Augsburger Bekenntnis vollständig in heutigem Deutsch: „Nach göttlichem Recht besteht deshalb das bischöfliche Amt darin, das Evangelium zu predigen, Sünden zu vergeben, Lehre zu (be)urteilen und die Lehre, die gegen das Evangelium ist, zu verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenkundig ist, aus der christlichen Gemeinde auszuschließen – und zwar ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort (sine vi humana, sed verbo). Und hierin sind die Pfarrleute und die Kirchen den Bischöfen gehorsam zu sein schuldig gemäß dieses Spruches Christi: »Wer euch hört, der hört mich« (Lk 10,16). Wenn die Bischöfe aber etwas gegen das Evangelium lehren, festsetzen oder einrichten, haben wir Gottes Befehl, in einem solchen Fall nicht gehorsam zu sein.“

Wer nach einer Textfassung des Augsburger Bekenntnisses in heutiger Sprache sucht, wird im Internet nicht wirklich fündig. Auf der VELKD-Seite wie auch auf der ELKB-Seite ist der zweite Teil des Augsburger Bekenntnisses ab Artikel 22 nur auszugsweise abgedruckt. Und auf der EKD-Seite hört das Augsburger Bekenntnis nach Artikel 21 auf. Dabei hat es gerade der Artikel 28 in sich, auch im Hinblick auf evangelische Kirchenleitung. Hier die vollständige Fassung des Augsburger Bekenntnisses in heutigem Deutsch, die von Horst Georg Pöhlmann bearbeitet worden ist: 

Das Augsburger Bekenntnis

Vorrede

Allerdurchlauchtigster, großmächtigster, unüberwindlichster Kaiser, allergnädigster Herr!

Eure Kaiserliche Majestät hat vor kurzem einen allgemeinen Reichstag hierher nach Augsburg gnädig ausgeschrieben mit der Anzeige und dem ernsten Begehren, in der Sache, die unseren und des christlichen Namens Erbfeind, den Türken, betrifft, wie ihm durch beharrliche Hilfe kräftig widerstanden werden kann. Auch soll beraten werden, »wie wegen des Zwiespaltes in dem heiligen Glauben und der christlichen Religion gehandelt werden könnte«. Und es sollte »Fleiß darauf verwendet werden, zwischen uns selbst die Ansicht, Überzeugung und Meinung eines jeden in Liebe und Güte zu hören, zu verstehen und zu erwägen, und sie zu einer gemeinsamen christlichen Wahrheit zusammenzubringen und auszugleichen. Alles, was auf beiden Seiten nicht richtig ausgelegt oder getan worden ist, soll abgestellt werden. Und durch uns alle soll eine gemeinsame wahre Religion angenommen und eingehalten werden und wir so, wie wir alle unter Einem Christus sind und streiten, auch alle in Einer Gemeinschaft, Kirche und Einigkeit leben«. Weil wir — der Kurfürst und die mit ihm unten genannten Fürsten zusammen mit unseren Verbündeten – ebenso wie die anderen Kurfürsten, Fürsten und Stände5 dazu geladen worden sind, haben wir uns die Ehre gegeben, daß wir, ohne uns zu rühmen, mit den ersten hierher gekommen sind. Gemäß diesem Ausschreiben und zu seiner untertänigsten Durchführung hat Eure Kaiserliche Majestät wegen der den Glauben berührenden Sachen alle Kurfürsten, Fürsten und Stände gnädig, auch dringend und ernsthaft aufgefordert, daß ein jeder – entsprechend dem erwähnten Ausschreiben Eurer Kaiserlichen Majestät – seine Ansicht, Überzeugung und Meinung zu diesen Irrtümern, Zwiespältigkeiten und Mißbräuchen usw. deutsch und lateinisch schriftlich abfassen und übergeben solle. Hierauf wurde dann Eurer Kaiserlichen Majestät nach eingehender Erwägung und Beratung am vergangenen Mittwoch vorgetragen, daß wir zu unserem Teil bereit sind, das Unsere entsprechend den Wünschen Eurer Kaiserlichen Majestät deutsch und lateinisch heute, Freitag,‘ zu übergeben. Wir überreichen und übergeben hiermit und in untertänigstem Gehorsam gegenüber Eurer Kaiserlichen Majestät die Lehren unserer Pfarrer und Prediger, – [damit] auch unser Bekenntnis – [nämlich] was und auf welche Weise sie aufgrund göttlicher, heiliger Schrift in unseren Ländern, Fürstentümern, Herrschaften, Städten und Gebieten predigen, lehren, halten und unterrichten.

Und wir bieten Eurer Kaiserlichen Majestät, unserm allergnädigsten Herrn, in aller Untertänigkeit an, falls die anderen Kurfürsten, Fürsten und Stände jetzt auch eine zweifache schriftliche Darlegung ihrer Meinung und Überzeugung lateinisch und deutsch übergeben sollten, daß wir uns mit ihren Freunden und mit ihnen gern über bequeme, gemeinsame Wege unterreden wollen; und, soweit es immer angemessen und möglich ist, wollen wir uns verständigen, damit unsere von beiden Seiten als Parteien schriftlich vorgebrachten Vorlagen und Wünsche zwischen uns selbst »in Liebe und Güte« behandelt und diese Zwiespältigkeiten zu einer gemeinsamen wahren Religion [zusammen]-geführt werden mögen – »wie wir alle unter Einem Christus sind und streiten« und Christus bekennen sollen – alles gemäß dem mehrfach angeführten Ausschreiben Eurer Kaiserlichen Majestät und nach göttlicher Wahrheit; weil wir denn auch Gott den Allmächtigen in höchster Demut anrufen und bitten wollen, seine göttliche Gnade dazu zu verleihen. Amen.

Wo aber die Verhandlung bei unseren Herren, Freunden und Würdenträgern, den Kurfürsten, Fürsten und Ständen der anderen Partei so, wie das Ausschreiben Eurer Kaiserlichen Majestät meint – nämlich durch »angemessene Verhandlung miteinander in Liebe und Güte« — nicht glückt und unersprießlich sein wird, [auch dann] aber soll es bei uns an nichts fehlen, was im Einklang mit Gott und dem Gewissen der christlichen Einheit dienen kann oder mag; wie [das] Eure Kaiserliche Majestät und unsere genannten Freunde, die Kurfürsten, Fürsten und Stände und jeder Liebhaber der christlichen Religion, dem diese Sachen zu Ohren kommen, aus Nachfolgendem – unserem und der Unseren Bekenntnis – gnädig, freundlich und hinreichend vernehmen können.

Eure Kaiserliche Majestät hat früher – insbesondere durch eine auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1526 öffentlich verlesene Instruktion – den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches gnädig zu verstehen gegeben, daß Eure Kaiserliche Majestät aus dort genannten Gründen nicht die Meinung habe, in Sachen unseres heiligen Glaubens Beschlüsse fassen zu lassen, sondern sich beim Papst für die Abhaltung eines Konzils nachdrücklich einsetzen wollte. Und es wurde vor einem Jahr auf dem letzten Reichstag zu Speyer entsprechend einer schriftlichen Instruktion den Kurfürsten, Fürsten und Ständen des Reiches durch Eurer Kaiserlichen Majestät Statthalter im Reich, den König von Ungarn und Böhmen usw., samt Eurer Kaiserlichen Majestät Sprecher und verordneten Kommissaren unter anderem vorgetragen und bekanntgemacht, daß auf dem Reichstag zu Regensburg seitens des Statthalters, Amtsverwalters und der Räte der Kaiserlichen Regierung, auch der Botschafter der abwesenden Kurfürsten, Fürsten und Stände Eurer Kaiserlicher Majestät Entschluß wegen des Allgemeinen Konzils bedacht und dessen Ansetzung auch als fruchtbar erkannt worden ist. Weil sich aber die Angelegenheiten zwischen Eurer Kaiserlichen Majestät und dem Papst zu gutem, christlichem Einvernehmen entwickelten, so daß Eure Kaiserliche Majestät gewiß waren, daß der Papst ein solches Allgemeines Konzil zu halten nicht verweigert, so hat sich Eure Kaiserliche Majestät gnädig erboten, daß sie darauf hinwirkt, daß der Papst ein solches Allgemeines Konzil zusammen mit Eurer Kaiserlichen Majestät zum ersten auszuschreiben bewillige und daß in der Sache nichts unterlassen werden sollte.

So erklären wir hiermit gegenüber Eurer Kaiserlichen Majestät in aller Untertänigkeit und zum wiederholten Male im besprochenen Fall fernerhin unsere Bereitschaft zu einem solchen allgemeinen, freien, christlichen Konzil, wie es auf allen Reichstagen, die von Eurer Kaiserlichen Majestät während Eurer Regierung im Reich gehalten worden sind, durch Kurfürsten, Fürsten und Stände aus hohen und tapferen Beweggründen beschlossen wurde. Wir haben uns auch zusammen mit Eurer Kaiserlichen Majestät wegen dieser höchst wichtigen Sache bereits früher in rechtlicher Weise und Form auf [ein solches Konzil] berufen und [an dasselbe] appelliert. Dies halten wir hiermit nochmals aufrecht und werden davon weder angesichts dieser oder der folgenden Verhandlung Abstand nehmen, es sei denn, die zwiespältigen Sachen werden schließlich »in Liebe und Güte« – gemäß dem Ausschreiben Eurer Kaiserlichen Majestät – gehört, erwogen, beigelegt und zu einer christlichen Einigkeit ausgeglichen. Dies bezeugen wir hiermit öffentlich und beharren auf unserem Protest. Und was jetzt Artikel für Artikel folgt, ist unser und der Unseren Bekenntnis.

I. Teil Artikel des Glaubens und der Lehre

Artikel 1: Von Gott

Zuerst wird einträchtig laut Beschluß des Konzils von Nizäa gelehrt und festgehalten, daß ein einziges göttliches Wesen sei, das Gott genannt wird und wahrhaftig Gott ist, und daß doch drei Personen in diesem einen göttlichen Wesen sind, alle drei gleich mächtig, gleich ewig: Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist. Alle drei sind Ein göttliches Wesen, ewig, unteilbar, unendlich, von unermeßlicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Unter dem Wort „Person“ (persona) wird nicht ein Teil, nicht eine Eigenschaft an einem anderen Sein verstanden, sondern etwas, was in sich selbst besteht (selbständig ist), so wie die Kirchenväter in dieser Sache dieses Wort gebraucht haben.

Deshalb werden alle Irrlehren verworfen, die diesem Artikel widersprechen, wie die Manichäer, die zwei Götter annehmen: einen bösen und einen guten; ebenso die Valentinianer, Arianer, Eunomianer, Mohammedaner und alle ähnlichen; auch die Samosatener, die alten und die neuen, die nur Eine Person annehmen und über die zwei [anderen], „das Wort“ (= Christus, Joh 1,1ff.) und den Heiligen Geist, die Sophisterei vertreten und sagen, daß es nicht „unterschiedliche Personen“ seien, sondern „das Wort“ bedeute leibliches (gesprochenes) Wort oder Stimme, und der Heilige Geist sei eine erschaffene Regung in den Geschöpfen.

Artikel 2: Von der Erbsünde

Weiter wird bei uns gelehrt, daß nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, daß sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können, daß auch diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden. Damit werden die Pelagianer und andere verworfen, die die Erbsünde nicht für eine Sünde halten, damit sie die Natur fromm machen durch natürliche Kräfte, in Verachtung des Leidens und Verdienstes Christi.

Artikel 3: Vom Sohn Gottes

Ebenso wird gelehrt, daß Gott, der Sohn Mensch geworden ist, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und daß die zwei Naturen, die göttliche und die menschliche, also in einer Person untrennbar vereinigt, Ein Christus sind, der wahrer Gott und wahrer Mensch ist, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt, gestorben und begraben, daß er ein Opfer nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle anderen Sünden war und Gottes Zorn versöhnte, ebenso daß dieser Christus hinabgestiegen ist zur Hölle (Unterwelt), am dritten Tage wahrhaftig auferstanden ist von den Toten und aufgefahren ist in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, daß er ewig über alle Geschöpfe herrsche und regiere; daß er alle, die an ihn glauben, durch den Heiligen Geist heilige, reinige, stärke und tröste, ihnen auch Leben und allerlei Gaben und Güter austeile und sie schütze und beschirme gegen den Teufel und die Sünde; daß dieser Herr Christus am Ende öffentlich kommen wird, zu richten die Lebenden und die Toten usw. laut dem Apostolischen Glaubensbekenntnis.

Artikel 4: Von der Rechtfertigung

Weiter wird gelehrt, daß wir Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit vor Gott nicht durch unser Verdienst, Werk und Genugtuung erlangen können, sondern daß wir Vergebung der Sünde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnade um Christi willen durch den Glauben, wenn wir glauben, daß Christus für uns gelitten hat und daß uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Denn diesen Glauben will Gott als Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, ansehen und zurechnen, wie der Hl. Paulus zu den Römern im 3. und 4. Kapitel sagt.

