Gerhard Schoenauer über Wilhelm Löhe als Seelsorger: „An diesem Vorfall wird deutlich, wie ernst Löhe seine seelsorgerliche Aufgabe nahm und wie wenig er einer kirchenleitenden Behörde das Recht einräumte, geistliche und seelsorgerliche Dinge seiner Ge­meinde zu beurteilen. Seelsorge und Zucht war für ihn Sache der einzel­nen Gemeinde.“

Ein schönes Porträt über Wilhelm Löhe als Seelsorger stammt von Gerhard Schoenauer:

Wilhelm Löhe

Von Gerhard Schoenauer

I. Biographie

Wilhelm Löhe war fast 35 Jahre Dorfpfarrer im fränkischen Neuendet­telsau. Nur so – das mag seltsam klingen – war es ihm möglich, eine solch große Wirkung auf den verschiedensten Fel­dern kirchlicher Arbeit zu haben. Als Pfarrer mitten im Leben seiner Gemeinde Neuendet­telsau hat er vieles in Kirche und Theologie bewegt, weil er hautnah (und nicht in irgendeiner übergeordneten Funktion weit entfernt vom Gemeindeleben) erfuhr, was eine christliche Ge­meinde ausmacht. Er kannte sehr gut die Freuden und Nöte seiner Gemeindeglieder. Dabei hat er seine Praxis stän­dig reflektiert und in zahlreichen Schriften öffentlich erläutert. Seine Ta­gebucheinträge und seine zahlreichen Briefe geben uns einen sehr guten Einblick in seine seelsorgerliche Praxis. Das erleichtert uns die Aufgabe, Wilhelm Löhe als Seelsorger zu cha­rakterisieren. Erschwert wird das Un­ternehmen durch seine spannungsreiche Persönlichkeit, die ihm schon zu Lebzeiten und bis heute eine sehr unterschiedliche Beurteilung zukom­men ließ.1

Am 21. Februar 1808 wurde Wilhelm Löhe in Fürth geboren. Er be­suchte das Nürnberger Melanchthon-Gymnasium und kam so unter den Einfluß des dortigen Rektors Karl Ludwig Roth. Dieser führte den von Auf­klärung und rationalistischem Denken beeinflußten jungen Löhe in die Kreise der fränkischen Erweckungsbewegung ein, die ihre Wurzeln im Altpie­tismus, in der Romantik und im deutschen Idealismus hatte. Weitere Leh­rer, die ihn in die Richtung der Erweckungsbewegung gewiesen haben, begegneten ihm während seines Studi­ums in Erlangen. Dort hatte sich ein fester Kreis der Erweckungsbewegung, der sog. »Erlan­ger Kreis«, herausgebildet. Die herausragenden Persönlichkeiten dieses Kreises waren der Naturwissenschaftler Karl von Raumer (1783-1865) und vor allem der Pfarrer der evange­lisch-reformierten Gemeinde und Professor der Theo­logie Christian Krafft (1784-1845), beides väterliche Freunde Wilhelm Löhes. Die bewußte Hinwendung zur Bibel muß als ein Hauptcharakteri­stikum dieses Kreises um Christian Krafft genannt werden, daneben der Kampf gegen den Rationalismus und gegen den Absolutheitsanspruch der Vernunft. Subjek­tives Erleben, Gefühl, existentielle Frömmigkeit, Heilser­fahrung – all dies tritt in den Vor­dergrund, verbunden mit einer starken missionarisch-diakonischen Ausrichtung. Die Eigenart der bayerischen Erweckungsbewegung hat man darin gesehen, »daß es ihr geschenkt war, eine ganze Landeskirche zu prägen«2. Der Übergang der Erweckungsbe­wegung in ein kon­fessionelles Luthertum ist in besonderer Weise mit dem Namen Wilhelm Löhe verbunden. Die Hochschätzung der Bekenntnis­schriften der evangelisch-lutherischen Kirche sowie der Theo­logie der lutherischen Orthodoxie bestimmte von nun an seine Theologie. So wird er als einer der bedeutensten Vertreter des »konfessionellen Luthertums« oder des »Neuluthertums« be­zeichnet.3 Nicht Sünde und Gnade, wie bei vielen anderen »Erweckten« seiner Zeit, sondern die Kirche ist zum Mittel­punkt seines Denkens geworden. Praxis und Theorie seiner Seelsorge sind fest in seiner Ekklesiologie verankert. »Wer Zugang zu Löhes Verständnis der Seelsorge haben will, muß in Löhes Verständnis der Kirche ein­dringen.«4

Schon in seiner Studentenzeit und in seinen ersten Amtsjahren als Vi­kar in Kirchenlamitz und Verweser verschiedener Pfarrstellen trat seine große seelsorgerliche Begabung hervor. In sei­nem Wirken als Pfarrer von Neuendettelsau (vom 1. 8.1837 bis zu seinem Tod am 2. 1.1872) tritt sie uns in besonderer Weise entgegen. Seine ganze Amtsführung war Seelsorge5, und man stellte sich die Frage, ob er nicht als Seelsorger »am größten«6 ge­wesen sei. Zahlreiche Zeug­nisse schwärmen geradezu von seinen seelsor­gerlichen Fähigkeiten7, die beschrieben werden mit »großer Kenntnis der menschlichen Seele«, »bescheidener Zurückhaltung und Liebe« und »nim­mermüder Geduld«8.

