Dietrich Bonhoeffer in seinem Vortrag „Zur Frage der Kirchengemeinschaft“ von 1936: „Wer sich wissentlich von der Bekennenden Kirche in Deutschland trennt, trennt sich vom Heil.“

Als Dietrich Bonhoeffer 1936 in der Juni-Ausgabe der Evangelischen Theologie seinen Vortrag „Zur Frage der Kirchengemeinschaft“ veröffentlichte, stieß er auf Widerspruch, selbst innerhalb der Bekennenden Kirche, konstatiert er doch: «Wer sich wissentlich von der Bekennenden Kirche in Deutschland trennt, trennt sich vom Heil.»

Zur Frage nach der Kirchengemeinschaft

Von Dietrich Bonhoeffer

I.

Die Reformation hat die Frage, was die Kirche sei, gelöst von der Frage, wer zur Kirche gehöre. Das war eine entscheidende Tat. Der römische Katholizismus und die Vorreforma­toren hatten gemeint, die Frage nach dem Wesen der Kirche durch die Bestimmung ihres Umfanges beantworten zu können. Der reformatorische und insbesondere der lutherische Begriff sagt zuerst, was die Kirche sei, und läßt die Frage nach den Grenzen der Kirche offen. Es geht ihm nicht zuerst um die Aufdeckung des göttlichen Geheimnisses, wer zur Kirche gehöre und [656] wer nicht, um die Frage nach Erwählung und Verwerfung, ihr Blick fiel nicht zuerst richtend und unterscheidend auf die Menschen, sondern vor allem sollte die offenbare Heilstat Gottes, der gegenwärtige Christus, sein Wort und sein Sakrament ange­schaut und angebetet werden. Nicht theoretische Sätze über Gerettete und Verlorene, nicht das betrachtende Urteil: dieser gehört zur Kirche, jener nicht, vielmehr der Freudenruf derer, denen ein großes überraschendes Geschenk zuteil geworden ist: hier ist das Evangelium! hier sind die reinen Sakramente! hier ist die Kirche! kommt hierher! Was sich daraus für das Ver­hältnis zu anderen Kirchen, für die Grenze der Kirche ergibt, war durchaus eine zweite Frage. Das Wesen der Kirche wird nicht durch die bestimmt, die zu ihr gehören, sondern durch Wort und Sakrament Jesu Christi, die, wo sie auch wirksam werden, sich nach der Verheißung eine Gemeinde sammeln. Daß immer solche da sein werden, die zur Kirche gehören, wenn nur Wort und Sakrament lauter verwaltet werden, war der feste, auf die Verheißung gegründete Glaube. Wer diejenigen seien, das weiß der Herr, der ruft und sammelt. Das war genug.

Es konnte gar nicht das erste Anliegen sein, diese nun bei Namen zu nennen und abzählen zu können, sie von denen zu unterscheiden, die nicht dazu gehörten oder sich nur den Schein der Zugehörigkeit gaben; die sind ja schon gerichtet. Der jüngste Tag wird es überdies ans Licht bringen. Was eifert der Glaube darum, hierin heute schon zu wissen, abzugrenzen, auszu­scheiden? Weiß er nicht genug, wenn er die gnädige Heilstat Gottes wissen darf? Was liegt dem Glauben daran, Heuchler und Ketzer zu entlarven? Wie kann er danach begehren, das furchtbare Geheimnis der Verwerfung vorzeitig zu enthüllen, bevor ihm noch die Freude des ewigen Lebens bei Christus den Schrecken und den [657] Schmerz über den letzten Richter­spruch Gottes überwinden hilft? Der Glaube weiß ja, was für Schrecken dieser sich so harm­los gebende Begriff des „Umfanges der Kirche“ in sich birgt. Und er dankt es Gott täglich, wenn er hier noch blind ist, wenn er noch in der Fürbitte stehen darf, wenn er in der vollen Freude der Erkenntnis des Heils sich zu der Kirche des Heils halten darf mit der glaubenden Gemeinde. Der Glaube dankt Gott, daß er sein Wort und Sakrament wieder rein und lauter geschenkt bekommen hat, und daß er weiß, wo die Kirche Gottes ist. Warum soll er danach fragen, wo sie nicht ist, wenn er doch ganz von dieser Freude hingenommen ist?

So tut das Urchristentum, so tut die Reformation nichts anderes, als hier ein um das andere Mal hochgemut zu rufen: Hier ist die Kirche!, die wahre Kirche Jesu Christi! Demut und Dank ist dieser Ruf. Nicht Eigenlob, sondern Lob Gottes. Wer denkt auch daran, wenn er das wirklich gehört und geglaubt hat, noch zu fragen, ob nicht vielleicht anderswo auch noch die Kirche zu finden sei? Wem liegt denn an solcher Frage noch etwas, als eben dem, der hier nicht hören und glauben will? Hörten und glaubten wir, es sei eine unermeßliche Goldquelle gefunden worden, die für alle Zeiten und für alle Menschen genug abwürfe, dann würde uns wohl die Frage wenig interessieren, ob nicht vielleicht auch anderswo noch hier oder da etwas Gold gefunden werden könnte. Es mag sein, oder es mag nicht so sein – was liegt daran ange­sichts der Tatsache, daß hier reichlich genug ist? Würden wir dann nicht auch all denen, die sich schwer abmühen, andere Quellen zu erschließen, diese Freudenbotschaft sagen, sie auf­rufen, mitzukommen, all ihre Versuche fahrenzulassen und einfach zu laufen und zu holen, wo alles in reichstem Maße zu finden ist? Wir müßten an der Ernsthaftigkeit ihres Suchens zweifeln, wenn sie dann nicht kämen, wenn sie darauf bestünden, zu sagen: ich suche mein Gold selbst. Hier ist der Eigensinn stärker, als der Wunsch, Gold zu finden. Wir müßten sie mit großem Schmerz im Stiche lassen; denn wer weiß, ob sie nicht zuletzt doch leer ausgehen. Wir müßten dorthin laufen, wo das große Angebot gemacht ist.

So ist es mit der reformatorischen Botschaft von der Kirche. Hier ist die wahre Kirche. Ob sie nicht auch noch wo anders zu finden ist? Das ist ja garnicht die Frage. Hier hat sie Gott uns [658] geschenkt. Willst du abseits stehen und eigensinnig suchen, ob Gott sie dir nicht auch wo anders schenken könnte? Mag sein, – aber es mag wahrhaftig auch nicht sein. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wer dieses Spiel wagt, der hat im Grunde schon verloren, denn er hat nicht gehört und geglaubt, daß die wahre Kirche schon da ist. Sonst spielte er in solchem Augenblick nicht mehr. Hat er aber nicht gehört, so weiß er auch gar nicht, was die wahre Kirche sei, so weiß er auch nicht, was er eigentlich sucht, und dann wird er sie auch niemals finden. Dann ist das Suchen Selbstzweck und damit kein echtes Suchen mehr.