Artikel 5: Vom Predigeramt

Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, daß wir durch Christi Verdienst, nicht durch unser Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn wir das glauben. Und es werden die Wiedertäufer verdammt und andere, die lehren, daß wir den Heiligen Geist ohne das leibhafte Wort des Evangeliums durch eigene Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.

Artikel 6: Vom neuen Gehorsam

Auch wird gelehrt, daß dieser Glaube gute Früchte und gute Werke hervorbringen soll und daß man gute Werke tun muß, und zwar alle, die Gott geboten hat, um Gottes willen. Doch darf man nicht auf solche Werke vertrauen, um dadurch Gnade vor Gott zu verdienen. Denn wir empfangen Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit durch den Glauben an Christus – wie Christus selbst spricht: „Wenn ihr alles getan habt, sollt ihr sprechen: Wir sind untüchtige Knechte.“ So lehren auch die Kirchenväter. Denn Ambrosius sagt: „So ist es bei Gott beschlossen, daß, wer an Christus glaubt, selig ist und nicht durch Werke, sondern allein durch den Glauben ohne Verdienst Vergebung der Sünde hat.“

Artikel 7: Von der Kirche

Es wird auch gelehrt, daß allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muß, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, daß das Evangelium einträchtig im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht werden. Und es ist nicht zur wahren Einheit der christlichen Kirche nötig, daß überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten Zeremonien eingehalten werden, wie Paulus zu den Ephesern sagt: „ Ein Leib und ein Geist, wie ihr berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph 4,4.5).

Artikel 8: Was die Kirche sei?

Ebenso, obwohl die christliche Kirche eigentlich nichts anderes ist als die Versammlung aller Gläubigen und Heiligen, jedoch in diesem Leben unter den Frommen viele falsche Christen und Heuchler, auch öffentliche Sünder bleiben, sind die Sakramente gleichwohl wirksam, auch wenn die Priester, durch die sie gereicht werden, nicht fromm sind; wie denn Christus selbst sagt: „ Auf dem Stuhl des Mose sitzen die Pharisäer“ usw. (Mt 23,2). Deshalb werden die Donatisten und alle anderen verdammt, die anders lehren.

Artikel 9: Von der Taufe

Von der Taufe wird gelehrt, daß sie notwendig ist und daß durch sie Gnade angeboten wird; daß man auch die Kinder taufen soll, die durch die Taufe Gott überantwortet und gefällig werden, d. h. in die Gnade Gottes aufgenommen werden. Deshalb werden die verworfen, die lehren, daß die Kindertaufe nicht richtig sei.

Artikel 10: Vom heiligen Abendmahl

Vom Abendmahl des Herrn wird so gelehrt, daß der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird. Deshalb wird auch die Gegenlehre verworfen.

Artikel 11: Von der Beichte

Von der Beichte wird so gelehrt, daß man in der Kirche die private Absolution oder Lossprechung beibehalten und nicht wegfallen lassen soll, obwohl es in der Beichte nicht nötig ist, alle Missetaten und Sünden aufzuzählen, weil das doch nicht möglich ist: „Wer kennt seine Missetat?“ (Ps 19, 13).

Artikel 12: Von der Buße

Von der Buße wird gelehrt, daß diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie Buße tun, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll. Nun ist wahre, rechte Buße eigentlich nichts anderes als Reue und Leid oder das Erschrecken über die Sünde und doch zugleich der Glaube an das Evangelium und die Absolution, nämlich daß die Sünde vergeben und durch Christus Gnade erworben ist. Dieser Glaube tröstet wiederum das Herz und macht es zufrieden. Danach soll auch die Besserung folgen und daß man von Sunden lasse; denn dies sollen die Früchte der Buße sein – wie Johannes sagt: „Tut rechtschaffene Frucht der Buße“ (Mt 3, 8). Hiermit werden die verworfen, die lehren, daß diejenigen, die einmal fromm geworden sind, nicht wieder in Sünden fallen können. Andererseits werden auch die Novatianer verworfen, die die Absolution denen verweigerten, die nach der Taufe gesündigt hatten. Auch werden die verworfen, die nicht lehren, daß man durch Glauben Vergebung der Sünde erlangt, sondern durch unsere Genugtuung.

Artikel 13: Vom Gebrauch der Sakramente

Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente nicht nur als Zeichen eingesetzt sind, an denen man die Christen äußerlich erkennen kann, sondern daß sie Zeichen und Zeugnis sind des göttlichen Willens gegen uns, um dadurch unseren Glauben zu erwecken und zu stärken. Darum fordern sie auch Glauben und werden dann richtig gebraucht, wenn man sie im Glauben empfängt und den Glauben durch sie stärkt.

Artikel 14: Vom Kirchenregiment

Vom Kirchenregiment (kirchlichen Amt) wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen soll ohne ordnungsgemäße Berufung.

Artikel 15: Von Kirchenordnungen

Von Kirchenordnungen, die von Menschen gemacht sind, lehrt man bei uns, diejenigen einzuhalten, die ohne Sünde eingehalten werden können und die dem Frieden und der guten Ordnung in der Kirche dienen, wie bestimmte Feiertage, Feste und dergleichen. Doch werden dabei die Menschen unterrichtet, daß man die Gewissen nicht damit beschweren soll, als seien solche Dinge notwendig zur Seligkeit. Darüber hinaus wird gelehrt, daß alle Satzungen und Traditionen, die von Menschen zu dem Zweck gemacht worden sind, daß man dadurch Gott versöhne und Gnade verdiene, dem Evangelium und der Lehre vom Glauben an Christus widersprechen. Deshalb sind Klostergelübde und andere Traditionen über Fastenspeisen, Fasttage usw., durch die man Gnade zu verdienen und für die Sünde Genugtuung zu leisten meint, nutzlos und gegen das Evangelium.

Artikel 16: Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment

Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen ohne Sünde in Obrigkeit, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen, in ihnen mitstreiten, kaufen und verkaufen, auferlegte Eide leisten, Eigentum haben, eine Ehe eingehen können usw. Hiermit werden die Wiedertäufer verdammt, die lehren, daß das oben Angezeigte unchristlich sei. Auch werden diejenigen verdammt, die lehren, daß es christliche Vollkommenheit sei, Haus und Hof, Weib und Kind leiblich zu verlassen und dies alles aufzugeben, wo doch allein das die rechte Vollkommenheit ist: rechte Furcht Gottes und rechter Glaube an Gott. Denn das Evangelium lehrt nicht ein äußerliches, zeitliches, sondern ein innerliches, ewiges Wesen und die Gerechtigkeit des Herzens; und es stößt nicht das weltliche Regiment, die Polizei (Staatsordnung) und den Ehestand um, sondern will, daß man dies alles als wahrhaftige Gottesordnung erhalte und in diesen Ständen christliche Liebe und rechte, gute Werke, jeder in seinem Beruf, erweise. Deshalb sind es die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten und Gesetzen gehorsam zu sein in allem, was ohne Sünde geschehen kann. Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Artikel 17: Von der Wiederkunft Christi zum Gericht

Auch wird gelehrt, daß unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und zur ewigen Strafe verdammen wird. Deshalb werden die Wiedertäufer verworfen, die lehren, daß die Teufel und die verdammten Menschen nicht ewige Pein und Qual haben werden. Ebenso werden hier einige jüdische Lehren verworfen, die sich auch gegenwärtig ausbreiten, nach denen vor der Auferstehung der Toten eitel (reine) Heilige, Fromme ein weltliches Reich aufrichten und alle Gottlosen vertilgen werden.

Artikel 18: Vom freien Willen

Vom freien Willen wird so gelehrt, daß der Mensch in gewissem Maße einen freien Willen hat, äußerlich ehrbar zu leben und zu wählen unter den Dingen, die die Vernunft begreift. Aber ohne Gnade, Hilfe und Wirkung des Heiligen Geistes kann der Mensch Gott nicht gefallen, Gott nicht von Herzen fürchten oder an ihn glauben oder nicht die angeborenen, bösen Lüste aus dem Herzen werfen, sondern dies geschieht durch den Heiligen Geist, der durch Gottes Wort gegeben wird. Denn so spricht Paulus: „Der natürliche Mensch vernimmt nichts vom Geist Gottes“ (1. Kor 2,14).

Damit man erkennen kann, daß hiermit nichts Neues gelehrt wird, seien – wie folgt – die klaren Worte Augustins über den freien Willen aus dem 3. Buch Hypognostikon angefügt: »Wir bekennen, daß in allen Menschen ein freier Wille ist; denn sie haben ja alle einen natürlichen, angeborenen Verstand und eine Vernunft, [jedoch] nicht, um [damit] Gott gegenüber etwas erreichen zu können, wie zum Beispiel Gott von Herzen zu lieben und zu fürchten; sondern allein in den äußerlichen Werken dieses Lebens haben sie die Freiheit, Gutes oder Böses zu wählen. Mit „Gut“ meine ich das, was die Natur tun kann, wie zum Beispiel auf dem Acker zu arbeiten oder nicht, zu essen, zu trinken, zu einem Freund zu gehen oder nicht, Kleidung anzuziehen oder abzulegen, zu bauen, ein Weib zu nehmen, ein Handwerk zu betreiben oder dergleichen Nützliches und Gutes zu tun. Doch auch dieses alles ist und besteht nicht ohne Gott, sondern es ist alles aus ihm und durch ihn. Dagegen kann der Mensch aus eigener Wahl auch Böses unternehmen wie zum Beispiel vor einem Abgott niederknien, einen Totschlag verüben usw.«

Artikel 19: Über die Ursache der Sünde

Von der Ursache der Sünde wird bei uns gelehrt: wiewohl Gott der Allmächtige die ganze Natur geschaffen hat und erhält, so bewirkt doch der verkehrte Wille in allen Bösen und Verächtern Gottes die Sünde, wie es denn der Wille des Teufels und aller Gottlosen ist, der sich, sobald Gott seine Hand abzog, von Gott weg dem Argen zugewandt hat, wie Christus sagt: „Der Teufel redet Lügen aus seinem Eigenen“ (Joh 8,44).

Artikel 20: Vom Glauben und guten Werken

Den Unseren wird in unwahrer Weise nachgesagt, daß sie gute Werke verbieten. Denn ihre Schriften über die Zehn Gebote und andere beweisen, daß sie von rechten christlichen Ständen und Werken einen guten nützlichen Bericht und eine Ermahnung hinterlassen haben, worüber man früher wenig gelehrt hat; sondern man hat in allen Predigten vor allem zu kindischen, unnötigen Werken, wie Rosenkränze, Heiligenverehrung, Mönchwerden, Wallfahrten, Fastenordnungen, Feiertage, Bruderschaften usw. angetrieben. Diese unnötigen Werke rühmen auch unsere Gegner jetzt nicht mehr so sehr wie früher. Außerdem haben sie auch gelernt, nun vom Glauben zu reden, über den sie doch früher gar nicht gepredigt haben. Sie lehren jetzt, daß wir vor Gott nicht allein aus Werken gerecht werden, sondern fügen den Glauben an Christus hinzu und sagen, daß Glaube und Werke uns vor Gott gerecht machen, welche Lehre etwas mehr Trost bringen mag, als wenn man allein lehrt, auf Werke zu vertrauen.

Weil nun die Lehre vom Glauben, die das Hauptstück im christlichen Wesen ist, lange Zeit – wie man bekennen muß – nicht betrieben worden ist, sondern überall allein die Lehre von den Werken gepredigt wurde, ist von den Unseren folgende Unterrichtung gegeben worden: Erstlich, daß unsere Werke uns nicht mit Gott versöhnen und uns nicht Gnade erwerben können, sondern das geschieht allein durch den Glauben – wenn man nämlich glaubt, daß uns um Christi willen die Sünden vergeben werden, der allein der Mittler ist, um den Vater zu versöhnen. Wer nun meint, das durch Werke zu erreichen und dadurch Gnade zu verdienen, der verachtet Christus und sucht einen eigenen Weg zu Gott gegen das Evangelium.

Diese Lehre vom Glauben wird deutlich und klar bei Paulus vielerorts vertreten, besonders hier: „Aus Gnade seid ihr selig geworden durch den Glauben, und das nicht aus euch, sondern Gottes Gabe ist es, nicht aus Werken, damit sich niemand rühme“ (Eph 2,8) usw.

Daß hierdurch von uns kein neues Verständnis des Glaubens eingeführt worden ist, kann man aus Augustinus beweisen, der diese Sache ausführlich behandelt und ebenfalls lehrt, daß wir durch den Glauben an Christus Gnade erlangen und vor Gott gerecht werden und nicht durch Werke, wie sein ganzes Buch „ Über den Geist und den Buchstaben“ beweist.

