„Kein Leben muss erst durch besondere Qualitäten und Leistungen den Nachweis seines Rechts auf Leben erbringen.“ Ulrich Eibach über das Leben

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Was Ulrich Eibach 2002 im Evangelischen Soziallexikon zur Bestimmung des Lebens geschrieben, ist immer noch lesenswert:

Leben

Von Ulrich Eibach

1. Biologisch

Kennzeichen von Leben sind Stoff­wechsel, Bewegung, Wachstum, Vermehrung. Bedin­gung von Leben ist das Vorhandensein von Zellen mit Erb­gut (Genom, Genetik). Leben ist ein Geschehen, das sich auf verschiedenen Integrationsstufen (Zellen, Organe) abspielt, die eine sich selbst regu­lierende und zentrier­te Ganzheit bilden, den Organismus, der als Lebensträger das Individuum konstituiert. Bei höheren Organismen mit geschlechtlicher Fortpflanzung be­ginnt das Leben mit der Verschmelzung von väterlichem und mütterlichem Erbgut. Dessen Neu­kombination bildet die Grundlage eines genetisch einmaligen Individuums und setzt einen kontinuierlichen Ent­wicklungsprozess von Leben in Gang, der mit dessen Tod endet. Biolo­gisch betrachtet dient der Organismus der Weitergabe des Erbguts, ist als sol­cher sterblich, während das Erbgut in den Nachkom­men (Art) weiterlebt. Der Tod tritt ein mit dem unwi­der­ruflichen Zusammenbruch der integrierenden Funk­tionen des Organismus (Zentralnervensys­tem, Herz-Kreislauf-Sys­tem). Bei höheren Tieren, insbesondere Säugern, bildet das Gehirn die zentrale integrierende Instanz, so dass mit dem Hirntod (Tod des Gesamthirns) der Orga­nismus in kur­zer Zeit unwi­derruflich in seine Teile verfallt (Transplantationsmedizin). Or­ganismen sind sich selbst orga­nisierende „offene Systeme“, die nur in Wechselbeziehung mit ihrer Umwelt leben und sich fortpflanzen können.

2. Anthropologisch

Traditionell hat man unterschie­den zwischen körperlichem und seeli­schem Leben, hat den „In­nenaspekt“ des Lebens als Seele bezeichnet, im Gegen­satz zum „Außenas­pekt“, dem Körper. In der Wechsel­beziehung zur Umwelt bilden Körper und Seele eine Ganzheit, den Leib. Er ist konstitutives Ausdrucksfeld der „Seele“ und Eintrittsfeld der Mit- und Umwelt, al­so auch des kulturellen Lebens (H. Plessner). Leben existiert nur leibhaft, vollzieht sich in Beziehungen der Mit­welt zum leibhaften Dasein und innerhalb des Leibes als Ver­hältnis der Seele zum Körper. Dabei baut sich die „In­nenwelt“ (Seele) durch die Beziehungen zur Mit- und Außenwelt auf. Das „Sein-in-Beziehungen“, das Angewiesensein auf andere und anderes hat seinsmäßigen Vorrang vor dem „Selbststand“, dem „Aus-sich-selbst-Leben“. [934]