Also immer ausgehend von der erkannten Wahrheit, was und wo Kirche sei, ruft die Kirche nun in die Welt hinaus: Kommt hierher, hier ist die Kirche! Sie läßt sich darum gar nicht auf eine Diskussion ein, wo sonst noch Kirche sein könnte. Der Gewißheit gegenüber, daß hier die Kirche sei, ist alles andere Ungewißheit, Nicht–Kirche. Natürlich Nicht–Kirche! Denn sonst wären jene anderen ja eben auch hier, wo Kirche ist. Weil sie aber nicht hier sind, noch auch herkommen wollen, müssen sie Nicht–Kirche sein. Aber was liegt daran, dies zu sagen? Nichts anderes als nun um so gewisser und jubelnder zu rufen: Gott hat uns die wahre Kirche wiedergeschenkt. Hier ist die Kirche!

Niemals kann also die wahre Kirche von sich aus fest­stellen wollen, wo die sind, die nicht zu ihr gehören, niemals ist ihr Anspruch die Kirche zu sein so gemeint, daß nun die Absonderung der Gerechten von den Ungerechten stattfinden soll. Vielmehr ist dieser Anspruch: Hier ist die Kirche, gerade selbst der Heilsruf, der an alle Welt geht. Er ist das Evangelium selbst. So und nicht anders muß es verkündigt werden. Wer ihn freilich nicht als Evangelium zu hören ver­mag, der hört ihn als Gesetz. Und als Gesetz verstanden schließt er nun die ganze Härte der Frage nach dem Umfange der Kirche in sich. Wer diesen Heilsruf der Kirche als Gesetz hört, der weiß sich von diesem Gesetz getroffen, begehrt dagegen auf und muß sich als einen sol­chen, dem dieser Ruf nicht gilt, erkennen. Hier entspringt die Frage nach dem Umfang der Kirche, nach den Grenzen, nach der Unterscheidung von Erwählten und Verworfenen. Wo der Heilsruf nicht vernommen wird, wird der Anspruch der Kirche zum Gericht, zur Scheidung derer, die dazu gehören, und derer, die nicht dazu gehören. Während diese Unterscheidung [659] durch die Verkündigung des Evangeliums immer wieder aufgehoben wird, indem allen das Heil der Kirche angeboten und zugesprochen wird, wird sie in gesetzlichem Verständnis der Kirche verhärtet. Die Frage nach dem Umfang der Kirche muß nun konsequent ihr Wesen bestimmen. Dieses gesetzliche Verständnis ist aber der Kirche in ihrem Wesen fremd. Es ist nicht ihr Ziel und Auftrag, das Evangelium zählend zu begreifen. Das alttestamentliche Ver­bot der Volkszählung ist hier Warnung. Es ist genug zu wissen, daß das Heil da sei, und daß Gott sich seine Gemeinde immer schaffen werde. Der Umfang der Gemeinde bleibt dem Wis­sen Gottes vorbehalten.

So ist unser bisheriges Ergebnis: Die Frage nach dem Umfang der Kirche, das heißt nach ihren Grenzen, kommt vom gesetzlichen Verständnis des evangelischen Kirchenbegriffs her. Diese Frage wird also niemals aus dem Wesen der Kirche selbst heraus gestellt werden, son­dern sie wird immer als ein fremdes Fragen der Kirche dort aufbrechen, wo der Anspruch der Kirche gesetzlich verstanden wird. Sie wird immer von außen an die Kirche gestellt werden, und nur im Wissen darum darf und muß dann die Kirche selbst diese Frage aufnehmen.

Die Frage nach dem Umfange der Kirche ist die Frage nach der Kirchengemeinschaft. Wer gehört zur Kirche? Wer gehört nicht mehr zu ihr? Das ist die Frage. Die Kirche besinnt sich auf ihre Grenzen. Warum? Weil ihr Heilsruf nicht gehört und geglaubt wird, sondern auf Grenzen stößt. Die Kirche erfährt es, daß sich Menschen ihrem Ruf versagen. Nicht sie setzt also die Grenzen, sondern sie stößt auf ihre Grenzen, die ihr von außen gesetzt werden. Nun erfährt die Kirche ihren Heilsruf als das richtende Gesetz über die Welt, als die unüberschreit­bare Grenze. Nun muß sie sich darüber Rechenschaft geben.

Da es nun aber nicht die Kirche ist, die die Grenzen setzt, die ausschließt, sondern da die Welt diese Grenzen willkürlich setzt, sich aus der Kirche ausschließt, indem sie nicht hört und glaubt, kann die Kirche nicht a priori darüber bestimmen, wo ihre Grenzen laufen müssen, sondern sie wird immer nur die jeweils bereits vorhandene Grenze, die von außen gegen sie aufgerichtet [660] ist, zur Kenntnis nehmen und bestätigen können. Nicht die Kirche verfügt darüber, in welcher Weise sich der Unglaube gegen sie abgrenzt. Die Kirche verfügt nicht über ihre Grenzen und ihren Umfang. Darum wird die Konstatierung der Grenze jeweils eine ver­schiedene sein. Weil das Wissen um den Umfang nicht theoretisch zur Verfügung steht, son­dern jeweils gewonnen werden muß, darum gibt es keine theoretischen Maßstäbe, nach denen sie die Zugehörigkeit zur Kirche bestimmen könnte. Gäbe es solche, so hätte sich die Kirche selbst in ihrem Anspruch schon gesetzlich mißverstanden, wie im Katholizismus, in der Orthodoxie, im Pietismus. Das bringt in die Bestimmung der Grenzen der Kirche für den reformatorischen Kirchenbegriff das Moment der lebendigen Entscheidung. Wo die Grenzen der Kirche liegen, entscheidet sich immer nur in der Begegnung zwischen Kirche und Unglau­be, ist also ein Akt der Entscheidung der Kirche; wüßte sie es von vornherein, dann hätte sie sich selbst von der Welt geschieden und wäre dem Auftrag ihres Heilsrufes nicht getreu. Es muß ihre eigenste Entscheidung sein; eine von der Welt gezogene Grenze als solche zu erken­nen und zu bestätigen. Sie muß entscheiden, ob und wo ihr Heilsruf auf eine letzte Grenze stößt. Darum kann die Frage nach der Kirchengemeinschaft nur in der autoritativen Entschei­dung der Kirche konkret beantwortet werden. Dieser Entscheidungscharakter ist das schlecht­hin Objektive. Subjektivität und Willkür wäre es, wollte die Kirche von vornherein die Gren­zen setzen und damit von sich aus die Scheidung vollziehen. Die scheinbare Objekti­vität eines theoretischen Wissens um die Grenzen der Kirche ist gerade die Auflösung der wahren Objek­tivität, die sich in der Entscheidung vollzieht.

