
Zur Ethik des Ansehens unter der Gottesperspektive
In der theologischen Ethik wird „Ansehen“ nicht eigens als Terminus bedacht. Dabei kommt dem „Ansehen der Person“ in der biblischen Rede grundlegende Bedeutung zu, wenn es um das Richten bzw. Urteilen über andere geht. Ohne Ansehen der Person, das heißt ohne parteiische Rücksichtnahme werden Menschen von Gott beurteilt und gerichtet (vgl. 2.Chronik 19,7; Sirach 35,15f.; Römer 2,11; Galater 2,6; Epheser 6,9; Kolosser 3,25; 1.Petrus 1,17). Entsprechend dazu wurde seit Ende des 15. Jahrhunderts Justitia mit einer Augenbinde dargestellt. „Ohne Ansehen der Person“, gleichsam blindlings ein Urteil zu sprechen klingt freilich missverständlich. Hinter der Wendung „Ansehen der Person“, die auf Luthers Bibelübersetzung zurückgeht, steht der komplexe Sachverhalt eines gegenseitigen Ansehungsverhältnisses auf Augenhöhe, das einer Erläuterung bedarf.
Seinen Ursprung findet sich in der hebräischen Wortverbindung nāśā’ panīm mit der Bedeutung „das Angesicht heben“. In der Septuaginata wurde die Wendung als prósōpon lambánein (bzw. thaumázein) wiedergegeben (vgl. Psalm 81,2; Sirach 4,22; 35,13; Maleachi 1,8; Deuteronomium 10,17; 2.Chronik 19,7). Wohl schon im hellenistischen Judentum wurde der Vorgang des Angesicht-Hebens als eigenes Substantiv prosōpolēmpsía gefasst. Jedenfalls begegnet uns dieses Substantiv viermal im Neuen Testament, in Römer 2,11; Epheser 6,9; Kolosser 3,25; sowie Jakobus 2,1. Luther wiederum hat sich bei seiner Übersetzung „Ansehen der Person“ auf die lateinische Wendung acceptio personarum aus der Vulgata bezogen.
Was das „Angesicht-Heben“ bzw. das „Ansehen der Person“ besagt, erschließt sich in der Geschichte des Gottesbesuchs bei Abraham in Mamre bei Hebron (Genesis 18). Als dieser in der Hitze des Tages vor seinem Zelt die Augen aufhebt, stehen drei Männer in seinem Gesichtsfeld. Ihm ist augenblicklich bewusst, dass ihn hier nicht drei Fremde aufsuchen, die er – weiterhin am Zelteingang sitzend – auf sich zukommen lassen kann. Vielmehr bahnt sich hier für ihn eine Herrliche Begegnung an, für die es kein Abwarten geben darf. Er selbst hat sich in eine für ihn angemessene Position zu bringen, läuft Ihm bzw. den Männern entgegen und wirft sich vor Ihm/ihnen mit seinem Angesicht auf die Erde. Mit dieser unterwürfigen Haltung, die den eigenen Augenkontakt vermeidet, erweist er sich Ihm/ihnen gegenüber nicht als eigenständiger Gastgeber, sondern vielmehr als Knecht, der um eine visuelle Zuwendung ersuchen muss: „Mein Herr, wenn ich Gunst in deinen Augen gefunden habe, geh doch nicht an deinem Knecht vorüber!“ (V 3)
Genau an dieser Stelle ist das „Angesicht-Heben“ angesagt. Wenn der HERR bzw. die drei Männer das Angesicht Abrahams aus dessen Unterwürfigkeit heben und damit ihm Seine/ihre Gunst erweisen, kann er Ihm/ihnen als Gastgeber gegenübertreten und damit zu Ansehen bzw. Anerkennung bei Ihm/ihnen kommen. Der Herrliche Zuspruch „Tu, wie du gesagt hat“ (V 5) macht Abraham gegenüber Ihm/ihnen handlungsfähig. Erhebt solchermaßen ein Höherrangiger das Angesicht des Niederrangigen, begegnen sie sich auf Augenhöhe. Der Höherrangige selbst wird damit beobachtbar. Sein eigenes Ansehen hängt fortan davon ab, was ihm die Angesichtserhobenen zuerkennen werden. In der Öffentlichkeit seines Ansehens lässt sich das eigene Handeln nicht länger verbergen. Dies zeigt sich im Abgang der Herrn bzw. der drei Männer, wo sich der Herr selbst fragen muss: „Soll ich Abraham verheimlichen, was ich tun will?“ (V 17) Da kann Abraham unverschämt dem Herrn nähertreten und auf Augenhöhe mit Ihm – ganz parteiisch, wohnt doch dort sein Neffe Lot – über die Abwendung Dessen Gerichtshandeln über Sodom und Gomorra verhandeln: „Willst du auch den Gerechten mit den Ruchlosen wegraffen? Vielleicht gibt es fünfzig Gerechte in der Stadt: Willst du auch sie wegraffen und nicht doch dem Ort vergeben wegen der fünfzig Gerechten in ihrer Mitte? Fern sei es von dir, so etwas zu tun: den Gerechten zusammen mit dem Frevler töten. Dann ginge es ja dem Gerechten wie dem Frevler. Das sei fern von dir. Sollte der Richter der ganzen Erde nicht Recht üben?“ (Genesis 18,23-25) Abraham hält also dem Herrn dessen eigenes Ansehen vor, obwohl er selbst sich bewusst ist, dass er vor Ihm selbst „Staub und Asche“ ist (V 27). Auf zehn Gerechte vor Ort vermag er Ihn herunterzuhandeln, schlussendlich doch nicht genug, um Sodom vor der Zerstörung zu bewahren. Gott sei Dank zeigt Lot am Stadttor von Sodom den beiden Gottesboten gegenüber ein ähnlich unterwürfiges bzw. gastfreundliches Verhalten wie sein Onkel Abraham, so dass auch sein Angesicht gottgünstig erhoben wird. In der göttlichen Ansehung seiner Person entkommt er mit seiner Familie um den Preis eigener „Rücksichtslosigkeit“ dem Strafgericht.