Von Hausbesuchen hielt Löhe nicht viel, war aber doch darin treu und eif­rig. Besonders trat er als Seelsorger an Kranken- und Sterbebetten hervor. In den gottesdienstlichen Abkündigun­gen rief er seine Gemeinde dazu auf, ihm die Kranken zu melden, damit er sie besuchen konn­te. Oft wurde er noch vor dem Arzt gerufen, glaubte man doch an die heilende Kraft seines Gebets. Von Krankenheilungen durch den Neuendettelsauer Pfarrer wird berichtet (auch von Exorzismen).9 Zu jeder Stunde, Tag und Nacht war er bereit, zu Kranken und Sterbenden zu kommen. Stundenlang saß er bei den Sterbenden, um ihnen mit Gebet und Sakrament das Sterben zu er­leichtern. Dabei war es in Neuendettelsau Sitte, daß bei solchen Besuchen und Hausabendmahlen sich Nachbarn und andere Dorfbewohner ein­fanden. So ergaben sich viele Gelegenheiten zu seelsorgerlichen Gesprä­chen. Diese Aufgabe nahm Löhe so wichtig, daß er, um seinen Gemeinde­gliedern nahe zu sein, manche Reise nicht antrat. Es war selten, daß in Neuendettelsau jemand ohne den Beistand des Pfarrers starb. Löhe pflegte selbst zu sagen: »Die Dettelsauer wissen, wenn auch nicht wohl zu leben, so doch wohl zu sterben.«10 Sein Mitarbeiter Johannes Deinzer gibt uns einen tiefen Einblick in seine seelsorgerliche Praxis: »Ein einziges Wort von ihm, im Glauben gesprochen, riß Sterbende oft aus Angst und Furcht des Todes. ›Fürchte Dich nicht, ’s ist ja nichts als das bißchen Tod‹ rief er einmal einer zagen­den Seele im Sterben zu. ›Der Herr ist nahe‹, mit diesen Worten begrüßte er ein andermal eine sterbende Jüngerin … ›der Herr ist nahe‹ wiederholte sie. ›Der Bräutigam kommt‹ fuhr er fort; wohlauf ihm entgegenk«11 In seinen zahlreichen Besuchen sammelte er reichlich seel­sorger­liche Erfahrung, die sich in vielen seiner Traktate und Zeitschriften­beiträge niederschlug (vgl. GW 3.1; GW = Gesammelte Werke Löhes, vgl. Litverz.). Seelsorge war für ihn die Sache der ganzen Gemeinde und eines jeden Christen. Da konnte und kann man von ihm Wesentliches lernen.

Eine andere, vielfach umstrittene Seite seines seelsorgerlichen Wirkens war die Privatbeichte. In seiner bekanntesten Schrift »Drei Bücher von der Kirche« aus dem Jahre 1845 bezeichnete er den Beichtstuhl als das »Zen­trum der Seelsorge« (GW 5.1,175). Die allgemeine Beichte verwarf er trotzdem nicht, es war ihm aber doch ganz besonders an der Privatbeichte gelegen. »Nicht die päpstliche Ohrenbeichte, samt dem, was an ihr hängt« wollte er, sondern «die Privatbeichte, die Exploration, die Vermahnung, die Privatabsolution« (GW 5.1,175) forderte er vehement, weil man nur so recht für die Seelen sorgen kann. Behutsam führte er seine Ge­meinde, in der die Privatbeichte abgeschafft war, wieder an diese Praxis heran. Und er hatte durchschlagenden Erfolg. An manchen Tagen hatte er weit über 100 Beichtende zu absol­vieren. Im Jahre 1858 (1843 hatte er die Privat­beichte in Neuendettelsau eingeführt) kamen etwa 2250 Gemeindeglieder in die Einzelbeichte zu ihrem Pfarrer.12 Viel Zeit verbrachte Löhe in der Kirche, um die Beichte zu hören. Er muß, was die Zeugnisse seiner Zeitge­nossen berichten, ein einfühlsamer Beichtvater gewesen sein. Der Erlan­ger praktische Theologe Gerhard von Zezschwitz sagt, daß nur der Löhe recht kennengelernt, ehren und lieben gelernt hat, der ihn als Seelsorger und Beichtvater gehabt hat.13 Im Beichtstuhl lernte er seine Ge­meinde kennen und hier band er Amt und Gemeinde eng aneinander. Als er daran ging, wie­der einen Beichtstuhl in der Kirche aufzustellen, wurde ihm das vom Konsistorium untersagt. Trotzdem erfuhr die Privatbeichte unter Wilhelm Löhe in Neuendettelsau eine ungeheure Blüte. (Auch die Einführung der Krankensalbung wurde ihm verboten).

Auch die Kirchenzucht war für Löhe eine Form der Seelsorge. Die in Neuendettelsau einge­führte Zuchtordnung sah vor, daß »ein offenbarer Sünder, der durch sein Verhalten der Ge­meinde Ärgernis gegeben hatte« (GW 4.2,370; vgl. auch 369 ff.) nicht zum Abendmahl zugelassen wurde. Erst wenn dieser vor versammelten Kirchenvorstehern »öffentlich« seine Sünde bekannte, wurde er absolviert und wieder zum Abendmahl zuge­lassen. Die Kirchen­leitung mißbilligte Löhes Vorgehen, da diese Zucht­ordnung mit den bestehenden kirchlichen Ordnungen kollidierte. Aber Löhe ließ sich, was das geistliche Leben seiner Gemeinde betraf, von dem Kirchenregiment nicht hineinreden. Immer wieder kam es zu Ausein­andersetzungen zwischen dem Oberkonsistorium und dem streitbaren Pfarrer aus Neuendettelsau. Der Höhe­punkt war seine Amtssuspension.Grund dafür war die Weigerung Löhes, einen geschiedenen Mann kirch­lich zu trauen. In der Beurteilung dieses Falles gaben ihm die meisten seiner Ge­meindeglieder Recht. Hatte dieser Mann doch seine erste Frau mißhandelt, während des Scheidungsverfahrens mit einem Mädchen des Nachbardorfes zwei Kinder gezeugt und ganz offen erklärt, dieses Mäd­chen könne er nicht heiraten, weil er Geld brauche, die andere aber hätte dieses.14 An diesem Vorfall wird deutlich, wie ernst Löhe seine seelsorgerliche Aufgabe nahm und wie wenig er einer kirchenleitenden Behörde das Recht einräumte, geistliche und seelsorgerliche Dinge seiner Ge­meinde zu beurteilen. Seelsorge und Zucht war für ihn Sache der einzel­nen Gemeinde. Das Verhalten der Neuendettelsauer, die sich weitgehend mit ihm solidarisierten, war für ihn der Grund, nach acht Wochen Sus­pension wieder ins Amt zu­rückzukehren.