Obwohl nun diese Lehre von nicht sachkundigen Leuten sehr verachtet wird, so zeigt sich doch, daß sie für schwache und erschrockene Gewissen sehr tröstlich und heilsam ist. Denn das Gewissen kann nicht durch Werke zu Ruhe und Frieden kommen, sondern allein durch den Glauben, wenn es bei sich mit Gewißheit schließt, daß es um Christi willen einen gnädigen Gott hat – wie auch Paulus sagt: „Weil wir durch den Glauben gerecht geworden sind, haben wir Ruhe und Frieden vor Gott“ (Röm 5,1). Diesen Trost hat man früher nicht in Predigten verkündet, sondern hat die armen Gewissen zu eigenen Werken angetrieben, und man hat sich dabei mancherlei Werke vorgenommen. Denn einige hat das Gewissen in die Klöster gejagt in der Hoffnung, dort durch das Klosterleben Gnade zu erwerben. Einige haben sich andere Werke ausgedacht, durch die sie Gnade verdienen und für die Sünde Genugtuung leisten wollten. Viele von ihnen haben erfahren, daß man nicht zum Frieden kommt. Darum ist es notwendig gewesen, diese Lehre vom Glauben an Christus zu predigen und mit Nachdruck zu betreiben, damit man weiß, daß man allein durch den Glauben ohne eigenes Verdienst Gottes Gnade ergreift.

Es werden auch die Menschen davon unterrichtet, daß man hier nicht von einem solchen Glauben redet, den auch die Teufel und Gottlosen haben, die auch die Historien glauben, daß Christus gelitten hat und auferstanden ist von den Toten, sondern man redet von dem wahren Glauben, der glaubt, daß wir durch Christus Gnade und Vergebung der Sünden erlangen. Und wer nun weiß, daß er durch Christus einen gnädigen Gott hat, der kennt auch Gott, ruft ihn an und ist nicht ohne Gott wie die Heiden. Denn diesen Artikel von der Vergebung der Sünden glauben Teufel und Gottlose nicht. Darum sind sie Gottes Feinde, können ihn nicht anrufen, nichts Gutes von ihm erhoffen. Und so, wie das hier ausgeführt wurde, redet die Heilige Schrift vom Glauben, und sie versteht unter Glauben nicht ein solches Wissen, das Teufel und gottlose Menschen haben. Denn so wird im 11. Kapitel an die Hebräer vom Glauben gelehrt, daß Glauben nicht allein sei ein die Historien wissen, sondern Zuversicht zu Gott zu haben, seine Zusage zu empfangen. Und auch Augustinus erinnert uns daran, daß wir das Wort > Glauben< in der Heiligen Schrift so verstehen sollen, daß es Zuversicht zu Gott, daß er uns gnädig ist, heiße und nicht nur heiße, solche Historien wissen, die auch die Teufel wissen.

Ferner wird gelehrt, daß gute Werke geschehen sollen und müssen, aber nicht, daß man darauf vertraut, durch sie Gnade zu verdienen, sondern um Gottes willen und zu Gottes Lob. Der Glaube ergreift immer nur die Gnade und die Vergebung der Sünde; und weil durch den Glauben der Heilige Geist gegeben wird, darum wird auch das Herz befähigt, gute Werke zu tun. Denn zuvor, weil es ohne den Heiligen Geist ist, ist es zu schwach; dazu befindet es sich in der Gewalt des Teufels, der die arme menschliche Natur zu vielen Sünden antreibt, wie wir’s an den Philosophen sehen, die versucht haben, ehrlich und unsträflich zu leben, sie haben es aber dennoch nicht erreicht, sondern sind in viele große, offenkundige Sünden gefallen. So geht es mit dem Menschen, der ohne den rechten Glauben und ohne den Heiligen Geist lebt und sich allein aus eigener menschlicher Kraft regiert.

Deshalb ist diese Lehre vom Glauben nicht zu schelten, daß sie gute Werke verbiete, sondern vielmehr dafür zu rühmen, daß sie lehrt, gute Werke zu tun, und Hilfe anbietet, wie man zu guten Werken kommen kann. Denn außer dem Glauben und außerhalb von Christus ist menschliche Natur und Vermögen viel zu schwach, gute Werke zu tun, Gott anzurufen, im Leiden Geduld zu haben, den Nächsten zu lieben, befohlene Ämter fleißig auszurichten, gehorsam zu sein, böse Lust zu meiden usw. Solche hohen und rechten Werke können ohne die Hilfe Christi nicht geschehen, wie er selbst sagt: „ Ohne mich könnt ihr nichts tun“ (Joh 15,5).

Artikel 21: Vom Dienst der Heiligen

Vom Heiligendienst wird von den Unseren so gelehrt, daß man der Heiligen gedenken soll, damit wir unseren Glauben stärken, wenn wir sehen, wie ihnen Gnade widerfahren und auch wie ihnen durch den Glauben geholfen worden ist; außerdem soll man sich an ihren guten Werken ein Beispiel nehmen, ein jeder in seinem Beruf, gleichwie Kaiserliche Majestät seliglich und göttlich dem Beispiel Davids folgen soll, wenn er Krieg gegen die Türken führt; denn beide sind im königlichen Amt, das von ihnen Schutz und Schirm für ihre Untertanen fordert. Aus der Hl. Schrift kann man aber nicht beweisen, daß man die Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen suchen soll. „Denn es ist nur ein einziger Versöhner und Mittler gesetzt zwischen Gott und den Menschen, Jesus Christus“ (1.Tim 2,5). Er ist der einzige Heiland, der einzige Hohepriester, Gnadenstuhl und Fürsprecher vor Gott (Röm 8,34). Und er allein hat zugesagt, daß er unser Gebet erhören will. Nach der Hl. Schrift ist das auch der höchste Gottesdienst, daß man diesen Jesus Christus in allen Nöten und Anliegen von Herzen sucht und anruft: „Wenn jemand sündigt, haben wir einen Fürsprecher bei Gott, der gerecht ist, Jesus“ (1. Joh 2,1) usw.

Abschluß des ersten Teils:

Dies ist beinahe die Zusammenfassung der Lehre, die in unseren Kirchen zum rechten christlichen Unterricht und zum Trost der Gewissen sowie zur Besserung der Gläubigen gepredigt und gelehrt wird. Wie wir ja auch unsere eigene Seele und Gewissen nicht gern vor Gott durch Mißbrauch des göttlichen Namens oder Wortes der höchsten Gefahr aussetzen oder unseren Kindern und Nachkommen eine andere Lehre hinterlassen oder vererben als eine solche, die dem reinen göttlichen Wort und der christlichen Wahrheit gemäß ist. Weil denn diese Lehre in der Heiligen Schrift klar begründet ist und außerdem der allgemeinen christlichen, ja auch der römischen Kirche, soweit das aus den Schriften der Kirchenväter festzustellen ist, nicht zuwider noch entgegen ist, meinen wir auch, daß unsere Gegner in den oben aufgeführten Artikeln mit uns nicht uneinig sind. Deshalb handeln diejenigen ganz unfreundlich, vorschnell und gegen alle christliche Einigkeit und Liebe, die die Unseren als Ketzer abzusondern, zu verwerfen und zu meiden suchen, ohne daß sie dafür einen triftigen Grund in einem göttlichen Gebot oder in der Schrift haben. Denn die Uneinigkeit und den Zank gibt es vor allem wegen einiger Traditionen und Mißbräuche. Wenn denn nun an den Hauptartikeln kein vorfindlicher Ungrund oder Mangel festzustellen ist und dies unser Bekenntnis göttlich und christlich ist, sollten sich die Bischöfe billigerweise, selbst wenn bei uns wegen der Tradition ein Mangel wäre, wohlwollender erweisen; obwohl wir hoffen, stichhaltige Gründe und Ursachen anführen zu können, warum bei uns einige Traditionen und Mißbräuche abgeändert worden sind.

2. TEIL Umstrittene Artikel, in denen die geänderten Mißbräuche aufgezählt werden

Da nun von den Artikeln des Glaubens in unseren Kirchen nichts gegen die Heilige Schrift oder die allgemeine christliche Kirche (ecclesia catholica) gelehrt wird, sondern lediglich einige Mißbräuche geändert wurden, die zum Teil mit der Zeit von selbst eingerissen sind, zum Teil mit Gewalt durchgesetzt wurden, halten wir es für notwendig, diese [Mißbräuche] aufzuzählen und die Ursache aufzuzeigen, warum hier Änderungen geduldet wurden. Hieraus möge Eure Kaiserliche Majestät erkennen, daß wir dabei nicht unchristlich oder frevelhaft gehandelt haben, sondern wir durch Gottes Gebot, das höher zu achten ist als alle Gewohnheit, gedrängt worden sind, solche Änderungen zu gestatten.

Artikel 22: Von den beiden Gestalten des Sakraments

Den Laien werden bei uns aus folgendem Grund beide Gestalten des Sakraments [des Hl. Abendmahls, Brot und Wein] dargereicht. Denn dies ist ein klarer Befehl und ein Gebot Christi Matth 26: »Trinkt alle daraus «. Hier gebietet Christus mit klaren Worten vom Kelch, daß alle aus ihm trinken sollen. Und damit niemand diese Worte anfechten und so auslegen kann, als stehe dies allein den Priestern zu, weist Paulus darauf hin, daß die ganze Versammlung der Kirche in Korinth beide Gestalten gebraucht hat (1. Kor 11,20ff.). Und dieser Brauch ist lange Zeit in der Kirche erhalten geblieben, wie man aus den Historien und den Schriften der Kirchenväter beweisen kann. Cyprian erwähnt vielerorts, daß damals den Laien der Kelch dargereicht wurde. So sagt der Hl. Hieronymus, daß die Priester, die das Sakrament darreichen, dem Volk das Blut Christi austeilen. So gebietet selbst Papst Gelasius, daß man das Sakrament nicht zerteilen soll. Man findet auch nirgends einen Canon (Kirchengesetz), der da gebietet, von den Laien sei allein Eine Gestalt zu empfangen. Auch weiß niemand, wann oder durch wen diese Gewohnheit, nur Eine Gestalt zu nehmen, eingeführt wurde, obwohl der Kardinal Cusanus zu wissen meint, wann diese Sitte eingeführt wurde. Nun ist offenkundig, daß eine solche Gewohnheit, die gegen Gottes Gebot und auch gegen die alten Canones (Kirchengesetze) eingeführt wurde, unrecht ist. Darum war es nicht zulässig, die Gewissen derjenigen, die das Heilige Sakrament gemäß der Einsetzung Christi zu empfangen begehrt haben, zu beschweren und zu zwingen, gegen die Ordnung unseres Herrn Christus zu handeln. Und weil die Teilung des Sakraments der Einsetzung Christi widerspricht, wird auch bei uns die übliche Prozession mit dem Sakrament unterlassen.

Artikel 23: Vom Ehestand der Priester

Es ist bei jedermann hohen und niederen Standes eine große, mächtige Klage in der Welt gewesen über die große Unzucht und das wilde Wesen und Leben der Priester, die das Keuschheitsgebot nicht zu halten vermochten; und es war mit solchen greulichen Lastern immer schlimmer geworden. Um so viel häßliches, großes Ärgernis, Ehebruch und andere Unzucht zu vermeiden, haben sich bei uns einige Priester in den ehelichen Stand begeben. Sie geben als Ursache dafür an, daß sie aus hoher Gewissensnot hierzu gedrängt und bewegt worden sind, da die HI. Schrift klar bezeugt, daß der eheliche Stand von Gott dem Herrn eingesetzt worden ist, um Unzucht zu vermeiden; wie Paulus sagt: » Um Unzucht zu vermeiden, soll ein jeder sein eigen Eheweib haben; ebenso: »Es ist besser, zu heiraten als zu brennen «. Und wenn Christus sagt: » Das Wort fassen nicht alle« (Mt 19,11), zeigt Christus – der wohl wußte, was dem Menschen möglich sei –, daß nur wenige Leute die Gabe haben, keusch zu leben; » Denn Gott hat den Menschen als Mann und Frau geschaffen «, Genesis 1. Ob es nun in menschlicher Macht oder Vermögen steht, ohne besondere Gabe und Gnade Gottes durch eigenen Entschluß oder ein Gelübde, Gottes, der hohen Majestät, Schöpfung zu verbessern oder zu ändern, hat die Erfahrung allzu klar gezeigt. Denn was an gutem, ehrbarem, zuchtvollem Leben, was an christlichem, ehrlichem oder redlichem Wandel bei vielen daraus folgte, welche greuliche, schreckliche Unruhe und Gewissensqual viele an ihrem Lebensende deshalb gehabt haben, das ist am Tage, und viele von ihnen haben es selbst bekannt. Weil denn Gottes Wort und Gebot durch kein menschliches Gelübde oder Gesetz geändert werden kann, haben aus diesen und anderen Ursachen und Gründen die Priester und andere Geistliche Ehefrauen genommen.

