Basierend auf einer Vorlage von Dietrich Bonhoeffer wurde vom Bruderrat der Altpreussischen Union 1936 folgende Ordnung für den Vorbereitungsdienst von Lehrvikaren in der Bekennenden Kirche beschlossen:
Anweisung für die Kandidaten zur Vorbereitung auf das Pfarramt
Beschlossen vom Bruderrat der evangelischen Kirche der altpreußischen Union am 19. Juni 1936
I. Zurüstung auf das Amt.
Der Kandidat der Theologie rüstet sich auf das Amt eines Predigers des Evangeliums. Er muß lernen, sein ganzes Leben in den Dienst dieses Amtes zu stellen. Das Amt fordert den ganzen Menschen. Es fordert ein Leben unter dem Wort Gottes. Jeder Tag wird unter der Zucht dieses Wortes stehen müssen.
Der Kandidat wird reichlichen Umgang mit der Heiligen Schrift suchen; denn er hat das ewige Leben darin. Er wird an jedem Tag eine feste Zeit zum Gebet, zur Fürbitte und zur Danksagung innehalten und darin große Treue und Geduld erweisen müssen. Er wird den Abend nicht beschließen ohne das Wort Gottes, und ohne seine Kirche, seine Gemeinde, die Seinen und sich Gott zu befehlen. Er wird sich jeden Sonntag zum Gottesdienst der Gemeinde halten und die Gnade des Sakraments häufig empfangen.
Er wird wissen, daß er sein Leben unter den Augen Gottes vor der christlichen Gemeinde führt und wird immer dessen eingedenk sein, daß er nicht ein freier Mann ist, sondern gebunden durch das Amt, dem er entgegengeht. Er soll in seinem Lebenswandel und Umgang jedes Ärgernis vermeiden, und er wird sich davor hüten müssen, menschliche Schwächen mit theologischen Gründen rechtfertigen und bedecken zu wollen. Die Weisung Tit. 1, 7-9 soll er immer vor Augen haben. Eine feste Tageseinteilung bewahrt vor vielen Irrwegen und Versuchungen. Auch an den scheinbaren Äußerlichkeiten wird der Mensch erkannt (Jes. Sirach 19, 27). Darum halte er sich in allen Stücken als einer, der des Amtes gewürdigt werden soll.
In allem, was er als Staatsbürger zu tun hat, wird er allein der Wahrheit dienen und sich vor dem Worte Gottes allein verantwortlich wissen müssen.
Der Kandidat schuldet seiner Kirchenleitung Gehorsam und soll jede Weisung, Beratung und Belehrung ehrerbietig und vertrauensvoll entgegennehmen. Er muß jederzeit für jeden geforderten Dienst bereit sein und demgegenüber alle persönlichen Wünsche und Interessen zurückstellen. Sein Leben gehört der Kirche. Er darf aber auch wissen, daß er sich in allen Fragen seines Berufes und seines persönlichen Lebens jederzeit an seinen Pfarrer oder an seine Kirchenleitung wenden darf.
II. Tägliches Studium.
Der Kandidat soll es sich zur Pflicht machen, täglich einen Abschnitt aus dem N. T. und A. T. in der Ursprache zu lesen. Es wird erwartet, daß er auf diese Weise das gesamte Neue Testament und wichtige Stücke des A. T. im Urtext kennt und einige Schriften mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln (Konkordanz, Wörterbuch, Kommentar) durchgearbeitet hat.
Der Kandidat muß die Bekenntnisschriften seiner Kirche gründlich kennen und darüber Rede stehen können. (Für den Luth.: Konkordienbuch. Für den Reform.: Heidelb. Katech., Conf. Gallic., Helvetica post., Westminster Conf., Genfer Katechismus). Es entspricht der Lage der Bekennenden Kirche, daß Lutheraner und Reformierte jeweils die hauptsächlichen Bekenntnisschriften des anderen Bekenntnisses lernen. (Für den Luth.: Heidelberger Katech.; für den Reform.: Conf. Aug., Kl. und Gr. Katech.) Es wird außerdem erwartet, daß sich der Kandidat mit einem größeren dogmatischen Werk beschäftigt.
