Von Otto Dibelius
In seinem Brief „Obrigkeit? Eine Frage an den 60jährigen Landesbischof“ an den Hannoverschen Landesbischof Hanns Lilje zu dessen 60. Geburtstag am 20. August 1959 bestritt Otto Dibelius, dass das SED-Regime in der DDR als Obrigkeit im Sinne von Kapitel 13 des Römerbriefs zu akzeptieren sei. Damit stellte sich Dibelius gegen die Beschlusslage seiner eigenen Berlin-Brandenburger Kirche und erfuhr Widerspruch, beispielsweise durch Heinrich Vogel und Helmut Gollwitzer. So suchte sich Dibelius in seinem Bischofsbericht auf der Tagung der Provinzialsynode 1960 zu rechtfertigen:
Und nun komme ich zu dem, was — zu meinem Bedauern! – das geheime Thema dieser Synode zu sein scheint: zu meinem Brief an Landesbischof Lilje über den Begriff „Obrigkeit“ — jenen Begriff also, den Luther bei seiner Übersetzung von Römer 13 zur Anwendung gebracht hat.
Ich stelle zunächst fest, daß dieser Brief, der in anständiger Form, also gedruckt auf dem Geburtstagstisch von D. Lilje liegen sollte, nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war. Er war, da der Satz nun einmal stand, in 500 Exemplaren ausgedruckt worden. Davon behielt ich 100 zur eigenen Verwendung in meinem Hause, 400 stellte ich dem Konsistorium zur Verfügung für Berliner und Brandenburger Pfarrer, die sich etwa dafür interessieren sollten.
Aus der Aufmachung war klar ersichtlich, daß die kleine Schrift, so wie sie sich jetzt präsentierte, ein Privatdruck war, der durch den Buchhandel nicht bezogen werden konnte. Neudruck, Verbreitung durch einen Verlag, Nachdrucke, für die ich um meine Zustimmung gebeten wurde – dies alles habe ich abgelehnt. Sämtliche Nachdrucke, die trotzdem erfolgt sind, sind gegen meinen Willen erschienen – einschließlich des Nachdrucks, der im Rahmen einer Materialsammlung den Synodalen vorgelegt worden ist.
Die Absicht des ganzen Briefes war bescheiden. Er sollte nichts weiter sein als eine Anfrage an D. Lilje, ob er einen Vorschlag machen könne, wie man angesichts der Verhältnisse, unter denen wir leben, das griechische Wort „übergeordnete Mächte“, das in Römer 13 steht, unmißverständlicher übersetzen könne. Darin, daß ich diese Frage an den Stilgewandtesten der deutschen Bischöfe richtete, sollte eine kleine Huldigung zu seinem 60. Geburtstag zum Ausdruck kommen. Alles, was sonst in dem Brief steht, sollte nur Erläuterung dazu sein, daß mir das Wort „Obrigkeit“, so klar und schön es auch ist, nicht das zu treffen scheint, was Paulus gemeint hat – wodurch auch die Anwendung auf unsere heutigen Verhältnisse fragwürdig werden könnte.
Und nun hat, völlig entgegen meiner Erwartung, dieser Brief oder doch Auszüge daraus eine Verbreitung innerhalb Deutschlands gefunden, die ich auf eine halbe bis auf eine ganze Million schätzen muß; Zeitungsartikel sind darüber geschrieben worden, Resolutionen dazu sind beschlossen, und Rundfunkansprachen sind darüber gehalten worden im Inland und im Ausland. Auch an ernsten theologischen Besprechungen hat es nicht ganz gefehlt. Ich selbst habe nur ein einziges Mal in der Öffentlichkeit etwas dazu gesagt. Das ist in dem Rundfunkgespräch geschehen, das ich, ohne meine Gesprächspartner zu sehen, mit D. Lilje in Hannover und mit Professor Scheuner in Bonn geführt habe. Im übrigen habe ich beharrlich geschwiegen. Eine so überhitzte Atmosphäre, wie sie entstanden war, schien mir nicht die Voraussetzungen für ein fruchtbares Gespräch zu geben. Ich würde auch heute noch schweigen, wenn ich nicht glaubte, es der Synode meiner Berlin-Brandenburger Kirche schuldig zu sein, daß nicht nur andere zu dieser Sache reden, sondern daß auch der Bischof das Wort dazu nimmt.