Allerdings ist die Kirche nicht ohne Maßstäbe gelassen, auf Grund deren sie die Entscheidun­gen allein treffen kann. Aber die Betrachtung derselben lehrt gerade die Unmöglichkeit, sie als gesetzlich eindeutige Kriterien für die Ent­scheidung anzuerkennen. In dem fortgesetzten Prozeß der Entscheidungen hat die Kirche gelernt, die Taufe als eine Bestimmung ihrer Gren­zen zu verstehen. Aber sogleich bereitet diese Umfangsbestimmung [661] die größten Schwierigkeiten. Sie ist einerseits nicht weit genug (daher alsbald die Lehre von der Begierde­taufe, Bluttaufe und so weiter). Sie ist andererseits nicht eng genug, denn unter den Getauften sind Irrlehrer und tote Glieder, die nicht zur Kirche gehören können. Wiederum ist die Taufe als das allen christlichen Kirchen gemeinsame Sakrament anerkannt, dessen Wiederholung beim Übertritt in eine andere christliche Kirche unerlaubt ist. Sie ist also das einende Band aller christlichen Kirchen und kann demnach nicht konstitutiv für die Kirchengemeinschaft sein. Zwar kann die wahre Kirche niemals den Anspruch aufgeben, daß alle Getauften in Wahrheit zu ihr gehören, aber sie muß zugleich zugeben, daß solche da sind, die nicht in ihrer Gemeinschaft stehen. So weiß die Kirche einerseits um eine relative äußere Grenze, die mit der Taufe gegeben ist, und zugleich um eine innere Grenze, die nur einen Teil der Getauften umschließt.

Die Kirche hat gelernt, diese innere Grenze durch den Begriff der Lehre und des Bekenntnis­ses zu bestimmen. Das Bekenntnis der Kirche ist konstitutiv für die Kirchengemeinschaft. Aber welches Bekenntnis? Die altkirchlichen Symbole? Die Einigungsformel von Lausanne? Welches Recht haben dann noch die Unterscheidungslehren der einzelnen Kirchen? [662]

Die lutherischen Bekenntnisschriften waren der Meinung, es gebe ein gemeinsames Bekennt­nisgut zwischen der lutherischen und der römischen Kirche. Luther hat in den Schmalkaldi­schen Artikeln zu der gemeinsamen Basis die Gotteslehre, Trinitätslehre, Christologie gezählt, und dennoch war es nicht möglich, auf Grund dieser Artikel zur Einigung zu kommen, weil ein Dissensus in der Rechtfertigungslehre vorlag. Könnte dieser Dissensus behoben werden, so wäre die Einigung möglich. Entsprechend war es in der Stellung zu den Reformierten die Abendmahlslehre, die die Kirchengemeinschaft aufhob. Sollten nun die Dogmatiker der Bekenntnisschriften nicht gewußt haben, daß ein Dissensus in diesen Artikeln einen totalen Dissensus an jedem Artikel zur Folge haben mußte, daß eine falsche Rechtfertigungslehre notwendig eine falsche Christologie, Trinitätslehre, Gotteslehre einschließt? Umgekehrt mußte ja ein echter Konsensus in der Christologie etwa auch einen Konsensus in der Recht­fertigungslehre einschließen und gerade die Kirchengemeinschaft wieder herstellen.

Unsere Frage ist nun: was bedeutet es, wenn dennoch diese Konsequenz nicht gezogen wird, wenn einerseits an einem gemeinsamen Bekenntnisgut festgehalten wird, andererseits über einen bestimmten Artikel die Kirchengemeinschaft auseinanderbricht?

Es bedeutet erstens, daß der Anspruch, der schon in Bezug auf die Getauften der andern Kir­chen erhoben wird, nunmehr auf die Bekennenden der andern Kirchen ausgedehnt wird. Sie haben das rechte Bekenntnis, aber sie sind davon abgefallen. In Wahrheit ist das Eine Bekenntnis da, wenn es auch von der andern Kirche entscheidend falsch verstanden wird. In dieser Bestätigung des Bekenntnisses ist der evangelische Heilsruf aufrecht erhalten: es ist nur Ein Bekenntnis, hier ist das wahre Bekenntnis, kommt hierher! Es liegt also nichts an der Abgrenzung als solcher, das heißt als eines Gesetzes, sondern die durch die andern Kirchen gezogene Grenze wird zwar ganz ernst genommen, aber doch nur, um nun den Heilsruf: ihr gehört ja in [663] Wahrheit zu uns, hier ist das rechte Bekenntnis! um so vernehmlicher zu machen.

Es bedeutet zweitens, daß die Kirchengemeinschaft immer etwas qualitativ totales ist. Sie ist nicht durch Aufzählung sämtlicher Gemeinsamkeiten, die offenbar die Differenzen überwie­gen, zu erreichen; solange an einem Punkt ein Dissensus bleibt, ist kein Konsensus möglich. Sie ist geschenkte totale Einheit. Diese Einheit ist das Apriori der Kirchengemeinschaft. Sie kann nicht durch Vergleich hergestellt werden, sie muß gegebene Einheit sein. Auf Grund dieser Einheit aber sind wieder alle möglichen Differenzen tragbar, die notwendig entstehen müssen, und denen die lutherischen Bekenntnisschriften weithin Rechnung tragen. Sie sind dann durch die vorhergegebene Einheit nicht mehr kirchenspaltende Gegensätze. Ob diese Einheit aber vorhanden ist, ist zwar durch den vollen Konsensus in den Bekenntnissen ausge­drückt, aber die Bereitwilligkeit, bei der Schaffung des Bekenntnisses die theologischen Dif­ferenzen nicht zu kirchenspaltenden Gegensätzen werden zu lassen, sondern es zu einer eini­genden Bekenntnisformulierung kommen zu lassen, das heißt die Tatsache des Zustandekom­mens eines Konsensus in Bezug auf ein formuliertes Bekenntnis, ist selbst schon ein Akt der Entscheidung der Kirche und niemals logisch oder theologisch erzwingbar; das heißt die Bekenntniseinheit einer Kirche ist ein Akt der kirchlichen Entscheidung als Glaubensentschei­dung, nicht der theologischen Formulierung.

Es bedeutet drittens, daß die Feststellung des Punktes, an dem der Dissensus zum kirchenspal­tenden Gegensatz wird, selbst ein Akt der kirchlichen Entscheidung ist. Warum ist von der Reformation nicht die Gotteslehre zum kirchenspaltenden Gegensatz herausgearbeitet wor­den? Die Entscheidung entsteht dadurch, daß die Kirche an einem bestimmten Ort den Einb­ruch des Feindes in besonderer Weise konstatiert und ihm daher an dieser Stelle Widerstand entgegensetzt. Ein Krieg entscheidet sich an einer begrenzten Schlacht. Wo diese Schlacht geschlagen wird, hängt davon ab, wo der Gegner steht. Hier muß eine Entscheidung getroffen werden. Es ist daher durchaus nicht so, als müsse ein und derselbe Ort immer der Ort der Ent­scheidung bleiben. Es kann durchaus sein, daß eine Situation, die heute gefährlich ist, morgen gar nicht mehr entscheidend [664] die Kriegslage bestimmt. Es mag derselbe Artikel, der heu­te zur Kirchenspaltung führt, morgen nicht mehr kirchenspaltende Bedeutung haben. Das folgt gerade aus der freien Entscheidung der Reformation, ihren Gegensatz gegen Rom an einem einzigen Artikel auszutragen und alle andern Gegensätze ruhen zu lassen. Nur wo die Kirche selbst ihre Grenzen von vornherein gesetzlich festlegt und sich damit selbst von ihrem Auf­trag zum Heilsruf lossagt, verhärtet sich der Gegensatz und bleibt auf einen Punkt festgelegt. Das führt zum letzten.

