Martin Bormann im Rundschreiben an die Gauleiter der NSDAP vom 8. Juli 1938: „Für die Partei spielt der Unterschied zwischen den Geistlichen, die den Eid auf den Führer nach fünf Jahren nationalsozialistischer Erhebung geleistet haben, und solchen Pfarrern, die ihn nicht leisten, keine Rolle.“

Nachdem im Sommer 1938 in den evangelischen Landeskirchen die kirchengesetzlich verordneten Vereidigungen der Pfarrer auf Adolf Hitler allgemein vorgenommen worden sind, wurde im August durch eine Veröffentlichung in den Führerblättern der Gauleitung Sachsen der NSDAP folgendes Rundschreiben des Stabsleiters im Amt des Stellvertreters Hitlers, Martin Bormann (1900-1945), an die Gauleiter bekannt:

Rundschreiben Nr. 87/38

An alle Gauleiter!

Betr. Vereidigung evangelischer Geistlicher!

In der letzten Zeit haben verschiedene Evangelische Landeskirchen von ihren Pfarrern den Treueid auf den Führer verlangt.

Die Kirchen haben diese Anordnung von sich aus erlassen, ohne vorher die Entscheidung des Führers herbeizuführen. Dem Eid auf den Führer kommt deshalb lediglich eine inner­kirchli­che Bedeutung zu. Partei und Staat nehmen zu dieser Vereidigung als einer rein kirchlichen Angelegenheit keine Stellung. Es darf in der Haltung der Partei den kirchlichen Stellen oder einzelnen Angehörigen des geistlichen Standes gegenüber kein Unterschied ge­macht werden, ob ein Geistlicher den Eid auf den Führer geleistet hat oder nicht. Der Herr Reichskirchen­minister hat ebenfalls veranlaßt, daß auf Grund einer etwaigen Verweigerung des Eides auf den Führer keine Disziplinarverfahren gegen Geistliche eingeleitet werden sollen.

Die Haltung der Partei diesen kirchlichen Dingen gegenüber ist nach wie vor dieselbe. Die Partei kann nicht Stellung nehmen zu dieser oder jener Richtung innerhalb der ein­zelnen Evangelischen Kirchen, auch nicht, wenn sich diese Richtungen dadurch voneinander unter­scheiden, daß die eine den Eid auf den Führer für zulässig hält, die andere nicht. Für die Partei spielt der Unterschied zwischen den Geistlichen, die den Eid auf den Führer nach fünf Jahren nationalsozialistischer Erhebung geleistet haben, und solchen Pfarrern, die ihn nicht leisten, keine Rolle. Ein Eid auf den Führer hat vielmehr für die Partei und den Staat nur dann Bedeu­tung, wenn er auf Anordnung des Führers von der Partei oder von dem Staat dem einzelnen abgenommen wird.

München, den 13. Juli 1938                                                   M. Bormann

Quelle: Joachim Beckmann (Hrsg.), Kirchliches Jahrbuch für die evangelische Kirche in Deutschland 1933-1944, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 21976, S. 255f.

Hier Bormanns Rundschreiben als pdf.

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