„Seht zu, was ihr tut; denn nicht im Auftrag von Menschen haltet ihr Gericht, sondern im Auftrag des Herrn. Er steht euch in der Rechtsprechung zur Seite. Lasst euch also von der Furcht des Herrn leiten und handelt gewissenhaft; denn beim Herrn, unserem Gott, gibt es keine Ungerechtigkeit, kein Ansehen der Person, keine Bestechlichkeit.“ (2.Chronik 19,6f) Was Joschafat, König von Juda, den von ihm eingesetzten Richtern anweist, ist eine unparteiliche Rechtsprechung – eben ohne Ansehen der Person. Dies heißt, dass Richterinnen und Angeklagte nicht in einem gegenseitigen Ansehungsverhältnis bzw. reziproken Anerkennungsverhältnis stehen dürfen. Das Angesicht weder von Angeklagten noch von Klägern darf eben nicht auf die Augenhöhe der Richter gebracht werden. Andernfalls wären diese darauf bedacht, im parteiischen Urteilsspruch sich ihr eigenes Ansehen bei anderen zu bewahren.
„Du kannst mein Angesicht nicht schauen; denn kein Mensch kann mich schauen und am Leben bleiben.“ (Exodus 33,20) Da hat Mose schon die Gunst in den Augen des Herrn gefunden (Exodus 33,17), da haben der Herr und Mose miteinander freundschaftlich von Angesicht zu Angesicht geredet (Exodus 33,11), und doch verweigert der Herr Mose die Schau Seiner Herrlichkeit. Da könnte man an einen lebensvernichtenden Lichtenergieüberschuss denken. Was jedoch plausibler erscheint ist die göttliche Vermeidung wechselseitiger Ansehungsverhältnissen. Wer das Angesicht des Herrn ansieht, würde selbst sehen, wie der Herr all das Geschehen anzusehen bzw. wo Er zugesehen hätte. In einem derartigen Beobachtungsverhältnis wäre man selbst in das göttliche Ansehen involviert und könnte damit gemeinsame Sache mit Ihm machen: Ich sehe, was Du siehst und kann mich damit guten Gewissens vor Dir sehen lassen. An dem von Gott ungerichtet Mitangesehenen würde sich dieser als „Komplize“ des Geschehens erweisen. So muss es dabei bleiben, was der Apostel Paulus als Spiegelblick zur Sprache gebracht hat:
„Jetzt schauen wir in einen Spiegel und sehen nur rätselhafte Umrisse, dann aber schauen wir von Angesicht zu Angesicht. Jetzt ist mein Erkennen Stückwerk, dann aber werde ich durch und durch erkennen, so wie ich auch durch und durch erkannt worden bin.“ (1.Korinther 13,12)
der Kommentar ist eine Frage an den Verfasser:wie ist Ihre Position zur Ges f Gaubensreform ?
es ist schwer sich nicht selbst gegenseitig zu unterstellen man sei ein Pharisäer oder Phhilister wenn man für seine Bibelauslegung schon zugeben muß,daß anfangs die Spielregeln bekannt und akzeptiert sein müssen um dem (willkürlichen)Treiben noch zu folgen….Sie finden in der Bibel immer Argumente für und gleichwohl gegen eine Auslegung…..Hier verabschiede ich mich von Ihnen als glaubhaftem Interpreten.!!!!!!!!!!!!!!!!