Es bedeutet viertens, daß ein klarer Unterschied gesehen wird zwischen der Aufgabe der Dog­matik und der des Bekenntnisses. Das Bekenntnis ist nicht eine Zusammenstellung dogmati­scher Sätze, aus denen nun sämtliche Konsequenzen zu ziehen sind. Sonst wären die Confes­sio Augustana und die Schmalkaldischen Artikel die schlechtesten aller Bekenntnisse. Denn die dogmatische Inkonsequenz einer Isolierung der Rechtfertigungslehre ist offenbar. Sonst müßte ferner jede Differenz an irgendeinem Lehrpunkt notwendig kirchenspaltend werden. Jede theologische Schule müßte zu einer eigenen Kirche werden. Daß dies nicht so ist, einfach die Tatsache als solche, ist ein Beweis für die Einsicht, daß die Frage der Kirchengemein­schaft nicht von der Theologie allein, sondern durch eine kirchliche Entscheidung beantwortet werden muß. Nicht um die Theologie scharen sich die Gläubigen, sondern um das Bekenntnis. Jede Verwechslung ist hier gefährlich. Die Theologie liefert der ganzen Armee die Waffen, damit sie jederzeit und an jedem etwaigen Ort schlagbereit ist. Der Kampf nach außen aber wird nicht mit der Theologie, sondern mit dem Bekenntnis geführt. Sonst verfiele man der Orthodoxie, man würde gesetzlich, man wüßte von vornherein um die Grenzen der Kirche und beraubte sich der Freiheit der kirchlichen Entscheidung. Das Bekenntnis ist auf Grund der Theologie von der Kirche vollzogene Entscheidung über ihre Grenzen. Es ist nicht Darstel­lung des Lehrganzen, sondern auf Grund des Lehrganzen getroffene Entscheidung der Kirche, an einem bestimmten Ort den Kampf aufzunehmen. Im Bekenntnis wird die Theologie durch kirchliche Entscheidung aktuell. In der Beschränkung, die das Bekenntnis von dem Lehrgan­zen unterscheidet, liegt immer zugleich der Anspruch der Kirche auf die Bekenntniseinheit mit [665] den Dissentierenden, zu der diese zurückgerufen werden sollen, liegt die Bestäti­gung dessen, daß nicht die Kirche selbst die Grenzen zieht, sondern daß sie nur die ihr von außen gezogenen Grenzen anerkennt, liegt damit die Möglichkeit, den unbegrenzten Heilsruf der Kirche weiter zu verkündigen.

Es ergibt sich also, daß auch das vorhandene Bekenntnis nicht geeignet ist, den Umfang der Kirche definitiv zu bestimmen. Die Grenze zwischen schulspaltenden und kirchenspaltenden Gegensätzen ist grundsätzlich nicht festzulegen. So können die Tatsachen der Taufe, des gemeinsamen Bekenntnisgutes in den Symbolen, können die Artikel der Differenz immer nur als Material der jeweiligen kirchlichen Entscheidung über den Umfang der Kirche dienen. Die Grenze selbst aber liegt nicht in der Verfügung der Kirche, sondern muß in der Entscheidung bestätigt werden. In dieser letzten Offenheit der Entscheidung ist allein die Möglichkeit ge­wahrt, daß aus kirchenspaltenden Gegensätzen Schulgegensätze werden und umgekehrt.

Da die Grenze der Kirche von außen gezogene Grenze ist, kann sie so vielgestaltig sein, wie es die Feindschaft gegen das Evangelium ist. Es ist etwas anderes, ob die Welt oder ob eine antichristliche Kirche oder ob eine „andere Kirche“ diese Grenze bildet. Nur theologischer Doktrinarismus kann diese Unterschiede leugnen. Die Reformation hat sie sehr deutlich aner­kannt; man bedenke nur die verschiedene Stellung der Lutheraner zur römischen und zur griechisch-orthodoxen Kirche. Die Unterscheidung zwischen antichristlicher Kirche und „anderer Kirche“ ist aber wiederum nicht eindeutig theologisch feststellbar, sondern Sache der kirchlichen Entscheidung. Es kann wohl sein, daß sich theologisch dieselben Irrlehren hier wie dort nachweisen lassen, und daß dennoch die eine Kirche antichristlich und die andere eben nur „andere Kirche“ ist. Dann muß mit der ersten jegliche Gemeinschaft abgebrochen werden, während mit der andern das Gespräch noch fortgeht [666] und eine Gemeinschaft auf Hoffnung erhalten bleibt. Daran wird deutlich, daß außer der Irrlehre noch ein anderer Faktor vorhanden ist, der die Entscheidung bestimmt. Ganz deutlich wird das dort, wo eine Kirche erklärt, das Bekenntnis anzuerkennen, sich keiner Irrlehre schuldig macht, um auf diesem unverdächtigen Wege den Kampf gegen die wahre Kirche nur um so zielbewußter zu betrei­ben. Die rechte Lehre wird hier in demselben Augenblick Irrlehre, als sie im Kampf gegen die wahre Kirche gebraucht wird. Um noch einmal im Bild zu reden: in solchem Falle desertieren die Offiziere mit ihren Waffen und Mannschaften und gehen ins feindliche Lager über. Sie haben nun dieselben Waffen wie die von ihnen verratene Armee, aber sie richten sie jetzt gegen ihre einstmaligen Freunde.

Es ist ein entscheidender Unterschied, ob die Irrlehre der wahren Kirche mit offenem Ver­nichtungswillen gegenübertritt, oder ob sie kampflos neben ihr steht. Im ersten Falle stehen sich wahre und falsche Kirche gegenüber mit dem beiderseitigen Willen, der Tod der andern zu sein. Hier ist Kampf um Leben und Tod. Hier gibt es keine Gemeinschaft. Hier erkennt die wahre Kirche den Antichristen. Im anderen Falle weiß die wahre Kirche um irrende Kirchen, die keineswegs den Vernichtungswillen gegen die wahre Kirche haben, die selbst mittragen an dem Geheimnis der Zerrissenheit der Kirche, mit denen die wahre Kirche also in gemeinsa­mem Schuldbekenntnis steht. Hier kann in Anknüpfung an das gemeinsame Bekenntnisgut die Einheit wieder gesucht werden. Dies etwa ist die Lage in der ökumenischen Arbeit. Wir ler­nen daraus, daß auch die Kirchengemeinschaft entsprechend den Grenzen der Kirche ver­schiedene Formen hat: Von der vollen Gemeinschaft an Wort und Sakrament, die im Bekennt­nis-Konsensus Ausdruck findet, zu einer Gemeinschaft, die auf Grund des gemeinsamen Besitzes im Glauben gesucht wird. Es wäre ebenso falsch, diese Gemeinschaft a limine abzulehnen und zu leugnen, wie sie der vollen Kirchengemeinschaft gleichzustellen. Sie ist einerseits kirchliches Faktum, andererseits Notstand, Übergang, der entweder zur vollen Gemeinschaft oder zur Trennung führen muß. Weil aber die Kirche nicht a priori zu erklären vermag, wo solche [667] Gemeinschaft oder definitive Trennung besteht, darum muß sie die jeweilige Situation ernst nehmen und es Gott anheim stellen, aus ihr zu machen, was ihm gefällt, und auf die Stunde der Entscheidung warten.