Dies mein Wort, auf einer Synodaltagung gesprochen, kann freilich auch nur kurz sein. Es ist meine Absicht, wenn Gott mir dazu noch Zeit und Kraft schenkt, zu der ganzen Sache noch einmal ausführlich das Wort zu nehmen. Ich habe keinen Streit über Grundsätze heraufführen wollen. Nachdem der Streit aber nun einmal entbrannt ist, werde ich auch öffentlich zu dem stehen, was von Gottes Wort her meine gewissenhafte Überzeugung geworden ist, exegetisch, juristisch, dogmatisch und kirchenpolitisch. Wenn diese ausführlichere Schrift herauskommt, wird vielleicht mancher verstehen lernen, warum in meinem Brief Beispiele gestanden haben, die viel Kopfschütteln erregt haben — vielleicht auch erregen mußten. Was ich heute tun kann, ist das, daß ich Ihnen mit ein paar Strichen ein persönliches Vorwort und ein Nachwort skizziere, wie es sich etwa in einer solchen künftigen Schrift finden könnte.
Das persönliche Vorwort zunächst.
Ich bin aufgewachsen in dem herkömmlichen Verständnis von Römer 13, daß nämlich jede Obrigkeit von Gott ist und daß es eben darum Pflicht des Christen ist, der Obrigkeit „Untertan zu sein“, wie Luther übersetzt und wie es auch wörtlich so dasteht. Erst wenn die Obrigkeit gebietet, was klar und deutlich gegen Gottes Wort ist, hört die Pflicht zum Gehorsam auf.
Seit 1918 ist mir klar gewesen, daß gewisse Voraussetzungen, die für den Apostel Paulus selbstverständlich waren, heute nicht mehr bestehen, jedenfalls nicht mehr für Staaten mit demokratischer Verfassung. Für Paulus waren die „übergeordneten Mächte“ einfach gegeben. Sie waren da. Kein Christ konnte auch nur den geringsten Einfluß darauf nehmen, was für eine Obrigkeit er hatte. Dieser gegebenen übergeordneten Gewalt galt es, gehorsam zu sein.
In dem demokratischen Staat von heute sind diese „übergeordneten Mächte“ nicht ein für allemal vorgegeben, sondern sie werden von der Bevölkerung gewählt. Jede Stadt wählt ihren Magistrat, und jedes Land wählt seine Regierung selbst. Nunmehr ist also nicht nur die Regierung für das Wohl und Wehe ihrer Bürger verantwortlich, sondern jeder Bürger ist mitverantwortlich dafür, was für eine Regierung er hat. Wenn jemand bei der Wahl mit seiner Partei in der Minderheit bleibt, dann sieht er sich einer Regierung gegenüber, die er nicht wollte und für die er vielleicht auch weiterhin weder Sympathie noch Zustimmung aufbringen kann. Das ergibt ein anderes Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertan — um Luthers Sprache zu gebrauchen —, als es damals bestehen sollte und als es noch zu Luthers Zeiten bestand. Dieser Unterschied zwischen damals und heute kann nicht übersehen werden, wenn man über Römer 13 nachdenkt.
Dennoch hat mich auch die Weimarer Zeit in dem alten Verständnis von Römer 13 nicht wankend gemacht. Wenn die Obrigkeit einmal da ist – so habe ich mir gesagt -, dann ist sie eben da. Dann ist sie Dienerin Gottes, mir zugute. Ich habe nicht danach zu fragen, aus welcher Partei die Obrigkeit sich gebildet hat. Ich habe ihr um Gottes Willen zu gehorchen – es sei denn, daß sie etwas von mir verlangt, was unzweifelhaft wider Gottes Wort und Gebot ist.