In der abendländischen Tradition wurde betont, dass die Seele das Prinzip des Lebens ist. Die Besonderheit menschlichen Lebens wird seit Platon meist damit be­gründet, dass ihm eine Geist­seele eingestiftet ist, die seinshaft Teil hat am „Göttlichen“. Dem entsprach der Dualis­mus von Körper und Seele, die Abwertung des körperlichen Lebens, das den Menschen von der Ver­wirkli­chung seines geistigen Wesens abhalte. Aristoteles betonte zwar mehr die Einheit des seelischen Lebensprinzips, gliederte dieses in eine vegetative, animalische (sensi­tive) und rationa­le Seele, die Teil habe am göttli­chen Weltgeist (Nous). Letztere zeichne menschliches Leben aus (animal rationale). Im Gefolge griechischen Den­kens vertraten die Kirchenväter die Ansicht, dass die Seele eine vom Körper getrennt existierende, wenn auch von Gott geschaffene „Sub­stanz“ sei, durch deren Ein­wohnung Leben erst zu menschlichem Leben werde. Daraus re­sultierte die Frage, wann diese Seele dem Körper eingestiftet wird, ab wann der Körper eine Geistseele hat. Einige Kirchenväter (Tertullian, Augustinus, später M. Luther) vertraten die An­sicht, dass die Seele zu­gleich mit dem körperlichen Samen von den Eltern geschaffen und weitergegeben werde (Traduzianismus), andere, dass die Eltern das körperliche Leben erzeugen, Gott selbst ihm aber in einem besonderen Akt die Seele ein­stiftet (Kreatianismus), entweder zeitgleich mit der Zeu­gung des leiblichen Leben durch die Eltern (Simultantheo­rie, so die meisten Kirchenväter, Albertus Magnus, Calvin) oder zeitlich versetzt dazu (so Thomas v. Aquin in Anschluss an Aristoteles). Der platoni­sche Dualis­mus von Körper und Seele fand in der Neu­zeit seine Fortsetzung in der Entgegensetzung von Geist und Materie durch Descartes, der auch den menschli­chen Körper als Maschine be­trachtete, die durch die Vernunftseele regiert wird. Insbesondere die Philosophie des deut­schen Idealismus orientierte sich in ihrem Menschenbild nur an den höchsten geisti­gen Fähig­keiten. Mensch ist, wer über Geist, Vernunft verfügt, darin am „Göttlichen“ teilhat und sich kraft des Geistes in Freiheit über die Eingebundenheit in das natürliche Leben erhebt. Demge­genüber hat die Lebensphiloso­phie (L. Klages, F. Nietzsche) und die Psycho­analyse (S. Freud) den Vorrang der Gefühle, der triebhaften und unbewussten Lebenskräfte für den Le­bensvollzug herausgestellt und der Materia­lismus das Bewusst­sein nur als ein Epiphänomen materieller Hirnprozesse verstanden. Der Verlust des Glaubens an eine ewige, geistige Welt („Göttliche“) führte – insbesondere seit C. Darwin den Menschen in Tierreich eingeordnet hatte – dazu, dass seine Sonderstellung im Bereich des Lebens nicht mehr durch die Teilhabe an der geistigen Welt, sondern aus dem Ver­gleich mit empirischen Leistungen der höchst entwickelten Tiere begründet werden mus­ste. Menschliches Leben ist weniger durch seine biologische (J.G. [935] Herder, A. Gehlen, H. Plessner). Sein Lebenssinn ist nicht iden­tisch mit den biologischen Lebenszwecken (Er­haltung der Art), so dass der Mensch nach dem Sinn seines Lebens suchen muss und ihn in Freiheit gestalten kann, ohne den Grenzen biolo­gischen Lebens entrinnen zu können. Er weiß um seinen Tod und empfindet ihn als Problem. All diese Besonderheiten vermögen aller­dings eine einmalige qualitative Besonderheit mensch­lichen Lebens auf empirischer Basis kaum zu begründen. Wenig­stens bei einigen Primaten sind Ansätze von Selbstbewusstsein unverkennbar, ohne dass bis­her ge­klärt ist, wie sich Bewusstsein aus materiellen Hirnprozessen entwickelt. Die Behaup­tung, dass menschli­chem Leben eine seinsmäßige und deshalb auch wertmäßige qua­litative Son­derstellung allein deshalb zukomme, weil es biologisch zur Gattung „Mensch“ gehört, wird heute von positivis­tischen Philosophen auch als Gattungse­goismus (Speziezismus) verworfen (P. Singer).