Es kann auch aus den Historien und den Schriften der Kirchenväter bewiesen werden, daß es in der christlichen Kirche von alters her Brauch war, daß Priester und Diakone Ehefrauen haben. Darum sagt Paulus: » Ein Bischof (Gemeindeleiter) soll unsträflich sein, Eines Weibes Mann «. (1. Tim 3,2) Es wurden auch in deutschen Landen erst vor vierhundert Jahren die Priester mit Gewalt zum Keuschheitsgelübde unter Verzicht auf den Ehestand gezwungen. Sie haben sich sämtlich auch so ernsthaft und nachdrücklich dagegen gewehrt, daß der Erzbischof von Mainz, der das neue päpstliche Edikt in dieser Sache bekanntgab, bei einem Aufruhr der ganzen Priesterschaft [im Jahre 1075] beinahe im Gedränge umgebracht worden wäre. Gleich von Anfang an wurde dieses Verbot so schnell und rücksichtslos durchgeführt, daß der Papst zu jener Zeit nicht nur den Priestern eine künftige Ehe verbot, sondern auch diejenigen Ehen auseinanderriß, die schon lange bestanden. Dies ist nicht allein gegen alle göttlichen, natürlichen und weltlichen Rechte, sondern auch gegen und wider die Canones (Kirchengesetze), die die Päpste selbst gemacht haben, und die berühmtesten Konzilien. Auch sind bei vielen hohen gottesfürchtigen, verständigen Leuten oft ähnliche Worte und Bedenken gehört worden, daß dieser erzwungene Zölibat und das Verbot des Ehestandes, den Gott selbst eingesetzt und jedem freigestellt hat, nichts Gutes, sondern nur viele große, böse Laster und viel Arges bewirkt habe. Es hat selbst auch einer der Päpste, Pius II, wie seine Historie zeigt, folgende Worte oft gesagt und von sich schreiben lassen: Es möge wohl einigen Grund dafür geben, warum den Geistlichen die Ehe verboten sei; es gäbe aber viel höhere, größere und wichtigere Gründe, warum man ihnen die Ehe wieder erlauben sollte. Zweifellos hat Papst Pius als ein verständiger, weiser Mann nach sorgfältiger Erwägung dieses Wort gesprochen.

Deshalb wollen wir in Untertänigkeit gegenüber der Kaiserlichen Majestät vertrauen, daß Eure Majestät als ein christlicher, hochlöblicher Kaiser gnädig beherzigen werde, daß jetzt in diesen letzten Zeiten und Tagen, von denen die HI. Schrift spricht, die Welt immer ärger und die Menschen immer anfälliger und schwächer werden.

Deshalb ist es wohl im höchsten Maße nötig, nützlich und christlich, sich dieser Einsicht zu befleißigen, damit nicht, wenn der Ehestand verboten bleibt, ärgere und schändlichere Unzucht und Laster in deutschen Landen einreißen möchten. Denn es wird ja niemand diese Sache weiser oder besser ändern oder machen können als Gott selbst, der den Ehestand eingesetzt hat, um menschlicher Schwachheit zu helfen und der Unzucht zu wehren.

Auch sagen die alten Canones (Kirchengesetze), man müsse zuweilen die Schärfe und Strenge lindern und abschwächen, um der menschlichen Schwachheit willen und um Ärgeres zu verhüten und zu vermeiden.

Nun wäre das wohl in diesem Falle christlich und dringend nötig. Warum soll der Ehestand der Priester und Geistlichen für die allgemeine christliche Kirche nachteilig sein, und das gerade bei Pfarrern und bei anderen, die der Kirche dienen sollen? Es wird wohl künftig an Priestern und Pfarrern mangeln, wenn dieses harte Verbot des Ehestands länger gelten soll.

So ist nun die Tatsache, daß die Priester und Geistlichen heiraten dürfen, auf das göttliche Wort und Gebot gegründet. Außerdem beweisen die Historien, daß die Priester verheiratet gewesen sind und daß das Gelübde der Keuschheit so viele häßliche, unchristliche Ärgernisse, so viel Ehebruch, schreckliche, unerhörte Unzucht und greuliche Laster angerichtet hat, ferner daß auch einige ehrliche Domherren sowie einige Angehörige der Kurie (urspr.: Kurtisan) in Rom das oft selbst zugegeben und klagend [sich darüber] ausgelassen haben, wie greulich und übermächtig solche Laster im Klerus verbreitet sind und Gottes Zorn erregen. Darum ist es erbärmlich, daß man den christlichen Ehestand nicht nur verboten, sondern an einigen Orten auch vorschnell zu bestrafen gewagt hat, als handle es sich um eine große Übeltat, während doch Gott in der Heiligen Schrift geboten hat, den Ehestand in allen Ehren zu halten. So ist auch der Ehestand in den kaiserlichen Rechten und in allen Monarchien, in denen es je Gesetze und Rechte gegeben hat, hoch gelobt. Erst in dieser Zeit beginnt man, die Leute nur ihrer Ehe wegen unschuldig zu martern, noch dazu Priester, die man mehr als andere schonen sollte, und dies geschieht nicht nur gegen das göttliche Recht, sondern auch gegen die Canones (Kirchengesetze). Der Apostel Paulus nennt 1. Tim 4 die Lehre, die die Ehe verbietet, eine Teufelslehre. So sagt Christus selbst Joh 8, der Teufel sei von Anfang an ein Mörder, was dann wohl beides zusammen stimmt. Es muß eine Teufelslehre sein, die Ehe zu verbieten und sich zugleich anzumaßen, eine solche Lehre mit Blutvergießen aufrechtzuerhalten.

Wie aber kein menschliches Gesetz Gottes Gebot außer Kraft setzen oder ändern kann, so kann auch kein Gelübde Gottes Gebot ändern. Darum gibt auch der Hl. Cyprian den Rat, daß die Frauen, wenn sie die [von ihnen] gelobte Keuschheit nicht halten können, heiraten sollen, und er sagt Epist 11 folgendes: »Wenn sie aber die Keuschheit nicht halten wollen oder können, ist es besser, daß sie heiraten, als daß sie wegen ihrer Lust ins Feuer fallen, und sie sollen sich wohl vorsehen, daß sie den Brüdern und Schwestern kein Ärgernis bereiten«.

Außerdem wenden auch alle Canones (Kirchengesetze) große Milde und Nachsicht gegenüber denjenigen an, die in der Jugend Gelübde abgelegt haben, wie denn Priester und Mönche zumeist in der Jugend aus Unwissenheit in einen solchen ehelosen Stand gekommen sind.

Artikel 24: Von der Messe

Man wirft den Unseren zu Unrecht vor, sie hätten die Messe abgeschafft. Denn es ist offenkundig, daß die Messe, ohne uns rühmen zu wollen, bei uns mit größerer Andacht und mit mehr Ernst gehalten wird als bei den Gegnern. So werden auch die Leute oftmals mit größter Sorgfalt vom heiligen Sakrament unterrichtet, wozu es eingesetzt ist und wie es zu gebrauchen ist, nämlich die erschrockenen Gewissen damit zu trösten, wodurch das Volk zur Teilnahme an Kommunion und Messe erzogen wird. Dabei wird auch vor anderen unrechten Lehren über das Sakrament gewarnt. So ist auch an der öffentlichen Zeremonie der Messe keine nennenswerte Änderung vorgenommen worden, außer daß an einigen Orten deutsche Gesänge neben dem lateinischen Gesang gesungen werden, um das Volk dadurch zu belehren und einzuüben. Denn alle Zeremonien dienen in erster Linie dazu, daß das Volk dadurch lernt, was von Christus zu wissen notwendig ist.

Nachdem aber die Messe offenkundig in der Vergangenheit auf mancherlei Weise mißbraucht worden ist, indem man einen Jahrmarkt daraus gemacht hat, man sie gekauft und verkauft hat und in allen Kirchen überwiegend um des Geldes willen gehalten hat, ist dieser Mißbrauch schon früher häufig von gelehrten und frommen Leuten angeprangert worden. Nun haben bei uns die Prediger darüber gepredigt und die Priester wurden an die schreckliche Drohung des Paulus erinnert, die eigentlich jeden Christen bewegen soll, nämlich daß, wer das Sakrament unwürdig gebraucht, am Leib und Blut Christi schuldig ist. Daraufhin sind solche Kauf- und Winkelmessen, welche bisher aus Zwang um des Geldes und der Pfründen der Priester willen gehalten werden mußten, in unseren Kirchen weggefallen.

Dabei wird auch der greuliche Irrtum angeprangert, daß man gelehrt hat, unser Herr Christus habe durch seinen Tod nur für die Erbsünde Genugtuung geleistet und die Messe als Opfer für die anderen Sünden eingesetzt, und so die Messe zu einem Opfer für die Lebenden und Toten gemacht, um dadurch Sünde wegzunehmen und Gott zu versöhnen. Daraus folgte weiter, daß man darüber diskutierthat, ob eine Messe, die für viele gehalten wird, genauso viel Gnade verdiene wie eine, die man gesondert für einen einzelnen hält. Von daher ist die große unzählbare Menge der Messen gekommen, weil man mit diesem Werk von Gott alles, wessen man bedurfte, erlangen wollte. Und es ist der Glaube an Christus und der rechte Gottesdienst darüber vergessen worden.

Darum ist – wie ohne Zweifel es die Not gefordert hat – ein Unterricht darüber erteilt worden, daß man weiß, wie das Sakrament recht zu gebrauchen ist. Erstens: Die HI. Schrift bezeugt an vielen Stellen, daß es kein Opfer für die Erbsünde und für andere Sünden gibt als allein den Tod Christi. Denn so steht an die Hebräer geschrieben, daß sich Christus einmal geopfert und dadurch für alle Sünden genuggetan hat. Es ist eine ganz unerhörte Neuerung in der Lehre der Kirche, daß der Tod Christi nur für die Erbsünde und sonst nicht auch für [alle] anderen Sünden Genugtuung geleistet haben soll. Deshalb ist zu hoffen, jedermann werde verstehen, daß dieser Irrtum nicht ohne Grund angeprangert worden ist.

Zweitens: So lehrt der hl. Paulus, daß wir vor Gott Gnade durch Glauben und nicht durch Werke erlangen. Im Widerspruch hierzu steht offenkundig dieser Mißbrauch der Messe, wenn man meint, durch dieses Werk Gnade zu erlangen; wie man ja auch weiß, daß man die Messe dazu gebraucht, durch sie Sünden abzulegen und Gnade und alle Güter bei Gott zu erlangen – nicht nur der Priester für sich, sondern auch für die ganze Welt und für andere, Lebende und Tote.

Drittens: Das heilige Sakrament ist nicht dazu eingesetzt, um dadurch ein Opfer für die Sünden darzubringen – denn das Opfer ist zuvor geschehen – sondern dazu, daß unser Glaube dadurch erweckt und die Gewissen getröstet werden, die durch das Sakrament vernehmen, daß ihnen von Christus Gnade und Vergebung der Sünde zugesagt sind. Deshalb fordert dieses Sakrament Glauben und wird ohne Glauben vergeblich gebraucht.

Die Messe ist also kein Opfer für andere Menschen, Lebende oder Tote, um ihre Sünden wegzunehmen, sondern sie soll eine Kommunion sein, in welcher der Priester und die anderen das Sakrament für sich selbst empfangen. Darum wird bei uns folgende Ordnung gehalten, daß man an Feiertagen und auch sonst, wenn Kommunikanten da sind, Messe hält und jeder, der das Sakrament begehrt, kommuniziert. So bleibt bei uns die Messe in ihrem rechten Gebrauch, wie sie früher in der Kirche gehalten wurde. Dies kann man aus dem hl. Paulus (1. Kor 11,20ff.), dazu auch aus den Schriften vieler Väter beweisen. Denn Chrysostomus redet davon, wie der Priester täglich am Altar steht und die einen zur Kommunion auffordert, anderen verbietet, hinzuzutreten. Auch zeigen die alten Canones (Kirchengesetze), daß nur ein Priester das Amt (Gemeindeabendmahl) gehalten und an die anderen Priester und Diakone ausgeteilt hat. Denn so lauten die Worte in einem Canon (Gesetz) [des Konzils] von Nizäa: Die Diakone sollen ordnungsgemäß nach den Priestern vom Bischof oder Priester das Sakrament empfangen.

Man hat hierdurch also keine Neuerung eingeführt, die es früher in der Kirche nicht gegeben hat, auch ist an den öffentlichen Zeremonien der Messe keine nennenswerte Änderung vorgenommen worden, es sei denn, daß die anderen, unnötigen Messen weggefallen sind, die mißbräuchlich neben der Pfarrmesse (Gemeindemesse) gehalten wurden. Deshalb soll billigerweise diese Art, Messe zu halten, nicht als ketzerisch und unchristlich verdammt werden. Denn man hat früher auch in den großen Kirchen, wo viel Volk gewesen ist, selbst an Tagen, wo viel Volk zusammenkam, nicht täglich Messe gehalten, wie die Kirchengeschichte Cassiodors zeigt – wonach man zu Alexandria am Mittwoch und Freitag die Schrift gelesen und ausgelegt hat, und sonst alle Gottesdienste ohne Messe gehalten hat.