Ist es klar, daß die Frage nach der Kirchengemeinschaft allein durch kirchliche Entscheidung beantwortet werden kann, so muß nun gesagt werden, daß diese kirchliche Entscheidung in keinem Fall ausbleiben darf. Sie wird Schritt für Schritt den Kampf der Kirche begleiten. Sie wird zwar immer das „fremde Werk“ der Kirche bleiben. Aber es muß getan werden, weil sonst ihr eigentliches Werk nicht mehr getan werden kann. Die Entscheidung über ihre Gren­ze ist zuletzt ein barmherziger Akt der Kirche, sowohl an ihren Gliedern, wie an denen drau­ßen. Es ist die letzte, die „fremde“ Möglichkeit, den Heilsruf vernehmlich zu machen.

II.

Die Barmer Bekenntnissynode hat die Lehre der Deutschen Christen in ihren entscheidenden Punkten als Irrlehre verworfen. Diese Verwerfung bedeutet, daß diese Irrlehre in der Kirche Jesu Christi keinen Raum hat. Die Dahlemer Bekenntnissynode hat es auf ihre Verantwortung genommen, zu erklären, daß sich die Reichskirchenregierung durch Lehre und Tat selbst von der christlichen Kirche geschieden habe. Sie hat also nicht aus der Kirche ausgeschlossen, sondern eine vollzogene Tatsache festgestellt. Zugleich hat sie eine eigene Kirchenleitung gebildet und den Anspruch erhoben, die rechte Kirche Jesu Christi in Deutschland zu vertre­ten. Seitdem erkennt sich die [668] Bekennende Kirche in der Verantwortung und dem Auf­trag die eine, wahre Kirche Jesu Christi in Deutschland zu sein. Das ist kirchengeschichtliches Faktum.

Was bedeutet es? Was hat man damit gesagt? Um diese Frage dreht sich heute alles in der Bekennenden Kirche. Es genügt zur Beantwortung keinesfalls, den ohnehin vergebli­chen und niemals zur Gewißheit führenden Versuch zu machen, nach der Meinung derjenigen zu fra­gen, die für diesen synodalen Beschluß verantwortlich waren. Nehmen wir diesen Spruch der Synode überhaupt ernst, so bekennen wir, daß Gott der Herr selbst dafür verant­wortlich sein will. Dann aber muß der Spruch genommen werden, wie er ergangen ist, und es muß nach dem Willen Gottes in ihm gefragt werden. Unter der Voraussetzung also, es sei hier in aller menschlicher Schwachheit und Meinungsverschiedenheit, durch allerlei menschliche Stim­mungen, Ängstlichkeiten und Verwegenheiten hindurch das Wort des Herrn der Kirche laut geworden, als die Synode erklärte, die Reichskirchenregierung habe sich von der Kirche Jesu Christi geschieden, müssen wir fragen, was dies Wort bedeutet. Wer diese Vorausset­zung nicht teilt, redet nicht von Barmen und Dahlem als von christlichen Synoden, teilt nicht die Voraussetzungen der Bekennenden Kirche. Es steht wahrhaftig schlimm, wenn heute in wei­ten Kreisen der Bekennenden Kirche, mehr noch bei Pfarrern als bei Laien, hier eigenwil­lig und zuchtlos geredet wird. Hinter Barmen und Dahlem können wir nicht darum nicht mehr zurück, weil sie geschichtliche Tatsachen unserer Kirche sind, denen wir Pietät zu erweisen hätten, sondern weil wir hinter Gottes Wort nicht mehr zurückkönnen.

Die Frage ist also: Was hat Gott über seine Kirche und ihren Weg gesagt, wenn er durch Barmen und Dahlem gespro­chen hat? Die Reichskirchenregierung hat sich von der christli­chen Kirche geschieden. Die Bekennende Kirche ist die wahre Kirche Jesu Christi in Deutsch­land. Was heißt das? Es heißt unzweifelhaft, daß eine definitive Grenze zwischen der Reichs­kirchenregierung und der wah­ren Kirche Christi erkannt und bestätigt worden ist. Die Reichs­kirchenregierung ist häretisch. Heißt das aber, daß damit der Amtsträger, der diesem verwor­fenen Kirchenregiment weiterhin Gehorsam leistet, demselben Urteil [669] verfällt? Hat sich jeder deutsch-christliche Pfarrer von der Kirche Jesu geschieden? Weiter: Müssen wir auch die Deutschen Christen unter den Gemeindemitgliedern, müssen wir jede Gemeinde, die ihren deutsch-christlichen Pfarrer ohne Widerspruch trägt, als von der christlichen Kirche geschie­den ansehen? Kann der Pfarrer der Bekenntniskirche die deutsch–christlichen Glieder der Gemeinde als seine Gemeindeglieder ansprechen? Wird er Amtshandlungen ohne Unterschied an Gliedern der Bekenntniskirche und an Deutschen Christen ausüben dürfen? Wo laufen die Grenzen der Gemeinde für den Bekenntnispfarrer? Gibt es hier einen grundsätzlichen Unter­schied zwischen Kirchenleitung und Gemeinde? Und weiter: Wie steht es mit den sogenann­ten Neutralen? Schließlich: Macht sich jetzt jeder, der in gemeinsamer kirchlicher oder gar kirchenregimentlicher Arbeit mit den Deutschen Christen steht, an der kirchenzerstörenden Sünde derselben mitschuldig? Gilt das Dahlemer Urteil auch den Kirchenausschüssen? Gilt es all denen, die diesen gehorchen? Zusammenfassend: Muß die Scheidung, die zwischen Reichskirchenregierung und der Kirche eingetreten ist, sich nun konsequent auf all die genannten anderen ebenso erstrecken? Eine Antwort muß gegeben werden. Die Gemeinde muß wissen, wohin sie hören darf und wohin nicht. Der Pfarrer muß wissen, wie er sein Amt recht versehen soll. Pfarrer und Gemeinden wissen das heute weithin nicht und können es nicht wissen, weil es ihnen nicht gesagt wird.

Es wäre gewiß der einfachste Weg, entweder in Bausch und Bogen all die genannten Konse­quenzen zu ziehen, oder aber bei Dahlem stehen zu bleiben und keinerlei Konsequenzen daraus zu ziehen. Beide Wege sind nach allem vorher Gesagten gleich unkirchlich. Mit Kon­sequenzenmachen ist nichts geholfen, weil das Wort Gottes nicht Konsequenzen, sondern Gehorsam will. Keinerlei Konsequenzen ziehen aber kann bewußter Ungehorsam gegen das Wort sein. Es muß also jede einzelne Frage [670] geprüft und Schritt für Schritt die Entschei­dung gesucht werden. So ist zum Beispiel eine gewisse Klärung erreicht hinsichtlich der deutsch-christlichen Amtsträger. Die Bekenntniskirche hat in Gemeinden, in denen nur solche Amtsträger sind, dafür Sorge getragen, daß durch Vikare oder Pfarrer die rechte Verkündi­gung und das rechte Amt gewahrt bleibe. Sie hat Notpfarrämter eingerichtet und damit zum Ausdruck gebracht, daß der deutsch-christliche Amtsträger seines Amtes verlustig gegangen ist. Nicht ist etwas derartiges geschehen gegenüber den Neutralen. Ganz anders ist auch die Stellung gegenüber den Gemeinden. Gerade mit der Einrichtung von Notpfarrämtern ist ja der volle Anspruch auf die Gemeinde durch die Bekennende Kirche ausgesprochen. Völlig unklar ist noch die Stellung zu den Ausschüssen und den der Bekenntniskirche zugehörenden Mit­gliedern derselben, zu Pfarrern, die den Ausschüssen Gehorsam leisten. Diese Unklarheit ist verderblich. Bevor hierzu einiges gesagt werden soll, müssen wir die Lage noch von einer anderen Seite her betrachten.