3. Theologisch

Im Gegensatz zur griechischen Traditi­on betrachtet die Bibel Körper und Seele nicht als zwei getrennte Substanzen. Leben hat seinen ermöglichen­den und tragenden Grund nicht in sich selbst, ist Ge­schöpf. Anfang und Ende des Lebens sind Fügungen, die dem Erleben und Han­deln des Ge­schöpfs entzogen sind. Auch der Mensch verdankt sein Leben anderen, und zwar letztlich nicht den Eltern (diese sind nach der theologischen Tradition nur causae secundae), sondern Gott, dem Schöpfer (causa prima). „Ich glaube, dass mich Gott geschaffen hat samt allen Kreatu­ren“ (M. Luther, Kleiner Katechismus). Auch der Mensch ist hinsichtlich sei­nes Seins und Wer­dens nicht nur am Anfang, sondern das ganze Leben hindurch von der Gabe des Le­ben schaf­fenden Geistes Gottes abhängig (Gen 2,7; Ps 104,29f. u.ö.). Die Zuwendung Gottes ist die alles Leben schaffende und er­haltende Seinsbeziehung, die Vorrang hat vor all dem, was Gott durch die dem Menschen ermöglichte Frei­heit zum Handeln wirklich werden lässt. Das Ange­wiesensein auf die Zuwendung und Liehe anderer, Gottes und der Mitmen­schen, ist die fun­damentale, Selbstsein ermöglichende und begrenzende Grund­struktur des Lebens. Indem der Mensch diese Abhängigkeit bejaht, versteht er sich als endliches Geschöpf, zu des­sen begrenzten Lebenskräften die Fähigkeit zu Leistung und Glück, aber auch zu Ent­sagung, Lei­den und Annah­me des Todes gehört. Gelingendes Leben ist nicht mit un­gebro­chener Ge­sundheit zu verwechseln. Nicht der Tod als Grenze des Lebens ist ein Übel, sondern das Lei­den unter der Leben gewaltsam zerrütten­den Macht des Todes (Röm 8,19ff). Leben ist dem Menschen nicht nur von Gott vorgegeben, sondern auch zur Gestaltung aufgegeben. Er kann den Sinn seines Lebens zwar nicht „machen“, sich ihm als Angebot oder Herausforde­rung aber öffnen oder ihn verfehlen, und er kann an Sinnlosigkeit leiden (Suizid). Nach christ­licher Sicht gelingt das Leben nur, wenn der Mensch nicht auf seine Selbstverwirklichung aus-[936] gerichtet bleibt (Mk 8,35), sondern sich im Glauben auf Gott hin und in der Liebe zum Nächs­ten öffnet. Leben verwirklicht sich im Mit- und Füreinander (M. Bu­ber), aus und in Bezie­hungen der Liebe. Irdisches Leben ist be­stimmt, teilzuhaben am ewi­gen Leben Gottes, das nicht erst nach dem Tod beginnt, sondern das irdische Leben qualifi­ziert als von Gott bejah­tes, geliebtes und daher im Tod nicht vergehen­des Leben (Joh 11,15; 17,3), zu­gleich aber das irdische Leben als ein „vorletztes Gut“ (D. Bonhoef­fer) erweist. Die Be­sonderheit mensch­lichen Lebens besteht darin, dass Gott den Menschen zu seinem Partner, zum Hören und zur Antwort auf sein Wort geschaffen hat. Er ist bestimmt und befähigt, Ver­antwortung für sein eigenes Leben, das seiner Mitmenschen, der Mitkreatur und die Umwelt zu überneh­men (Gottebenbildlichkeit).

4. Lebensrecht

Nach dem Grundgesetz (Art. 2,2 GG) hat jeder Mensch „das Recht auf Leben und körperliche Un­versehrtheit“. Es wird heute vor allem in Frage gestellt, wenn die spezifischen Signaturen des Menschenlebens, die es von tierischem Leben unterscheiden, noch nicht (Schwanger­schaftsab­bruch), nicht mehr oder nie (Hirngeschädigte u.a.) empirisch feststellbar sind. Um­stritten ist, was zu schützen ist, das Leben oder bestimmte empirisch feststellbare Eigenschaf­ten des Lebens (Selbst­bewusstsein, Freiheit u.a.), an deren Vorhandensein em­piristisch-positivistische Philosophen (J. Locke, P. Singer u.a.) das Prädikat Person und eine entspre­chende Men­schenwürde binden. Zu schützen sind dann diese empirischen Qualitäten des Lebens. Die Personwürde ist keine unempirische transzendente Größe mehr. Sie kann durch Krankheit und Be­hinderung verloren gehen oder gar nicht entwickelt sein. Derarti­gem angeblich „lebensunwer­ten“ Leben wird der Wert ei­nes zu schützenden Rechtsguts abge­sprochen, insbe­sondere wenn es für andere und die Gesellschaft zur dauernden Last wird (Euthanasie, Pflege).

