
Der Kulturjournalist Alexander Kissler verfolgt die Debatte um die Zukunft der Kirchensteuer in der Süddeutschen Zeitung. Hier sein bislang letzter Artikel.
Die Feuerprobe. Zur Debatte um die Abschaffung der Kirchensteuer
Von Alexander Kissler
Deutschland streitet heftiger denn je über die Kirchensteuer. Seit das Verwaltungsgericht Freiburg dem Kirchenrechtler Hartmut Zapp im Juli bestätigte, ein Austritt nur aus der Körperschaft Kirche und nicht auch zugleich aus der Glaubensgemeinschaft sei Rechtens, vergeht kein Tag ohne Wortmeldung. Die Befürworter des bestehenden Systems prophezeien den Verlust Hunderttausender Arbeitsplätze und die Abwicklung zahlreicher Kindergärten, Krankenhäuser und Hospize, sollte das steuersparende Beispiel Schule machen. Die Kritiker wiederum erhoffen sich von einer Kirche, die dem staatlichen Bütteldienst entronnen ist, mehr Mut zur Christlichkeit. Letztes und bisher dramatischstes Dokument dieser Hoffnung ist ein Hamburger Appell. Er datiert vom 9. November und trägt die Überschrift „Initiativkreis empfiehlt Kirchenaustritt als Mittel zur Disziplinierung kirchlichen Ungehorsams“. Mit der Lossagung von der Körperschaft, heißt es weiter, „können die Gläubigen sogar der Kirche dienen.“
Sowohl Hartmut Zapp als auch die Vereinigung Hamburger Laien und Priester berufen sich bei ihrem rebellischen Tun auf den Papst. Schließlich hat Benedikt XVI. jenes Rundschreiben approbiert, das im März 2006 den Stein machtvoll ins Rollen brachte. Der Vatikan widersprach dem deutschen Automatismus, wonach der Kirchenaustritt auf dem Standesamt grundsätzlich die Exkommunikation nach sich zieht. Eine solche Vermengung von Zivil- und Kirchenrecht sei unstatthaft. Die bloße Weiterleitung der Erklärung vom Staat an die Kirche gebe keinen Aufschluss darüber, wie der Austritt zu verstehen sei, ob ihm wirklich der innere Wille zum Bruch mit der Kirche zugrunde liege. „Das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn mit den entsprechenden zivilrechtlichen Konsequenzen“ reiche für eine Exkommunikation nicht aus. Ganz in diesem Sinne frohlockt nun der Hamburger Initiativkreis, gewissermaßen die Speerspitze der konservativen Opposition: Wer „weder den Glauben als Ganzes ablegt oder einzelne Glaubenslehren bestreitet noch sich von der Gemeinschaft der Kirche trennen will, braucht keine Kirchensteuern mehr bezahlen, bleibt aber lebendiges Glied der katholischen Kirche.“
Das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn reicht für eine Exkommunikation nicht aus
Leicht auszumachen ist, was den Zorn der Hamburger erregt hat. Im Appell, den ihr Sprecher Egmont Schulze Pellengahr unterzeichnet hat, wird Ortsbischof Werner Thissen vorgeworfen, er verletze seine Dienstpflichten. In vielen Gottesdiensten herrsche eine „völlige Ignoranz gegenüber der nachkonziliaren liturgischen Gesetzgebung“. Auch manche „offen vertretene Irrlehren von kirchlichen Mitarbeitern“ wolle man nicht länger hinnehmen. Die Verärgerung soll in den Körperschaftsaustritt als eine mögliche Ultima Ratio münden. Um sich nicht den Ruf des Steuersparer zuzuziehen, empfiehlt der Appell, die entsprechende Summe ,,konstruktiv und nachweisbar“ statt dem Bistum anderen kirchlichen Stellen zu übermitteln. Der „Peterspfennig“, der direkt nach Rom fließt, sei eine solche Alternative.
Ohne das vatikanische Rundschreiben vom März 2006 wäre Hartmut Zapp nicht vor Gericht gezogen und hätten die vielfältigen Oppositionsgruppen jetzt nicht Oberwasser. Das „Zirkularschreiben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte“ lässt in der Tat keinen Zweifel daran, dass der „formale Akt“, der für einen gültigen Kirchenaustritt nötig ist, eine komplexe Angelegenheit ist – weit komplexer als die hiesige Rechtstradition, auf die sich die deutschen Bischöfe berufen. Entstanden ist das Schreiben denn auch als Reaktion auf vielfältige Anfragen aus dem deutschsprachigen Raum. Es setzt insofern neues Recht, als es den „formalen Akt“ genau definiert: Wer austritt, wer also die „Bande der Gemeinschaft” kappen und „Glaube, Sakramente, pastorale Leitung“ wirksam leugnen will, der muss dreierlei beachten: Die innere Entscheidung zum Bruch müsse äußerlich bekundet und sodann „von Seiten der kirchlichen Autorität“ angenommen werden.