Während sich also auf der einen Seite ein fortgesetzter Trennungsprozeß vollzieht, ereignet sich auf der anderen Seite eine höchst bedeutsame Annähe­rung der Kirchen lutherischen und reformierten Bekenntnisses. Seit Barmen sprechen Luthe­raner und Reformierte gemeinsam in synodalen Erklärungen. Einstmals kirchenspaltende Bekenntnisgegensätze machen es nicht mehr unmöglich, eine Bekenntnissynode zu bilden, freilich Synoden ohne gemeinsamen Abendmahlsgang. Das ist zunächst als Faktum zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich erhebt sich Widerspruch von konfessioneller Seite. Aber das Faktum steht da, und es bleibt Gott anheim gestellt, was er daraus machen will.

Es kann ja mit keinem Mittel des Bekenntnisses bestritten werden, daß mit diesem Faktum, mit der Anerken­nung „gleichberechtigter Bekenntniskirchen“ die Augustana bereits in ent­scheidender [671] Weise verlassen ist. Vor dem Buchstaben der lutherischen Bekenntnis­schriften kann die Bekenntnissynode nicht bestehen. Wie ist es zu begreifen, daß trotz fortge­setzter Belehrung hierüber die Bekenntnissynoden zustande kamen, daß sich bewußt lutheri­sche Theologen daran beteiligten? Es muß zunächst bei der Feststellung des Tatsächlichen bleiben, daß die Bekenntnissynode existiert, und es gibt angesichts derselben nur eine doppel­te Haltung, entweder man verwirft a limine diese Synoden von der Augustana her oder man nimmt sie staunend und demütig hin und stellt es Gott anheim, daraus zu machen, was ihm gefällt.

Jedenfalls bleibt die gegenwärtige Situation für die Frage nach der Kirchengemein­schaft bedeutsam und lehrreich genug. Auf der einen Seite führt die unerbittlich konsequente Anwendung des Lehrbegriffs zur Kirchenspaltung, auf der anderen Seite findet eine offen­kundige Vernachlässigung des Lehrbegriffs statt, und eine Kirchengemeinschaft, die von entscheidenden bisher kirchenspaltenden Lehrgegensätzen absehen zu dürfen meint, hat sich bereits angebahnt. Dächten wir uns einmal die unerbittlich konsequente Anwendung des Lehrbegriffs, wie sie gegen die Deutschen Christen geübt wird, etwa gegen die Reformierten gerichtet, so wäre theoretisch wohl denkbar, daß von der Abendmahlslehre oder der Christolo­gie [her] auch hier die alten kirchenspaltenden Gegensätze wieder aufbrächen. Analog könnte ein Nachlaß an Konsequenz eine gemeinsame Basis mit den Deutschen Christen schaffen. So jedenfalls muß der konfessionellen Orthodoxie die Lage erscheinen. Was liegt dieser [672] absurden Möglichkeit zugrunde? Wird hier mit der Kirchengemeinschaft unlauteres Spiel getrieben?

Hierzu kommt eine weitere Verwicklung. Die Bekenntniskirche ist der Ökumene begegnet. Diese Begegnung hat bisher zwei charakteristische Ergebnisse gezeitigt. Die Ökumene hat in Anwesenheit von Vertretern der Bekennenden Kirche in Fanö 1934 die „Prinzipien und Methoden“ des deutsch-christlichen Kirchenregiments als „mit dem Wesen der Kirche Christi unvereinbar“ erklärt. Sie hat durch Wahl eines Vertreters der Bekennenden Kirche in den ökumenischen Rat die Mitarbeit derselben erbeten und hat deren Zusicherung bekommen. Jedoch hat bisher die Bekennende Kirche noch auf keine ökumenische Konferenz offizielle Vertretungen entsandt. Der Grund hierfür muß in der Anwesenheit von Vertretern der Reichs­kirchenregierung liegen, mit denen für die Bekennende Kirche ein Gespräch auch auf neutra­lem Boden nicht mehr möglich ist. Während also ein Gespräch mit anderen, irrenden „Kir­chen“ möglich wäre, ist solche Möglichkeit zwischen Reichskirche und Bekenntniskirche nicht mehr gegeben. Es wäre unzweifelhaft unschwer, die Irrlehren der Deutschen Christen in vielen anderen Kirchen ebenso nachzuweisen. Dennoch erkennt die Bekenntniskirche einen qualitativen Unterschied.

Dies alles muß dem Orthodoxen wie dem grundsätzlich Bekenntnislosen gleich unbegreiflich und widerspruchsvoll erscheinen. Der Orthodoxe begreift nicht, wie es möglich sein soll, die Sätze des Bekenntnisses in verschiedener Weise zu handhaben. Er begreift nicht die Offenheit der Lutheraner der Bekenntniskirche gegen die Reformierten oder die Ökumene. Der Be­kenntnislose, unter ihnen die große Zahl der vom Pietismus und der liberalen Theologie bestimmten Pfarrer, begreift umgekehrt nicht die Sturheit der Anwendung des Lehrbegriffs gegen die Deutschen Christen. [673]

Zwischen der Szylla der Orthodoxie und der Charybdis der Bekenntnislosigkeit hindurch geht die Bekennende Kirche ihren sicheren Weg. Sie trägt die Last der Verantwortung, die wahre Kirche Jesu zu sein. Sie ruft: Hier ist die Kirche! kommt hierher! Indem sie das ruft, stößt sie auf Feinde und auf Freunde. Wo sie Feinde er­kennt, dort bestätigt sie die ihr gezogenen Gren­zen konsequent und kompromißlos. Wo sie Freunde erkennt, findet sie gemeinsamen Boden und wird bereit zum Gespräch in der Hoff­nung auf Gemeinschaft. Ob Freund oder Feind wird die Kirche am Bekenntnis erkennen, aber das Bekenntnis ist nicht letzter, eindeu­tig zu hand­habender Maßstab. Die Kirche muß ent­scheiden, an welchem Ort der Feind steht. Weil er einmal bei der Abendmahlslehre, ein ande­res Mal bei der Rechtfertigungslehre, ein drittes Mal bei der Lehre von der Kirche stehen kann, darum muß die Kirche entscheiden. Und indem sie entscheidet, bekennt sie. Die Ortho­doxie verwechselt theologisches System und Bekenntnis. Die Bekenntnislosen verwechseln das Bekenntnis der Kirche mit dem Zeugnis der Frömmigkeit. Es wäre sehr viel leichter, wenn die Bekenntniskirche hier einlinig denken könnte. Sie würde aber damit ihrem Auftrag untreu, den Heilsruf auszurichten, indem sie offen und begrenzt zugleich ist.