Artikel 25: Von der Beichte

Die Beichte ist durch unsere Prediger nicht abgeschafft worden. Denn diese Gewohnheit wird bei uns beibehalten, das Sakrament denen nicht zu reichen, die nicht vorher verhört und absolviert (losgesprochen) wurden. Dabei wird das Volk fleißig unterrichtet, wie tröstlich das Wort der Absolution ist, wie hoch und teuer die Absolution zu achten ist. Denn es ist nicht die Stimme des anwesenden Menschen oder sein Wort, sondern das Wort Gottes selbst, der hier die Sünde vergibt. Denn die Absolution wird an Gottes Statt und auf Gottes Befehl ausgesprochen. Wie tröstlich, wie notwendig dieser Befehl und diese Gewalt der Schlüssel für die erschrockenen Gewissen sind, wird mit großem Fleiß gelehrt; dazu, daß Gott fordert, dieser Absolution nicht weniger zu glauben, als wenn Gottes Stimme selbst vom Himmel erschallt, und uns der Absolution fröhlich zu getrösten und zu wissen, daß wir durch diesen Glauben Vergebung der Sünde erlangen. Von diesen notwendigen Dingen haben früher die Prediger, die über die Beichte viel gelehrt haben, nicht ein Wörtlein gesagt, sondern nur die Gewissen mit langen Aufzählungen der Sünden, mit Genugtun, Ablaß, Wallfahrten und dergleichen gemartert. Und viele unserer Gegner geben selbst zu, daß bei uns über die rechte christliche Buße sachgemäßer geschrieben und gelehrt wird, als es lange Zeit vorher geschrieben und getan wurde.

So wird über die Beichte gelehrt, daß man niemand zwingen soll, die Sünden einzeln aufzuzählen; denn das ist unmöglich, wie der Psalm sagt: »Wer kennt seine Missetat?« Und Jeremia sagt: »Des Menschen Herz ist so arg, daß man’s nicht ergründen kann«. Die elende menschliche Natur steckt so tief in den Sünden, daß sie dieselben nicht alle sehen oder kennen kann, und sollten wir allein von denen absolviert werden, die wir aufzählen können, wäre uns wenig geholfen. Deshalb ist es nicht nötig, die Leute zu zwingen, die Sünden einzeln aufzuzählen. So haben es auch die Väter gehalten, wie man es findet, wo die Worte des Chrysostomus zitiert werden: »Ich sage nicht, daß du dich selbst öffentlich preisgeben noch bei einem anderen Menschen dich selbst anklagen oder schuldig sprechen sollst, sondern gehorche dem Propheten, der spricht: >Offenbare dem Herrn deine Wege<. Deshalb beichte Gott dem Herrn, dem wahrhaftigen Richter, in deinem Gebet; sage deine Sünde nicht mit der Zunge, sondern in deinem Gewissen«. Hier sieht man klar, daß Chrysostomus nicht dazu zwingt, die Sünden einzeln aufzuzählen. So lehrt auch eine Glosse zu, daß die Beichte nicht durch die Schrift geboten, sondern von der Kirche eingesetzt ist. Doch wird durch unsere Prediger fleißig gelehrt, daß die Beichte wegen der Absolution, die das Hauptstück und das Entscheidende an ihr ist, zum Trost der erschrockenen Gewissen und auch aus anderen Ursachen beizubehalten ist.

Artikel 26: Von der Unterscheidung der Speisen

Früher hat man so gelehrt, gepredigt und geschrieben, daß die Unterscheidung von Speisen und dergleichen von Menschen eingesetzte Traditionen dazu dienen, daß man dadurch Gnade verdient und für die Sünde Genugtuung leistet. Aus diesem Grund hat man täglich neue Fasten[gebote], neue Zeremonien, neue Ordnungen und dergleichen erdacht und ihre Einhaltung heftig und hart betrieben, als seien solche Dinge ein notwendiger Gottesdienst, durch den man Gnade verdient, wenn man sie einhält, und eine große Sünde geschehe, wenn man sie nicht einhält. Daraus ist viel schädlicher Irrtum in der Kirche gefolgt.

Erstens ist dadurch die Gnade Christi und die Lehre vom Glauben verdunkelt worden, die uns das Evangelium mit großem Ernst vorhält; und [diese Lehre] drängt entschieden darauf, daß man das Verdienst Christi hoch und teuer achtet und weiß, daß der Glaube an Christus hoch und weit über alle Werke zu setzen ist. Deshalb hat der hl. Paulus heftig gegen das Gesetz des Mose und menschliche Traditionen gefochten, damit wir lernen sollen, daß wir vor Gott nicht aus unseren Werken fromm werden, sondern allein durch den Glauben an Christus, daß wir um Christi willen Gnade erlangen. Diese Lehre ist dadurch fast ganz erloschen, daß man gelehrt hat, [es sei] mit festgesetztem Fasten, Unterscheidung der Speise, Kleider[vorschriften] usw. Gnade zu verdienen.

Zweitens haben solche Traditionen auch Gottes Gebot verdunkelt, denn man stellte diese Traditionen weit über Gottes Gebot. Dies allein hielt man für ein christliches Leben: Wer auf eine bestimmte Weise die [gottesdienstliche] Feier vollzog, betete, fastete und sich kleidete; das nannte man ein geistliches, christliches Leben. Gleichzeitig hielt man andere notwendige gute Werke für ein weltliches und ungeistliches Wesen, nämlich die, die jeder gemäß seiner Berufung zu tun schuldig ist, wie etwa, daß der Hausvater arbeitet, um Weib und Kind zu ernähren und zur Gottesfurcht aufzuziehen; [daß] die Hausmutter Kinder gebiert und sie pflegt, ein Fürst und die Obrigkeit Land und Leute regiert usw. Solche von Gott gebotenen Werke mußten ein weltliches und unvollkommenes Wesen sein; aber die Traditionen mußten den prächtigen Namen haben, allein heilige, vollkommene Werke zu heißen. Deshalb war kein Maß noch Ende, solche Traditionen zu schaffen.

Drittens sind solche Traditionen zu einer hohen Beschwerung der Gewissen geworden. Denn es war nicht möglich, alle Traditionen zu halten, und doch waren die Leute der Meinung, das wäre ein notwendiger Gottesdienst. Und Gerson schreibt, daß viele dadurch in Verzweiflung gefallen sind; einige haben sich auch selbst umgebracht, weil sie nichts vom Trost der Gnade Christi gehört haben. Denn man sieht an den Summisten und Theologen, wie die Gewissen verwirrt wurden, die versuchten, die Traditionen zusammenzufassen, und um ihre Angleichung bemüht waren, um den Gewissen zu helfen. Sie hatten so viel damit zu tun, daß darüber die ganze heilsame christliche Lehre von notwendigeren Sachen wie vom Glauben, vom Trost in hohen Anfechtungen und dergleichen vernachlässigt wurde. Darüber haben auch schon früher viele fromme, gelehrte Leute sehr geklagt, daß solche Traditionen viel Zank in der Kirche anrichten und daß fromme Leute dadurch gehindert wurden, zur rechten Erkenntnis Christi zu kommen. Gerson und mehrere andere haben heftig darüber geklagt. Ja, es hat auch Augustin mißfallen, daß man die Gewissen mit so vielen Traditionen beschwert hat. Deshalb weist er darauf hin, daß man sie nicht für nötig halten soll.

Darum haben die Unseren nicht aus Frevel oder in Verachtung der geistlichen Gewalt von diesen Sachen gelehrt, sondern es hat die hohe Not erforderlich gemacht, von den obengenannten Irrtümern [die Menschen] zu unterrichten, die aus einem Mißverständnis der Tradition erwachsen sind. Denn das Evangelium zwingt dazu, daß man in der Kirche die Lehre vom Glauben betreiben soll und muß, die doch nicht verstanden werden kann, wenn man meint, die Gnade durch selbstgewählte Werke zu verdienen.

Und es wird davon folglich gelehrt, daß man durch die Einhaltung erdachter menschlicher Traditionen nicht Gnade verdienen oder Gott versöhnen oder für die Sünde Genugtuung leisten kann. Und daher soll daraus kein notwendiger Gottesdienst gemacht werden. Dazu werden Gründe aus der Schrift herangezogen: Christus entschuldigt die Apostel Mt 15, als sie übliche Traditionen nicht einhielten, und sagt dazu: »Sie ehren mich vergeblich mit Menschengeboten«. Wenn er nun das einen vergeblichen Dienst nennt, ist er nicht notwendig. Und kurz danach [sagt er]: »Nicht was zum Mund eingeht, macht den Menschen unrein«. Ebenso sagt Paulus Röm 14: »Das Himmelreich besteht nicht in Speise oder Trank«.Ko12: »Niemand soll euch richten wegen Speise, Trank, des Sabbats usw.« Apg 15 sagt Petrus: »Warum versucht ihr Gott durch die Auflegung des Jochs auf die Hälse der Jünger, das weder unsre Väter noch wir tragen konnten? Sondern wir glauben, durch die Gnade unseres Herrn Jesus Christus selig zu werden, ebenso wie auch sie«. Hier verbietet Petrus, die Gewissen zu beschweren mit [immer] mehr äußerlichen Zeremonien, mögen sie nun von Mose oder anderen stammen. 1. Tim 4 werden solche Verbote, die [bestimmte] Speisen, die Ehe usw. verbieten, Teufelslehren genannt. Denn das widerspricht ganz und gar dem Evangelium, solche Werke einzusetzen oder zu tun, um damit Vergebung der Sünde zu verdienen oder [zu meinen], ohne solchen Dienst könne niemand Christ sein.

Daß man aber die Unseren beschuldigt, sie verböten Kasteiung und Zucht (Disziplin) wie Jovinian, läßt sich aus ihren Schriften widerlegen. Denn sie haben immer vom heiligen Kreuz gepredigt, daß Christen zu leiden verpflichtet sind und daß dies die rechte, ernsthafte und nicht erfundene Kasteiung ist.

Außerdem wird auch gelehrt, daß jeder verpflichtet ist, sich durch leibliche Übung wie Fasten und andere Anstrengung so zu halten, daß er keine Ursache zur Sünde bietet, nicht daß er mit solchen Werken Gnade verdient. Diese leibliche Übung soll nicht nur an bestimmten Tagen, sondern immer betrieben werden. Davon spricht Christus Lk 21: »Hütet euch, daß eure Herzen nicht beschwert werden mit Völlerei …« Ebenso: »Die Teufel fahren nur aus durch Fasten und Gebet«. Und Paulus sagt, er kasteie seinen Leib und bringe ihn zum Gehorsam. Damit macht er deutlich, daß Kasteiung nicht dazu dienen soll, uns damit Gnade zu verdienen, sondern den Leib geübt zu halten, damit er [einen] nicht hindert zu schaffen, was einem jeden nach seinem Beruf befohlen ist. Und es wird also nicht das Fasten verworfen, sondern daß man daraus, zur Verwirrung der Gewissen, ein notwendiges Tun für bestimmte Tage und Speisen gemacht hat.

Auch werden von unserer Seite viele Zeremonien und Traditionen eingehalten, wie die Ordnung der Messe und anderer Gesänge, Feste usw., die dazu dienen, daß in der Kirche Ordnung gehalten werde. Außerdem wird das Volk unterrichtet, daß solcher äußerer Gottesdienst nicht vor Gott fromm (gerecht) macht und daß man [ihn] ohne Gewissensbeschwerung halten soll, so daß es keine Sünde ist, wenn man ihn unterläßt, [sofern damit] kein Ärgernis [erregt wird]. Diese Freiheit in äußeren Zeremonien haben auch die alten Väter festgehalten. Denn man hat im Orient das Osterfest zu einer anderen Zeit als in Rom gehalten. Und da einige diese Ungleichheit für eine Kirchenspaltung halten wollten, sind sie von anderen vermahnt worden, daß es nicht nötig ist, in solchen Gewohnheiten Gleichheit zu wahren. Irenäus sagt so: »Ungleichheit im Fasten löst nicht die Einheit des Glaubens auf.« Wie auch [ein Kirchengesetz] über eine derartige Ungleichheit in menschlichen Ordnungen geschrieben hat, daß sie der Einheit der Christenheit nicht widerspricht. [Die Kirchengeschichte Cassiodors] stellt viele unterschiedliche Kirchengebräuche zusammen und bringt einen nützlichen christlichen Spruch vor: »Die Absicht der Apostel war es nicht, Feiertage einzusetzen, sondern Glaube und Liebe zu lehren«.