Der Kandidat soll sich bemühen, sich mit dem kirchlichen Leben seiner Provinz vertraut zu machen. Er hat sich eine eingehende Kenntnis der Weltanschauungen der Gegenwart zu verschaffen.
Der Kandidat soll viel auswendig lernen: möglichst viel Bibelabschnitte im Luthertext, mindestens 30 Gesangbuchlieder, den Kleinen Katechismus bzw. die wichtigsten Fragen des Heidelberger Katechismus.
Über den Fortschritt seiner Arbeiten ist er dem Vikariatsleiter wie dem Studiendirektor Rechenschaft schuldig.
III. Lehrvikariat.
Die besondere Aufgabe des Lehrvikariats ist es, dem Kandidaten eine erste Einführung in das kirchliche Gemeindeleben und in die pfarramtliche Tätigkeit zu vermitteln. Die Arbeit zwischen Pfarrer und Lehrvikar kann nicht recht getan werden, wenn nicht beide in der Beugung unter die Heilige Schrift und in der Fürbitte miteinander verbunden sind. So wird der Vikar im Pfarrer einen Seelsorger und Bruder finden.
Der Kandidat hat etwa alle vier Wochen einen Gemeindegottesdienst zu halten, dessen Vorbereitung der Pfarrer mit ihm bespricht und dessen Verlauf er nachher nach Form und Inhalt eingehend mit dem Kandidaten durchgeht. Dabei sollen Haltung und Sprechweise bei Liturgie und Predigt, Wahl der Lieder, Benutzung der Agende, Aufbau der Predigt, ihrs Textgemäßheit, ihre Faßlichkeit für die Gemeinde und Mängel oder Gefahren besprochen werden.
Neben den Predigten soll der Kandidat einzelne Bibel- bzw. Missionsstunden halten, die ebenso vorzubereiten und nachher zu besprechen sind.
Der Kandidat beteiligt sich als Helfer am Kindergottesdienst und übernimmt etwa alle vier Wochen die Vorbereitung und Leitung desselben. Der schriftliche Entwurf des vollständigen Kindergottesdienstes und der Vorbereitungsstunde wie hernach der Verlauf ist mit dem Kandidaten eingehend durchzusprechen. Eltern und Kinder seiner Gruppe hat der Kandidat fleißig zu besuchen.
Der Kandidat ist beim kirchlichen Unterricht des Pfarrers zugegen. Bedeutung und Ziel des Unterrichts, Einteilung des Stoffes bis auf die einzelnen Stunden sind mit dem Kandidaten zu besprechen. Dabei soll deutlich werden, daß der Unterricht eine besondere Art der Verkündigung darstellt.
Einzelne Unterrichtsstunden sind schriftlich vorzubereiten, zu halten und eingehend zu besprechen.
Die Amtshandlungen sind nach der Agende mit dem Kandidaten durchzusprechen. Für einzelne Fälle sind vom Kandidaten Kasualpredigten schriftlich auszuarbeiten. Amtshandlungen des Pfarrers hat der Kandidat häufig beizuwohnen. Es ist wünschenswert, daß nach sorgfältiger Vorbereitung mit dem Pfarrer dem Kandidaten hin und wieder Beerdigungen übertragen werden.
Der Kandidat soll sich besonders bemühen, auch in den seelsorgerlichen Dienst hineinzuwachsen. Gerade weil die Einführung in diese Arbeit besonderen Schwierigkeiten unterliegt, darf er keine Gelegenheit ungenutzt vorübergehen lassen, die ihn in dieser Hinsicht fördert. Er soll den Pfarrer immer wieder befragen. Er soll so oft wie möglich während der Sprechstunde des Pfarrers zugegen sein und ihn auf seinen seelsorgerlichen Gängen begleiten. Im Auftrag des Pfarrers soll er selbständig Kranken- und Gemeindebesuche machen.