Löhes ekklesiologische Ausrichtung seiner Seelsorge bringt es mit sich, daß auch die anderen Bereiche seiner pfarramtlichen Praxis in den Blick kommen. Er definiert selbst: »Seelsorge ist die Sorge des Pfarrers für die Seelen… In diese Tätigkeit kann man am Ende alles einschlie­ßen, was ein Pfarrer zu tun hat: jede Predigt und Rede, jede Katechese …« (GW 3.2,258). Schauen wir also zunächst auf seine Predigt. Er wird als ein genialer und mächtiger Prediger beschrieben, dessen Predigt nicht nur ein Reden, sondern »ein Handeln mit der Gemeinde«15 war. »Immer war er Hirte, Pastor, auch in der Predigt«16. Seine zahlreichen veröffentlichten Pre­digfen geben uns da einen guten Eindruck. Eine Besonderheit ist Löhes Hochschätzung der Abkündigungen. Er sah in ihnen eine Fortführung und Ergänzung der Predigt, ein »sehr zu beachtendes Mittel der Einwir­kung auf die Gemeinde« (GW 4.2,220). Die Abkündigungen waren für ihn auch der Ort, bestimmte seelsorgerliche Angelegenheiten der Gemeinde vorzu­tragen. Wie kaum ein anderer hat er auf dem Gebiet der Liturgik gearbeitet. Überhaupt stand in der Mitte seines geistlichen Gemein­deaufbaus der Gottesdienst mit Predigt, Liturgie und Feier des Abend­mahles. Viel Anerkennung hat Löhe durch seine Leistungen auf dem Gebiet der Inneren Mission (Diakonie) und der Äußeren Mission erfahren. Zahlreiche diakonische Einrichtungen hat er geschaffen, und bis heute sind die Neuendettelsauer Anstalten das größte Werk kirchlicher Sozial­arbeit in Bayern. Löhe ging es dabei um eine Gemeindediakonie mit einem Diakonat, einem von der Gemeinde gewählten und unter das Hir­tenamt gestellten Amt (GW 5.1,302), das für die Armen- und Kranken­pflege, insbesondere aber für die Erziehung der Jugend verantwortlich sein sollte. Er gründete das Diakonissenhaus in Neuendettelsau, das sich dann aber ganz gegen Löhes Absicht zu einem Mutterhaus entwickelte. Löhe wollte, daß die ausgebildeten Diakonissen, losgelöst vom Mutter­haus, in den Gemeinden tätig würden. Diakonie sollte die Sache jeder ein­zelnen Gemeinde sein, ebenso die Mission. Im Jahr 1841 begann Löhes Fürsorge für die ausgewanderten Lutheraner in Nordamerika. Es ging ihm um das Entstehen neuer lutherischer Gemeinden. Zu diesem Zwecke bil­dete er sogenannte »Not­helfer« für die Arbeit in Nordamerika aus, die er dann finanziell unterstützte. Ein reger Brief­wechsel zwischen den Ge­meinden in Nordamerika und Neuendettelsau setzte ein. Löhes bekannter »Zuruf aus der Heimat an die deutsch-lutherische Kirche Nordamerikas« aus dem Jahre 1845 ist voll seelsorgerlicher Wärme und Leidenschaft. Jede einzelne Gemeinde trägt – so seine Forderung – Verantwortung für die Mission. Mission war für ihn ein Wesensmerkmal der Kirche in ihren Gemeinden; Mission als »die eine Kirche Gottes in ihrer Bewegung« (GW 5.1,96). Im Jahre 1849 konstituierte sich die »Gesellschaft für innere Mission im Sinne der lutherischen Kirche«, 1853 folgte die Gründung des Neuendettelsauer Missionshauses und 1854 der »Lutherische Verein für weibliche Diakonie«. Für Löhe gehörten unaufgebbar zu­sammen der soziale und missionarische Dienst der christlichen Gemeinde auf der einen Seite und das gottesdienstliche Leben in Predigt, Liturgie, Anbe­tung und Feier des Abendmahles auf der anderen Seite.

Mit alldem ist Löhe als einer der großen Seelsorger charakterisiert, dessen Wirken weit über die Grenzen seiner Dorfgemeinde Neuendettelsau hinausging, dessen Stärke aber gerade auch im Wirken in seiner Parochie lag.

II. Exemplarische Texte

Aus der Fülle der vorliegenden Texte wurde versucht, die wesentlichen herauszusu­chen. Um einen kleinen Einblick in Löhes seelsorgerliche Praxis zu vermitteln, wurde am Ende ein Bei­spiel aus der Vielzahl seiner seelsorgerlichen Briefe angefügt.

Zitiert werden die Texte nach der von Klaus Ganzert besorgten Gesamtausgabe. Die Namen der einzelnen Schriften werden zur besseren Einordnung angegeben. Kursiv geschriebene Textstellen sind im Original gesperrt gedruckt.

