Hermann Diem 1942 zur Frauenordination: „Ebenso wenig wie der Mann qua Mann ein besonderes Charisma für das Predigtamt besitzt, wäre dies von der Frau qua Frau erst nachzuweisen.“

Auf der 11. altpreußischen Bekenntnissynode am 10. November 1942 in Hamburg wurde beschlossen, dass Vikarinnen ihren Dienst nicht im Gemeindegottesdienst und in der Gemeindeleitung ausüben, sondern dass ihr Verkündigungsamt auf Frauen, Jugendliche und Kinder beschränkt sei. Dagegen hatte Hermann Diem seinerzeit erfolglos eingewandt:

„Die uns gestellte Frage war, ob die unter denselben Bedingungen wie der Mann theologisch vorgebildete und von der Gemeinde auf Grund ihrer Eignung ins ministerium ecclesiasticum berufene Frau dieses Amt durch Predigt und Sakramentsverwaltung in der ordentlichen Gemeindeversammlung ausüben darf. – Es handelt sich also nicht um die Frage, für ein neues Frauenamt neben den bisher bestehenden Ämtern in der Kirche Raum zu schaffen. Es geht auch nicht an, diese Berufung von der Feststellung eines besonderen Frauencharismas abhängig zu machen, das im Unterschied vom NT heute vorhanden wäre. Unbeschadet des Zusammenhangs von Amt und Charisma ist festzuhalten, dass ebenso wenig wie der Mann qua Mann ein besonderes Charisma für das Predigtamt besitzt, dies von der Frau qua Frau erst nachzuweisen wäre.“

Quelle: Christine Globig, Frauenordination im Kontext lutherischer Ekklesiologie. Ein Beitrag zum ökumenischen Gespräch, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht. 1994, S. 65f.

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