Artikel 27: Von Klostergelübden

Wenn man über die Klostergelübde redet, ist es zuerst nötig zu bedenken, wie es bisher damit gehalten wurde, wie es in den Klöstern zuging und daß dort täglich sehr viel nicht nur dem Wort Gottes, sondern auch den päpstlichen Rechten zuwider gehandelt wurde. Denn zur Zeit des hl. Augustins sind die Klosterstände frei gewesen. Als danach die rechte Zucht und Lehre zerrüttet waren, hat man sich Klostergelübde ausgedacht und damit eben als mit einem [frei] erdachten Gefängnis die Zucht wiederherstellen wollen.

Darüber hinaus hat man neben den Klostergelübden viele andere Dinge erfunden und mit solchen Verpflichtungen und Auflagen viele, auch schon Minderjährige, belastet.

So sind auch viele Personen aus Unwissenheit in das Klosterleben geraten, die, obwohl sie sonst nicht zu jung waren, doch ihre Eignung weder genug erwogen noch verstanden haben. Derart verstrickt und verwickelt sind diese alle gezwungen und genötigt gewesen, in solchen Bindungen zu bleiben, obwohl auch päpstliches Recht viele von ihnen freigegeben hätte. Und in den Frauenklöstern ist das [noch] beschwerlicher gewesen, als in Mönchsklöstern, obwohl es angemessen gewesen wäre, frommen Leuten früherer Zeiten mißfallen; denn sie haben sehr wohl gesehen, daß Knaben und Mädchen um des Unterhaltes des Leibes (Lebens) willen in die Klöster gesteckt worden sind. Sie haben auch sehr wohl erkannt, wie übel dieses Vorhaben ausgegangen ist, was für Ärgernis, was für Belastung der Gewissen es [mit sich] gebracht hat. Und viele Leute haben geklagt, daß man in dieser gefährlichen Sache die Canones (Kirchengesetze) überhaupt nicht beachtet hat. Zudem vertrat man eine Auffassung von den Klostergelübden, die bekanntlich auch vielen etwas verständigeren Mönchen mißfallen hat.

Denn sie gaben vor, daß die Klostergelübde der Taufe gleichzustellen sind und daß man mit dem Klosterleben Vergebung der Sünde und Rechtfertigung vor Gott verdient. Ja, sie fügten noch außerdem hinzu, daß man mit dem Klosterleben nicht allein Gerechtigkeit und Frömmigkeit verdient, sondern daß man damit auch die Gebote (praecepta) und evangelischen Räte (consilia evangelica) einhält; und es wurden also die Klostergelübde höher gepriesen als die Taufe; ebenso [wurde behauptet], daß man mit dem Klosterleben mehr Verdienste erwirbt als mit allen anderen, von Gott geordneten Ständen, wie dem Pfarrer- und Predigerstand, dem Obrigkeits-, Fürsten-, Herrenstand und dergleichen, die [doch] alle ihrem Beruf gemäß Gottes Gebot, Wort und Befehl dienen, ohne erdichtete geistliche Würde; wie denn keines dieser Dinge verneint werden kann, denn man findet sie in ihren eigenen Büchern vor.

Darüber hinaus lernt der, der so gefangen wurde und ins Kloster gekommen ist, wenig von Christus. [Es wäre anders], fände man etwa Schulen der Heiligen Schrift und andere Künste, die der christlichen Kirche dienen, in den Klöstern, [wie das früher der Fall war], wo man Pfarrer und Bischöfe aus den Klöstern genommen hat. Jetzt aber hat’s eine ganz andere Gestalt. Früher kamen sie im Klosterleben mit der Absicht zusammen, die Schrift zu lernen. Jetzt geben sie vor, das Klosterleben sei dazu da, damit Gottes Gnade und Frömmigkeit vor Gott zu verdienen, ja, es sei ein Stand der Vollkommenheit (status perfectionis), und sie ziehen es den anderen Ständen, die von Gott eingesetzt sind, weit vor. Das alles wird darum ohne alle Verunglimpfung vorgetragen, damit man so genau wie möglich hören und verstehen kann, was und wie die Unseren lehren und predigen.

Erstens lehren sie bei uns über die, die eine Ehe eingehen wollen, so, daß alle, die nicht geeignet sind zum ledigen Stand, Macht, Fug und Recht haben, sich zu verehelichen. Denn die Gelübde können Gottes Ordnung und Gebot nicht aufheben. Nun lautet Gottes Gebot so 1. Kor 7: »Um der Hurerei willen (um sie zu vermeiden) habe jeder sein eigen Weib und jede habe ihren eigenen Mann.« Nicht allein Gottes Gebot, sondern auch Gottes Schöpfung und Ordnung drängt, zwingt und treibt alle die zum Ehestand, die nicht durch ein besonderes Gotteswerk mit der Gabe der Jungfräulichkeit begnadet sind – laut folgendem Worte Gottes selbst Gen 2: »Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei; wir wollen ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei«.

Was kann man nun dagegen vorbringen? Man rühme das Gelübde und die Verpflichtungen so viel man will, man werte sie auf, so sehr man kann, man kann dennoch nicht erzwingen, daß Gottes Gebot dadurch aufgehoben wird. Die Gelehrten sagen, daß die Gelübde auch nicht bindend sind, wenn sie gegen das Recht des Papstes stehen; wieviel weniger dürfen sie dann gegen Gottes Gebot binden, bestehen bleiben und Geltung haben!

Wenn die mit den Gelübden übernommene Verpflichtung keine andere Ursachen hätte, daß sie [nicht auch] aufgehoben werden könnte, hätten die Päpste auch nicht davon dispensiert und [besondere Ausnahmen] erlaubt. Denn es steht keinem Menschen zu, die Verpflichtung, die aus göttlichen Rechten hervorwächst, zu zerreißen. Darum haben die Päpste sehr wohl bedacht, daß bei dieser Verpflichtung Milde angewandt werden soll, und sie haben des öfteren dispensiert, so zum Beispiel den König von Aragonien und viele andere. Wenn man nun um der Erhaltung zeitlicher Dinge willen dispensiert hat, ist es noch viel mehr billig, wenn um der Not der Seelen willen dispensiert wird.

Ferner: Warum betont die Gegenseite so hart, daß man die Gelübde halten muß, ohne zu prüfen, welcher Art das Gelübde ist? Denn das Gelübde soll sich auf mögliche Ziele beziehen und freiwillig, ungezwungen abgelegt werden. Inwieweit aber die ewige Keuschheit in der Gewalt und dem Vermögen des Menschen steht, weiß man wohl; es sind auch wenige Männer und Frauen, die von selbst, freiwillig und wohlüberlegt das Klostergelübde abgelegt haben. Ehe sie zum rechten Verstand kommen, überredet man sie zum Klostergelübde; manchmal werden sie auch dazu gezwungen und genötigt. Darum ist es nicht billig, daß man so voreilig und hart über die Verpflichtung der Gelübde redet, wenn man bedenkt, daß alle zugeben, es sei gegen die Natur und die Wesensart des Gelübdes, wenn es nicht freiwillig, mit gutem Rat und wohlbedacht gelobt wird.

Einige Canones (Kirchengesetze) und päpstliche Rechte heben die Gelübde auf, die vor dem Alter von 15 Jahren abgelegt wurden. Denn sie sind der Meinung, daß man vor diesem Alter [noch] nicht so viel Verstand besitzt, um über die Ordnung des ganzen Lebens, wie es zu gestalten ist, entscheiden zu können. Ein anderer Canon (Kirchengesetz) räumt der menschlichen Schwachheit noch mehr Jahre ein; denn er verbietet, das Klostergelübde unter 18 Jahren abzulegen. Darum hat der Großteil eine Entschuldigung und eine Begründung dafür, die Klöster zu verlassen; denn die Mehrzahl ist in der Kindheit vor diesen Jahren ins Kloster gekommen.

Endlich: Auch wenn der Bruch des Klostergelübdes getadelt werden muß, so kann aber dennoch daraus nicht gefolgert werden, daß man die Ehe [solcher Leute] zerreißen müßte. Denn der hl. Augustin sagt, daß man eine solche Ehe nicht zerreißen soll. Nun steht ja der hl. Augustin in nicht geringem Ansehen in der christlichen Kirche, obgleich einige später anders geurteilt haben.

Obwohl nun [allein schon] Gottes Gebot vom Ehestand sehr viele vom Klostergelübde befreit und löst, bringen doch die Unseren noch mehr Ursachen dafür vor, daß Klostergelübde nichtig und nicht bindend sind. Denn aller Gottesdienst, der von den Menschen ohne Gottes Gebot und Befehl eingesetzt und eingeführt wird, um Gerechtigkeit und Gottes Gnade zu erlangen, ist gegen Gott und steht dem heiligen Evangelium und Gottes Befehl entgegen. Christus selbst sagt Mt 15: »Vergeblich dienen sie mir mit Menschengeboten«. So lehrt auch der hl. Paulus überall, daß man Gerechtigkeit nicht aus unseren Geboten und Gottesdiensten, die von Menschen erfunden sind, erstreben soll, sondern daß Gerechtigkeit und Frömmigkeit vor Gott aus dem Glauben und Vertrauen kommt – daß wir [nämlich] glauben, daß uns Gott um seines einzigen Sohnes Christus willen in Gnaden annimmt.

Nun ist es ja offenkundig, daß die Mönche gelehrt und gepredigt haben, daß die selbsterdachte, geistliche [Übung] für die Sünde Genugtuung leistet und Gottes Gnade und Gerechtigkeit erlangt. Was heißt das nun anders, als die Herrlichkeit und Ehre der Gnade Christi vermindern und die Gerechtigkeit des Glaubens verleugnen? Darum folgt daraus, daß solche üblichen Gelübde unrechte, falsche Gottesdienste gewesen sind. Deshalb sind sie auch nicht bindend. Denn ein gottloses Gelübde, das gegen Gottes Gebot geschehen ist, bindet nicht und ist nichtig; wie auch die Canones (Kirchengesetze) lehren, daß der Eid nicht eine Verpflichtung zur Sünde sein darf.

Der hl. Paulus sagt zu den Galatern im 5. [Kap.]: »Ihr habt Christus verloren, die ihr durch das Gesetz gerechtfertigt werden wollt, und habt die Gnade verfehlt«. Deshalb sind auch alle, die durch Gelübde gerechtfertigt werden wollen, von Christus abgefallen und verfehlen die Gnade Gottes. Denn sie rauben Christus, der allein gerecht macht, seine Ehre und geben diese Ehre ihren Gelübden und dem Klosterleben.

Man kann auch nicht leugnen, daß die Mönche gelehrt und gepredigt haben, daß sie durch ihre Gelübde und durch das Klosterwesen und [seine Lebens-]Weise gerecht werden und Vergebung der Sünden verdienen; ja, sie haben wohl noch ungeschicktere und ungereimtere Dinge erdichtet und gesagt, daß sie ihre guten Werke anderen mitteilten. Wenn nun einer dies alles verunglimpfen und übertreiben wollte, wieviel könnte er [da] zusammenbringen, dessen sich die Mönche auch jetzt selbst schämen und [das] sie nicht getan haben wollen! Darüber hinaus haben sie auch den Leuten eingeredet, daß die selbsterdachten geistlichen Orden Stände christlicher Vollkommenheit seien. Das heißt ja, die Werke rühmen, daß man durch sie gerecht werde. Nun ist es kein geringes Ärgernis in der christlichen Kirche, daß man dem Volk einen solchen Gottesdienst empfiehlt, den die Menschen ohne Gottes Gebot erdichtet haben, und daß sie lehren, daß ein solcher Gottesdienst die Menschen vor Gott fromm und gerecht mache. Denn die Gerechtigkeit des Glaubens, die man am meisten in der christlichen Kirche betreiben soll, wird verdunkelt, wenn den Leuten die Augen aufgesperrt werden [vor Staunen] mit dieser seltsamen Engelgeistlichkeit und der Vorspiegelung von Armut, Demut und Keuschheit.

Darüber hinaus werden auch die Gebote Gottes und der rechte und wahre Gottesdienst dadurch verdunkelt, wenn die Leute hören, daß allein die Mönche im Stand der Vollkommenheit (status perfectionis) sein sollen. Denn die christliche Vollkommenheit besteht darin, daß man Gott von Herzen und mit Ernst fürchtet, und doch auch eine herzliche Zuversicht und Glauben, auch Vertrauen faßt, daß wir um Christi willen einen gnädigen barmherzigen Gott haben; daß wir, was für uns notwendig ist, von Gott erbitten und begehren können und sollen, und gewiß von ihm in aller Trübsal Hilfe erwarten – nach eines jeden Beruf und Stand, indessen auch, daß wir mit Fleiß äußerliche gute Werke tun und unserem Beruf nachkommen. Darin besteht die rechte Vollkommenheit und der rechte Gottesdienst, nicht im Betteln oder [im Tragen] einer schwarzen oder grauen Kappe usw. Aber das einfache Volk bekommt viel schädliche Meinungen aus dem falschen Lob des Klosterlebens, wenn es hört, daß man den ledigen Stand ohne alles Maß lobt. Denn daraus folgt, daß es mit beschwertem Gewissen im Ehestand ist; [oder] wenn der einfache Mann hört, daß allein die Bettler vollkommen sein sollen, kann er nicht wissen, daß er ohne Sünde Güter haben und [damit] umgehen kann; [oder] wenn das Volk hört, es sei nur ein Rat (consilium) [keine Vorschrift], nicht Rache zu üben, [woraus] folgt, daß einige meinen, es sei keine Sünde, außerhalb des [staatlichen] Amtes Rache zu üben; einige meinen, Rache gezieme den Christen gar nicht, auch nicht der Obrigkeit.