1. Zur Seelsorge allgemein

a. »Kein Wort scheint leichter, als das Wort Seelsorge. Seelsorge ist die Sorge des Pfarrers für die Seelen der ihm anvertrauten Herde. Doch versteht man unter dieser Sorge nicht bloß das innerliche Denken und Sinnen eines seelsorgenden Mannes zum Besten seiner Gemeindeglie­der, sondern auch die daraus hervorge­hende Tätigkeit. In diese Tätigkeit kann man am Ende alles einschließen, was ein Pfarrer zu tun hat: jede Predigt und Rede, jede Katechese, jeder Gebetsgottes­dienst, die sakramentliche Versehung ist im allgemeinen zur Seelsorge zu rech­nen. Und doch versteht man unter Seelsorge im speziellen Sinn noch etwas ande­res. Wer gepredigt, katechisiert, Kommunion gehalten, getauft usw. hat, pflegt das alles noch keine Seelsorge zu nennen. Unter Seelsorge im besonderen Sinn versteht man die auf die pastoralen Zustände der Gemeinde eingehende Bemü­hung und Teilung des göttlichen Wortes von seifen des Pfarrers. Pastoral aber nennt man nicht jeden Zustand einer Seele, sondern nur diejenigen, in welche der Mensch auf dem Wege der Heilsordnung gegenüber der Führung des Wortes und Sakramentes gelangt. Ein jeder, der von dem Heiligen Geiste berufen wird, verhält sich gegen den göttlichen Ruf und die göttliche Führung auf eine eigene Weise, bringt seine beson­deren Hindernisse mit, und es gilt dann, ihn so zu führen, daß die Hindernisse gehoben und die Seele so einfach und sicher als möglich dem allgemeinen Ziele göttlicher Berufung entgegengeführt werde. Was nun der Pfarrer in diesem Sinne und zu dieser Absicht tut, das heißt Seelsorge im besonderen Sinn. – Es gibt eine seelsorgerische Führung der ganzen Gemeinde und der einzelnen Gemeindeglieder …«

Der evangelische Geistliche, Bd. 2, GW 3.2,258

b. »Die Kirche Gottes auf Erden und die Gemeine der Heiligen Schrift ist eine Lie­besgemein­schaft, ein Leib, für dessen einzelne Glieder und deren Gedeihen die andern verantwortlich sind. Das gesamte Werk der Kirche geht in drei Geschäften auf, in der Anbetung Gottes, in der brüderlichen Liebe und in der gemeinsamen Liebe … Einer ist des andern Seelsorger kraft des göttlichen Willens, keiner darf die gegründete Einrede des Bruders verschmähen oder nur erschweren. Eine Hand wäscht die andere – und ein Bruder den anderen. Wer die Seelsorge bloß den Pastoren zuweisen wollte, legte ihnen eine unerträgliche Last auf und würde dem Herrn, welchem wir alle stehen und fallen als seine Knechte, als der Schalks­knecht entgegen­treten, der sein eigenes Pfund im Schweißtuch vergrub. Ebenso würde der Pastor, der allein für sich und seinesgleichen die Seelsorge pachten und haben wollte, bis zur Torheit zweckwidrig handeln und nur beweisen, daß er niemals recht für eine Seele gesorgt. Wüßte er, wie schwer das ist, so würde er nicht das gesamte Werk der Liebe dadurch totschlagen, daß er es allein tun wollte.«

Correspondenzblatt der Diakonissen von Neuendettelsau 1858

c. »Es kann niemand andere Mittel der Wirksamkeit für einen Seelsorger ausfin­dig machen, als die gegebenen … Aber man kann am Ende auf den Gedanken kommen, die Mittel dringen nicht durch, wenn man sie nicht auf eine besondere Weise anwendet… Das Mittel verlor aber seine Wirksamkeit, als es aufhörte, außerordentlich zu sein. Ja es schlossen sich an den me­thodistischen Gebrauch desselben eigentümliche Übel an … wenn das Außerordentliche zum Ordent­lichen werden muß, dann hört der Segen auf… Die einfache Regel ist: Gebrauche die alten Mittel in alter Weise und bleibe im Lehren, Lernen und Erfahren, in Anfech­tung und Gebet, auf daß du zum Seelsorger reifest. Du wirst öffentlich und sonderlich, vielleicht in hundert und tausend Weisen deinen Pfarrkindern nahe­kommen können, aber übertreib es auf keine Weise, mit keinem Mittel, mit keiner Gabe. Tue in Einfalt das Deine. Brauche betend die uralten Mittel auf jede Weise, die sich indiziert, und laß Gott sorgen wie es geraten werde. Du kannst Hausbesu­che machen, und wieder keine, gerufen und zuweilen ungerufen zu den Kranken gehen, dies und das tun, und nicht tun, wie du es nach ruhiger Überlegung aller Um­stände vor Gott für das Beste hältst. Aber mach dir nichts zur Fessel und Gewissenslast. Mei­de jeden Methodismus.«

Der evangelische Geistliche, Bd. 2, GW 3.2,268 f.

d. »Schon der Prediger hat wohl achtzugeben, daß er das Wort Gottes richtig teile. Das Wort ist Gesetz und Evangelium … Mehr noch gilt es aber, in der Privatseel­sorge Gottes Wort zu teilen. Wie ein Arzt zuerst den Kranken und seine Krankheit kennenlernt, ehe er Arznei ver­ordnet, und genau nach der Krankheit die Arznei einrichtet, so erforscht ein Seelsorger den Zustand des Menschen und seine Stufe in der Ordnung des Heils, und genau nach dem Befund des pastoralen Zustandes reicht er die göttliche Arznei. Denn als Privatseelsorger ist der Pfar­rer ganz Arzt. Es handelt sich hier nicht um Speisenausteilen und Kleidanziehen, sondern um Arznei, um die geistliche Diät des Kranken und dergleichen. Es muß daher ein Pfarrer die ver­schiedenen Stufen des christlichen Lebens und seine Krankheiten und Schwachheiten kennen lernen und für alles die Arznei aus Gottes Wort.«

Der evangelische Geistliche, Bd. 2, GW 3.2,269 f.

