Amt inne haben, sondern weil wir glau­ben, daß dieses Amt nun doch nicht bloß ein männliches Amt ist, aus der besonderen Art und vielleicht auch aus den besonderen Fehlern männlichen Wesens erwachsen, sondern daß die­ses Amt, so, wie es heute ist, und trotz seiner ganzen Fraglichkeit — wir kennen diese Frag­lichkeit gut genug! — irgendwie aus der Sache herausgewachsen ist. Unser Pfarramt stammt in seiner heutigen Form aus der Zeit der Refor­mation. Nicht, weil es der männlichen Eigenart entsprach, sondern weil sie meinten, daß es zum Wohle der Gemeinde das beste und notwendigste sei, wenn das Evangelium unter ihren Gliedern überall gehört und verstanden werde, haben die Reformatoren die Wortverkündigung in den Mittelpunkt gestellt. Darum, solange wir noch eine evangelische Kirche sind, muß die Verkündigung des Evangeliums das Zentrum unseres Amtes bleiben, und jeder, der sich zum Pfarrerberufe vorbereitet und nicht in erster Linie das Amt der Verkündigung will, hat nicht verstanden, was in unserer Kirche das Pfarramt bedeutet.

Was heute fraglich ist, ist die Form, in der sich diese Verkündigung vollzieht. Mit Furcht und Zittern haben mir alle es uns schon eingestehen müssen, wie ohnmächtig und unfruchtbar unsere Sonntagsmorgen-Predigten längst gewor­den sind, wie wenig sie es noch vermögen, Her­zen zu erneuern und Verhältnisse umzugestalten. Aber uns Theologinnen hat die Erfahrung gelehrt, daß die Neugestaltung des Pfarramtes nur vom Pfarramt selbst aus geschehen kann, daß sie vielleicht auch von einem Außenstehen­den angeregt werden mag, jedenfalls aber nicht von jemandem durchgeführt werden kann, der eine unselbständige und abhängige Stellung inne hat. Wir können uns dieses „der Eigenart der Frau gemäß“ zugestutzte Amt, das man uns geben will, nicht gefallen lassen, weil die Er­fahrung uns immer wieder lehrt, daß man als der Eigenart der Frau entsprechend gerade die unwesentlichen Dinge, gerade alles das, womit sich das Pfarramt heute sehr zu seinem Verderben belastet hat, hinstellen will. Unter dem Vorwand des „Dienens“ verlangt man von uns, daß wir unsere Zeit vor allem dazu verwenden, die Korrespondenz des Pfarrers zu führen, die Päckli für die Sonntagsschulweihnacht einzupacken, die Tassen nach einem Ge­meindeabend zu waschen, und dann vielleicht auch noch ein paar Besuche zu machen, jeden­falls aber lauter solche Dinge, bei denen es auf das Entscheidende, aus ein geistiges Ringen des Evangeliums mit den Mächten dieser Welt, welche es heute von allen Seiten her hart genug bedrohen, gerade nicht ankommt. Daß wir Theologinnen uns gegen diese Art des „Die­nens“ wehren, daß wir heute überhaupt auf das Wort „Dienen“, welches beständig zu dem Ver­such verwendet wird, unsere Arbeit ins Belang­lose, geistig Bedeutungslose herabzudrücken, nicht mehr gut zu sprechen sind, muß jedem, der einmal in diese Dinge hineingesehen hat, ver­ständlich sein. Wir wollen zuerst einmal ein Recht, nämlich das Recht, unsere Arbeit frei, vom Zentrum, von der Sache des Evangeliums her, zu gestalten, und nicht entsprechend der Vorstellung, die irgend ein Pfarrer von weib­licher Eigenart und weiblichem Dienen hat! Diese Art weiblicher Besonderung können wir eben nicht anerkennen, aber eben diese ist es, welche bewußt oder unbewußt stets den kon­kreten Hintergrund jener Theorien bildet. Wir aber meinen, daß nur, wenn uns erst einmal die volle Freiheit, unsere Arbeit zu gestalten, gegeben ist, sich vielleicht einmal, wenn auch nur in strengster Unterordnung unter die Sache des Evangeliums, dessen Verkündigung gewisse Formen des Amtes einfach fordert, etwas von der Besonderheit weiblicher Art geltend machen kann.