Man liest auch viele Beispiele dafür, daß einige Weib und Kind [oder] auch ihr Regierungsamt verlassen haben und ins Kloster gingen. Das, haben sie gesagt, heißt: aus der Welt fliehen und ein solches Leben suchen, das Gott mehr gefällt als das Leben der anderen. Sie haben auch nicht wissen können, daß man Gott in den Geboten dienen soll, die er gegeben hat, und nicht in den Geboten, die von Menschen erdichtet worden sind. Nun ist ja das ein guter und vollkommener Lebensstand, der Gottes Gebot für sich hat; das aber ist ein gefährlicher Lebensstand, der Gottes Gebot nicht für sich hat. Es ist nötig gewesen, von diesen Sachen den Leuten einen guten Bericht zu geben.

Auch Gerson hat früher den Irrtum der Mönche [in der Sache] der Vollkommenheit getadelt und er zeigt auf, daß es zu seiner Zeit eine neue Rede gewesen sei, daß das Klosterleben ein Stand der Vollkommenheit (status perfectionis) sein soll.

So viele gottlose Meinungen und Irrtümer haften also an den Klostergelübden: Daß sie rechtfertigen und vor Gott fromm machen sollen, daß sie die christliche Vollkommenheit sein sollen, daß man durch sie sowohl die Räte (consilia) des Evangeliums als auch die Gebote (praecepta) halte, daß sie überschüssige Werke (opera supererogationis), die man Gott nicht schuldig sei, seien. Weil denn das alles falsch, eitel und selbsterdacht ist, so macht es auch die Klostergelübde nichtig und nicht verbindlich.

Artikel 28: Von der Gewalt (Vollmacht) der Bischöfe

Über die Gewalt der Bischöfe ist früher viel und mancherlei geschrieben worden, und einige haben in unschicklicher Weise die Gewalt der Bischöfe und das weltliche Schwert untereinander vermengt; und es sind aus diesem unordentlichen Gemenge sehr große Kriege, Aufruhr und Empörung hervorgegangen, weil die Bischöfe unter dem Schein ihrer ihnen von Christus gegebenen Gewalt nicht nur neue Gottesdienste eingeführt, sowie mit dem Vorbehalt einiger Fälle (reservatio casuum) und mit dem gewaltsamen Bann die Gewissen beschwert haben, sondern sich auch anmaßten, Kaiser und Könige nach ihrem Gutdünken ein- und abzusetzen; diese Frevel haben in der Christenheit auch lange Zeit vorher gelehrte und gottesfürchtige Leute angeprangert. Darum sind die Unseren zum Trost der Gewissen gezwungen worden, den Unterschied zwischen der geistlichen und der weltlichen Gewalt (discrimen ecclesiasticae potestatis et potestatis gladii), des Schwertes und des Regiments aufzuzeigen; und sie haben gelehrt, daß man beide Regimente und Gewalten um Gottes Gebotes willen mit aller Andacht ehren und wohl erhalten soll als zwei höchste Gaben Gottes auf Erden.

Nun lehren die Unseren so, daß die Gewalt der Schlüssel (potestas clavium) oder der Bischöfe nach dem Evangelium eine Gewalt und ein Befehl Gottes ist, das Evangelium zu predigen, Sünden zu vergeben und zu behalten und die Sakramente zu reichen und zu verwalten. Denn Christus hat die Apostel mit diesem Befehl Joh 20 ausgesandt: »Gleich wie mich mein Vater gesandt hat, so sende ich euch auch. Nehmt hin den Heiligen Geist! Welchen ihr ihre Sünden erlassen werdet, denen sollen sie erlassen sein, und denen ihr sie behalten werdet, denen sollen sie behalten sein«.

Diese Gewalt der Schlüssel oder der Bischöfe übt und betreibt man mit der Lehre und Predigt des Wortes Gottes und durch die Darreichung der Sakramente an viele oder einzelne Personen nach der Berufung. Denn es werden damit nicht leibliche, sondern ewige Dinge und Güter wie ewige Gerechtigkeit, der Heilige Geist und das ewige Leben gegeben. Diese Güter kann man nicht anders erlangen als durch das Amt der Predigt und durch die Darreichung der heiligen Sakramente. Denn der hl. Paulus sagt: »Das Evangelium ist eine Kraft Gottes, selig zu machen, die daran glauben«. Weil nun die Gewalt der Kirche oder der Bischöfe ewige Güter gibt und allein durch das Predigtamt ausgeübt und betrieben wird, behindert sie nicht im mindesten die Polizei (Staatsordnung) und das weltliche Regiment. Denn das weltliche Regiment geht mit völlig anderen Sachen um als das Evangelium; weltliche Gewalt schützt nicht die Seele, sondern Leib und Gut mit dem Schwert und leiblichen Strafen gegen äußere Gewalt.

Darum soll man die zwei Regimente, das geistliche und weltliche, nicht miteinander vermengen und durcheinanderwerfen. Denn die geistliche Gewalt hat ihren eigenen Befehl, das Evangelium zu predigen und die Sakramente zu reichen. Sie soll auch nicht in ein fremdes Amt fallen, soll nicht Könige ein- und absetzen, soll weltliche Gesetze und den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit nicht aufheben oder zerrütten, soll nicht für die weltliche Gewalt Gesetze machen und aufstellen von weltlichen Händeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: »Mein Reich ist nicht von dieser Welt«. Ebenso: »Wer hat mich zum Richter zwischen euch gesetzt?« Und der hl. Paulus sagt: »Unsere Bürgerschaft ist im Himmel« (Phil 3,20) und: »Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich, sondern mächtig durch Gott, um die Anschläge zu zerstören und alles Hohe, das sich gegen die Erkenntnis Gottes erhebt« (2. Kor 10,4-5).

In dieser Weise unterscheiden die Unseren beide Regimente und Gewaltämter und heißen sie beide als die höchsten Gaben Gottes auf Erden in Ehren zu halten.

Wo aber Bischöfe ein weltliches Regiment und das Schwert haben, haben sie diese nicht als Bischöfe durch göttliches Recht, sondern durch menschliches, kaiserliches Recht; sie sind ihnen von römischen Kaisern und Königen zur weltlichen Verwaltung ihrer Güter geschenkt worden und gehen das Amt des Evangeliums gar nichts an.

Nach göttlichem Recht besteht deshalb das bischöfliche Amt darin, das Evangelium zu predigen, Sünden zu vergeben, Lehre zu (be)urteilen und die Lehre, die gegen das Evangelium ist, zu verwerfen und die Gottlosen, deren gottloses Wesen offenkundig ist, aus der christlichen Gemeinde auszuschließen – und zwar ohne menschliche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort (sine vi humana, sed verbo). Und hierin sind die Pfarrleute und die Kirchen den Bischöfen gehorsam zu sein schuldig gemäß dieses Spruches Christi: »Wer euch hört, der hört mich« (Lk 10,16). Wenn die Bischöfe aber etwas gegen das Evangelium lehren, festsetzen oder einrichten, haben wir Gottes Befehl, in einem solchen Fall nicht gehorsam zu sein: »Sehet euch vor vor den falschen Propheten« (Mt 7,15). Und der hl. Paulus: »Wenn auch wir oder ein Engel vom Himmel euch ein anderes Evangelium predigen würden als das, was wir euch gepredigt haben, der sei verflucht« (Gal 1,8) und: »Wir vermögen nichts gegen die Wahrheit, sondern [nur] für die Wahrheit« (2. Kor 13,8); ebenso: »… nach der Vollmacht, die mir der Herr gegeben hat, um zu bessern, nicht um zu verderben« (2. Kor 13,10). Ebenso gebietet das auch das geistliche Recht (Kirchenrecht). Und der hl. Augustinus schreibt im Brief gegen Petilian, man soll auch Bischöfen, die ordentlich gewählt sind, nicht gehorchen, wenn sie irren oder etwas gegen die heilige, göttliche Schrift lehren oder anordnen.

Daß aber die Bischöfe sonst noch Gewalt und Gerichtszwang in einigen Sachen ausüben, wie zum Beispiel in Ehesachen oder dem Zehnten, dies haben sie kraft menschlichen Rechts. Wenn die Ordinarien (Bischöfe) in diesem Amtsbereich nachlässig sind, so müssen die Fürsten, ob sie’s auch gleich gern oder ungern tun, um des Friedens willen hierin ihren Untertanen Recht sprechen zur Verhütung von Unfrieden und großer Unruhe in [ihren] Ländern.

Außerdem diskutiert man auch, ob die Bischöfe bevollmächtigt sind, neue Zeremonien in der Kirche einzurichten, desgleichen Satzungen über Speisen (Fasten), Feiertage und unterschiedliche Ordnungen der Diener der Kirche zu erlassen. Denn die, welche den Bischöfen diese Gewalt zubilligen, berufen sich auf den Spruch Christi: »Ich habe euch noch viel zu sagen; aber ihr könnt es jetzt nicht ertragen. Wenn aber der Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit führen« (Joh 16,12f.). Dazu führen sie auch das Beispiel Apg 15 an, wo sie Blut und Ersticktes verboten haben. So beruft man sich auch darauf, daß der Sabbat ihrer Meinung nach im Gegensatz zu den Zehn Geboten in den Sonntag umgewandelt wurde; und es wird kein Beispiel so hochgehalten und so häufig herangezogen wie diese Umwandlung des Sabbats, und sie wollen damit beweisen, daß die Gewalt der Kirche groß ist, weil sie von den Zehn Geboten dispensiert und etwas an ihnen verändert hat.

Aber in dieser Frage lehren die Unseren so, daß die Bischöfe keine Macht haben, etwas festzusetzen und aufzurichten, was dem Evangelium widerspricht, wie denn oben angezeigt wurde und wie die geistlichen Rechte (Kirchenrecht) lehren. Nun ist dies offensichtlich gegen Gottes Befehl und Wort, Gesetze zu machen oder aufzuerlegen mit der Absicht, dadurch für die Sünde Genugtuung zu leisten und Gnade zu erlangen. Denn es wird die Ehre des Verdienstes Christi gelästert, wenn wir uns anmaßen, durch solche Satzungen Gnade zu verdienen. Es ist auch offenkundig, daß um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Satzungen maßlos überhandgenommen haben und indessen die Lehre vom Glauben und der Glaubensgerechtigkeit ganz und gar unterdrückt worden ist. Man hat täglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Zeremonien und eine neue Heiligenverehrung eingesetzt, um durch solche Werke Gnade und alles Gute bei Gott zu verdienen.

Ebenso handeln diejenigen, die menschliche Satzungen aufrichten, auch damit gegen Gottes Gebot, wenn sie bestimmte Speisen, Tage und dergleichen Dinge für sündhaft erklären; und sie beschweren so die Christenheit mit der Knechtschaft des Gesetzes, eben als müsse es bei den Christen, um Gottes Gnade zu verdienen, einen solchen Gottesdienst geben, der dem levitischen (jüdischen) Gottesdienst gleich wäre; den Gott den Aposteln und Bischöfen einzurichten befohlen haben sollte – wie denn einige darüber schreiben. Man kann auch wohl glauben, daß einige Bischöfe durch das Beispiel des Gesetzes Moses betrogen worden sind. Daher sind so unzählig viele Satzungen gekommen, so zum Beispiel, daß es eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen, auch ohne Ärgernis bei den anderen zu erregen, Handarbeit verrichtet, wenn man die sieben Zeiten (Stundengebete) vernachlässigt; daß bestimmte Speisen das Gewissen verunreinigen; daß das Fasten ein solches Werk ist, mit dem man Gott versöhne; daß eine Sünde in einem vorbehaltenen Falle nicht vergeben werden kann, wenn man nicht den Vorbehalter des Falles zuvor ersucht, sie zu vergeben, obwohl die geistlichen Rechte (Kirchengesetze) nicht von einem Vorbehalten der Schuld, sondern der Kirchenstrafe reden.

Woher haben denn die Bischöfe Recht und Macht, der Christenheit solche Vorschriften aufzuerlegen, um die Gewissen zu verstricken? Denn der hl. Petrus verbietet in der Apg 15, ein Joch auf die Hälse der Jünger zu legen. Und der hl. Paulus sagt zu den Korinthern, ihnen sei die Gewalt gegeben, um zu bessern und nicht um zu verderben. Warum vermehren sie dann die Sünde durch solche Vorschriften?