e. »… so ist die Seelsorge der Kranken und der Gesunden wesentlich eine und dieselbe. Der Seelsorger muß eben die Person des Kranken und seinen pastoralen Zustand kennenlernen, aus Gottes Wort das rechte Heil- oder Förderungsmittel auf dem Weg zum Leben wählen, es weislich und treulich anwenden. Und doch ist die geistliche Krankenpflege von der besondern Seelsorge der Gesunden ver­schieden. Der Seelsorger hat nämlich nicht bloß den Kranken auf den Heilsweg zu führen und auf demselben zu fördern und zu erhalten bis ans Ende, sondern man verlangt von ihm auch, daß er die eigentümlichen Hindernisse kennen solle, welche jede Krankheit dem Menschen auf dem Weg zum ewigen Leben entgegen­stellt. So hat z. B. die Bauch- oder Hautwassersucht das Eigene, daß sie den Kranken nicht bloß stille und gelassen, sondern auch zuweilen stumpf macht… Dieser besondere Teil der Krankenpflege setzt aber Kenntnisse, Beobachtungsgabe, eingehendes Erfahren und großes Geschick voraus …«

Der evangelische Geistliche, Bd. 2, GW 3.2,288 f.

f. »Nötiger aber als die medizinische Hilfe ist dem Kranken die psychische. Die Selbstätigkeit muß wieder erweckt werden, und dazu bedarf es einer Anregung des Willens, die zwar zuwei­len auch auf anderem Wege gelingt, am sichersten aber durch vollkommene Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit in betreff seines Lei­dens und durch den Ruf des Evangeliums zu einer völligen Belehrung erreicht wird.«

Der evangelische Geistliche, Bd. 2, GW 3.2.300 f.

2. Zur Seelsorge im besonderen

a. »Es hat nie eine größere Versündigung an der Seelsorge gegeben, als da man ungerechte Gewissensbedenken mancher, mit ihren Pflichten und Rechten, mit der Art und Weise der Absolution nicht vertrauter Beichtväter zur Ursache machte, dem Seelsorger die Exploration, dem Beichtkinde die Wohltat der Privat­beichte und Absolution zu nehmen. Alle anderen Wege der Privatseelsorge er­weisen sich als nur ungenügende, oft gar nicht ausführbare Sur­rogate der Privat­beichte. Hausbesuche und Zitationen usw. – es entbehrt alles miteinander der Vorteile des Beichtstuhls.«

Drei Bücher von der Kirche, GW 5.1,175

b. »Am speziellsten und stärksten wird die Absolution auf die Privatbeichte ge­sprochen. Wer privatim beichtet, wird als ein solcher angesehen, der das hellste und lauterste Bedürfnis der Vergebung in sich trage; ihm wird am meisten durch die Absolution gedient, ihm Gottes Gna­de und Frieden zuzusichern findet der Beichtvater die besten Gründe und die stärkste Auffor­derung.«

Haus-, Schul-, und Kirchenbuch für Christen des lutherischen Bekenntnisses, II. Teil, GW 3.1.582

c. »Dem Nächsten soll man beichten und bekennen, was man an ihm gefehlt hat, in der Ab­sicht, Verzeihung von ihm zu erlangen; wiewohl hier insbesondere von einem gläubigen Nächsten die Rede ist, weil ein Ungläubiger durch ein Bekennt­nis an ihm begangener Sünde keine Erbauung findet.«

Einfältiger Beichtunterricht für Christen ev.-luth. Bekenntnisses, GW 3.1,165

d. »Liebe Tochter. Ich habe von 7 bis % 1 Uhr Beichte gehört und bin noch nicht fertig, achte mich aber reich in diesem Amte. Unter meine Beichtkinder rechne ich heute auch Dich. Ich schicke Dir in der Anlage Deine Absolution … Ich bin ein gesegneter Beichtvater. Die große Anstrengung des Beichthörens ist mir Vergnü­gen, denn ich habe Beichtkinder, die wirklich beichten, die nicht ins Schweigen ihre Ehre setzen, ihre Schande ins Reden, sondern die begreifen, daß des Men­schen Ehre in der Buße aufgerichtet ist; sündigen ist Schande, von Sünde aufste­hen Ehre.«

Brief an seine Tochter Marianne Löhe, GW 2,246 f.

3. Zur Kirchenzucht

a. »Zucht ist Sache der Gemeinde-, nämlich nicht so, daß die ganze Gemeinde Got­tes auf Erden … für jeden einzelnen Fall der Versündigung die letzte Instanz des liebevollen Klägers zu sein berufen wäre, sondern so, daß jede einzelne Gemeinde oder Parochie zur Bekämpfung des in ihrer Mitte erwachsenden Bösen einzustehen hat.«

Vorschlag zur Vereinigung luth. Christen für apostolische Leben samt Entwurf eines Kate­chismus des apostolischen Lebens, GW 5.1,231

b. »Zur Zuchtübung gehört notwendig eine Gemeinde, die sich in ihrer Gesamt­heit dem Zuchtbefehle Christi unterworfen hat und bei welcher daher das Wort ›Sag’s der Gemeinde« ausgeübt werden kann, ohne daß man fürchten muß, daß bei jedem Falle die Gemeindever­sammlung zu einem Tummelplatz streitender Parteien werde.«

Vorschlag zur Vereinigung luth. Christen für apostolische Leben samt Entwurf eines Kate­chismus des apostolischen Lebens, GW 5.2,977

4. Seelsorgerliche Praxis

a. »Das Elend kennenlernen, kann man in der Seelsorge wohl und zum Überdruß, aber das Elend mindern, heilen, trösten und nun gar gründlich und für im­mer helfen, das ist selten …«

Brief an Johann Merkel, GW 1,482 f.)

