Hans-Werner Surkau, Gotteskindschaft in der Bibel (1959): „Gotteskinder sind Menschen, die in Bewegung ge­raten sind, die unterwegs sind, nicht nach eigenem Entschluß und zu selbstgewählten Zielen, sondern getrieben, oder besser angezogen, von dem Bilde der Vollendung, als das Jesus Christus vor dem Auge ihres Glaubens steht, wie ein Magnet das Metall anzieht, das in seinen Wirkungsbereich gekommen ist.“

Gotteskindschaft in der Bibel

Von Hans-Werner Surkau

Die Bibel kennt zwar unsern Ausdruck nicht, aber sie kennt die damit gemeinte Sache im AT und NT, wenn sie von der „Kind­schaft“ (eigentlich „Sohnschaft“) oder von den „Kindern Gottes“ (eigentlich „Söhnen Gottes“) redet. Der weitaus häufigere Ausdruck (über 25 Stellen) ist der „Söhne Gottes“; „Sohnschaft“ kommt nur im NT (4mal) vor.

Söhne Gottes werden zunächst die Engelwesen genannt (1. Mose 6,2.4; Hiob 38,7 im griech. Text des AT). Der Ausdruck wird nicht näher um­schrieben; es scheint nur, daß diese Wesen eine ge­wisse Selbständigkeit und Freiheit haben (1. Mose 6,2: „…nahmen zu Weibern, welche sie wollten“); aber an bestimmten Tagen erschienen sie vor Gottes Angesicht, wie wenn sich ein Hofstaat vor dem Herrscher versammelt (Hi. 1,7; 1.Kö. 22,19-22). Sie haben also Gemeinschaft mit Gott, bekommen Anteil und Einblick in seine Pläne und führen sie durch. Sie sind am Schöpfungstage schon mit dabei gewesen und haben das Lob Gottes ob der Herrlichkeit seiner Werke gesungen (Hi. 38,7). Schon von diesen Textstellen fällt ein Licht auf die Bestimmung der Menschen; Jesus hat einmal (Lk. 20,36) davon gesprochen, daß die, welche die Auf­erstehung von den Toten erlangen, „den Engeln gleich und Kinder Gottes“ sind. Auch die Menschen also sind dazu bestimmt, vor Gottes Antlitz zu stehen und ihn zu loben. Unter jenen Söhnen Gottes aber wird im Buche Hiob auch noch der Satan auf­gezählt; der Dichter des Hiobbuches will damit nur ausdrücken, daß auch der Satan Gott untergeordnet ist; zu irgendwelchen Spekulationen gibt die Stelle keinen Anlaß.

Sodann tragen die Israeliten den Ehrennamen „Söhne Gottes“. Es ist ein Ehrenname, denn dieser Name zeichnet sie vor allen anderen Völkern aus (5. Mose 14,1). Sie sind aber nicht von sich aus Gottes Söhne geworden, sondern allein durch seine Gnade; Er hat sie erwählt, aus allen Völkern her­ausgerufen, in diesem besonderen Verhältnis zu ihm zu stehen (5. Mose 14,2; 4,34; Am. 3,2). Dieser Ruf erging einst an den Stammvater Abra­ham, der „Gottes Freund“ sein durfte (Jes. 41,8; 2. Chr. 20,7); auch er ist ausschließlich aus freiem, gnädigem Entschluß Gottes berufen und erwählt worden; aber er war gehorsam; in der Nachfolge dieses gehorsamen Abraham sollten nun auch die Israeliten stehen (1. Mose 18,19; 5. Mose 4,1ff). Dieser Gehorsam aber gerade geht in Israel ver­loren; es will aus sich selbst sein, was es nur durch Gottes Gnade ist und nur im Gehorsam gegen ihn bleiben kann, stützt sich auf die blutmäßige Nach­folge und setzt die völkische Zugehörigkeit zum Volk Israel mit der Gottessohnschaft gleich (Hos. 1,2.8f; Esth. 5,10; Mt. 3,9; Joh. 8,33.39). Gegenüber dem Ungehorsam, durch den Israel seine Gottessohn­schaft an sich verwirkt hat, tröstet sich der Fromme des AT mit der Zuversicht auf Gottes Treue, in der er einen heiligen Rest in Israel übriggelassen hat, der nun der Träger der Verheißung sein darf (1. Kö. 19,18; Jes. 6,13; 4,2f; 10,20; Ob. 17; Joel 3,5; Sach. 13,8f).