Es gibt doch helle Aussagen der göttlichen Schrift, die da verbieten, solche Vorschriften aufzurichten, um Gottes Gnade damit zu verdienen, oder [so zu tun], als sollten sie zur Seligkeit notwendig sein. So sagt der hl. Paulus Kol 2: »So laßt euch nun von niemand ein Gewissen machen wegen Speise oder Trank oder wegen bestimmter Tage, nämlich der Feiertage oder Neumonde oder Sabbate, welches der Schatten ist von dem, der zukünftig ist, aber der Körper (die Wirklichkeit) selbst ist in Christus erschienen«. Ebenso: »Wenn ihr denn nun mit Christus den weltlichen Satzungen abgestorben seid, was laßt ihr euch denn mit Satzungen fangen, als lebtet ihr noch in der Welt. Die da sagen: Du sollst das nicht anrühren, du sollst dies nicht essen noch trinken, du sollst jenes nicht anfassen, was sich doch alles unter den Händen verzehrt, und sind der Menschen Gebote und Lehren und sie haben einen Schein von Weisheit«. Ebenso verbietet der hl. Paulus in Tit 1 öffentlich, daß man auf jüdische Fabeln und Menschengebote achtet, die sich von der Wahrheit abwenden.

So redet auch Christus selbst Mt 15 von denjenigen, die den Leuten Menschengebote auferlegen: »Laßt sie fahren, sie sind blinde Blindenleiter!« Und er verwirft solche Gottesdienste und sagt: »Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzt hat, werden ausgerissen«.

Wenn nun die Bischöfe Macht haben, die Kirchen mit unzähligen Vorschriften zu beschweren und die Gewissen zu verstricken, warum verbietet dann die göttliche Schrift so oft, menschliche Vorschriften zu machen und auf sie zu hören? Warum nennt sie dieselben Teufelslehren? Sollte denn der Heilige Geist vergeblich vor solchem allem gewarnt haben?

Deshalb, weil solche Ordnungen, die als notwendig eingerichtet werden, um dadurch Gott zu versöhnen und Gnade zu verdienen, dem Evangelium widerstreiten, dürfen die Bischöfe keineswegs solche Gottesdienste erzwingen. Denn man muß in der Christenheit die Lehre von der christlichen Freiheit festhalten, daß nämlich die Knechtschaft des Gesetzes nicht notwendig ist zur Rechtfertigung, wie denn der hl. Paulus Gal 5 schreibt: »So bestehet nun in der Freiheit, zu der uns Christus befreit hat und laßt euch nicht wieder in das knechtische Joch verknüpfen«. Denn es muß ja am Hauptartikel des Evangeliums festgehalten werden, daß wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christus ohne unser Verdienst erlangen und nicht durch einen von Menschen eingesetzten Gottesdienst verdienen.

Was soll man dann vom Sonntag und von ähnlichen anderen Kirchenordnungen und Zeremonien halten? Darauf geben die Unseren diese Antwort: daß die Bischöfe oder Pfarrer Ordnungen machen können, damit es in der Kirche geordnet zugeht, nicht aber, um dadurch Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht um dadurch für die Sünde Genugtuung zu leisten oder die Gewissen dadurch zu binden, dies für einen notwendigen Gottesdienst zu halten und es als Sünde anzusehen, wenn sie diese Ordnungen, ohne Ärgernis zu erregen brechen. So hat Paulus in 1. Kor verordnet, daß die Frauen in der Gemeindeversammlung ihr Haupt bedecken, ebenso daß die Prediger in der Gemeindeversammlung nicht alle zugleich reden, sondern geordnet einer nach dem anderen.

Es gebührt sich für die christliche Gemeindeversammlung, solche Ordnungen um der Liebe und des Friedens willen einzuhalten und den Bischöfen und Pfarrern in diesen Fällen gehorsam zu sein, und diese Ordnungen insoweit zu halten, daß nicht einer beim anderen Ärgernis hervorruft, damit in der Kirche keine Unordnung oder ein wüstes Wesen herrschen; doch das soll so geschehen, daß die Gewissen nicht beschwert werden, indem man sie für zur Seligkeit notwendige Dinge hält und man meint, daß alle die eine Sünde tun, die sie – ohne bei anderen ein Ärgernis zu erregen – brechen; wie denn auch niemand sagt, daß eine Frau sündigt, die mit bloßem Haupt ausgeht – ohne daß es bei den Leuten Ärgernis erregt.

So ist es auch mit der Ordnung des Sonntags, der Osterfeier, von Pfingsten und dergleichen Feier und Weise. Denn es irren diejenigen sehr, die meinen, es sei die Ordnung des Sonntags anstelle des Sabbats als notwendig eingeführt worden.

Denn die Heilige Schrift hat den Sabbat abgetan und lehrt, daß alle Zeremonien des alten Gesetzes des Mose nach der Eröffnung des Evangeliums unterlassen werden können. Und dennoch, weil es notwendig gewesen ist, einen gewissen Tag zu verordnen, damit das Volk wußte, wann es zusammenkommen soll, hat die christliche Kirche dazu den Sonntag verordnet; und an dieser Veränderung um so mehr Gefallen und Willen (Freude) gehabt, weil die Leute dadurch ein Beispiel christlicher Freiheit hatten, daß man wußte, weder die Beachtung des Sabbats noch eines anderen Tages sei notwendig.

Es gibt viele unrichtige Diskussionen über die Verwandlung des Gesetzes, über die Zeremonien des Neuen Testaments, über die Veränderung des Sabbats, die alle aus der falschen und irrigen Meinung erwachsen sind, man müßte in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen Gottesdienst entspricht, und Christus sollte den Aposteln und Bischöfen befohlen haben, neue Zeremonien auszudenken, die zur Seligkeit notwendig sind. Diese Irrtümer haben sich in die Christenheit eingeschlichen, weil man die Gerechtigkeit des Glaubens (iustitia fidei) nicht lauter und rein gelehrt und gepredigt hat. Einige diskutieren so über den Sonntag, man müsse ihn halten, wiewohl nicht aus göttlichem Recht, aber doch fast aus göttlichem Recht; sie stellen Form und Maß auf, wieviel man an Feiertagen arbeiten darf. Was sind aber solche Diskussionen anderes als Fallstricke für das Gewissen? Denn obwohl sie menschliche Vorschriften lindern und abmildern wollen, so kann man doch keine Abmilderung oder Linderung erkennen, solange die Meinung steht und bleibt, daß sie notwendig sind. Nun muß diese Meinung bleiben, wenn man nichts von der Glaubensgerechtigkeit und der christlichen Freiheit weiß.

Die Apostel haben geboten, man soll sich des Blutes und Erstickten enthalten. Wer aber hält sich heute noch daran? Aber dennoch tun die keine Sünde, die sich nicht daran halten; denn die Apostel haben auch selbst nicht die Gewissen mit solcher Knechtschaft beschweren wollen, sondern haben’s nur eine Zeitlang verboten, um Ärgernis zu vermeiden. Denn man muß bei dieser Satzung auf das Hauptstück christlicher Lehre achten, das durch dieses Aposteldekret nicht aufgehoben wird.

Man hält kaum noch einen der alten Canones (Kirchengesetze) dem Wortlaut nach; es fallen auch von diesen Satzungen täglich viele weg, auch bei denen, die an diesen Vorschriften voll Eifer festhalten. Da kann man den Gewissen nicht raten noch helfen, wenn sie nicht diese Linderung erfahren, daß wir wissen, diese Ordnungen nur so einhalten zu müssen, daß man sie nicht für notwendig hält und daß solche Ordnungen auch ohne Schaden für das Gewissen fortfallen können.

Die Bischöfe würden aber leicht den Gehorsam bekommen, wenn sie nicht darauf dringen würden, solche Satzungen einzuhalten, die doch ohne Sünde nicht eingehalten werden können. Jetzt aber handeln sie anders und verbieten die Austeilung des heiligen Sakraments in beiden Gestalten, ebenso den Geistlichen den Ehestand, nehmen niemanden auf, der nicht zuvor einen Eid tut, er werde diese unsere Lehre nicht predigen, die doch ohne jeden Zweifel dem heiligen Evangelium gemäß ist. Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischöfe Frieden und Einigkeit auf Kosten ihrer Ehre und Würde wiederherstellen, obwohl das den Bischöfen in der Not auch zu tun gebührt. Sie bitten allein darum, daß die Bischöfe einige von den unangemessenen Beschwerungen aufheben, die es doch früher in der Kirche auch nicht gegeben hat und die im Gegensatz zum Brauch der christlichen allgemeinen Kirche (ecclesia catholica) übernommen worden sind; vielleicht hat es anfangs einige Gründe für solche Bestimmungen gegeben, sie passen aber nicht mehr in unsere Zeit. So ist es auch nicht zu leugnen, daß einige Satzungen aus Unverstand angenommen worden sind. Darum sollten die Bischöfe so gütig sein, diese Satzungen zu mildern, zumal eine solche Änderung nichts schadet, um die Einigkeit christlicher Kirchen zu erhalten. Denn viele, von Menschen geschaffene, Satzungen sind mit der Zeit von selbst entfallen und es ist nicht nötig sie zu halten, wie die päpstlichen Rechte selbst erweisen. Kann man aber nicht einmal das bei ihnen erreichen, daß man derartige menschliche Satzungen mäßige und abtue, die man ohne Sünde nicht halten kann, dann müssen wir die Regel der Apostel befolgen, die uns gebietet, wir sollen Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Der hl. Petrus verbietet den Bischöfen die Herrschaft, als hätten sie die Gewalt, die Kirchen, wozu sie wollen, zu zwingen. Es geht jetzt nicht darum, wie man den Bischöfen ihre Gewalt nehme, sondern man bittet und begehrt, daß sie die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie das aber nicht tun werden und diese Bitte verachten, mögen sie bedenken, wie sie es vor Gott verantworten können, daß sie mit dieser ihrer Härte die Spaltung und das Schisma der Kirche verursachen, was sie doch billigerweise verhüten helfen sollten.

Beschluß

Dies sind die wichtigsten Artikel, die für strittig gehalten werden. Denn obwohl man viel mehr Mißbräuche und Unrichtigkeiten hätte heranziehen können, haben wir doch, um Weitläufigkeit und Länge zu vermeiden, nur die wichtigsten aufgezählt, aus denen die anderen leicht erschlossen werden können. Denn man hat schon früher sehr über den Ablaß, über Wallfahrten und Mißbrauch des Bannes geklagt. Es hatten die Pfarrer unendlich viele Streitereien mit den Mönchen wegen des Beichthörens, des Begräbnisses, der Beipredigten und unzähliger anderer Dinge mehr. Dies alles haben wir in guter Absicht und aus Rücksicht übergangen, damit man die wichtigsten Anliegen in dieser Sache desto besser erkennen könne. Dafür darf nicht die Meinung vertreten werden, es sei in dem allem irgendetwas aus Haß gegen jemanden oder zur Verunglimpfung geredet oder angeführt worden; sondern wir haben lediglich die Stücke aufgezählt, die wir heranzuziehen und zu vermelden für nötig gehalten haben, damit man daraus desto besser vernehmen könne, daß von uns nichts, weder in der Lehre noch in Zeremonien übernommen worden ist, das entweder der Heiligen Schrift oder der allgemeinen christlichen Kirche (ecclesia catholica) entgegensteht. Denn es ist ja offenkundig und öffentlich bekannt, daß wir mit allem Fleiß, mit Gottes Hilfe (ohne Ruhm zu reden) – verhütet haben, daß ja keine neue und gottlose Lehre in unsere Kirchen eindringe, in ihnen einreiße und überhandnehme.

Die oben aufgeführten Artikel haben wir gemäß dem Reichstagsausschreiben übergeben wollen, um unser Bekenntnis und die Lehre der Unseren anzuzeigen; und wenn jemand findet, sie seien mangelhaft, dem ist man einen weiteren Bericht mit Begründung aus der göttlichen, Heiligen Schrift zu erstatten bereit.

Eurer Kaiserlichen Majestät untertänigste gehorsame

Johann, Herzog zu Sachsen, Kurfürst
Georg, Markgraf zu Brandenburg
Ernst, Herzog zu Lüneburg
Philipp, Landgraf zu Hessen
Hanns Friedrich, Herzog zu Sachsen
Franz, Herzog zu Lüneburg
Wolf, Fürst zu Anhalt
Bürgermeister und Rat von Nürnberg
Bürgermeister und Rat von Reutlingen

Quelle: Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. Ausgabe für die Gemeinde, hrsg. vom Lutherischen Kirchenamt, bearbeitet von Horst Georg Pöhlmann, 3. A., Gütersloh 1991, 53-119 (ohne Anmerkungen).

Hier der Text als pdf.

Und hier die deutsche Übersetzung der lateinischen Confessio Augustana von Heinrich Bornkamm: Augsburger Bekenntnis (Übersetzung des lateinischen Textes)

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