Ordnung der christlichen Kirchenzucht für die Kirchen im Fürstentum Hessen – Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung von 1539: „Es sollen die Ältesten und Prediger auch darauf sehen, dass die Kinder, die nun durch den Katechismus-Un­terricht im christlichen Verständnis so weit gebracht sind, dass man sie billig zum Tisch des Herrn zulassen sollte, auf ein hohes Fest wie Ostern, Pfing­sten und Weihnachten vor aller Ge­meinde dem Pfarrer an dazu verord­netem Ort von ihren Eltern und Paten vorgestellt werden; dabei sollen die Ältesten und alle anderen Diener des Wortes um ihn stehen. Da soll der Pfarrer diese Kinder über die wichtig­sten Stücke des christlichen Glau­bens befragen.“

Ordnung der christlichen Kirchenzucht für die Kirchen im Fürstentum Hessen – Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung von 1539 Apostelgeschichte 20,28 So habt nun … Mehr

Martin Bucer über das Volk Israel (1536): „So hat Gott dieses Volk gewiss mit allem ausgezeichnet, bis einmal Christi Zeit ge­kommen ist, auf dass dieser, unter Wahrung derer, die aus diesem Volk übrig sind, sein Reich den Heiden übertrage, und es wieder dem einmal wiederhergestellten Volk darreichen wird. Daher ist es so also nicht ein neues Volk, das Gott im Herrn Jesus aus den Völkern angenommen hat, so dass es ein anderes sei als das alte, sondern es ist dem alten eingepflanzt, auf dass es noch weiter aufblühe im Leben Gottes.“

Über das Volk Israel (1536) Von Martin Bucer So hat Gott dieses Volk gewiss mit allem ausgezeichnet, bis einmal Christi … Mehr