Ich gestehe offen, daß es mir nicht immer leicht geworden ist, mich den wechselnden Obrigkeiten der Weimarer Zeit gegenüber an dies Verständnis von Römer 13 zu halten. Aber ich habe es getan.
Und dann kam das Jahr 1933.
Ich bin in die nationalsozialistische Herrschaft hineingegangen mit dem alten Verständnis von Römer 13: „Es ist keine Obrigkeit ohne von Gott!“ Ich war nie Nationalsozialist. Ich habe nie meine Hand zum Hitlergruß erhoben und habe nie das Horst-Wessel-Lied mitgesungen. Aber ich habe mich an das gehalten, was in Römer 13 steht: „Wer sich der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung“ — bis ich nicht mehr konnte. Und daß ich eines Tages nicht mehr konnte, kam nicht daher, daß mich der Propaganda-Minister Goebbels in ungeheuerlicher Weise ins Angesicht belog, daß der Gauleiter Kube mich unflätig beschimpfte, daß die Deutschen Christen mich absetzten daß sie mich vor Gericht schleppten und ich dort mit ansehen mußte, wie die eingefleischten Parteigenossen bedenkenlos die Hand zum Meineid erhoben, weil es galt, einen Feind ihres Regimes zu vernichten. Es kam nicht einmal daher, daß ich erleben mußte, wie die Entchristlichung der Schule und des öffentlichen Lebens täglich Fortschritte machte. Das alles hat mich gequält. Aber ich mußte mir sagen: das haben die Christen zu anderen Zeiten auch erlebt und haben doch Römer 13 nicht über Bord geworfen. Es gilt für den Christen eben, stille zu sein und auf Gottes starke Hand zu warten.
Der Wendepunkt kam für mich, als die Sache mit der Euthanasie für das sogenannte unwerte Leben und mit der Vergasung der Juden ruchbar wurde. Da habe ich Stunden um Stunden über Römer 13 gesessen und habe mir gesagt: das ist doch einfach unmöglich, daß ich ein Regiment, das so etwas tut, als „Dienerin Gottes mir zugute“ betrachten soll! Es ist unmöglich, daß ich von dieser Obrigkeit sagen soll, sie trage das Schwert zur Strafe über den, der Böses tut! Hier stimmt einfach etwas nicht. Was stimmt hier nicht?
Man sagte mir: dieser Staat ist eine dämonische Macht, und auch die dämonischen Mächte sind unter Gott! Ich konnte darauf nur antworten: Gott schickt seine Dämonen in das Leben des einzelnen – die dämonischen Kräfte der Rachsucht und der Trunksucht und was es sonst gibt. Er schickt auch die dämonischen Kräfte, die ganze Völker trunken machen. Aber er schickt sie nicht, damit wir uns ihnen unterwerfen, sondern damit wir ihnen widerstehen sollen, unter Umständen widerstehen bis aufs Blut! Aus dieser Betrachtung also kann ich nicht ableiten, daß der nationalsozialistische Staat eine Ordnung Gottes sei, der ich mich um Gottes willen zu unterwerfen habe.
Es muß etwas anderes sein, was hier nicht stimmt! Schließlich ist mir die Lösung des Rätsels aufgegangen — die Lösung, die mich frei gemacht hat. Ich begriff, daß die „übergeordneten Mächte“, die Paulus meinte — sie mögen sein, wie sie wollen, christlich oder antichristlich oder was auch immer – mit dem christlichen Gewissen einiggehen in bezug auf das, was gut und böse ist, daß sie also bestrafen und anerkennen, was nach Römer 1 Gott in die Herzen der Menschen eingeschrieben hat, auch wenn sie es für sich selber nicht befolgen. So hat Paulus die römische Obrigkeit gesehen. So hat er sie einmal über das andere erfahren, wenn ihn die aufgeregte Gehässigkeit der Juden verfolgte. Sobald aber die „übergeordnete Macht“ erklärt, sie bestimme selber, was gut und böse sei – dann ist dem, was Römer 13 im Auge hat, der Boden entzogen. Dann ist die übergeordnete Gewalt nicht mehr Dienerin Gottes mir zugute, sondern dann ist sie menschliche Institution, gewiß unter Gottes Zulassung, wie alles Gottfeindliche auf der Welt, aber entmythologisiert, nur noch als menschliche Institution unter menschlichen Gesichtspunkten zu betrachten.