Aus christlicher Sicht hat menschliches Leben sein Lebensrecht dadurch, dass es ist, von Gott gewollt und zur Gotteben­bildlichkeit geschaffen ist, die erst im Reich Gottes vollendet wird. Diese in Gottes Handeln begründete, realiter noch zukünftige und transzendente Menschen­würde ist schon jetzt als Kontinuum bleibend und jedem Moment des biologischen Lebens zugesprochen, so dass sie weder durch Krankheit noch durch moralisches Versagen in Verlust geraten kann. Die Prädikate Würde und Person sind nicht nur bestimmten neurophy­siologi­schen, geistiges Leben ermöglichenden Hirnleistungen, sondern dem biologischen Lebens­träger als Ganz­heit zugesprochen. Sie können selbst den frühen Lebensstadien nicht abgespro­chen werden, auch wenn im Falle von Konflikten zwischen Leben die Differenzierungsgrade von Leben ethisch bedeut­sam werden dürfen (Schwangerschaftsabbruch). Kein Leben muss erst durch besondere Qualitäten und Leistungen den Nachweis seines Rechts [937] auf Leben erbringen. Person ist der Mensch durch das, was Gott an ihm und für ihn tut, zur empirisch fassbaren Persönlichkeit (Person) wird er durch sein eigenes oder das Handeln anderer (Erzie­hung u.a.). Auch hin­ter der zer­rütteten Persönlichkeit haben wir die von Gott gewollte und geliebte Person zu achten und sie entspre­chend ihrer Würde und Hilfebedürftigkeit zu behan­deln, unabhängig vom Nutzen bzw. Schaden für andere.

Insofern biologisches Leben soziales und geistiges Leben erst ermöglicht, ist es der immer zu schüt­zende „Basiswert“. Deshalb konkretisiert sich nach dem Grundgesetz die Achtung der Würde (Art. 1,1) im Recht auf Leben und kör­perliche Unversehrtheit und im Verbot der Be­nachteili­gung Behinderter (Art. 2,2 u. 3). „Lebensunwert“ ist christ­lich gesehen kein denk­barer Begriff (K. Barth).

Der besondere Beitrag, den das christliche Verständ­nis von Menschenwürde in die Ethik ein­bringt, muss vor allem in der Unterscheidung von Wert (im Sinne von Würde) und Nutzen entfaltet werden. Mensch­liches Leben stellt einen Letzt- und Selbstwert dar, der we­nigstens hinsichtlich seines Daseins selbst nicht nach seinem „Wert für“, seinem Nutzen verrechnet, nicht bloß als Mittel zum Zweck gebraucht werden darf (I. Kant). Umstritten ist ethisch und theologisch, ob auch nichtmenschlichem Leben ein entsprechender Eigen­wert zukommt. Das Recht kennt einen solchen nicht. Lebensphilosophische Ansätze gehen davon aus, dass allem Leben eine verschieden kräftige Ausprägung eines allge­meinen Willens zum Leben inne­wohnt, dass der im Men­schen seiner selbst bewusst gewordene Wille zum Leben Ehrfurcht vor allem Lebendigen gebietet (A. Schweitzer), dass das Dasein selbst ein solches Sol­len gebietet (H. Jonas). Ob und wie ein solches Sol­len ohne Rückgriff theologische Aussagen zu begrün­den ist, ist um­stritten (Umwelt). Aus christl. Sicht ist Gott der Schöpfer allen Lebens und verleiht ihm ein Da­seinsrecht primär um seiner selbst willen (Ps 104). Der Mensch hat die Mitge­schöpflichkeit allen Lebens zu achten, trägt Verantwortung für das Leben (Gen 2,15). Seinen Ei­genwert kann und soll er aber nicht unterschiedslos, sondern abgestuft nach der Höhe seiner Entwicklung und dem Grad seiner Lebensdienlichkeit schützen.

