Johannes Brenz, Antwort auf das Verzeichnis, das auf die Frage gestellt ist, ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in Glaubensangelegenheiten mit dem Schwert zu handeln [Antwort auff die vertzeichnus, so auff diße frag (Ob ein weltliche oberkait recht habe, in des glaubens sachen mit dem schwert zu handeln) gestelt ist, 1530]: „Aber wenn es nicht beim Glauben im Herzen und beim persönlichen mündlichen Bekenntnis bleibt, sondern so weit geht, dass man sich versammelt – sei es öffentlich oder heimlich –, ein neues Lehramt aufrichtet und beginnt zu lehren, dann beginnt es, Sache der weltlichen Obrigkeit zu werden, sich in solches Handeln einzumischen. Dann kann sie solche Versammlungen und Lehrämter fördern, wenn sie nützlich und friedlich erscheinen, oder sie verhindern, wenn sie aus triftigen Gründen als schädlich und unfriedlich erkannt werden.“

Georg Frölich anonym verfasste Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu … Mehr

Wiedertäufermandat des pfälzischen Kurfürsten Ottheinrich nach einem Entwurf von Georg Frölich vom 25. Januar 1558: „Sollten sich jedoch einer oder mehrere solchermaßen aufsässigen und halsstarrigen Personen so weit vergehen, dass sie aufrührerisch werden, so wären wir gezwungen, sie entsprechend dem Verbrechen und den Reichsgesetzen an Leib und Leben nicht ungestraft zu lassen. Danach soll sich jeder richten.“

Georg Frölichs Gutachten in Sachen Religionstoleranz vom März 1530, das dieser als Nürnberger Kanzleischreiber verfasst hatte, ist in der frühen … Mehr

Georg Frölichs Brief an den Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler in Sachen religiöse Toleranz vom März 1530: „So sollten Christen, Juden, Wiedertäufer usw. jeweils die Freiheit haben, ihre Lehren und Zeremonien, die sie für richtig halten und durch die sie hoffen, zu Gott zu gelangen, ungehindert auszuüben – allerdings an unterschiedlichen Orten: die Christen in ihren Kirchen und die Wiedertäufer und Juden in für sie bestimmten Häusern oder Synagogen.“

Der Nürnberger Kanzleischreiber Georg Frölich, der als erster im März 1530 mit seinem Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht … Mehr

Georg Frölich, Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht hat, in Glaubenssachen mit dem Schwert zu handeln (März 1530): „Da im Reich Christi ‚Sekten und Spaltungen notwendig sein müssen‘, um das Gute zu fördern, nämlich ‚damit die Bewährten offenbar werden‘, warum sollte dann eine Obrigkeit versuchen, durch das Schwert etwas aus dem Reich Christi zu vertreiben, das die Schrift als notwendig bezeichnet? Dies würde dem Wort Gottes widersprechen und versuchen, durch das Schwert das zu erzwingen, was Gottes Wort im geistlichen Reich hervorbringen sollte.“

Georg Frölich Schrift „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu handeln“ war … Mehr

Berndt Hamm, Ein Plädoyer für die Duldung unterschiedlicher Glaubensrichtungen des Nürnberger Kanzleischreibers Georg Frölich (März 1530): „Obrigkeitliche Gewalt hat in Fragen des Glaubens und der öffentli­chen Religionsausübung, der Predigt und des Gottesdienstes, prinzipiell nichts zu suchen. Wer meint, mit weltlichen Gewaltmitteln den rechten Glauben verteidi­gen und dem falschen Glauben wehren zu können, vergreift sich am Reich Chri­sti.“

Ein Plädoyer für die Duldung unterschiedlicher Glaubensrichtungen des Nürnberger Kanzleischreibers Georg Frölich (März 1530) Von Berndt Hamm Eine allgemeine religiöse … Mehr

Klaus Wengst über Georg Frölichs Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu handeln“ (1530): „Einem jeden Häuflein oder Gruppe – ob Christen, Juden, Wiedertäufern usw. – soll es frei stehen, seine Lehre und Zeremonien, die er für recht hält und wodurch er zu Gott zu kommen erhofft, ungehindert zu treiben, doch an unterschiedlichen Orten, nämlich die Christen in ihren Kirchen und die Wiedertäufer und Juden jeder in seinen dazu verordneten Häusern oder Synagogen.“

Über Georg Frölichs Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht habe, in des Glaubens Sachen mit dem Schwert zu handeln“ … Mehr

Georg Froelich (1500-1575) as the first Protestant advocate of religious tolerance in his writing ‚Whether Secular Government Has the Right to Wield the Sword in Matters of Faith‘ (March 1530): „Christians, Jews, Anabaptists, etc., all would be free to establish and observe without hindrance those doctrines and ceremonies which they regard as right and by which they hope to come to God, but in separate places, namely the Christians in their churches, the Anabaptists and Jews in their designated houses or synagogues.“

In general, Sebastian Castellio (1515-1563) is regarded as the first Protestant scholar who had spoken out for comprehensive religious tolerance. … Mehr