Das ist mir im Nationalsozialismus entgegengetreten, als mir klarwurde, daß der Satz „Gut ist, was dem deutschen Volke nützt“ nicht nur eine dumme Redensart der Agitation war, sondern blutiger Ernst, als also von den Richtern verlangt wurde, daß sie nicht mehr nach den ewigen Geboten Gottes Recht sprechen sollten, sondern nach den Gesichtspunkten nationalsozialistischer Macht, als das in den Schulen und in der Presse überall gefordert wurde. Da war für mich alles klar. Römer 13 blieb in Kraft. Aber eine Diktatur wie die nationalsozialistische konnte nicht mehr unter die Weisungen von Römer 13 einbezogen werden.
Diese Erkenntnis hat mich damals frei gemacht. Sie hat mir das gute Gewissen gegeben, manches zu tun, was gegen die Gesetze des nationalsozialistischen Staates war. Ich habe zwei Nichtarier unter Gefährdung meiner eigenen Freiheit und meines eigenen Lebens in meinem kleinen Büro all die Jahre hindurch beschäftigt und vor dem Zugriff der Gestapo bewahrt. Ich habe, zusammen mit Professor von Dietze und Oberbürgermeister Goerdeler und anderen, auch mit Dietrich Bonhoeffer, an einer Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse gearbeitet, sobald der kommende Zusammenbruch sichtbar wurde, was in den Augen der nationalsozialistischen Regierung klarer Hochverrat war. Ich habe manchen Aufruf und manches Memorandum auf Untergrund-Wegen gegen die staatlichen Anordnungen ausgehen lassen und habe dabei ein völlig freies Gewissen gehabt – was ich früher, an Römer 13 in meinem früheren Verständnis gebunden, nie hätte haben können. Bis zur Stunde bin ich dafür dankbar, daß mir dies neue Verständnis erschlossen worden ist. Nachträglich ist mir dies Verständnis bestätigt worden durch die Äußerung eines Mannes, dessen Theologie ich in vielen Dingen nicht zu teilen vermag. Die Äußerung war mir damals unbekannt gewesen. Ich habe sie erst jetzt erfahren. So hat Karl Barth im Jahre 1938 in einem Vortrag gesagt:
„Was immer andere Staatsformen in anderen Zeiten und Umständen für die Kirche bedeuten könnten: diese Staatsform, die totale, die prinzipielle Diktatur, stellt uns vor die Gottesfrage und also vor die Glaubensfrage. Denn das ist ja nicht zu verkennen: diese Diktatur kann nicht mehr als eine Ausführung eines göttlichen Auftrags, sie kann also gerade nicht mehr als ‚Obrigkeit‘ im Sinne von Römer 13 verstanden werden. Sie hat sich das denn auch schon mehrfach und eben neulich wieder bei Anlaß der Eidesfrage ausdrücklich verbeten. Wenn sie es in einzelnen Beziehungen und Funktionen ungewollt immer noch ist, wenn diese und jene von den Funktionen einer Obrigkeit, wie sie in Römer 13 angedeutet sind, auch in ihr noch immer sichtbar sind, dann ist das zwar ein ungewollter Lobpreis der göttlichen Vorsehung, dann ist das aber für das, was diese Diktatur will und ist, gerade nicht bezeichnend“ („Eine Schweizer Stimme“ 1938-1945, Zollikon Zürich 1945, S. 84f.).
