Was die Grablegung Jesu uns über Sargpflicht sagt: „der kaufte ein Leinentuch und nahm ihn ab und wickelte ihn in das Tuch und legte ihn in ein Grab“

Was die Grablegung Jesu uns über Sargpflicht sagt

In Bayern gibt es eine gewachsene Bestattungskultur – dazu gehört die christliche Tradition einer Sargpflicht. Diese Tradition wollen wir auch künftig erhalten“, hatte die Gesundheitsministerin Melanie Huml vor einigen Wochen im bayerischen Landtag gesagt. Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind die letzten Bundesländer, die noch eine Sargpflicht kennen.

Eine christliche Tradition wird geltend gemacht, und dabei ist im Evangelium etwas ganz anderes über die Grablegung Jesu erzählt: „Und als es schon Abend wurde und weil Rüsttag war, das ist der Tag vor dem Sabbat, kam Josef von Arimathäa, ein angesehener Ratsherr, der auch auf das Reich Gottes wartete, der wagte es und ging hinein zu Pilatus und bat um den Leichnam Jesu. Pilatus aber wunderte sich, dass er schon tot sei, und rief den Hauptmann und fragte ihn, ob er schon lange gestorben sei. Und als er’s erkundet hatte von dem Hauptmann, gab er Josef den Leichnam. Und der kaufte ein Leinentuch und nahm ihn ab und wickelte ihn in das Tuch und legte ihn in ein Grab, das war in einen Felsen gehauen, und wälzte einen Stein vor des Grabes Tür.“ (Markus 15,42-46)

Bestattung eines Kartäusers
Bestattung eines Kartäusers

Dass Tote in Särgen bzw. Sarkophagen zu bestatten sind, ist weder eine gewöhnliche biblische noch eine Christusbestimmte Tradition. Nur in Genesis 50,26 sowie in Lukas 7,14 ist von einem Sarg die Rede. Die ersten christlichen Sarkophage sind erst ab dem späten 3. Jahrhundert nach Christus belegt. In einigen Ordensgemeinschaften, etwa bei den Kartäusern, hat sich der Brauch erhalten, die Toten ohne Sarg auf einem Holzbrett liegend in der Erde beizusetzen.

Wenn Muslime ihre Verstorbene ohne Sarg in Leintüchern bestatten, folgen sie der biblischen Tradition. Nur werden sie dafür nicht das Vorbild der Grablegung Jesu geltend machen, bestreitet ja der Islam dessen Kreuzestod.

Hier mein Text als pdf.

1 Kommentar

  1. Hat dies auf NAMENSgedächtnis rebloggt und kommentierte:

    Es tut sich etwas in Bayern: In der Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 11. März 2021 (BestVÄndV), die zum 1. April 2021 in Kraft tritt, ist eine Lockerung der Sargpflicht vorgesehen. Mit der Reform können die Friedhofsträger vor Ort künftig darüber entscheiden ob auf ihrem Friedhof Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässig sein sollen. Da kann es im Hinblick auf Ostern eigentlich nur heißen: Eine Bestattung im Leichentuch ist selbstverständlich möglich, heißt es doch in den Evangelien bezüglich der Grablegung unseres Herrn Jesus Christus: „42 Und als es schon Abend wurde und weil Rüsttag war, das ist der Tag vor dem Sabbat, 43 kam Josef von Arimathäa, ein angesehener Ratsherr, der auch auf das Reich Gottes wartete; der wagte es und ging hinein zu Pilatus und bat um den Leichnam Jesu. 44 Pilatus aber wunderte sich, dass er schon tot war, und rief den Hauptmann und fragte ihn, ob er schon länger gestorben wäre. 45 Und als er’s erkundet hatte von dem Hauptmann, überließ er Josef den Leichnam. 46 Und der kaufte ein Leinentuch und nahm ihn ab vom Kreuz und wickelte ihn in das Tuch und legte ihn in ein Grab, das war in einen Felsen gehauen, und wälzte einen Stein vor des Grabes Tür. 47 Aber Maria Magdalena und Maria, die Mutter des Joses, sahen, wo er hingelegt war.“ (Markus 15,42-47)

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