Eine soeben erschienene Dissertation macht das Ausmaß dieser römischen Bestimmungen deutlich. Sie stammt von Gerald Gruber, dem stellvertretenden Leiter des Erzbischöflichen Metropolitan- und Diözesangerichts in Wien (Zur Problematik des vor staatlicher Stelle vollzogenen Kirchenaustritts. Verlag nova & vetera, Bonn 2009). Gruber zufolge befinden sich die deutschen Bischöfe mit ihrer Auffassung, jeder Austritt vor dem Standesamt begründe ein Schisma und führe deshalb automatisch zur Exkommunikation, im Widerspruch zu Rom. „Wird tatsächlich die bisherige Praxis unverändert fortgeführt, verstärken sich die bereits bisher bestehenden Probleme im Umgang mit dem Kirchenaustritt auf ein nicht vertretbares Maß.“ Das Schreiben, eine verbindliche „Interpretation mit
Die deutschen Bischöfe befinden sich mit ihrer Auffassung im Widerspruch zu Rom
amtlichem Charakter“, bedeute einen Paradigmenwechsel. Nun sei es Aufgabe der Bischöfe, die Konsequenzen daraus zu ziehen, dass „der vor einer staatlichen Behörde vollzogene Kirchenaustritt nicht geeignet ist, darüber Auskunft zu geben, ob eine echte Trennung von den konstitutiven Elementen der Kirche beabsichtigt war.“ Gruber empfiehlt eine Einzelfallprüfung.
Doch nicht nur katholische und nicht nur konservative Christen sehen in der Debatte um die Kirchensteuer ein Signal zum Neuanfang. Das protestantische Bündnis „Aufbruch Gemeinde“ lud in der vergangenen Woche zu seinem zweiten Aktionstag. Rund 250 Interessierte, darunter viele Kirchenbeschäftigte, kamen nach Nürnberg. Sprecher Dieter Schlee warb für die Oberhoheit der Gemeinden über die Kirchensteuer. Die Verwendung der Gelder solle prinzipiell vor Ort entschieden werden, nicht in den landeskirchlichen Leitungsgremien. Nur so könne die „Zentralisierung, Hierarchisierung und Episkopalisierung in unserer Kirche“ gestoppt werden. Aus einem ähnlichen Grund will der Regensburger Pfarrer Ulrich Schneider-Wedding die evangelische Landeskirche verlassen – die Körperschaft wohlgemerkt, während er der Glaubensgemeinschaft desto fester die Treue hält: „Fällt die Kirchensteuer, könnte eine ganze Epoche zu Ende gehen, eine an Macht orientierte Epoche, in der die Religionen zum Patriarchat erzogen, eine Epoche, in der die gesamte Gesellschaft zu Wachstum und Investition gezwungen war. Geht diese Epoche zu Ende, wird der Weg in eine zukunftsfähige Industriekultur und eine kreative Wissensgesellschaft endlich frei.“
In Zeiten kollabierender Finanzen ist das Geld der Hebel, um die Kirchen je nach Standpunkt stärker auf ihre Tradition oder stärker auf ihre Modernität zu verpflichten. Im kommenden Jahr rechnen die Diözesen und Landeskirchen mit einem Einnahmeminus von bis zu 20 Prozent. Die Verluste der Evangelischen Kirche sollen sich in den Jahren 2009 und 2010 auf eine halbe Milliarde Euro summieren. Und da auch den notorischen Verächtern des Glaubens, den alten wie den neuen Atheisten, die Kirchensteuer ein Ärgernis ist, entsteht ein von vielen Köchen stetig nachgewürztes, durchaus explosives Gebräu. Entschieden werden kann die Frage nur theologisch. Nicht der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, der sich Anfang kommenden Jahres mit dem „Fall Zapp“ abermals beschäftigen muss, und nicht die Talk-Show-Debatte über die Zukunft der Sozialsysteme ist das angemessene Forum.
Unstrittig ist, dass die Kirchen das Recht haben, von den Getauften auch in finanzieller Hinsicht Solidarität verlangen zu dürfen. Sehr umstritten aber ist
Die Kirchen haben das Recht, von den Getauften auch finanziell Solidarität verlangen zu dürfen
die Antwort auf jene Frage, die der evangelische Theologe Jochen Teuffel formuliert: „Warum trägt das deutsche Kirchenvolk in seiner überwiegenden Mehrheit ein Finanzierungssystem mit, das dem kirchlichen Selbstverständnis widerspricht?“ Laut Teuffel, Autor der protestantischen Vergewisserung „Mission als Namenzeugnis“, läuft „eine kirchensteuerfinanzierte Sinn- bzw. Eventagentur“ der eigenen Auflösung entgegen. Die gegenwärtige Lage der Kirche vergleicht Teuffel mit einem Fußballverein, der seit Jahren zusätzlich das Stadtfest ausrichtet. Mit der Zeit sei das Fest und damit die „Kulturmeierei“ derart in den Vordergrund des Vereinslebens gerückt, dass kaum noch jemand Fußball spielt: Als dann schleichend das Stadtfest an Attraktivität verliert, sieht sich der Verein seiner Existenzgrundlage beraubt. „Was kann man nun einem solchen Fußballverein raten? Wohl nichts anderes als: Zurück auf den Sportplatz und mit aller Leidenschaft Fußball spielen!“
Teuffels schelmische Analogie führt zum Kern des Problems. Risikoscheu und verwechselbar ist die Kirche oft auch deshalb geworden, weil die Steuer der selbstverständlichste Anker war in einem Meer der Gewissheiten. Nun, da sich nichts mehr von selbst versteht, da Bildungskatastrophe, Traditionsbruch und Finanzkrise einander verstärken, müssen die Gewohnheiten hindurch durch das Feuer der Bedrängnis und sich dort neu verhärten – oder schmelzend zergehen. Solche Feuerprobe muss nicht zum Schaden des Glaubens sein.
Süddeutsche Zeitung, Nr. 263, Samstag/Sonntag, 14./15. November 2009, Seite 14.