Auch in diesem Verständnis der nationalsozialistischen Diktatur habe ich mich nicht von jedem Gehorsam gegen diese „Obrigkeit“ losgesagt. Auch der entmythologisierte Staat ist für mich eine faktische „übergeordnete Macht“ geblieben, der ich mich gefügt habe, soweit mein christliches Gewissen es mir gestattete. Ich habe, als der Krieg kam, nicht gesagt: eure Rationalisierungsvorschriften interessieren mich nicht! Sondern ich habe diese Vorschriften peinlich genau innegehalten. Ich habe nicht zur Revolution aufgefordert, obwohl Martin Luthers grimmige Worte über ein Regiment, das die Seele seiner Bürger antastet, auch dafür eine Grundlage hätten geben können. Sondern ich habe mich in die Ordnungen dieses Staates stillschweigend eingefügt als in Ordnungen, die mir nun einmal gegeben waren. Ich habe nicht meine Spargroschen ins Ausland verschoben und habe mir nicht ausländische Zeitungen auf Umwegen verschafft. Ich habe mich eingeordnet – aber immer in dem klaren Bewußtsein, daß dieser Staat nicht Gottes Dienerin sei, mir zugut.
Und ich habe für diese meine Haltung den höchsten Preis bezahlt, den ein Mensch überhaupt bezahlen kann.
Auf meinem Schreibtisch stehen die Bilder meiner Söhne, die im Kriege gefallen sind – der eine war Pastor im Amt, der andere wollte gerade anfangen, Theologie zu studieren. Wie oft habe ich mit ihnen davon gesprochen: der Krieg, in den ihr gerufen werdet, ist ein verbrecherischer Krieg! Die sogenannte Obrigkeit, die ihn angefangen hat, ist alles andere als Gottes Dienerin, uns zugute. Wenn in diesem Krieg Deutschland siegt, dann gibt das eine Katastrophe für unsere Kirche; wenn wir unterliegen, dann kommt eine Katastrophe für unser Vaterland. Ein Drittes gibt es nicht! Und doch: ihr werdet euch nicht bemühen, unter irgendeinem Vorwand in der Etappe zu bleiben, um euer Leben nicht für diese sogenannte Obrigkeit opfern zu müssen! Ihr werdet nicht versuchen, wie das einer meiner Freunde getan hat, bei Nacht über den Rhein zu schwimmen, um in das neutrale Ausland zu entkommen. Sondern ihr werdet eure Pflicht tun. Meine Söhne haben freudig zugestimmt und sind vor dem Feind gefallen.
Einen höheren Preis kann man nicht bezahlen. Aber wenn man einen solchen Preis für seine christliche Überzeugung bezahlt hat, dann steht man auch zu dieser Überzeugung sein ganzes Leben lang und läßt sich durch Meinungen anderer nicht beirren.
Mit dieser Überzeugung bin ich in das Jahr 1945 hineingegangen. Als eine kommunistische Regierung über uns kam, habe ich nicht gesagt: Ich bin nicht Kommunist, also ist diese Regierung für mich keine Obrigkeit von Gott her. Sondern ich habe mich bemüht, auch diese Obrigkeit unter Römer 13 zu begreifen. „Gottes Dienerin dir zugut!“ Ich habe mich bemüht, den Willen Gottes dahin zu verstehen, daß wir unter dieser neuen Staatsform etwas lernen sollten, was wir bisher noch nicht recht gelernt hatten: also etwa eine geringere Schätzung des persönlichen Eigentums, eine stärkere Heranziehung der Arbeiterschaft zu größerer Verantwortung, gleiche Erziehungschancen für alle Kinder, ob arm oder reich, und dergleichen mehr. Ich habe auch immer anerkannt, daß in dem neuen Regiment Männer waren und noch immer sind, deren ehrlichen Willen, für unser gesamtes Volk etwas Gutes und Großes zu schaffen, von niemandem in Zweifel gezogen werden sollte. Auch als ich mit dieser meiner Bemühung nicht zum Ziele kam, habe ich nicht gesagt: diese Regierung respektiere ich nicht. Römer 13 blieb für mich in Kraft, bis — ja, bis klar wurde, daß auch hier wieder der Maßstab für das, was gut und böse sei, grundsätzlich nicht aus Gottes Hand genommen, sondern von den Inhabern der Macht selber bestimmt werden sollte. Die Leiterin des Justizwesens wies die Richter wieder und wieder an, parteiisch, zugunsten einer bestimmten Klasse, Recht zu sprechen. Die oberste Regierungsstelle sprach es aus: die Grundsätze der Sittlichkeit bestimmt die Partei. Und so wurde gehandelt.