5. Lebensqualität

Der Begriff bezeichnet die materi­ellen, seelischen und sozialen Bedingungen für eine hu­man gelingendes Leben, sowohl in Hinsicht auf objektiv be­schreibbare Lebensumstände (Ernäh­rung, Gesundheitslei­stungen, Arbeitsbedingungen, natürliche Umwelt, Bildung, Teilhabe am sozia­len Leben u.a.) als auch das subjektive Wohlbefinden (Lebensstandard, Exis­tenzmini­mum). Der Begriff entstand in den ökologi­schen Krisenerfahrungen der 1960/70-er Jahre, als man die Bedrohtheit des Lebens durch technische Zivilisation und Bevölkerungswachstum erkannte (Club of Rome). Wachstum muss nicht ein Mehr an Lebensqualität bewirken. Insbe­sondere in der Medi­zin wird der Be-[938]griff („quality of life“) heute gebraucht, um die ein­sei­tige Bemessung des Erfolgs von Behandlungen an der Verlängerung der Lebenszeit, der Remission von Krankheiten u.a. durch das subjektiv wahrgenommene und bewertete Wohlbe­finden der Patienten zu korrigie­ren (Gesundheit). Durch diesen „Subjektbezug“ des Begriffs Lebensqualität will man zugleich der Gefahr ent­gegentreten, dass aus einer Bemessung der Lebensqualität an „objektiven“ Kriterien eine Fremdbestimmung wird, die Patienten von der Zuteilung von Gesundheitslei­stungen ausschließt, oder man gar einen „Lebensunwert“ konsta­tiert. Diese Gefahr ist nur zu vermeiden, indem die Bemessung der Lebensqualität ausschließ­lich dem Zweck dient, das Wohlergehen der einzelnen Patienten zu fördern, ihnen durch Be­handlungen nicht mehr zu schaden als zu helfen, nicht aber dazu, Menschen mit mangelnder Lebensqualität aus ökonomi­schen oder sozia­len Gründen Gesundheitsleistungen vorzuenthal­ten. Die zunehmend übliche Bemessung der Lebensqualität nach standardisierten Verfahren lässt diese schnell zum der­artigen Ausschlusskriterium werden.

Lit.: K. Barth, Die Kirchliche Dogmatik, III/41951, 366-683 – H. Jo­nas, Das Prinzip Verant­wortung. Versuch einer Ethik für die tech­nische Zivilisation, 1979 – W. Pannenberg, An­thropologie in theologischer Perspektive, 1983 – A. Schweitzer, Die Ehrfurcht vor dem Le­ben. Grundtexte aus 5 Jahrzehnten, 19885 – P. Schölmerich/G. Thews (Hg.), „Lebensqua­lität“ als Bewertungskriterium in der Medizin, 1990 – G. Seifert (Hg.), Lebensqualität in unserer Zeit. Modebegriff oder neues Denken, 1992 – M. Honecker, Grundriß der Sozial­ethik, 1995, 77-149 (Lit.) – G. Rager (Hg.), Beginn, Personalität und Würde des Menschen, 1997 (Lit.) – P. Singer, Leben und Tod. Der Zusammenbruch der traditionellen Ethik, 1998 – U. Eibach, Menschenwürde an den Grenzen des Lebens. Einführung in ethische Probleme des Gesund­heitswesens aus christlicher Sicht, 2000 (Lit.).

Martin Honecker u.a. (Hrsg), Evangelisches Soziallexikon, NA, Stuttgart 2002, Sp. 933-938.

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