Diese unergründliche und nur in ihm selbst be­gründete Treue Gottes zu seinem Volk wird da offenbar, wo Der erscheint, der in einzigartiger Weise schon bei der Ankündigung seiner Geburt „Gottes Sohn“ genannt wird, Jesus Christus (Lk. 1,35). Er ist ein Glied dieses Volkes Israel; mitten unter ihm wird er öffentlich als Gottes „lieber Sohn“ proklamiert (Mk. 1,17). An ihm kann man sehen, was es mit der Gottessohnschaft auf sich hat; denn er ist in einzigartiger Weise der Sohn Gottes. Sein Sohnsein ist gekennzeichnet durch den völligen Gehorsam gegen seinen Vater (Joh. 4,34) und damit durch die völlige Erfüllung des väterlichen Gebotes (Mt. 5,17; Röm. 8,3f; Gal. 4,4). Darum handelt er aus der Liebe, die nicht das Ihre sucht, sondern das des Andern (1. Kor. 13,5), das Wort „Für euch“ bestimmt in Übereinstimmung mit dem Willen des Vaters sein Leben. Weil er seiner Gottessohnschaft sich entäußerte und Knechtsgestalt annahm, hat ihn Gott nun über alles gesetzt und ihm alles untertan gemacht (Phil. 2,5ff; Hebr. 2, 5.8). Was Gottessohnschaft heißt, wird Hinfort an dem Bilde dieses Sohnes Gottes abgelesen und ge­messen werden müssen; seit in ihm offenbar ge­worden ist, was Gott in Wahrheit gemeint hat, als er die Israeliten berief, daß sie Gottessöhne sein sollten, kann das Wort Gotteskindschaft nur mit einem Inhalt gefüllt werden, der ihm, dem „Erst­geborenen unter vielen Brüdern“ (Röm. 8,29), ent­spricht. Gotteskindschaft ist fortan im Sinne der Bibel Teilnahme an der Gotteskindschaft Jesu Christi.

So wie er in einzigartiger Weise nämlich der Sohn Gottes war, so gewinnt er auch seine Brüder in einzigartiger Weise: Gott hat ihm die „Vielen“ (d. h. im Sprachgebrauch der Bibel „alle“) zur Beute, als sein Eigentum übergeben (Jes 53,12), weil er sie „erlöst hat, erworben, gewonnen, nicht mit Gold oder Silber, sondern mit seinem heiligen, teuren Blut und seinem unschuldigen Leiden und Sterben, auf daß ich sein Eigen sei…“. So hat es Luther nach Gal. 4,4f und 1.Petr. 1,17ff be­schrieben. So redet auch der Apostel seine galatische Gemeinde an: „Weil ihr aber jetzt Söhne seid, hat Gott den Geist seines Sohnes in unsere Herzen ge­sandt, der da ruft ‚Abba, lieber Vater!‘. Mithin bist du kein Knecht mehr, sondern ein Sohn; bist du aber ein Sohn, so bist du auch ein Erbe durch Gott“ (Gal. 4,6 f nach Menge). Es sind Aussagen, die der Apostel macht; er stellt keine Bedingungen. Er stellt Tatsachen fest, die bestehen, ohne das Zutun der Menschen bestehen, sondern allein in Gottes gnä­digem Willen begründet sind. Gotteskindschaft ist keine Aufgabe, die aufgetragen wird und vom Men­schen gelöst werden muß, sondern ein freies Ge­schenk Gottes, so wahr Jesus Christus der Sohn Gottes ist. Ein Kind Gottes wird man nicht aus sich, sondern durch die Tat der Annahme an Kindes Statt, die Gott in Jesus Christus vollzogen hat. Das ist auch die eigentliche Bedeutung des im grie­chischen Urtext des NT verwendeten Wortes, das die Lutherbibel mit Kindschaft wiedergibt: Adoption! (Röm. 8,23; 9,4; Gal. 4,5; Eph. 1,5). Es ist also ein Willensakt, ein Rechtsakt Gottes des Vaters, der dieses Kindesverhältnis begründet. Rein sprach­geschichtlich bedeutet übrigens auch in unserer Sprache das Wort Kindschaft ursprünglich das „rechtlich ge­wonnene Kindesverhältnis, Kinderrecht durch Adop­tion“ (Grimms Wörterbuch der Deutschen Sprache Bd. 5 zum Wort Kindschaft), und es ist wohl Schleiermacher gewesen, dem sich das „gefühl der abhängigkeit von Gott zu dem frohen bewußtsein der zugehörigkeit, der gotteskindschaft steigerte“ (so M. Heyne, Wörterbuch Bd. 1).