Ist es damit klar, daß die Entscheidungen über die Grenzen der Kirche nur von Fall zu Fall getroffen werden können, so bedarf es noch einer kurzen Erwägung der vorher konkret gestellten Fragen.

1. Daß der deutschchristliche Amtsträger sich von der Kirche geschieden habe, ist eine Er­kenntnis, die nur noch der synodalen Bestätigung bedurfte. Nur wenn eindeutig erklärt wird, daß er des Amtes tatsächlich verlustig gegangen ist, ist nach lutherischer Lehre die Möglich­keit gegeben, ein Notpfarramt einzurichten, das anderenfalls ein unerlaubter Eingriff in ein fremdes Amt wäre, wovor Luther nicht ernst genug warnen konnte. Hand in Hand damit müßte die Weisung an die Gemeinden [674] gehen, sich um des Wortes Gottes und ihrer Seelen Seligkeit willen von allen Amtshandlungen eines Irrlehrers fernzuhalten und lieber ohne Predigt und Sakrament zu leben und zu sterben als zum Irrlehrer zu gehen.

2. Es muß in dieser Sache ein Unterschied gemacht werden zwischen Amtsträgern und Gemeindegliedern, Verführern und Verführten. Es ist unmöglich, mit dem Ausschluß des Amtsträgers schon den Ausschluß der Gemeinde zu konstatieren. Die lutherischen Bekennt­nisschriften haben nicht den einzelnen Katholiken, sondern den Papst, das heißt das Kirchen­regiment für den Antichristen erklärt. Dementsprechend hat die Dahlemer Synode gespro­chen. Das Kirchenregiment ist häretisch geworden. Damit ist aber der Anspruch auf die Gemeinden keineswegs aufgegeben. Vielmehr muß den Gemeinden zu rechten Amtsträgern verholfen werden. Freilich ist auch die Gemeinde selbst dazu berufen, über falsche Lehre zu urteilen. Tut sie das nicht, beharrt sie trotz Warnung und Mahnung beim Irrlehrer, so wird auch hier nach einer Zeit der Geduld eine Grenze konstatiert und die Kirchengemeinschaft als aufgehoben betrachtet werden, und dies mit allen Konsequenzen von Verweigerung von Amtshandlungen und so weiter. Dies ist der letzte Akt der Barmherzigkeit der Kirche an der Gemeinde, der letzte Ruf zur Gemeinschaft, das „fremde Werk“, durch das der Heilsruf aus­gerichtet wird. Es ist aber auch eine Verpflichtung der Kirche gegenüber dem Amt, das durch die Verschleuderung des Sakramentes sonst täglich schuldig wird.

3. Einer klaren Entscheidung kann sich die Bekennende Kirche auch nicht länger entziehen gegenüber den Kirchenausschüssen. [675] Das Wort der Synode von Oeynhausen genügt nicht. Es ist nicht einzusehen, worin sich die Kirchenleitung der Ausschüsse von der Reichs­kirchenregierung unterscheidet. Es ist unzweifelhaft, daß sie der wahren Kirchenleitung gefährlicher ist, als die Reichskirchenregierung. Es ist von der Bekenntnissynode ausgespro­chen worden, daß diese Kirchenleitung nicht anerkannt werden kann, aber es ist bisher das eindeutige Verbot, sich an ihr zu beteiligen, nicht ausgesprochen worden. Das schafft Verwir­rung. Wo die Grenzen erkannt sind, müssen die praktischen Folgen gezogen werden. Wie sich ein Glied der Bekenntniskirche, das der Reichskirchenregierung beitreten würde, von der Kir­che Jesu ausschlösse, so tut nach der in der Oeynhausener Synode ausgesprochenen grund­sätzlichen Erkenntnis derjenige dasselbe, der an der kirchenleitenden Arbeit der Ausschüsse teilnimmt. Daraus folgt aber notwendig das Verbot solcher Teilnahme. Nichts anderes gilt für die Amtsträger, die sich den Ausschüssen unterstellen. Es ist auch nicht gut, an Kandidaten zu praktizieren, was man den Pfarrern durchgehen läßt. Je länger die Kirchenleitung sich der ihr aufgelegten Entscheidung entzieht, je mehr verwirrt sie die Gemeinden, je unbarmherziger ist sie gegen die Pfarrer, und je weniger kann sie ihren eigenen Ruf ausrichten.

4. Ein besonderes Problem sind die Neutralen. Zunächst ist zu sagen, daß es in Wirklichkeit keine Neutralen gibt. Sie gehören eben auf die andere Seite. Aber subjektiv wollen sie neutral sein. Eine eindeutige Stellung zu ihnen ist darum nicht möglich, weil ihre eigene Stellung nicht eindeutig ist, weil die von ihnen gegen die wahre Kirche gezogene Grenze undeutlich ist. Jesus Christus hat über die Neutralen das doppelte Wort gesprochen: Wer nicht mit mir ist, der ist wider mich (Matthäus 12, 30) und: Wer nicht wider uns ist, der ist für uns (Markus 9, 40). Weder können die Neutralen das zweite Wort allein für sich in Anspruch nehmen, noch kann die Kirche das erste allein gegen sie [676] wenden. Aber es wird immer wieder bezeugt werden müssen, daß die Neutralen in eben dieser durch die beiden Worte bezeichne­ten fragwürdigen Situation sind. Wird freilich die Neutralität zum Prinzip erhoben, dann wird die Möglichkeit in Sicht kommen, das erste Wort allein zu sagen. Denn dort ist bereits eine eindeutige Stellung außerhalb der Kirche bezogen und die Grenze gegen den Anspruch der wahren Kirche deutlich aufgerichtet.

Es kann nicht der Sinn dieser kurzen Bemerkungen sein, die Entscheidung der Kirche vor­wegzunehmen. Aber es muß der Sinn sein, die Kirchenleitung daran zu erinnern, daß sie diese Entscheidungen treffen muß. Indem sie es Schritt für Schritt tut, wird sie das fremde Werk tun, um das eigentliche Werk recht treiben zu können. Die Aufhebung der Gemeinschaft ist das letzte Angebot der Gemeinschaft.

III.

Extra ecclesiam nulla salus. Die Frage nach der Kirchengemeinschaft ist die Frage nach der Heilsgemeinschaft. Die Grenzen der Kirche sind die Grenzen des Heils. Wer sich wissentlich von der Bekennenden Kirche in Deutschland trennt, trennt sich vom Heil. Das ist die Erkennt­nis, die sich der wahren Kirche [677] von jeher aufgezwungen hat. Das ist ihr demütiges Bekenntnis. Wer die Frage nach der Bekenntniskirche von der Frage nach seinem Seelenheil trennt, begreift nicht, daß der Kampf der Bekennenden Kirche der Kampf um sein Seelenheil ist.