2. Noch ein Wort von der verheirateten Pfarrerin. Leider unterläßt es die Einsenderin, ihre Behauptung, daß gerade das Pfarramt zu jenen Berufen gehört, welche sich für die Frau nicht mit der Ehe vereinigen lassen, näher zu begründen. Warum soll gerade das Pfarr­amt, das seinem Träger in der Einteilung sei­ner Zeit eine so große Freiheit läßt, wie heute kaum ein anderer Beruf, und warum soll gerade das Pfarramt in einer so kleinen Gemeinde wie Furna — man weiß ja, wie oft die Pfarrer solch kleiner Gemeinden noch Zeit haben für Landwirtschaft und Bienenzucht — sich für die Frau nicht mit der Ehe vereinigen lassen?

Wir Frauen müssen freilich endlich einmal lernen, zwischen Ehe und Haushalt, und auch zwischen Familie und Haushalt zu unterscheiden. Die Hauswirtschaft ist ein Beruf, wie jeder andere auch, und darum sollte es selbstverständ­lich sein, daß eine Frau, die einen andern Beruf ausübt, nicht meint, daneben auch noch ihren Haushalt ausüben zu müssen. Ehe aber und Mutterschaft sind menschliche Beziehungen, die ernst genommen und gelebt werden müßen, einerlei, welche Tätigkeit die Frau sonst ausübt. Und nun ist es freilich wahr, daß die Frau naturgemäß durch die Familie stärker in An­spruch genommen sein wird, als der Mann. Von dieser Tatsache wird aber nicht nur das Pfarr­amt betroffen, sondern sie bildet das große Problem, das sich bei der Einordnung der Frau ins moderne Berufsleben immer wieder stellt. Wir können hier nicht näher auf die verschiede­nen Lösungen und Lösungsversuche entgehen, sondern möchten nur beifügen, daß es unsere feste Ueberzeugung ist, es sei auch für unser modernes Berufsleben kein Schade, wenn es sich endlich wieder daran gewöhnen muß, sich aus den Menschen und seine besondere Natur einzu­stellen, statt daß der Mensch gezwungen wird, sich und seine Natur nach den Ansprüchen des Geschäftslebens zu formen. Beim Pfarramt er­scheint mir, wie gesagt, die Sache noch bedeu­tend leichter als bei manchem andern Beruf, der eine feste Bürozeit verlangt. Selbst beim stärker belasteten Stadtpfarramt sollte schließlich daher die Vereinigung von Beruf und Ehe auch für die Frau nicht ausgeschlossen sein. Kommt es doch nicht so sehr auf die Menge der geleiste­ten Arbeit an, als auf die Art, wie diese Ar­beit getan wird. Auch alles, was der Pfarrer tut, ist in der Stadt nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Wir müssen uns damit abfinden, daß unsere Kräfte beschränkt sind. Was durch die Ehe der Pfarrerin an Extensität, an Umfang und Ausdehnung der Arbeit verloren geht, kann dafür vielleicht durch größere In­tensität, durch die Fähigkeit zu menschlichem Verstehen, welche die Voraussetzung ist jeder fruchtbaren Verkündigung, mehr als wettgemacht werden.

Wie aber diese Vereinigung von Familie und Beruf praktisch gestaltet werden soll, wo etwa die Theologin zu wohnen und wie viel von ihrer Zeit sie mit ihrem Gatten und ihren Kindern zu verbringen hat, darüber, scheint mir, haben wir ihr keine Vorschriften zu machen. Wir sollen diese Dinge, die ja übrigens auch in jedem einzelnen Fall entsprechend den be­sonderen Verhältnissen verschieden gelost wer­den müssen, ihr und ihrem Gatten überlassen und ihr im übrigen zutrauen, daß sie auch um ihre Verantwortung als Gattin und Mutter weiß. Bei der heutigen rapiden Entwicklung der Ver­kehrsverhältnisse, wo Verkehrsstraßen und Autos in steigendem Maße ermöglichen, auch au abgelegenere Orte abends noch zurückzukehren, werden solche Dinge immer mehr zu Fragen zweiter Ordnung werden.