Es scheint zwar, als ob Paulus selbst die vor­genannten Aussagen dadurch zurücknimmt oder wenigstens einschränkt, daß er Gal. 3,26 sagt: „Ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christum Jesum“, und ebenso scheint es zu liegen, wenn der Evangelist Johannes 1,11ff sagt: „Er kam in sein Eigentum, aber die Seinen nahmen ihn nicht aus. Wie viele ihn aber aufnahmen, denen gab er Macht, Gottes Kinder zu heißen, die an seinen Namen glauben; welche nicht von dem Geblüt noch von dem Willen des Fleisches, noch von dem Willen eines Mannes, sondern von Gott geboren sind.“ Aber ebensowenig, wie Paulus den Glauben als ein vom Menschen zu vollbringendes Werk bezeichnet, sondern wiederum als eine Gabe Gottes, kann auch die Johannesstelle so verstanden werden, als sollte hier der Mensch als Mitwirkender oder gar den Ausschlag gebender Partner Gottes angesehen werden. Schon das Ende von Joh. 1,13 zeigt, daß wiederum nur Gottes, des Schöpfers Wille ge­schieht, wo Menschen Gottes Kinder werden.

Daß sie es aber werden, ist Gottes Wille vom Anbeginn der Welt an (Eph. 1,4ff; vgl., wie in diesem Kapitel der Apostel alles Tun Gottes „in“ Christus auf den Menschen angelegt beschreibt). Gott meint und will von Ewigkeit her seine Hinwendung an seine Geschöpfe, den innigsten Bund mit ihnen, die Vereinigung mit ihnen, so daß ein ganz enges und nahes Verwandtschaftsverhältnis zwischen Gott dem Vater und den Geschöpfen, seinen Kindern, besteht (Apg. 17,28). Dieser ewige Wille Gottes, der die Menschen zur Kindschaft bestimmte, ist in Jesus Christus offenbar geworden.

Jenes Wort von dem Rechtsurteil, der Adoption, meint nun aber nicht, daß den Gotteskindern damit etwas zugesprochen wird, was in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, daß etwa nur so getan würde, als wären sie Brüder Jesu Christi und untereinander, als schlösse Gott seine Augen vor dem wirklichen Tatbestand, daß sie es nicht sind. Es ist ja der Schöpfer, der zu seinen Kindern beruft, und so gilt auch hier „so er spricht, so geschiehts; so er gebeut, so stehts da“ (Ps. 33,9). Die Gotteskindschaft verwirklicht sich in dem Verhalten zu Gott (Röm. 8,15) und zum Nächsten, ja zum Feind (Mt. 5,45). Von Gottes Kindern gilt, daß sie nicht sün­digen, ja sogar, daß sie nicht sündigen können (1. Joh. 3,9). Über ihnen ist wahr geworden, daß nicht sie „leben, sondern Christus in“ ihnen (Gal. 2,20). In ihrem Leben finden sich die Früchte, die der Geist Gottes wirkt (Gal. 6,22). Weil Jesus Christus ihnen seinen Frieden verliehen hat (Joh. 14,27), sind sie die Friedensstifter (Mt. 5,9 wört­lich), die ihre Gottessohnschaft damit dartun dürfen. Das NT ist dessen ganz gewiß, daß mit diesen Aus­sagen keine Hirngespinste ausgesagt werden, von denen man zur Nüchternheit auf den „Boden der Tatsachen“ zurückgerufcn werden muß (Apg. 26,24), Der „Boden der Tatsachen“ ist der Bibel vielmehr das Tun Gottes. Gottes Tun aber durch Jesus Christus ist Freispruch und Erneuerung. Ohne Gottes Freispruch wären sie auch nichts anderes als die Verlorenen, die Ungehorsamen, die Gebundenen und Sklaven. Gott hat sie aber durch Jesus Christus nicht nur freigesprochen, sondern auch wirklich frei gemacht (Joh. 8,36) und aus der Knechtschaft aller anderen Gewalten unter die königliche Herrschaft seines Sohnes gestellt (Kol. 1,13).