Damit war für mich dieselbe Lage gegeben wie anderthalb Jahrzehnte vorher. Wo Menschen selbstherrlich über das bestimmen, was gut und böse ist, da hört die regierende Gewalt auf, Dienerin Gottes zu sein. Da ist sie nicht mehr Obrigkeit von Gott. Da ist sie weltliche Institution wie andere weltliche Institutionen auch. Und der Gehorsam, der ihr zu erweisen ist, kommt aus anderen Motiven als aus dem gläubigen Respekt vor einer mit göttlichen Privilegien ausgestatteten Macht.
Dem Staat, dem eine grundsätzlich atheistische Partei ihre Weisungen erteilt, kann diese christliche Einstellung ihm gegenüber gleichgültig sein. Ihm kann es nur um den faktischen Gehorsam gehen, der ihm nicht verweigert werden soll. Für das Gewissen des Christen aber macht es einen ungeheuren Unterschied, ob das Motiv für seinen Gehorsam die Beugung vor einer Macht ist, durch die Gott unmittelbar zu ihm redet, oder die Beugung vor einer weltlichen Institution.
Nun werden Sie mich fragen: Wie kommst du zu dem Schluß, daß der Christ auch dann, wenn er eine „übergreifende Macht“ nicht mehr als Gottes Dienerin anerkennen kann, sie dennoch als eine weltliche Autorität anerkennen soll, der er Gehorsam leistet?
Davon soll in dem Nachwort die Rede sein, das ich gleich skizzieren will. Vorerst nur eine Bemerkung: Es ist in der Theologie üblich, darauf hinzuweisen, daß jeglicher Staat schon deshalb von Gott ist, weil er für eine Ordnung sorge, ohne die das Zusammenleben der Menschen nicht möglich sei. Von dieser Ordnung habe jedermann Nutzen. Infolgedessen sei auch ein von Gott völlig losgelöster Staat dennoch „uns zugute“ und dennoch Gottes Dienerin. Es bleibe in jedem Fall ein gewisser Bezirk äußerer Art übrig, für den der Christ der jeweiligen Regierungsform immer dankbar sein müsse. Diesen Gedankengang habe ich stets mit Leidenschaft bekämpft: Ich halte ihn für unvereinbar mit den Aussagen der Heiligen Schrift. Römer 13 steht davon jedenfalls kein Wort.
Die totalen Staaten, auch wenn sie es anfangs nicht zugeben, machen schließlich doch kein Hehl daraus, daß die Ordnung, die sie garantieren und die dem Chaos wehrt, nicht um der anderen Menschen in ihrer Gesamtheit willen, sondern um der Macht der Herrschenden willen aufgerichtet wird. Immer hat dasjenige, was der Staat um seiner Macht willen nötig hat, den Vorrang vor den Lebensbedürfnissen der einzelnen Menschen, zumal wenn sie anderen Sinnes sind als der Staat.
Das mag für den schlichten Christenmenschen zu kompliziert gedacht sein. Er wird einfach sagen wollen: Diese oder jene Anordnung ist gut; deshalb begrüße ich sie! Er soll das auch ruhig so sagen. Als Theologe muß ich konsequenter denken – auf die Gefahr hin, daß man mich doktrinär schilt. Ich muß mir mein theologisches Gewissen rein erhalten!
