Königlich protestantisches Oberkonsistorium zur Ordination der Pfarramtskandidaten (1833): „Aber auch nach ihren äußeren Beziehungen ist die Handlung der Ordination von großem Gewicht und von bedeutenden Folgen, indem sie als die feierliche Aufnahme in die Zahl der Geweihten, denen als Haushaltern über Gottes Geheimnisse die höchsten Angelegenheiten der christlichen Glaubensgenossen anvertraut sind, dem Ordinierten 1) die Würde des geistlichen Standes verleiht; 2) das Recht erteilt, alle Befugnisse dieses Standes auszuüben; 3) den Anspruch gibt, in diesem Stande auch seinen Berufskreis und seine Versorgung zu finden.“

Wenn in den evangelischen Landeskirchen von „Geistlichen“ im Unterschied zu „Laien“ die Rede ist und bei gottesdienstlichen Amtseinführungen Pfarrerinnen und … Mehr

Als Papst Pius IX. 1863 den bayerischen Priestern den Bart verboten hatte … Schreiben des apostolischen Nuntius an den Erzbischof von München-Freising: „Jetzt erklärt er, dass er diese Art von Innovation absolut missbilligt, zumal in diesen traurigen Zeiten nicht wenige vom Innovationsgeist verführt werden und man leicht von einer Innovation zur nächsten übergehen kann. Da dies so ist, freute es Seine Heiligkeit, mir wie allen bayerischen Leuten Befehle zu erteilen.“

Schreiben des Apostolischen Nuntius an den Münchner Erzbischof in Sachen Barttracht von Priestern (1863) Dem vortrefflichsten und ehrwürdigsten Herrn Erzbischof … Mehr