Als ein Pfand (wörtlich Angeld, Handgeld, 2. Kor. 1,22; 5,5; Eph. 1,14 — wiederum „durch welchen“ Christus!), als eine Bestätigung der Berufung zur Gottessohnschaft, empfangen Gottes Kinder den Geist Gottes. So wie der Geist Gottes sich auf den Sohn Gottes herabsenkte und er der Träger des Gottesgeistes war, so ist derselbe Geist auch denen verheißen, die „er sich nicht schämt, seine Brüder zu nennen“ (Hebr. 2,11; Joh. 14,16f; 15,26; 16,7). Bei den Aussagen dieses Zusammen­hanges wird noch einmal ganz deutlich, daß auch hier wiederum Gott allein es ist, der „wirkt das Wollen und das Vollbringen“ allein nach seinem gnädigen Wohlgefallen (Phil. 2,13). Denn das Amt des Geistes ist es, die Antriebskraft der Gotteskinder zu sein, die sie in Bewegung bringt und in Bewegung hält — nämlich auf das Ziel hin, zu dem sie nach Gottes Willen gelangen sollen: „Wir sind nun Gottes Kinder, und es ist noch nicht erschienen, was wir sein werden. Wir wissen aber, wenn es erscheinen wird, daß wir ihm gleich sein werden“ (1. Joh. 3,2). Gotteskinder sind Menschen, die in Bewegung ge­raten sind, die unterwegs sind, nicht nach eigenem Entschluß und zu selbstgewählten Zielen, sondern getrieben, oder besser angezogen, von dem Bilde der Vollendung, als das Jesus Christus vor dem Auge ihres Glaubens steht, wie ein Magnet das Metall anzieht, das in seinen Wirkungsbereich gekommen ist. Auf diesem Wege bewährt sich der Geist Gottes als der Tröster (vgl die Joh.-Stellen, die oben ge­nannt wurden), indem er „täglich alle Sünden reich­lich vergibt“, dem Sünder immer neu das Recht zuspricht, sich als ein Gotteskind anzusehen (Röm. 8,16) und Gott den Vater anruft (Röm. 8,15). In­dem das neue Leben der Gotteskinder so beschrieben wird, wird deutlich, daß sie in und durch dies Schreien zu dem Vater jedenfalls frei sind von allen Illusionen, die Früchte des Geistes als ihr eigenes Werk anzusehen, frei aber auch von jener Verzweif­lung über die eigene Unvollkommenheit, die Luther mit dem falschen Glauben zusammen als „Schande und Laster“ (d. i. Gotteslästerung) bezeichnet hat. Dies Schreien geschieht in der Sehnsucht nach dem Tag, an dem die Gotteskindschaft vollendet wird (Röm. 8,23), weil die Verführbarkeit und An­fälligkeit des Fleisches ein Ende hat. Darum ist Gotteskindschaft ein Werk, das vollendet werden muß und, so wahr Christus erhöht ist, vollendet werden wird. Von Gott her gesehen und mit Gottes Augen gesehen ist die Kindschaft da, weil und seit Jesus Christus da war (Eph. 2,5f). Sofern der alte Mensch sich mit seinen Augen ansieht, ist die Gottes­kindschaft fern; aber Gott sieht, was wahrhaftig ist, und er sieht schon die Vollendung, in der sich das Schreien wandelt zu dem Lobpreis von Gottes gnä­diger Allmacht (Offb. 12,10f).

Lit.: G. Bornkamm, Jesus von Nazareth. 1956.

Quelle: Biblisch-theologisches Handwörterbuch zur Lutherbibel und zu neueren Überset­zun­gen, hrsg. v. Edo Osterloh und Hans Engelland, 2. Auflage, Göttingen: Vandenhoeck & Rup­recht 1959, 225-227.

Hier der Text als pdf.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s