Ist das nicht die römische Irrlehre von der Kirche? Sofern die römische Lehre das Heil nicht ohne die Kirche und die Kirche nicht ohne das Heil denken kann, ist sie im Recht. Sofern für sie aber der Satz, daß es Heil nur in der Kirche gebe, etwas anderes bedeutet, als den Ruf zur sichtbaren Kirche, sofern also dieser Satz nicht eine existentielle Aussage des Glaubens der wahren Kirche, sondern eine theoretische Wahrheit über Gerettete und Verlorene sein soll, sofern er etwas anderes ist als Gnadenangebot, Heilsgut, ist er verwerflich. Dann ist er aus einem Glaubenssatz zu einem spekulativen Satz geworden. Extra ecclesiam nulla salus ist im strengen Sinne eine Glaubensaussage. Der Glaube ist an die Heilsoffenbarung Gottes gebun­den. Von hier aus weiß er von keinem anderen Heil als von dem Heil in der sichtbaren Kirche. Von hier aus ist er nicht frei, das Heil Gottes anderswo zu suchen als dort, wo die Verheißung gegeben ist. Heil jenseits der Kirche ist für ihn grundsätzlich nicht erkennbar und kann darum auch niemals ein Lehrpunkt werden. Das Heil wird allein an der Verheißung erkannt. Die Verheißung aber hat die Verkündigung des lauteren Evangeliums.

Wie aber, wenn nun in einer einzelnen Gemeinde der römischen Kirche oder [der] Reichskir­che das Evangelium lauter verkündigt würde? Ist dann nicht auch dort wahre Kirche? Es gibt keine lautere Ver­kündigung des Evangeliums unabhängig von der Gesamtkirche. Und wenn einer das Evan­gelium so lauter [678] verkündigte wie der Apostel Paulus und er wäre dem Papst oder der Reichskirchenregierung gehorsam, so wäre er ein Irrlehrer und ein Verführer der Gemeinde.

Wie aber, wenn in der anderen Kirche Menschen sind, deren Frömmigkeit und Christlichkeit unter Beweis gestellt worden ist? Wie steht es mit den guten Christen auf der anderen Seite? Ist es nicht unbarmherzig und unchristlich, über sie das Urteil zu sprechen? Ist es nicht uner­träglich pharisäisch, ihnen gegenüber den Anspruch zu vertreten, allein die Kirche zu sein? Das ist Richtgeist, hören wir sagen. Es liegt etwas von Empörung gegen den Anspruch der Kirche in dieser Frage und sie ist mitten in der Bekennenden Kirche zu Haus. Sie ist es, die sie zur Zeit von innen her zersetzt. Die Antwort beginnt mit der Gegenfrage. 1. Warum sind diese christlichen Menschen bei den Deutschen Christen und nicht bei der wahren Versamm­lung der Gläubigen? Warum kommen sie nicht dorthin, wo der Ruf der wahren Kirche ergeht? Warum? Weil es nicht wichtig genug ist, zu welcher Kirche sie gehören? Weil sie an ihrer Frömmigkeit und Heiligkeit genug haben? Heißt das ein guter Christ sein? 2. Woher wissen wir denn, wer ein guter Christ sei, und wer nicht? Bin ich Richter über die Christlichkeit der anderen? Ist nicht dies ein viel unerträglicherer Richtgeist, der sich anmaßt, den anderen ins Herz zu sehen? Ist nicht diese angebliche Christenliebe, die keinen Frommen vom Heil aus­schließen will, unerhörteste Hybris und tiefster Menschenhaß, weil sie die verborgenen Gerichte Gottes über die Seele des Einzelnen vorwegnimmt? 3. Wer beruft eigentlich die Kirche? Der Heilige Geist durch sein Wort und Sakrament? Oder ich mit meinem Urteil über gute oder schlechte Christen? Das ist furchtbare Lästerung, die in der Frage dieser liebevollen Christen liegt, daß sie die Kirche Gottes selbst gründen, sammeln und begrenzen wollen, und damit die wahre Kirche des Wortes zerstören und verleugnen.

Es muß immer wieder gesagt werden, daß es kein Werk der Barmherzigkeit der Kirche ist, ihre Grenze zu verleugnen. Die [679] wahre Kirche stößt auf Grenzen. Indem sie sie aner­kennt, tut sie das Werk der Liebe zu den Menschen, indem sie der Wahrheit die Ehre gibt. Extra ecclesiam nulla salus. Ist dieser Satz gewiß, dann muß der andere hinzugefügt werden, der in der Gotteslehre seine Analogie hat. Gott ist zwar überall, aber „er will nicht, daß du ihn überall tappest“. Es ist ein Unterschied zwischen der Gegenwart Gottes und seiner Erkennbar­keit. So gewiß allein der erkannte Gott unser Gott ist, und der nicht erkannte Gott niemals unser Gott sein kann, so gewiß muß doch diese Unterscheidung erhalten bleiben, gerade als Aussage des Glaubens, der sich an den offenbaren Gott hält und darin die Einzigartigkeit und Wunderbarkeit der Offenbarung preist. So kann nun auch von der Kirche gesagt werden: Sie wird nirgends erkannt als dort, wo die Verheißung Gottes ruht, in der sichtbaren Kirche. Nur dort ist sie unsere Kirche. Aber der Glaube, der seines Heils in der sichtbaren Kirche allein gewiß geworden ist, preist die Wunderbarkeit dieses Heils gerade darin, daß er nun auch noch von einem Sein der Kirche jenseits der offenbaren Heilskirche zu reden wagt. Niemals kann er das tun, um das alleinige Heil durch die sichtbare Kirche aufzuheben, niemals auch um dieses oder jenes frommen Menschen willen, der abseits steht, niemals um nun selbst zu urteilen und zu erkennen, wo diese „Kirche jenseits“ ist. Sie bleibt unerkannt, geglaubt von der Heilskir­che, um die Herrlichkeit der erkannten Heilsoffenbarung um so höher zu preisen. Wehe de­nen, die aus dieser letzten Glaubensmöglichkeit der Kirche, die aus dem Glauben lebt: Extra ecclesiam nulla salus, eine Voraussetzung ihrer frommen Spekulation über Gerettete und Verlorene machen. Nicht dies ist unser Auftrag. Vielmehr gilt es, von der Anfechtung solcher Fragen zu fliehen zum offenbaren Heil Gottes in der wahren Kirche.

Die Frage nach den Grenzen der Kirche kann dem Glauben zu Anfechtung werden. Sie soll ihm aber allein dienen zur Gewißheit. [680] Es ist Sache der Kirche, dies immer deutlich zu machen und in jeder Entscheidung über ihre Grenze die Gemeinde ihres Heils gewisser werden zu lassen.

Als Vortrag gehalten in Finkenwalde auf der Freizeit 20.-25. 4. 1936 für die Teilnehmer des ersten Predigerseminar-Kurses. Zuerst erschienen in Evangelische Theologie 3 (1936, Juniheft), 214-233.

Quelle: Dietrich Bonhoeffer Werke, Band 14: Illegale Theologenausbildung: Finkenwalde 1935-1937, hrsg. v. Otto Dudzus und Jürgen Henkys, München: Chr. Kaiser Verlag 1996, S. 655-680.

Hier der Text als pdf.

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