An der kirchlichen Jugendarbeit beteiligt sich der Kandidat durch Teilnahme an den Veranstaltungen, durch Hausbesuche und durch Leitung von Zusammenkünften. Er soll sich mit den literarischen Hilfsmitteln und mit den einschlägigen Gesetzen bekannt machen.
Der Kandidat soll sich darüber hinaus mit allen Zweigen der kirchlichen Arbeit vertraut machen.
Es ist wünschenswert, daß der Kandidat an Sitzungen der kirchlichen Körperschaften und Tagungen der Synoden teilnimmt. Der Verlauf der Sitzungen, ihre Einberufung, ihre Tagesordnung, ihr Protokoll und die Durchführung ihrer Beschlüsse, auch die Führung der Kirchenbücher und die Berichte und Schreiben an die Behörden, das kirchliche Rechnungswesen, Vorbereitung und Durchführung der Kirchenwahl, Pachtverträge usw. sind mit dem Kandidaten durchzunehmen und die einschlägigen Gesetze und Verfügungen heranzuziehen.
An Pfarrkonferenzen, an Arbeitsgemeinschaften, insbesondere auch zwischen Pfarrern und Lehrern, soll der Kandidat nach Möglichkeit teilnehmen. Die regelmäßige Teilnahme an den von der Kirchenleitung für die Kandidaten angeordneten Zusammenkünften ist während der gesamten praktischen Ausbildungszeit Pflicht der Kandidaten, der gegenüber alle anderen etwa gleichzeitigen Verpflichtungen zurückzustehen haben. — Die Teilnahme an den Zusammenkünften der Kandidaten-Bruderschaft wird dem Kandidaten in jedem Fall zeitlich ermöglicht. — Dagegen ist der Besuch anderer Konferenzen oder Freizeiten im allgemeinen nicht wünschenswert.
IV. Predigerseminar.
Im Predigerseminar findet der Kandidat zum letzten Male ein halbes Jahr Stille, um sich auf das Amt vorzubereiten. Er kommt jetzt mit den ersten Erfahrungen der praktischen Arbeit und wird diese in Gemeinschaft mit den Lehrern und Brüdern des Seminars erneut durchdenken und prüfen.
Der Kandidat wird im Predigerseminar in einen durch Morgen- und Abendandacht, durch feste Zeiten zur Vertiefung in die Heilige Schrift streng geordneten Tageslauf hineingestellt. Er soll die Hilfe solcher Ordnung für die rechte Ausrichtung seiner Arbeit und für sein persönliches Leben erfahren.
Der Kandidat soll in dieser Zeit ganz, auch an den Sonntagen, der Seminarbruderschaft gehören und nicht privaten Interessen nachgehen. Er soll in täglicher Gemeinschaft des Gebetes, des Gottesdienstes und der Arbeit lernen, gute Bruderschaft zu halten und zu jedem, auch dem geringsten Dienst an den Brüdern bereit zu sein. Er soll so im Seminar mit Brüdern und Lehrern zu der seelsorgerlichen Gemeinschaft kommen, die er braucht und sucht. Er soll wissen dürfen, daß Lehrer und Brüder ihm in dieser Hinsicht jederzeit zur Verfügung stehen.
Die Erforschung der Heiligen Schrift Alten und Alten Testaments wird im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Mündig zu werden in der Heiligen Schrift, muß das Ziel eines evangelischen Pfarrers sein. Das Studium der Bekenntnisschriften wird der Zurüstung für den Kampf der Kirche dienen.
Predigten und Katechesen werden ausgearbeitet und gründlich besprochen werden. Eine Einführung in die Arbeit der Seelsorge wird besonders wichtig sein.
Die Seminarzeit soll bei aller Arbeit eine Zeit der stillen Sammlung im Blick auf das Amt sein, das der Kandidat in der Ordination zu übernehmen bereit sein soll.
Montanus-Druck, Berlin W 35.
1 Kommentar