b. »Teurer väterlicher Freund! Was soll ich Ihnen sagen? Ihre Seele weint und die meinige weint mit, daß Ihnen und mir so weh geschehen ist. Dem tief Getroffenen ist Mitgefühl der Brüder ein Anfang der Tröstung, und ich fühle nicht wie Sie, aber mit Ihnen in meinem gerin­geren Teile. Auch mir ist der November ein Monat tiefer Trauer – gewesen und noch. Ich weiß, daß Fleisch und Blut nicht zu trösten sind, aber der Geist wird getröstet durch das Wort des Herrn und durch seine gnadenreichen Verheißungen…. Wenn wir bei unsern Seligen und mit ihnen bei dem Herrn sein werden, dann werden wir uns auch unsrer bittern Stunden freu­en… Wie ist es jenseits so anders, – so schön! Wie ist die Stadt Gottes so licht und so selig! Dort sind unsre betrauerten, beweinten Lieben. Sie haben gewonnen für immer und ewig, und wir beweinen sie. Herr Herr stärke uns, daß wir seine Wege in seinem Lichte schauen und recht glauben können, bis nun bald das Schauen kommt… Ach lieber Gott, wenn deine Hand uns trifft, dann beten wir: ›Aus deiner Fülle schenke mir Stille!‹ Der Herr sei mit Ihnen und erhöre die Gebete Ihres seligen Sohnes an Ihnen, an seiner armen Witwe, an seinen Kindern, an Ihnen allen!«

Brief an S. G. Liesching, GW 1, S. 721 f.

III. Wirkung

Löhes bleibende Bedeutung in der Geschichte der Seelsorge besteht in seiner bewußten Ver­bindung der Seelsorge mit der Gemeinde, und zwar der einzelnen Gemeinde vor Ort. Darin liegt neben vielen seiner anderen Leistungen und Erkenntnissen hinsichtlich der Seelsorge sein Hauptver­dienst. Seine geradezu »ekklesiologische Seelsorge« korrespondiert mit seinem »ekklesiologischen Wortverständnis«, und ist ohne dieses nicht zu verstehen. Nur in der Ge­meinde kann Seelsorge, deren alleiniges Mittel Gottes Wort ist (vgl. GW 3.1,40 f.), geübt werden. Es besteht ein systema­tischer, unaufgebbarer Zusammenhang zwischen Wort, Kirche und Seel­sorge. Sie sind aufeinander bezogen und interpretieren sich gegenseitig. Wo das Wort Gottes verkündigt wird, konstituiert sich Kirche. Sie ist Pro­dukt des Wortes (creatura verbi) und immer an ihm zu messen. Zugleich aber gibt die Kirche dem Wort eine irdische Entfal­tungsmöglichkeit. Dort, wo die Kirche ist, wird das Wort (das hörbare und sichtbare Wort, wie Löhe Predigt und Sakrament unterscheidet, GW 3.1,38), verkündigt, und da geschieht auch Seelsorge. Die Anbindung der Seelsorge an die Ge­meinde bewahrt vor einem subjek­tivistischen Seelsorgeansatz, wie er im Pietismus vertreten wird. Thurneysen hat hierin Löhes besonderes Ver­dienst gesehen.17

Geschieht also Seelsorge im Raum der Gemeinde, hat sie ihren Grund in der Verkündigung des Wortes Gottes und führt wieder zu diesem Wort, dann müssen alle Formen der Verkün­digung auch Seelsorge sein. Dazu führt Löhe die Unterscheidung von allgemeiner und beson­derer Seelsorge ein. Zur allgemeinen gehört Predigt, Katechese, Liturgie, Sakra­mente usw., die das »Beste in der Seelsorge tum (GW 3.2,267; vgl. 1.a).18 Der Seelsorger hat nur bei allen diesen Gelegenheiten auf die »rechte Teilung« des Wortes in Gesetz und Evangelium zu achten (vgl. 1.d). So wird es wirksam als Trost und Zuspruch, als Ermahnung, zum Aufbau der gan­zen Gemeinde. Alles andere setzt seiner Ansicht nach wenig Vertrauen in die Wirk­samkeit des Wortes Gottes und ersetzt es nur durch neue Worte und Methoden. Einen »Me­thodismus« in der Seelsorge lehnt Löhe ab. Die würde nur zu einer gesetzlichen Enge führen (vgl. 1c). Der rechte Seelsor­ger vertraut allein auf das Wort und versieht im Vertrauen auf die Kraft dieses Wortes in aller Einfalt, Ruhe und Gelassenheit seinen Dienst. Ver­antwortlich für die Seelsorge ist, wie für die Verkündigung des Wortes Gottes überhaupt, nicht allein der Amtsträger, sondern die ganze Ge­meinde (vgl. 1.b, 3.a, b). Das betont Wilhelm Löhe, dem man einen steilen Amtsbegriff nachsagt, viele Male. Es ist wichtig, gerade auch im Blick auf die Seelsorge, sein Amts- und Gemeindeverständnis genauer darzustel­len.19 Amt und Ge­meinde sind gegenseitig aneinander gewiesen. Sie tre­ten sich zum Zweck der Evangeliums­verkündigung gegenüber und sind dabei zugleich aufs engste miteinander verbunden. Beide zusammen er­geben ein Ganzes, nur beide zusammen sind Gemeinde. Löhe spricht hier von einem Dualismus zwischen ministerium und Volk (GW 5.1,563). Das Amt predigt, spendet das Evangelium, erteilt die Absolution. Die Ge­meinde hört das Evangelium, prüft die Lehre, empfängt Sakramente und Absolution. Nur so ist ein einmütiges Handeln der ganzen Gemein­de im Gehorsam gegenüber dem Wort möglich. Dabei ist dieses Verhältnis nicht so zu ver­stehen, als ob ein Teil – Amt oder Gemeinde – den Primat über den anderen habe, sondern von dem Primat des in seinem Wort gegenwärtigen Christus ist auszugehen. Er ist Herr über beides. In dem Zusammenwirken beider erfährt das Wort seine ekklesiologische Ge­stalt.20 So wirken auch bei der Seelsorge beide Teile zusammen, der Amtsträger freilich in besonders verantwortlicher Weise.