Der einzige wirklich stichhaltige Einwand ge­gen die Ehe der Pfarrerin könnte der religiös sein. Warum aber haben die Reformatoren die Ehe des Pfarrers gewollt‘? Sie waren der An­sicht, daß, wo Gott die Menschen als Mann und Frau zu einander und für einander geschaf­fen habe, der Mensch nicht mit menschlichen Verboten dazwischen treten dürfe. Sie meinten freilich auch nicht, daß ein Pfarrer unter allen Umständen heiraten müsse, vielmehr, die Ehe ist eine Berufung, und die Ehelosigkeit ist eine Berufung, aber weder das eine noch das andere braucht notwendig mit dem Amt der Verkündigung verbunden zu sein.

Entscheidend ist vielmehr, daß der Mensch, der das Amt der Verkündigung auf sich neh­men will, erst einmal selber seine eigene Existenz in Gehorsam gegen Gott zu leben versucht, daß er den Weg zu gehen versucht, der ihm und gerade ihm allein von Gott her geboten ist. Zu solchem Gehorsam kann im ein­zelnen Fall auch die Ehe gehören. Wir rühren hier an Fragen, die sich nicht allgemein lösen lassen. Man kann nicht mit irgendeinem allge­meinen Bild, einer vorgefaßten Meinung darüber, wie eine verheiratete Frau auszusehen und was sie zu tun hat, an die Wirklichkeit herantreten und die Wirklichkeit von daher verge­waltigen. Solche Bilder von der verheirateten Frau, die immer zugleich auch Hausfrau ist, sind der Vergangenheit entnommen, die eine andere Art zu leben für die verheiratete Frau tatsächlich nicht kannte. Längst aber gibt es auch das Bild von der modernen, berufstätigen Frau, welche zugleich verheiratet und Mutter ist. Weder das eine, noch das andere ist besonders christlich. Es kommt vielmehr für jeden einzel­nen Menschen auf den Gehorsam gegenüber sei­ner besonderen Lage an.

Wir Theologinnen sind nun freilich auch nicht in der Lage, mit irgendwelchen menschlichen Argumenten zu beweisen, daß der Weg, den wir meinen gehen zu müssen, der Weg des Gehorsams ist. Wir können diesen Weg nur im Glauben wagen, wie letztlich jeder Glaube nicht bewiesen, sondern nur mit der ganzen Existenz des Menschen gewagt werden kann. Das Wagnis des Glaubens besteht eben darin, daß alles eine Illusion sein kann, daß bestän­dig die Möglichkeit besteht, daß man sein ganzes Leben auf eine falsche Karte gesetzt hat.

Gerade aber weil es hier um das Wagnis des Glaubens gebt, können wir Theologinnen uns von keinen menschlichen Argumenten und auch von keiner menschlichen Gesetzgebung[2] da­von abhalten zu lassen, unseren Weg zu gehen und auch in die Ehe zu treten. Wo uns die Menschen wie einst in der Frage der Wortverkündigung, so jetzt in der Sache der Ehe mit ihren Verboten meinen hindernd dazwischen tre­ten zu können, da werden wir eben den Kampf von vorne beginnen müssen.

Quelle: Schweizer Frauenblatt, 13. Jahrgang, Nr. 49, 4. Dezember 1931 (unpaginiert).


[1] Elisabeth Zellweger (1884-1957) war eine Schweizer Frauenrechtlerin, Journalistin und in der evangelischen Frauenarbeit aktiv. Ihr Artikel „Kritische Gedanken zum Artikel: Das volle weibliche Pfarramt und der Fall Furna“ erschien im Schweizer Frauenblatt, 13. Jahrgang, Nr. 48, 27. November 1931 (unpaginiert).

[2] Leider hat gerade in diesen Tagen der evang. große Rat des Kantons Graubünden in seiner Abstimmung sich gegen das Recht zur Amtsführung für die verheiratete Theologin entschieden. Er hat also nicht die nötige innere Freiheit aufgebracht, entsprechend der Einsicht Gamaliels Apg. 5, 38, die tapfere Bündner Theologin ruhig ihren Weg gehen zu lassen. Nein, er hielt es für nötig, mit einem engherzigen Gesetz dazwischen zu greifen und damit den Kampf auf unabsehbare Zeit zu verlängern.

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