Daß auch dasjenige, was von etwas Ungöttlichem den Ausgang nimmt, dem Gläubigen schließlich zum besten dienen muß, das steht Römer 8 geschrieben. Das ist die große Wahrheit der Theodizee. Das gilt von allem Widergöttlichen, was in dieser irdischen Welt existiert. Aber die Frage der Theodizee darf nicht mit der Frage der Obrigkeit vermischt werden.
Dies also würde etwa in einem persönlichen Vorwort stehen. Und nun das Nachwort, das wahrscheinlich sehr viel kürzer ausfallen wird.
Worauf soll sich der Gehorsam, der zu leisten ist, gründen, wenn die Obrigkeit nicht mehr nach Römer 13 begriffen werden kann?
Martin Luther hat als junger Mann seine großartige Schrift von der Freiheit eines Christenmenschen geschrieben. Diese Schrift hat er unter zwei Leitsätze gestellt: Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand Untertan.
Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann Untertan. Er hat diese beiden Sätze auf die Gesetze und Vorschriften seiner Kirche angewandt. Aber er hat so oft auch im Blick auf andere Dinge in gleicher Weise gesprochen, daß wir diese seine Sätze auch für unser Problem in Anspruch nehmen können.
Also zunächst: ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand Untertan. Für den Christen gibt es nach Luthers Meinung überhaupt kein Gesetz. Der Christ tut von selbst, in freiem Gehorsam gegen Gott, was da nötig ist. Er steht unter dem Evangelium. Der Geist einer gesetzlich sich ordnenden Welt ist ihm fremd.
Das ist eine großartige Konzeption. Ob eine Kirche, die in Luthers Verkündigung wurzelt, noch großer Gedanken und großer Perspektiven fähig ist, wird sich daran entscheiden, ob von diesem großartigen Satz Martin Luthers noch etwas in ihr lebendig ist.
Aber Luther hat dann weiter gesagt, daß um der Liebe willen der Christ sich einordnet in die Gemeinschaft der Menschen, in die er von Gott hineingestellt ist. Und das eben ist das lösende Wort.
Um der Liebe zu seinen Mitmenschen willen muß dem Christen daran liegen, daß nicht jedermanns Hand wider den andern ist. Um der Liebe willen muß er sich einfügen in Anordnungen, die für alle gelten sollen und die nun einmal nur von einer übergeordneten Stelle getroffen werden können. Um der Liebe willen arbeitet er an dem Wohl einer Gemeinschaft mit, da er weiß, daß im modernen Leben eine Hand in die andere greifen muß, wenn etwas vorankommen soll, und weil er weiß, daß wirklich etwas vorankommen muß, weil im Stillstand alles der Fäulnis anheimfällt. Um der Liebe willen bringt er sein Leben zum Opfer für sein Vaterland und für die Gemeinschaft seines Volkes. Das Problem des 20. Juli 1944 will ich hier nicht anschneiden. Um der Liebe willen leistet der Christ für die Gemeinschaft, in der er lebt, mehr, als irgendwelche staatlichen Gesetze jemals von ihm verlangen können. In der Kraft dieser Liebe sind Christen das zuverlässigste Fundament aller staatlicher Ordnung. Und jeder Staat ist gut beraten, der sich die Christenheit in seiner Mitte zu seinen Freunden macht.
Doch nun genug von diesem allem. Ich habe skizziert, in welchen Grundlinien mein Denken und mein Verständnis von Römer 13 verläuft. Ich habe nie in meinem Leben verlangt oder auch nur erwartet, daß andere Leute ebenso denken sollen wie ich. Ich habe im Gegenteil immer versucht, solchen, die anders denken als ich, eine Chance zu geben, sich frei zu entfalten — wobei ich erwarte, daß alle Meinungsverschiedenheiten sich in gemeinsamer Bindung an den Herrn der Kirche und an sein Wort fruchtbar erweisen werden. Dabei soll es mit Gottes Hilfe auch in Zukunft bleiben.
Quelle: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland 1960, 87. Jahrgang, hrsg. v. Joachim Beckmann, Gütersloh: GVH, 1961, S. 66-71.