Seelsorge wird auf diese Weise bei Löhe »zum umfassendsten Begriff der Gemeindelei­tung«21, an der Amt wie jedes Gemeindeglied beteiligt sind (vgl. GW 5.1,258). Man kann hier durchaus von der Sorge um die »Ge­meindeseele«22 sprechen, um die sich Löhe bemüht hat. Es ist die Sorge um das geistliche Leben einer Gemeinde, sozusagen »Gemeindeseel­sorge«, ein Topos, der wenig Beachtung findet und heute am ehesten wohl unter dem Begriff »Ge­meindeaufbau« verhandelt wird. Dem Neuendettelsauer Pfarrer stand immer die einzelne Ge­meinde, die Parochie vor Augen. Nur in der Gemeinde vor Ort bekommt diese Art der Seel­sorge ihren Sinn, in dem engen Verhältnis von Amt und Gemeinde ihre Durch­führbarkeit. »Die inneren Zustände« (GW 5.1,258) einer Gemeinde können die »Ortsgemeinde und deren Älteste« besser beurteilen als übergemeindliche Funktionsträger oder kirchenleitende Organe. Darum ließ er sich bei der Einführung einer Zuchtordnung in seiner Gemeinde und bei deren Durch­führung von keiner landeskirchlichen Ordnung aufhalten. Kirchenzucht ist Sache der einzelnen Gemeinde (vgl. 3.a,b). Man kann über diese Zuchtordnung sehr geteilter Meinung sein. Darüber soll hier nicht geurteilt werden. Wichtig ist festzuhalten, daß Löhe das geistliche Leben seiner Gemeinde nicht in eine vorgegebene landeskirchliche Ordnung pressen ließ, weil für ihn das allein Angelegenheit der Ortsgemeinde war. Auf dem Dienstweg oder aus den Studierstuben irgendwelcher übergeordne­ter Ämter und Funktionen lassen sich weder das Evangelium verkünden, noch die Sakramente spenden, noch eine geistliche Ordnung erhalten, kurz: keine Seelsorge ausüben. Das geht nur von Angesicht zu Angesicht.

Ist nun die allgemeine Seelsorge das eigentliche, das »Ordentliche« (vgl. 1.c), wie Löhe sie bezeichnet, so ist die besondere Seelsorge, die »Pri­vatseelsorge« (aaO.), »das Außeror­dentliche« (aaO.). Sie, gemeint ist die Ein­zelbeichte, setzt erst ein, wenn »die großen Mittel der allgemeinen Seelsorge ihre Wirkung getan haben« (aaO.). Die Einzelbeichte bezeichnet er als »Zentrale Seelsorge« (GW 5.1,175). Man kann sich das verdeutlichen an Hand eines Kreises: der Weg in die Mitte, in das Zentrum des Kreises (besondere Seelsorge) führt durch die Kreisfläche (allgem. Seelsorge). Die Einzel­beichte war zu Löhes Zeiten fast abgeschafft. Er hat diese Form der Seel­sorge in bewußter Übereinstimmung mit den Reformatoren in seiner Ge­meinde wieder eingeführt und fand darin ein sehr brauchbares Mittel zu seiner Amtsführung (vgl. 2.d). Hier lernte er die Glieder seiner Gemeinde am besten kennen und konnte auf einzelne Seelen einwirken. Die Unter­redung, der Zuspruch von Trost und die Ermahnung in einer bestimmten Situation und zu einer bestimmten Person konnte hier erfol­gen. Aber, was ihm das Wichtigste war, das Bekenntnis der Schuld, die Buße und die Verge­bung, die Absolution bekommt in der Einzelbeichte ihre ganz be­sondere seelsorgerliche Qualität (vgl. 2.a,b)23 Natürlich verlangte er auch, daß der »Bindeschlüssel« angewendet würde. Immer aber ging es ihm um die »rechte Teilung« des Wortes Gottes. Der Seelsorger spricht den ihm Anvertrauten oder Ratsuchenden mit dem Wort Gottes Trost und Ermah­nung zu. Mit der Wiederholung »weniger Sprüche« (GW 3.1,40) der Bibel hilft er ihm, frei zu wer­den für das Wort der Vergebung. Im Gegensatz zum Pietismus bindet Löhe auch die Einzel­beichte an die Ortsgemeinde an, ja verwendet sie, um Einzelne zur Gemeinde zu führen. »Par­ochialer Beichtverband«24 ist hierfür wohl die griffigste Bezeichnung, und jedes Gemeinde­glied ist da hineingestellt. »Einer ist des anderen Seelsorger« (Vgl. 1.b), Beichtvater und Beichtkind (vgl. 2.c). Schwierig freilich ist, daß Löhe den Löseschlüssel allein dem Amtsträ­ger vorbehält (GW 5.1,564). An dieser Stelle droht seine ganze Konzeption zu kippen.

Wie Wilhelm Löhe in der Einzelseelsorge auf die ekklesiologische Klammer bedacht war, hat Thurneysen an einem seelsorgerlichen Brief sehr schön nachgewiesen. Löhe tröstet in diesem Brief eine Frau dadurch, daß er sie auf ihre Zugehörigkeit zur Gemeinde verweist. »Sie soll wissen, daß die Gemeinde sich in dieser Stunde des Gottesdienstes beim Gebet und dem Hören des Wortes mit ihr verbindet…«25 Der zentrale Ort der Seelsorge am Einzelnen ist die Gemeinde. Der Einzelne ist im Raum der Gemeinde, in der er lebt, aufgehoben.

Es wäre noch manches über diesen großen Seelsorger zu sagen (z. B. seine gute Kenntnis bestimmter Krankheiten und seinen seelsorgerlichen Umgang mit ihnen, oder sein ganzheit­liches Verstehen von Leib und Seele, oder seine seelsorgerlichen Gebete und vieles mehr). Festzuhalten bleibt, daß er die Seelsorge, die ihrem Inhalt nach nichts anderes als die Verkün­digung des Wortes Gottes ist, an die Gemeinde bindet und ihr somit ihren rechten Platz an­weist. Daß er sich in seiner eigenen Praxis ganz an diesen Grundsatz hielt, ließe sich leicht dokumentieren. Somit wird er zu Recht als ein Klassiker der Pastoraltheologie bezeichnet und zu den Großen in der Seelsorgegeschichte gezählt.

Anmerkungen

(Bei den im Literaturverzeichnis angegebenen Titeln wird auf diese verwiesen)

  1. Vgl. Rau aaO., 211 ff. Vgl. auch, was Ganzert über Löhes Wesensart und Richtung schreibt, in: GW 1,25 ff.
  2. G. Merz, Das bayerische Luthertum, München 1955, 21.
  3. Vgl. M. Hein, Lutherisches Bekenntnis und Erlanger Theologie im 19. Jahrhundert, in: Die lutherische Kirche. Geschichte und Gestalten Bd. 7, Gütersloh 1984; K. Sturm, Die integrie­rende Funktion der Ekklesiologie in der lutherisch-konfes­sionellen Dogmatik des Erlanger Kreises, maschinenschriftliches Manuskript (Ha­bilitation), Siegen 1977. Stark war die kon­fessionelle Erweckungsbewegung vom »Organismusgedanken« geprägt. Vgl. F. W. Kantzen­bach, Gestalten und Typen des Neuluthertums, Beiträge zur Erforschung des Neokonfessio­na­lismus im 19. Jahr­hundert, Gütersloh 1968.
  4. K. F. Korby, Theoretiker und Praktiker der Seelsorge, in: F. W. Kantzenbach (Hg.), Wil­helm Löhe – Anstöße für die Zeit, 137.
  5. (F. Bauer), Vater Löhes Ehrengedächtnis. Besorgt von der Abteilung II der Gesell­schaft für innere Mission im Sinne der lutherischen Kirche, Nürnberg, Gottfried Löhe 1972.
  6. A. v. Stählin, Löhe, Thomasius, Harleß, Leipzig 1877, 28
  7. Kreßel aaO., 84 ff.
  8. Kreßel aaO., 84.
  9. Deinzer aaO., II, 107.
  10. Ebd., 176.
  11. Ebd., 180.
  12. Wittenberg aaO., 15.
  13. G. v. Zezschwitz, Rede am Standbild des seligen Pfarrers Wilhelm Löhe, Nördlin­gen 1873.
  14. Löhe beschreibt sehr eindrucksvoll seine Suspension (GW 5.2,803 ff.). Vgl. auch die Dar­stellung der Auseinandersetzung Löhes mit seinem Kirchenregiment, in: Schoenauer aaO., 111 ff.
  15. Deinzer aaO., II, 107.
  16. F. Bauer, aaO., Anm. 5.
  17. E. Thumeysen, Die Lehre von der Seelsorge, Zürich 1957, 21969.
  18. Ziffern wie la beziehen sich auf »Exemplarische Texte«.
  19. Vgl. dazu Hebart aaO.
  20. Vgl. Schoenauer aaO., besonders 102 ff. und 116 ff.
  21. Rau aaO., 250.
  22. Kreßel aaO., 83.
  23. Vgl. zur Beichte bei Löhe: Wittenberg aaO.
  24. Rau aaO., 226.
  25. Thurneysen aaO., Anm. 17, 67 ff.

Literatur

Quellen

Wilhelm Löhe, Gesammelte Werke, hg. von Klaus Ganzert, Neuendettelsau 1951­1986 (zitiert GW.)

J. Deinzer, Wilhelm Löhes Leben. Aus seinem schriftlichen Nachlaß zusammenge­stellt, 3 Bde, Neuendettelsau 41935.

Löhes schriftstellerisches Werk hinsichtlich der Seelsorge verdient noch, ausdrück­lich er­wähnt zu werden. Sein bekanntestes Werk, die »Drei Bücher von der Kirche«, wollte er ur­sprünglich als erstes Heft von Pastoralsammlungen herausgeben. Hier ist Grundlegendes für Löhes Seelsorgeverständnis zu finden. »Der evangelische Geistliche« (2 Bände) ist immer noch als ein Standardwerk der Pastoraltheologie anzusehen. »Der Standpunkt, von welchem aus geschrieben wurde«, so Löhe, »ist hauptsächlich der eines Landpfarrers in der Landes­kirche« (GW 3.2,9). Weiter zu nennen sind sein »Einfältiger Beichtunterricht für Christen ev.luth. Bekenntnisses«, sein »Beicht- und Kommunionbüchlein für evangelische Christen«, und sein »Haus-, Schul- und Kirchenbuch für Christen des lutherischen Bekenntnisses«. Zahlreiche Traktate hat er geschrieben, gerade im Blick auf die Seelsorge (vgl. GW 3.1).

Darstellungen

S. Hebart, Wilhelm Löhes Lehre von der Kirche, ihrem Amt und Regiment, Neuendettelsau 1939.

H. Kreßel, Wilhelm Löhe als Katechet und als Seelsorger, Neuendettelsau 1955.

G. Rau, Pastoraltheologie, Untersuchungen zur Geschichte und Struktur einer Gat­tung praktischer Theologie, München 1970.

G. Schoenauer, Kirche lebt vor Ort. Wilhelm Löhes Gemeindeprinzip als Wider­spruch gegen kirchliche Großorganisation, Stuttgart 1990 (= CThM. Reihe C. Bd. 16).

M. Wittenberg, Die Beichte bei Wilhelm Löhe. Ein Beitrag zur Geschichte der Seel­sorge und des Amtsgedankens im Neuluthertum, in: Homiletisch-Liturgisches Korrespondenzblatt. NF 5,1987/88, Nr. 17, 5-43.

Quelle: Christian Möller (Hg.), Geschichte der Seelsorge in Einzelporträts, Band 3:Von Friedrich Schleiermacher bis Karl Rahner, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1996, 103-117.

Hier der Text als pdf.

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